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Schule Wangen-Brüttisellen Reglement Elterntreff ... - Bruggwiesen.ch

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<strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong><strong>Reglement</strong> <strong>Elterntreff</strong> <strong>Bruggwiesen</strong>1. Gesetzli<strong>ch</strong>eGrundlagenDie Elternmitwirkung basiert- auf § 55 des Volkss<strong>ch</strong>ulgesetzes vom 7. Februar 2005- der Verordnungen zum Volkss<strong>ch</strong>ulgesetz § 44, 48 und 65 vom 28.Juni 2006- dem Gemeindereglement zur Elternmitwirkung der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong>vom 8. Juli 2009.2. Zweck Die Elternmitwirkung fördert den Aufbau von regelmässigen Kontaktenund den Austaus<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en den Eltern, der S<strong>ch</strong>ulleitungund den Lehrpersonen.Ein partners<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Umgang aller Beteiligten s<strong>ch</strong>afft Vertrauen.Gemeinsame Projekte tragen zu einem guten Lern- und Lehrklimain und ausserhalb der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> bei.3. Grundlagen Die <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Bruggwiesen</strong> setzt die Elternmitwirkung dur<strong>ch</strong> den <strong>Elterntreff</strong>um. Alle Eltern sind zur Mitwirkung eingeladen. Die Elternarbeiten freiwillig und ehrenamtli<strong>ch</strong> im <strong>Elterntreff</strong> mit. Der <strong>Elterntreff</strong>ist konfessionell und politis<strong>ch</strong> neutral.4. Berei<strong>ch</strong>e derElternmitwirkungDer <strong>Elterntreff</strong> unterstützt Kontakte und Aktivitäten innerhalb einesJahrgangs und- fördert das Kennenlernen und den Informationsfluss zwis<strong>ch</strong>enEltern und <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>.- unterstützt die <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> bei der Umsetzung von Projekten undträgt mit eigenen Projekten und Aktivitäten zu einem gutenS<strong>ch</strong>ulklima bei.- behandelt Themen aus den Berei<strong>ch</strong>en Erziehung, Bildung undGesundheit.- bietet Elternbildung an.- wird in die s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>e Qualitätsentwicklung einbezogen.5. Strukturen Der <strong>Elterntreff</strong> besteht aus- je einem Leitungsteam pro Jahrgang- den <strong>Elterntreff</strong>s im Jahrgang- dem Koordinationsteam Sek.Die Koordination mit den anderen <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>n erfolgt über das Koordinationsteam<strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong>.5.1. Leitungsteam Das Leitungsteam eines Jahrgangs setzt si<strong>ch</strong> zusammen aus:- mindestens drei Elterndelegierten- einer Vertretung der Lehrers<strong>ch</strong>aft5.1.1 Wahlen der Elterndelegierten5.1.2 Aufgaben derElterndelegiertenDie Elterndelegierten werden am ersten <strong>Elterntreff</strong> im S<strong>ch</strong>uljahr injedem Jahrgang gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. EineWiederwahl ist mögli<strong>ch</strong>.Die Elterndelegierten jeden Jahrgangs bilden die Leitungsteams desJahrgangs und bestimmen eine Anspre<strong>ch</strong>person.5.1.3 Leitungsteams Die Leitungsteams- führen mindesten zwei Sitzungen pro Jahr dur<strong>ch</strong>.- organisieren mindestens zwei <strong>Elterntreff</strong>s pro Jahr.- führen Wahlen im Jahrgang dur<strong>ch</strong>.- nehmen an den Sitzungen ihres Jahrgangs, den <strong>Elterntreff</strong>s undan den Sitzungen des Koordinationsteams Sek teil.EMW <strong>Reglement</strong> <strong>Elterntreff</strong> <strong>Bruggwiesen</strong> Version 23.08.10 1


