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Erörterungstermin

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<strong>Erörterungstermin</strong><br />

zum Planfeststellungsverfahren betreffend Erweiterungsmaßnahmen für<br />

die Wartung von Airbus-A380-Flugzeugen – A380-Werft – am<br />

Flughafen Frankfurt/Main<br />

Tagesordnung<br />

Montag, den 9. Februar 2004:<br />

3. Bedarf, Alternativen, wirtschaftliche Auswirkungen des Vorhabens ................... 1<br />

3.2 Alternativen ..................................................................................................................................... 1<br />

3.3 Wirtschaftlichkeit des Vorhabens .................................................................................................. 22<br />

3.4 Wirtschaftliche Auswirkungen des Vorhabens .............................................................................. 22<br />

4. Technische Planung, Betriebskonzept ..................................................................... 59<br />

4.1 Vorhabensplanung ........................................................................................................................ 59<br />

4.2 Flugbetrieb .................................................................................................................................... 59


Fünfzehnter Erörterungstag<br />

(Beginn: 9.35 Uhr)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir setzen die Erörterungen zu Tagesordnungspunkt 3<br />

fort:<br />

3. Bedarf, Alternativen, wirtschaftliche Auswirkungen<br />

des Vorhabens<br />

Herr Haldenwang hat das Wort.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich spreche für<br />

die Stadt Raunheim, für die Stadt Neu-Isenburg, für die<br />

Stadt Mühlheim, die Einwender, die ich am 15.01. benannt<br />

habe, und für folgende neue Einwender: Frau Sabine<br />

Seidel, Zum Neuen Hof 8, Raunheim; Herrn Dirk Seidel,<br />

gleiche Adresse; Frau Julia Seidel, gleiche Adresse; Frau<br />

Ittner-Paulin, Neckarstraße 107, Raunheim; Herrn Harald<br />

Paulien, Herrn Robin Paulien, Frau Cia Paulien, alle Neckarstraße<br />

107, Raunheim, und Frau Andrea Grimminger,<br />

Neckarstraße 31, Raunheim. - Die Vollmachten habe ich<br />

im Original; ich gebe sie Ihnen. Ich möchte Sie auch insoweit<br />

bitten, die Einwände der betroffenen Personen abzulichten<br />

und zur Verfügung zu stellen.<br />

Wenn wir auf den Plan gucken, war eine Frage vom<br />

Freitag offen. Ich lege den Finger auf diese Stelle: Es ist<br />

das Frachtabfertigungszentrum, das uns als solches benannt<br />

worden ist. Frau Kollegin Fridrich hat Ihnen am Freitag<br />

anhand der Luftaufnahme, die wir im Prozessverfahren<br />

vorgelegt haben, nachgewiesen, dass dort im Jahre<br />

2002 nichts vorhanden war.<br />

(Bild: Waldrodungsplan)<br />

Wir hatten Fraport gebeten, uns darzulegen, wann für<br />

diese Fläche - befestigte Fläche, Frachtumschlagsfläche -,<br />

die ja als ausgesprochen bedeutend bezeichnet worden<br />

ist und die nicht für Alternativüberlegungen zur Verfügung<br />

stehe, die Baugenehmigung erteilt worden sei. Das wüsste<br />

ich jetzt gerne.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Amann für Fraport!<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Guten Morgen, meine Damen und Herren! - Dieser<br />

Frachtübergabepunkt in der Cargo City Süd ist im Oktober<br />

2002 in Betrieb gegangen. Bei dem Datum für die Genehmigung<br />

und bei den Details sind wir noch auf der Suche.<br />

Herr Bickel und Herr Haldenwang, das müssen wir<br />

nachliefern und das werden wir alsbald tun.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Nachfrage, Herr Amann: Sie wissen ja, dass die Stadt<br />

Neu-Isenburg und verschiedene Privatkläger einen<br />

Rechtsstreit führen. Bei diesem Rechtsstreit hat der Hessische<br />

Verwaltungsgerichtshof angeordnet, dass alle Ge-<br />

nehmigungen aus dem Zeitraum 01.03.1999 bis August<br />

2003 vorzulegen sind. Warum ist dieser Vorgang nicht<br />

vorgelegt worden?<br />

Ich frage Sie das deshalb, weil ich natürlich die Akten<br />

kontrolliert habe. Ich habe mir alles angeschaut, was vorgelegt<br />

worden ist, und konnte nicht feststellen, dass für<br />

diesen Bereich, den Sie ja als so wesentlich betrachten,<br />

dass er für Alternativüberlegungen nicht zur Verfügung<br />

steht, eine Genehmigung vorgelegt worden ist. Nach meinen<br />

Unterlagen ist das nicht der Fall. Warum ist das nicht<br />

vorgelegt worden?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Weil es sich hier um eine Baugenehmigung handelt und<br />

bei den von Ihnen zitierten vorgelegten Genehmigungen<br />

eben nicht um Baugenehmigungen.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Es geht mir nicht allein um die Baugenehmigung, sondern<br />

es geht mir um die Unterbleibensentscheidung. Ist hierfür<br />

keine Unterbleibensentscheidung beantragt worden?<br />

Vitzthum (Antragstellerin):<br />

Diese Frage möchten wir genauso wie die andere noch<br />

zurückstellen. Wir werden darauf zurückkommen.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Diese Frage ist ganz wesentlich. Wir können den Tagesordnungspunkt<br />

so nicht abschließen. Die Alternativenüberlegung<br />

geht in die Richtung, dass auf dieser Fläche der<br />

A380 sehr wohl platziert werden kann. Sie haben das mit<br />

dem Einwand abgeschnitten, das ginge nicht, weil es für<br />

diese wesentliche Fläche nicht nur einen Bedarf gebe,<br />

sondern angeblich - - Wir wissen jetzt nicht, welche Genehmigungen,<br />

vielleicht kriegen wir das noch; ob Unterbleibensentscheidung<br />

oder Baugenehmigung, ist auch<br />

noch offen. Ich finde, Sie sollten sich einmal ein bisschen<br />

bemühen, am Wochenende Ihre Unterlagen durchzusehen.<br />

Sie nötigen uns ja aufgrund Ihrer völlig unpräzisen<br />

Unterlagen auch Wochenendarbeit ab; bei Ihnen muss<br />

man ja alles nachkontrollieren, weil nichts stimmt. Da kann<br />

man doch erwarten, dass, wenn am Freitag eine Frage<br />

gestellt wird, sie am Montag beantwortet wird. Aber das<br />

zeigt nur wieder Ihr Verhalten.<br />

Wenn sich herausstellen sollte, dass hier ein Vorgang<br />

vorgelegen hat, der zu melden war, auch gerichtlich zu<br />

melden war, hat das Konsequenzen, das sage ich Ihnen.<br />

Der nächste Punkt: Ich komme noch einmal auf den<br />

Plan zurück, den wir am Freitag ausgiebig erörtert haben.<br />

(Bild 1)<br />

Mir geht es um die grüne Fläche. Herr Amann, ich habe<br />

folgende Frage. Sie haben gesagt, Sie hätten auf diese<br />

grüne Fläche verzichtet; es sei eine eigenständige UVP-<br />

Untersuchung durchgeführt worden. Ich habe mir das<br />

gestern, am Sonntag, angeschaut und muss sagen, bei<br />

mir ist durchaus ein Ekelgefühl zurückgeblieben. Ich habe<br />

nämlich nichts gefunden. Sagen Sie mir doch bitte einmal<br />

im Gutachten Bader-Bosch, auf welcher Seite, in welchem<br />

Gutachten hier ein Flächentausch stattgefunden hat, wer<br />

die Flächen gegen wen mit welchen Zustimmungen aus-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 1


getauscht hat, wo ich insbesondere diese grüne Fläche<br />

wiederfinde und - was für mich ganz wesentlich ist; vielleicht<br />

hören Sie einmal zu - wo ich diese Verzichtserklärung<br />

finde. Die konnte ich weder in der allgemeinen Antragsbegründung<br />

finden noch später in den Unterlagen,<br />

schon gar nicht im Gutachten. Ich gestehe Ihnen allerdings,<br />

dass ich so vom Ekel gepackt war, dass ich nicht<br />

alles durchgelesen habe.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Für Ihren Ekel kann ich nichts, Herr Haldenwang. Ich hatte<br />

Ihnen gesagt, dass wir nach der Raumordnung zum<br />

Schutz des einstweilig sichergestellten Vogelschutzgebietes<br />

diese Flächenanpassung vorgenommen haben. Die<br />

entsprechende Ausarbeitung darüber werden wir auch bis<br />

zur nächsten Pause suchen und Ihnen vielleicht noch<br />

nennen. Fakt ist aber, dass diese Fläche nicht in Anspruch<br />

genommen wird. Dafür wird die andere, die blau ist, in<br />

Anspruch genommen. Vor dem Hintergrund der Landesplanerischen<br />

Beurteilung und der Raumordnung hat das<br />

zumindest aus unserer Sicht für dieses Thema keinen<br />

Belang. Aber die Einzelheiten werden wir Ihnen noch<br />

liefern, Herr Haldenwang.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, die Einzelheiten brauchen Sie mir nicht zu<br />

liefern. Ich habe nachgefragt, wo das in den Gutachten<br />

steht. Sie haben ja hier ein UVP-Gutachten, Bader-Bosch,<br />

vorgelegt, und da packt mich jetzt erst recht der Ekel,<br />

wenn ich das hier höre. Uns wird hier eine Geschichte<br />

verkauft, man habe Flächen ausgetauscht. Ich habe Ihnen<br />

in der letzten Woche nachgewiesen, dass mindestens<br />

13 ha verschwunden sind. Ich sage Ihnen jetzt einmal die<br />

Flächen nach Bader-Bosch: reine Straßenfläche, Gutachten<br />

vom 2. Mai 2003, Seite 13, 3,82 ha; Verinselungsfläche,<br />

Gutachten Seite 14, 15, 23 ha. Wo ist die Ausgleichsfläche?<br />

Bannwaldverlust, Blatt 47 des gleichen Gutachtens,<br />

16,97 ha; steht nicht im Zusammenhang, kein Ausgleich<br />

benannt, kein Tausch benannt, kein Verzicht auf die<br />

grüne Fläche. Ich sehe in dem ganzen Gutachten nichts.<br />

Ich stelle fest, dass Sie hier willkürlich, aus eigenem<br />

Ermessen handeln. Denn für Sie gilt ja das Recht nicht;<br />

das haben wir ja am Freitag bezüglich des Parkhauses<br />

wieder gehört, auf das ich später noch zu sprechen kommen<br />

werde. Für Sie gilt das alles nicht. Sie machen das<br />

eben nach eigenem Gutdünken. Ich habe letzte Woche<br />

beanstandet, dass in der UVP-Prüfung, Landesplanerische<br />

Beurteilung, hierzu nichts untersucht worden ist.<br />

Gleichwohl werden hier mit Plänen, die nicht mit Maßstab<br />

versehen sind, Dinge eingeführt, es wird gemogelt, wenn<br />

nicht - - Ich wiederhole den Vorwurf, Herr Bickel - Sie<br />

können mich gleich wieder rügen -, aus meiner Sicht sind<br />

das Lügen, die hier in den Plänen einfach bewusst aufgestellt<br />

werden. Es ist furchtbar schwierig, das nachzuvollziehen.<br />

Jeder anständige Mensch hätte gesagt, wir haben<br />

jetzt bei unserer neuen Planung etwa 16 ha - bleiben wir<br />

einmal bei 16 -, die sind problematisch, das ist eine Bannwaldfläche,<br />

die ist bisher nicht untersucht worden, da hat<br />

es keine UVP-Prüfung bei der Landesplanerischen Beurteilung<br />

gegeben, die wollen wir gerne gegen die grüne<br />

Fläche austauschen. - Ich hätte ja für alles Verständnis,<br />

darüber kann man ja reden, und wenn es von der Sache<br />

her notwendig ist, muss man ja darüber reden, weil Sie ja<br />

öffentliches Interesse für die Bannwaldrodung in Anspruch<br />

nehmen wollen. Man kann aber nicht darüber reden, wenn<br />

solche Flächen hineingemogelt werden; und das ist noch<br />

der freundlichste Ausdruck, den ich Ihnen zu dieser frühen<br />

Morgenstunde hier bescheinigen kann. Man kommt darauf<br />

ja wirklich erst durch Nachbohren, Nachfragen und Untersuchen.<br />

Wenn mir die Grundstücke in ihrem Zuschnitt<br />

nicht aufgefallen wären, wäre es wahrscheinlich gar nicht<br />

diskutiert worden, es wäre einfach durchgegangen.<br />

Ich stelle das fest, und das wird auch gegenüber Ihrem<br />

Vorstandsvorsitzenden und gegenüber der Presse die<br />

Feststellung prägen, wie hier verfahren wird. Das ist vor<br />

allem ein Punkt, der die Bevölkerung interessieren wird,<br />

wie Fraport hier mit den Bürgern umgeht. Es ist nämlich<br />

gerade diese Fläche - wenn Sie einmal das nachlesen,<br />

was der Kollege Schmitz letzte Woche vorgetragen hat<br />

und was da vereinbart worden ist - als Teil des Schonwaldes<br />

besonders unter Schutz gestellt worden, und zwar mit<br />

der Begründung, dass diese Fläche dem Schutz der Leute<br />

in Mörfelden-Walldorf zugute kommen solle. Und jetzt wird<br />

diese Fläche einfach herausgerodet, und dann machen<br />

wir irgend etwas anderes, wir machen einen Verzicht mit<br />

der grünen Fläche; nur finden Sie diesen Verzicht nirgendwo.<br />

- Gut, ich nehme das zur Kenntnis. Das ist einer<br />

der maßgeblichen Punkte, die wir jetzt tatsächlich aufgeklärt<br />

haben.<br />

Meine nächste Frage geht an das Regierungspräsidium.<br />

Es ist von Ihrem Mitarbeiter Krämer ja der Abweichungsbescheid<br />

formuliert worden. Herr Krämer hatte alle<br />

Unterlagen. Ich habe in dem Bescheid vom 20.01.2004<br />

nichts zu der Situation gefunden, die ich Ihnen eben beschrieben<br />

habe. Ich will jetzt dem Regierungspräsidium<br />

keine Kumpanei mit Fraport unterstellen; gleichwohl meine<br />

Frage: Die Unterlagen lagen Ihnen vor, Sie hätten die<br />

Unterlagen prüfen können, warum ist das nicht geschehen,<br />

warum ist nicht aufgedeckt worden, dass Fraport hier<br />

letztendlich einen Flächentausch plant, in den Plänen<br />

vorgenommen hat, ohne dass das im Einzelnen auch nur<br />

ansatzweise in dem Bescheid vom 20.01.2004 diskutiert<br />

worden ist? Da ist von einer möglichen Flächenminimierung<br />

die Rede, da ist nirgendwo davon die Rede, dass<br />

eine grüne Austauschfläche geliefert werden soll. Da ist<br />

kein Hinweis auf eine grüne Austauschfläche! Meine Frage<br />

an das Regierungspräsidium, bevor ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde<br />

gegen Herrn Dieke erweitere: Warum<br />

ist das nicht untersucht worden, wer hat das nicht untersucht,<br />

und wer trägt hierfür die Verantwortung?<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Vielleicht kann ich zu diesem Punkt gleich etwas sagen,<br />

Herr Haldenwang.<br />

Es ist uns natürlich schon aufgefallen - und das war<br />

auch von vornherein klar -, dass die im<br />

Raumordnungsverfahren zur Prüfung gestellten Flächen<br />

und die hier zur Entscheidung gestellten Flächen nicht<br />

deckungsgleich sind und nicht übereinstimmen, und zwar<br />

genau bei den Flächen, die hier einmal grün und einmal<br />

blau unterlegt sind. Das war uns schon klar. Die Frage,<br />

15 – 2 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


sind. Das war uns schon klar. Die Frage, welche Auswirkungen<br />

das auf landesplanerischer Ebene hatte, haben<br />

wir schon unter Punkt 2 erörtert. Die andere Frage, welche<br />

Auswirkungen das bezogen auf die UVP hat, werden wir<br />

unter dem Tagesordnungspunkt 5 erörtern. Das ist die<br />

Frage, inwieweit hier eine Abschichtung stattgefunden hat<br />

oder inwieweit die UVP in Gänze neu gemacht werden<br />

muss.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Frau von Knebel, ich entlasse Sie nicht mit dieser Antwort.<br />

Ihre Antwort scheint mir in einem ganz zentralen Punkt<br />

falsch zu sein. Sie müssen dann mehr Pläne gehabt haben<br />

als wir. Der Plan, der jetzt hier an die Tafel projiziert<br />

wird, ist nicht Gegenstand der Antragsunterlagen. Er ist<br />

erstmals hier in der Erörterung vorgelegt worden. Wenn<br />

Sie diesen Plan nicht gehabt haben, hätten Sie uns den<br />

Plan vor Beginn dieser Veranstaltung unterschlagen. Das<br />

möchte ich Ihnen nicht unterstellen. Sie hatten diesen<br />

Plan wahrscheinlich genauso wenig wie wir. In den ganzen<br />

Unterlagen ist von einem Verzicht auf die grüne Fläche<br />

überhaupt keine Rede, sodass Sie das überhaupt<br />

nicht haben prüfen können. Sie können nur das prüfen,<br />

was Ihnen vorgelegt worden ist. Wenn ein Verzicht nicht<br />

vorgetragen worden ist, nicht Gegenstand des Antrags<br />

ist - er hätte auch Gegenstand des Planfeststellungsantrages<br />

sein müssen -, dann konnten Sie sich hierzu gar<br />

keine Gedanken machen.<br />

Dass Sie das Problem möglicherweise gesehen haben,<br />

das mag sein. Umso schlimmer ist es, dass Sie dieses<br />

Problem nicht bewältigt haben und dass Sie auch uns<br />

in dieser Veranstaltung nicht von Anfang an darauf hingewiesen<br />

haben. Denn Sie hatten eine viel, viel längere Zeit,<br />

und Sie haben viel mehr Mitarbeiter. Uns werden hier<br />

praktisch über Nacht Dinge zugemutet, Sachen aufgrund<br />

von Plänen festzustellen, die von heute auf morgen hier<br />

vorgelegt werden.<br />

Sie müssten mir also im Einzelnen genau nachweisen,<br />

dass Ihnen genau dieser Plan hier vorgelegen hat. Wenn<br />

das nicht der Fall ist, haben Sie eben eine falsche Behauptung<br />

abgegeben.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Nein!<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Ich möchte Sie bitten, das entsprechend zu korrigieren<br />

und klarzustellen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich möchte mich mit Ihnen hier nicht persönlich streiten.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Herr Haldenwang, diese Tatsache war uns klar, weil wir<br />

schlicht und einfach die Pläne aus dem Raumordnungsverfahren<br />

mit denen im Planfeststellungsverfahren verglichen<br />

haben, und natürlich war uns durch einen Vergleich<br />

der Pläne klar - dafür brauche ich diesen Plan nicht -, dass<br />

beide Vorhaben nicht mehr deckungsgleich sind, sondern<br />

dass es zu einer Verschiebung gekommen ist. Insofern<br />

brauchten wir diesen Plan nicht, und aus unserer Sicht ist<br />

uns gegenüber auch nichts verschleiert worden.<br />

Im Übrigen ist es so, dass auch in anderen Stellungnahmen<br />

- ich denke z. B. an die Stellungnahme des<br />

BUND - das Problem auch angesprochen worden ist. Es<br />

ist auch klar gewesen, dass es da zu einer Divergenz<br />

gekommen ist. Insofern kann ich Ihre Ausführungen hier<br />

jetzt nicht ganz verstehen. Das ergibt sich schlicht und<br />

einfach daraus, dass man die beiden Vorhaben miteinander<br />

vergleicht, und wir haben es unter dem Tagesordnungspunkt<br />

2 auch besprochen. Da ist das Problem ja<br />

schon einmal aufgetaucht, inwieweit man, was dieses Vorhaben<br />

hier betrifft, auf das Raumordnungsverfahren zurückgreifen<br />

kann oder inwieweit man es nicht kann. Da haben<br />

wir ausführlich erörtert, dass es da in den Flächen<br />

einfach Unterschiede gibt.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Das beantwortet meine Frage überhaupt nicht. Ich war<br />

nicht dabei, als das diskutiert worden ist. Ich halte es für<br />

ausgeschlossen, dass das in der Tiefe diskutiert worden<br />

ist. Es mag sein, aber selbst wenn es so diskutiert worden<br />

ist, ist mein Vorwurf gegenüber dem Regierungspräsidium<br />

umso berechtigter, denn dann hätte im Bescheid vom<br />

20.01.2004 ein Hinweis gegeben werden müssen. Da sind<br />

mehrere Hinweise drin. Das kennen Sie ja; Sie müssen es<br />

ja inzwischen gelesen haben. Da hätte nicht nur ein Hinweis<br />

drin sein müssen, sondern da hätte ein Vorbehalt der<br />

Abweichungsentscheidung aufgenommen werden müssen:<br />

Diese Abweichungsentscheidung gilt nur dann, wenn<br />

im Westen, im Südwesten des übrigen Start- und Landebahnsystems<br />

die grün eingezeichnete Fläche entfällt;<br />

hierüber muss eine bindende Vereinbarung - oder was<br />

auch immer - vorgelegt werden. - Das haben Sie schlicht<br />

und ergreifend alles nicht gemacht.<br />

Das, was ich durch Nachlesen herausbekommen habe,<br />

bestärkt mich nur noch. Mein Ekel wird immer größer.<br />

Man muss auch noch den Sonntag für diesen Scheißflughafen<br />

totschlagen. Das ist wirklich eine ganz schlimme<br />

Sache. Es bestärkt mich noch: Es ist eine Behördenunfähigkeit,<br />

die man hier anprangern muss, wenn noch nicht<br />

einmal die Dinge, die so handgreiflich sind, gesehen worden<br />

sind, geschweige denn bescheidsmäßig umgesetzt<br />

worden sind. Aber das nehme ich zur Kenntnis. Ich werde<br />

also meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dieke<br />

entsprechend erweitern, wenn nicht sofort dieser Bescheid<br />

vom 20.01.2004 zurückgenommen wird. Es wird immer<br />

schlimmer, je mehr wir darüber diskutieren. Dass hier das<br />

Regierungspräsidium eine derartige Unfähigkeit zeigt, das<br />

ist besonders schlimm.<br />

Gut, kommen wir zum nächsten Punkt: Für die von mir<br />

vertretenen, deren Vollmachten ich Ihnen gebe, beantrage<br />

ich die Einholung eines Sachverständigengutachtens, um<br />

den Lärm festzustellen und zu bewerten, der von der Run-<br />

Up-Position im Westen auf dem Weg Charly gegenüber<br />

Raunheim/Hattersheim ausgeht. Ich beantrage, eine Gesamtlärmmessung,<br />

-feststellung und -beurteilung vorzunehmen,<br />

die nicht nur den A380 erfasst, die nicht nur die<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 3


CCT-Werft erfasst, sondern die auch den gegenwärtigen<br />

Verkehrslärm, den normalen Verkehrslärm und den Verkehrslärm<br />

miterfasst, der von den Wartungshallen im Norden<br />

ausgeht.<br />

Ich stelle diesen Antrag hier ganz bewusst zum Tagesordnungspunkt<br />

„Alternativen“. Er wird in der Sache<br />

vertieft werden. Wir werden Ihnen bei der Lärmabfragung<br />

verschiedene Fragen stellen und auch Stellungnahmen<br />

von Dr. Kühner vorlegen; er wird Gelegenheit haben, im<br />

Einzelnen dazu Stellung zu nehmen. Ich halte das für<br />

einen ganz zentralen Punkt, der untersucht werden muss.<br />

Es muss hier eine Summationsbetrachtung angestellt werden,<br />

und diese Summationsbetrachtung beantrage ich für<br />

alle Mandanten, die ich heute benannt habe, und zwar<br />

Seidel, Ittner-Paulin und Grimminger. Ich gebe Ihnen jetzt<br />

die Vollmachten. - Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Haldenwang, ein bisschen schlecht ist mir jetzt auch<br />

geworden, wo ich das alles gehört habe. Frau von Knebel<br />

hat im Prinzip das Wichtige gesagt, aber noch zwei Richtigstellungen<br />

Ihrer falschen Aussagen:<br />

Ich fange damit an, dass wir die Fläche, die grün war,<br />

im Raumordnungsverfahren behandelt haben. Das hatten<br />

wir anfangs erklärt, und das steht auch in unserer Unterlage.<br />

Es gibt deshalb kein Gutachten, nach dem Sie fragen,<br />

wo dieser Tausch behandelt ist. - Lassen Sie doch bitte<br />

die Karte liegen! - Es gibt kein Gutachten, wo diese Fläche<br />

behandelt worden ist oder wo der Tausch dieser Fläche<br />

behandelt worden ist, Herr Haldenwang. Es gibt aber jetzt<br />

den Antrag für die A380-Werft, und in dem Antrag für die<br />

A380-Werft ist eine UVP, und darin sind Sie jetzt die in<br />

Anspruch genommenen Flächen behandelt. Die anderen<br />

werden im Planfeststellungsverfahren behandelt. Das haben<br />

wir alles genau so beschrieben und gesagt.<br />

Es ist auch falsch, was Sie zu diesen 13 ha Wald immer<br />

wieder sagen. Sie machen da komische Milchmädchenrechnungen,<br />

die völlig jeder Grundlage entbehren,<br />

denn diese Bäume bleiben ja stehen. Die Flächen, die wir<br />

genannt haben, was den Waldeingriff und die Waldrodung<br />

betrifft, beinhalten auch die Straße und sind korrekt.<br />

Es ist auch Unsinn, wenn Sie sagen, dass wir nicht<br />

ausgeglichen hätten. Für all die Maßnahmen, wo wir eingreifen,<br />

haben wir einen forstrechtlich-naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich vorgenommen, aufgezeigt und in der Unterlage<br />

behandelt. Insofern gehen Ihre Vorwürfe da für<br />

meine Begriffe völlig ins Leere.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Ich will auf Ihren Unsinns-Vorwurf nicht reagieren, Herr<br />

Amann, denn das können Sie gerne machen. Ich habe<br />

das auch gar nicht mehr zu kommentieren, was Sie hier<br />

bringen. Sie sind ein armer Arbeitnehmer und müssen<br />

Dinge vertreten, da fallen einem ja die letzten Haare aus,<br />

wenn man das hört.<br />

Eine Frage an das Regierungspräsidium: Herr Kollege<br />

Schmitz hat am letzten Freitag an Fraport vergeblich die<br />

Frage gestellt, wann denn mit der Waldabholzung begonnen<br />

wird. Jetzt frage ich Ihre Behörde. Sie sind ja nach<br />

dem Waldgesetz im Zweifel zuständig. Wann wird denn<br />

durch Ihre Behörde hier im A380-Verfahren die Genehmigung<br />

zur Waldabholzung erteilt? - Ich komme noch einmal<br />

ans Pult und lege Ihnen noch einmal den Plan vor, damit<br />

jeder sehen kann, worum es geht.<br />

(Bild: Waldrodungsplan)<br />

Frau Fridrich hat den Plan freundlicherweise aufgelegt.<br />

- Das ist jetzt der Waldrodungsplan aus den Unterlagen.<br />

Ich hatte ihn Ihnen eben in anderem Zusammenhang<br />

gezeigt. Es ist ganz gut, wenn man sich die Pläne immer<br />

wieder anguckt. Alles, was Sie da unten rot sehen, ca.<br />

3,54 ha, das soll gerodet werden. Da sind jetzt natürlich<br />

nicht Verinselungsflächen drin, und was rechts und links<br />

möglicherweise noch kaputtgeht, ist auch nicht drin.<br />

Nun zu meiner Frage an Ihre Behörde. Rechtlich würde<br />

es ja ein heißes Diskussionsthema sein, ob man für<br />

diese Abholzaktion einen Planfeststellungsbeschluss zum<br />

A380 benutzen kann oder ob das eine separate Genehmigung<br />

im Naturschutzrecht sein muss, die man in einen<br />

Planfeststellungsbeschluss schlechterdings nicht einarbeiten<br />

kann. Nachdem uns Fraport ja die Frage des Kollegen<br />

Schmitz nicht beantwortet hat, wann denn davon im Zweifel<br />

Gebrauch gemacht wird, frage ich jetzt ganz konkret<br />

Ihre Behörde und beantrage, zu dem entsprechenden<br />

Tagesordnungspunkt den zuständigen Mitarbeiter Ihrer<br />

Behörde hier zu laden. Ich frage, wann im Verfahren, wie<br />

Sie das ja auch bei der CCT-Werft getan haben, eine<br />

verbindliche Erklärung abgegeben wird: Jawohl, der Wald<br />

kann fallen, welcher Wald auch immer, wo auch immer, in<br />

welcher Größenordnung auch immer. Darauf möchte ich<br />

eine ganz konkrete Antwort haben, weil das ganz wichtig<br />

ist, damit wir die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren können,<br />

wenn es hier konkret an den Wald geht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das betrifft den Tagesordnungspunkt „Waldrodung“. Das<br />

können wir unter Punkt 13 der Tagesordnung beantworten.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Meinetwegen können Sie es auch unter Tagesordnungspunkt<br />

25 beantworten. Aus meiner Sicht gehört es hier in<br />

den Zusammenhang. Aber wenn Sie das nicht unter dem<br />

Gesichtspunkt der Alternativen beantworten wollen, nun<br />

gut, aber ein zentrales Problem, ob Sie überhaupt bauen<br />

dürfen, sind die Alternativen. Bei den Alternativen ist das<br />

nächste Problem, wieviel Wald fällt. Meine Frage kann<br />

man natürlich nach hinten drücken, aber sie gehört<br />

schlechterdings dringend in den Zusammenhang der Alternativen<br />

und gehört damit auch dringend in diesen Tagesordnungspunkt.<br />

Deswegen möchte ich die Antwort gerne<br />

sofort haben.<br />

15 – 4 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie haben Recht, aber wann der Wald gefällt wird, hat mit<br />

den Alternativen nichts zu tun, sondern nur, welche Fläche.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Nein, auch die Frage, wann, denn auch dieses Anhörungsverfahren<br />

heißt ja, ich muss mir rechtzeitig meine<br />

Rechtsmittel überlegen können, und die kommen möglicherweise<br />

schon aus der Anhörung. Sie müssen wirklich<br />

einmal die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

dazu lesen. Es ist ganz instruktiv, was da alles<br />

drinsteht, nicht nur purer Rechtsschutz irgendwann, sondern<br />

Rechtsschutz auch rechtzeitig.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Rechtzeitig ist am Ende der Erörterung.<br />

(Zuruf: Zu spät!)<br />

Wir sind aber auch immer noch bei der Frage des<br />

Parkhauses. Es geht auch noch um die Alternativenprüfung<br />

zu Tor 31. Ich habe den Eindruck, dass die Problematik<br />

der Halle und ihrer Zusammenhänge dermaßen zu<br />

verschiedenen Möglichkeiten geführt hat, dass offenbar<br />

eine separate Behandlung des Parkhauses von den Teilnehmern<br />

im Augenblick nicht für sinnvoll erachtet wird,<br />

weil das ja im Wesentlichen davon abhängt, wo nachher<br />

die Halle tatsächlich zu stehen kommt, sodass man gar<br />

nicht weiß, unter welchen Gesichtspunkten man das Parkhaus<br />

für sich allein betrachten sollte. - Aber ich gebe Ihnen<br />

noch einmal das Wort, Herr Haldenwang.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Wenn niemand anders fragt, frage ich jetzt zu diesem<br />

konkreten Punkt. Ich hatte in der letzten Woche dargelegt,<br />

dass nach meiner rechtlichen Einschätzung der Bau des<br />

Parkhauses jenseits aller bauplanungsrechtlichen Schwierigkeiten<br />

bauordnungsrechtlich nicht dazu führt, dass die<br />

Stellplatzpflicht, die durch die A380-Halle produziert wird,<br />

auch nur entfernt erfüllt werden kann. Daraufhin hat Herr<br />

Amann gesagt: Wir haben das immer schon so gemacht,<br />

die Parkhäuser haben wir halt weiter entfernt gebaut, und<br />

das machen wir hier auch so; wir sind da an das Gesetz<br />

oder an die Satzung nicht gebunden. - Na gut, das wird<br />

man ja sehen, ob Sie sich im Baugenehmigungsverfahren<br />

wirklich so herausziehen können.<br />

Wollen wir doch jetzt einmal ganz bescheiden auf Ihren<br />

Standort gucken. Man sieht die A380-Halle, und<br />

daneben ist ja noch ein weiteres Gebäude geplant. Meine<br />

Frage: Warum wird da keine Tiefgarage errichtet? Das<br />

Einfachste überhaupt neben der A380-Halle ist ja der Bau<br />

einer Tiefgarage. Tiefgaragen haben wir am Frankfurter<br />

Flughafen überall. Dann brauchen Sie in diesem Bereich<br />

des neuen Tores und des Parkhauses keine Flächen in<br />

Anspruch zu nehmen. Sie bauen einfach ein Parkhaus<br />

unter dieser kleinen Halle, die ja wahrscheinlich zum Aufbewahren<br />

von Material u. Ä. dient, eine Gerätehalle im<br />

weitesten Sinne. Sie bauen eine Tiefgarage für so viele<br />

Abstellplätze, wie Sie brauchen. Ich schätze, es werden<br />

250 oder 260 Abstellplätze sein. Da brauchen Sie nicht<br />

mehr viel Platz, das kriegen Sie bei einer Halle, die, glau-<br />

be ich, 7 000 m 2 Grundfläche hat, spielend unter die Halle.<br />

Also die erste Alternativüberlegung: Warum wird das<br />

nicht geplant?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Haldenwang, ich hatte es Ihnen schon einmal erklärt:<br />

Wir haben tatsächlich nicht die Stellplatzsatzung anzuwenden,<br />

sondern haben eine Plausibilisierung gemacht<br />

und damit gezeigt, dass wir, hätten wir sie anzuwenden<br />

oder hätten wir sie angewendet, mit dem geschätzten oder<br />

vorgegebenen Bedarf der Deutschen Lufthansa plus der<br />

verdrängten Parkplätze vom überplanten P 68 - ich hoffe,<br />

dass die Nummer jetzt die richtige war; ich habe das sonst<br />

immer falsch gesagt - die richtige Anzahl von Parkplätzen<br />

haben.<br />

Ich hatte weiter ausgeführt - und wiederhole das -,<br />

dass die Anordnung des Tores und des Parkhauses am<br />

Tor der Regel dient, die wir am Flughafen aus gutem<br />

Grund anwenden - wir haben dort sicherheitsrelevante<br />

Flächen, und der Flugverkehr, der Luftverkehr muss sicher<br />

sein -, dass wir die Parkplätze nicht auf dem Betriebsgelände,<br />

wo immer es geht, sondern außerhalb und deshalb<br />

an den Toranlagen anordnen. Deshalb war sie auch beispielsweise<br />

bisher am Tor 31 und in der Nähe die Parkplätze,<br />

und in anderen Fällen ist das auch so.<br />

Eine Tiefgarage? Wie gesagt, technisch machen kann<br />

man alles, Herr Haldenwang, aber sie wäre dann eben<br />

nicht mehr außerhalb, sondern innerhalb, und sie würde<br />

ins Grundwasser eingreifen. Sie ist auch nicht notwendig,<br />

und deswegen planen wir dort ein Parkhaus. Das haben<br />

wir beantragt. Der Standort hängt mit dem Grund zusammen,<br />

den ich eben genannt habe. Es gibt einen Kontext<br />

mit der gesamten Ausbauplanung, was wir auch schon<br />

mehrfach erwähnt hatten.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Nur eine kurze Bemerkung: Vielen Dank, Herr Amann, das<br />

war wieder genau das, was wir schon letzte Woche gesagt<br />

haben. Bei der Befriedigung von Stellplatzbedarf kommt<br />

es bei der Lufthansa nicht auf den Bedarf an. Wenn es auf<br />

Bedarf ankäme, müsste die Stadt Frankfurt immer<br />

schnellstens ihre Satzung ändern, insbesondere ihre Einschränkungssatzung.<br />

Bedarf an Stellplätzen ist in der<br />

Innenstadt ohne Ende vorhanden, und was gebaut werden<br />

kann, sind 10 % des notwendigen Stellplatzbedarfs.<br />

Ich konstatiere, dass Sie von dieser Bedarfsüberlegung<br />

ausgehen, dass Sie meinen, das Recht gelte für<br />

Fraport nicht. Das bestätigt die Erkenntnis, die ich jetzt in<br />

vier Jahren erworben habe. Sie stellen sich meistens<br />

außerhalb des Rechts und meinen, für Sie gelte das alles<br />

nicht. Es geht um eine rein privatnützige Maßnahme, um<br />

Lufthansa-Bedarf, nicht um die Befriedigung von Stellplatzbedarf,<br />

der öffentlich-rechtlich notwendig ist. Wenn<br />

Sie eine derartige Anlage innerhalb des Zaunes bauen<br />

würden, wäre dagegen nichts einzuwenden, wenn das<br />

bauplanungsrechtlich zulässig ist. Ich stelle aber fest, dass<br />

hier im Außenbereich, im Bannwaldbereich eine derartige<br />

Anlage gebaut werden soll, die privatnützig motiviert ist,<br />

für die es ohne Weiteres eine Alternative innerhalb des<br />

eigenen Geländes, das ja schon Bannwaldinanspruch-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 5


nahme bedeutet, geben würde, wenn man hier vernünftig<br />

planen würde, sodass es auch nicht ansatzweise einen<br />

Rechtsgrund dafür gibt, das Parkhaus zu bauen. Das<br />

wiederum hat selbstverständlich Konsequenzen für die<br />

weiteren Planungsschritte, nicht nur für die Abholzung,<br />

sondern auch für die Straßenführung, die Sie in Ihrer<br />

Alternative ja jetzt willkürlich verändert haben, und das<br />

wiederum hat Auswirkungen auf Enteignungsmöglichkeiten,<br />

die Sie zwangsläufig in Anspruch nehmen müssen,<br />

wenn der Kreis Groß-Gerau sagt: Wir machen das freiwillig<br />

nicht mit.<br />

Sie müssten ja die Planfeststellung hier für eine rein<br />

privatnützige Maßnahme ändern. Das können Sie gerne<br />

einmal versuchen. Dann bin ich wirklich gespannt und ich<br />

bin auch guten Mutes - selbst wenn das Regierungspräsidium<br />

morgen sagt: Der Wald kommt weg -, dass wir das<br />

durch gerichtliche Schritte aber ganz schnell verhindern<br />

werden. - Vielen Dank.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Herr Amann, in diesem Zusammenhang habe ich einmal<br />

eine Frage. Sind die übrigen Parkplätze für Mitarbeiter, die<br />

jetzt schon vorhanden sind, innerhalb oder außerhalb des<br />

Flughafengeländes?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich sagte es gerade: Wir folgen, soweit es irgend geht,<br />

diesem Prinzip. Sie sind in der Regel auch außerhalb.<br />

Man geht dann mit seinem Ausweis durch ein Drehkreuz<br />

auf das Gelände.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Aber „in der Regel“ besagt, dass es erstens Ausnahmen<br />

gibt. Zum Zweiten denke ich an Korridore, die über weite<br />

Strecken sicherheitsrelevantes Gebiet durchzogen haben.<br />

Ich erinnere mich noch an die Autobahn von der Bundesrepublik<br />

nach Berlin. Es gibt schon Möglichkeiten, Verkehr<br />

so zu leiten, dass diejenigen Verkehrsteilnehmer, die die<br />

Straße rechts und links aus Sicherheitsgründen nicht<br />

verlassen dürfen, durchaus in der Lage sind, an einem<br />

Parkhaus so durchgeleitet zu werden, dass man unterwegs<br />

nicht unbedingt Sicherheitsmängel haben muss.<br />

Außerdem müsste man auch einmal den Bannwald gegen<br />

den von Ihnen vorgetragenen Grundwassereingriff abwägen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Dazu vielleicht noch eine Anmerkung. Die Diskussion<br />

kann man im Prinzip auch etwas abkürzen. Ich hatte dies<br />

eben auch schon angesprochen. Ausnahmen gibt es<br />

natürlich. Es gibt wenige Dinge auf der Erde oder Regelungen,<br />

bei denen es keine Ausnahmen gibt. Man kann es<br />

auch unter die Halle machen. Man kann es auch in 20 m<br />

Tiefe anordnen. Technisch machbar ist das alles. Man<br />

kann auch Grundwasser gegen Bannwald abwägen. Wo<br />

immer es geht, Herr Bickel, wollen wir aber dieser Regel<br />

folgen. Ich hatte eben auch gesagt: Der Standort begründet<br />

sich auch dadurch, dass das Tor 31 im Gesamtkontext<br />

mit im Ausbau steht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Eben.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, genau.<br />

Gleich auch noch zu dem Vorwurf, den Herr Haldenwang<br />

bezüglich der willkürlichen Anordnung der Straße<br />

gemacht hat. Willkür ist das nicht. Es gibt Trassierungsparameter.<br />

Auch das sind Richtlinien, nach denen man sich<br />

richten muss. Diese führen zu der Linienführung, die gewählt<br />

worden ist oder die angeordnet worden ist. Sie ist<br />

marginal durch wirklich geringe Radienveränderungen veränderbar.<br />

Vom Grundsatz her bleibt die Straße aber<br />

zwangsläufig genau da liegen, wo sie jetzt liegt, weil Sie<br />

eine Kreisstraße für eine bestimmte Geschwindigkeit eben<br />

mit bestimmten Radien versehen müssen. Sie haben zwei<br />

Zwangspunkte. Deshalb gibt es da keine Variationsmöglichkeit.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Guten Morgen! Ich habe noch ein paar Fragen zum Parkhaus,<br />

das wir ja in der Dimensionierung schon eingehend<br />

besprochen hatten. Ich möchte auf einen Punkt noch<br />

einmal hinweisen. Jetzt möchte ich aber nicht grundsätzlich<br />

diskutieren, ob die Stellplatzsatzung der Stadt Rüsselsheim<br />

anwendbar ist. Wir gehen natürlich davon aus,<br />

dass sie anwendbar ist. Dort ist als zumutbare Entfernung<br />

ein Fußweg von maximal 300 m zwischen den Stellplätzen,<br />

die nachgewiesen werden müssen, und dem Bauvorhaben<br />

vorgesehen. Ich möchte auch noch einmal darauf<br />

hinweisen, dass, wenn es nicht auf dem Baugrundstück<br />

ist - - Mir sind die Grundstücksverhältnisse, etwa ob hier<br />

gesonderte Parzellen vorgesehen sind, nicht klar. Ich<br />

denke, dies muss man auch noch einmal aufklären, weil<br />

nämlich dann, wenn die Stellplatzanforderung nicht auf<br />

dem Baugrundstück nachgewiesen werden sollte, natürlich<br />

noch eine entsprechende Sicherung nach § 81 der<br />

Hessischen Bauordnung erforderlich ist. Das müsste man<br />

bei der Prüfung dann auch mit in den Blick nehmen.<br />

Zu dem Thema „Parkhäuser für Mitarbeiter innerhalb<br />

oder außerhalb?“ gibt es, wie ich denke, sehr wohl einige<br />

Beispiele, dass solche Mitarbeiterparkhäuser innerhalb<br />

des Zaunes sind. Deshalb meine Aufforderung an das Regierungspräsidium,<br />

sich von der Fraport, was anhand des<br />

Bestandsplanes relativ einfach sein dürfte, die Parkhäuser<br />

für Mitarbeiter benennen zu lassen, die innerhalb des<br />

Zaunes liegen, und die, die außerhalb des Zaunes liegen.<br />

Ich denke, dass die Vorlage dieser Unterlage durch die<br />

Fraport zeigen wird, dass die Mehrzahl der Stellplätze<br />

innerhalb des Zauns liegt, was ja schon aus Praktikabilitätsgründen<br />

sinnvoll ist. Sonst müssten Sie ja die Mitarbeiter,<br />

die in einem Parkhaus außerhalb parken, dann, wenn<br />

sie in das Gelände hineingehen, noch einmal kontrollieren.<br />

Das heißt, man hätte dann einen doppelten Aufwand.<br />

Insofern ist es sicherlich einfacher, wenn sie durch ein Tor<br />

durchfahren oder bestimmte Zugangskarten für die Parkhäuser<br />

haben, diese Parkhäuser dann auch innerhalb des<br />

Zaunes vorzusehen. Ich denke, dass hier auch noch Aufklärungsbedarf<br />

besteht.<br />

15 – 6 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Zum zweiten Aspekt. Das Thema Tiefgarage ist schon<br />

einmal angesprochen worden. Eine weitere Frage, die<br />

auch zu einer Eingriffsminimierung führen könnte, ist die,<br />

inwieweit man eine geringere Grundfläche des Parkhauses<br />

vorsehen könnte. Wir haben gehört, dass das Parkhaus<br />

12 m hoch ist. Es wäre ja technisch durchaus denkbar,<br />

mehrere Stockwerke vorzusehen, um so eine geringere<br />

Grundflächeninanspruchnahme zu erreichen. Das<br />

wäre ein Aspekt, der mir in den Unterlagen noch fehlt.<br />

Eine weitere Frage wäre, inwieweit das Parkhaus nicht<br />

unter dem Aspekt der Verringerung von Verinselungen<br />

weiter in Richtung Westen an die A380-Werft herangerückt<br />

werden könnte. Hier wird natürlich wieder das Argument<br />

kommen: Das steht dem Ausbauvorhaben entgegen.<br />

- Ich möchte hierbei aber darauf hinweisen, dass uns im<br />

Scoping-Verfahren zum Ausbau-Planfeststellungsverfahren<br />

eine entsprechende Flächenzuordnung vorgelegt wurde,<br />

die im südöstlichen Bereich der A380-Halle auch<br />

Werftflächen, Wartungsflächen dargestellt hat. Insofern<br />

sehe ich hier nicht einen Widerspruch zur Ausbauplanung,<br />

weil das Parkhaus ja auch einem Werftbereich zugeordnet<br />

wird und zugeordnet ist. Insofern also meine Frage - zugleich<br />

im Sinne einer Anregung -, inwieweit das Parkhaus,<br />

wenn man es denn in seiner Größe und dem Stellplatzbedarf,<br />

den wir ja schon besprochen haben, anerkennt, nicht<br />

weiter Richtung Westen an die A380-Werft herangeschoben<br />

werden kann.<br />

Ein dritter Aspekt. Es stellt sich die Frage, inwieweit<br />

Stellplätze nicht in Bereichen nachgewiesen werden können,<br />

in denen bereits Stellplätze errichtet wurden. Das<br />

betrifft das Gebäude 536, wie ich glaube; das war das<br />

Parkhaus für die Mitarbeiter von CCT, das ja in der CCT-<br />

Plangenehmigung nicht enthalten ist, weil es vorher von<br />

den Mitarbeitern in den Hallen 8 und 11 schon mit genutzt<br />

wurde. Meine Frage ist, inwieweit dort nicht ein zusätzlicher<br />

Stellplatzbedarf, der hier ja besteht, nachgewiesen<br />

werden kann oder ob nicht sogar durch bauliche Maßnahmen<br />

an dieser bestehenden Parkeinrichtung eine Minimierung<br />

des Eingriffes herbeigeführt werden könnte.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich denke, dieser Frage müsste man nachgehen, sozusagen<br />

variantenunabhängig - unter Umständen auch innerhalb<br />

des Bereiches durch Gebäudetausch - das Parkhaus<br />

so zu gestalten, dass unabhängig davon, ob das Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeht oder nicht, keine isolierte<br />

