Marktsatzung und Marktgebührensatzung
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§ 19Inkrafttreten(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.(2) Gleichzeitig treten die <strong>Marktsatzung</strong> der Stadt Camburg vom 30.05.1995 <strong>und</strong> dieMarktordnung der Gemeinde Dorndorf-Steudnitz vom 11.10.1999 mit der Änderung vom28.02.2002 außer Kraft.ausgefertigt: Dornburg-Camburg, den 04.11.2009gez. MoritzBürgermeister - Siegel -Anlage 1 zur <strong>Marktsatzung</strong> vom 04.11.09Termine für die Abhaltung von Jahrmärkten sowie Termin- <strong>und</strong> Standortveränderungen ausbesonderen Anlässen werden im für die Stadt Dornburg-Camburg vorgesehenen amtlichen Teildes „Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg“ bekannt gegeben.Dieses Amtsblatt ist auch auf der Internetseite www.vg-dornburg-camburg.eu einzusehen.Anlage 2 zur <strong>Marktsatzung</strong> vom 04.11.09Der Antrag auf Zuteilung eines Standplatzes kann auf folgende Weise gestellt werden:1. elektronisch über die einheitliche Stelle (www.einheitliche-stelle.thueringen.de)2. elektronisch über die auf der Internetseite www.vg-dornburg-camburg.eu angeboteneKontaktmöglichkeit (Behörde: Ordnungsamt)3. schriftlich beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg *4. telefonisch beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg*Der Antragsteller wird rechtzeitig vor Beginn des Marktes auf dem von ihm durch dieAntragstellung gewählten Weg über die Zuteilung des Standplatzes informiert.* Die aktuelle Adresse / Telefonnummer ist im jeweils aktuellen „Amtsblatt derVerwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg“ angegeben. Dieses Amtsblatt ist auch auf derInternetseite www.vg-dornburg-camburg.eu einzusehen.Ebenso wird die Adresse in aktuellen Telefonbüchern angegeben.ausgefertigt: Dornburg-Camburg, den 04.11.2009gez. MoritzBürgermeister - Siegel -