5.2. KoordinationsteamSek5.2.1 ZusammensetzungDas Koordinationsteam Sek ist verantwortli<strong>ch</strong> für die Bearbeitungvon jahrgangsübergreifenden Aufgaben.Das Koordinationsteam Sek setzt si<strong>ch</strong> zusammen aus- allen Elterndelegierten- der S<strong>ch</strong>ulleitung und den Lehrervertretungen.Das Koordinationsteam Sek bestimmt eine Leitungsperson (Präsident/Präsidentin),deren Stellvertretung und die Protokollführung.Die Leitungsperson ist Anspre<strong>ch</strong>person na<strong>ch</strong> aussen.5.2.2 Aufgaben Das Koordinationsteam Sek- koordiniert die drei Leitungsteams und die <strong>Elterntreff</strong>s in denJahrgängen.- initiiert und koordiniert Arbeits- und Projektgruppen.- ist verantwortli<strong>ch</strong> für die Dur<strong>ch</strong>führung der Wahlen.- informiert die Eltern und die Öffentli<strong>ch</strong>keit in Abspra<strong>ch</strong>e mit derS<strong>ch</strong>ulleitung über seine Aktivitäten und Bes<strong>ch</strong>lüsse. Die Kommunikationsmittelder <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> (z.B. Flyer) stehen zur Verfügung.- sorgt für Jahresplanung, Jahresberi<strong>ch</strong>t und Re<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>aftslegungzu Handen der S<strong>ch</strong>ulleitung.- nimmt an den Sitzungen des Koordinationsteams <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong> teil.- arbeitet in Arbeitsgruppen der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> mit.5.3 Vertretungender <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>Die Jahrgangsteams der S<strong>ch</strong>ulkonferenz bestimmen je eine Lehrervertretungund deren Stellvertretung für die Mitarbeit in den dreiLeitungsteams.An den Sitzungen des Koordinationsteams Sek nehmen die S<strong>ch</strong>ulleitungund die Lehrervertretungen teil.Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.6. <strong>Elterntreff</strong> Jedes Leitungsteam führt mindestes zwei <strong>Elterntreff</strong>s pro Jahrdur<strong>ch</strong>.Diese haben aktuelle Themen aus den Berei<strong>ch</strong>en Erziehung, Bildung,Gesundheit und <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>ntwicklung zum Inhalt. Als Beispielegelten:JgT1: Su<strong>ch</strong>tprävention, Umgang mit Medien, Pubertät, ...JgT2: Jugendgewalt, Berufswahl, ...JgT3: Lehrstellensu<strong>ch</strong>e, weiterführende <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>n, ...Alle Eltern und Lehrpersonen sind eingeladen, teilzunehmen.Jahrgangsübergreifende Anlässe und weitere <strong>Elterntreff</strong>s sind mögli<strong>ch</strong>.Mindestens 40% der Eltern eines Jahrgangs resp. der Elterns<strong>ch</strong>aftoder die S<strong>ch</strong>ulleitung haben die Mögli<strong>ch</strong>keit, die Dur<strong>ch</strong>führung eines<strong>Elterntreff</strong>s eines Jahrgangs oder für die Elterns<strong>ch</strong>aft zu verlangen.7. KoordinationsteamElternmitwirkung<strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong>Die Präsidenten der Elterngremien der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>, je eine S<strong>ch</strong>ulleitungpro <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> und eine Vertretung der S<strong>ch</strong>ulpflege bilden das KoordinationsteamElternmitwirkung <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong>. Es wirdgeleitet dur<strong>ch</strong> einen S<strong>ch</strong>ulleiter.Alle Mitglieder sind stimmbere<strong>ch</strong>tigt.Dieses Koordinationsteam- fördert den Austaus<strong>ch</strong> unter den Elterngremien der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>n.- koordiniert und organisiert Projekte und Elternbildungsanlässe inZusammenarbeit mit anderen Gemeindegremien.- ist verantwortli<strong>ch</strong> für die qualitative Umsetzung der Elternmitwirkung.EMW <strong>Reglement</strong> <strong>Elterntreff</strong> <strong>Bruggwiesen</strong> Version 23.08.10 2