Parkhausfläche mitten im Wald stehen bleibt, sondern die<br />

Parkhausfläche näher am Betriebsgelände liegt und wenn<br />

das Planfeststellungsverfahren durchgeht, die planfestzustellenden<br />

Gebäude dann eben weiter außen liegen. Solchen<br />

Möglichkeiten könnte man, wie ich denke, durchaus<br />

nachgehen. Das muss man, wie gesagt, eben einfach untersuchen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben uns natürlich auch überlegt, ob es einen Sinn<br />

machen könnte, das Parkhaus oder das Tor - es geht ja<br />

nicht um das Parkhaus, sondern um die ganze Toranlage<br />

- anders anzuordnen: mitten in diese Fläche oder<br />

schräg oder halbhoch oder direkt an die Halle. Es ist eben<br />

so, dass dieses Tor - das sagte ich ja bereits - aufgrund<br />

des vorhergesagten Bedarfes für die Andienung sowohl<br />

der Werft als auch des Südbereiches dimensioniert ist. Ich<br />

darf daran erinnern, dass es hier um den Ersatz eines vorhandenen<br />

Tores geht, der überplant wird. Dies erschließt<br />

also Teile der Cargo City Süd und die A380-Werft.<br />

Sie sprachen auch von den 40 Aufstellplätzen für LKW<br />

und PKW, die sich, bevor sie in das Tor einfahren können,<br />

die Einlasserlaubnis holen müssen, also dort aufgestellt<br />

werden müssen. Selbst wenn man das Tor jetzt beispielsweise<br />

ganz eng an die Halle schmiegen würde, Frau<br />

Fridrich, um dort die Verinselung zu reduzieren - aus unserer<br />

Sicht interimsmäßig, weil es beim späteren Ausbau<br />

dort wieder weg muss, weil dort andere Flächen sind -,<br />

müsste das Tor verkleinert werden. Es könnte also auch<br />

nicht so dimensioniert werden, wie es notwendig ist. Diese<br />

Überlegungen und auch eine, wie ich vorhin sagte, minimal<br />

mögliche Veränderung der Trasse der Straße selbst<br />

brachten aus unserer Sicht keine vernünftigen Ergebnisse,<br />

weshalb wir dabei geblieben sind, das Tor und auch die<br />

Fläche für das Parkhaus dort anzuordnen, wo sie jetzt<br />

sind und auch später sein sollen, zumal es nach unserer<br />

Auffassung auch nicht zumutbar ist, das Ding zweimal zu<br />

bauen bzw. gar nicht fertig zu bauen und dann wieder an<br />

anderer Stelle zu errichten.<br />

Was die Parkplätze und die Vorgehensweise von Fraport<br />

betrifft, dass man das, wo immer es geht, außerhalb<br />

des Geländes anordnet, so sehen Sie, dass dies im gesamten<br />

Nordbereich so gehandhabt wird. Auch dort ist es<br />

so, dass der Mitarbeiter nicht zu seinem Büro fährt, sondern<br />

auf zentrale Parkplätze im Nordbereich des gesamten<br />

Flughafens und sich dann auf den Weg zu seinem<br />

Arbeitsplatz machen muss, eben wegen dieser Vorkehrungen.<br />

Das betrifft alle Parkplätze, auch die im Westen.<br />

Ausnahmen, von denen auch Herr Bickel schon sprach,<br />

gibt es in der Tat, insbesondere die in der Cargo City Süd,<br />

wo es in manchen Fällen anders ist, weil für den Speditionsverkehr<br />

eh Parkplätze angeordnet worden sind und<br />

dann auch die Möglichkeit mit genutzt werden konnte,<br />

Mitarbeiterparkplätze im Rahmen dieser Parkmöglichkeiten<br />

zu schaffen.<br />

Wir haben auch geprüft, ob es zumindest für diese erste<br />

Stufe oder für die A380-Werft möglich wäre, keine Parkplätze<br />

vorzusehen, sondern die Mitarbeiter und auch die,<br />

die verdrängt werden - ich muss immer wieder betonen,<br />

es geht nicht nur um die Mitarbeiterparkplätze für die<br />

Werft, sondern auch um die 170, die vom P 71 verdrängt<br />

werden; dafür muss ja Ersatz geschaffen werden -, irgendwo<br />

anders auf dem Gelände zu verteilen. Es gibt dort<br />

außer einzelnen wenigen theoretisch freien Plätzen im<br />

Rahmen der vorhandenen Parkmöglichkeiten eben keine<br />

Parkmöglichkeiten. Deshalb besteht die Notwendigkeit,<br />

auch auf der Stufe der A380-Werft für entsprechenden<br />

Parkraum zu sorgen.<br />

Frau Fridrich, auch Folgendes verstehe ich nicht. Auch<br />

wenn wir die Stellplatzordnung angewandt hätten, hätte es<br />

doch gepasst. Wir haben doch im Rahmen unserer Ver-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 7


gleichsrechnung auf der Grundlage von drei verschiedenen<br />

Stellplatzsatzungen aufgezeigt, dass die Dimensionierung<br />

des Parkhauses für den Bedarf, den wir dort generieren,<br />

wunderbar passt. Man käme doch zu gar keinem<br />

anderen Ergebnis. Insofern stehen wir, wie ich denke, zumindest<br />

was die Dimensionierung betrifft, auf festem Boden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das können wir jetzt einmal dahingestellt sein lassen. Bei<br />

dem Beitrag von Frau Fridrich ist mir aber aufgefallen,<br />

dass man unter Umständen einen provisorischen Parkplatz<br />

errichten könnte. Ich kenne das aus Wiesbaden.<br />

Diese provisorischen Parkplätze bestanden einfach aus<br />

aufgestellten Stahlgerüsten und einer Auffahrt und sie<br />

waren sogar zweistöckig. Jetzt steht dort die Dresdner<br />

Bank. Diese Parkplätze bestanden also nur vorübergehend.<br />

Man könnte an die Errichtung eines solchen Parkplatzes<br />

denken, bis das Planfeststellungsverfahren für das<br />

Hauptsacheverfahren, mit dem die gesamte Südseite neu<br />

geordnet wird, abgeschlossen ist. Wenn das Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeht, macht man es so, wie Sie es<br />

sagen. Wenn es nicht durchgeht, errichtet man an dieser<br />

Stelle ein ordentliches Parkhaus, das nicht mitten im Wald<br />

liegt. Das ist die Überlegung, die sich im Augenblick aufdrängt<br />

und der man nachgehen muss. Wir brauchen das<br />

hier nicht bis zum Ende zu erörtern, weil wir hier sozusagen<br />

nur Prüfaufträge entwickeln. Ich denke, eine solche<br />

Lösung könnte man durchaus einmal genauer ins Auge<br />

fassen. Mehr ist mir im Augenblick dabei jedenfalls nicht in<br />

den Sinn gekommen.<br />

Frau Fridrich hat das Wort.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, zu der Stellplatzsatzung: Ich wollte jetzt nicht<br />

auf die Dimensionierung eingehen, sondern auf das Erfordernis,<br />

in zumutbarer Nähe Stellplätze zu errichten. Hier<br />

sind es, wie ich denke, unbestritten mehr als 300 m Fußweg,<br />

die die Mitarbeiter zurücklegen müssten. Auf den<br />

anderen Aspekt wollte ich gar nicht mehr eingehen, weil<br />

wir darüber schon diskutiert haben. Ich würde Ihnen gern<br />

noch eine Karte aus dem Scoping-Verfahren zeigen, damit<br />

es vielleicht noch ein bisschen deutlicher wird, was ich mit<br />

der Verschiebung des Parkhauses in Richtung Werfthalle<br />

meine.<br />

(Bild: Karte aus dem Scoping-Verfahren)<br />

Wir haben bisher eingehend über das Thema Ausbauplanung<br />

und darüber, ob sie berücksichtigt werden muss<br />

oder nicht, diskutiert. Wir hatten immer Situationen, in<br />

denen in der Regel für die in Betracht kommenden Flächen<br />

- sei es bei der Airbase oder sei es auch in anderen<br />

Bereichen - eine konträre Nutzung im Ausbauvorhaben<br />

vorgesehen war. Aus den Unterlagen zum Scoping-<br />

Verfahren zum Ausbau stammt die jetzt gezeigte Karte.<br />

Unter 5.2 sind die lila Flächen gekennzeichnet. Wenn<br />

Bedarf besteht, kann ich auch die Legende noch einmal<br />

zeigen. Es geht hier um Bereiche für Wartungseinrichtungen.<br />

Meine Frage betrifft gewissermaßen ein Hochklappen<br />

dieses kompletten Bereiches in den Bereich der Ausbau-<br />

planung. Es handelt sich ja auch um Teile einer Wartungseinrichtung.<br />

Ich denke, auch die Veränderung des<br />

Tores 31 ist dann sicherlich möglich, weil es sich ja nur<br />

um, wie ich schätze, 150 oder 200 m handelt und ja auch<br />

im nördlichen Bereich Betriebsstraßen vorgesehen sind.<br />

Es wäre also sicherlich möglich, bei Beibehaltung der<br />

Erschließungsfunktion diesen ganzen Bereich von Parkhaus<br />

und Tor 31 gewissermaßen hochzuklappen. Das<br />

hätte zumindest für den Zeitpunkt bzw. die Situation, wenn<br />

der Ausbau nicht käme, den großen Vorteil, dass natürlich<br />

die Verinselungsfläche, die wir auf ca. 20 ha geschätzt<br />

haben - ich habe nicht nachgemessen, ob es nun 15 oder<br />

20 ha sind -, minimiert würde.<br />

Ähnliches sehen Sie oben auf der gezeigten Karte bei<br />

dem Gebäude 536. Das ist das Parkhaus für die Mitarbeiter<br />

von CCT. Sie sehen, dass auch hierunter in Lila ein<br />

Bereich für Wartungseinrichtungen eingezeichnet ist. Ich<br />

denke, es wäre kein Problem, in den Bereichen, die schon<br />

für die Wartung vorgesehen sind, das Parkhaus und das<br />

Tor 31 zu errichten und insofern dann eine Minimierung<br />

des Eingriffs zu erreichen. Man müsste auch einmal gucken,<br />

ob in dieser Fläche eine Möglichkeit bestünde. Da<br />

hätten Sie, wenn man das Tor 31 mit betrachtet, aber<br />

wahrscheinlich das Problem, dass es natürlich sehr weit in<br />

der Fläche läge. Der Vorteil von dem Standort wäre, wenn<br />

man den Bereich gewissermaßen hochklappt, natürlich<br />

evident, wie ich denke, weil Sie dann direkt an der verlegten<br />

Okrifteler Straße anbinden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Die Anregung haben wir aufgenommen. - Das Wort hat<br />

jetzt Herr Mehler.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Rechtsanwalt Mehler für Stadt Mörfelden-Walldorf, die<br />

Eheleute Preuß aus Mörfelden-Walldorf, die Gemeinden<br />

Büttelborn, Nauheim und Trebur.<br />

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Herr Bickel,<br />

zunächst bin ich Ihnen für den Hinweis dankbar, unter<br />

welchen Vorzeichen wir hier über dieses Parkhaus und<br />

diesen Betriebsstraßenanschluss sprechen. Ich möchte<br />

für unsere Mandanten noch einmal ausdrücklich darauf<br />

hinweisen, dass wir dies natürlich für eine Folgeproblematik<br />

halten, die aus der fehlerhaften und aus unserer Sicht<br />

rechtlich unzulässigen Positionierung der Werfthalle resultiert.<br />

Es ist klar: Würde sich diese Halle an einer anderen<br />

Stelle positionieren lassen, so würde sich aus unserer<br />

Sicht gar kein Bedarf ergeben, das Tor 31 neu zu positionieren,<br />

sodass es hier auch nicht dazu kommen müsste,<br />

dass über diesen Vorhabensteil in den Bannwald eingegriffen<br />

wird.<br />

Sie hatten vorher aus meiner Sicht einen interessanten<br />

Aspekt angesprochen, zu dem ich gern noch einmal eine<br />

Nachfrage stellen wollte. Sie hatten gesagt, dass es denkbar<br />

ist, dass eine Planfeststellung auch nur zu diesem<br />

Parkhaus erfolgen könnte und die Planfeststellung der<br />

A380-Wartungshalle abgelehnt werden würde.<br />

15 – 8 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das habe ich nicht gesagt. Es geht ja nicht, dass man sie<br />

teilt. Ich kann ja der Entscheidung nicht etwas anderes<br />

zugrunde legen - - Ich selber tue es sowieso nicht; das<br />

sage ich jetzt, um irgendwelchen Zwischenrufen zuvorzukommen.<br />

Ich halte es nicht für angemessen und möglich,<br />

einen Planfeststellungsbeschluss, der eine Einheit darstellt,<br />

plötzlich einfach zu teilen und teilweise zurückzuweisen.<br />

Das würde nämlich eine neue Planung bedeuten.<br />

Es müsste dann ja alles neu gezeichnet werden. Es müssten<br />

neue Pläne gemacht werden. Man kann sozusagen<br />

nicht einfach zurückbleiben und sagen: Das wird teilweise<br />

abgelehnt. - Das heißt, es müsste - ich sehe das so -<br />

schon eine volle Ablehnung erfolgen. Dann müsste man<br />

sagen: Ihr müsst einen anderen Plan einreichen; dieser<br />

hat dann Aussicht auf Erfolg. - Man kann zwar zwei Häuser<br />

beantragen und dann nur eines genehmigen; aber<br />

einen Plan zur Hälfte zu genehmigen und zur Hälfte abzulehnen<br />

halte ich für rechtlich außerordentlich problematisch.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie das jetzt so<br />

sagen. Es ist aber so, dass der Bedarf von Fraport, wenn<br />

ich das richtig nachvollzogen habe, nicht nur aus der<br />

Überplanung des Tores 31, sondern auch aus der zukünftigen<br />

Funktion des Tores 31 für die Anbindung der Cargoflächen<br />

im Südbereich nach dem kapazitiven Ausbau<br />

gerechtfertigt wird. Fraport hat jetzt gerade noch einmal<br />

darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Tor- und<br />

Parkhausanlage um eine Anlage handelt, die auch im<br />

kapazitiven Ausbau nicht neu geplant oder erweitert werden<br />

müsste, sodass sich hier doch tatsächlich die Frage<br />

stellt, ob man von diesem Bedarf dann ausgehen könnte,<br />

wenn der Bedarf für die A380-Halle entfiele. Ich wollte das<br />

nur noch einmal so darstellen.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Entschuldigung, wenn ich Sie unterbreche und hier noch<br />

einmal einhake. - Noch einmal eine Frage an Fraport:<br />

Würden Sie das Parkhaus und die Flächen vor dem<br />

Tor 31 oder das Tor 31 an sich genauso konzipieren,<br />

wenn Sie sicher wären, dass Sie in diesem Bereich nur<br />

die A380-Werft bauen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es geht um die Erschließung der Werft und des bisherigen<br />

Tores 31. Die Dimensionierung des Tores ergibt die Größe.<br />

Der Vorschlag von Frau Fridrich, von dem ich auch<br />

schon sprach, würde zeigen, dass wir - das war meine<br />

Aussage -, wenn wir es eng an die Werft heranklappen<br />

oder heranschmiegen würden, von der Längenentwicklung<br />

wegen des Vorfeldes der CCT-Werft etwas zu wenig Platz<br />

hätten. Deshalb sind wir bei dem Standort dort unten<br />

geblieben.<br />

Frau von Knebel, die angesprochene Frage stellt sich<br />

für uns nicht. Wenn wir alles so planten, als käme der<br />

Rest nicht, hätten wir es so nicht geplant. Ich hatte eingangs<br />

gesagt, dass wir die ganze Planung der A380-<br />

Werft - wenn auch in zwei Verfahren zu Recht behandelt -<br />

im Kontext des Gesamtausbaus sehen. Auf die Frage, ob<br />

ich dann, wenn ich genau wüsste, dass der große Ausbau<br />

nicht kommt, das Tor dort plane, sage ich: Nein, dann<br />

plane ich es ganz woanders, nämlich dort, wo ich die<br />

Werft hinbaue.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Entschuldigen Sie, Herr Amann, wenn ich Sie unterbreche.<br />

Das war nicht meine Frage.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Dann habe ich es falsch verstanden.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Ja. Mir geht es um die Größe, um die Dimensionierung.<br />

Mir geht es nicht um den Standort. Mir ist vollkommen<br />

klar, dass der Standort natürlich mit Ihren Ausbauplanungen<br />

zusammenhängt. Es geht mir darum: Würden Sie es<br />

auch in dieser Dimensionierung planen, wenn Sie jetzt<br />

schon wüssten, dass es zum Ausbau nicht kommt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Entschuldigung! Jetzt habe ich die Frage verstanden. Wir<br />

würden es genauso planen, weil die Dimensionierung<br />

diese Größe hergibt. Jetzt fragt sich jeder: Wie kann das<br />

denn sein? Wenn dann der Ausbau kommt, ist das Tor zu<br />

klein. Das ist aber nicht so. Wie es bei den Kosten<br />

Sprungkosten gibt, gibt es für eine bestimmte Anzahl von<br />

Verkehren beispielsweise eine bestimmte Anzahl von<br />

Schranken. Eine Schranke hat einen gewissen Puffer. Ein<br />

Beispiel: Wenn Sie diese drei Schranken für 50 Fahrzeuge,<br />

die pro Zeiteinheit kommen, brauchen, brauchten<br />

Sie vielleicht eine vierte Schranke, wenn 100 Fahrzeuge<br />

kämen. Da später aber nur 80 Fahrzeuge kommen, reicht<br />

das. Es ist, auch wenn es unglaubwürdig klingen sollte,<br />

tatsächlich so, dass die Dimensionierung dieses Tores<br />

schon jetzt für diesen Bedarf so groß sein muss.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Man wundert sich immer wieder. Jetzt ist der Bedarf allein<br />

von dem A380-Verfahren her gerechtfertigt. Er wird überhaupt<br />

nicht von daher erklärt, dass hier ein kapazitiver<br />

Ausbau stattfinden soll. Wir hatten insbesondere schon oft<br />

über die Stellflächen für LKWs gesprochen. Ich möchte<br />

wirklich ein dickes Fragezeichen dahinter setzen, wie Sie<br />

es mit der A380-Werfthalle rechtfertigen möchten, hier einen<br />

Bedarf an unzähligen LKW-Abstellpositionen zu haben,<br />

die, wie Sie uns das ja ausführlich erklärt haben, Herr<br />

Amann, dazu dienen, dass die LKW-Fahrer sich dort anmelden,<br />

um die Cargo-Flächen zu beliefern. Es scheint<br />

mir jetzt völlig unmöglich zu sein, dass Sie die Dimensionierung<br />

dieser Flächen über die A380-Werft rechtfertigen<br />

können.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es ist ganz einfach. Ich habe schon mehrfach gesagt: Es<br />

dient nicht der Erschließung und der Zufahrt für die A380-<br />

Werft. Bereits heute existiert ein Tor 31, das die Cargo<br />

City Süd erschließt. Diese Funktion der Erschließung der<br />

Cargo City Süd muss dann das Tor 31 (neu), von dem wir<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 9


eden, auch übernehmen. Es dient also nur zu einem eher<br />

geringen Teil der Erschließung der A380-Werft. Es dient<br />

hauptsächlich der Erschließung der Cargo City Süd, weil<br />

das Tor 31, das heute dort ist, später nicht mehr dort ist.<br />

Daraus resultiert die Dimensionierung.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, wir werden einmal versuchen, Sie grafisch<br />

zu widerlegen, indem wir eine Grafik des alten Tores 31<br />

hier projizieren.<br />

(Bild 2)<br />

Wenn Sie diese beiden Torflächen jetzt einmal miteinander<br />

vergleichen, werden Sie feststellen, dass gerade diese<br />

LKW-Parkflächen - oder wie auch immer ich das bezeichnen<br />

soll - beim alten Tor 31 jedenfalls nicht in dieser Größe<br />

ersichtlich sind. Dadurch ist es Ihnen aus meiner Sicht<br />

nicht möglich, dass Sie den Bedarf dieser Flächen damit<br />

erklären, dass er aus der alten Funktion des Tores 31<br />

resultiert. Für uns ist ganz klar, dass der Bedarf nur durch<br />

den kapazitiven Ausbau und die Vergrößerung der Frachtflächen<br />

im Süden gerechtfertigt werden kann.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Erstens weiß ich nicht, ob das der gleiche Maßstab ist,<br />

den Sie da zeigen. Zweitens sehen Sie, dass heute zwei<br />

Schrankenanlagen am Tor 31 sind. Künftig sind es drei.<br />

Bei den Parkplätzen gibt es heute ein Defizit. Den Parkplatz,<br />

der dort zurzeit existiert, haben Sie nicht eingezeichnet,<br />

Herr Mehler; Sie haben ihn weggelassen.<br />

(Zuruf des RA Mehler [Rechtsbeistand])<br />

- Nein, den meine ich nicht, Herr Mehler. - Die Dimensionierung,<br />

die wir für das Tor 31 vorgenommen haben, entspricht<br />

dem Bedarf, der heute aus der Prognose abzuleiten<br />

ist. Wenn es beim jetzigen Tor 31 möglicherweise<br />

weniger Aufstellfläche für LKWs gibt, dann eben deswegen,<br />

weil es dort wie bei der MD11 in der Wartungshalle<br />

auch ein Defizit gibt. Wenn man das Tor jetzt neu plant, tut<br />

man dies mit Blick auf den aktuellen Bedarf. Auf der<br />

Grundlage des aktuellen Bedarfs, also A380-Halle plus -<br />

das ist das Entscheidende - Erschließung der Cargo City<br />

Süd, als Ersatz für das heutige Tor 31, erfolgt die Dimensionierung,<br />

die oben auf der Karte in Gelb dargestellt ist.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, wir haben Ihre Position jetzt zur Kenntnis<br />

genommen. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen,<br />

dass ich hier einen Widerspruch zu Ihren Sachausführungen<br />

der letzten Woche sehe. Sie haben letzte Woche<br />

meiner Meinung nach eindeutig gesagt, dass Sie<br />

gerade diesen Verkehrsflächenbedarf, über den eingehend<br />

gesprochen worden ist, aus der Frachtfunktion des<br />

Südbereiches rechtfertigen möchten. Das möchte ich gern<br />

noch einmal festhalten. Es hilft wahrscheinlich auch nicht<br />

weiter, wenn Sie dazu noch einmal Stellung nehmen. Das<br />

wird einfach nachzulesen sein.<br />

Wir wollten gleich auch auf die Alternative zur Toranlage<br />

zu sprechen kommen und diese auch darstellen. Ich<br />

habe zuvor aber noch eine Zwischenfrage. Am Freitag ist<br />

von Herrn Rechtsanwalt Schmitz die Frage aufgeworfen<br />

worden, wie denn die Wartung in der US-Airbase erfolgt.<br />

Sie hatten zugesagt, dass Sie dazu bis heute ggf. Informationen<br />

liefern könnten. Ich wollte Sie fragen, ob Sie sich<br />

hierzu heute äußern können.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Jetzt muss ich mein Haupt in Ehrfurcht neigen. Das mit<br />

der Airbase müssen wir bis nachher zurückstellen. Das<br />

habe ich vergessen.<br />

(Lachen bei den Einwenderinnen und<br />

Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, so etwas kann passieren.<br />

(Zuruf: Lügner!)<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Gut, ich sehe es auch so, das kann passieren, aber wir<br />

werden trotzdem darauf bestehen, dass Sie uns das darstellen,<br />

und wir werden an der Stelle dann noch einmal zur<br />

Alternativenprüfung zurückkommen müssen.<br />

Jetzt möchten wir uns der Toranlage 31 zuwenden.<br />

Herr Filusch, wenn ich Sie einmal um die Darstellung<br />

bitten darf. - Zu dem, was Sie da gesagt haben, gerade<br />

auch über die Interimslösung, muss ich natürlich vorher<br />

eine Bemerkung loswerden. - Ich sehe, ich bekomme<br />

wenig Aufmerksamkeit von der Vorhabenträgerin, sodass<br />

meine Ausführungen eigentlich wenig Sinn machen. Dann<br />

wende ich mich einmal dem RP zu und möchte sagen: Die<br />

Verlegung der Kreisstraße ist auch eine Interimslösung.<br />

Das haben wir gesehen. Für den Fall des kapazitiven<br />

Ausbaus wird die Kreisstraße erneut verlegt. Der Herr<br />

Kollege Fislake hatte die Rechtsproblematik angesprochen,<br />

die damit verbunden ist, dass der Planfeststellungsbeschluss<br />

ja eigentlich keine vorübergehende Planfeststellung<br />

möglich macht, dass das ein Rechtsinstitut ist,<br />

das uns so nicht bekannt ist. Es ist dann aber doch verwunderlich,<br />

dass hier eine Interimslösung für die Kreisstraße<br />

geplant ist und dass eine Interimslösung für das<br />

Parkhaus vonseiten der Vorhabenträgerin grundsätzlich<br />

abgelehnt wird. Da sehe ich irgendwie auch einen Widerspruch<br />

in der Planung.<br />

Nun aber weg vom Rechtlichen hin zum Tatsächlichen.<br />

Wir sehen hier eine Darstellung, wie diese Toranlage<br />

31 angeordnet werden könnte.<br />

(Bild 3)<br />

Das ist jetzt östlich der A380-Werfthalle. Man sieht genau,<br />

dass das, was Herr Amann der Kollegin Fridrich ausgeführt<br />

hat, nämlich dass hier eine Verkleinerung der<br />

Toranlage stattfinden müsste, nicht der Fall ist. Hier wurde<br />

also nicht kleiner gezoomt oder der Maßstab verändert,<br />

sondern wir haben das einfach nur einmal östlich von der<br />

Werfthalle angeordnet, und das fügt sich problemlos darin<br />

ein. Vielleicht möchte die Vorhabenträgerin zu der Variante<br />

Stellung nehmen.<br />

15 – 10 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Amann (Antragstellerin):<br />

So ginge es nicht, weil Sie mit dem Parkhaus und auch<br />

mit einem Teil vom Tor auf der CCT-Fläche sind. Aber wir<br />

brauchen darüber gar nicht zu streiten; schieben Sie es<br />

gedanklich einfach um die gleiche Länge nach Süden bis<br />

kurz vor die Kreisstraße, dann könnte es theoretisch dorthin<br />

gehen. Das war das, was ich gesagt hatte: Man kann<br />

das auch rechts von der A380-Halle anordnen, wenn man<br />

denkt, dass es keinen weiteren Ausbau gäbe, weil diese<br />

Flächen ja andernorts beplant sind.<br />

Ob das dann wirklich so funktioniert, müsste man sehen.<br />

Sie müssen dort ja auch für Rückstaufreiheit und für<br />

eine Einfädelung sorgen. Ob der Knotenpunkt so angeordnet<br />

werden könnte, stelle ich auch unter Vorbehalt.<br />

Möglicherweise müsste man dort mehr Platz schaffen.<br />

Das alles unterliegt ja gewissen Richtlinien für die Trassierung.<br />

Aber vom Grundsatz her widerspreche ich nicht.<br />

Man könnte eine Toranlage möglicherweise auch etwas<br />

verkleinert, auch an dieser Stelle, etwas weiter südlich,<br />

anordnen.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Da fragt man sich natürlich sofort, warum Sie das nicht<br />

gemacht haben. Ich meine, die Vorzüge dieser Variante<br />

liegen natürlich auf der Hand, weil wir viel weniger Verinselung<br />

von Bannwald gegenüber Ihrer Planung hätten,<br />

sodass man dazu einfach gar nichts weiter sagen muss.<br />

Jetzt möchte ich Herrn Filusch bitten, unsere zweite<br />

Variante dazu vorzuführen.<br />

(Bild 2)<br />

Sie sehen, auch westlich der A380-Werfthalle passt an<br />

die alte Stelle von Tor 31 Ihr Tor und das Parkhaus prima<br />

hin. Es würde hier auch eine verinselte Fläche in Anspruch<br />

genommen, so dass der Eingriff, der sich aus dieser<br />

Variante ergibt, auch wesentlich kleiner zu bewerten<br />

ist als der Eingriff, den Sie durch die Planung und Gestaltung<br />

Ihrer Toranlage und die Anbindung an die Betriebsstraße<br />

vorhaben.<br />

Ich möchte unbedingt auch noch etwas zur Betriebsstraße<br />

ausführen. Wir hatten gerade von Herrn Kollegen<br />

Rechtsanwalt Haldenwang einen Rodungsplan vorliegen.<br />

Da wollte ich unbedingt darauf hinweisen, dass hier parallel<br />

zu einer bestehenden Waldschneise die Betriebsstraßenanbindung<br />

gemacht wird. - Herr Filusch, vielleicht<br />

können Sie mit dem Cursor einmal darauf zeigen. Wir<br />

sehen jetzt die Planung, die Fraport gemacht hat.<br />

(Bild 4)<br />

Die Betriebsstraße wird parallel zu einer Waldschneise<br />

geführt, sodass es zu einer zusätzlichen Rodung kommt.<br />

Das betrifft eine Waldfläche, die zwischen der bereits bestehenden<br />

Waldschneise und der Trasse der Betriebsstraße<br />

liegt. Unter dem Gesichtspunkt, dass wir hier über<br />

Alternativen reden, die nur dann zu diskutieren sind, wenn<br />

sich die Planungen insoweit als zulässig erweisen, möchte<br />

ich darauf hinweisen, dass gerade diese Stelle aus unserer<br />

Sicht völlig abzulehnen ist, weil nicht klar ist, warum<br />

die Betriebsstraße hier nicht in der bestehenden Wald-<br />

schneise geführt wird. Ich lege also Wert darauf, dass das<br />

hier noch einmal ganz ausdrücklich zum Ausdruck kommt.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Vielleicht kann Herr Amann etwas dazu sagen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Zunächst zum Tor westlich der A380-Werft: Das geht mit<br />

Sicherheit und definitiv nicht. Das können Sie weder trassierungstechnisch<br />

noch verkehrssicher anordnen. Es funktioniert<br />

nicht. Es bleibt also dabei: Östlich würde das, was<br />

Sie gezeigt haben, gehen; westlich geht es de facto nicht.<br />

Die Frage zur Anordnung dieser Betriebsstraße muss<br />

ich noch prüfen; ich beantworte sie später.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Danke, Herr Amann. Sie haben jetzt gesagt, das gehe<br />

nicht. Warum geht es denn nicht?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, weil der Platz nicht ausreicht. Sie können nicht einfach<br />

einen Strich auf eine andere Straße zeichnen. Sie müssen<br />

dort einen Knotenpunkt, eine Kreuzung, eine Einfahrt auf<br />

eine Kreisstraße konstruieren, trassieren, planen, und<br />

dafür brauchen Sie Flächen und Radien. Deshalb geht<br />

das so nicht. Dort fahren ja die Autos mit 50 oder 70 km/h,<br />

und da kann man nicht einfach wie in einem Ort eine hohle<br />

Gasse bauen. Es geht einfach trassierungstechnisch<br />

nicht. Der Platz reicht dort nicht aus, wir können das dort<br />

nicht anordnen. Es funktioniert nicht - aus Gründen des<br />

Rückstaus auf die Kreisstraße, aber auch wegen der Radien.<br />

Der Platz ist einfach zu gering. Wenn, dann müssten<br />

Sie dort schon die Straße weiträumiger trassieren als die<br />

jetzt so eng angeschmiegte S-Kurve. Jedenfalls funktioniert<br />

es so, wie Sie es gezeichnet haben, definitiv nicht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir können ja der Sache nachgehen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Genau.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir können das hier nicht ausdiskutieren. Es reicht ja,<br />

dass die Anregung gekommen ist.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Danke, Herr Amann. Es ist doch interessant, dass Sie<br />

denselben Vorschlag der Frau Kollegin Fridrich mit einer<br />

ganz anderen Begründung abgelehnt haben. Vor ungefähr<br />

15 Minuten war die Begründung, dass die Anlage an der<br />

Stelle nicht durchführbar ist, noch mit dem kapazitiven<br />

Ausbau gegeben worden. Sie haben gesagt, dass dort im<br />

kapazitiven Ausbau andere Flächen geplant sind. Es ist<br />

also einfach bezeichnend. Es ist wirklich bezeichnend, wie<br />

hier die Begründungen ausgetauscht werden, beliebig, je<br />

nachdem, wie es Ihnen in den Kram passt. Da steckt nach<br />

unserer Auffassung keine Planung dahinter.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 11


Vielleicht legt Herr Filusch jetzt wieder das Blatt auf,<br />

und die Technik schaltet auf den Visualiser um. - Letztlich<br />

halten wir es für notwendig, dann noch eine Alternative zur<br />

Kreisstraße einzubringen, die von unserer Seite erarbeitet<br />

wurde und mit Sicherheit nicht pauschal mit irgendwelchen<br />

Radien abgelehnt werden könnte. Darüber wird<br />

bestimmt inhaltlich noch zu sprechen sein, wofür ich allerdings<br />

der falsche Ansprechpartner bin; das möchte ich<br />

gleich sagen. Jedenfalls könnte eine Führung dieser<br />

Kreisstraße K 152/823 in diesem Bereich mit einem deutlich<br />

geringeren Eingriff in den Bannwald verbunden werden.<br />

- Vielen Dank.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Zeichnungen mit<br />

Ihren Alternativen zu Protokoll geben würden, damit man<br />

sich dann damit auseinandersetzen kann. Wir müssen uns<br />

sowieso damit auseinandersetzen, aber aus dem Stegreif<br />

geht das nicht.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Bickel, wir können das nicht heute liefern. Es muss<br />

ausgedruckt werden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, bis zum Ende des <strong>Erörterungstermin</strong>s.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Kein Problem!<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann sollten wir es in den Akten haben, denn sonst kann<br />

man sich nur aus der Erinnerung abstrakt mit so etwas<br />

auseinander setzen.<br />

Bitte, noch einmal Herr Amann.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ganz kurz nur der Form halber: Ich lehne das mit der<br />

gleichen Begründung wie das von Frau Fridrich Vorgeschlagene<br />

ab. Ich habe mich jetzt nur auf die Diskussion<br />

im Sinne der Frage von Frau von Knebel eingelassen, was<br />

wäre, wenn. Wenn es das nicht gäbe, könnte man tatsächlich<br />

rechts anordnen und links nicht. So einfach ist die<br />

Welt.<br />

Die Straße, die Sie eben gezeigt haben, geht so de<br />

facto nicht. Es ist einfach unmöglich, ob das nun beim<br />

Protokoll liegt oder nicht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir werden der Sache also nachgehen.<br />

Wer hat sich zu Wort gemeldet? - Bitte, Herr Böhm<br />

von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und<br />

Naturschutz.<br />

Böhm (HGON):<br />

Ich habe mir zwei oder drei Fragen notiert, die ich gerne<br />

an die Fraport richten möchte.<br />

Es wird von Ihnen bezüglich des Ausbaus in diesem<br />

Bereich immer von Eingriffen in das Grundwasser gesprochen,<br />

jetzt zum Beispiel auch bei dem Parkhaus, von<br />

Eingriffen, die nicht notwendig wären. Ich hätte ganz klar<br />

und deutlich die Frage: Haben Sie überhaupt einmal geprüft,<br />

wie hoch dort das Grundwasser steht und ob unter<br />

Umständen doch eine Tiefgarage gebaut werden könnte?<br />

Ich kann mich sehr gut erinnern, dass auf Ihrer Fläche<br />

insgesamt schon mehr als einmal Grundwassereingriffe<br />

stattgefunden haben, und man hat das auch geregelt. -<br />

Das war die erste Frage.<br />

Der nächste Punkt: Ich habe am Wochenende einmal<br />

versucht, die Alternative Ihrerseits in Verbindung mit der<br />

Verlegung der Kreisstraße in irgendeinen Einklang zu<br />

bringen, und musste feststellen, dass es auf all den Karten,<br />

wo ich dies versucht habe - sogar mit Pauspapier -,<br />

nicht möglich war, eine geschlossene, einheitliche Linie<br />

festzustellen, da fast jede Karte in den nachgereichten Unterlagen<br />

einen anderen Maßstab hat, den ich überhaupt<br />

nicht feststellen kann, weil kein Maßstab draufsteht.<br />

Herr Bickel, es ist ein ganz, ganz großer Schwachpunkt,<br />

dass es Karten gibt, wo kein Maßstab draufsteht,<br />

mit dem man arbeiten kann. So ist es nicht einmal mit<br />

Pauspapier möglich gewesen, die Straße, die angedachte<br />

Umlegung der Kreisstraße, mit all den Karten, die da liegen,<br />

in Einklang zu bringen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Das ist ein ganz, ganz großer Schwachpunkt. Auch<br />

fehlt meines Erachtens das, was es normalerweise bei<br />

guten Karten gibt - bei den kleinen Karten ist es letzten<br />

Endes auch nicht zu finden -, nämlich das Jahr, aus dem<br />

die Karten stammen. Die können ja x-beliebig sein! Ich<br />

habe einmal mit dem neuen Messtischblatt des Landesvermessungsamtes<br />

aus dem Jahre 2003 versucht, etwas<br />

zu koordinieren. Das ist einfach nicht möglich, weil unter<br />

Umständen die Kartenunterlagen der Fraport so veraltet<br />

sind, dass es hinten und vorne überhaupt nicht mehr<br />

stimmt. - Danke schön.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das haben wir aufgenommen. - Bitte schön.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Zu Beginn jetzt vielleicht noch ein kurzes Wort zum Thema<br />

„Grundwasser“: Die Argumentation ist ja auch insoweit<br />

offensichtlich widersprüchlich. Grundwasserprobleme gibt<br />

es ja in großen Ausbauverfahren zuhauf. Ich nenne die<br />

Nordwest-Variante und insbesondere die Nordost-Variante.<br />

Da steht dann in den Planunterlagen lang und breit,<br />

wie diese Probleme zu bewältigen sind, und insbesondere,<br />

dass es möglich ist.<br />

Ich möchte jetzt den einzelnen Argumenten und Widerargumenten<br />

nicht noch ein weiteres draufsetzen, sondern<br />

nur daran erinnern, warum wir hier im Augenblick so<br />

intensiv gerade über das Parkhaus und das Tor 31 diskutieren.<br />

Ich nenne das Stichwort Bannwaldschutz. Natürlich,<br />

das ist hinlänglich bekannt. Es geht aber auch um<br />

15 – 12 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


das Stichwort Landesplanerische Beurteilung, worin ausdrücklich<br />

- ich hoffe, ich erinnere mich richtig - ein Hinweis<br />

steht, dass im Planfeststellungsverfahren eine Flächenoptimierung<br />

im Sinne eines geringstmöglichen Flächenverbrauchs<br />

durchzuführen ist, wiederum eine Folge aus<br />

der unersetzlichen Schutzfunktion des Bannwaldes.<br />

Vor diesem Hintergrund muss ich sagen, man muss<br />

Sie, Herr Amann, anscheinend zu Ihrem Glück zwingen.<br />

Man muss sich einmal vorstellen, hier sitzen Leute auf<br />

dem Podium und im Publikum, und die auf dem Podium<br />

müssen Sie am Ende des Verfahrens für das, was sie tun,<br />

bezahlen. Die Leute hier unten müssen Sie nicht bezahlen,<br />

die werden von ihren eigenen Mandanten bezahlt,<br />

sofern es Rechtsanwälte sind wie ich. Die haben sich jetzt<br />

wirklich alle Mühe gegeben - ich noch am wenigsten, aber<br />

die Kollegen, die vor mir gesprochen haben -, Ihre Planung<br />

zu optimieren. Ihnen aber fällt dazu immer nur ein:<br />

nein, geht nicht, ist nicht machbar, ist zu teuer - und was<br />

weiß ich.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Herr Amann, Sie werden damit nicht durchkommen.<br />

Lesen Sie noch einmal in Ruhe die Landesplanerische<br />

Beurteilung, auf die Sie sich ja auch für dieses Vorhaben<br />

beziehen, dann müssten Sie eigentlich wissen, was Sie<br />

erwartet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Regierungspräsidium<br />

und auch die Planfeststellungsbehörde<br />

Ihnen diese Planung ohne Änderungen durchgehen lässt.<br />

Abschließend muss ich noch einmal eines sagen, auch<br />

wenn ich mich da wiederhole. Wir bewegen uns hier an<br />

einem Punkt, den ich mit den Maßstäben der juristischen<br />

Logik, die ich mir im Laufe der Jahre angeeignet zu haben<br />

glaube, nicht mehr nachvollziehen kann. Sie nehmen für<br />

sich in Anspruch, einen Teilausschnitt aus dem großen<br />

Verfahren prüfen lassen zu können, unter Ausschluss der<br />

ganzen großen Probleme, die sich mit dem Gesamtausbau<br />

verbinden. Gleichzeitig möchten Sie aber die Gesamtausbauplanung<br />

quasi als vorgegeben zugrunde legen. So<br />

sagen Sie uns immer wieder: Das, was mit dem Gesamtausbau<br />

nicht vereinbar ist, kann man hier auch nicht berücksichtigen.<br />

In anderen Rechtsbereichen gibt es da das schöne<br />

Wort von der Rosinen-Theorie; alle hier anwesenden Juristen<br />

werden das gut kennen und sich erinnern. Das ist<br />

genau das, was Sie hier betreiben, Herr Amann. Sie<br />

picken sich die Rosinen heraus, indem Sie sagen, wir<br />

müssen mit dieser Planung, die mit dem großen Ausbau<br />

eigentlich gar nichts zu tun hat, auf diesen großen Ausbau<br />

Rücksicht nehmen, und das tun Sie in der Weise, dass Sie<br />

den praktisch als schon bestehend unterstellen. Das können<br />

Sie eben absolut nicht, umso weniger, als jetzt durch<br />

das Ticona-Problem die Realisierbarkeit des großen Ausbaus<br />

fraglicher denn je geworden ist.<br />

Darauf wollte ich noch einmal hinweisen. Das wird uns<br />

sicherlich nach diesem <strong>Erörterungstermin</strong> und vielleicht<br />

auch in gerichtlichen Verfahren noch intensiv beschäftigen.<br />

- Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Rechtsanwalt Haldenwang, bitte.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Ich möchte das, was wir jetzt gehört haben, wie folgt zusammenfassen.<br />

