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Verkaufsprospekt mit Nachtrag Nr. 1 und 2 - Jamestown

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Besteuerung von Veräußerungsgewinnenauf US-B<strong>und</strong>esebeneDas Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne ausUS-Gr<strong>und</strong>vermögen bzw. aus dem Verkauf von JAMES-TOWN 28 Gesellschaftsanteilen liegt ebenfalls bei denUSA. In den USA ist der Gewinn aus der Veräußerungeiner Immobilie oder eines Anteils an einer Immobiliengesellschaftgr<strong>und</strong>sätzlich steuerpflichtig. Der steuerlicheVeräußerungsgewinn in den USA errechnet sich aus demVeräußerungserlös abzüglich des Buchwertes der Immobiliezum Zeitpunkt des Verkaufs. Sinngemäß gelten dievorgenannten Ausführungen auch für einen Verkauf desJAMESTOWN 28 Anteils durch den Anleger. Bei einerHaltedauer der Immobilie von mehr als einem Jahr wirdder Gewinn gr<strong>und</strong>sätzlich als langfristiger Veräußerungsgewinnbehandelt. Zur Er<strong>mit</strong>tlung der auf den Veräußerungsgewinndann zu entrichtenden Steuer wird der Veräußerungsgewinnin verschiedene Teilbeträge aufgeteilt,die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Bis zumVerkaufszeitpunkt in Anspruch genommene Gebäudeabschreibungenwerden bei Verkauf <strong>mit</strong> 25% Steuer belastet.Darüber hinausgehende steuerliche Veräußerungsgewinnewerden in Abhängigkeit von den gesamtenUS-Einkünften des Steuerpflichtigen im jeweiligen Jahr<strong>mit</strong> Steuersätzen von 0%, 15% oder 20% belegt. Unterschreitetdas laufende Einkommen des Steuerpflichtigenim Jahr der Veräuße rung die Obergrenze der 15-prozentigenBesteuerung für das laufende Einkommen (also z.B.$ 36.250 für das Jahr 2013), wird der Veräußerungsgewinnbis zur Höhe dieser Differenz <strong>mit</strong> dem reduziertenSatz von 0% belegt, darüber hinaus kommt der Steuersatzvon 15% zur Anwendung. 20% werden erhoben,wenn die Gesamteinkünfte die Untergrenze des höchstenSteuersatzes für laufende Einkünfte überschreiten (alsoz.B. bei Ledigen $ 400.000 für das Jahr 2013). Für Veräußerungsgewinnekann der per sönliche Freibetrag nicht inAnspruch genommen werden.Auch beim Verkauf wird die Steuerlast zusätzlich unterBerücksichtigung der vorangehend beschriebenen AMT-Methode berechnet. Dabei kommen jedoch die gleichenSteuersätze zur Anwendung. Für Veräußerungsgewinnekann auch bei der AMT-Methode der vorgenannte persönlicheFreibetrag nicht in Anspruch genommen werden.Besteuerung auf US-B<strong>und</strong>esstaatenebeneDie meisten B<strong>und</strong>esstaaten in den USA erheben für diein ihrem B<strong>und</strong>esstaat erzielten Einkommen ebenfallsEinkommensteuern. Persönliche Freibeträge <strong>und</strong> derenmögliche Inanspruchnahme sind in den einzelnen B<strong>und</strong>esstaatensehr unterschiedlich. Dies gilt auch für dieSteuersätze. Die Höhe anfallender B<strong>und</strong>esstaatensteuernhängt so<strong>mit</strong> von der Auswahl der Investitionsstandorte,der Höhe der dort getätigten Investitionen <strong>und</strong> erzieltenEinkünfte <strong>und</strong> Veräußerungsgewinne im Rahmen desFonds <strong>und</strong> den in den einzelnen B<strong>und</strong>esstaaten geltendenRegelungen ab. Sofern in einzelnen US-B<strong>und</strong>esstaatendie Abgabe einer Sammel-Einkom mensteuererklärungdurch die Gesellschaft möglich ist, wird die Gesellschaft– soweit dies zweckmäßig ist – die ses Verfahren wählen.Dies gilt insbesondere für B<strong>und</strong>es staaten, in denendie Gesellschaft verhältnismäßig geringe Einkünfte erzieltoder ein einheitlicher Steuersatz für die Anleger gilt. Nachfolgendwerden die steuerlichen Verhältnisse in einigenB<strong>und</strong>esstaaten für angestrebte Immobilieninvestitionendes Fonds dargestellt.Im B<strong>und</strong>esstaat New York wird zur Steuerberechnung dasgesamte US-Einkommen herangezogen <strong>und</strong> <strong>mit</strong> Steuersätzenvon 4% (für Einkommen bis $ 8.000) bis maximal8,82% (auf den über $ 1.000.000 hinausgehenden Teil)belegt. Die in New York anfallende Steuerlast entsprichtdabei dem Verhältnis des New York Einkommens zumgesamten US-Einkom men, angewandt auf den so gerechnetenBetrag. Auf das gesamte US-Einkommen ist inNew York vorab ein Frei betrag von $ 7.500 abzugsfähig,so dass Anleger <strong>mit</strong> weniger als $ 7.500 US-Einkommengenerell keine B<strong>und</strong>esstaatensteuern in New York bezahlen.Der entsprechende Steuerbetrag wird bei der Ausschüttungabgezogen.Kalifornien gewährt für nicht-gebietsansässige Personenkeinen persönlichen Freibetrag. Bei der Berechnung desindividuellen Steuersatzes ist zudem das Welteinkommenanzusetzen. Da schon bei einem Welteinkommen vonderzeit $ 48.209 der Höchststeuersatz gilt, steht der Aufwandder Abgabe einer jährlichen „Welteinkommensteuererklärung“in Kalifornien, die notwendig ist, um niedrigereEingangssteuersätze nutzen zu können, in keinemvernünftigen Verhältnis zur möglichen Reduktion der dortigenB<strong>und</strong>esstaatensteuer. JAMESTOWN 28 beabsichtigt28

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