<strong>S<strong>ch</strong>ule</strong>8.2 <strong>Elterntreff</strong> –S<strong>ch</strong>ulpflege undandere Gremien8 S<strong>ch</strong>nittstellen Die S<strong>ch</strong>ulleitung und Vertretungen der Lehrers<strong>ch</strong>aft nehmen mitberatender Stimme an den Sitzungen teil. Die Vertretungen werdendur<strong>ch</strong> die S<strong>ch</strong>ulkonferenz für ein Jahr bestimmt.8.1 <strong>Elterntreff</strong> - Es ist wüns<strong>ch</strong>enswert, dass die Lehrers<strong>ch</strong>aft an den Anlässen teilnimmt.Vertretungen der S<strong>ch</strong>ulpflege, des S<strong>ch</strong>ülerparlaments, der S<strong>ch</strong>ulsozialarbeit,der Fortbildungss<strong>ch</strong>ule und anderer Gremien können andie Sitzungen eingeladen werden.9. Sitzungen Die Sitzungen werden protokolliert. Die Protokolle werden dur<strong>ch</strong>das Koordinationsteam Sek ar<strong>ch</strong>iviert.10. Grenzen Der <strong>Elterntreff</strong> hat keine Aufsi<strong>ch</strong>tsfunktion und keinen Einfluss aufdie Kompetenzberei<strong>ch</strong>e der S<strong>ch</strong>ulleitung, der Lehrpersonen sowieder S<strong>ch</strong>ulpflege.Probleme einzelner S<strong>ch</strong>üler sowie Einzelinteressen von Eltern werdenni<strong>ch</strong>t in den Elterngremien behandelt.11. Infrastruktur In Abspra<strong>ch</strong>e mit der S<strong>ch</strong>ulleitung werden Räume für Sitzungen undAktivitäten gratis zur Verfügung gestellt.Kopien können in der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> erstellt und über die Klassenlehrpersonenverteilt werden.12. Finanzen Die S<strong>ch</strong>ulpflege stellt den Elterngremien jährli<strong>ch</strong> einen Betrag zurVerfügung.Zusätzli<strong>ch</strong>e finanzielle Mittel für Projekte zur Unterstützung der<strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> können im Rahmen der jährli<strong>ch</strong>en Budgetierung bei derS<strong>ch</strong>ulleitung beantragt werden.13. Inkraftsetzung Dieses <strong>Reglement</strong> wurde von der S<strong>ch</strong>ulkonferenz gutgeheissen undam 4.10.2010 von der S<strong>ch</strong>ulpflege <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong> genehmigtund in Kraft gesetzt.Überarbeitungen erfolgen über denselben Instanzenweg.<strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong>, 23. August 2010<strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> <strong>Wangen</strong>-<strong>Brüttisellen</strong>EMW <strong>Reglement</strong> <strong>Elterntreff</strong> <strong>Bruggwiesen</strong> Version 23.08.10 3


Anhang 1:Leitfaden für die Dur<strong>ch</strong>führung der Wahlen der Elterndelegierten1. Stimmre<strong>ch</strong>t und WählbarkeitAlle am <strong>Elterntreff</strong> anwesenden erziehungsverantwortli<strong>ch</strong>en Personen sind stimmbere<strong>ch</strong>tigtund wählbar.Mitarbeitende der <strong>S<strong>ch</strong>ule</strong> und Mitglieder der S<strong>ch</strong>ulpflege sind ni<strong>ch</strong>t wählbar.2. EinladungDie Wahlen der Elterndelegierten in die Leitungsteams der Jahrgänge finden am ersten<strong>Elterntreff</strong> anfangs S<strong>ch</strong>uljahr statt. In der Einladung zum <strong>Elterntreff</strong> wird auf die bevorstehendenWahlen hingewiesen.3. Wahlprozedere1Ein Elterndelegierter resp. ein Mitglied des Koordinationsteams Sek stellt die Elternmitwirkungund das Wahlprozedere vor und leitet die Wahl.2Es werden mindestens 3 Elterndelegierte ins Leitungsteam eines Jahrgangs gewählt.3Interessierte Eltern oder an der Teilnahme verhinderte Eltern können ihre Kandidatur imVoraus s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> beim Leitungsteam melden. Am <strong>Elterntreff</strong> können weitere Nominationenerfolgen.4Die nominierten Eltern stellen si<strong>ch</strong> kurz vor (z.B. Familie, Motivation zur Teilnahme, ev.konkrete Anliegen und Ideen, etc.). Die Anwesenden haben die Gelegenheit, ihnen Fragenzu stellen.5Die Wahl der Elterndelegierten erfolgt dur<strong>ch</strong> die anwesenden Eltern.6Die Leitungsteams bestimmen eine Anspre<strong>ch</strong>person für ein Jahr.7Über die Wahl wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll (mit Name und Adresse der gewähltenElterndelegierten) wird vom Koordinationsteam Sek aufbewahrt.EMW <strong>Reglement</strong> <strong>Elterntreff</strong> <strong>Bruggwiesen</strong> Version 23.08.10 4

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