Für mich drängt sich der Eindruck auf, als<br />

hätten wir hier eine Kühltruhe, die vier Kammern hat. In<br />

jeder Kammer ist Lasagne. In dieser Tiefkühltruhe kochen<br />

Sie jetzt Ihre Lasagne. Die vierte Kammer ist die Kreisstraße.<br />

Bei der Kreisstraße wird uns jetzt eine Lasagne<br />

serviert, die planfestgestellt ist, die uralt ist, die bestandskräftig<br />

und unanfechtbar ist. Wie Sie die trocken legen<br />

wollen, wie Sie die abschichten wollen - Abschichtung ist<br />

ja das große Thema -, ist bisher nicht vorgetragen worden.<br />

Da gibt es noch nicht einmal ein Sachbescheidungsinteresse,<br />

aus welchen Gründen denn hier eine Kreisstraße,<br />

die verlegt werden soll - in meinem Beispiel der Tiefkühltruhe<br />

die vierte Kühlkammer -, in irgendeiner Weise verändert<br />

werden sollte.<br />

Natürlich passt die Kreisstraße auch nicht auf das<br />

Thema der Kühltruhe insgesamt, A380. Auf diese Kühltruhe<br />

passt ja nur ein einziger Punkt, nämlich der erste<br />

Punkt; darauf komme ich noch.<br />

Beim vierten Punkt, der Kreisstraße, die da abgeschichtet<br />

werden soll, wollen Sie also Eigentum in Anspruch<br />

nehmen. Das wird, wie auch immer, Probleme mit<br />

einer neuen Straßenführung schaffen. Sie können natürlich<br />

auf Ihren eigenen Grundstücken Straßen führen, wie<br />

Sie lustig sind, wenn Ihnen das behördlich genehmigt wird<br />

und wenn Sie da eine Abholzgenehmigung kriegen. Vielleicht<br />

erteilt Ihnen der RP ja eine derartige Genehmigung;<br />

dann haben Sie vielleicht Glück gehabt. Soweit Sie aber<br />

die Kreisstraße in ihrem jetzigen Bestand und in ihrem<br />

jetzigen Eigentum tangieren, geht das ohne Zustimmung<br />

des Kreises nicht. Diese Lasagne können Sie ohne Zustimmung<br />

des Kreises mit Sicherheit nicht abschichten.<br />

Der nächste Punkt, den wir gehört haben, ist das privatnützige<br />

Parkhaus, das aus der Sicht von Herrn Amann<br />

schlüssig begründet wird. Klar, wenn da ein Bedarf besteht,<br />

wenn ein Privater sagt, ich hätte das gerne so, kann<br />

man das natürlich so machen. In der dritten Kühlkammer<br />

liegt also ein privates Parkhaus, das wir bisher nicht kannten,<br />

das wir bisher nicht hatten, das jetzt einfach im Außenbereich,<br />

im Bannwald angesiedelt wird. Es gibt in der<br />

Landesplanerischen Beurteilung keine Anhalte dafür, dass<br />

das irgendwo einmal untersucht worden ist, keine UVP,<br />

erster Teil. Nichts ist vorgeklärt worden! Das wird uns jetzt<br />

einfach als Privatnützigkeit serviert. Die Lasagne, die Sie<br />

da verbohrt haben, wird wahrscheinlich schon verschimmeln,<br />

bevor Sie überhaupt eine Genehmigung kriegen.<br />

Das Nächste ist die Verlegung des Tores 31. Auch da<br />

wieder ein völlig falsches Stichwort: Es geht, wie wir heute<br />

gehört haben - dafür bin ich Ihnen sehr dankbar, Herr<br />

Amann -, darum, dass Sie einen ganzen Einfahrtsbereich<br />

wollen, einen Sortierbereich, einen LKW-Bereich, einen<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 13


Aufstellbereich für LKW. Das ist so, wie wenn Sie an die<br />

Grenze fahren: Da haben Sie diese riesigen LKW-Spuren,<br />

wo alle LKW anhalten müssen und kontrolliert werden. Da<br />

haben Sie einen riesigen Bedarf. Nicht viel anders ist es<br />

offensichtlich bei Ihnen hier am Flughafen. Das ist eine<br />

Maßnahme, die mit dem A380 überhaupt nichts zu tun<br />

hat. Das ist die zweite Kammer in Ihrer Kühltruhe. Auch<br />

die kann man gleich als verschimmelt abhaken, denn was<br />

hat die Cargo City Süd mit dem A380 zu tun?<br />

Es bleibt Ihr A380. Der ist aber, wie wir gehört haben,<br />

kein A380, denn in Wirklichkeit sollen dort ja die 747er<br />

verstärkt gewartet werden. Der Bedarf für zwei Flugzeuge<br />

löst eine riesige Maßnahme aus. Das Einzige, was zum<br />

Thema gehört, ist diese Riesenmaßnahme, ob da von<br />

Ihnen der Bedarf nachgewiesen worden ist oder nicht. Bei<br />

allen anderen drei Positionen können Sie hin und her<br />

schichten; wenn Sie Lasagne ohne Füllung machen, was<br />

bei Ihnen der Fall ist, wird Ihnen die Abschichtung nicht<br />

viel helfen. Sie haben dann irgendwann ganz trocken das,<br />

was man bei der Lasagne normalerweise wohl am wenigsten<br />

gerne isst. Sie haben nämlich einfach den Nudelteig,<br />

der in sich hart geworden ist; genau so ist Ihre ganze<br />

Maßnahme.<br />

Da bin ich jetzt gespannt, Herr Bickel, wie man - ich<br />

beziehe mich auf das, was Sie vorhin juristisch gesagt<br />

haben, und Ihren juristischen Ansatz teile ich völlig; man<br />

kann eine solche Maßnahme nicht auseinanderreißen -<br />

damit umgehen muss, wenn ich vier Gegenstände habe,<br />

unterschiedliche Gegenstände, die ich jetzt in einem Antrag<br />

verbinde. Drei haben mit dem A380 überhaupt nichts<br />

zu tun. Es gibt nur einen, nämlich den eigentlichen Werftbereich.<br />

Alles andere sind Dinge, die mögen aus der Sicht<br />

der Planung von Fraport löblich sein, auch aus der Sicht<br />

der Planung der Lufthansa, aber sie haben mit dem A380<br />

überhaupt nichts zu tun.<br />

Jetzt kommt wohl doch die spannende Frage, ob Sie,<br />

wenn Sie ein Viererpaket haben, also Ihre vier Kammern<br />

in der Kühltruhe, und sagen, na ja, wenigstens eine dieser<br />

Kammern könnte ja überleben, nämlich der A380, ob mit<br />

vier Positionen oder mit zwei Positionen, das sei einmal<br />

dahingestellt, ob Sie dann also nicht einfach doch sagen<br />

müssten, ja, dann trenne ich einfach einmal die drei anderen<br />

Kammern dieser Tiefkühltruhe ab und lasse das eben;<br />

wie die damit fertig werden, müssen sie eben im weiteren<br />

Verfahren sehen.<br />

Ich glaube also, man muss die von mir im Ansatz geteilte<br />

Rechtsauffassung, die Sie geäußert haben, noch<br />

einmal auf den Prüfstand stellen und sich fragen, ob das<br />

wirklich so einfach geht oder ob man nicht dann zu dem<br />

Ergebnis kommt, jetzt stehen die, wenn man ihnen nur<br />

den A380 belässt, ja noch viel mehr ohne Füllung der<br />

Lasagne da. Dann kriegen sie eine Standortentscheidung,<br />

die ja durchaus möglich ist. Wer schlecht fragt, kriegt eine<br />

schlechte Antwort. Das Bundesverwaltungsgericht hat<br />

immer schon gesagt, ob das die Auflassungsgenehmigung<br />

oder die Teilungsgenehmigung betraf: Wer nicht intensiv<br />

genug fragt, kriegt eben auch keine Bindungswirkung. Die<br />

schlecht gestellte Frage, die unzureichend gestellte Frage<br />

löst also eine unzureichende, unbefriedigende oder nicht<br />

gerade sehr weitreichende Antwort aus. Das hindert aber<br />

noch nicht, den A380 wirklich abzuspalten und zu sagen,<br />

na ja, wenn die da einen Standort für den A380 genehmigt<br />

kriegen wollen, kriegen sie das halt, aber die kriegen keine<br />

Verlegung der Kreisstraße hin, die kriegen das Tor 31<br />

nicht hin, was ja in Wirklichkeit eine LKW-Anlage mit einem<br />

Einfahrtstor ist, und die kriegen das Parkhaus nicht<br />

hin; nur der Standort für den A380 mag jetzt planfestgestellt<br />

sein.<br />

Wie Sie dann allerdings das Problem des Bannwaldes<br />

bewältigen wollen, das wird ja noch viel, viel spannender.<br />

Wollen Sie sagen, na ja, jetzt gibt es natürlich gleich eine<br />

Bannwaldentscheidung, wenn ich die erste Kammer, nämlich<br />

den A380, bestehen lasse, und da erteilen wir als<br />

Regierungspräsidium jetzt, obwohl wir gar nicht wissen,<br />

wie das verwirklicht werden soll, und obwohl wir gar nicht<br />

wissen, wie das erschlossen werden soll, eine Bannwaldgenehmigung?<br />

Sie wissen ja auch gar nicht, ob das mit<br />

der Straße geht, weil die vierte Kammer in der Tiefkühltruhe<br />

ohne Änderung des unanfechtbar abgeschlossenen<br />

Planfeststellungsbeschlusses ja auch wenig tragfähig ist.<br />

Also stellt sich womöglich eine ganz spannende Frage in<br />

Bezug auf das Hessische Forstgesetz oder Waldgesetz,<br />

wie Sie denn mit den drei Kammern umgehen, die mit<br />

dem A380 überhaupt nichts zu tun haben. Sie müssen ja<br />

forstrechtlich und bannwaldmäßig jede einzelne Kammer<br />

öffnen. Die Kreisstraße kriegen Sie nur dann verlegt, wenn<br />

der Bannwald gerodet wird. Die Toranlage, die in Wirklichkeit<br />

ein LKW-Parkplatz ist, kriegen Sie auch nur unter den<br />

gleichen Bedingungen hin und das Parkhaus erst recht.<br />

Also läuft ja doch vieles auf eine Trennung hinaus.<br />

Oder aber man käme zu dem Ergebnis, der Fraport<br />

vielleicht einmal - jenseits der Abbruchanträge unsererseits<br />

- zu empfehlen, das Spiel zu beenden und schlicht<br />

aufzuhören, weil ja weiß Gott kein Sachbescheidungsinteresse<br />

mehr für Maßnahmen erkennbar ist, die in den Gesamtzusammenhang<br />

gestellt werden, ohne dass uns der<br />

Gesamtzusammenhang hier auch verdeutlicht wird. Wir<br />

haben in der vergangenen Woche x-mal darum gebeten,<br />

dass uns die Pläne vorgelegt werden, z. B. für den Austausch<br />

der Bannwaldflächen. Da ist uns ein Plan vorgelegt<br />

worden, aber nicht die Pläne aus dem Planfeststellungsantrag.<br />

Die Pläne haben Sie, aber wir kriegen diese ganzen<br />

Pläne nicht. Diskutieren sollen wir aber über das Endergebnis,<br />

nämlich über die Auswirkungen der gesamten<br />

Maßnahme; denn Sie können doch schlechterdings nicht<br />

mehr bestreiten, dass das Parkhaus mit dem A380 nichts<br />

zu tun hat. Die Cargo City Süd mit ihrer Erschließung hat<br />

erst recht nichts mit dem A380 zu tun. Der Kollege Mehler<br />

hat doch völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass man<br />

sich noch jede beliebige Straßenführung der Kreisstraße<br />

vorstellen kann, die mit dem A380 nichts zu tun hat, die in<br />

die schlaue Fraport-Planung nur so eingezeichnet worden<br />

ist, weil man die Toranlage und die LKW-Abstellplätze und<br />

das Parkhaus bauen will. Das hat doch aber alles mit dem<br />

A380 nichts zu tun.<br />

Vielleicht sollten Sie als Regierungspräsidium sich also<br />

einmal die Frage überlegen, ob Sie nicht einmal ein Zwi-<br />

15 – 14 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


schengespräch mit der Fraport führen - wir geben Ihnen<br />

gerne die Zeit -, um dem Antragsteller nahezulegen, die<br />

Dinge hier verfahrensmäßig klarzustellen. Ich sage Ihnen<br />

gleich, bei den wirtschaftlichen Gesamtauswirkungen, die<br />

anschließend betrachtet werden, wird es nicht damit sein<br />

Bewenden haben, wie der Kollege Dr. Diederichsen es<br />

eben so freundlich angemerkt hat, dass nur Sie bezahlt<br />

werden und die Anwälte nicht. Ich werde Ihnen darlegen,<br />

dass ich sehr wohl der Auffassung bin, dass alle Kosten<br />

dieses Verfahrens, auch soweit sie bei den Gemeinden<br />

und bei den Anwälten entstehen, von der Fraport zu tragen<br />

sind. Hier ist ein Rechtsmissbrauchstatbestand zu<br />

konstatieren. Das Recht ist nicht dazu da, planfeststellungswidrige,<br />

aus dem Zusammenhang gerissene Anlagen<br />

hier monatelang zu diskutieren und zu sagen, die<br />

Gemeinden müssen sich damit letztendlich auch noch beschäftigen.<br />

Sie kennen ja die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />

zum Amtshaftungsrecht bei Beplanungen.<br />

Da gilt im Planfeststellungsrecht nichts anderes. Aber<br />

das können wir an anderer Stelle vertiefen.<br />

Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass hier<br />

Verzichte in dem Raum geworfen werden, die sich aus<br />

keinen Unterlagen ergeben, die aber für die Endbeurteilung<br />

von entscheidender Bedeutung sind, dass wir die<br />

Endunterlagen, die Gegenstand des Antrages vom September<br />

sind, nicht zu Gesicht bekommen, obwohl wir zur<br />

Sachaufklärung immer darum bitten. Wir wollen doch<br />

endlich wissen, worüber wir sprechen! Dass Sie Dinge<br />

dann nicht richtig prüfen, ist wieder eine andere Geschichte.<br />

Man muss doch also wirklich sagen: Freude, Freude<br />

über das Durcheinander in diesem Verfahren. Vielleicht<br />

machen Sie es einmal so - es ist ja jetzt gleich Pause -:<br />

Nutzen Sie die Kaffeepause und sprechen Sie einmal mit<br />

den Fraportianern, ob die nicht endlich mit ihrem eigenen<br />

Unsinn, den sie hier angerichtet haben, Schluss machen. -<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Jetzt machen wir eine Pause. Wir treffen uns um<br />

11.20 Uhr wieder.<br />

(Unterbrechung von 11.07 bis 11.25 Uhr)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir setzen die Erörterung fort. - Als Nächster wäre Herr<br />

Norgall dran, wenn er da wäre.<br />

(Zuruf: Er rennt!)<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Für die kleine Verzögerung bitte ich um Entschuldigung.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Kaffee muss sein.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Noch einmal zurück zum Parkhaus. Beim Parkhaus sind<br />

mehrere Größen eigentlich unklar. Das macht, wie ich<br />

finde, auch die Diskussion einigermaßen schwierig. Zum<br />

einen ist hier erst einmal der Umfang der einzelnen Stellplätze<br />

zu nennen. Das wurde vorher schon einmal herausgearbeitet.<br />

Zweitens ist die Zahl der Stellplätze zu nennen. Gucken<br />

wir uns einmal an, was in dem Antrag, der uns vorliegt,<br />

steht. Danach gibt es in der Planung 480 Stellplätze<br />

für Beschäftigte und 170 Stellplätze aufgrund einer Verlagerung.<br />

Die 480 Beschäftigten resultieren nach dem, was<br />

wir bisher wissen, im Wesentlichen - es sind ganz sicher<br />

über 50 % - aus den Mitarbeitern, die die B747 warten,<br />

weil das einfach viel mehr Maschinen sind. Wenn das so<br />

ist und die B747 heute schon am Flughafen stationiert ist -<br />

nämlich im Norden -, gibt es auf dem Gelände des Frankfurter<br />

Flughafens für diese große Zahl von Mitarbeitern<br />

bereits Möglichkeiten, zur Arbeit zu kommen und auch das<br />

Auto abzustellen. Es müsste also eigentlich noch einmal<br />

erläutert werden, warum man meint, dass hier ein echter<br />

Bedarf neu besteht. Dies ist der erste Punkt.<br />

Nun zu Punkt 2. Ich glaube, dass die Frage der Bauweise<br />

- eine Etage mehr, eine Etage weniger, Tieferlegung<br />

oder nicht -, wie sie ja auch diskutiert wurde, inhaltlich<br />

tatsächlich noch einmal ernsthaft geprüft werden<br />

muss. Ich werde gleich auch noch einmal ableiten, was<br />

meines Erachtens der Maßstab dieser Prüfung sein muss.<br />

Dann kommt man natürlich zu der eigentlich spannenden<br />

Frage, die bei der Alternativenprüfung ansetzt, nämlich zu<br />

der Frage des Ortes. Diese Frage kann man aber nur<br />

beantworten, wenn man sich über die Dimensionen noch<br />

einmal genauer Gedanken gemacht hat. Meine These ist:<br />

Die jetzige Dimension ist viel zu groß. Sie lässt sich nie<br />

und nimmer ableiten und auch nicht planungsrechtlich<br />

verwirklichen.<br />

Beim Tor 31 geht es zunächst einmal um eine Funktion,<br />

nämlich die Zufahrt zu einem Gelände. Die Verlegung<br />

wird durch eine bestimmte Lage der A380-Werft, wie sie<br />

vorgestellt wurde, ausgelöst. Das heißt, immer dann,<br />

wenn schon der Standort einen Konflikt auslöst und ich<br />

möglicherweise den Standort der Werft verlagere oder die<br />

Werft selber in ihrer Bauweise verkleinere, kann es sein,<br />

dass diese Verlagerung des Tores in dem Umfang gar<br />

nicht mehr nötig wird. Genau diese Fragestellung wurde<br />

aber überhaupt nicht untersucht. Man ist vielmehr relativ<br />

schnell hingegangen und hat gesagt: Da wir das jetzt so<br />

gemacht haben, ist alles andere zwingend folgerichtig. Da<br />

liegt aber die Crux. Man hat permanent Vorbedingungen<br />

geschaffen und sagt jetzt: Weil wir alle diese Vorbedingungen<br />

haben, brauchen wir darüber nicht nachzudenken.<br />

Dieses ist aber de facto nicht so, weil wir ja auch herausgearbeitet<br />

haben, dass die Größe der Halle und auch der<br />

Standort möglicherweise gar nicht zwingend sind.<br />

Ich will noch einmal auf den rechtlichen Maßstab zu<br />

sprechen kommen. Ich hatte ganz am Anfang einmal die<br />

Frage gestellt: Was ist eigentlich der Worst-Case-Fall?<br />

Von welcher Form der Beeinträchtigung gehen wir aus?<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 15


Als die Planung offen gelegt wurde, gab es zwar schon<br />

Spekulationen darüber, aber es gab noch keine erhärtete<br />

Einstufungsabsicht des Landes Hessen hinsichtlich des<br />

FFH-Gebietes. Ich glaube, dass insbesondere die letzte<br />

Konferenz in Bonn zwischen der EU und Deutschland, wo<br />

festgestellt wurde, dass der Meldebedarf in Hessen im<br />

Bereich FFH immer noch defizitär ist, eigentlich eines klar<br />

gemacht hat: Es wird keinerlei Ansatzpunkte dafür geben,<br />

dass dieses Gebiet nicht wirklich definitiv gemeldet wird.<br />

Alle Anzeichen sprechen dafür, dass es auch in die Gemeinschaftsliste<br />

der EU übernommen wird. Die Kriterien,<br />

die die Phase 2 vorgibt, werden hier also allemal durchschlagen.<br />

Beim Naturschutzrecht können wir darauf noch<br />

differenzierter eingehen. Ich will dies hier nur zur Begründung<br />

meiner These anführen.<br />

Schauen wir uns dann einmal an, wo Parkhaus und<br />

Tor 31 liegen. Sie liegen unmittelbar in einem der seltensten<br />

FFH-Lebensräume, die Hessen hat. Der für Hessen<br />

bisher veröffentlichte Gesamtbestand an alten bodensauren<br />

Eichenwäldern auf Sand beträgt 150 ha. Wenn Sie<br />

das als gesamten Landesbestand annehmen - das besagen<br />

die bisher veröffentlichten Zahlen, wobei es sein mag,<br />

dass noch einige Flächen dazukommen oder abzuziehen<br />

sind -, ergibt sich - das ist die These, die ich hier schon<br />

einmal formuliert habe -, dass wirklich jeder Quadratmeter<br />

ein richtiges rechtliches Problem darstellt. Ich sage das,<br />

damit Sie wissen, worauf ich mich eigentlich beziehe.<br />

Davon ausgehend will ich nun wieder auf das Tor zurückkommen.<br />

Die Cargo City Süd ist ja erschlossen. Es ist ja<br />

nicht so, dass dies hier die einzige Zufahrt ist. Man hat<br />

diese Lösung vielmehr gewählt, damit sich die Situation<br />

günstiger darstellt. Diese Lösung ist aber nicht zwingend.<br />

Das heißt, wer denn da sagt, die Halle müsse dorthin, wo<br />

heute das Tor 31 sei, kann nicht einfach aus Bestandsrecht<br />

ableiten, dann sozusagen Weiteres zu bekommen,<br />

was er schon einmal hatte. Möglicherweise muss er selber<br />

in eine Abwägung eintreten und sagen: Ich muss auf etwas<br />

anderes verzichten, weil mir diese Halle an diesem<br />

Standort wichtiger ist. - Ich will nur darauf aufmerksam<br />

machen, dass dies in der Planung überhaupt nicht vorhanden<br />

ist. Das ist aber der rechtliche Maßstab, unter<br />

dem man diskutiert. Das heißt, selbst wenn Sie als Verwaltung<br />

dort unten ein Tor zulassen würden, müssten Sie<br />

unter diesem Gesichtspunkt wirklich noch eine Optimierung<br />

vornehmen, und zwar selbst dann, wenn Sie keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen nach der FFH-Richtlinie<br />

erkennen. Es gilt dann immer noch das normale Abwägungsgebot<br />

und es stellt sich immer noch das Problem<br />

des minimierenden Eingriffs. Sie müssen sich dann sozusagen<br />

auch noch einmal bewegen.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt stellt sich dann erst recht<br />

die Frage: Gibt es überhaupt ein neues Tor 31? Muss sich<br />

die Fraport nicht im Zweifelsfall wirklich entscheiden, was<br />

sie will? Dann gibt es da unten kein Tor mehr. Ich will<br />

noch einmal sagen: Die Cargo City Süd ist erschlossen<br />

und auch die Werft ist erschlossen, auch wenn man dort<br />

unten nicht hinfahren kann. Das ist überhaupt keine Frage.<br />

Natürlich kann ich als Mitarbeiter dorthin gelangen.<br />

Das ist der eigentliche Prüfungsmaßstab. Es geht also<br />

ganz ernsthaft um die Nullvariante, und zwar mit der Begründung,<br />

die ich gerade geliefert habe.<br />

Ich will noch ein Weiteres sagen. Selbst wenn man<br />

dann zu dem Ergebnis kommt: Die LKW-Zufahrt soll bleiben,<br />

ist damit nicht gesagt, dass sie so bleibt, wie sie jetzt<br />

ist. Sie haben jetzt ja die Möglichkeit, aus beiden Fahrtrichtungen<br />

in den Flughafen einzubiegen. Das führt zu<br />

dem großen Problem, dass Sie einmal die Spur kreuzen<br />

müssen, wenn Sie aus Richtung Kelsterbach dorthin fahren.<br />

Wenn Sie von Westen kommen, müssen Sie die<br />

Gegenspur kreuzen. Daraus ergibt sich eine sehr aufwendige<br />

Situation. Auch das muss nicht so bleiben. Sie können<br />

und müssen sozusagen zwingend in die Prüfung<br />

eintreten, ob hier nicht möglicherweise das Kreuzen der<br />

Fahrbahn untersagt wird und das Einfahren in das Flughafengelände<br />

nur noch aus Richtung Walldorf erlaubt wird.<br />

Was das für Verkehrsauswirkungen hat, enthält die Planung<br />

auch nicht. Wir haben aber ja schon darüber gesprochen,<br />

dass die Planung manches nicht enthält, was<br />

nicht auf dem Bestellzettel der Fraport für den großen<br />

Ausbau steht.<br />

Wenn Sie dies alles als Hintergrund nehmen, ergibt<br />

sich, dass uns hier eigentlich definitiv die Details fehlen,<br />

um über weitere Standorte sinnvoll zu diskutieren. Das<br />

macht eigentlich die Problematik aus. Wir diskutieren über<br />

Größenordnungen von Dimensionen, die überhaupt nicht<br />

ableitbar sind und die planungsrechtlich eigentlich erkennbar<br />

nicht zu verwirklichen sind.<br />

Ich will eine weitere Anmerkung machen. Es gibt im<br />

Bereich des Tores 31 ja nicht nur die 20 LKW-Stellplätze,<br />

sondern auch noch 40 PKW-Stellplätze. Ich habe überhaupt<br />

noch nichts darüber gefunden, wie die Einrichtung<br />

dieser PKW-Stellplätze begründet wird. Diese Planungen -<br />

ich sage es noch einmal - betreffen einen der seltensten<br />

FFH-Lebensräume des Landes. - Schönen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Danke. – Wir haben uns das notiert.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Einen Teil meiner Fragen hat Herr Norgall jetzt schon mit<br />

abgehandelt. Mich interessiert insbesondere die Erschließung<br />

der Cargo City Süd. Die Cargo City Süd besteht ja<br />

nicht nur aus dem westlichen Bereich, sondern unter diesem<br />

Schlagwort ist zumindest nach den Bestandsplänen<br />

auch an den gesamten östlichen Bereich zu denken. Es ist<br />

auch noch das Tor 32 vorhanden. Insofern ist zu fragen,<br />

inwieweit die Erschließung durch das Tor 31 an der Stelle<br />

überhaupt so notwendig ist, wie es dargestellt wurde.<br />

Ich möchte noch eine Ergänzung zu den Ausführungen<br />

von Herrn Mehler machen. Er hat die westliche Lage<br />

des Tores 31 und des Parkhauses vorgetragen. Auch hier<br />

ist die Situation so, dass nach den Unterlagen aus dem<br />

Scoping zum Ausbauverfahren ein Werftbereich vorgesehen<br />

ist. Es ist also auch wieder eine lila Fläche vorhanden.<br />

Insoweit besteht meines Erachtens kein Widerspruch zur<br />

15 – 16 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Ausbauplanung. Ich sage das für den Fall, dass ein entsprechendes<br />

Argument hier angeführt werden sollte.<br />

Ich habe noch eine grundsätzliche Frage zu den Toren.<br />

In dem Bestandsplan findet man unterschiedliche Benennungen<br />

von Toren. Damit ich es besser nachvollziehen<br />

kann, möchte ich Sie, Herr Amann, Folgendes fragen:<br />

Gibt es Tore mit unterschiedlichen Funktionen, also Tore,<br />

die z. B. die Flugbetriebsflächen absperren oder erreichbar<br />

machen, und Tore, welche quasi den Zaun, wie wir ihn<br />

klassischerweise kennen, betreffen. Im Bestandsplan finden<br />

wir beispielsweise Tor 111, das sich im Bereich östlich<br />

der Frachtumschlaghalle befindet. Auch im Norden<br />

gibt es Bezeichnungen mit „Tor“, wobei ich nicht nachvollziehen<br />

kann, welches die Unterschiede sind. Bitte erklären<br />

Sie es mir, damit ich es nachvollziehen kann.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es gibt in der Tat Tore für unterschiedliche Zwecke. Es<br />

gibt zum einen die Einfahrten zum Betriebsbereich. Es gibt<br />

darüber hinaus natürlich noch die Tore, durch die Sie auf<br />

das Vorfeld fahren. Diese beiden grundsätzlich unterschiedlichen<br />

Tore gibt es. Sie sind so dimensioniert, dass<br />

sie an den Stellen, wo die jeweiligen Bereiche angefahren<br />

werden müssen, angeordnet sind. Tor 31 führt in den Betriebsbereich.<br />

Tor 21 - ich habe die Nummern nicht alle im<br />

Kopf - oben im Norden führt beispielsweise direkt auf den<br />

Vorfeldbereich und zu den Hangars 5 und 6.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank. - Gibt es noch andere Tore, die den Betriebsbereich<br />

selber abteilen? Ich erwähne hier z. B. das<br />

Tor 111. Es liegt östlich von dem Gebäude 531, zumindest<br />

nach dem Bestandsplan. Ist das ein Tor, das quasi einen<br />

Zugang auf die Vorfeldflächen ermöglicht?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das Tor 111 führt vom Betriebsbereich auf das Vorfeld.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Okay, vielen Dank. - Eine weitere Frage: Sind im Ausbaufalle<br />

- Sie haben ja die Planunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung<br />

schon eingereicht - im südlichen Bereich weitere<br />

Toranlagen vorgesehen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Eine Sekunde, bitte. - Es sind im Ausbau keine weiteren<br />

Tore im Südbereich vorgesehen.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Okay, das nehme ich zur Kenntnis. Ich kann das nicht<br />

nachprüfen. Angesichts der Begründung für die Dimensionierung<br />

und die Lage des Tores 31 sollte aber sicherlich<br />

die Aufforderung bzw. die Bitte an das Regierungspräsidium<br />

ergehen, das noch einmal nachzuprüfen, weil dann,<br />

wenn noch weitere Tore geplant sind, unter Umständen<br />

auch die Gewichtigkeit der Erschließungsfunktion für CCS<br />

relativiert werden könnte.<br />

Mir ist nach Ihren Ausführungen auch nicht ganz klar,<br />

wieso Sie beim Tor 31 diese Anzahl von LKW-Stellplätzen<br />

benötigen. Sie haben vorher und auch in den letzten Tagen<br />

auf meine Frage einmal ausgeführt, dass man diese<br />

drei Zufahrten mit den Schranken braucht, um den Zustrom<br />

von LKWs und sonstigen Fahrzeugen, die auf das<br />

Betriebsgelände fahren möchten, abzuwickeln. Ich stelle<br />

mir das so vor, dass ein LKW-Fahrer das Tor 31 anfährt,<br />

sich dann bei einem Pförtner oder bei der Besetzung an<br />

diesem Tor 31 anmeldet und dann dort entschieden wird,<br />

ob er hereindarf oder nicht. Klar ist, dass er dann, wenn er<br />

nicht hereindarf, wieder wegfahren muss. Wieso sie dann<br />

dort auch noch in einem Bereich parken müssen, der jetzt<br />

noch als Bannwald geschützt ist, ist mir nicht ganz klar.<br />

Vielleicht wird gesagt, das Tor sei nicht rund um die Uhr<br />

besetzt. Das denke ich aber eigentlich nicht. Ich denke, in<br />

den Werftanlagen ist 24-Stunden-Betrieb vorgesehen. Es<br />

wäre für mich insofern völlig unlogisch, wenn sich ein<br />

LKW-Fahrer dort einfach aus Lust und Laune auf Ihren<br />

Parkplatz stellte. Mir ist die Funktion dieser 40 Abstellplätze<br />

noch nicht klar geworden, weil Sie ja genau für den<br />

Fall, dass es bei einzelnen LKWs Schwierigkeiten gibt, ob<br />

sie hereindürfen oder nicht, die größere Dimensionierung<br />

dieser Anlage mit einbezogen haben, nämlich die Dimensionierung<br />

auf drei Fahrspuren. Insofern meine Bitte an<br />

das Regierungspräsidium, dem noch einmal nachzugehen,<br />

weil hier offensichtlich ein Argument zweimal in die<br />

Betrachtung eingeflossen ist, was meines Erachtens nicht<br />

zulässig ist.<br />

Eine weitere Ergänzung, wieder an das Regierungspräsidium<br />

gerichtet: Wenn man zur Anwendung der Stellplatzsatzungen<br />

kommt, muss es sich bei dem Grundstück,<br />

auf dem die Stellplätze nachgewiesen werden, um ein<br />

geeignetes Grundstück handeln. Wenn man jetzt einmal<br />

von der Idee ausgeht, die ja der Stellplatzsatzung zugrunde<br />

liegt, dass man ein privatrechtliches Bauvorhaben<br />

verwirklicht, stellt sich für mich die Frage, ob ein Grundstück,<br />

das mit Bannwaldschutz belegt ist und das, wie<br />

Herr Norgall schon angedeutet hat, auch FFH-schutzwürdig<br />

ist, überhaupt ein geeignetes Baugrundstück im Sinne<br />

der Stellplatzsatzung darstellt. Man wird sich sicherlich<br />

darüber unterhalten können, ob dieser Aspekt dann erst<br />

bei dem Antrag auf Baugenehmigung durchschlägt oder<br />

bereits jetzt im Planfeststellungsverfahren mit berücksichtigt<br />

werden muss. In der Hinsicht, ob man ein Bauvorhaben,<br />

das einer Baugenehmigung bedarf - davon geht ja<br />

auch die Fraport aus -, das aber nicht genehmigungsfähig<br />

ist, planfeststellen kann, auch was die Fläche anbelangt,<br />

habe ich erhebliche Zweifel. Insofern muss, wie ich denke,<br />

die Frage der Geeignetheit des Grundstückes, auf dem<br />

die Stellplätze nachgewiesen werden, im Planfeststellungsverfahren<br />

mitgeprüft werden, und zwar bei der Frage,<br />

inwieweit diese Fläche nach Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung planfestgestellt werden kann. Das vielleicht<br />

als weiteres Argument, das wir beim Thema Bannwald<br />

und Waldrodung nachher sicherlich noch vertiefen werden.<br />

Auch auf dieser Ebene ist das, wie ich denke, schon<br />

mit zu berücksichtigen. - Vielen Dank.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 17


RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

In Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Fridrich: Wer<br />

würde von Ihnen auf die Idee kommen, ein Parkhaus auf<br />

einer ganz normalen Waldfläche zu bauen? Würden Sie<br />

einen solchen Bauantrag stellen? Würden Sie sagen: Außenbereich,<br />

privilegiert - § 35 Abs. 2 BauGB; Landschaftsschutz<br />

- man braucht keine Ausnahmegenehmigung;<br />

Waldgesetz - ach, das kriegen wir schon gerodet, das ist<br />

alles in Ordnung, wir stellen den Antrag? Wie würde sich<br />

ein Anwalt verhalten, wenn ein Mandant zu ihm käme und<br />

ihm das vortragen würde? Glauben Sie, der Anwalt würde<br />

sagen: Das ist ein ganz toller Bauantrag; ich rate dir, ihn<br />

zu stellen; den kriegst du auch gleich genehmigt? - Es<br />

wäre besser, er würde vorweg die Allianz als seine Haftpflichtversicherung<br />

informieren, als eine derartige wirklich<br />

blödsinnige Empfehlung zu geben.<br />

Das Ganze hat natürlich einen ernsten Hintergrund:<br />

Hier wird ja diese scheinbar blödsinnige Geschichte ernsthaft<br />

auf den Prüfstand gestellt. Ein Planfeststellungsverfahren<br />

wird als Vehikel benutzt, um eine solche blödsinnige<br />

Parkhausanlage, der nun alle Einwendungen, die Sie<br />

sich in unserem Rechtsleben nur vorstellen können, entgegenstehen,<br />

mit Hilfe eines Planfeststellungsbeschlusses<br />

- es ist plötzlich von öffentlichem Recht und öffentlichem<br />

Wohl die Rede; Lufthansa als öffentliches Wohl -<br />

weißzuwaschen - vorher war sie schwarz. Nichts anderes<br />

ist das doch.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

So viel Persil können Sie doch gar nicht kaufen, um das,<br />

was so offensichtlich rechtswidrig ist, nun plötzlich ins<br />

Rechtmäßige zu wenden.<br />

Nichts anderes gilt für das Tor 31, das in Wirklichkeit ja<br />

gar kein Tor 31 ist. Meine konkrete Nachfrage: Herr<br />

Amann, können Sie uns zahlenmäßig belegen, wie viel<br />

Plätze für LKWs es im Moment am Tor 31, wie es im Moment<br />

besteht, gibt, und uns einen konkreten Flächenvergleich<br />

vorlegen, wobei mit den Flächen zu vergleichen<br />

wäre, die jetzt Gegenstand Ihres Planungsantrages sind?<br />

Ich möchte also eine genaue Flächengegenüberstellung<br />

haben. Meine Vermutung - da ich eine solche Gegenüberstellung<br />

nicht habe, kann ich nur eine Vermutung äußern -<br />

geht dahin, dass Sie auch die 40 oder die 80 LKW-<br />

Stellplätze - das weiß man bei Ihnen ja nicht; wenn 40<br />

genehmigt sind, wollen Sie vielleicht 80 bauen; ich halte<br />

bei Ihnen ja nichts für ausgeschlossen; ich möchte es jetzt<br />

aber einmal ganz konkret wissen -, dass Sie also nicht nur<br />

das Parkhaus, sondern auch die ganze Erschließungssituation<br />

unter den gleichen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />

wie ich sie eben beim Parkhaus geschildert habe, benutzen<br />

möchten, um mit Hilfe eines Planfeststellungsverfahrens<br />

letztendlich eine Verbesserung Ihrer Frachtabwicklungssituation<br />

zu erzielen.<br />

Da ich das vermute und da ja ganz offensichtlich so<br />

viel Abstellplätze vor dem Tor und hinter dem Tor gar nicht<br />

notwendig wären, um eine reine Erschließungssituation zu<br />

bereinigen, stellt sich die weiter gehende Frage - je nachdem,<br />

wie Sie meine Frage beantworten -, was denn be-<br />

züglich der Frachtabwicklungssituation, soweit sie auf den<br />

Flugverkehr durchschlägt, in den bisherigen Gutachten<br />

und Untersuchungen belegt worden ist oder nicht belegt<br />

worden ist. Wenn ich die Angaben der Lufthansa in den<br />

letzten Monaten richtig verfolgt habe, ist es so, dass Lufthansa<br />

sagt: Im Cargo-Bereich haben wir eine ständige<br />

und stetige Zunahme. Dort haben wir ein Frachtaufkommen,<br />

das sich um x % jeden Monat oder jedes Jahr erhöht.<br />

Dass das bei den Passagieren nicht so ist, ist eine<br />

andere Geschichte. Wenn das aber so ist, dient ja Ihre<br />

Umschichtungsaktion beim Tor 31 letztendlich dazu, den<br />

ganzen Frachtverkehr zu stärken und zu fördern und damit<br />

die Zahl der Flugbewegungen zu fördern und damit<br />

mehr Verkehr zu erzeugen, sodass sich - das ist eine<br />

direkte Kette in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

- eine scheinbar nebensächliche Anlage<br />

plötzlich über den Zweck, der dahinter steht, zu einer<br />

Betriebseinrichtung des Flughafens mausert. Diese Betriebseinrichtung<br />

wird ja von Flugzeugen genutzt und Flugzeuge<br />

können nach Größe und Zahl verstärkt den Flughafen<br />

anfliegen, weil der Flughafen selbst durch seine baulichen<br />

Anlagen alle Voraussetzungen dafür schafft - Tor 31,<br />

auf dem Rücken des Planfeststellungsverfahrens für die<br />

A380-Halle -, um eine verbesserte Frachtabfertigungssituation<br />

zu erreichen.<br />

Ich stelle deshalb bereits jetzt für alle Mandanten, die<br />

ich benannt habe, inklusive der heute per Vollmacht benannten,<br />

den Antrag, das Lärmgutachten, das ich auch für<br />

den Bereich Raunheim gefordert habe, um eine Lärmuntersuchung<br />

zu ergänzen, die genau in den Blick nimmt die<br />

Lärmmehrungen durch verbesserte, verstärkte Frachtabfertigung<br />

in den Bereichen, die direkt durch die neue Toranlage<br />

31 gefördert werden. Mir scheint der zwingende<br />

Schluss nahe zu liegen, dass diese Maßnahme, die mit<br />

der A380 nun beim besten Willen nichts zu tun hat, ausschließlich<br />

dazu dient - ich verweise hier auf das von mir<br />

angeführte Kühltruhenbeispiel -, einen ganz anderen<br />

Zweck zu verfolgen, der uns immer deutlicher wird, je<br />

länger man die Diskussionen verfolgt. Herr Amann, legen<br />

Sie als Erstes bitte den Flächenvergleich vor. - Vielen<br />

Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich antworte zunächst auf die Frage von Frau Fridrich,<br />

warum wir die Aufstellplätze für LKWs und gleichzeitig die<br />

drei Schranken angeordnet hätten und wie es mit den<br />

Einfahrerlaubnissen sei. Sie brauchen beides. Es gibt dort<br />

Zulieferverkehr. Diejenigen, die regelmäßig dort sind, die<br />

schon geprüft sind, haben eine ausgestellte Einfahrerlaubnis.<br />

Sie fahren mit PKW oder LKW an die Schranke,<br />

stecken den Ausweis in die dafür vorgesehene Öffnung,<br />

die Schranke öffnet sich und sie fahren dann hinein und<br />

wieder hinaus. Im umgekehrten Fall ist es also genauso.<br />

Es gibt dann Anlieferverkehr, der die Einfahrerlaubnis<br />

nicht hat. Der Fahrer muss dann sein Fahrzeug abstellen,<br />

in das Pförtnerhäuschen gehen, sich mit seinem Personalausweis<br />

anmelden und bekommt dort dann eine für<br />

15 – 18 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


diesen Einzelfall ausgestellte Einfahrerlaubnis. Er fährt<br />

dann auch gar nicht mehr durch die Schrankenanlage -<br />

auch das hatten wir schon dargestellt -, sondern vom<br />

Parkplatz durch eine separate Schranke auf das Betriebsgelände.<br />

Beim Hinausfahren kann er es dann wieder genauso<br />

machen.<br />

Es gibt also zwei völlig getrennte Bereiche. Stellen Sie<br />

es sich einmal vor: Sie haben drei Schranken. Es kommen<br />

drei LKWs an. Wenn die Fahrer dann mit ihrem Perso in<br />

das Pförtnerhäuschen gehen, ist die Zufahrt zu. Deshalb<br />

muss man die Verkehre, die zwangsläufig stehen bleiben<br />

müssen, weil die Fahrer aussteigen müssen, um sich anzumelden,<br />

von denen trennen, bei denen die Fahrer, weil<br />

eine permanente Einfahrerlaubnis vorhanden ist, mit einer<br />

kodierten Karte die Schrankenanlage einfach passieren<br />

können. Für die Letzteren braucht man aus der Dimensionierung<br />

heraus, aus der Verkehrsmenge heraus die drei<br />

Schranken zum Ein- und Ausfahren. Für die anderen, die<br />

sich die Einzelfallerlaubnis holen müssen, braucht man die<br />

Parkplätze.<br />

Die Fragen von Herrn Haldenwang betreffend die Vergleiche,<br />

die Stellplätze und die ganzen Geschichten beantworten<br />

wir nach einer kurzen Recherche, um es genau<br />

und richtig zu machen. Nur eines vorab: Auch wenn Sie<br />

500 LKW-Parkplätze bauen, Herr Haldenwang, erzeugen<br />

Sie nicht mehr Flugbewegungen. Die Anzahl der Flugbewegungen<br />

hängt von der Bahnkapazität ab, nicht von den<br />

Parkplätzen für LKWs, die Sie schaffen. Letztere sind<br />

nicht der limitierende Faktor in dieser Frage. Die Details,<br />

wie so oft, später.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich spreche wieder für die vorgenannten Einwenderinnen<br />

und Einwender, in diesem Falle insbesondere für die Stadt<br />

Mörfelden-Walldorf und für die Eheleute Preuß, Privateinwender<br />

aus Mörfelden-Walldorf.<br />

Ich habe hier die öffentliche Bekanntmachung vom<br />

23.12.1994 betreffend Durchführung des Raumordnungsgesetzes<br />

(ROG) und des Hessischen Landesplanungsgesetzes<br />

(HLPG), hier: Raumordnungsverfahren für die von<br />

der Flughafen Frankfurt am Main AG (FAG) auf dem Flughafen<br />

Frankfurt am Main geplante Cargo City Süd (CCS),<br />

Landesplanerische Beurteilung, Zulassung der Abweichungen<br />

und Maßgaben, vor mir liegen. Ich möchte daraus<br />

zitieren. Unter Nr. 3 heißt es zum Punkt Straßenanbindungen:<br />

„Das Gelände der Cargo City Süd ist über<br />

die geplante Erschließungsstraße einschließlich<br />

einer Betriebsstraße auf dem<br />

Flughafengelände zur Anschlussstelle AS<br />

Zeppelinheim der Bundesautobahn BAB 5<br />

an das öffentliche Straßenverkehrsnetz anzubinden<br />

(Verkehrskorridor). Soweit der geringere<br />

Teil des zu erwartenden Straßenverkehrsaufkommens<br />

über die bereits vorhandene<br />

Anbindung Flughafenring-Okrifteler<br />

Straße zum Tor 31 des Flughafengeländes<br />

erfolgt, ist eine Erschließung über die<br />

Kreisstraße K 152 aus Richtung Mörfelden-<br />

Walldorf mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs<br />

zwischen Flughafengelände und<br />

Mörfelden-Walldorf zu unterbinden. Zu diesem<br />

Zweck sind verkehrslenkende Maßnahmen<br />

zu treffen, damit die Wohngebiete<br />

von Mörfelden-Walldorf nicht beeinträchtigt<br />

werden. Diese Maßnahmen sind auf den<br />

Ziel- und Quellverkehr auch für die Fahrten<br />

zur Nachtzeit und für Transporte mit gefährlichen<br />

Gütern auszudehnen.“<br />

Soviel ich weiß, wird dem durch ein LKW-Fahrverbot von<br />

Mörfelden-Walldorf in Richtung Tor 31 nachgekommen. In<br />

Ansehung dieser Planungen für das neue Tor 31, das<br />

neue Parkhaus und die Abfertigungsanlagen für LKW-<br />

Verkehre richte ich die Frage an die Vorhabenträgerin:<br />

Bekennt sich die Vorhabenträgerin weiterhin zu der Maßgabe<br />

dieser Landesplanerischen Beurteilung oder nicht?<br />

Das war meine Frage.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es bleibt genauso bestehen. Die Erschließung erfolgt über<br />

den Norden. Es bleibt also bei dieser Beschränkung und<br />

Einschränkung für den Verkehr in der Relation Mörfelden-<br />

Walldorf - Tor 31.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich möchte jetzt aus dem ZIV-Gutachten - „Gutachten“ ist<br />

nach dem, was der Kollege Fislake ausgeführt hat, wohl in<br />

Anführungszeichen zu setzen - aus Band C, Gutachten<br />

G 5 - Auswirkungen des flughafeninduzierten Verkehrs -,<br />

Seite 37, zitieren:<br />

„Für den im Rahmen dieser Untersuchungen<br />

betrachteten Bereich der Kreisstraße in<br />

Höhe des Tores 31 ist von einer Zunahme<br />

der Kfz-Belastungen von derzeit rund<br />

11 120 Kfz in 24 Stunden auf rund<br />

14 740 Kfz in 24 Stunden (+ 33 %) im nördlichen<br />

Abschnitt und von derzeit rund<br />

8 130 Kfz in 24 Stunden auf rund 11 410 Kfz<br />

in 24 Stunden (+ 41 %) im südlichen Abschnitt<br />

auszugehen.“<br />

Können Sie mir sagen, wie das beides zueinander passt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich war beinahe erschrocken. Es sind aber PKWs und<br />

keine LKWs. Die Einschränkung bezieht sich auf LKWs.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Es heißt „Kfz“, wie ich Ihnen vorgelesen habe, also Kraftfahrzeuge,<br />

nicht PKWs.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das ändert aber nichts an der Aussage. Bei diesen Kfz<br />

handelt es sich um PKWs, nicht LKWs.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut, wir werden das prüfen und feststellen.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 19


RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich nehme es zur Kenntnis. – Vielen Dank.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Zu dieser „Wir werden das prüfen“-Diskussion: Wann<br />

werden Sie das denn prüfen? Wie oft sollen denn eigentlich<br />

die Unterlagen nochmals offengelegt werden, einmal<br />

jenseits der Anfangshürden, dass in Neu-Isenburg nicht<br />

ausgelegt worden ist usw.? Das darf doch wohl nicht wahr<br />

sein! Da stelle ich die bescheidene Frage nach einem<br />

Vergleich von Flächen für LKW, und das hat doch für das<br />

Verfahren hier eine Bedeutung. Es hat mit dem A380<br />

überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Cargo City Süd,<br />

und dann kann mir das hier stante pede nicht beantwortet<br />

werden. Ich muss also wirklich die Ausgangsfrage stellen:<br />

Sagen Sie mir doch bitte einfach einmal - dann bin ich<br />

vielleicht auch zufrieden mit Ihrer Antwort -, was Sie denn<br />

eigentlich geprüft haben. Sie haben doch eine Vollständigkeitsprüfung<br />

durchgeführt. Welche Unterlagen haben<br />

Sie überhaupt geprüft? Jeden Tag kommt irgendetwas<br />

Neues, wir stellen ganz bescheidene Nachfragen, und<br />

dann stellt sich heraus: Ja, das ist uns nicht bekannt, das<br />

wissen wir nicht, das müssen wir prüfen, dieses und jenes.<br />

Es ist doch unglaublich, wie in diesem Verfahren hier<br />

verfahren wird. Glauben Sie, wir haben so viel Zeit wie<br />

Sie? Wir haben anwaltliche Aufgaben zu erfüllen, aber<br />

nicht einen ständigen Mist hier zu diskutieren, nur weil die<br />

Dinge nicht ordnungsgemäß erledigt worden sind. Ich<br />

beanstande das hier nochmals!<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Es muss doch möglich sein, im Rahmen einer Vollständigkeitsprüfung<br />

die vier Kammern, die ich Ihnen vorhin<br />

in meinem blöden Beispiel mit der Tiefkühltruhe benannt<br />

habe, in der Weise auseinanderzuhalten, dass man<br />

sagt, ja, was ist jetzt mit der Tiefkühltruhe Straßenerweiterung?<br />

Was Herr Mehler gesagt hat, ist doch völlig richtig.<br />

Er hat völlig Recht: Wenn „Verkehr“ drinsteht, kann ich<br />

doch nicht einfach sagen, das sei PKW-Verkehr. Das wird<br />

einfach in den Raum gestellt, Sie nehmen das einfach hin<br />

und sagen, ja, das müssen wir prüfen. Wo wollen Sie<br />

denn prüfen, ob das jetzt LKW- oder PKW-Verkehr ist?<br />

Was Sie geprüft haben - mit einem zutreffenden Ergebnis,<br />

das von der Landesregierung manipuliert worden ist -, ist<br />

Ihre Landesplanerische Beurteilung. Darin sind ja richtige<br />

Ansätze, und da haben wir Ihnen immer das Kompliment<br />

gemacht, dass überwiegend gründlichst gearbeitet worden<br />

ist. Aber hier muss ich sagen, das ist eine so miserable<br />

Arbeit, die hier bei der Vorprüfung geleistet worden ist,<br />

das ist mit Worten schlechterdings nicht mehr zu beschreiben.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte, Herr Norgall.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich wollte eigentlich noch einmal etwas anders ansetzen.<br />

Ich hatte ja die Frage aufgeworfen, ob denn für Fraport ein<br />

Verzicht auf das Tor 31 überhaupt vorstellbar ist, wenn die<br />

Halle sozusagen das jetzige Tor 31 infrage stellt. Da sage<br />

ich in aller Bescheidenheit: Das müssen nicht Sie prüfen,<br />

sondern da kann man die Fraport jetzt fragen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Zunächst zu Herrn Haldenwang und auch zu Herrn Mehler:<br />

Wir haben in dem Gutachten auf die Anlagen verwiesen.<br />

Insofern, Herr Haldenwang, ist die Frage, wie er es<br />

prüft, ganz einfach zu beantworten: hineingucken, da steht<br />

es drin, und wir suchen auch noch die genaue Seite heraus.<br />

Dann können Sie nachlesen, woran man erkennen<br />

kann, dass es sich hier um PKW handelt.<br />

Nächste Frage: Wir können auf das Tor 31 nicht verzichten.<br />

Das Tor 31 ist für die Erschließung des Südbereichs<br />

mit und ohne Werft erforderlich. Es ist heute dort<br />

notwendig und wird künftig genauso notwendig sein. Deshalb<br />

ist ein Verzicht darauf nicht möglich.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Herr Amann, ich muss noch einmal rückfragen. Da müssten<br />

Ihnen vielleicht die Juristen aushelfen. Sie können<br />

durch die Rechtslage in eine Situation kommen, dass Sie<br />

sich entscheiden müssen: Werft oder Tor? Ich gehe davon<br />

aus, Sie sind schon in dieser Situation. Da möchte ich<br />

wissen: Haben Sie sich diese Frage einmal gestellt, und,<br />

wenn ja, würden Sie auf das Tor oder auf die Werft verzichten?<br />

Ich frage ja nur. Die Rechtslage ist schon so.<br />

Fragen Sie einmal Ihre Juristen!<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Erst noch einmal ohne Juristen: Ein Verzicht auf das Tor<br />

würde - ich lese es gerade noch einmal nach - bedeuten,<br />

dass wir Umwegfahrten im öffentlichen Netz von täglich<br />

12 150 Fahrzeugkilometern in Kauf nehmen müssten. -<br />

Ja, da gucken Sie einfach weg, gerade Sie vom BUND,<br />

Herr Norgall. So etwas ist doch Blödsinn. Wir bauen doch<br />

keine Toranlage und kein Parkhaus, wenn man es nicht<br />

braucht. Das sind alles Dinge, die notwendig sind. Schon<br />

aus eigenem Antrieb würden wir das Tor, wenn wir darauf<br />

verzichten könnten, nicht neu bauen. Wir bauen nicht um<br />

des Bauens und des Planens willen oder weil es so schön<br />

ist, sondern weil das Anlagen sind, die für den Betrieb des<br />

Flughafens notwendig sind. An dem Beispiel von täglich<br />

12 150 Umwegkilometern zeigt sich doch, dass das einfach<br />

selbstredend ist. Sie können nicht einfach etwas<br />

anderes in den Raum stellen. Wir brauchen einfach diese<br />

Erschließungsanlage.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Sie haben gerade selber gesagt, sie ist nicht zwingend<br />

notwendig, sondern Sie wollen das machen, um die Umwegkilometer<br />

einzusparen. Das kann ich ja nachvollziehen,<br />

und Sie haben natürlich Recht damit, dass ein Verband<br />

wie der unsere ein Interesse daran hat, dass es nicht<br />

passiert, dass man Umwege fährt. Sie haben nur das<br />

Problem, dass Sie rechtlich trotzdem noch nicht aus dem<br />

15 – 20 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Schneider sind. Das heißt, wir kämen dort genau in diese<br />

Abwägungsfrage hinein: Was ist denn wichtiger? Das<br />

müssen Sie sich einfach einmal klar machen, und ich<br />

habe den Eindruck, dass Sie gedanklich noch nicht so<br />

weit sind. Sie müssen die Frage aber irgendwann beantworten,<br />

selbst wenn Sie es nicht heute machen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Jetzt ist Herr Dr. Diederichsen an der Reihe.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Vielleicht nur eine kurze Bemerkung im Anschluss an das<br />

gerade eben Diskutierte: Es kann sicher nicht die Frage<br />

sein, ob ein Tor 31 oder ein Parkhaus oder sonst was<br />

überhaupt gebraucht wird. Um es noch einmal auf den<br />

Punkt zu bringen: Die Frage ist, ob es genau an dieser<br />

Stelle, mitten im Bannwald, sein muss, Herr Amann und<br />

meine Herren von der Fraport. Da bleibt es dabei, dass<br />

man die Dinge aus den bereits genannten Gründen genau<br />

prüfen muss, und da überzeugen mich Ihre Einlassungen<br />

bisher auch noch nicht.<br />

Im Anschluss an das, was Herr Haldenwang fragte,<br />

möchte ich mir auch die Frage an Sie, Herr Bickel, erlauben,<br />

wie Sie denn denken, dass es mit diesem Verfahren<br />

nach Abschluss des <strong>Erörterungstermin</strong>s weitergehen wird.<br />

Ich habe neulich schon gesagt, es ist aus meiner Sicht<br />

ganz normal, dass im Termin Ungereimtheiten der Planung<br />

erörtert werden und dass sich dann für Sie als Anhörungsbehörde<br />

ein weiterer Prüfungsbedarf ergibt. Andererseits<br />

wissen wir ja von den Herren von Fraport, wie<br />

schnell das alles mit der Zulassung der Verwirklichung<br />

gehen muss, unter welch hohem Zeitdruck man da steht.<br />

Vielleicht könnten Sie uns allen einmal einen konkreten<br />

Hinweis geben - natürlich so konkret wie derzeit möglich -,<br />

wie es weitergehen wird, ob wir in nachgelieferte Unterlagen<br />

noch Einblick bekommen, ob wir uns dazu noch einmal<br />

äußern können oder ob wir nach Abschluss der Diskussion<br />

hier einfach abwarten müssen, bis uns die Entscheidung<br />

vorliegt.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Die Antwort auf die letzte Frage wird natürlich davon abhängen,<br />

welche Fragen hier aufgeworfen werden und welche<br />

Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Das<br />

lässt sich so pauschal nicht beantworten.<br />

Die Auslegung hat ja den Zweck der Anstoßfunktion.<br />

Das heißt, es ist die Frage: Haben die Unterlagen ausgereicht,<br />

um dieser Anstoßfunktion nachzukommen? Die Unterlagen<br />

hatten darüber hinaus den Zweck, auch den beteiligten<br />

Behörden eine qualifizierte Stellungnahme zu<br />

dem Vorhaben zu ermöglichen, und an diesen Zwecken<br />

orientiert sich dann auch die Beantwortung Ihrer Frage.<br />

Aber der Zweck dieses <strong>Erörterungstermin</strong>s ist ja zunächst<br />

einmal der, eben auch solche Ungereimtheiten aufzudecken<br />

und einen Klärungsbedarf deutlich zu machen, damit<br />

man dem im Anschluss an den <strong>Erörterungstermin</strong> auch<br />

nachgehen kann.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank für die Erläuterung. Ich bitte nur insoweit um<br />

Verständnis. Mir ist der Verdruss des Kollegen Haldenwang<br />

und vieler anderer Leute auch durchaus nachvollziehbar.<br />

Man sieht sich nämlich in einer etwas hilflosen<br />

Position, wenn man hier viele Vorschläge und Einwendungen<br />

vorbringt. Natürlich können Sie nicht gleich sagen,<br />

so und so geht es weiter, aber wenn man dann damit<br />

rechnen muss, dass man keine weiteren Einfluss- oder<br />

Gestaltungsmöglichkeiten hat, dass man den Planfeststellungsbeschluss<br />

hingeknallt kriegt, und zwar - das wissen<br />

ja die Fachleute - mit den entsprechenden Einschränkungen<br />

bei der gerichtlichen Nachprüfung, die der Gesetzgeber<br />

ja vorgenommen hat, dann ist es aus unserer Sicht<br />

natürlich schon sehr wichtig, hier im Verfahren auf die<br />

Planung gestaltend Einfluss zu nehmen. Ich denke, das<br />

können Sie gerade auch aus der Diskussion des heutigen<br />

Vormittages entnehmen, und da wäre natürlich auch mir<br />

persönlich und meinen Mandanten daran gelegen, dass<br />

wir auch nach dem Termin an der Planung irgendwie noch<br />

weiter beteiligt werden.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich wollte nur noch einen kleinen Nachsatz bringen. Es<br />

geht, wie der Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Diederichsen<br />

sehr richtig ausgeführt hat, uns natürlich um die Dimensionierung<br />

dieser Toranlage. Das wollte ich noch einmal in<br />

den Zusammenhang rücken, und in diesem Zusammenhang<br />

ist für uns auch wichtig, wie hier die Funktion dieser<br />

Toranlage begründet wird.<br />

Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen: Wir haben<br />

uns das Gutachten G 5 zu Gemüte geführt und haben<br />

darin keine Differenzierung zwischen PKW und Kfz gefunden,<br />

sodass sich natürlich die Frage stellt, was dann,<br />

wenn das, was hier als Kfz beschrieben ist, nur für PKW<br />

gelten soll, für LKW gilt. Wie ist also die Nutzung des<br />

Tores 31 und dieser - wie soll man sagen? - Vorfeldanlagen<br />

vor diesem Parkhaus mit LKW vorgesehen? Was für<br />

Frachtverkehre sollen hier zum Tor 31 geführt werden,<br />

insbesondere über Mörfelden-Walldorf? Das würde uns interessieren.<br />

Uns steht ja der Tagesordnungspunkt „Betriebskonzept“<br />

bevor. Da möchten wir jetzt schon anregen, dass unter<br />

diesem Punkt eine solche Darstellung seitens der Vorhabenträgerin<br />

erfolgt. Meine Anregung ist, dass vielleicht<br />

auf beide Fälle eingegangen wird, auf den Prognosenullfall<br />

und auf den Planungsfall. Das wäre in diesem Zusammenhang<br />

vielleicht ganz hilfreich.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das wird so geschehen. - Bitte.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, Sie können davon ausgehen, dass ich mit<br />

Sicherheit Ihre Gutachten nicht auswendig lernen werde.<br />

Ich habe seit früher Jugend Klaviersonaten auswendig<br />

gelernt. Das hat einen guten Nachhall: Man lernt das<br />

Denken, das Gehirn wird geschult, und es schult auch das<br />

Gedächtnis. Diese Gedächtnisschulung führt immer wie-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 21


der dazu, festzustellen, dass Sie hier ganz bewusst und<br />

vorsätzlich dieser schönen Gemeinde die Unwahrheit<br />

erzählen. Das findet man ganz schnell heraus, wenn man<br />

ein gutes Gedächtnis hat.<br />

Schauen Sie bitte einmal nach, was in der Landesplanerischen<br />

Beurteilung steht. Dort steht auf Seite 107 eine<br />

Bewertung der Gesamtlärmdarstellung. Haben Sie es da<br />

im PC? - Gucken Sie einmal hinein, was da steht. Sehen<br />

Sie einmal nach, was hier an Rasterfeldern gebildet worden<br />

ist, an Rasterfeldern, die besondere Lärmemissionen<br />

auslösen. Als ein Teil gehört zum Beispiel auch die Variante<br />

Süd dazu, bestimmte Bauflächen, die bestimmte<br />

Auswirkungen haben.<br />

Wir haben hier gegenüber von Mörfelden-Walldorf diese<br />

Schonwaldsituation, die jetzt eine Bannwaldsituation<br />

ist. Der Schonwald ist - auch das sollten Sie einmal nachlesen;<br />

das ist historisch nachzulesen - zum Schutz der<br />

Wohnbevölkerung ausgewiesen. Das steht ausdrücklich<br />

drin! In diesen Schutzzweck greifen Sie ein. Jetzt wird<br />

Ihnen vom Kollegen Mehler die Eingriffsfrage gestellt, und<br />

da sagen Sie: Ja, nach unserem Gutachten G 75 - oder<br />

575, egal - ist der Verkehr reiner PKW-Verkehr.<br />

Gucken Sie bitte noch einmal in die Landesplanerische<br />

Beurteilung hinein. Jetzt verweise ich Sie auf Seite 120.<br />

Darin steht Folgendes, und das lese ich jetzt zum letzten<br />

Mal vor, damit einfach diese dummen Sprüche aufhören.<br />

Mir hat eben jemand einen Zettel hingelegt, und darauf<br />

habe ich gelesen: Der normale Mensch lügt 200-mal am<br />

Tag. - Ich weiß nicht, ob das stimmt.<br />

Da steht also Folgendes: Die Immissionsbelastung im<br />

Umfeld des Flughafens setzt sich aus den Emissionen<br />

durch die Flugbewegungen - was sicherlich richtig ist -,<br />

stationäre Quellen - Heizungsanlagen, Turbinenprüfstand<br />

- und jetzt kommt es -, Kfz-Verkehr auf dem eingezäunten<br />

Flughafengelände, Versorgungs- und Service-<br />

Fahrten - Kfz-Verkehr; da steht nicht PKW-Verkehr - und<br />

dem flughafeninduzierten Kfz-Verkehr - wieder Kfz-, nicht<br />

PKW-Verkehr - im Umfeld des Flughafens, An- und Abfahrt<br />

von Reisenden, Besuchern, Beschäftigten, Lieferanten,<br />

Speditionen usw. zusammen. Das ist der Kfz-Verkehr<br />

im Sinne der Landesplanerischen Beurteilung! Wollen Sie<br />

uns jetzt weismachen - wieder aus Ihrer Persilkiste; aus<br />

Schwarz mach Weiß -, dass der Kfz-Verkehr, der in der<br />

Landesplanerischen Beurteilung eindeutig definiert worden<br />

ist, jetzt PKW-Verkehr sein soll? Das ist doch geradezu<br />

unglaublich, was Sie uns hier bieten!<br />

Mich interessiert also Ihr Gutachten 888 überhaupt<br />

nicht. In der Landesplanerischen Beurteilung steht drin,<br />

was Grundlage der Auswirkungen ist. Da steht: raumbedeutsame<br />

Auswirkungen, und über die diskutieren wir hier.<br />

Da hat Ihnen der Kollege Mehler völlig zutreffend einen<br />

Vorhalt gemacht. Darauf kommt von Ihnen die so blöde<br />

Antwort: Natürlich ist es nur der PKW-Verkehr, der da<br />

gemeint ist, wenn Mörfelden-Walldorf betroffen ist. - Nein,<br />

so ist es eben nicht. In der Landesplanerischen Beurteilung<br />

ist der gesamte Verkehr beurteilt worden, und davon<br />

muss man ausgehen.<br />

Da Sie ja nur Ihre eigenen Interessen verfolgen, nicht<br />

den Schutz der Menschen, mag das ja aus Ihrer Sicht<br />

durchaus nachvollziehbar sein; nur garantiere ich Ihnen<br />

eines, Herr Amann: Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen,<br />

und wir werden es auch dem Regierungspräsidium<br />

nicht durchgehen lassen, wenn jetzt über die Manipulationen<br />

an dieser Landesplanerischen Beurteilung hinaus<br />

weiter manipuliert wird, und zwar zulasten der Wohnbevölkerung.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Anhand der letzten Redebeiträge scheint mir die Alternativenprüfung<br />

zu dem Parkhaus jetzt wohl hinreichend diskutiert<br />

zu sein. Die verschiedenen Vorschläge und Möglichkeiten<br />

sind auf den Tisch gekommen. Wir haben die auch<br />

aufgenommen. Wir bekommen sie ja bei nächster Gelegenheit<br />

noch in Papierform, sodass wir uns damit auseinander<br />

setzen können. Diese ganzen Fragen müssen wir<br />

natürlich aufarbeiten.<br />

Ich schlage vor, wir gehen jetzt - noch unter Punkt 3<br />

der Tagesordnung - zu den Tagesordnungspunkten 3.3<br />

und 3.4 über:<br />

3.3 Wirtschaftlichkeit des<br />

Vorhabens<br />

3.4 Wirtschaftliche Auswirkungen des<br />

Vorhabens<br />

Ich bitte um Wortmeldungen zu diesem Punkt. - Bitte.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich möchte eine Frage stellen. Glauben Sie denn, dass<br />

man die Lage dieses Lagerhauses überhaupt nicht diskutieren<br />

muss?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Welches Lagerhauses?<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Wir haben dummerweise hinter der Halle noch ein ganzes<br />

Lagerhaus.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir haben doch mit der Halle zusammen immer wieder<br />

besprochen, ob man das Lagerhaus mit Halle irgendwo<br />

anders unterbringen kann, ob man es im Hause unterbringen<br />

kann,<br />

(Norgall [BUND Hessen]: Nein!)<br />

ob das Lagerhaus so groß sein muss, ob es nicht kleiner<br />

sein kann, ob es rechts oder links sein könnte. Das alles<br />

ist diskutiert worden.<br />

Ob das Lagerhaus damit überhaupt zusammenhängen<br />

muss, ist auch angesprochen worden. Wir brauchen dafür<br />

keine alternativen Vorschläge von Ihnen, denn Sie sollen<br />

15 – 22 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


ja keine Ersatzplanung machen. Wir wollen ja nur wissen,<br />

ob das Lagerhaus unstreitig so ist, wie es geplant ist, oder<br />

ob diesem Lagerhaus nachgegangen werden muss - im<br />

Hinblick auf seine Notwendigkeit, auf Größe, Bedarf usw.<br />

Das war aber alles aufgenommen. Ich wüsste nicht, was<br />

Sie da jetzt noch wollen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich will nur einen Satz dazu sagen. Wenn Sie sagen, Sie<br />

haben alles, dann nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis,<br />

dass man dieses Rückhaltebecken sehr wohl unter die<br />

Erde verlagern kann. Das ist meines Wissens überhaupt<br />

nie diskutiert worden. Es muss überhaupt nicht einen<br />

Anschluss an die frische Luft haben.<br />

Das Zweite ist, dass Sie dieses Lager wunderbar dahin<br />

stellen können, wo Fraport jetzt diesen Standplatz für<br />

eine MD11 konzipiert hat, einen Standplatz, der nie, nirgendwo,<br />

in keinem Antrag, weder in diesem noch in dem<br />

anderen von der CCT-Werft, auch nur begründet wurde.<br />

Da passt das Lagerhaus wunderbar hin.<br />

Wenn Sie dieses beides einfach nur zur Kenntnis<br />

nehmen, sind Sie bei einer völlig anderen Straßenführung.<br />

- Danke schön.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch. - Bitte schön.<br />

Habermann (Stadt Frankfurt):<br />

Wir sind jetzt dabei, den Bereich „Alternativenprüfung“ zu<br />

verlassen. Da möchte ich noch - -<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, wir sind noch bei der Alternativenprüfung. Die wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens sind ein Unterpunkt.<br />

Habermann (Stadt Frankfurt):<br />

Ach so, aber die Standortprüfung wird quasi verlassen,<br />

nicht wahr?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja.<br />

Habermann (Stadt Frankfurt):<br />

Gut. - Ich wollte zu dem Punkt „Gateway Gardens“ noch<br />

eine kurze Anmerkung machen. Auf die planerische Situation<br />

habe ich ja hingewiesen. Herr Bach hat ja auch den<br />

Flächennutzungsplan bekommen. Wegen der Eigentumssituation<br />

behalten wir uns vor, unter Punkt 20 der Tagesordnung<br />

- Grundstücksbezogene Betroffenheiten - dazu<br />

noch etwas zu sagen. Dies nur als Hinweis, auch fürs<br />

Protokoll. - Danke schön.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Für meine Raunheimer Mandanten möchte ich etwas zu<br />

den wirtschaftlichen Auswirkungen sagen. Wenn man die<br />

Einwendungen gelesen hat, muss man sich noch einmal<br />

ins Gedächtnis zurückrufen, womit gegenwärtig Eigentümer,<br />

ganz normale Menschen, belastet werden. Die Be-<br />

troffenen sind durch Fluglärm und Emissionen in Raunheim<br />

wie folgt belastet: Landeanflugroute aus Richtung<br />

Nordosten - Einflugpunkt GED - über den Taunus bei Ostwind;<br />

Landeanflugroute aus Richtung Nordosten - Einflugpunkt<br />

GED - über Langen, Rüsselsheim bei Ostwind; Landeanflugroute<br />

aus Richtung Norden - Einflugpunkt ETA-<br />

RU - bei Ostwind; Landeanflugroute aus Richtung Nordwesten<br />

- Einflugpunkt EPINO - bei Ostwind; Landeanflugroute<br />

aus Richtung Südosten - Einflugpunkt PSA - bei<br />

Ostwind; dann liegen die Grundstücke innerhalb der Fluglärmzone„60dB(A)-Isophone-Siedlungsbeschränkungsbereich“.<br />

Die Grundstücke liegen nicht weit entfernt von Charly,<br />

Punkt Kelsterbach, Westen, Triebwerksprobeläufe. Sie<br />

liegen in einem Konfliktbereich, egal, ob Ostwind oder<br />

Westwind herrscht. Verschärft ist der Konfliktbereich bei<br />

Ostwetterlage. Wir haben bei der Ostwetterlage einen<br />

daueräquivalenten Schallpegel von, vereinfacht gesagt,<br />

65 dB(A). Wir haben Einzelschallereignisse, die an einem<br />

Tag deutlich wahrnehmbar, nicht belästigend, sondern<br />

richtig schmerzhaft wahrnehmbar, bei 600 Einzelschallereignissen<br />

liegen. Sie können sich, wenn Sie da einen<br />

freien Tag auf Ihrem Gartengelände, auf der Terrasse<br />

Ihres Hauses verbringen wollen, ausrechnen, welche<br />

Freude Sie mit dieser Anzahl von Belästigungen an jedem<br />

Tag verbinden wollen.<br />

Nun hat uns ja der Hessische Verwaltungsgerichtshof,<br />

der auf der anderen Straßenseite, nämlich in Neu-Isenburg,<br />

mit dem gleichen Problem konfrontiert worden ist, in<br />

seiner Entscheidung erklärt, dieser Frage bräuchte man<br />

zumindest für den Istzustand nicht weiter nachzugehen;<br />

angeblich ist ja alles durch eine wie auch immer geartete<br />

Betriebsgenehmigung und einen Planfeststellungsbeschluss<br />

gerechtfertigt; aber das könnte natürlich ein zusätzliches<br />

Problem sein, und wenn in dem Verfahren<br />

entsprechende Anträge gestellt worden wären, hätte man<br />

sich womöglich der Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

dieser Situation auf das Grundeigentum und auch auf<br />

die Gesundheit zuwenden müssen, wobei es mit der Gesundheit<br />

vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof wohl<br />

einfacher gesehen wird; da meint er ja, wer sich auf seinem<br />

Grundstück nicht erholen kann, der muss ins Hausinnere<br />

gehen, und wem das nicht ausreicht, der muss sich<br />

eben auf anderen Grundstücken erholen, der muss seine<br />

Erholung woanders suchen. Dabei ist es immer ein<br />

Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

gewesen, dass trotz aller Lärmbelastungen<br />

auch die angemessene Möglichkeit da sein muss, auf dem<br />

eigenen Grundstück noch eine angemessene Erholung zu<br />

finden.<br />

Der VGH sieht das also anders, als das Bundesverwaltungsgericht<br />

es beurteilt. Für unsere Diskussion ist das<br />

aber jetzt eigentlich völlig unerheblich, denn Sie müssen<br />

auch dieses Problem hier in diesem Planfeststellungsverfahren<br />

bewältigen. Da stellt sich nicht nur die Frage, ob wir<br />

unter Punkt 20 der Tagesordnung entsprechende Anträge<br />

stellen müssen - die kommen natürlich -, sondern auch die<br />

Frage, ob nicht bei Berücksichtigung dieser wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen, die es ja jetzt schon auf privates<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 23


Eigentum und natürlich auch auf die Gesundheit gibt, die<br />

ersten Konsequenzen zu ziehen sind, auch was überhaupt<br />

die Eröffnung neuer Nutzungsmöglichkeiten, neuer Lärmquellen<br />

anlangt.<br />

Im Einzelnen ist in den Einwendungen, die Ihnen vorliegen,<br />

von meinen Mandanten vorgetragen worden, dass<br />

die Lärmsituation durch den A380 ja nicht verbessert wird.<br />

Wenn Sie einen A380 füllen wollen, müssen Sie viele<br />

kleine Flugzeuge bewegen. Da Frankfurt die Hub-Funktion<br />

beansprucht, können Sie den großen Airbus nur dann<br />

füllen, wenn zuvor viele kleine Flieger ihre Leute abgeliefert<br />

haben.<br />

Wir haben in den letzten Wochen fast bis zum Erbrechen<br />

über die Erweiterungen im Wartungsbereich - CCT-<br />

Halle, A380 -, wenn das alles so kommt, diskutiert. Wir<br />

haben die Frage erörtert, welche zusätzlichen Lärmbelastungen<br />

durch Triebwerksprobeläufe kommen werden und<br />

zwangsläufig kommen müssen; denn es ist ja nicht so,<br />

dass eine bestehende Wartungssituation, die als unzureichend<br />

empfunden wird, jetzt durch eine gleichwertige<br />

Wartungssituation - in gleichem Maßstab und in gleichem<br />

Ausmaß - ersetzt werden soll, sondern es soll ja dem<br />

Gesichtspunkt eines Ausbaus der gesamten Flughafenanlage<br />

Rechnung getragen werden. Also wird die Wartung<br />

für den Endausbau 2015 ff. konzipiert - mit der Folge,<br />

dass Sie natürlich auch im Wartungsbereich eine erhebliche<br />

Lärmzunahme bekommen werden, und zwar auch für<br />

alle betroffenen Eigentümer in Raunheim.<br />

Was bedeutet das? Wir haben im Mediationsverfahren<br />

zehn Punkte gehört. Einer der zehn Punkte war: Gut, die<br />

Lärmbelastungen, die da sind, müssen aufgearbeitet werden;<br />

wir empfehlen, dass eine Nachtflugbeschränkung<br />

kommt, das sogenannte Nachtflugverbot, das ja im<br />

Rechtssinne keines ist, von 11 Uhr abends bis 5 Uhr.<br />

Haben Sie bei der CCT-Werft-Planentscheidung irgendetwas<br />

zur Beschränkung von Nachtflugbewegungen gesehen?<br />

Wir haben im Moment, wenn Flugzeuge in der CCT-<br />

Werft gewartet werden - das unterstellen wir einmal -,<br />

keinerlei Beschränkungen, dass diese Flugzeuge, wenn<br />

sie zu Condor gehören, auch wieder in der Nacht abfliegen.<br />

Es gibt kein Abflugverbot.<br />

Haben Sie bei dem Antrag A380 eine Beschränkung<br />

gelesen, die so lauten würde? Politisch sind ja Nachtflugbeschränkungen<br />

verkauft worden, aber die Flieger, die in<br />

der A380-Halle gewartet werden dürfen, dürfen nachts<br />

ohne Ende wegfliegen. Haben Sie in den Antragsunterlagen<br />

irgendeine Nachtflugbeschränkung gelesen?<br />

Haben Sie in der Baugenehmigung für die CCT-Halle<br />

irgendeine Einschränkung gelesen, dass der Nutzer dieser<br />

MD11 - immerhin Cargo-Flugzeuge - in irgendeiner Weise<br />

während der Nachtzeit beschränkt werden soll?<br />

Was ist eigentlich von diesem „Nachtflugverbot“ und<br />

diesem politischen Verbalismus zu halten, der den Leuten<br />

eingeredet hat, ja, ja, wir können das im Moment natürlich<br />

noch nicht umsetzen, im Moment ist das noch eine politische<br />

Forderung, aber wenn dann die Anträge gestellt<br />

werden, wenn es ganz konkret in Genehmigungsverfahren<br />

hineingeht, dann werden selbstverständlich diese Nachtflugbeschränkungen<br />

angeordnet? Es ist doch hier in diesem<br />

Verfahren noch nicht einmal ein Antrag gestellt worden!<br />

Jetzt wird hier ein Verfahren abgespalten, das große<br />

Flughafenausbauverfahren, wie das A380-Verfahren mit<br />

seinen vier Kammern. Das kriegt jetzt wieder einzelne<br />

Unterpunkte. Der erste Unterpunkt hieß CCT-Halle. Diese<br />

CCT-Halle läuft völlig an der Bevölkerung vorbei. Sie läuft<br />

damit natürlich auch an allen Nachtflugbeschränkungen<br />

vorbei. Sie läuft an den Gemeinden vorbei. Die Stadt<br />

Rüsselsheim, die sich wirklich herzlichst bemüht hat, mit<br />

Sachargumenten ins Verfahren hineinzukommen, wird<br />

schnöde mit den Worten abgeschmiert: Sie sind hier gar<br />

nicht die richtige Gemeinde, die in dieses Verfahren gehört.<br />

- Ebensowenig geht es darum, Private zu beteiligen,<br />

anzuhören und mit ihren Belangen ernst zu nehmen. Das<br />

ist ja das Thema: Das Ernstnehmen von Verkehrsauswirkungen,<br />

von Lärmauswirkungen.<br />

Was lesen wir davon bei der Baugenehmigung zugunsten<br />

des Privaten, zugunsten dieser Kommanditgesellschaft<br />

bei der CCT-Halle? Die Antwort ist: nichts.<br />

Nichts ist nicht etwas, sondern nichts ist nichts. Wir lesen<br />

davon auch beim A380 nichts. Beim Verkehr hören wir<br />

jetzt, ja, durch die Kombinationswirkung werden im Wald<br />

weitere Lärmschutzzonen einfach abgeholzt. Das soll<br />

auch nicht so schlimm sein. Das ist zwar nichts, was mit<br />

den Nachtflugbeschränkungen direkt im Kontext steht,<br />

aber es steht doch mit der Lärmbelastung der Bevölkerung,<br />

der Menschen insgesamt im Zusammenhang. Aber<br />

wir lesen auch dazu nichts. Die Unterlagen werden gar<br />

nicht ernst genommen, sie werden nicht richtig geprüft.<br />

Das alles führt, wenn erst einmal der richtige Ausbau<br />

hinzukommt, wahrscheinlich noch zu weiteren Erweiterungsmaßnahmen,<br />

die wir noch gar nicht erahnen können.<br />

Was dann den Behörden, der Fraport oder den Luftverkehrsgesellschaften<br />

im eigenen Interesse einfällt, steht ja<br />

noch dahin. Dass denen alles einfällt, was ihre eigene<br />

Position auf irgendeine Weise fördert, ist klar. Die Frage<br />

ist doch aber, ob das, was zunächst einmal aus dem politischen<br />

Raum kam, und zwar unter dem Stichwort „In der<br />

Nacht ist Ruhe“, nicht in die einzelnen Schritte umgesetzt<br />

werden muss, die wir hier besprechen, beginnend mit der<br />

CCT-Werft, weiterführend beim A380, das Parkhaus und<br />

diese tolle Anlage von Tor 31 schlicht abschneidend, weil<br />

sie reinen Lärm erzeugt.<br />

Ich sehe nicht, was darauf hindeuten könnte, dass hier<br />

in einer wirksamen Form der Schutz von Menschen auch<br />

nur zu 10 % so ernst genommen wird wie FFH-Schutz,<br />

wie Vogelschutz. Da muss ich schon sagen, das ist eine<br />

reife Leistung! Darauf muss man eigentlich erst einmal<br />

kommen! Ich hoffe nur, dass die Bevölkerung mit der Sensibilität,<br />

die ja wohl wächst - vielleicht wächst sie stündlich<br />

und täglich -, jetzt zur Kenntnis nimmt, was ihr hier im<br />

Endergebnis präsentiert wird: Luftblasen, was da alles<br />

geschützt werden soll, wenn das alles so groß kommt.<br />

Das alles läuft auf die Frage hinaus, die der VGH in<br />

seiner Entscheidung vom 14. Oktober, die Fraport ja so<br />

15 – 24 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


gerne bemüht, angeschnitten hat. Der VGH hat gesagt, ja,<br />

da müssen sich die Betroffenen eben die Frage gefallen<br />

lassen, ob sie jetzt nicht mit nachträglichen Auflagen<br />

kommen wollen - ich bin beim Istzustand, nicht bei einer<br />

Abwägungssituation - oder ob sie nicht sagen wollen, wir<br />

verlangen einfach die Übernahme unserer Grundstücke.<br />

Ich habe zur Übernahmeproblematik in den Unterlagen<br />

von sieben Bänden und in 75 Gutachten wieder nichts<br />

gelesen, weil das natürlich nicht ein Thema ist, das die<br />

Fraport interessiert. Wer lärmt, möchte dafür natürlich<br />

keine Entschädigung an die Betroffenen zahlen, die sich<br />

jeden Tag mit diesem Lärm auseinandersetzen müssen.<br />

Nur, das ist schlicht unanständig.<br />

Also wird von allen Beteiligten auch schon in diesem<br />

A380-Verfahren, und zwar diesmal aktiv, weil wir nicht<br />

eine Istzustandsklage gegen einen Zustand haben, der<br />

vermeintlich genehmigt worden ist, sondern eine erst in<br />

der Zukunft liegende Situation, die Fragestellung präzise<br />

verortet werden, was denn eigentlich mit den Eigentumsrechten<br />

der Betroffenen ist und welche Wertentschädigungen<br />

denn von vornherein für meine Raunheimer Mandanten<br />

in den Planfeststellungsbeschluss für den A380<br />

eingebaut werden. Aus Kenntnis der Örtlichkeiten sage ich<br />

Ihnen, dass diese Mandanten, die ich Ihnen heute benannt<br />

habe, natürlich geeignete Kläger sind, Kläger in<br />

einem Verfahren, das da heißt: Wir fechten erstens insgesamt<br />

den Planfeststellungsbeschluss A380 an, zweitens<br />

verlangen wir hilfsweise Auflagen, und drittens verlangen<br />

wir die Übernahme unserer Grundstücke.<br />

Diese Übernahme der Grundstücke betrifft hier Privateigentümer.<br />

Sie sollte aber nicht den Blick dafür verschließen<br />

- damit ende ich; ich möchte aber noch zwei<br />

Sätze zu Herrn Amann sagen, weil er neulich von Spekulationen<br />

geredet hat -, dass der eigentliche Hammer, Herr<br />

Amann, noch auf Sie zukommt. Wir haben es bei diesem<br />

Verfahren letztendlich ja mit einem Ausschnitt aus dem<br />

Gesamtverfahren zu tun. Ich behaupte, wir haben es mit<br />

einem Gesamtverfahren zu tun, bei dem willkürlich Teile<br />

abgespalten werden mit der Konsequenz, dass ich das<br />

Ende der Fahnenstange schon heute in den Blick nehmen<br />

muss. Sonst kann ich den Anfang nicht zutreffend beurteilen<br />

und für die Anfangsentscheidung auch keine Abwägung<br />

vornehmen, die all dem genügt, was die Rechtsprechung<br />

Ihnen abfordert. Das bedeutet in der Endphase: Sie<br />

haben heute schon das Ticona-Problem. Sie haben neulich<br />

gesagt: Na ja, das sind ja alles noch Spekulationen -<br />

in Bezug auf die Enteignung und alles, was da kommt -,<br />

die im Raume stehen. - Ich kann Ihnen oder Herrn Lurz -<br />

vielleicht liest er es heute gerade durch - nur einmal empfehlen,<br />

einmal zu gucken, was allein bei Jure zur Übernahme<br />

steht. Ich verweise auf die gefestigte Rechtsprechung<br />

der Oberverwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts<br />

und des Bundesgerichtshofes dazu, unter<br />

welchen Umständen Übernahmeansprüche bestehen und<br />

wie diese Übernahmeansprüche aussehen, wenn es nicht<br />

um privates Eigentum, also etwa das Eigentum meiner<br />

Raunheimer Mandanten, geht, sondern wenn es darum<br />

geht, dass ein Übernahmeanspruch von einem Grund-<br />

stückseigentümer geltend gemacht wird, der gleichzeitig<br />

einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb hat.<br />

Ich nenne Ihnen nur zwei Stichpunkte. Sie können sich<br />

das alles selber heraussuchen. Ich sage es hier nur, damit<br />

Sie nicht später einwenden können, das sei alles nicht<br />

erörtert worden. Ich verweise Sie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen vom<br />

11. Juni 1997. Es trägt das Aktenzeichen 23 A 169/94.<br />

Dort sagt das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

- das ist für die wirtschaftliche Betrachtung<br />

unseres Falles von essenzieller Bedeutung -:<br />

„Angesichts der jeweiligen Situationsgebundenheit<br />

eines zur Enteignung vorgesehenen<br />

Grundstücks umfasst die geschützte<br />

Rechtsposition des Enteignungsbetroffenen<br />

nicht nur den Bestand aufgrund der im konkreten<br />

Fall erteilten Genehmigungen, sondern<br />

auch die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten,<br />

die sich nach Lage und Beschaffenheit<br />

des Grundstücks objektiv anbieten oder<br />

aufdrängen.“<br />

Das bedeutet für Ticona: Es ist ja bisher davon ausgegangen<br />

worden, dass man alle Erweiterungsabsichten von<br />

Ticona blockieren will, weil Fraport sagt, das würde den<br />

zukünftigen Ausbau blockieren. Sie können also zu der<br />

Enteignungsentschädigung für den eingerichteten und<br />

ausgeübten Gewerbebetrieb noch alles hinzuaddieren,<br />

was derzeit an zulässigen Ausnutzungsmöglichkeiten da<br />

ist, was nach den beiden Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes<br />

vom 15.12.2003 zu Recht an Ansprüchen<br />

da ist. Das können Sie alles in den Wert des Gewerbebetriebes<br />

hineinnehmen.<br />

Ich verweise Sie weiter auf eine der grundlegenden<br />

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Das ist ein Beschluss<br />

vom 27. September 1990 mit dem Aktenzeichen<br />

III ZR 322/89. Dort hat sich der Bundesgerichtshof mit<br />

dem Anspruch eines Eigentümers beschäftigt, wenn in<br />

den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen<br />

wird.<br />

Es scheint inzwischen so zu sein, dass nach der Meinung<br />

aller Gerichte, die ich kontrolliert habe, die Frage der<br />

Enteignungsentschädigung, also eines Zahlungsanspruches<br />

isoliert nicht mehr diskutiert werden kann. Im Baugesetzbuch<br />

ist diese Frage inzwischen eindeutig durch eine<br />

Gesetzesänderung beantwortet. Wenn in erheblichem<br />

Umfang in ein gewerblich genutztes Grundstück eingegriffen<br />

wird und der Eigentümer das nicht hinzunehmen hat,<br />

hat er den vollen Übernahmeanspruch mit allen Konsequenzen.<br />

Das heißt, es ist der gesamte Wert des Grundstücks<br />

mit Aufbauten des eingerichteten und ausgeübten<br />

Gewerbebetriebes und allen Erweiterungsmöglichkeiten<br />

zu entschädigen. Es besteht keine Möglichkeit, den Eigentümer<br />

darauf zu verweisen: Wir reißen bei Ihnen ein paar<br />

Schornsteine herunter; lassen wir es damit einmal bewenden.<br />

- Für das, was ich gerade dargelegt habe, ist natürlich<br />

immer Voraussetzung, dass ein erheblicher Eingriff<br />

stattfindet.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 25


Im Planfeststellungsrecht für Straßen ist die genannte<br />

Frage abschließend vom Bundesverwaltungsgericht geklärt.<br />

Ich lese Ihnen die Formulierung jetzt nicht vor; Sie<br />

können selber nachgucken. Im Luftverkehrsrecht ist der<br />

Übernahmeanspruch gesetzlich geklärt. Der Hessische<br />

Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom<br />

14.10., die Sie ja immer für sich in Anspruch nehmen<br />

wollen - leider vergessen Sie dabei aber die schlechten<br />

Seiten dieser Entscheidung -, für die Wohngrundstücke<br />

ausdrücklich eine Klarstellung herbeigeführt. Es müssen<br />

nur die entsprechenden Anträge gestellt werden. Vielleicht<br />

tun wir das im Revisionsverfahren. Das wird sich zeigen.<br />

Jedenfalls werden Sie mit keiner Spekulation, soweit es<br />

um Ticona und sonstige Grundeigentümer geht - - Keine<br />

Sorge, ich habe noch ein paar Grundstückseigentümer,<br />

auch in Kelsterbach, die handgreiflich für diese Situation in<br />

Betracht kommen. Die Kläger stehen also alle schon auf<br />

der Matte. Die Mandate sind alle schon erteilt.<br />

Sie werden sich mit einer Vielzahl derartiger Übernahmeansprüche<br />

auseinander setzen müssen, sodass Sie<br />

sich auch im eigenen Interesse - mehr will ich zu dem<br />

Tagesordnungspunkt gar nicht sagen - zumindest einmal<br />

durch Überprüfung der Rechtsprechung so weit kundig<br />

machen sollten, um auch auf die hessische Landesregierung<br />

Einfluss zu nehmen. Äußerungen von Politikern, die<br />

ja selten durch Kenntnisse in der Rechtsprechung unterlegt<br />

sind, besagen: Na ja, dann werden die einfach enteignet;<br />

dann ist das weg; dann ist das Problem gelöst. -<br />

Das Problem wird sich so nicht lösen lassen. Unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten, also unter der Rubrik der<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens fangen Sie<br />

bei dem A380 an und nehmen im Grunde das schwarze<br />

Ende Ticona bereits heute vorweg. Darüber sollten Sie<br />

sich einmal Gedanken machen. - Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Danke für den Beitrag.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Ich habe mir eben, während der Kollege Haldenwang<br />

sprach, einmal vor Augen geführt, worüber wir jetzt bei<br />

diesem Tagesordnungspunkt reden. Das sind, wenn ich<br />

es richtig sehe, ganz genau zwei Absätze in der Antragsbegründung<br />

in Band A 2 auf Seite 45. Mehr ist in den<br />

ganzen Unterlagen wohl nicht drin. Ich beziehe mich jetzt<br />

darauf, denn wir wollen die Planunterlagen hier ja erörtern.<br />

Das möchte ich jetzt mit den Herren der Fraport kurz tun.<br />

Wenn man sich diese zwei Absätze durchliest, kommt<br />

man zu zwei inhaltlichen Erkenntnissen. Aus dem ersten<br />

Absatz ergibt sich, dass der Deutschen Lufthansa mit der<br />

Errichtung einer A380-fähigen Werft etwas Gutes getan<br />

wird. Aus dem zweiten Absatz geht hervor, dass damit<br />

langfristig die Drehscheibenfunktion, also die Hub-<br />

Funktion des Flughafens Frankfurt abgesichert werden<br />

soll. Das sind die zwei wesentlichen Begründungen der<br />

Vorhabensträgerin für positive wirtschaftliche Auswirkungen.<br />

Man kann diese, wie ich finde, auch durchaus einmal<br />

hinterfragen. Ich nehme jetzt ganz konkret auf den Wortlaut<br />

der Antragsbegründung Bezug. Ich greife mir jetzt<br />

einmal den zweiten Satz im ersten Absatz heraus. Ich darf<br />

ihn für alle kurz vorlesen:<br />

„Vor allem die Deutsche Lufthansa ist auf<br />

leistungsfähige Wartungskapazitäten für ihre<br />

gesamte Flugzeugflotte auf dem Flughafen<br />

Frankfurt/Main angewiesen.“<br />

Juristen haben es so an sich, dass sie Sätze gerne sezieren,<br />

sie - wie ein Mediziner mit dem Skalpell - auseinander<br />

nehmen und subsumieren oder hinterfragen. Jetzt hinterfrage<br />

ich den zitierten Satz. Er beginnt mit den Worten<br />

„vor allem“. Meine Frage an Fraport lautet: Wenn vor allem<br />

die Deutsche Lufthansa darauf angewiesen ist, dass<br />

dieses Vorhaben verwirklicht wird: Wer ist darüber hinaus<br />

dann noch darauf angewiesen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Mit diesen zwei Worten „vor allem“ haben wir, wie auch<br />

schon an anderen Stellen in der Unterlage, darauf hingewiesen,<br />

dass die Deutsche Lufthansa der Hauptnutzer<br />

dieses Flughafens ist. Sie fragten, welche anderen darüber<br />

hinaus darauf angewiesen sind. Ich nenne hier Aero<br />

Lloyd. Generell beinhaltet der Satz, dass auch andere<br />

Fluggesellschaften auf Wartungseinrichtungen angewiesen<br />

sind, vor allem aber die Deutsche Lufthansa. Ein<br />

Beispiel: Eine fremde Airline kommt mit einem kaputten<br />

Flugzeug. Sie ist dann auch auf Wartungseinrichtungen<br />

angewiesen, um Abhilfe zu schaffen. - So ist dieser Satz<br />

gemeint. Vor allem ist aber die Deutsche Lufthansa auf<br />

Wartungseinrichtungen angewiesen. Sie hat hier ihre Heimatbasis.<br />

Diese Werft wird somit vorrangig für die Flugzeuge<br />

der Deutschen Lufthansa gebaut.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Zunächst einmal vielen Dank für die Erklärung. Es geht,<br />

wie ich denke, bei der A380-Werft aber doch um Großraumflugzeuge.<br />

Sie sagten jetzt: Andere Luftverkehrsgesellschaften<br />

kommen mit ihren Flugzeugen auch an und<br />

diese müssen auch gewartet werden. - Für kleinere Flugzeuge<br />

haben Sie ja schon Wartungseinrichtungen. Meinen<br />

Sie jetzt tatsächlich die gesamten Flugzeugflotten aller<br />

Luftverkehrsgesellschaften oder tatsächlich Großraumflugzeuge?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wie Sie selbst richtig gesagt haben, haben wir auch andere<br />

Wartungseinrichtungen. Wenn z. B. eine A320 einer<br />

anderen Gesellschaft kommt, wird sie möglicherweise im<br />

Norden behandelt. Wenn aber eine andere Airline beispielsweise<br />

mit einer A380 oder einer B747 käme und<br />

diese Maschinen ein Problem hätten, würden sie im Süden<br />

in dieser Halle gewartet, dort, wo die jeweiligen Flugzeugtypen<br />

hingehören.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank. - Damit möchte ich mich von dem Begriff „vor<br />

allem“ abwenden. Jetzt greife ich mir einen anderen Satzteil<br />

heraus. Diesen Satzteil stelle ich ausdrücklich infrage<br />

15 – 26 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


und schließe dabei an das an, was ich schon früher gesagt<br />

habe. Darauf muss man in diesem Zusammenhang<br />

zurückkommen. Es heißt: Die Deutsche Lufthansa ist auf<br />

leistungsfähige Wartungskapazitäten für ihre gesamte<br />

Flotte angewiesen. - Ich denke, das kann kein vernünftiger<br />

Mensch bestreiten. Aber der Satzteil „auf dem Flughafen<br />

Frankfurt/Main“ ist ja wohl hier nicht als unumstößlich und<br />

absolut hinstellbar. Herr Amann, können Sie noch einmal<br />

begründen, warum die Deutsche Lufthansa für ihre gesamte<br />

Flugzeugflotte auf Wartungskapazitäten ausschließlich<br />

am Flughafen Frankfurt/Main angewiesen sein<br />

soll? Anders kann ich diesen Satz nicht verstehen. Sie<br />

erkennen natürlich den Hintergrund meiner Frage. Ich<br />

habe München ja schon mehrfach genannt. Warum soll<br />

die Wartung denn nur am Flughafen Frankfurt/Main möglich<br />

sein?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Diederichsen, bleiben Sie doch korrekt, wie Sie es<br />

die ganze Zeit waren. Das Wort „ausschließlich“ steht<br />

nicht drin. Der Satz heißt, dass die Lufthansa für die gesamte<br />

Flotte auf dem Flughafen Frankfurt/Main Wartungseinrichtungen<br />

braucht. Sie braucht diese Einrichtungen<br />

aber nicht für die Flugzeuge, die sie weiß der Kuckuck, wo<br />

wartet, sondern sie braucht sie für die, die sie in Frankfurt<br />

wartet. Wenn das Wort „ausschließlich“ hier gestanden<br />

hätte, hätte ich jetzt ein Problem gehabt. Es steht aber<br />

nicht da. Insofern ist die Aussage doch ganz normal. Wir<br />

haben einfach gesagt: Die DLH hat ihre Heimatbasis in<br />

Frankfurt. Sie hat hier Flugzeuge stationiert, sowohl im<br />

Kurzstreckenbereich als auch im Langstreckenbereich -<br />

die heutigen berühmten 67 usw. Deshalb ist sie ganz stark<br />

darauf angewiesen, dass an diesem Flughafen für ihre<br />

gesamte Flotte Wartungseinrichtungen vorhanden sind.<br />

Damit meinen wir natürlich nicht - in diesem Sinne können<br />

auch Sie diesen Satz interpretieren -, dass alle Flugzeuge<br />

der Lufthansa in dieser Welt in Frankfurt gewartet würden.<br />

Der Satz besagt ganz einfach: Für die gesamte Flotte - im<br />

Sinne aller Typen - braucht die Lufthansa in Frankfurt als<br />

ihrer Heimatbasis einen gescheiten Wartungsstandort.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, Sie haben natürlich völlig Recht. Das Wort<br />

„ausschließlich“ steht dort nicht. Der Satz ist nur ein bisschen<br />

absolut formuliert. Darüber sollten wir uns hier jetzt<br />

aber nicht weiter streiten. Ich wollte an dieser Stelle nur<br />

noch einmal deutlich machen, dass ich persönlich nicht<br />

davon ausgehe, dass die Lufthansa für ihre gesamte Flugzeugflotte<br />

auf eine A380-Halle gerade in Frankfurt angewiesen<br />

ist. Diese Halle könnte ebenso gut woanders stehen.<br />

Das ist meine Meinung. Sie können natürlich anderer<br />

Meinung sein. Das ist auch verständlich.<br />

Ich gehe dann zu dem zweiten Absatz über, wo davon<br />

die Rede ist, dass dieses Vorhaben zur langfristigen Absicherung<br />

der Drehscheibenfunktion positive wirtschaftliche<br />

Auswirkungen hat. Diesen Satz kann man sozusagen von<br />

zwei Seiten betrachten. Von jeder Seite aus wird es für<br />

meine Begriffe schnell ein bisschen heikel. Wenn man das<br />

so liest, kann man zum einen natürlich wieder nicht dem<br />

sich aufdrängenden Gedanken ausweichen, dass es eben<br />

doch ein Verfahren ist, das vom Gesamtausbau eigentlich<br />

nicht abspaltbar ist. Sie sagen ja selber: Die Hub-Funktion<br />

soll langfristig abgesichert werden. - Nach meinem laienhaften<br />

Verständnis muss dies zwangsläufig dazu führen,<br />

dass die wirtschaftlichen Auswirkungen, die Sie dem hier<br />

erörterten Vorhaben zuschreiben, auch einen Bedarf für<br />

den Gesamtausbau begründen oder jedenfalls verstärken.<br />

Auch unter diesem Gesichtspunkt möchte ich noch einmal<br />

infrage stellen, ob dieses Vorhaben hier vom Gesamtausbau<br />

überhaupt abtrennbar ist. Wir haben das an anderer<br />

Stelle schon erörtert, aber auch hier wird es noch einmal<br />

relativ deutlich. Das sollte, wie ich denke, für das Protokoll<br />

hier zur Sprache gebracht werden. Ich versuche es nun<br />

auch von der anderen Seite aufzuzäumen. Ich habe mich<br />

vorhin beim Lesen unwillkürlich gefragt: Sind denn aus<br />

Sicht der Fraport die Absicherung der Drehscheibenfunktion<br />

und die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Flughafens<br />

Frankfurt am Main überhaupt eine positive wirtschaftliche<br />

Auswirkung des Vorhabens? Wenn ich mich jetzt<br />

wieder in Ihre Perspektive versetze und sage: Dieses<br />

Vorhaben hier ist von dem großen Ausbau abtrennbar und<br />

den großen Ausbau blenden wir jetzt erst einmal aus, fällt<br />

mir Ihre ständig wiederholte Argumentation ein, wonach<br />

sich der Flughafen Frankfurt schon längst, schon seit<br />

einigen Jahren an der absolut obersten Kapazitätsgrenze<br />

bewegt. Wenn Sie jetzt sagen: Mit diesem Vorhaben<br />

möchten wir die Leistungsfähigkeit des Flughafens nachhaltig<br />

stärken, dann heißt das für mich, dass Sie Ihre<br />

schon bestehenden Kapazitätsprobleme noch verschärfen<br />

- die Kapazitätserweiterung durch den großen Ausbau<br />

dabei immer ausgeblendet, wie Sie das hier tun. Sagen<br />

Sie mir doch einmal, ob Sie sich mit diesem Vorhaben<br />

nicht sogar ein zusätzliches Problem schaffen. Sind also<br />

die wirtschaftlichen Auswirkungen unter diesem Gesichtspunkt<br />

nicht eher negativ als positiv zu betrachten?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir wollen gleich in die Pause gehen. Herr Amann hat<br />

jetzt aber noch Gelegenheit, etwas dazu zu sagen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir hatten auch das mehrfach erwähnt: Wir sind am<br />

Frankfurter Flughafen an der Kapazitätsgrenze. Es sind<br />

noch einige Bewegungen möglich, die auszuschöpfen wären.<br />

Es ist aber doch eigentlich völlig klar: Nicht nur der<br />

kapazitive Ausbau stärkt die Hub-Funktion, sondern auch<br />

die Stationierung der Intercon-Flotte. Es ist ja das Wesen<br />

eines Drehscheibenflughafens, eines Hub-Flughafens,<br />

dass genau dieser Vorgang stattfindet. Die Ansiedlung der<br />

A380 als des Flugzeugs der Zukunft gehört einfach mit<br />

dazu. Wenn Sie dieses nicht tun, würden Sie die Hub-<br />

Funktion des Flughafens Frankfurt nicht stärken, sondern<br />

eher schwächen. Genau so haben wir das gemeint. Jedes<br />

Steinchen trägt seinen Anteil zu der Stärkung dieser Hub-<br />

Funktion bei. Sie brauchen natürlich irgendwann den<br />

kapazitiven Ausbau, um die Kapazitätsengpässe zu beseitigen.<br />

Wir schaffen uns damit keinen zusätzlichen Bedarf,<br />

sondern wir bleiben gewissermaßen in unserer engen<br />

Situation und schöpfen die Bahnenkapazität aus, so wie<br />

die Nachfrage ist und soweit es eben geht.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 27


Auch die isolierte Maßnahme - wenn auch vielleicht in<br />

bescheidenerem Umfang, als es bei dem großen Ausbau<br />

zu verzeichnen wäre - trägt schon zur Prosperität und zur<br />

Stärkung der ganzen Region bei. Es werden Arbeitsplätze<br />

geschaffen. Es werden hoch qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen.<br />

All das können Sie nicht leugnen und vernachlässigen.<br />

Die Bedeutung der Region hängt doch nicht nur<br />

bis zu einem gewissen Grade, sondern, wie ich finde, sehr<br />

stark an der Bedeutung, Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit<br />

dieses Flughafens. So haben wir es gemeint und<br />

so haben wir es auch geschrieben. Deshalb ist es auch<br />

richtig, was da steht.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank. - Ich will die Pause wirklich nicht über Gebühr<br />

hinauszögern. Ich will nur noch einmal verdeutlichen,<br />

wie ich es gemeint habe, Herr Amann. Für mich hat es<br />

sich so dargestellt, dass Sie mit diesem Vorhaben, wenn<br />

man jetzt den großen Ausbau als unsicher annimmt oder<br />

als nicht gegeben voraussetzt - das ist ja eine Tatsache;<br />

Sie haben ja keine Zulassung für den großen Ausbau, den<br />

Sie anstreben -, möglicherweise den Luftverkehrsgesellschaften<br />

mehr versprechen, als Sie letztendlich einhalten<br />

können. Es könnte ja die Situation eintreten, dass dann<br />

tatsächlich sozusagen ein größerer Wartungsdruck auf<br />

dem Flughafen Frankfurt eintritt, weil Luftverkehrsgesellschaften<br />

Ihre Werft nutzen können. Das könnte dann doch<br />

zu mehr Flugverkehr führen. Wir vertreten ja die Auffassung,<br />

dass dieses Vorhaben eben doch zu einer Kapazitätssteigerung<br />

beitragen wird. Diese können Sie dann<br />

aber nicht mehr leisten, weil die Kapazitätsgrenzen einfach<br />

ausgeschöpft sind. Ich bitte das hier im Verfahren<br />

doch mit zu bedenken. - Danke.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nach der Pause hat als Erster Herr Norgall das Wort.<br />

Nach ihm erhalten Frau Fridrich und Herr Haldenwang - in<br />

dieser Reihenfolge - das Wort. Wir sehen uns um 14 Uhr<br />

wieder.<br />

(Mittagspause von 12.45 bis 14.07 Uhr)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Heute Vormittag waren noch ein paar Fragen offen<br />

geblieben. Herr Amann, haben Sie inzwischen irgendwelche<br />

Unterlagen über die Sachen, nach denen heute Morgen<br />

gefragt worden ist? - Dann können wir fortfahren. Ich<br />

gebe zunächst Fraport das Wort.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich könnte zumindest schon einmal die Fragen aus der<br />

letzten Woche, die auch heute schon wieder anklangen,<br />

beantworten und die sich auf Wartungsmöglichkeiten,<br />

Wartungshallen und Wartungsaktivitäten auf der US-Airbase<br />

beziehen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an<br />

die Bilder, die Herr Friebe einmal gezeigt hatte, wo ein<br />

ziemlich kleiner Flieger mit dem Schwanz noch aus der<br />

Halle guckte. Es gibt dort in der Tat fünf Hallen. Drei Hallen<br />

dienen der reinen Wartung. Das sind die Gebäude<br />

A 425, A 435 und A 438. Diese Gebäude haben alle eine<br />

Höhe von 10 bis maximal 13 m und eine Grundfläche von<br />

zwischen 2 400 und 3 600 m². Es gibt dann noch die Gebäude<br />

A 80/81 und A 83/84 für Mischnutzungen. Dort sind<br />

auch Wartungsarbeiten möglich. Auch Büros sind dort<br />

vorhanden. Auch diese Gebäude sind maximal 13 m hoch.<br />

In Frankfurt wird auf der Airbase ausschließlich der<br />

Flugzeugtyp Hercules gewartet. Er hat eine Spannweite<br />

von 40,41 m, eine Länge von 29,80 m und eine Höhe von<br />

11,71 m. Im Vergleich: Die A380 hat die doppelte Spannweite,<br />

viel mehr als die doppelte Länge und auch mehr als<br />

die doppelte Höhe. Insofern gibt es keine Möglichkeit, dort<br />

Flugzeuge dieses Typs zu warten. Auch die B747 oder<br />

andere Typen passen dort einfach nicht hinein. Alle anderen<br />

Flugzeuge - man sieht es jetzt auch auf dem Luftbild -<br />

werden nicht in Frankfurt, sondern in Ramstein gewartet,<br />

beispielsweise die Galaxy.<br />

(Bild: Flughafen Frankfurt/Main - Luftbild)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es ging des Weiteren um die Frachtumschlagplatzgenehmigung.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Die Ausführungen zum Frachtumschlagplatz würden wir<br />

gern verschieben.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut. Das ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.<br />

Herr Norgall!<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich würde gern mit Frau Fridrich tauschen, weil wir mittags<br />

festgestellt haben, dass wir wahrscheinlich insgesamt viel<br />

schlüssiger vorangehen, wenn Frau Fridrich mit ihren Fragen<br />

zuerst an die Reihe kommt.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Ich bedanke mich dafür, dass Sie mich vorlassen. - Wir<br />

sind jetzt bei Tagesordnungspunkt 3.3: Wirtschaftlichkeit<br />

des Vorhabens. Vor der Pause haben wir etwas über die<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen gehört. Ich habe mich natürlich<br />

zuerst gefragt, wo in den Unterlagen etwas zur<br />

Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu finden ist. Zur Wirtschaftlichkeit<br />

selber habe ich nichts gefunden. Ich habe<br />

mir dann überlegt, was man dann als Thema erörtern<br />

kann. Sicher wird sich das aus den anderen Einwendungen<br />

ergeben. Ich würde mir darunter Folgendes vorstellen.<br />

Wirtschaftlichkeit ist immer eine betriebswirtschaftliche<br />

Frage, sprich: Was kostet das Vorhaben? Wer zahlt was,<br />

in welchem Umfang, round about, also nicht auf den Heller<br />

und Pfennig oder Cent genau? Jedenfalls stellt sich die<br />

Frage: Wie groß ist die Investition? Ist sie irgendwann<br />

gedeckt? Wird aus dem Ganzen ein Erlös, ein Gewinn<br />

erzielt? Wie ist in dieser Hinsicht die Planung der Lufthansa,<br />

die ja hier eigentlich die wirtschaftliche Vorhabenträgerin<br />

ist? Darüber hatten wir ja schon ausführlich diskutiert.<br />

Ich denke, das wird auch bei dem Punkt „Enteignung“<br />

noch einmal eine Rolle spielen, weil wir hier ja die Situati-<br />

15 – 28 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


on haben, dass der Kreis - ich sage es einmal untechnisch<br />

- zugunsten eines Privaten, der Lufthansa, enteignet<br />

werden soll. Das werden wir später besprechen. Bei diesen<br />

Fallkonstellationen, wenn eine nicht öffentliche Einrichtung<br />

eine Enteignung für sich in Anspruch nimmt,<br />

spielen immer die Frage der Betriebspflicht und die Sicherung<br />

des Enteignungszwecks mit eine Rolle. Es stellt sich<br />

die Frage: Inwieweit wird jetzt der Kreis „enteignet“? Stellen<br />

wir uns einmal vor, in fünf Jahren merkt die Lufthansa,<br />

dass die Halle wirtschaftlich ein Flop ist, dass sie die Nutzung<br />

dann aufgibt und die Halle dann zu einem Speditionscenter<br />

umgebaut wird. Dieses Beispiel ist sicherlich<br />

aus der Luft gegriffen und konstruiert. Diesen Fall hat aber<br />

auch die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der<br />

privatnützigen Planfeststellung mit Enteignung im Hinterkopf,<br />

nämlich den Fall, inwieweit dann eine besondere<br />

Sicherung und eine Gewährleistung des Enteignungszwecks<br />

auch auf Dauer gegeben ist.<br />

Ich denke, den zweiten Punkt werden wir wahrscheinlich<br />

noch bei dem Thema von Enteignung und Grundstücksbetroffenheit<br />

besprechen, in Randbereichen auch<br />

bei der Frage des öffentlichen Interesses. Basis ist aber,<br />

wie ich denke, natürlich die Frage, inwieweit das Vorhaben<br />

wirtschaftlich ist, inwieweit es sich trägt. Eine negative<br />

Prognose, die jetzt schon angestellt werden kann, deutet<br />

natürlich eigentlich eher darauf hin, dass der Enteignungszweck<br />

nicht gesichert werden kann. Insofern stellt<br />

sich auch hier schon die Frage nach den Investitionen und<br />

der Kalkulation letztendlich der Deutschen Lufthansa und<br />

danach, wie denn die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens in<br />

Zukunft aussehen soll. Sie werden dazu sicherlich noch<br />

Ausführungen machen. Dies ist es, was ich mir unter diesem<br />

Tagesordnungspunkt vorgestellt habe. Die wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen sind davon, wie ich denke, eigentlich<br />

schon zu trennen. – Vielen Dank.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Genau das ist das Argument und, soweit ich es überblicke,<br />

das einzige Argument, das zur Frage der Wirtschaftlichkeit<br />

vorgetragen worden ist: Wie lange hat diese Halle<br />

überhaupt Bestand? Wird nicht irgendwann doch eine Verlagerung<br />

in ein anderes Land vorgenommen, in dem die<br />

Wartung vielleicht auch billiger ist, weil die Lohnkosten<br />

niedriger sind? Dann sind aber Enteignungen vorgenommen<br />

worden, der Bannwald ist aufgehoben worden usw.<br />

Genau unter diesem Aspekt ist das zu sehen.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Das würde ja aber bedeuten, dass die Fraport jetzt eigentlich<br />

die Zahlen herausrücken müsste. Das betrifft sowohl<br />

ihre eigenen Investitionen - das Parkhaus soll ja die Fraport<br />

bauen - als auch das Konzept insbesondere der Lufthansa.<br />

Die Wirtschaftlichkeit aus deren Sicht müsste ja<br />

jetzt in harten Fakten und Daten, wie ich denke, auf den<br />

Tisch kommen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Kann Fraport dazu etwas Aufklärung beisteuern?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir werden hier sicherlich keine Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

der Deutschen Lufthansa vorlegen können und wollen.<br />

Wir denken auch nicht, dass das im Detail notwendig<br />

ist. Die Lufthansa - auch das hatte ich bereits ausgeführt -<br />

investiert mit dieser Halle, so wie wir mit dem Standort für<br />

diese Halle investieren, am Flughafen wegen der zwingenden<br />

Notwendigkeit und des Wachstums der Intercon-<br />

Flotte. Das hängt nicht allein von der A380 ab, sondern<br />

vom gesamten Wachstum der Intercon-Flotte, auf das die<br />

Lufthansa setzt. Die Lufthansa hat eine Reihe von Flugzeugen<br />

- A380 und einige A340-600 - fest bestellt und sie<br />

wird andere Flugzeuge noch bestellen. Zu der Sinnfälligkeit<br />

des Standortes oder der Wirtschaftlichkeit des Standortes<br />

und dieser Halle hatten wir auch schon etwas ausgeführt.<br />

Die Lufthansa hätte ggf., was die Wirtschaftlichkeit<br />

der Halle selbst betrifft, noch bessere Möglichkeiten, wenn<br />

die Halle im Norden unterkommen könnte. Das geht aber<br />

nicht aus den bekannten Platznotgründen und wegen der<br />

nicht vorhandenen Möglichkeit, eine solche Einrichtung<br />

komplett im Norden anzusiedeln.<br />

Deshalb ist dieser „zweitbeste“ Standort von der Lufthansa<br />

natürlich auch geprüft worden, und zwar mit dem Ergebnis,<br />

dass es im Gesamtkontext und in der Gesamtwirtschaftlichkeit<br />

ihres Betriebes auch am Frankfurter Flughafen<br />

einen Sinn macht.<br />

Vielleicht noch einmal zwei Zahlen zum Vergleich, die<br />

verdeutlichen, dass die spitze Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

der Halle selbst keinen großen Sinn macht; man muss<br />

immer den gesamten Betrieb sehen. Die Wartung gehört<br />

zu den originären Aufgaben des Flughafens und auch zu<br />

den zwingenden Notwendigkeiten der Lufthansa. Die DLH<br />

investiert jährlich rund 1,5 Milliarden €. Die Halle hatte ich<br />

grob mit rund 130 Millionen €, auf zwei Jahre verteilt,<br />

angegeben. Das verdeutlicht vielleicht, dass die Gesamtrechnung<br />

der Deutschen Lufthansa mit allen Facetten, die<br />

sie betreibt und betreiben muss, der entscheidende Faktor<br />

ist, nicht die Halle für sich allein gesehen. Gleichwohl wird<br />

auch die sich dort rentieren und nicht unwirtschaftlich sein.<br />

So viel von meiner Seite zu diesem Thema.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Sie haben jetzt diese Zahl von 130 Millionen € in den<br />

Raum geworfen. Sie betrifft ja die Erstellungskosten. Gilt<br />

das für die gesamte Baumaßnahme oder nur für die Halle<br />

selbst? Wir haben ja im Umfeld noch andere Baumaßnahmen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Die Zahl, die ich eben genannt habe, betrifft die Errichtung<br />

der Halle selbst. Die anderen Zahlen hatte ich auch schon<br />

genannt. Wir haben die Erschließungskosten mit rund<br />

10 Millionen €. Das sind immer Fraport-Kosten. Das Parkhaus<br />

haben wir mit rund 5 Millionen veranschlagt. Die<br />

rund 130 Millionen, die ich genannt habe, betreffen die<br />

Halle; das sind Investitionskosten der Lufthansa.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 29


RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Bei der Frage der Wirtschaftlichkeit stellt sich, so denke<br />

ich, in Ihren Ausführungen ja schon ein Problem. Wir<br />

hatten ja eingehend die Möglichkeit der Verlegung der<br />

Halle nach Norden erörtert. Darauf möchte ich jetzt nicht<br />

mehr eingehen; da haben wir unterschiedliche Positionen.<br />

Wenn Sie jetzt aber sagen, eigentlich ist der Standort im<br />

Süden nur zweite Wahl, denn unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />

wäre es der Lufthansa im Norden eigentlich<br />

lieber, dann ist das, denke ich, im Zusammenhang mit der<br />

Frage, ob die Ausbaupläne zu berücksichtigen sind oder<br />

nicht, auch unter diesem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit<br />

vom RP noch einmal zu prüfen, weil sich natürlich<br />

schon die Frage stellt, inwieweit dann, wenn ein Ausbau<br />

tatsächlich nicht kommen sollte, die Lufthansa sich nicht<br />

genau vor diesem Problem sieht, dass sie eventuell angefangen<br />

hat zu bauen, aber noch nicht fertig gebaut hat und<br />

dann sagt, ja, da gehen wir lieber in den Norden, da ist es<br />

für uns auf Dauer wirtschaftlicher, wenn man für eine<br />

solche Halle eine Zeitdauer von 30 Jahren ansetzt, in der<br />

sie genutzt wird. Das wäre sicherlich eine Fallgestaltung,<br />

die man hier auch mit einbeziehen muss.<br />

Beim Thema der Wirtschaftlichkeit ist - darauf haben<br />

Sie zu Recht hingewiesen, Herr Amann - ja nicht nur die<br />

Frage der Erstellungskosten wichtig, sondern auch die<br />

Frage, inwieweit es gewisse gewinnorientierte Handlungen<br />

der Lufthansa geben wird, insbesondere diese 20 %<br />

Fremdwartung, die Sie in den Antragsunterlagen ja dargestellt<br />

haben. Diese Gewinnorientierung muss ja sein, denn<br />

die Lufthansa ist ein Wirtschaftsbetrieb und ist natürlich<br />

auf Gewinnerzielung ausgerichtet; das ist ganz klar. Wie<br />

ziehen Sie das mit ins Kalkül? Mich stört einfach, dass Sie<br />

nicht sagen, die Lufthansa kann im Jahr so und so viel<br />

Umsatz machen, und entsprechend sind die Kosten gedeckt.<br />

Man muss das jetzt nicht bis ins kleinste Detail<br />

festlegen, aber für mich ist es einfach wichtig, dass man<br />

größenordnungsmäßig sieht: Lohnt sich die Investition in<br />

fünf oder zehn oder 20 Jahren? Da ist auch die Frage der<br />

Zeitpunkte mit einzubeziehen, wann man die Ausbauplanung<br />

mit berücksichtigt.<br />

Insofern denke ich, wenn Sie auf fremde Grundstücke<br />

zugreifen wollen, wird spätestens dann, wenn der Kreis<br />

diese nicht freiwillig hergibt, auch diese Frage im Rahmen<br />

der Enteignung sicher noch einmal zu Buche schlagen,<br />

und dann werden Sie sich sicher nicht mit dem Hinweis<br />

herausreden können, Sie könnten und wollten die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

der Lufthansa nicht vorlegen.<br />

Denn hier haben wir, wie gesagt, die Sondersituation,<br />

dass Sie zugunsten des privaten Vorhabens der Deutschen<br />

Lufthansa enteignen wollen. Insofern haben wir hier<br />

unterschiedliche Positionen, die sicher wieder nicht unter<br />

einen Hut zu kriegen sind, die aber sicher vom Regierungspräsidium<br />

und später auch vom Ministerium in der<br />

Entscheidung mit berücksichtigt werden müssen. Ich denke,<br />

dann ist es Ihr eigenes Risiko, wenn Sie diese Zahlen<br />

zumindest der Richtung nach nicht offen legen wollen. -<br />

Vielen Dank.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Eine kleine Präzisierung; vielleicht hatte ich mich nicht<br />

korrekt ausgedrückt: Wenn ich einfach sagte, die Lufthansa<br />

wolle in den Norden, war das zu flapsig. Die Lufthansa<br />

Technik, der eigentliche Wartungsbetrieb, hätte das natürlich<br />

lieber im Norden angeordnet. Der Lufthansa-Konzern<br />

aus seiner übergeordneten Sicht sieht das natürlich übergeordnet<br />

und sagt, der Standort ist schon der richtige.<br />

Die 20 % Fremdwartung, die wir in den Antragsunterlagen<br />

haben und von denen wir auch schon sprachen,<br />

sind eher ein oberer Wert. Der Trend geht nach unten. Zur<br />

Zeit sind es auch weniger, mit weiter fallendem Trend, weil<br />

die Anlagen ausgelastet sind. Das Erwirtschaften von<br />

Erlösen beispielsweise durch Fremdwartung ist auch nicht<br />

das Ziel, sondern die Wartung ist ein zwingender Bestandteil,<br />

eine zwingende Notwendigkeit für den Betrieb des<br />

Airbus A380 wie auch für den Betrieb der anderen Flugzeuge.<br />

Ohne diese Wartungseinrichtungen geht es nicht.<br />

Aus dem Betrieb und dem Verkehr der Flugzeuge gibt es<br />

Erlöse, dort werden sie erwirtschaftet. Es ist also nicht der<br />

richtige Ansatzpunkt, direkt nach der Wirtschaftlichkeit der<br />

Wartung selbst zu fragen. Es gehört einfach zum Betrieb<br />

der Fugzeuge dazu, die Wartungsarbeiten vorzunehmen.<br />

Aus dem Gesamtkontext ergibt sich die Sinnfälligkeit und<br />

auch die Wirtschaftlichkeit dieser Vorgehensweise, dass<br />

man Flugzeuge an ihrem Heimatstandort wartet.<br />

Die Frage müsste also eigentlich lauten: Lohnt sich der<br />

Einsatz und der Betrieb des A380 überhaupt, lohnt sich<br />

der Betrieb der 30 747 und der anderen Intercon-<br />

Flugzeuge überhaupt? Das ist die Frage, die Sie stellen<br />

müssen. Davon ist die Wartung ein Teil, eine zwingende<br />

Notwendigkeit für die Lufthansa genauso wie für den<br />

Flughafen. Das gehört einfach wie die Werkstatt oder der<br />

Busbahnhof zum Omnibusbetrieb. Es ist einfach eine<br />

Sache, die notwendig ist; das gehört zusammen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Amann, durch die Aufspaltung in eine Lufthansa<br />

Technik und eine Betriebsfirma kommt es aber zu einer<br />

innerbetrieblichen Kostenrechnung. Das heißt, der eine<br />

Teilbetrieb stellt dem anderen Teilbetrieb seine Kosten in<br />

Rechnung, jedenfalls normalerweise. Hier interessiert<br />

allerdings weniger die Wirtschaftlichkeit des Betriebs des<br />

A380, sondern eher die Wirtschaftlichkeit der Wartung<br />

durch die Lufthansa Technik für sich allein. Dann kann die<br />

Frage eigentlich nur lauten: Ist der Standort und sind die<br />

Aufwendungen an dieser Stelle für die Lufthansa Technik<br />

wirtschaftlich? Oder könnte sie zu gleichem Preis nach<br />

außen mit höherem Gewinn nach innen diese Wartung<br />

woanders machen und auf diese Weise eine größere<br />

Gewinnspanne oder einen niedrigeren Preis ansetzen?<br />

Durch diese innerbetriebliche Inrechnungstellung wird ja<br />

nur so herum ein Schuh daraus.<br />

Frau Fridrich, waren sie fertig oder wollen Sie noch<br />

fortfahren? - Bitte.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank, Herr Bickel. - Ob sich der A380 lohnt oder<br />

nicht, steht in der Tat auf einem völlig anderen Blatt. Die<br />

15 – 30 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Frage ist einfach: Was würde es die Lufthansa kosten,<br />

wenn sie die Wartung des A380 durch einen anderen<br />

erledigen lassen würde? Das spielt dann auch bei der Frage<br />

eine Rolle, inwieweit bei einer Bereitstellung der Infrastruktur<br />

für die A380-Wartungseinrichtungen an anderen<br />

Flughäfen diese Wartung eventuell auf diese anderen<br />

Flughäfen verlagert werden könnte und dies insgesamt für<br />

die Lufthansa Technik günstiger wäre, als es selber zu<br />

machen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, das sagte ich.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Man muss sich anschauen, wo überall A380-Werfteinrichtungen<br />

geplant sind, in welchen Ländern mit welchem<br />

Lohnniveau und wahrscheinlich mit insgesamt geringeren<br />

Kosten. Das wäre ja ein weiterer Punkt, der bei der Wirtschaftlichkeit<br />

des Vorhabens, bei der wir gerade sind, zu<br />

berücksichtigen ist. Da denke ich schon, man müsste zumindest<br />

Vergleichsberechnungen und grobe Schätzungen<br />

darlegen. Das fehlt meines Erachtens, und insofern meine<br />

ich, dass hier noch Aufklärungsbedarf und Nachholbedarf<br />

für Fraport vorhanden ist. - Danke.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Wirklich nur zu diesem Punkt, nicht insgesamt zur Frage<br />

der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Wenn Sie sich die<br />

Antragsbegründung auf Seite 45 angucken, heißt der<br />

erste Satz im Kapitel 10.3: Die Errichtung der neuen Werft<br />

für die A380-Flugzeuge ist wichtiger Bestandteil für die<br />

Anpassung der Einrichtungen an die Dimension - jetzt<br />

kommt es - der künftigen Flugzeugtypen. - Also ist für<br />

mich erst einmal die spannende Frage - auch unter Betrachtung<br />

der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens -, was<br />

denn „die künftigen Flugzeugtypen“ sind. Das steht in A 2,<br />

Seite 45, erster Satz von Kapitel 10.3.<br />

Amann (Antragstellerin): :<br />

Die künftigen Flugzeugtypen sind einmal der A380; davon<br />

haben wir jetzt lange genug gesprochen. Auch die B747<br />

wird lange Zeit ein künftiger Flugzeugtyp sein. Wenn man<br />

aber danach fragt, was künftig ganz andere Flugzeugtypen<br />

sein werden, dann werden es vielleicht nur der A380<br />

oder der 340/600 sein.<br />

Mit diesem Satz ist einfach die künftige Hintergrundflotte<br />

gemeint, die künftigen Flugzeugtypen, die die Lufthansa<br />

Passage zu warten hat. Um die geht es in diesem<br />

Antrag, und um die geht es auch hier in dieser Werft. Das<br />

sind die Flugzeugtypen, die wir genannt haben. Die werden<br />

in diesen Anlagen gewartet.<br />

Nun noch einmal kurz zurück zu der Frage von Frau<br />

Friedrich. Ich weiß nicht, ob das relevant ist und ob sie<br />

überhaupt eine Rolle spielt. Es geht um den Lufthansa-<br />

Konzern. Selbst wenn es darin eigenständige Firmen gibt,<br />

die vielleicht gegenseitige Kostenrechnungen haben,<br />

bleibt es letztlich eine Entscheidung des Konzerns, wie sie<br />

den Betrieb macht und welche Flugzeuge sie kauft. Jetzt<br />

theoretisiere ich einmal komplett: Wenn es ein anderer als<br />

die Lufthansa Technik in Frankfurt kostengünstiger machen<br />

könnte und würde, hätte vielleicht die Lufthansa<br />

Technik mittelfristig ein Problem. Das würde aber an der<br />

Wartungsnotwendigkeit und an den Wartungsaktivitäten in<br />

Frankfurt nichts ändern. Wenn man immer wieder fragt, ob<br />

man dieses Flugzeug nicht auch in der Sahara oder in<br />

Arizona warten kann, ist es auch nicht angebracht, das<br />

immer wieder vorzubringen, weil es um die Wartung dieses<br />

Flugzeuges und der anderen dazu gehörenden Flugzeugtypen<br />

an diesem Standort Frankfurt geht, um sowohl<br />

den Standort Frankfurt aufrechtzuerhalten wie auch das<br />

Konzept der Lufthansa, die in Frankfurt ihren Hub hat und<br />

ihre Langstreckenflotte in Frankfurt stationieren will.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Sie hatten gerade gesagt, dass die Lufthansa Technik die<br />

Halle lieber im Norden gehabt hätte, dass aber der Konzern<br />

- genau wie Sie als Fraport - gesagt hat: Nein, der<br />

Standort im Süden ist schon der richtige. - So habe ich Sie<br />

verstanden. Wenn das nicht richtig ist, korrigieren Sie es<br />

bitte noch einmal.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wenn es im Norden möglich wäre, hätten vielleicht auch<br />

andere gesagt: Wir machen es im Norden. Wenn im Norden<br />

bereits Wartung stattfindet, liegt es zunächst auf der<br />

Hand, dass man es dort weiter bündelt, kumuliert, weil es<br />

einfach zusammenpasst.<br />

Wenn aber die Wartungsbedürfnisse ein solches Ausmaß<br />

haben, dass es einfach nicht zu machen ist, bzw.<br />

wenn es unsinnige Investitionen und Verlagerungen über<br />

Jahre hinweg erforderte, das dort irgendwie zu organisieren,<br />

dann sucht man den Standort, der sich anbietet, und<br />

das ist der, den wir gefunden haben. So muss man das<br />

sehen! Es ist nicht so, dass wir, wie Sie es ausdrücken,<br />

jetzt etwas Schlechtes gefunden hätten, weil etwas Besseres<br />

nicht ging oder wie auch immer. So ist es nicht. Ich<br />

habe einfach der Vollständigkeit halber, weil es auf der<br />

Hand liegt, gesagt, das könnte man auch dort oben machen,<br />

wenn es denn ginge. Da es aber einfach nicht geht,<br />

außer mit unsinnigen Maßnahmen, macht man es dort, wo<br />

langfristig die Wartung angesiedelt ist. Das passt zum<br />

ganzen Konzept sowohl des Flughafens als auch der<br />

Deutschen Lufthansa.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Dann muss ich vielleicht anders herum fragen: In welchem<br />

Umfang hat es denn zwischen der Fraport und der Lufthansa<br />

Vorabstimmungen über den Standort gegeben?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es gibt, solange wir planen, angefangen bei der Raumordnung,<br />

Abstimmungen mit der Lufthansa. Wir werden ja<br />

nicht hergehen und Standorte für Betriebseinrichtungen<br />

vorsehen, von denen wir nicht wüssten, dass der Betreiber<br />

damit auch umgehen kann, sie auch annimmt und mit<br />

ihnen einen vernünftigen Betrieb machen kann. Insofern<br />

gab es immer, zu jedem Planungszeitpunkt, Abstimmungen<br />

mit der Deutschen Lufthansa.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 31


Norgall (BUND Hessen):<br />

Dann ist es also möglich, dass Sie für die Fragestellung,<br />

die Frau Fridrich entwickelt hat, auch die Überlegungen<br />

der Lufthansa hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung<br />

stellen könnten?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich habe eingangs gesagt, ich weiß nicht, ob ich es könnte,<br />

aber ich werde es nicht tun. Es gibt für mich keinen<br />

Anlass, Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Deutschen Lufthansa<br />

zu welchem Bereich auch immer hier zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Gut, das kann ich jetzt hier nicht entscheiden. Die Frage,<br />

ob und für welchen Rechtsbereich man das noch einmal<br />

heranziehen muss, können wir ja noch nachvollziehen. Ich<br />

bin damit erst einmal zufrieden. - Danke.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, wenn man Sie so hört, kann man daraus nur<br />

herauslesen, dass Sie es geradezu auf die Konfrontation<br />

anlegen. Sie erklären: Das sage ich Ihnen nicht, dazu gibt<br />

es keine Unterlagen, das brauche ich auch nicht, das<br />

mache ich auch nicht. - Sie sind ja nicht einmal in der<br />

Lage, innerhalb von drei Tagen darzulegen, ob eine Baugenehmigung<br />

für eine Frachtabfertigungsanlage im Außenbereich<br />

erteilt worden ist, oder mir meine Frage von<br />

heute Morgen zu beantworten, wie es denn bei Ihren<br />

LKW-Plätzen bei Ihrem tollen Tor 31 mit der Flächenberechnung<br />

ist.<br />

Wenn Sie weiterhin so verfahren wollen, hat das notwendigerweise<br />

die Konfrontation zur Folge. Es ist ein<br />

Grundsatz in der Rechtsprechung zumindest des Dritten<br />

Senats beim Bundesgerichtshof, dass wirklich abzuwägen<br />

ist, wenn jemandem Grundeigentum genommen werden<br />

soll. Das fängt an beim Fall der Frankfurter U-Bahn, den<br />

mein altes Büro gemacht hat, über das abgebrannte Sägewerk,<br />

als damals das Planschadensrecht im Baugesetzbuch,<br />

damals noch Bundesbaugesetz, geändert worden<br />

ist, bis hin zu anderen maßgeblichen Fällen. Herr<br />

Dr. Krohn, der langjährige Senatspräsident, war einer meiner<br />

Wegbegleiter in meinem ganzen Berufsleben. Gehen<br />

Sie also einmal davon aus, dass ich im Enteignungsrecht<br />

einiges beherrsche und auch weiß, was an Voraussetzungen<br />

für eine Enteignung einfach erfüllt sein muss. Da<br />

werden Sie sich mit Ihrer schmallippigen Ausführung nicht<br />

durchsetzen: Die Lufthansa will da keine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

oder kann gar keine vorlegen oder, wenn<br />

sie es könnte, legen wir sie auf keinen Fall vor. Damit<br />

kommen Sie nicht durch, wenn es wirklich darum geht, abzuwägen,<br />

ob jemandem Grundeigentum genommen wird,<br />

ob es dafür eine Rechtfertigung gibt, ob es ein öffentliches<br />

Wohl gibt, das man dafür ins Feld führen kann.<br />

Sie würden sich eigentlich viel, viel leichter tun, wenn<br />

Sie ein bisschen offener werden würden und einfach einmal<br />

das öffentliche Interesse belegen würden, das ja<br />

diesen ganzen Flugbetrieb angeblich rechtfertigen soll. Ich<br />

zweifele das bei dem Billigtourismus, den wir heute haben,<br />

allerdings erheblich an. Belegen müssten Sie das natürlich<br />

auch durch private, privatrechtliche, privatwirtschaftliche<br />

Elemente, gerade wenn Dritte wie die Lufthansa Ihnen<br />

den Flughafen mit betreiben. Dagegen ist ja überhaupt<br />

nichts einzuwenden.<br />

Was Sie hier an Rechtfertigungsbedarf haben erkennen<br />

lassen, ist ja allenfalls aus dem Viererpaket, das ich<br />

Ihnen heute Morgen gebildet habe, eine Wartungshalle für<br />

zwei A380. Was Sie nicht dargelegt haben, ist, warum die<br />

747er nun unbedingt eine neue Wartungshalle mit vier<br />

Plätzen für den A380 erfordern sollen. Schon da fehlt es<br />

an einer grundsätzlichen Rechtfertigung.<br />

Sie haben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen,<br />

die für die Abwägung einfach notwendig ist. Sie haben<br />

immer noch nicht verstanden, dass es hier nicht darum<br />

geht, Leuten irgendeine Planung zu befehlen, sondern<br />

darum, die Sinnhaftigkeit einer Planung abzuwägen.<br />

Wenn Sie nicht in der Lage sind, das darzulegen, oder<br />

einfach sagen, ich mache das eben nicht, und weil ich es<br />

nicht mache, müssen Sie sich mit der Antwort eben zufrieden<br />

geben, dann machen Sie nur ruhig so weiter!<br />

Was man hier als Zwischenergebnis feststellen kann,<br />

ist, dass Sie ja nur für eine einzige Maßnahme überhaupt<br />

eine öffentliche Rechtfertigung bringen können, nämlich<br />

für zwei A380. Das ist eine ganz bescheidene Leistung,<br />

wenn man sich einmal anschaut, was Sie da alles an<br />

Zusatzschäden anrichten. Dass durch die gesamte Maßnahme<br />

eine riesige Mehrlärmsituation eintritt, kann doch<br />

ernsthaft niemand bezweifeln. Sie wollen hier Bannwald<br />

vernichten, Sie sagen einfach auf kaltem Wege, na ja,<br />

nehmen wir noch 13 ha Bannwald dazu, es merkt ja keiner.<br />

Das alles ist ja hier im Verfahren festgestellt worden.<br />

Wenn Sie sagen, wir müssen unsere Überlegungen an<br />

der Kapazitätsgrenze ausrichten, tun Sie genau das, was<br />

wir Ihnen vorwerfen. Wir haben schon verhältnismäßig<br />

früh in dieser Anhörung Ihnen und der Stadt Frankfurt vorgehalten,<br />

dass Ihre ganze Problematik daraus herrührt,<br />

dass nirgendwo darüber nachgedacht worden ist, einmal<br />

eine sinnhafte Planung aufzustellen, die zwei Elemente<br />

miteinander vereinbart, nämlich eine städtebauliche Lösung,<br />

eine Bauleitplanung durch die Stadt Frankfurt - Urteil<br />

des Bundesverwaltungsgerichts, das wiederhole ich<br />

jetzt zum zehnten Mal, vom 17.09.2003 - und eine Planung,<br />

die da heißt: Wartungsanlagen im weitesten Sinne.<br />

Sie haben die Riesenchance, im Süden des Frankfurter<br />

Flughafens über einen Freiraum zu verfügen und diesen<br />

Freiraum vernünftig ausfüllen zu können. Da kommen<br />

dann so Kleinigkeiten wie Ihre Frachtabfertigungsanlage.<br />

Wir belegen Ihnen durch Fotografie: Im Jahre 2002 ist<br />

nichts da. Jetzt merken wir plötzlich, aha, da hat mit<br />

schnellen Schritten einer betoniert, jetzt ist es betoniert,<br />

und schon scheidet das für alle weiteren Überlegungen<br />

aus.<br />

Ihre Kapazitätsproblematik bemänteln Sie mit Zeitnot.<br />

Sie machen genau das, was man in einer derartigen<br />

Situation, wenn man wirklich plant - und Planfeststellungsverfahren<br />

sind immer noch Planungsverfahren, obwohl Sie<br />

das immer noch nicht begriffen haben -, nicht tun darf,<br />

15 – 32 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


nämlich dass man Einzelprobleme anpackt und dass das<br />

Bewältigungsproblem für das Ganze völlig aus dem Blick<br />

gerät.<br />

Ich will Ihnen das an einem ganz, ganz kleinen Beispiel<br />

nochmals belegen. Ich komme bei meinen Beiträgen<br />

immer wieder auf die berühmten Run-Up-Positionen zurück.<br />

Diese Run-Up-Positionen spielten - das habe ich<br />

Ihnen gesagt - in dem Schreiben des Ministeriums vom<br />

8. August eine Rolle. Da ist gesagt worden: Bei diesen<br />

Run-Up-Positionen denken wir darüber nach, die Triebwerkstandläufe<br />

in die Betriebsgenehmigung einzubeziehen.<br />

Es heißt in diesem Schreiben: Nach meinen Überlegungen<br />

sollen Triebwerkstandläufe ohne Benutzung von<br />

Lärmdämpfungsanlagen ab der Schubeinstellung Part<br />

Power und höher in der Zeit von 22 bis 6 Uhr Ortszeit<br />

grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden. - Das ist<br />

eine Überlegung, die vom Ministerium angestellt worden<br />

ist, als es noch keine Entscheidung des Zweiten Senats<br />

des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes gegeben hat.<br />

Man hat also das Problem offensichtlich behördlicherseits<br />

erkannt, man hat es angesprochen. Die Beteiligten sollten<br />

angehört werden. Was ist bis zum heutigen Tage passiert?<br />

Nichts.<br />

Jetzt sagen Sie einfach: Ja, Der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />

hat das Problem ja entschieden; die<br />

Standorte sind ja genehmigt, wir dürfen weiter lärmen, und<br />

wir nutzen diese Position des Weiterlärmendürfens für die<br />

CCT-Werft, und wir nutzen sie für den A380. Sie haben<br />

dabei natürlich wieder übersehen, was der Hessische<br />

Verwaltungsgerichtshof in seinen Beschluss - es ist der<br />

Beschluss vom 27. Oktober - hineingeschrieben hat. Er<br />

hat dieses Problem, nämlich das Problem einer Bewältigung<br />

von Lärm, durchaus differenzierter gesehen. Er hat<br />

nur zulasten der Antragsteller Folgendes gesagt: Die sofortige<br />

und vollständige Unterbindung nächtlicher Triebwerkstandläufe<br />

auf der Rollbahn C des Flughafens Frankfurt/Main<br />

durch gerichtliche Entscheidung ist aber nicht in<br />

diesem Rechtssinne nötig, wenn auch eine möglichst<br />

weitgehende Reduzierung bzw. zeitliche Verlagerung derartiger<br />

Vorgänge aus Gründen der Rücksichtnahme auf<br />

die Nachtruhe der Bevölkerung - § 29 b Abs. 1 Satz 2<br />

LuftVG - als Daueraufgabe der Luftaufsicht bestehen<br />

bleibt.<br />

Was machen Sie aus diesem Satz des Hessischen<br />

Verwaltungsgerichtshofes in der CCT-Plangenehmigung?<br />

Nichts. Was machen Sie im laufenden Antragsverfahren?<br />

Nichts. Die Run-Up-Positionen bleiben; darüber ist nicht<br />

zu entscheiden; das steht ja alles fest. - Nach diesem<br />

Satz, den ich Ihnen eben vorgelesen habe - das ist 13<br />

Tage nach dem Urteil vom 14. Oktober -, sieht das wesentlich<br />

differenzierter aus.<br />

Ich habe es Ihnen heute Morgen schon gesagt: Bei einer<br />

Abwägungsentscheidung, die hier zu treffen ist, müssen<br />

Sie sich mit dem Problem konfrontieren lassen, ob<br />

durch all das, was Sie da wollen, mehr Lärm erzeugt wird,<br />

der abwägungserheblich ist. Ihre Einstellung ist - genauso<br />

wie die Einstellung des Ministeriums - einfach die: ja<br />

nichts festlegen, ja nicht auf die Bürger zugehen, sondern<br />

alles abschneiden, soweit man abschneiden kann. Letztendlich<br />

schneiden Sie sich möglicherweise selbst den<br />

Hals durch, aber das werden wir in den Verfahren ja sehen.<br />

Was ich an dieser Art und Weise zu kritisieren habe,<br />

ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die darüber hinaus<br />

alles, was Sie zivilrechtlich unternehmen - und nur deshalb<br />

habe ich nach Erbbaurechtsverträgen gefragt -, völlig<br />

außer Betracht lässt. Damit wird letztendlich auch Ihr Ziel<br />

verfehlt, der Lufthansa eine sichere Position zu verschaffen.<br />

Alles, was Sie hier machen, nämlich die Befrachtung<br />

dieses Planfeststellungsverfahrens mit drei zusätzlichen<br />

Dingen, die überhaupt nichts mit dem A380 zu tun haben,<br />

und die Nichtbewältigung von Lärmfragen, die sich nach<br />

der Rechtsprechung geradezu aufdrängen, all das führt<br />

dazu, dass Sie letztendlich die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme<br />

- die nicht nachgewiesen ist, aber wenn sie denn<br />

nachgewiesen wäre - vernichten.<br />

Sie tun damit etwas, was ich dem Dialogforum von Anfang<br />

an angekreidet habe. Wenn Sie einmal die Beiträge<br />

im Dialogforum nehmen, soweit wir das mitbekommen -<br />

Gott sei Dank müssen wir an diesen tollen Veranstaltungen<br />

nicht teilnehmen -, frage ich mich nach dem, was wir<br />

hier in unserem Verfahren im Rahmen einer offiziellen<br />

Anhörung an Fakten genannt bekommen, was eigentlich<br />

im Dialogforum an Fakten herausgelassen wird. Die armen<br />

Kerle! Die sind ja gar nicht in der Lage, so kritisch<br />

nachzufragen, wie es hier passiert. Die lassen Gutachten<br />

in Auftrag geben. Ja, worüber denn? Was sind denn da<br />

überhaupt die Grundfragen? Da kann man doch nur konstatieren,<br />

dass das, was im Dialogforum passiert, noch viel<br />

schlimmer ist als hier. Hier werden Sie wenigstens gestellt,<br />

werden gefragt, und Sie können die Fragen dann im<br />

Regelfall nicht beantworten. Das Dialogforum ist gegenüber<br />

der Veranstaltung hier ein Kaffeekränzchen.<br />

Glauben Sie mir eines, Herr Amann: Wir werden wirklich<br />

alles daransetzen, diese Veranstaltung hier und alles<br />

Weitere, was kommt, nicht zu einem Kaffeekränzchen<br />

werden zu lassen. Sie werden einen Protesthagel ernten,<br />

und zwar zu Recht, wenn Sie so weitermachen, mit Ihrem<br />

Kopf durch alle Veranstaltungen, die Sie sich da ausgedacht<br />

haben, zu gehen, geradezu die Wände zu durchbrechen,<br />

statt einmal auf die Leute, auf die Menschen<br />

zuzugehen, die durch das, was Sie vorhaben - mit Ihrer<br />

Rücksichtslosigkeit, mit der Sie hier vorgehen -, laufend<br />

gequält werden. Wenn Sie das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

als das allein zulässige und richtige Mittel<br />

ansehen, dann kann man nur Herrn Dr. Klinz unserem<br />

Präsidenten der Industrie- und Handelskammer, dem<br />

neuen Vorstand der Lufthansa, zurufen: Leute, nehmt<br />

endlich einmal die Fraport an die Kette, um das abzustellen!<br />

Gesamtwirtschaftlich wird ein dauerhaft bleibender<br />

Schaden angerichtet, nicht mehr. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 33


Paulitsch (Einwender):<br />

Ich würde gerne ans Pult gehen, weil ich zwei Folien auflegen<br />

möchte.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte, gehen Sie!<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ich bin Privatperson und komme aus Offenbach. - Das<br />

Thema „Wirtschaftliche Auswirkungen“ reflektiert sich normalerweise<br />

in Begriffen wie z. B. Kosten, Umsatz, Erlös,<br />

Gewinn, Break-even, Performance oder volkswirtschaftlich:<br />

externe Kosten, Subventionen, Wertschöpfung. Ich<br />

finde in den vorgelegten Unterlagen nichts dergleichen.<br />

Um für den einfachen Bürger zumindest etwas Klarheit<br />

in die wirtschaftlichen Angelegenheiten zu bringen, möchte<br />

ich deshalb einige Fragen stellen. Ich gehe am besten<br />

meinen Fragenkatalog durch. Ich bitte Sie, Herr Amann,<br />

darauf vielleicht immer zu antworten.<br />

Das Investitionsvolumen der DHL beträgt ja ca. 130<br />

Millionen. Das ist bekannt. Fraport nennt im Moment etwa<br />

15 Millionen. Sie haben die Zahlen vorhin detailliert; das<br />

waren ja zwei Projekte.<br />

Nun zu meiner ersten Frage. Da Sie ja im Zuge des<br />

Aufbaus dieser Halle andere Gebäude niederreißen, entstehen<br />

natürlich Abbruchkosten. Es entstehen auch Restwertabschreibungen.<br />

Meine Frage: Sind in den 15 Millionen<br />

die Abbruchkosten und die Restwertabschreibungen,<br />

die natürlich Teil der Investitionssumme sind, mit enthalten?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Da, wo ein Abriss oder Rückbau stattfindet - Tor 31 -, sind<br />

die Rückbau- oder Abrisskosten in den 15 Millionen, die<br />

wir genannt haben, mit enthalten, die Straße, die zurückgebaut<br />

wird, im Übrigen auch.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Sie sprachen auch vom Abriss anderer Hallen, die Sie im<br />

Zuge dieser Maßnahme A380 leer machen, abreißen,<br />

verändern. Sind diese Kosten auch enthalten?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich sprach im Zusammenhang mit dem A380-Verfahren<br />

nicht vom Abriss anderer Hallen.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Zum gesamten Investitionsvolumen gehört natürlich auch<br />

die Zurverfügungstellung der Fläche. Es sind meines Wissens<br />

220 000 m 2 . Meine Frage ist: Wie haben Sie die bereits<br />

vorhandene, im Besitz von Fraport befindliche Fläche<br />

bewertet, mit welchem Quadratmeterpreis, um das daraus<br />

resultierende Investitionsvolumen zu errechnen, und wie<br />

viel Fläche kaufen Sie zu und mit welchen Preisen rechnen<br />

Sie?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Bezüglich der Fläche für die Halle, die sich in unserem<br />

Eigentum befindet, ist das Gegenstand des Erbbaurechts-<br />

vertrages, der zwischen Fraport und der DLH geschlossen<br />

wird. Davon sprach ich. Wir brauchen Fläche für die Straße,<br />

die kaufen wir, und die Antwort auf die Frage nach der<br />

Preiserwartung oder den Preisvorstellungen muss ich zurückstellen;<br />

das muss ich prüfen.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Das beantwortet nur einen Teilaspekt, nämlich den Teilaspekt<br />

„Zukaufsfläche“. Sie müssen verstehen, dass Sie,<br />

auch wenn sich die Fläche im Besitz befindet, volkswirtschaftlich<br />

betrachtet natürlich für eine neue Maßnahme<br />

eine Fläche zur Verfügung stellen und diese ist schon Bestandteil<br />

des volkswirtschaftlichen Investitionsvolumens.<br />

Deshalb möchte ich Sie bitten, mir gelegentlich auch diese<br />

Summe nachzureichen.<br />

Haben Sie im Zuge dieser Maßnahmen vorgesehen,<br />

aktiven Lärmschutz zu betreiben, wenn ja, in welcher<br />

Höhe bitte?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben ein Lärmgutachten gemacht. Wir werden zu<br />

dem Thema Lärm später noch ausführlich unter dem entsprechenden<br />

Tagesordnungspunkt kommen. Dann können<br />

wir das alles besprechen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das ist Tagesordnungspunkt 6.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

TOP 6. Aktive Lärmschutzmaßnahmen - wir müssten auch<br />

darüber reden, was „aktiv“ in Ihrem Sinne ist - haben wir<br />

aber nicht vorgesehen, weil diese bei der zu erwartenden<br />

Beeinträchtigung durch Lärm nicht notwendig sind.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Wenn die Halle steht und in Betrieb genommen wird,<br />

haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine festen Pläne<br />

darüber, was Sie an Wällen, Lärmschutzwänden oder<br />

auch Investitionen für den Abkauf von weiteren Grundstücken<br />

aus Gründen des Lärmschutzes haben?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Die Lärmauswirkungen dieser Halle, die wir unter TOP 6<br />

behandeln, erfordern keine Lärmschutzwände oder -wälle<br />

oder den sonstigen Ankauf von Grundstücken oder Flächen,<br />

weil die Lärmauswirkungen so gering sind, dass sie<br />

dieses nicht erfordern. Ich hatte es schon gesagt: Es ist<br />

nicht notwendig, Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände<br />

zu bauen, weil die Emissionen gering sind.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Das betrifft auch den Lärm, der im Standbetrieb entsteht?<br />

Auch dafür brauchen Sie keine Maßnahmen einzuleiten?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Genau so ist es.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Zu dem Investitionsvolumen gehören auch die aktivierten<br />

Eigenleistungen der beteiligten Unternehmen. Aktivierte<br />

15 – 34 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Eigenleistungen sind planerische Leistungen, Kosten, die<br />

bereits im Vorfeld entstehen. Ich erinnere z. B. nur daran,<br />

dass Fraport im Rahmen des Ausbaus schon ca. 120 oder<br />

130 Millionen ohne Genehmigung im Rahmen des Anlagevermögens<br />

aktiviert hat. Diese Eigenleistungen müssen<br />

natürlich dem Investitionsvolumen zugeschlagen werden.<br />

Wie hoch sind denn bitte diese Eigenleistungen im Zusammenhang<br />

mit der A380-Werft?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich weiß auch nicht, was zum Schluss dieser Termin kosten<br />

wird, in dem wir uns befinden. Ich werde aber einmal<br />

gucken, ob das überhaupt relevant ist oder ob es notwendig<br />

ist, diese Kosten zu separieren. Darum kümmere ich<br />

mich. Ich denke aber, sie gehören nicht hierher.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Laut betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Definition<br />

ist das natürlich ein Werteverzehr, der - das entspricht<br />

normalem kaufmännischen Gebrauch - im Investitionsvolumen<br />

berücksichtigt werden muss.<br />

Meine letzte Frage im Zusammenhang mit der Bestimmung<br />

des Investitionsvolumens ist folgende Frage:<br />

Handelt es sich bei den von Ihnen genannten Zahlen für<br />

Investitionen um Nettoinvestitionen oder Bruttoinvestitionen?<br />

Ich möchte das erklären: Volkswirtschaftlich betrachtet<br />

können Sie z. B. 100 Millionen investieren, wobei betriebswirtschaftlich<br />

gesehen bereits 20 Millionen Subventionen,<br />

Zuschüsse berücksichtigt sind. Korrekt ausgedrückt<br />

belaufen sich die volkswirtschaftlichen Investitionen dann<br />

natürlich auf 100 plus 20 Millionen, also 120 Millionen.<br />

Nun gibt es bei Fraport doch einige Vorgänge, die zu Zuschusshoffnungen<br />

berechtigen. Meines Wissens haben<br />

Sie eine Aufbereitungsanlage oder Sie forsten auf. Deshalb<br />

meine Frage im Zusammenhang mit Fraport: Werden<br />

Überlegungen darüber angestellt, wurden bereits Vorgespräche<br />

darüber geführt oder Anträge diesbezüglich gestellt,<br />

mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können? Was<br />

Lufthansa betrifft, so ist zu sagen, dass die genannte Zahl<br />

von 130 Millionen sicherlich auch eine Nettoinvestition ist.<br />

Airbus wird subventioniert. Lufthansa wird Spezialwerkzeuge,<br />

Spezialeinrichtungen als Folgen der ursprünglichen<br />

Airbusherstellung schaffen, sodass die Lufthansa-<br />

Zahl sicherlich auch nur eine Nettoinvestition kennzeichnet.<br />

Mich interessiert im Moment aber natürlich nur: Wie<br />

hoch könnten die Zuschüsse sein, die Sie im Zusammenhang<br />

mit der Schaffung, dem Aufbau der A380-Halle haben<br />

werden?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Noch einmal zurück zu der Frage, weil wohl ein Missverständnis<br />

vorliegt. Die Kosten für Planung und all die Nebenkosten<br />

sind selbstverständlich mit im Investitionsvolumen<br />

enthalten, das wir genannt haben. Als ich gesagt<br />

habe, ob wir das alles jetzt zur Verfügung stellen können<br />

oder wollen, meinte ich möglicherweise auch irgendwelche<br />

internen Kosten vor vier oder fünf Jahren, die man<br />

vielleicht gar nicht quantifizieren oder separieren kann. Wir<br />

müssen insofern vorsichtig in der Hinsicht sein, wovon wir<br />

reden. Anträge auf Zuschüsse, Subventionen oder sonsti-<br />

ge Dinge sind nicht gestellt. Mir sind auch keine weiteren<br />

diesbezüglichen Absichten bekannt, sodass ich davon<br />

ausgehe, dass es sich nicht um die Nettokosten in Ihrem<br />

Sinne handelt.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Damit möchte ich meine ersten Fragen im Zusammenhang<br />

mit den Investitionen beenden. Mein Eindruck ist<br />

folgender. Ich bin ziemlich sicher: Mit Ihren 14 Millionen<br />

kommen Sie bei weitem nicht hin. Allein die Planungsleistung<br />

im Zusammenhang mit dieser Halle und mit diesen<br />

vielen Alternativen dürfte einige Millionen ausmachen.<br />

Wenn man das nachliest, was Sie bekannt geben, kommen<br />

Sie bestimmt auf das Drei-, Vier- oder Fünffache.<br />

Meine letzte Frage - indirekt - dazu: Wie wird denn<br />

diese Investition finanziert? Wenn es 14 Millionen sind,<br />

würde ich sagen: aus dem laufenden Cashflow. Wenn die<br />

Investition größer sein sollte, nehmen Sie dann einen<br />

Kredit auf oder greifen Sie auf das Polster zurück, das für<br />

den Ausbau vorgesehen ist?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich habe eine Antwort vergessen. Eine Sekunde bitte! –<br />

Die Planungsleistungen für die Halle sind natürlich nicht in<br />

den von mir mit Vorbehalt genannten 14 oder 15 Millionen<br />

- ich müsste genau gucken, welche Zahl ich für die<br />

Maßnahmen, die wir zu vertreten haben, genannt habe -<br />

enthalten, weil wir sie nicht zu vertreten haben. Die Planungskosten<br />

für die Halle müssen also in den 130 Millionen<br />

enthalten sein, die die Lufthansa für die Halle ausgibt.<br />

Die Fraport-Investitionen sind die für die Straße, für die<br />

Erschließungsmaßnahmen, für das Parkhaus und das Tor.<br />

In diesen Kosten sind all diese Dinge enthalten, auch die<br />

Planungskosten.<br />

Die zweite Frage war, wie es finanziert wird. Das gehört<br />

nun wirklich nicht hierher. Das finanziert Fraport.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Aus dem laufenden Cashflow, durch weitere Erhöhung der<br />

Darlehensverbindlichkeiten oder aus dem ca. 450 Millionen<br />

starken Cash-Polster aus dem Emissionserlös?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben eine Finanzabteilung bei uns im Unternehmen.<br />

Diese wird uns zum richtigen Zeitpunkt sagen, welche<br />

Maßnahmen sie für richtig hält. So bezahlen wir das Ding.<br />

(Lachen bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Herr Amann, Liquidität ist ein wichtiger Begriff im Zusammenhang<br />

mit wirtschaftlichen Auswirkungen. Ich denke,<br />

das war eben eine flapsige Antwort.<br />

Ich stelle deshalb den Antrag, Fraport möge auch unter<br />

Berücksichtigung der aufgeführten Investitionsbestandteile<br />

einen detaillierten Gesamtinvestitionsplan bekannt<br />

geben, der auch den Lufthansa-Anteil beinhaltet. Es ist<br />

aus volkswirtschaftlichen Rechnungsüberlegungen absolut<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 35


unumgänglich, das Gesamtvolumen der Maßnahme zu<br />

quantifizieren.<br />

Ich komme zum zweiten Teil meines Fragenkataloges,<br />

der sich auf Kosten und Erlöse bezieht. Es geht hier eigentlich<br />

um ein Hinterfragen der Arbeitsteilung bei diesem<br />

künftigen Projekt. Nach den bisherigen Gesprächen und<br />

Beiträgen verstehe ich es so: Fraport stellt die Fläche bereit,<br />

stellt die Peripherie bereit, stellt Personal bereit, stellt<br />

verschiedene Dienste - z. B. Energie, Reinigung, Bewachung,<br />

Beistellung Wartungspersonal - bereit und übernimmt<br />

vielleicht den Einkauf und macht die Lagerhaltung.<br />

Die Lufthansa sorgt für die Kapazitätsauslastung der Halle,<br />

ist für die Wartung und die Freigabe der einzelnen<br />

Maschinen verantwortlich, verwaltet die Wartungspläne<br />

und die technischen Veränderungen und disponiert die<br />

eigenen Flugzeuge und akquiriert die Wartung von anderen<br />

Fluglinien. Ist diese Arbeitsteilung in etwa richtig?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Im Einzelnen konnte ich nicht ganz folgen. Wir stellen die<br />

Fläche zur Verfügung. Wir erschließen diese Fläche. Wir<br />

verlegen die Straße. Wir bauen auch das Tor. Wir schaffen<br />

also die Voraussetzungen dafür, dass die Lufthansa<br />

ihre Halle dort errichten kann. Sie tut das auf der Grundlage<br />

eines Erbbaurechtsvertrages, der mit der Jasen KG<br />

geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt das Weitere.<br />

Dann wird die Lufthansa ihre Halle eigenständig betreiben.<br />

Wir machen auch keine Lagerhaltung für die Lufthansa -<br />

mir wird gerade gesagt - ich muss aufpassen -: Jasen war<br />

CCT. Deshalb habe ich eben gezögert und gezaudert. Die<br />

konkrete Erbbaurechtsgestaltung für die A380-Werft ist,<br />

wie ich das vorhin sagte, in Arbeit, steht also noch nicht<br />

konkret fest. Es wird aber ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen.<br />

Ob das mit dem Projektentwickler, der Lufthansa,<br />

direkt geschieht, ist weder relevant noch bisher<br />

bekannt. Die Lufthansa wird dann aber auf dieser Grundlage<br />

den Wartungsbetrieb aufnehmen, ihre Flugzeuge<br />

warten, auch selbst ihre Lagerhaltungen vornehmen und<br />

alles Weitere, was zur Wartung gehört, übernehmen, wie<br />

sie es auch schon die ganze Zeit macht.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Herr Amann, ich gehe doch davon aus, dass Fraport wie<br />

bisher über ihre Energie GmbH - ich glaube, sie heißt so -<br />

z. B. auch die Energie bereitstellt. Ich gehe auch davon<br />

aus, dass Fraport nicht nur die Peripherie, sondern auch<br />

das Wartungspersonal stellt. Ich gehe davon aus, dass<br />

Sie die Reinigung übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />

noch meine Frage: Wer kauft denn Getriebe, Ersatzteile<br />

und Ähnliches ein und wartet dies?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Noch einmal: Wir stellen möglicherweise die Energie bereit.<br />

Wir nehmen auch Schmutzwasser, Abwasser in unsere<br />

Kanalisation. Wir stellen aber nicht die Mitarbeiter für<br />

die Wartung. Das tut die Lufthansa Technik AG. Sie wartet<br />

die Flugzeuge. Für uns endet es womöglich mit der Energiebereitstellung<br />

und der Ver- und Entsorgung. Den Wartungsbetrieb<br />

und alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Arbeiten übernimmt aber die Lufthansa Technik AG in eigener<br />

Regie.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

In der Konsequenz heißt das doch, dass die entscheidenden<br />

Schlüsselpositionen, die entscheidenden Handlungen<br />

ausschließlich von der Lufthansa übernommen werden.<br />

Sie sind dann ein ganz kleiner Subunternehmer, der wirklich<br />

nur das Allernötigste bereitstellt.<br />

Ich stelle folgenden Antrag: Der Antragsteller möge<br />

darlegen, welcher der beiden Vertragspartner der wirtschaftliche<br />

Unternehmer mit Risikoübernahme ist. Kann<br />

Fraport als einfacher Subunternehmer betrachtet werden?<br />

Der Antragsteller möge insbesondere darlegen, wie bei<br />

dieser Konstellation zwischen den Vertragspartnern ein<br />

Risikoausgleich, z. B. bei dem Investitionsvolumen, beim<br />

Marktrisiko, bei der Marge, erzielt wird.<br />

Zum Letzten noch ein kurzer Satz: Es kann ja nicht<br />

sein, dass zwei Privatunternehmen einen Deal mit großem<br />

Risiko, mit großem Investitionsvolumen machen und Fraport<br />

sich mit der Zurverfügungstellung der Fläche und<br />

kleinerer anderer Tätigkeiten begnügt, während das große<br />

Risiko - auch das finanzielle Risiko - der andere Partner<br />

übernimmt. Das widerspricht der Logik und dem normalen<br />

kaufmännischen Handeln. Dafür fehlt mir einfach die Erklärung.<br />

Jetzt habe ich noch spezielle Fragen zur Kosten-<br />

Nutzen-Rechnung. Ich beginne mit dem Thema „Wertschöpfung“.<br />

Meine Frage lautet: Wie viel Personal einschließlich<br />

der äquivalenten Personen sind der Wartung<br />

der A380-Flugzeuge zuzuordnen? Welche Wertschöpfung<br />

ist damit verbunden?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich hatte mehrfach davon berichtet, dass in dieser Werft<br />

bei Vollauslastung 1 450 Arbeiter mit der Wartung der<br />

Flugzeuge beschäftigt sind und dass wir 550 Personen<br />

haben, die im administrativen Dienst beschäftigt sind.<br />

Diese 550 Personen teilen sich wiederum auf Produktionsunterstützung<br />

und Logistik, auf das Lager und alle möglichen<br />

Dinge bis hin zum Personal, der Abteilungsleitung<br />

und vielleicht auch der Kantine und dem Küchenchef - ich<br />

weiß es nicht - auf. Diese 2 000 Menschen - so viel sind<br />

es in der Summe - arbeiten dort, davon 1 450 im Dreischichtenbetrieb,<br />

diejenigen im administrativen Bereich<br />

bei ganz normaler Arbeitszeit. Das sind alles Mitarbeiter<br />

der Lufthansa Technik AG. Die Zahl der Mitarbeiter wird<br />

bei Inbetriebnahme bei ungefähr 1 350 und bei der Vollauslastung<br />

bei ca. 2 000 liegen.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Meine Frage war eigentlich etwas gezielter. Ich wollte<br />

gerne wissen, wie viele von dieser großen Menge der Beschäftigten<br />

ausschließlich für die A380 zuständig sind und<br />

diesem Bereich entweder direkt oder indirekt sowohl von<br />

DHL-Seite als auch von Fraport-Seite zugeordnet werden<br />

können.<br />

15 – 36 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Amann (Antragstellerin):<br />

Das weiß ich nicht. Das ist auch weniger wichtig, weil der<br />

Wartungsbetrieb sich auf zwei Flugzeugmuster erstreckt,<br />

nämlich auf die A380 und die 30 B747. Möglicherweise<br />

wäre es auch gar nicht sinnvoll, nur 15 Flugzeuge zu warten.<br />

Wir hatten auch darüber schon mehrfach gesprochen,<br />

dass man vernünftige Größenordnungen, eine vernünftige<br />

Anzahl von Flugzeugen bei nicht zu viel verschiedenen<br />

Flugzeugmustern haben muss. Wir hatten auch schon<br />

darüber gesprochen, dass aufgrund der steigenden Anzahl<br />

der A380 die Personale, die heute die B747 warten,<br />

plus neue Personale, die hinzukommen, im Laufe der Zeit<br />

geschult werden können, sodass das Wartungspersonal<br />

dann für die Wartung dieser beiden Flugzeugtypen ausgebildet<br />

ist. Die Anzahl derjenigen, die nur für die A380<br />

notwendig wären, kann man vielleicht theoretisch errechnen.<br />

Ich müsste einmal gucken, ob das möglich ist. Das ist<br />

aber nicht Gegenstand unserer Diskussion hier. Wir beantragen<br />

eine Halle für die Wartung von Intercon-Flugzeugen,<br />

hier B747 und A380.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ich war bereits zwölfmal hier und habe mir Ihre Erklärungen<br />

sehr gewissenhaft angehört. Ich meine, es ist sehr,<br />

sehr wichtig, dass man diese Frage beantwortet. Jedes<br />

Objekt dieser Größenordnung mit diesen umfassenden<br />

Auswirkungen bedarf zumindest einer volkswirtschaftlichen<br />

Beleuchtung. Dabei kommt man um den Begriff der<br />

Wertschöpfung nicht herum. Meine Frage ist also: Welche<br />

Wertschöpfung ist verbunden mit der A380, für die die<br />

Lufthansa feste Bestellungen hat und womit Sie ziemlich<br />

fest rechnen, eine sichere Größe, die man zumindest einmal<br />

fixieren sollte? Inwieweit die sonstigen Auslastungsgrößen<br />

dann noch in Wertschöpfung umgewandelt und<br />

errechnet werden, ist eine andere Frage. Ich meine, Sie<br />

werden nicht umhinkommen, diese Angelegenheit etwas<br />

deutlicher zu quantifizieren.<br />

Ich komme nun noch auf die externen Kosten zu sprechen.<br />

Mit welchen Standzeiten wird aufgrund der A380-<br />

Wartungscheckliste für den A380 im ersten und im 15. Lebensjahr<br />

gerechnet?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Meinen Sie jetzt, wie viel Stunden das Flugzeug - je nach<br />

seinem Alter - am Boden ist?<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ja. Wie viele Tage steht eine A380 pro Jahr in der Halle?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich will einmal versuchen, ob ich das für Sie herausfinden<br />

kann. Ich weiß es schlicht und ergreifend nicht. Es hat<br />

aber auch - wir haben dies ebenfalls schon mehrfach gesagt<br />

- keine große Bedeutung, weil die von Ihnen erfragte<br />

Größe aus dem Check, aus den Inspektionen und der<br />

Wartung des Flugzeuges wiederum nicht abgeleitet werden<br />

kann. Sie können vielleicht herausfinden, wie lang ein<br />

Flugzeug bei einer bestimmten Flugleistung im Schnitt am<br />

Boden steht. Das hat aber keine Relevanz, weil wir zwischen<br />

der planmäßigen Wartung, die Sie kalkulieren kön-<br />

nen, und der unplanmäßigen Wartung unterscheiden<br />

müssen usw. Dazu haben wir schon mehrfach etwas ausgeführt.<br />

Ich kann das Zahlenspiel aber einmal betreiben.<br />

Dann würde ich es Ihnen sagen.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Diese - sicherlich geringste - Mindestzahl ist schon von<br />

Bedeutung. Selbstverständlich kommen sozusagen noch<br />

Überraschungswartungszeiten hinzu. Mit der Mindestzahl<br />

hätte man aber zumindest einmal einen Grund, auf dem<br />

man aufbauen kann. Diese Wartungszeit, diese Standzeit<br />

hat nämlich enorme Auswirkungen auf die externen Kosten.<br />

Man kann daraus beispielsweise den Standbetrieb mit<br />

seinen entsprechenden Lärmwirkungen und daraus wiederum<br />

die Lärmkosten ableiten. Wenn Sie diese Frage<br />

nicht beantworten, vereiteln Sie damit natürlich überhaupt<br />

eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.<br />

Zum Fluglärm möchte ich noch folgende Frage stellen:<br />

Wie viele wartungsbedingte Probeflüge einschließlich der<br />

Umleitungsflüge finden für ein A380-Flugzeug im ersten<br />

und im 15. Jahr statt?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wenn Sie zum Thema Lärm nur eine Frage stellen, ist es<br />

okay. Ansonsten bitte ich die Fragen bei dem einschlägigen<br />

Tagesordnungspunkt zu stellen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Mir sind solche Flüge überhaupt nicht bekannt.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Das heißt, Sie werden keine Leerflüge machen? Sie werden<br />

keine A380, die vielleicht in München landen sollte,<br />

wartungsbedingt schnell einmal nach Frankfurt leiten?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

In Einzelfällen könnte man so etwas wahrscheinlich nicht<br />

ausschließen. Ich darf aber daran erinnern, dass die Lufthansa<br />

gesagt hat: A380 exklusiv in Frankfurt. Insofern<br />

wird es schwerlich so sein, dass die A380 in München landet<br />

und dann hierher fliegt. Vielleicht tut das eine A380<br />

von einer anderen Airline - weiß der Kuckuck! -, das ist<br />

nicht planbar. Das ist auch kein Regelbetrieb. Es sind<br />

auch keine Ferry- oder Wartungsflüge vorgesehen. Das<br />

Konzept ist, die Wartung dort anzuordnen, wo die Heimatbasis<br />

ist, damit es eben keine Leerflüge gibt, sondern das<br />

Flugzeug, wenn es planmäßig an seiner Heimatbasis am<br />

Boden ist, gewartet werden kann.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Das ist natürlich der Idealfall. Vorhin hatten Sie andersherum<br />

argumentiert.<br />

Wie viel Personen werden bei Standbetrieb und Flugbetrieb<br />

mit bis zu 55 dB(A) tagsüber und bis zu 40 dB(A)<br />

nachts - -<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie stellen jetzt Fragen zum Thema Lärm. Das gehört<br />

unter Tagesordnungspunkt 6. Sie müssten mir einmal<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 37


sagen, was das mit der Wirtschaftlichkeit zu tun hat. Sagen<br />

Sie so etwas zweckmäßigerweise aber gleich am<br />

Anfang, damit man sehen kann, welcher Zusammenhang<br />

mit dem Tagesordnungspunkt gegeben ist.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Entschuldigung, Herr Bickel, unter den wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen sind Wertschöpfung und externe Kosten,<br />

z. B. Lärmkosten, zu behandeln. Man muss z. B. darlegen,<br />

dass - ich nehme an, dass 55 dB(A) noch eine belastbare<br />

Grenze sind - wartungsbedingte Aktivitäten über diesen<br />

Pegel hinaus Lärm verursachen. Davon ist Arbeitsproduktivität<br />

betroffen, davon ist die Wertminderung von Häusern<br />

betroffen. Es gibt also enorme volkswirtschaftliche Auswirkungen.<br />

Die Grunddaten müssen einfach bekannt sein,<br />

damit man überhaupt etwa einen Vorteil, einen Nutzen,<br />

einen Gewinn, ein Ergebnis errechnen kann. Wenn Fraport,<br />

wie es leider der Fall ist, diese Zahlen nicht hat oder<br />

nicht herausgibt - ich bin absolut sicher, dass Fraport<br />

diese Zahlen in ihrer internen Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

natürlich hat -, muss ich sagen: Das ist eine Verweigerung<br />

… (akustisch unverständlich)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie können natürlich alles bis hin zur Waldrodung und<br />

dem landschaftspflegerischen Begleitplan mit der Wirtschaftlichkeit<br />

in Zusammenhang bringen - insofern auch<br />

die Lärmemissionen. Dann hätten wir die gesamte Tagesordnung<br />

abgearbeitet, wenn Sie mit der Behandlung aller<br />

Aspekte fertig sind. Wir haben die Tagesordnung aber<br />

nicht ohne Grund nach Punkten aufgegliedert. Wir gehen<br />

die einzelnen Punkte durch. Fraport hat, wie ich vorhin<br />

gehört habe, als Sie nach den aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

gefragt haben, ausgeführt, dass nach ihrer Auffassung<br />

von der Halle kein Lärm ausgeht, der irgendwie<br />

eine Bedeutung hat. Es bestehen unterschiedliche Ansichten<br />

hinsichtlich der Frage, was zu den Lärmemissionen<br />

der Halle gehört. Die einen sagen, dies betreffe den Lärm,<br />

der aus der Halle kommt, etwa dadurch erzeugt, dass ein<br />

Schraubenschlüssel herunterfällt. Die anderen sagen:<br />

Nein, auch der durch das Flugzeug induzierte Lärm -<br />

einschließlich Standläufe - gehört dazu. - Darüber werden<br />

wir aber unter dem dafür vorgesehenen Tagesordnungspunkt<br />

und unter sonstigen Punkten noch zu sprechen<br />

haben. Im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsfrage<br />

können wir dies jetzt hier aber nicht abhandeln. Sonst<br />

hätten wir wieder ein Durcheinander von sämtlichen Tagesordnungspunkten.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Herr Bickel, Wirtschaftlichkeit ist umfassend. Letztlich ist<br />

dieser Punkt an dieser Stelle zu früh gegriffen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie können ihn am Schluss unter „Sonstiges“ ruhig noch<br />

einmal ansprechen. Dann haben Sie alle Punkte drin.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Okay. - Dann möchte ich Ihnen zum Schluss ganz einfach,<br />

nachdem Fraport nichts, aber auch gar nichts in dieser<br />

Richtung veröffentlicht hat, meine eigenen Überlegungen<br />

dazu vortragen, wie so etwas aussieht.<br />

Ich stelle folgenden Antrag: Der Antragsteller wird aufgefordert,<br />

umfassende und detaillierte Berechnungen in<br />

der Form einer Kosten-Nutzen-Rechnung zur Wirtschaftlichkeit<br />

des Projekts A380-Werft der Öffentlichkeit vorzulegen.<br />

Dabei sollte der künftig zu erwartende Nutzen - das ist<br />

ein Saldo zwischen volkswirtschaftlichem Nutzen und<br />

volkswirtschaftlichen Kosten - unter Einbeziehung aller<br />

Projektmaßnahmen dem aktuellen Nutzen der betroffenen<br />

Liegenschaften gegenübergestellt werden. Wegen des<br />

Bedarfsrisikos wird der Nutzen des vom Antragsteller<br />

unterstellten Flottenwachstums getrennt ausgewiesen.<br />

Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Die wirtschaftliche<br />

Vorteilhaftigkeit der A380-Werft und des Ausbauprojekts<br />

wurden bisher vom Antragsteller mit fragwürdigen<br />

Behauptungen - z. B. „Jobmotor“ oder „Tor zur Welt“ - bei<br />

selektiver Hervorhebung von wirtschaftlichen Einzelaspekten<br />

untermauert. Im vorliegenden Antrag wird die Wirtschaftlichkeit<br />

der Maßnahme mit der Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

und der Existenzgefährdung des Standorts<br />

Frankfurt begründet.<br />

Wirtschaftlichkeit lässt sich jedoch nur umfassend, das<br />

heißt betriebswirtschaftlich betrachtet unter den Kategorien<br />

„Rentabilität“ und „Liquidität“ und volkswirtschaftlich<br />

unter Abwägung der Nutzen und der Kosten beschreiben.<br />

Zusätzlich bedingt die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme<br />

eine zeitliche Nachhaltigkeit. Dass die Strategien von Fraport<br />

eher als unwirtschaftlich und unglaubwürdig zu bezeichnen<br />

sind, wurde bereits in einem anderen Vortrag<br />

unter Tagesordnungspunkt 3.1 - Bedarf - begründet. Eine<br />

Quantifizierung der Wirtschaftlichkeit kann aus den vorliegenden<br />

Planungsunterlagen ebenfalls nicht entnommen<br />

werden.<br />

Die seit Jahren in der Öffentlichkeit gegenüber Fraport<br />

erhobene Forderung, die behauptete Wirtschaftlichkeit mit<br />

einer Kosten-Nutzen-Rechnung unter Berücksichtigung<br />

der externen Kosten insbesondere bei Projekten, die der<br />

Planfeststellung unterliegen, unter Beweis zu stellen,<br />

wurde von den Gremien der Fraport bislang hartnäckig<br />

negiert. Im Verlauf der Hauptversammlung der Fraport AG<br />

im Jahre 2002 hatte Herr Dr. Bender, der Sprecher des<br />

Vorstands, auf eine entsprechende Frage aus dem Kreis<br />

der anwesenden Aktionäre erklärt: „… die Kosten-Nutzen-<br />

Rechnung ist der allerletzte Schritt in der Entscheidungskette.<br />

Sie wird im Planfeststellungsverfahren behandelt“.<br />

Ich hatte die betreffende Frage selbst gestellt und habe<br />

hier wörtlich zitiert.<br />

Die Unterlagen der laufenden Planfeststellung zur<br />

A380-Werft enthalten jedoch wieder keine Informationen,<br />

weder solche über eine betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung<br />

noch solche über eine volkswirtschaftliche<br />

Kosten-Nutzen-Rechnung. In der laufenden Planfeststellung<br />

wird also darauf zu achten sein, ob Fraport überhaupt<br />

eine ordnungsgemäß nachvollziehbare Dokumentation zu<br />

den mit der A380-Werft erwarteten Nutzen und Kosten<br />

15 – 38 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


vorlegt. Fraport steht jedenfalls unter dem Zwang, per<br />

saldo ein positives quantifiziertes Ergebnis als Indiz für<br />

den mit der Durchführung des Projekts erzielbaren Saldo<br />

zu präsentieren.<br />

Um den Umfang und die Qualität der erforderlichen<br />

Kosten-Nutzen-Rechnung zu verdeutlichen, werden als<br />

Exempel eigene Berechnungen aufgeführt. Fraport hat<br />

sich bislang geweigert, die vom RDF in Auftrag gegebenen<br />

und von Fraport mit finanzierten Untersuchungen zu<br />

den volkswirtschaftlichen Nutzen und Kosten überhaupt zu<br />

veröffentlichen.<br />

Ich habe Ihnen nun eine Folie aufgelegt, die die Berechnung<br />

zeigt, die ich als normaler Bürger aus der Sicht<br />

von Fraport erwarte.<br />

(Bild 5)<br />

Das ist nicht die volkswirtschaftliche Rechnung. Es ist<br />

einfach eine betriebswirtschaftliche Darstellung. Aufgrund<br />

der fehlenden Informationen über den geplanten Anteil<br />

von Fraport am Projektaufbau, die Durchführung und die<br />

Finanzierung basiert die folgende Berechnung auf Prämissen,<br />

die entweder der Presse entnommen wurden oder<br />

dem vernünftigen kaufmännischen Brauch entsprechen.<br />

Ich zitiere: „Das Lufthansa-Bauvorhaben, eine Werft für<br />

Super-Jumbos … bewegt sich in der Größenordnung von<br />

125 Millionen €.“ Weiter heißt es: „Bauherr wird Schölch<br />

zufolge die Lufthansa oder eine Objektgesellschaft sein.“<br />

Fraport ist dann nur ein einfacher Subunternehmer, der<br />

die Fläche zur Verfügung stellt und vornehmlich Liegenschaftsdienste<br />

übernimmt.<br />

Für die Berechnung wird deshalb davon ausgegangen,<br />

dass Fraport - direkt oder über Dritte - einen Betrag in<br />

gleicher Höhe investieren muss. Fraport trägt bei dieser<br />

Geschäftskonstellation als Bereitsteller der Peripherie und<br />

Dienstleister kein finanzielles Risiko und erzielt bei der<br />

Durchführung des laufenden Geschäfts sichere Deckungsbeiträge<br />

im Falle zukünftiger anderweitiger Leerkapazitäten.<br />

Da das Nutzungsrisiko der gemeinsamen A380-<br />

Werft demzufolge die Lufthansa allein trägt, erscheint die<br />

Prämisse einer Teilung der gesamten Investitionssumme<br />

gemessen an realen Vertragsgestaltungen für Fraport<br />

äußerst vorteilhaft. Die externen Kosten und die öffentlichen<br />

Subventionen sind in dieser hausinternen Kalkulation<br />

nicht enthalten. Sie sind Teil der volkswirtschaftlichen Betrachtung.<br />

Meine private Rechnung möchte ich jetzt nur in wenigen<br />

Sätzen erläutern. Die Erbbaupachterträge von Fraport<br />

habe ich mit 144 Millionen beziffert. Fraport wird weiterhin<br />

Personal und sonstige Dienste in Rechnung stellen sowie<br />

eventuell Start- und Landeentgelte im Zusammenhang mit<br />

der A380 erzielen. Summa summarum macht dies über<br />

15 Jahre 331,5 Millionen € aus.<br />

Fraport hat natürlich auch entsprechende Aufwendungen<br />

und Kosten, und zwar in Höhe von 232,5 Millionen €.<br />

Hinzu kommen Finanzierungskosten und Kosten für die<br />

Flächenbereitstellung. Die Rentabilitätsrechnung wird -<br />

das ist eigentlich bei solchen Dienstleistungsverträgen in<br />

der privaten Wirtschaft die Norm; die Sicherheit hat auch<br />

ihren Preis - bestenfalls mit Break-even, nach meinen Annahmen<br />

- mögen sie richtig oder falsch sein - mit einem<br />

Verlust enden. Ich führe Ihnen diese Berechnung nicht<br />

vor, um zu zeigen: Das ist der Verlust und das ist das Ergebnis.<br />

Ziel meines Vortrages ist vielmehr der Hinweis,<br />

dass ich im Rahmen einer Planfeststellung diese Art von<br />

Berechnung und diese Qualität von Berechnung vonseiten<br />

des Antragstellers selbstverständlich erwarte.<br />

Das Engagement endet für Fraport auf der Grundlage<br />

der zugrunde liegenden Annahmen mit einem Verlust. Für<br />

Fraport bedeutet die isoliert betrachtete Maßnahme einen<br />

durchlaufenden Posten. Allerdings kann Fraport bei einem<br />

schwächeren allgemeinen Geschäftsumfang aufgrund der<br />

laufenden Vertragsgestaltung einen großen Teil der fixen<br />

Kosten ohne Verluste oder Rationalisierungszwang finanzieren.<br />

Dank dieser Risikovorsorgemaßnahme gewinnt<br />

Fraport jedenfalls Zeit, um sich auf zu erwartende nachteilige<br />

strukturelle Veränderungen einzustellen.<br />

Fraport widerspricht damit allerdings der selbst auferlegten<br />

und den Aktionären wiederholt versprochenen Kapitalrendite<br />

von 15 %. Diese ist wiederholt in jedem Geschäftsbericht<br />

der Fraport zu lesen. Geht man von einer<br />

Kapitalbindung von 225 Millionen € aus, müsste das<br />

A380-Werft-Projekt einen Gewinn von 540 Millionen €<br />

über 15 Jahre bzw. einen Barwert von heute 225 Millionen<br />

€ erwirtschaften. Laut meiner Rechnung steht dem<br />

null entgegen.<br />

Ich komme zu meinem letzten Punkt, nämlich zur<br />

volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bevor Sie fortfahren, eine Bitte: Sie haben so schnell<br />

gesprochen, dass wir es kaum mitbekommen haben. Mitschreiben<br />

konnte es wahrscheinlich erst recht niemand.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ich habe die Unterlagen. Die gebe ich Ihnen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Darum wollte ich bitten. - Fahren Sie bitte fort.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ich hätte ja noch Verständnis, wenn Fraport Geheimnisse<br />

aus seiner betriebswirtschaftlichen internen Rechnung<br />

machte; das kann man ja umschreiben und wenigstens in<br />

der Tendenz angeben, was Fraport aber auch unterlässt.<br />

Fraport erklärt nur: Es rechnet sich, es ist optimal. Der<br />

wirtschaftliche Effekt, die wirtschaftliche Auswirkung wird<br />

aber nicht erwähnt.<br />

Gar kein Verständnis habe ich aber, wenn im Rahmen<br />

dieser Plananhörung keine, aber auch gar keine Andeutung,<br />

kein Anzeichen einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung<br />

vorgelegt wird. Ich habe Ihnen meine private<br />

volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung - mag sie<br />

falsch oder richtig sein; das ist ein anderes Thema - vorgelegt<br />

und komme zu folgenden Annahmen. Mangels<br />

Informationen vonseiten des Antragstellers über den Umfang<br />

und die Bewertung der externen Kosten und der<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 39


öffentlichen Subventionierung basiert die folgende Berechnung<br />

weitgehend auf eigenen Einschätzungen. Die<br />

Subventionierung deckt nur die Palette der bekannten<br />

lokalen Förderungsmaßnahmen.<br />

Ich komme zu den Zahlen. Laut meinen Berechnungen<br />

dürfte sich über 15 Jahre die A380-Halle, soweit sie den<br />

A380 betrifft - ich hätte es gerne in großem Umfang gemacht,<br />

aber der wurde vom Antragsteller ja ausgeklammert<br />

-, auf einen Nutzen von knapp 750 Millionen € belaufen.<br />

Die Wertschöpfung aus Investitionsvolumen und Geschäftstätigkeit<br />

wird sich auf ca. 500 Millionen belaufen.<br />

Die Wertschöpfung aus den Unternehmensgewinnen<br />

dieses Engagements wird vielleicht 50 Millionen betragen.<br />

Dazu werden über die Beschäftigung von theoretisch Arbeitslosen<br />

die Sozialkassen mit 54 Millionen entlastet, und<br />

der Staat verdient bei jeder wirtschaftlichen Aktivität mit 25<br />

% dazu. Das macht summa summarum ca. 750 Millionen.<br />

Dem könnten etwas über 800 Millionen Kosten gegenüberstehen.<br />

Die Flächen müssen bewertet werden; deshalb<br />

vorhin meine Frage. Das sonstige gesamte Investitionsvolumen<br />

spielt eine Rolle. Die Lärmkosten setzen sich,<br />

vereinfacht gesagt, aus Produktivitätsverlust, Wertminderung<br />

lärmbelasteter Gebäude und Lärmschutzprogrammen<br />

zusammen. Hinzu kommen aus dem zweifellos vorhandenen<br />

wartungsbedingten Kerosinverbrauch Umweltverschmutzungen<br />

und Gesundheitsauswirkungen. Die<br />

Subventionen wurden noch gar nicht angesprochen. Was<br />

werden, wie üblich, Land und Kommunen beitragen?<br />

Hierzu gehört auch die aufgrund der Befreiung von der<br />

Mineralölsteuer entgangene Mineralölsteuer. Hinzu kommen<br />

noch Kapitalkosten. Meine Rechnung über 15 Jahre<br />

endet mit einem volkswirtschaftlichen Nachteil von etwa<br />

60 Millionen.<br />

Ich wiederhole: All diese Zahlen müssen überarbeitet<br />

werden, müssen differenziert werden. Das erwarte ich<br />

eigentlich im Rahmen einer Planfeststellung. Aber die<br />

Struktur wird sich wenig ändern, denn das sind die Mindestvoraussetzungen<br />

einer Kosten-Nutzen-Rechnung.<br />

Für die A380-Werft ergeben sich aufgrund der gesetzten<br />

Prämissen und Werteinschätzungen sowohl aus der<br />

Sicht des Unternehmens als auch aus der Sicht der Bevölkerung<br />

negative Beiträge. Dies hätte zur Folge, dass<br />

mit einer Genehmigung und Durchführung des Projekts<br />

A380-Werft eine Verschleuderung von Unternehmens-<br />

und Volksvermögen verbunden ist. Sicherlich gibt es bei<br />

der Berechnung der Nutzen und Kosten - wie bei jeder Bilanzierung<br />

- eine breite Bewertungsspanne. Das soll aber<br />

den Antragsteller nicht daran hindern, eine Berechnung<br />

mit entsprechender Transparenz aus seiner Sicht zu veröffentlichen.<br />

Man sollte auch nicht vergessen, dass sich die Mediatoren<br />

im Rahmen ihrer Empfehlungen zum Ausbau des<br />

Frankfurter Flughafens nicht der primären Aufgabe gestellt<br />

haben, den volkswirtschaftlichen Nutzen des Ausbaus zu<br />

untersuchen und damit eine Entscheidungsgrundlage für<br />

das Pro oder Kontra eines Ausbaus zu schaffen. Des gravierenden<br />

Mangels offensichtlich bewusst, wurden der<br />

Nutzen und die externen Kosten auf die so genannte<br />

Restantenliste gesetzt. Der Maßgabe des hessischen Ministerpräsidenten<br />

Koch, mit der Meditation werde der Versuch<br />

unternommen, in einem neuartigen Verfahren die unterschiedlichen<br />

Interessen zusammenzubringen, Erkenntnisse<br />

und wissenschaftliche Studien auszuwerten und<br />

abzuwägen, wurde damit bei der entscheidenden Fragestellung<br />

nicht entsprochen. Diesen Missstand gilt es nun<br />

im laufenden Planfeststellungsverfahren zu beheben. - Ich<br />

danke Ihnen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke Ihnen auch. Sie geben mir die Unterlagen zu<br />

Protokoll, damit das dort eingefügt werden kann?<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ja, bitte.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Die nächste Pause möchte ich gern um 15.30 Uhr machen.<br />

Jetzt gebe ich Herrn Mehler das Wort.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Bickel, ich wollte zur US-Airbase und zu dem, was<br />

die Fraport dazu ausgeführt hat, etwas sagen. Wenn das<br />

hier nicht passt und wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

des Vorhabens erst am Stück erörtert werden sollen,<br />

würde ich meinen Beitrag zurückstellen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut, alles klar. - Bitte, Herr Weiler.<br />

Weiler (Einwender):<br />

Zunächst ein kleiner Nachtrag zu dem, was Frau Fridrich<br />

eben zum Thema der Auslandswartung gesagt hat: Es ist<br />

ja nicht ganz aus der Luft gegriffen, dieses Thema anzusprechen,<br />

und es geht auch nicht um irgendwelche Alternativstandorte<br />

in der Sahara. Es geht z. B. ganz konkret<br />

um Singapur. In Singapur ist eine A380-Werft geplant.<br />

Singapur gehört zu den Destinationen der Deutschen Lufthansa,<br />

zu den potenziellen A380-Destinationen, und insofern<br />

könnte man natürlich die Frage stellen, wieso dann<br />

nicht zumindest ein Teil der A380-Flotte in Singapur gewartet<br />

werden soll. - Das zu Punkt eins.<br />

Punkt zwei: Arbeitsplätze. Wir haben in den Unterlagen<br />

keine Zahlen gefunden. Herr Amann, Sie haben verschiedentlich<br />

welche genannt. Die stimmen aber nicht so<br />

recht mit dem überein, was Herr Bender kürzlich in einem<br />

Beitrag in der „FAZ“ genannt hat. Er spricht dort davon,<br />

dass durch diese Werft 1100 Arbeitsplätze gesichert und<br />

250 neu geschaffen werden. Wie lässt sich dieser Widerspruch<br />

aufklären?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das ist kein Widerspruch. Ich hatte es vorhin auch gesagt:<br />

Wir gehen davon aus, dass mit der Betriebsaufnahme im<br />

Jahre 2007 - das möchte ich an diesem Jahr jetzt nicht<br />

spitz festgemacht haben, sondern möglicherweise ist das<br />

15 – 40 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


eine Entwicklung 2007/2008/2009, aber jedenfalls in den<br />

ersten Jahren - dort 1 350 Mitarbeiter arbeiten. Davon<br />

würden 1 100 aus dem Norden verlagert, die also vom<br />

Norden in den Süden gehen, und es wird geschätzt, dass<br />

mit der Inbetriebnahme dieser Werft 250 Arbeitsplätze neu<br />

entstehen. 250 neue Arbeitsplätze, 1 100 verlagert aus<br />

dem Norden, das ergibt also 1 350 Mitarbeiter in dieser<br />

Werft in den ersten Jahren ihres Betriebes. Insofern ist<br />

das kein Widerspruch zu dem, was Herr Dr. Bender gesagt<br />

hat. Wo sehen Sie den Widerspruch?<br />

Weiler (Einwender):<br />

Sie hatten eben von 1 450 geredet. Da gibt es also eine<br />

Differenz von 100.<br />

Aber noch eine Zusatzfrage: Handelt es sich bei diesen<br />

1 350 Arbeitsplätzen um Wartung sowohl für Long-<br />

Range- als auch für Short-Range-Flugzeuge?<br />

Zunächst zu<br />

Amann (Antragstellerin): dem vermeintlichen,<br />

noch nicht ausgeräumtenWiderspruch<br />

zwischen<br />

1 350 und 1 450:<br />

Die 1 350 sind die<br />

Gesamtanzahl der<br />

Menschen, die mit<br />

der Betriebsaufnahme<br />

in<br />

dieser Werft arbeiten.<br />

Bei der Vollauslastung, vielleicht im Jahre 2015, werden<br />

es 2 000 sein. Von diesen 2 000 arbeiten 1 450 -<br />

daher kommt diese Zahl - im direkten Bereich der Wartung,<br />

in der Werkstatt, also im Wartungsbetrieb, und 550<br />

in der Verwaltung. Die 1 350, die ich für die ersten Jahre<br />

des Betriebes genannt habe, sind die Summe derer, die<br />

direkt im Bereich der Wartung arbeiten, und derer, die in<br />

der Verwaltung arbeiten.<br />

Wenn Sie mich jetzt noch nach dem Anteil fragen, wie<br />

es in den Jahren 2007/2008/2009 voraussichtlich aussieht,<br />

müsste ich das noch genauer prüfen. Daher kommt<br />

aber dieser vermeintliche Widerspruch; es ist keiner. Die<br />

1 450 sind die, die in der Vollauslastung im direkten Bereich<br />

der Wartung arbeiten, plus 550 ergibt 2 000, und diese<br />

2 000 in der Vollauslastung korrespondieren mit den<br />

1 350 Mitarbeitern, die mit Betriebsaufnahme dort arbeiten.<br />

Das heißt wiederum auch, dass in den Jahren danach<br />

bis zur Vollauslastung 650 weitere Mitarbeiter zusätzlich in<br />

der Werft arbeiten werden, damit es diese 2 000 gibt, und<br />

die setzen sich wiederum zusammen aus Verlagerungen<br />

aus den bestehenden Bereichen, aber auch aus Neuzugängen,<br />

wobei mir die spitze Aufteilung jetzt auch nicht<br />

geläufig ist, aber so sehen die Verhältnisse aus, was die<br />

Anzahl der Mitarbeiter betrifft.<br />

Weiler (Einwender):<br />

Aber es handelt sich, wie gesagt, um Long-Range- und<br />

Short-Range-Arbeitsplätze, ja? Es geht jetzt also nicht nur<br />

um den Long-Range-Bereich?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Nein, das ist falsch. Ich habe vergessen, das zu sagen. Es<br />

sind alles Arbeitsplätze im Long-Range-Bereich. In der<br />

A380-Werft werden Long-Range-Flugzeuge gewartet, die<br />

747 und A380, und um diese Wartungen und die damit<br />

zusammenhängenden Arbeitsplätze handelt es sich.<br />

Weiler (Einwender):<br />

Eine abschließende Frage zum Hub: Es wird immer die<br />

Bedeutung dieser Maßnahme, dieses Projektes auf den<br />

Hub dargestellt. Jetzt sehe ich mir einmal die Zahlen an.<br />

Der A380 hat an der ganzen Lufthansa-Flotte einen Anteil<br />

von etwa 12 % im Jahre 2015. Inwiefern leidet der Hub<br />

darunter, wenn diese Flugzeuge nicht in Frankfurt gewartet<br />

werden? Ich kann zwar verstehen, dass es einen<br />

Imageschaden für Ihren Flughafen bedeuten würde, wenn<br />

der A380 dort nicht fliegen könnte, aber inwiefern wird der<br />

Hub geschädigt, wenn ein kleiner Anteil der gesamten<br />

Long-Range-Flotte nicht in Frankfurt gewartet würde, sondern<br />

in München? Und umgekehrt gefragt: Entsteht dann<br />

ein Schaden in München, wenn die dort nicht gewartet<br />

werden? Mir ist eigentlich bekannt, dass die Lufthansa<br />

gerade in München den Hub, den Interkont-Hub, ausbauen<br />

möchte, unabhängig davon, ob dort A380 gewartet wird<br />

oder nicht.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

In München würde kein Schaden entstehen, weil nicht<br />

geplant war, den A380 in München einzusetzen. Trotzdem<br />

ist es richtig, dass die Lufthansa auch den Standort München<br />

stärken wird. Wir haben ja heute einen geringeren<br />

Anteil der Interkont-Flotte, die sich auf Frankfurt und München<br />

aufteilt, als wir es im Jahre 2015 haben werden, und<br />

der A380 für sich allein genommen, diese 15 Maschinen<br />

für den Hub, mag in der Tat nicht so gravierend sein wie<br />

die gesamte Long-Range-Flotte. Wir haben gesagt und<br />

sagen, dass es wichtig ist, diese Flotte für die langen<br />

Flüge, die Langstreckenflotte, in Frankfurt zu haben, sie<br />

hier zu stationieren, die Destinationen zu bedienen und sie<br />

auch hier zu warten. Das ist einfach das hier immer wieder<br />

angesprochene Konzept. Die Lufthansa hat eine bestimmte<br />

Zahl von Interkont-Flugzeugen; den Löwenanteil hat sie<br />

in Frankfurt stationiert und wartet ihn auch hier, und den<br />

kleineren Teil wird sie in München warten. Das sind heute<br />

fünf Flugzeuge, später vielleicht acht oder zehn oder elf<br />

oder zwölf; auch da haben wir uns mehrfach darüber ausgelassen,<br />

dass die Zahl so spitz nicht feststeht, aber die<br />

Größenordnung stimmt. Deshalb entstehen da keine Vor-<br />

und Nachteile. Das ist einfach das Betriebskonzept, das<br />

gesamte Konzept der Lufthansa, das ihre Long-Range-<br />

Flotte betrifft.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut, ich würde sagen, dann machen wir jetzt bis 15.45 Uhr<br />

die erste Nachmittagspause. Danach erhalten Herr Haldenwang<br />

und Herr Norgall das Wort.<br />

(Unterbrechung von 15.31 bis 15.47 Uhr)<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 41


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das Wort hat Herr Haldenwang. Bitte schön.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank, Herr Bickel. - Das Erste ist mehr eine Feststellung,<br />

verbunden mit einer Fragestellung. Wenn man in<br />

der Presse die Zeitungsannoncen liest, den Airbus 380<br />

sieht und die Arbeitsplätze, die damit verbunden sind, hat<br />

man ja zwangsläufig den Eindruck - wie uns das auch<br />

über die Presse verkauft wird; die ist ja in diese ganze<br />

Aktion gut eingeschworen -: Fraport schafft neue Arbeitsplätze.<br />

Nach der heutigen Veranstaltung, nach den Erklärungen<br />

von Herrn Amann habe ich große Zweifel, ob überhaupt<br />

durch Fraport ein einziger Arbeitsplatz geschaffen<br />

wird. Es scheint eher so zu sein, dass ein Privater,<br />

nämlich Lufthansa oder Lufthansa Cargo, Arbeitsplätze<br />

schafft. Das sind keine öffentlichen Arbeitsplätze. Es sind<br />

privatwirtschaftlich organisierte Arbeitsplätze, gegen die ja<br />

nichts einzuwenden ist - jeder Arbeitsplatz, der privatwirtschaftlich<br />

neu geschaffen wird, tut uns gut -, aber diese<br />

ganzen privaten Arbeitsplätze hängen ja immer unter dem<br />

Damoklesschwert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer<br />

auch bezahlen kann. Wenn ich mir einmal Probleme anschaue,<br />

die wir in dieser Welt haben, jenseits von SARS,<br />

Vogelgrippe und sonstigen Dingen, dann warten Sie doch<br />

einmal ab, was in den nächsten Jahren auf Europa zukommt,<br />

und warten Sie doch einmal ab, wie sich derartige<br />

Entwicklungen, die wir alle nicht absehen können, auf die<br />

Wartung von Großraumflugzeugen am Frankfurter Flughafen<br />

auswirken werden. Dann werden Sie wahrscheinlich<br />

mit Ihren ganzen Einschätzungen, dass hier durch jedwede<br />

Neubaumaßnahme am Frankfurter Flughafen ein Segen<br />

für die Arbeitsplätze angerichtet werde, etwas zurückhaltender<br />

sein.<br />

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

für die neuen Bundesländer zu Straßenplanfeststellungen<br />

entschieden worden, dass auch das Arbeitsplatzargument<br />

durchaus etwas sein kann, was in der Abwägung<br />

zählt, warum man eine bestimmte Straßenführung,<br />

eine bestimmte Trassenführung, die den einen mehr<br />

beeinträchtigt als den anderen, auch gegen den Willen<br />

des Einwenders in dieser oder anderer Form verwirklichen<br />

kann. Das Argument dafür ist einfach, dass da etwas für<br />

die Öffentlichkeit getan wird.<br />

Wenn ich jetzt aber den Nutzen in der Vergleichsrechnung<br />

sehe, Herr Amann, kurzfristig 250 neue Arbeitsplätze,<br />

und demgegenüber den Schaden, der endgültig angerichtet<br />

wird, wenn diese Waldvernichtung, die grenzenlos<br />

ist, hier tatsächlich in die Tat umgesetzt wird, scheint mir<br />

das aber ausgesprochen fraglich zu sein. Sie müssen ja<br />

den Schaden sofort betrachten. Der Schaden entsteht<br />

gleich. Ob der Nutzen entsteht, liegt ja in weiter Ferne.<br />

Das hängt von vielen betriebswirtschaftlichen Gründen ab.<br />

Deswegen sage ich das. - Wollen Sie zuhören oder wollen<br />

Sie sich unterhalten, Herr Amann? Unterhalten Sie sich<br />

ruhig weiter! - Deswegen müssen Sie nach der Rechtsprechung<br />

zur Abwägung - das ist hier unser zentrales<br />

Thema - das Problem des Nutzens im Verhältnis zum<br />

Aufwand und zum Schaden auf den Tisch legen, auf die<br />

Waage legen, um nachher im Wege einer Abwägung<br />

entscheiden zu können, ob es bei dem betriebswirtschaftlichen<br />

Nutzen, den Sie uns hier ja verschweigen und der<br />

womöglich gar nicht entsteht, überhaupt gerechtfertigt ist,<br />

Eingriffe in gesetzlich geschützte Tatbestände vorzunehmen.<br />

Zu dieser Frage haben Sie sich bisher überhaupt<br />

nicht geäußert.<br />

Wenn ich einmal steuerrechtlich das weiterverfolge,<br />

was der Vorredner hier glänzend ausgeführt hat, dann ist<br />

das Bild, das Sie in der Fraport-Steuerbilanz abgeben<br />

müssen, noch sehr viel differenzierter. Da ich mich auch<br />

sehr viel mit Steuerrecht beschäftige, wage ich die bescheidene<br />

Prognose, dass Sie bei einem Planfeststellungsverfahren,<br />

das sich aus vier Abschnitten zusammensetzt,<br />

Ihre Planungskosten auch entsprechend ausdifferenzieren<br />

müssen. Das hängt einfach damit zusammen,<br />

dass der A380 separat läuft. Der läuft Ihnen nämlich in<br />

einen Erbbaurechtsvertrag hinein. Ob Sie aufgrund dieses<br />

Erbbaurechtsvertrages die Planungskosten an den Erbbaurechtsnehmer,<br />

also den künftigen Erbbauberechtigten,<br />

weitergeben, weiß ich nicht. Die Frage stelle ich Ihnen<br />

aber noch. Die Kosten, die Sie zum Beispiel für die Verlegung<br />

des Tores 31 haben, werden Sie unter keinem steuerlichen<br />

Gesichtspunkt in Ihrer Steuerbilanz als Kosten<br />

fortführen können, die Condor/Cargo zugeschrieben werden<br />

können, ganz sicherlich nicht. Ebensowenig können<br />

Sie es für das Parkhaus. Sie werden bei Ihrer Steuerbilanz,<br />

soweit es um die Straße geht, ein doppeltes Problem<br />

haben, weil Sie uns ja eine vorläufige Straßenplanung<br />

präsentiert haben. Das ist fast so wie eine Spielschuld, die<br />

Sie auch nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen<br />

können. Sie bauen zunächst einmal nutzlos eine Straße<br />

aus, um sie zwei Jahre später wieder total zu verändern.<br />

Da wird jedes Finanzamt, wenn die Leute dort clever sind,<br />

die Frage stellen, ob Sie den Aufwand für die erste Straßenausbaumaßnahme,<br />

die ja keine endgültige war und<br />

gar nicht endgültig gewollt war, überhaupt unter dem Gesichtspunkt<br />

der Abschreibung von Planungskosten weiterverfolgen<br />

können. Wir werden natürlich dafür sorgen, dass<br />

das einmal ins Bewusstsein auch Ihres Vorstandes<br />

kommt, aber das mögen die Wirtschaftsprüfer der Fraport<br />

feststellen. Was Sie uns hier servieren, ist jedenfalls eine<br />

richtige Nullnummer.<br />

Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Erlösseite. Wie<br />

hoch ist der Erbbauzins, den Sie sich ausrechnen? Wenn<br />

ich von den 9,6 Millionen lese, die uns hier vorgerechnet<br />

worden sind, müssen Sie im Jahr also über 700 000 €<br />

Erbbauzins erlösen. Sonst wird das nicht aufgehen. Erste<br />

Frage also: Wie hoch ist der Erbbauzins? Und die zweite<br />

Frage: Was ist in dem Erbbaurechtsvertrag an Überwälzung<br />

von Planungskosten, die Sie freistellen, vorgesehen?<br />

Dritte Frage: Was ist im Erbbaurechtsvertrag zu den Kosten<br />

von Triebwerksprobeläufen vorgesehen? Wer bezahlt<br />

diese Triebwerksprobeläufe? Die finden ja, wie wir gehört<br />

haben, nach wie vor auf den Run-Up-Positionen statt.<br />

Liegt die Kostenverantwortung bei Lufthansa Cargo, oder<br />

sind das Kosten, die die Fraport belasten? Wenn es Kosten<br />

der Fraport sind, sind sie bisher nicht offengelegt worden,<br />

auch in Ihren 13 Millionen nicht.<br />

15 – 42 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Nächste Frage: Mit welchem Zins verzinsen Sie den<br />

Grundstückswert - um einmal Ihren Grundstückswert für<br />

den Erbbauzins kontrollieren zu können? Nächste Frage,<br />

damit man einmal Ihre Flächen kontrollieren kann: Von<br />

welcher Erbbaurechtsfläche gehen Sie aus?<br />

Dann zur nächsten Frage. Ich habe bisher etwas vermisst,<br />

was mich nicht wundert, weil Sie dem Problem noch<br />

nicht nachgegangen sind. Ich habe eine Position für private<br />

Entschädigungen vermisst. Damit meine ich meine<br />

Raunheimer Kläger und meine Kläger, die in Zeppelinheim<br />

sitzen, die nicht am Verfahren beteiligt worden sind, die<br />

das natürlich im ersten Klageverfahren rügen werden, um<br />

Ihr ganzes Verfahren hier zum Erliegen zu bringen. Dann<br />

legen Sie ein zweites Mal aus, und dann werden wir uns<br />

für die privaten Einwender aus Zeppelinheim beteiligen<br />

und werden Ihnen eine Kostenrechnung aufmachen, die<br />

wie folgt aussieht. Man muss in Zeppelinheim im Moment<br />

zwischen einem Lärmschutzbereich und einem Nichtlärmschutzbereich<br />

unterscheiden. Im Lärmschutzbereich meint<br />

der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass die Triebwerksprobeläufe,<br />

die Standläufe, deshalb hinzunehmen<br />

seien, weil Fraport Lärmschutzeinrichtungen angeboten<br />

habe. Wir haben Ihnen im Prozess dargelegt, dass die<br />

Lärmschutzeinrichtungen, die Sie angeboten haben, fachlich<br />

unqualifiziert sind, nicht ausreichend sind; sie entsprechen<br />

auch nicht den Anforderungen, die der Hessische<br />

VGH gestellt hat. Denn der kommt zumindest in seinem<br />

Urteil und an mehreren Stellen auch in seinem Beschluss<br />

zu der Überlegung, dass auch für die Nacht ein Lärmschutz<br />

zu gewährleisten sei, nicht an den Räumen, die<br />

vom Eigentümer zum Schlafen bestimmt sind, sondern an<br />

den geeigneten Räumen, was bedeutet: Wenn ich heute<br />

einen Raum zum Schlafen bestimmte und übermorgen<br />

sage, ich möchte aber mein Schlafzimmer in ein anderes<br />

Zimmer in meinem Haus verlegen, dann ist das ein Tatbestand,<br />

der durch Ihre Lärmschutzeinrichtungen natürlich<br />

nicht gedeckt ist. Nach der Entscheidung des VGH scheint<br />

es so zu sein, dass es auf die Eignung zum Schlafen ankommt,<br />

nicht auf die Bestimmtheit zum Schlafen. - Das ist<br />

der erste Punkt.<br />

Zum Zweiten dürfte der VGH insoweit irren, als ich als<br />

Eigentümer nicht verpflichtet bin, um 10 Uhr abends mein<br />

Schlafzimmer zu beziehen. Ich bin zwar möglicherweise<br />

geschützt, wenn ich mich in meinem Schlafzimmer aufhalte,<br />

aber ein Restwertschaden für das Grundstück ist dadurch<br />

natürlich nicht abgegolten. Der VGH hat gesagt,<br />

dass auch Klimatisierungen verlangt werden können.<br />

Auch das ist natürlich in Ihrem Lärmschutzprogramm<br />

überhaupt nicht drin.<br />

Am Tage ist die Frage völlig offen. Der VGH sagt, da<br />

müssen die Leute halt in ihre Häuser gehen. Nur, die<br />

Häuser werden nicht lärmgeschützt. Es ist ja nicht so,<br />

dass Fraport bisher ein Lärmschutzprogramm für Häuser<br />

angeboten hätte. Es kann mir ja nicht zugemutet werden,<br />

dass ich am Tage ins Haus gehe und dass „Haus“ gleichzeitig<br />

Schlafzimmer bedeutet. Nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesverwaltungsgerichts - das ist ständige Rechtsprechung<br />

- muss es möglich sein, dass ich am Tage<br />

auch einmal die Fenster öffne. Wenn ich aber die Fenster<br />

öffne, bin ich nicht geschützt, weil ich den Lärm ins Wohnzimmer<br />

kriege. Im Wohnzimmer muss ich mich aber aufhalten,<br />

weil der VGH sagt: Gehen Sie doch in Ihr Haus,<br />

gehen Sie also in Ihr Wohnzimmer. - Ein Lärmschutzprogramm<br />

für den Tag ist nicht aufgelegt worden.<br />

Noch extremer ist die Sache in Raunheim. Die Raunheimer<br />

können sich bei Ostwetterlage, egal wo, überhaupt<br />

nicht mehr aufhalten. Das bedeutet, es ist über Restwertentschädigungen<br />

jenseits von Lärmschutzeinrichtungen,<br />

die Sie zunächst einmal für den Tag anbieten und produzieren<br />

müssen, und zwar in fachgerechter Form, zu diskutieren.<br />

Dazu sehe ich in den Unterlagen überhaupt nichts,<br />

und ich sehe in den Unterlagen erst recht nichts zu Restwertentschädigungen.<br />

Auch das können Sie der Entscheidung<br />

des VGH vom 14.10.2003 entnehmen. Der VGH<br />

sagt: Wenn es denn nicht die Restwertentschädigung ist,<br />

kann sogar die Übernahme verlangt werden. - Auch dazu<br />

kein Wort! Deswegen möchte ich wissen, ob Sie Derartiges<br />

generell ausschließen oder ob es in Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

eine Position gibt, in der das vorgesehen<br />

ist.<br />

Ich klammere bewusst einmal die ganze Ticona-<br />

Problematik aus. Wenn die kommt, erschlägt sie sowieso<br />

Ihr gesamtes Verfahren. Ich rede jetzt nur von meinen<br />

Mandanten aus Raunheim, die ich Ihnen heute vorgestellt<br />

habe, und den potenziellen Mandanten aus Zeppelinheim.<br />

Sie wissen ja, dass es dort einen großen Verein gibt, und<br />

der beobachtet natürlich das, was sich hier tut, sehr, sehr<br />

genau. Die Vereinsmitglieder werden sich also sehr genau<br />

überlegen, wie sie ihre Rechtsposition qualifiziert wahrnehmen,<br />

um als Erstes ein erneutes Offenlegungsverfahren<br />

zu erzwingen, um auch das zu bestätigen, was ich<br />

immer gesagt habe: Sie werden in diesem Jahr für den<br />

A380 mit Sicherheit keinen Planfeststellungsbeschluss<br />

kriegen. Aber warten wir einmal ab, wann Sie den großen<br />

kriegen. Ob Sie den 2006 kriegen - da wollen Sie ja mit<br />

der neuen Landebahn schon fertig sein -, das werden wir<br />

sehen.<br />

Mich interessiert also eine Komplettierung Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung,<br />

und ich möchte ganz konkret<br />

von Ihnen wissen, ob und, wenn ja, welche privaten Entschädigungen<br />

Sie bei Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

hier eingerechnet haben.<br />

Wenn Sie das nicht getan haben, wird wohl davon<br />

auszugehen sein, dass Sie zwar die Entscheidung des<br />

Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, soweit es um die<br />

Istzustandsklagen geht, für sich in Anspruch nehmen, als<br />

der VGH gesagt hat, die Kläger in dem Verfahren kommen<br />

nicht an den alten Planfeststellungsbeschluss heran; aber<br />

Sie negieren gleichzeitig das, was das Gericht auch gesagt<br />

hat: Wenn dann wirklich Bedarf besteht, zu untersuchen,<br />

ob Eigentum oder Gesundheit beeinträchtigt sind,<br />

was ja bisher nicht Gegenstand der Anträge in diesem<br />

Verfahren war, dann muss zum einen über passiven<br />

Lärmschutz nachgedacht werden, dann, wenn der passive<br />

Lärmschutz nicht ausreicht, über Entschädigung und<br />

dann, wenn die Entschädigung nicht ausreicht, über eine<br />

Übernahme. Das wäre dann natürlich eine Übernahme der<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 43


Grundstücke gegen volle Entschädigung. Da gelten die<br />

Grundsätze, die ich Ihnen heute Morgen genannt habe, für<br />

die Gewerbegrundstücke und natürlich erst recht für die<br />

privaten Grundstücke.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben keine Kosten für solche Entschädigungen eingestellt,<br />

weil wir die Gutachten angefertigt haben und aus<br />

den Gutachten für uns erkennbar ist, dass solche Maßnahmen<br />

nicht notwendig werden.<br />

(Lachen bei Einwendern - Zurufe)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich bitte um Ruhe!<br />

(Zuruf: Wir in Raunheim haben keine Ruhe!)<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, ich danke für die klare Beantwortung meiner<br />

Frage. Das ging ja schneller als bei der offenen Baugenehmigung.<br />

Das ist immerhin schon ein Fortschritt. Der<br />

Nachteil bei der ganzen Geschichte, wenn wir den Lärm<br />

erörtern, ist, dass der Mangel einfach bei Ihren Gutachten<br />

liegt. Die Gutachten sind im Ansatz so falsch, dass man<br />

ernsthaft über das, was Sie da geliefert haben, gar nicht<br />

mehr nachdenken kann. Ihre Gutachter gehen nämlich<br />

von Annahmen aus, von Flugzeugwartungszahlen, die<br />

jenseits von gut und böse sind. Ich erinnere nur an die<br />

Geschichte mit der CCT-Wartung. Ich glaube, es ist die<br />

Seite 98, auf der steht: Wir untersuchen nicht, was da<br />

alles an Wartungen möglich ist; wir untersuchen die Auswirkungen<br />

bei einem optimalen Wartungsbetrieb - den Sie<br />

ja wollen -, aber die negativen Auswirkungen untersuchen<br />

wir selbstverständlich nicht, weil wir dann ja zu ganz anderen<br />

Ergebnissen kämen.<br />

Ich halte das an dieser Stelle nur fest, denn auch das<br />

ist für mich ein zentrales Problem der Alternativen. Es ist<br />

ein zentrales Problem der Abwägung. Sie beweisen wie in<br />

der ganzen Diskussion am heutigen Tage jetzt einmal<br />

mehr - und das ist wieder einmal ein trauriges Ergebnis -,<br />

dass Ihnen an einer Abwägung überhaupt nicht gelegen<br />

ist. Sie wollen überhaupt nicht untersuchen, was es an<br />

Problemen gibt. Das aber, nämlich Problembewältigung,<br />

ist nun einmal das zentrale Anliegen einer Abwägung. Für<br />

Sie gibt es nur ein Problem: wie Sie Ihre wirtschaftliche<br />

Macht gegen die Bürger durchsetzen können - und für<br />

mich gibt es nur ein Problem: wie ich Sie dabei stoppe. -<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich habe nur eine einzige Frage zu diesem Tagesordnungspunkt,<br />

der ja noch die Wirtschaftlichkeit der Anlage<br />

selber betrifft. Herr Amann, wenn ich es richtig verstanden<br />

habe, sind die Mitarbeiter, die die Wartung tatsächlich vornehmen,<br />

nicht entweder auf die A380 oder auf die B747<br />

spezialisiert, sondern können beide warten. Das habe ich<br />

noch nicht ganz verstanden.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

So ist es. Deshalb werden auch die zwei Flugzeugtypen<br />

zusammen gewartet; sonst wären es zu wenig. Es sind<br />

Spezialisten, die für diese beiden Flugzeugmuster ausgebildet<br />

sind und diese beiden warten.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Dann nur noch eine Frage an Sie. Habe ich es richtig mitbekommen,<br />

dass Sie den Tagesordnungspunkt geteilt<br />

haben, und zwar in Wirtschaftlichkeit der Anlage und die<br />

Frage, wie weit man überhaupt wirtschaftliche Effekte<br />

erreichen kann? Herr Bickel, gibt es diese Teilung nach<br />

wie vor?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, es lohnt nicht, noch untereinander zu teilen. Der Begriff<br />

„Wirtschaftliche Auswirkungen des Vorhabens“ umfasst<br />

beides. Zu diesem Thema ist, auch wenn es sehr<br />

wichtig ist, meines Erachtens nicht mehr viel an Differenziertem<br />

vorzutragen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Das weiß ich noch nicht. Ich hoffe, es geht schnell.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir werden es sehen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich will noch einmal auf die Begründung zu sprechen kommen,<br />

die ganz am Anfang Herr Diederichsen angezogen<br />

hat. Das ist das Einzige, was wir in den ganzen Antragsunterlagen<br />

haben. Ich verweise auf Band A 2, Seite 45. In<br />

dieser Begründung finden sich viele Sätze, die man eher<br />

im vagen Bereich ansiedeln muss. Erlauben Sie mir deshalb<br />

Nachfragen. Dort steht z. B. in Satz 2 unter Punkt<br />

10.3, dass die Lufthansa auf leistungsfähige Wartungskapazitäten<br />

angewiesen ist. Was meinen Sie denn eigentlich<br />

mit „leistungsfähig“?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Mit „leistungsfähig“ meinen wir, dass die Wartungskapazitäten<br />

für die Leistung fähig sind, das heißt, dass sie in der<br />

Lage sind, die notwendigen Leistungen zu erbringen, und<br />

zwar in einer guten Art und Weise. Wie würden Sie denn<br />

„leistungsfähig“ sonst definieren?<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Herr Amann, ich habe den Antrag nicht geschrieben. Was<br />

meinen Sie denn eigentlich genau mit leistungsfähiger<br />

Kapazität? Gucken Sie einmal in Ihren Antrag hinein. Ich<br />

beziehe mich ja auf die Begründung, die Sie dazu geben.<br />

Was bedeutet „leistungsfähig“? Ich sage es noch einmal:<br />

Ich hatte schon einmal ganz am Anfang - ich glaube, in<br />

der ersten Woche - gefragt, wie Sie denn überhaupt Bedarf,<br />

Defizit und so etwas fassen. Eine Erklärung dazu<br />

wurde bis heute nicht gegeben. Jetzt finde ich in der Begründung<br />

zur Wirtschaftlichkeit wieder den Ausdruck „leistungsfähig“.<br />

Nun sagen Sie mir, ich solle sagen, was leistungsfähig<br />

ist. Nein! Ich habe den Antrag nicht geschrieben.<br />

15 – 44 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Amann (Antragstellerin):<br />

Ich bleibe dabei: Wir meinen damit, dass hier eine Wartungseinrichtung<br />

geschaffen werden muss, dass ausreichend<br />

Kapazität vorhanden ist - wir haben von Indikatoren<br />

und von Kenngrößen gesprochen, von acht Flugzeugen<br />

und einem Stellplatz und solchen Dingen - und entsprechende<br />

Voraussetzungen vorhanden sind, damit die Wartungsarbeiten<br />

leistungsfähig, das heißt zeitgerecht, in entsprechender<br />

Qualität mit entsprechend qualifiziertem Personal<br />

erbracht werden können.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Gut. Sie leiten genau zu den Fragen über, die ich mir auch<br />

gestellt habe. Was hat das dann zum Teil. überhaupt noch<br />

mit dieser Halle zu tun, wenn es dann in Richtung Qualifizierung<br />

des Personals geht? Genau das waren nämlich<br />

die Fragen, bei denen ich mir gedacht habe: Wo soll man<br />

denn jetzt eigentlich was und wie abgrenzen? Gut, ich<br />

nehme zur Kenntnis, wenn Sie in dieser Hinsicht jetzt nicht<br />

weiter informieren wollen.<br />

Die nächste Frage ist für mich: Wieso kommen Sie<br />

denn hier an dieser Stelle bei dem Antrag zu einer ganz<br />

speziellen Werft, bezüglich der Sie uns sehr deutlich erläutert<br />

haben, dass dort zwei Flugzeugtypen gewartet werden<br />

sollen, auf die gesamte Flugzeugflotte der Lufthansa?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie waren doch heute früh auch da; da habe ich es schon<br />

einmal erklärt. Es geht nicht um die Wartung der gesamten<br />

Flugzeugflotte der Lufthansa. Der Satz lautet - ich lese<br />

ihn noch einmal vor - : Vor allem die Deutsche Lufthansa<br />

ist auf eine leistungsfähige Wartungskapazität für ihre<br />

gesamte Flugzeugflotte auf dem Frankfurter Flughafen<br />

angewiesen. - So heißt es sinngemäß. Das können Sie,<br />

wenn Sie so wollen, so interpretieren: Die haben gemeint,<br />

die ganze Flotte der Lufthansa wird in Frankfurt gewartet. -<br />

Nein! Der Satz bedeutet: Die Lufthansa braucht für ihre<br />

ganze Flotte leistungsfähige Kapazitäten. Sie muss ihre<br />

ganze Flotte warten können. Diejenigen, die in Frankfurt<br />

stationiert sind, werden in Frankfurt gewartet. Diejenigen,<br />

die in München stationiert sind, werden anderswo, nämlich<br />

in München gewartet. Es bleibt, was die Werft angeht, bei<br />

den Long-Range-Flugzeugen. Diese sind gemeint.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Egal, ob die Formulierung präzise ist oder nicht: Mein Problem<br />

an dieser Stelle resultiert aus der Antragsbegründung.<br />

Wenn Sie einen Hallenneubau errichten wollen, in<br />

dem die A380, die neu stationiert werden soll, und die<br />

B747, die bereits stationiert ist, gewartet werden sollen,<br />

und für diesen Hallenneubau eine Begründung schaffen,<br />

dann erklären Sie mir einmal, wieso Sie auf die gesamte<br />

Flotte abheben, die die Lufthansa in Frankfurt stationiert<br />

hat? Eigentlich müssten Sie auf genau zwei Flugzeugtypen<br />

abheben.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Durch Wiederholungen wird es jetzt auch nicht mehr besser.<br />

Wir haben tagelang erörtert, dass die Lufthansa darauf<br />

angewiesen ist, ausreichend Wartungskapazität zu<br />

haben und in entsprechender Qualität ihre Flugzeuge zu<br />

warten. Sie braucht in Frankfurt die entsprechende Qualität<br />

und Kapazität, um ihre gesamte in Frankfurt stationierte<br />

Flotte zu warten. Dieses bekommt sie, und zwar für die<br />

Flugzeugmuster A380 und B747 in der neuen Halle im<br />

Südbereich des Flughafens und für die anderen Flugzeuge<br />

- 330 und 340 und wie sie heißen - im Norden des<br />

Flughafens.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Gut. Das heißt, eigentlich haben wir hier den Antrag auf<br />

Komplementierung der Wartungskapazitäten der Lufthansa<br />

in Frankfurt vorliegen, wobei die A380 sozusagen fast<br />

ein Zufallsprodukt ist. Es hätte auch eine völlig andere<br />

Halle sein können, wenn Sie die A380 irgendwo anders<br />

hätten warten können und dafür irgendeine andere Maschine<br />

vielleicht in Kombination mit der B747 in den Süden<br />

gepackt hätten.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben einen Antrag gestellt, um die bauplanungsrechtlichen<br />

Zulassungen für die Errichtung einer Wartungshalle<br />

zu erlangen, die die Wartung von Flugzeugen<br />

des Musters B747 und A380 möglich machen soll. Das ist<br />

unser Antrag.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Gut. - Ich will auf die nächsten aus meiner Sicht doch sehr<br />

schwammigen Formulierungen, was wirtschaftlich und effizient<br />

ist, hier gar nicht eingehen. Wir könnten tatsächlich<br />

nur weiterkommen, wenn Sie vonseiten des Regierungspräsidiums<br />

sich entschließen würden, die Lufthansa endlich<br />

beizuladen, denn darüber kann man mit der Fraport<br />

effektiv nicht diskutieren. Ich will Herrn Amann auch nicht<br />

nötigen, das wieder zu sagen.<br />

Es geht an dieser Stelle immer wieder um die Frage,<br />

ob die Schlüsselstellung, die Frankfurt auch für die Wartung<br />

der Lufthansa derzeit hat, tatsächlich beibehalten<br />

wird. Sie führen ja aus, dass auch dies ein wichtiger Nebeneffekt<br />

der A380-Halle ist. Habe ich es so richtig verstanden,<br />

dass es ein Nebeneffekt der Errichtung der<br />

A380-Halle wäre, dass die Wartung der Lufthansa grundsätzlich<br />

in Frankfurt bleibt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich weiß jetzt nicht, auf welche Textpassage Sie sich genau<br />

beziehen. Um das neue Flugzeugmuster A380, das<br />

wegen seiner Dimensionen in keiner vorhandenen Halle<br />

Platz findet, aber auch den Flottenzuwachs außerhalb der<br />

A380 kompensieren zu können, brauchen wir die zu errichtende<br />

Halle als Wartungseinrichtung.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Jetzt war ich, wie ich finde, schon einigermaßen präzise.<br />

Ich habe doch nur die Frage gestellt, ob mit diesem Text,<br />

den ich persönlich sehr unpräzise finde, die Aussage von<br />

Ihnen verbunden ist, die Wartungskapazität der Lufthansa,<br />

die sich in Frankfurt auf viele Maschinen erstreckt, sei<br />

sozusagen über die A380 hinausgehend in einer bestimmten<br />

Art und Weise tangiert, wenn man auch dieses Flug-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 45


zeug hier ansiedelt. Dahinter steht die Frage: Geht die<br />

Wartung sonst insgesamt oder nur zum Teil nach München?<br />

Es ergibt sich ja immer die Schwierigkeit, dass Sie,<br />

wenn wir sehr speziell mit Bezug auf die A380 fragen,<br />

Synergieeffekte in anderen Bereichen heranziehen. Sie<br />

sagen: Dann geht mehr verloren. - Deshalb noch einmal<br />

genau die Frage: Wie ist der Zusammenhang zwischen<br />

der Ansiedlung der Wartung für die große Maschine hier<br />

und der Wartung der Lufthansaflotte insgesamt in Frankfurt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Der Anlass für diese Wartungshalle ist der Flottenzuwachs.<br />

Es geht insgesamt um den Zuwachs der Intercon-<br />

Flotte. Sie besteht aus den vorhandenen B747 - deren<br />

Zahl steigt nicht; es bleibt bei den angenommenen 30 -; es<br />

kommen 15 A380 dazu und es kommen noch Flugzeuge<br />

vom Typ 330 und 340 dazu. Aufgrund des Wachstums<br />

dieser Flotte müssen wir mehr Kapazitäten in Frankfurt<br />

schaffen. Wenn die A380 beispielsweise nicht in Frankfurt,<br />

sondern in München stationiert würde, hätte das verschiedene<br />

Auswirkungen. Wir könnten dann möglicherweise<br />

eine Halle bauen, die nicht A380-fähig sein muss; diese<br />

Halle könnte dann ein bisschen niedriger sein. Wir könnten<br />

weiterhin vielleicht insgesamt auf einen oder zwei<br />

Stellplätze - wahrscheinlich sind es zwei - verzichten, weil<br />

die Flugzeuge nicht da sind. Eine weitere Auswirkung<br />

könnte sein, dass, wenn dieser Technologieträger, das<br />

Flugzeug der Zukunft, am wichtigsten Hub, den wir haben,<br />

nämlich in Frankfurt, nicht stationiert würde, durch entsprechende<br />

Planungen der Lufthansa notgedrungen, weil<br />

man dieses Flugzeug hier nicht stationieren kann, weitere<br />

negative Auswirkungen auf den Intercon-Verkehr, auf den<br />

Hub, also auf die Drehscheibenfunktion von Frankfurt einträten.<br />

Jetzt sind wir dick im Bereich der Spekulation:<br />

Wenn wir alles weglassen, brauchen wir gar nichts mehr.<br />

Wir haben zwei Anlässe für diese Halle unten im Süden.<br />

Der erste Anlass ist das Bestreben der Lufthansa generell,<br />

am weltweiten Wachstum des Luftverkehrs teilzuhaben.<br />

Deshalb auch die Bestellungen der Flugzeuge und<br />

das vorgesehene Wachstum der Intercon-Flotte der Lufthansa.<br />

Bei diesem Wachstum sind verschiedene Flugzeugmuster<br />

im Spiel; das habe ich jetzt gerade beschrieben.<br />

Der zweite Anlass ist die Dimension der Abmessungen<br />

der A380. Wegen dieser Dimension scheidet ein<br />

Standard, der vorhanden ist, aus. Wir brauchen also eine<br />

neue Halle, die auch groß genug ist. Entscheidend ist das<br />

Wachstum der Flotte. Wir brauchen deshalb jene vier<br />

Plätze für die A380 respektive sechs Plätze für die B747,<br />

damit wir neben dem, was wir im Norden haben, das, was<br />

wir künftig an Intercon-Flugzeugen in Frankfurt haben werden,<br />

warten können.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich will noch einmal ganz präzise an den Text herangehen;<br />

vielleicht verstehen Sie mich dann einfach besser. In<br />

Abs. 2 in Ihrem Kapitel heißt es:<br />

„Am Flughafen Frankfurt/Main führt dieser<br />

neue Werftbereich zu Synergieeffekten, die<br />

sowohl den Betrieb der Lufthansawerft als<br />

auch den Betrieb des Flughafens attraktiver<br />

und leistungsfähiger machen.“<br />

Was meinen Sie mit diesen Synergieeffekten? Vielleicht<br />

kommen wir von dieser Seite aus weiter.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Norgall, es ist jetzt wieder wie am ersten Tag, als wir<br />

zu Wort kamen. Damals haben wir auch angefangen, das<br />

Thema zu beschreiben. Wir haben durch den Betrieb des<br />

Flughafens eine gewisse Anforderung, einen gewissen<br />

Bedarf an Wartungskapazität. Wir haben die Erkenntnis,<br />

dass die Intercon-Flotte wächst. Wir kennen das Wachstum<br />

der anderen Flotte. Wir haben die Erkenntnis, dass<br />

die A380 kommt. Nun muss man sich Gedanken darüber<br />

machen: Wo kann ich all die Flugzeuge am besten sinnvoll,<br />

optimiert, mit Synergie und wirtschaftlich warten, insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der operationellen Abläufe<br />

usw.? Da kam man zu der Erkenntnis, dass wir auf dem<br />

vorhandenen Gelände, wo heute die Wartungseinrichtungen<br />

sind, keine weiteren Synergien mehr schaffen können,<br />

weil wir die zusätzlichen Wartungskapazitäten, die<br />

wir brauchen, dort nicht ansiedeln können.<br />

Also hat man sich im Zuge der gesamten weiteren<br />

Planung des Flughafens Frankfurt überlegt: Wo könnte<br />

man denn - wenn es dort, wo der Wartungsbereich jetzt<br />

ist, nicht geht - einen Wartungsbereich ansiedeln - und für<br />

was?<br />

Die triviale erste Antwort ist: Der neue Flieger kommt,<br />

der ist zu groß, also baue ich eine Halle für die A380. - Sie<br />

kommen aber schnell zu der Erkenntnis, dass bei<br />

15 Flugzeugen, die über einen Zeitraum von 15 Jahren<br />

angeschafft werden, so eine ganze Halle und das ganze<br />

Personal keine Synergie, keine Sinnfälligkeit und auch<br />

keine Wirtschaftlichkeit haben, weil die Halle am Anfang,<br />

wenn Sie erst einen oder zwei Flieger haben, lange leer<br />

steht. Dann müssten Sie andere Dinge darin warten. Sie<br />

haben dann eben keine Synergie, sondern Sie haben Probleme,<br />

weil Sie verschiedene Wartungsteams zusammenspielen<br />

müssten usw.<br />

Man denkt dann weiter nach und fragt: Was gibt es<br />

denn in Frankfurt überhaupt zu warten? - Sie kommen<br />

dann auf die Unterscheidung zwischen Short-Range-Flotte<br />

und Long-Range-Flotte und auf die Idee: Vielleicht wäre<br />

es sinnvoll, sich darum zu kümmern, dass wir die Langstreckenflugzeuge,<br />

die eine gewisse Verwandtheit und<br />

gewisse Ähnlichkeiten haben, auch was ihre Abmessungen<br />

betrifft, zusammen warten.<br />

Wenn der Flughafen - was zwar nicht Sie, aber wir<br />

wollen - weiter wächst, unabhängig von der A380, wenn<br />

man also den kapazitiven Ausbau im Kopf hat, kommt<br />

man angesichts des Flottenwachstums der Lufthansa,<br />

welches sich nicht am Ausbau des Flughafens orientiert,<br />

sondern generell durch die festen Bestellungen und das<br />

Bestreben der Lufthansa, am Wachstum teilzuhaben, generiert<br />

worden ist, und angesichts weiterer Wartungsnotwendigkeiten,<br />

die sich - auch im Cargo-Bereich usw. - ergeben,<br />

irgendwann zu der Erkenntnis, dass man die meis-<br />

15 – 46 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


ten Synergien dadurch schaffen kann, dass man zwei<br />

Wartungsbereiche an diesem Flughafen anordnet. Den<br />

einen Wartungsbereich, den man schon hat, lässt man<br />

dort, wo er ist und füllt ihn mit dem aus, was in den vorhandenen<br />

Einrichtungen sinnvollerweise und am besten<br />

mit der meisten Synergie gemacht werden kann. Das führt<br />

dazu, dass man für die anderen Leistungen einen weiteren<br />

Bereich schafft. So kam es, dass man zu der Erkenntnis<br />

gelangte, bei der Anordnung im Süden zwei Dinge zu<br />

tun, nämlich zum einen die Wartungshalle für die Long-<br />

Range-Flugzeuge - in diesem Falle B747 und A380 - zu<br />

errichten und zum anderen weitere Flächen vorzuhalten,<br />

wo man im Falle des weiteren Wachstums auch andere<br />

Flugzeuge - bis hin zu Aero-Lloyd und allem, was noch<br />

kommt - warten kann. Man hat zudem Platz möglicherweise<br />

für eine Erweiterung des Cargo-Bereiches vorgesehen.<br />

So ist dieser Gesamtwartungsbereich im Süden entstanden,<br />

von dem der Bereich für die Wartung der A380 und<br />

B747 ein Teil ist. Diesen Teil haben wir, weil der zeitliche<br />

Faktor ein entscheidender für die gesamte Planung ist,<br />

jetzt vorgezogen. Die Synergie besteht darin, dass man<br />

die künftigen Wartungsbereiche des Flughafens, was die<br />

zu wartenden Flugzeuge und die Personale betrifft, die<br />

diese Wartungsarbeiten vorzunehmen haben, nach möglichst<br />

effektiven und Synergie schaffenden Gesichtspunkten<br />

aufteilt. Dieses haben wir vorgenommen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Herr Amann, die Aussage, dass man Synergien dadurch<br />

erzielt, dass man Synergieeffekte in seine Planung mit<br />

einbezieht, ist in etwa so zu bewerten wie die Aussage,<br />

der Kreis sei rund, weil er halt rund ist. Ich will es noch<br />

einmal ganz deutlich sagen. Der Unterpunkt aus der Tagesordnung,<br />

über den wir jetzt diskutieren, heißt „Wirtschaftliche<br />

Auswirkungen des Vorhabens“. Mir ist immer<br />

noch nicht klar, ob Sie in der Frage der Flächenanordnung<br />

allgemein Synergien sehen, ob Sie Synergien im Hinblick<br />

auf irgendwelche Kapazitätsvorstellungen grundsätzlicher<br />

Art, die Sie haben, sehen, ob Sie Synergien einfach in der<br />

Anordnung bestimmter Hallen auf dem Flughafen sehen,<br />

ob Sie die Synergie mehr wie ein Spiel über die Bande<br />

sehen, etwa nach dem Motto: Wenn die Lufthansa sich<br />

hier wohl fühlt, geht es dem Frankfurter Flughafen langfristig<br />

eher besser. Sie haben also immer noch nicht erzählt,<br />

was Sie eigentlich mit Synergien meinen. Was Sie schon<br />

gar nicht getan haben, was man aber beim Thema Wirtschaftlichkeit<br />

erwartet, ist, dass Sie irgendwann einmal<br />

eine Zahl bezüglich irgendwelcher Entwicklungen nennen.<br />

Wirtschaftliche Diskussionen, die sich überhaupt nicht mit<br />

Zahlen beschäftigen, sind immer relativ schwierig zu führen.<br />

Es ist doch nicht meine Überschrift und meine Begründung,<br />

die so schwammig sind.<br />

Der nächste Satz lautet:<br />

„Ein starker Wartungsstandort stärkt<br />

wesentlich die Unaustauschbarkeit eines<br />

Flughafens im Netz der international<br />

operierenden Luftverkehrsgesellschaften<br />

und trägt somit zur langfristigen<br />

Absicherung der Drehscheibenfunktion des<br />

Drehscheibenfunktion des Flughafens<br />

Frankfurt/Main bei.“<br />

Ich will mich bei den Flughafengesellschaften, die hier<br />

plötzlich angesprochen werden, erst einmal auf die Lufthansa<br />

beschränken. Ich verstehe die Aussage so - bitte<br />

korrigieren Sie mich ggf. -: Je „dicker“ die Lufthansa in<br />

Frankfurt ist, desto weniger können andere Belange die<br />

Wünsche der Lufthansa, die wir vermitteln, noch verdrängen.<br />

Ist das in etwa das, was Sie meinen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Können Sie die Frage wiederholen? Ich habe nicht verstanden,<br />

was Sie damit meinen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Sie sprechen von der Unaustauschbarkeit und davon,<br />

dass ein starker Wartungsstandort diese Unaustauschbarkeit<br />

erhöht. Ich habe gefragt, ob ich es in diesem Sinne<br />

richtig verstehe: Je stärker die Lufthansa-Wartung in<br />

Frankfurt ist, desto eher verdrängt sie alle anderen gegenstehenden<br />

öffentlichen und privaten Belange. Meinen Sie<br />

das?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir meinen damit: Wenn der Wartungsstandort Frankfurt<br />

stark ist, das heißt, wenn wir am Standort Frankfurt ausreichend<br />

Wartungskapazität anbieten können, dann sichert<br />

das - das haben wir mit dem Wort „Unaustauschbarkeit“<br />

untermauert - den Standort, dann heißt das: Dieser<br />

Standort ist ein Hub, dieser Standort ist Luftverkehrsdrehscheibe<br />

und dieser Standort wird angeflogen, wird Heimatbasis.<br />

Das stärkt also den Standort Frankfurt. Es verdrängt<br />

nichts anderes, sondern es bindet und stärkt die<br />

Funktion, dass in diesem Fall die Luftverkehrsgesellschaft<br />

Lufthansa Frankfurt als ihren zentralen Hub, als ihren<br />

Heimatflughafen behält und von hier aus in die Welt und<br />

von dort wieder zurück fliegt. Das ist damit gemeint: Wir<br />

stärken diesen Standort. Wir machen ihn unersetzlich,<br />

unaustauschbar, weil er stark ist. Wenn wir die Wartungseinrichtungen<br />

hier nicht schaffen - Sie können jedes Beispiel<br />

nehmen -, wenn wir das, was an Bedarf vorhanden<br />

ist, nicht befriedigen können, dann ist der Standort irgendwann<br />

austauschbar. Wenn die Lufthansa hier nicht<br />

mehr starten und landen kann, weil wir keine Kapazität<br />

haben, wenn die Lufthansa hier nicht mehr ihre Flugzeuge<br />

warten kann, also nicht mehr stationieren kann, würde<br />

man irgendwann sagen: Was soll ich hier in Frankfurt?<br />

Dann sollen die Leute mit dem Auto oder sonst wie nach<br />

Stuttgart, München oder sonst wohin, weiß der Kuckuck,<br />

fahren oder fliegen - auch das mag möglich sein - und<br />

dann wird man den Standort verlagern müssen. Das ist<br />

doch ganz einfach. „Unaustauschbarkeit“ heißt: Wir wollen<br />

hier stark sein. Wir wollen eine Wartungsbasis bieten. Wir<br />

wollen einen Heimatflughafen bieten. Das erhält die Drehscheibenfunktion,<br />

das erhält die Funktion dieses Flughafens,<br />

woran die Region ja gewaltig partizipiert. Das geschieht<br />

eben dadurch, dass man den Bedarf, der da ist,<br />

befriedigen kann, erfüllen kann. Wenn man die entsprechenden<br />

Einrichtungen nicht vorhalten, nicht anbieten<br />

kann, gibt es irgendwann eine Verlagerung.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 47


Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich will einmal von hinten anfangen. Das Problem bei den<br />

Hubs ist doch, dass die Fluggesellschaften entscheiden,<br />

wo sie einen Hub aufbauen. Der Flughafen entscheidet<br />

das doch gar nicht. Die Fluggesellschaft sucht sich das<br />

Drehkreuz, das für sie günstig ist. Die Lufthansa wird<br />

genau wie andere Fluggesellschaften immer neu überprüfen,<br />

ob Frankfurt für sie noch der sinnvolle Standort ist,<br />

denn die Lufthansa steht auch unter Konkurrenzbedingungen.<br />

Ich kann nachvollziehen - auch wenn es in dem<br />

Text nicht deutlich drinsteht -, dass Sie eine Angebotsplanung<br />

in dem Sinne machen, dass Sie sagen: Wir müssen<br />

viel dafür tun, damit die Lufthansa günstige Voraussetzungen<br />

hat - gleichwohl wissend, dass letztlich die Lufthansa<br />

entscheidet, ob sie diesen Standort annimmt, beibehält,<br />

wechselt etc., pp.<br />

Wenn man es so herum aufbaut, stimmt eines ganz sicher<br />

nicht, nämlich Ihr letzter Satz, dass es zwangsläufig<br />

ein Beitrag zur Stärkung der Region und zur Nachhaltigkeit<br />

des Standorts ist, wenn Sie dieses Angebot unterbreiten.<br />

Gerade diese Zwangsläufigkeit ist nämlich nicht gegeben.<br />

Man kann das auch anders herleiten. Was ich<br />

Ihnen sagen will, ist dies: In diesem Text findet sich eine<br />

Mischung aus Gemeinplätzen. Wenn man sie hinterfragt,<br />

kommt man entweder zu Zirkelschlüssen oder zu Dingen,<br />

die Sie nicht beantworten können. Ich will Ihnen gleich das<br />

nächste Beispiel nennen: Welche andere Luftverkehrsgesellschaft<br />

meinen Sie denn in dem vorletzten Satz, für die<br />

Sie die Unaustauschbarkeit des Frankfurter Flughafens<br />

garantieren wollen - und dies im Zusammenhang mit dem<br />

Antrag, den wir hier vorliegen haben? Sie brauchen das<br />

jetzt nicht zu kommentieren und nicht zu sagen: Das war<br />

wieder nicht so gemeint. - Diese beiden ganzen Absätze<br />

kann man nicht belasten, weil sie eine Mischung aus Allgemeinplätzen<br />

sind. Wenn man Sie fragt, reagieren Sie<br />

gereizt. Sie sagen dann jeweils: Das ist doch das allgemeine<br />

Wissen. - Sie haben aber speziell zum Vorhaben<br />

überhaupt nichts ausgeführt. Das ist das Problem an dieser<br />

Stelle. Ich bin damit zufrieden.<br />

RA Dr. Diederichsen (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, ich will jetzt erst einmal eine Lanze für Sie<br />

brechen. Sie sind jetzt von Herrn Norgall gepiesackt worden.<br />

Ich persönlich finde, Sie haben sich - nach tiefem<br />

Durchschnaufen - durchweg respektabel darum bemüht,<br />

uns ihr Synergieeffektkonzept usw. zu erläutern. Ich finde<br />

gleichwohl, dass Sie uns in puncto wirtschaftliche Auswirkungen<br />

nicht so aufgeklärt haben, wie es wohl hätte sein<br />

sollen. Ich kann jetzt fast wieder dort anknüpfen, wo ich<br />

heute Vormittag aufgehört habe, als ich auch auf Ihre zwei<br />

kurzen Absätze in der Antragsbegründung hingewiesen<br />

habe. Man kann diese jetzt so stehen lassen.<br />

Eines finde ich nach wie vor falsch: Es ist keineswegs<br />

die Deutsche Lufthansa, die auf Wartungskapazitäten in<br />

Frankfurt angewiesen ist. Es sind vielmehr Sie selbst. Die<br />

Fraport ist natürlich darauf angewiesen, dass die Lufthansa<br />

weiterhin ihre Flugzeuge hier wartet und nicht in München<br />

oder sonst wo, weil es dann mit der Entwicklung des<br />

Flughafens möglicherweise nicht so vorangeht, wie Sie<br />

sich das wünschen.<br />

Ich möchte nur noch einen Hinweis geben, verbunden<br />

mit einem wirklich großen Kompliment für Herrn Paulitsch,<br />

der vorhin hier gesprochen hat. Ich habe wirklich ganz<br />

fasziniert zugehört. Ich finde, das war ein besonders<br />

ermutigendes Beispiel dafür, wie ein Normalbürger - ich<br />

glaube, als solchen hat er sich bezeichnet - sich Fachwissen<br />

aneignen und in dieses Verfahren einspeisen kann.<br />

Das ist auch für uns eine große Unterstützung und Entlastung,<br />

weil wir nicht zu jedem Punkt jede Einzelheit vortragen<br />

können. An so einem Vortrag hat sich wieder beispielhaft<br />

gezeigt, dass es sich lohnt, in die Tiefe zu bohren.<br />

Ich darf die Herren vom Regierungspräsidium noch<br />

einmal eindringlich darum bitten, auch diesen Fragen<br />

nachzugehen. Ich möchte mich darüber hinaus für die von<br />

uns vertretenen Mandanten ausdrücklich dem von Herrn<br />

Paulitsch gestellten Antrag auf Vorlage einer Kosten-<br />

Nutzen-Rechnung für das ganze Vorhaben, über das wir<br />

hier sprechen, anschließen.<br />

Ich nehme, um den rechtlichen Zusammenhang herzustellen,<br />

dabei - das sind Sie von mir ja inzwischen gewohnt<br />

- jetzt erneut auf das Lehrbuch der Fachplanung<br />

von Steinberg Bezug. Ich beziehe mich - dies sage ich für<br />

das Protokoll - auf § 3, Rdnr. 97. Daraus ergibt sich, dass<br />

für die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme,<br />

über die wir hier ja wohl jetzt diskutieren, auch eine Kosten-Nutzen-Analyse<br />

durchaus eine Bedeutung hat, und<br />

zwar umso mehr, als wir hier immer wieder an den Punkt<br />

kommen, bei dem wir sagen: Die Fraport möchte entgegen<br />

früheren Zusagen über den Zaun hinausgehen und<br />

Bannwald roden, der in seiner Funktion von überragender<br />

Bedeutung und unersetzlich für die Rhein-Main-Region ist.<br />

Man muss sich dann, wie ich denke, auch in puncto wirtschaftliche<br />

Auswirkungen die Mühe machen, tatsächlich<br />

eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Ob das so, wie<br />

es Herr Paulitsch hier gefordert hat, oder auf andere Weise<br />

zu geschehen hat, kann ich nicht beurteilen.<br />

Herr Amann, gestatten Sie mir abschließend noch eine<br />

kurze Polemik. Bei wem wäre es angebrachter als bei der<br />

Fraport, sich die Kosten-Nutzen-Relation eines Projektes<br />

etwas genauer anzusehen? Ich nenne hier nur das Stichwort<br />

Manila. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Raiss (Einwenderin):<br />

Mein Name ist Käthe Raiss. Ich wohne in Walldorf, Kelsterbacher<br />

Straße. Ich spreche auch im Namen von Frau<br />

Ursula Schacht, Frau Annegret Glatz und Herrn Robert<br />

Glatz, die mich bevollmächtigt haben, während der gesamten<br />

Dauer des <strong>Erörterungstermin</strong>s ihre Interessen zu<br />

vertreten. Die Vollmachten habe ich eingereicht.<br />

Ich möchte zu Punkt 3.4 der Tagesordnung - Wirtschaftliche<br />

Auswirkungen des Vorhabens - Stellung nehmen.<br />

Ich möchte darstellen, dass der Großflughafen<br />

Rhein-Main nicht nur Arbeitsplätze geschaffen hat, sondern<br />

auch Arbeitsplätze zerstört. Diese Tendenz wird sich<br />

15 – 48 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


durch die geplanten Erweiterungsmaßnahmen weiter<br />

fortsetzen. Als ich mich vor einigen Jahren auf eine Diskussion<br />

über die Situation der Handwerksbetriebe vorbereiten<br />

musste, stellte ich fest, dass allein im Stadtteil Walldorf<br />

im Lauf der letzten Jahre 27 Handwerksbetriebe<br />

schließen mussten. Dies gilt wohlgemerkt nur für Walldorf,<br />

nicht für Mörfelden. In Walldorf kenne ich mich ein bisschen<br />

besser aus. Das waren keine Einzelhändler, sondern<br />

Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Firmen,<br />

die teilweise bis zu 100 Beschäftigte hatten, Bäckereien<br />

und Metzgereien. Es waren wohlgemerkt keine Einzelhändler,<br />

wohl aber Handwerker, Bäcker und Metzger. Es<br />

waren Firmen, die stets Lehrlinge ausgebildet hatten und<br />

dies dann nicht mehr übernehmen konnten, weil die Beschäftigten<br />

nach dem Berufsabschluss, nach der Gesellenprüfung<br />

von den einzelnen Firmen zum Arbeitgeber<br />

Flughafen weggingen. Das Handwerk litt unter dem Mangel<br />

der Fachkräfte. Die Betriebe wurden geschlossen. Es<br />

wurde aber auch nicht mehr ausgebildet. Ich glaube, noch<br />

eine Generation nach mir finden Sie noch Handwerker,<br />

aber schon in der zweiten Generation, die mir folgen wird,<br />

finden Sie fast keine Handwerker mehr.<br />

Bevor wir Stadt wurden, waren wir zwei Gemeinden.<br />

Mit dem Wort „Gemeinde“ verbinde ich die Begriffe Gemeinwohl,<br />

Gemeinsinn, Gemeinsamkeit und Gemeinschaft.<br />

Die Verbraucher trugen zur Existenz des Handwerks<br />

bei. Das Handwerk versorgte die Verbraucher. Man<br />

war also eine Gemeinschaft. Diese Struktur wurde nachhaltig<br />

zerstört, weil, wie gesagt, die 27 Betriebe nicht mehr<br />

existent sind. Wenn wir heute am Haus eine Reparatur<br />

haben, kommt der Verputzer aus Karlsruhe, der Zimmermann<br />

aus dem Vogelsberg und der Schlosser aus dem<br />

Spessart. Wir müssen warten, bis ein Handwerker von<br />

weit her zu uns kommt, um an unserem Haus eventuell<br />

etwas instand zu setzen.<br />

Eine ähnliche Situation hat, wie ich denke, Kelsterbach<br />

erlebt. In der letzten Lokalausgabe des „Freitagsanzeigers“<br />

lese ich: Die Flughafennähe ist ein Standortnachteil<br />

für Kelsterbach. - Ich denke, nach dem Bau von Cargo<br />

City sind die Betriebe abgewandert. Sie haben sich auf<br />

dem Cargo-City-Süd-Gelände angesiedelt. Auch dort wurden<br />

gewachsene Strukturen zerschlagen. Arbeitsplätze<br />

wurden verlagert. Leer stehende Gewerbeflächen sind<br />

gemäß diesem Presseartikel in der Lokalzeitung nicht<br />

mehr zu vermarkten.<br />

Ich möchte die Frage stellen: Profitiert eine Region,<br />

wenn der Flughafen ausgebaut wird? Man kann den Wohlstand<br />

einer Region nicht nur nach dem Bruttosozialprodukt<br />

bewerten; verlorene Lebensqualität ist auch zu berücksichtigen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Das Finanz- und Handelssystem hat sich total verändert.<br />

Die Gesellschaft ist, wie ich finde, heutzutage gespalten.<br />

Der Trend zur spekulativen Kapitalvermehrung setzt sich<br />

fort. Auch die Fraport ist nur dem Aktienrecht verpflichtet<br />

und muss für die Aktionäre hohe Gewinne erwirtschaften.<br />

Gewinnmaximierung, Gewinnmitnahme, Kapitalflucht - das<br />

sind die neuen Modeworte. Auf der einen Seite finden wir<br />

unvorstellbar großen Reichtum, auf der anderen Seite<br />

aber zunehmende Armut. Ein Drittel bis die Hälfte der<br />

Beschäftigten wird nicht mehr gebraucht. Verschuldung<br />

und Vereinsamung nehmen zu. Ich stelle die Frage: Ist die<br />

gegenwärtige Art des Wirtschaftens noch demokratieverträglich?<br />

„Gemeinwohl geht vor Eigennutz“, „Leben und<br />

leben lassen“ - diese alten Schlagworte sollten wieder ein<br />

bisschen maßgebend für die Zukunft sein. Deshalb möchte<br />

ich Sie bitten, auch diese Aspekte zu berücksichtigen. -<br />

Ich danke Ihnen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, ich hatte Ihnen vorhin verschiedene Fragen<br />

gestellt, die Sie nicht beantwortet haben. Ich wollte wissen,<br />

ob Sie in Ihrem Erbbaurechtsvertrag Planungen verkauft<br />

haben. Ich halte es für ausgeschlossen, dass Sie<br />

Planungen für das Parkhaus verkauft haben, für das neue<br />

Tor 31 oder für die Straße, aber ich möchte wissen, ob Sie<br />

Planungen für alle Vorbereitungsmaßnahmen verkauft haben<br />

oder verkaufen werden, die da heißen: Es wird die<br />

Halle A380 gebaut.<br />

Das Zweite war der Erbbauzins, das Dritte waren die<br />

Kosten der Triebwerksprobeläufe. Das sind eigentlich<br />

ganz schlicht gestrickte Fragen, die man aus dem Stand<br />

beantworten können müsste. Sie haben schließlich, wie<br />

Sie uns gesagt haben, für die CCT-Werft bereits einen<br />

Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Ich unterstelle nicht,<br />

dass Sie da einen Erbbauzins mit Null angesetzt haben.<br />

Nun habe ich noch zwei ergänzende Fragen zu Ihrer<br />

Arbeitnehmerbetrachtung. Ich habe es nicht ganz verstanden:<br />

Wenn 1 150 Leute vom Norden in den Süden verlagert<br />

werden, wer bleibt da eigentlich noch im Norden für<br />

die Wartung? Wir haben doch gehört, dass im Norden<br />

weiterhin gewartet werden soll. Wir haben einen Wartungsbereich<br />

Nord und haben dann künftig einen Wartungsbereich<br />

Süd. Ich bitte also darum, dass Sie die Zahlen<br />

etwas mehr differenzieren.<br />

Eine weitere Frage bezieht sich auf mein Problem der<br />

privaten Entschädigungen. Wenn ich das, was sich zwischen<br />

dem Land Hessen, der Fraport und den verschiedenen<br />

Fluggesellschaften zu den Triebwerksprobeläufen<br />

getan hat, richtig verfolgt habe, die ganze Aufregung, die<br />

da vor der zweiten mündlichen Verhandlung stattgefunden<br />

hat - da hat mich der Berichterstatter dreimal angerufen,<br />

ja, wissen Sie als Anwalt denn noch nicht, was dabei<br />

herausgekommen ist, und ich habe ihm immer wieder<br />

gesagt, ich weiß es nicht, und mich interessiert es im<br />

Grunde auch gar nicht -, dann soll es so sein, dass Ihnen<br />

inzwischen aufgegeben worden ist, Ihnen als Fraport,<br />

genau zu melden, welche Triebwerksprobeläufe stattfinden,<br />

wann die stattfinden und welche Auswirkungen sie<br />

haben. Ich habe in den Gutachten - Sie beziehen sich ja<br />

immer auf die tollen Gutachten, die Sie da haben erstatten<br />

lassen - vergeblich nach Hinweisen darauf gesucht, was<br />

sich denn da tatsächlich abspielt. Denn die Gutachten sind<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 49


zu Zeitpunkten erstellt worden, als es diese Anforderungen<br />

durch das Ministerium noch gar nicht gegeben hat.<br />

Meine Frage: Haben Sie denn eine aktuelle Aufnahme,<br />

einen Istzustand über die Triebwerksprobeläufe? Ich habe<br />

mir die Unverschämtheit erlaubt, hier das zu den Akten zu<br />

reichen, was wir im Gerichtsverfahren eingereicht haben:<br />

Messungen von, glaube ich, 69 Triebwerksprobeläufen in<br />

einem Monat; die härteste Nummer war 30 Minuten unter<br />

Volllast. Jetzt müssten Sie doch eigentlich über ganz<br />

konkrete Zahlen verfügen, wenn Sie das erfüllen, was das<br />

Ministerium Ihnen aufgegeben hat, jedenfalls wenn ich<br />

das richtig weiß; vielleicht ist es ja auch nicht so. Sie<br />

müssten darlegen, was sich tatsächlich am Flughafen an<br />

Triebwerksprobeläufen abspielt, damit wir einmal ermessen<br />

können, was denn noch alles dazukommt, wenn die<br />

CCT-Werft läuft und optimal läuft, ob mit 41 oder mit 50<br />

Flugzeugen - das ist ja noch eine strittige Frage -, und<br />

wenn die A380-Werft mit, ich weiß nicht, wie vielen Flugzeugen<br />

läuft; insgesamt haben Sie uns ja wohl einmal<br />

etwas von 120 Langestreckenflugzeugen gesagt, und das<br />

scheint ja die Zahl zu sein, auf die sich das einpendeln<br />

soll. - Herr Amann, Sie hören schon wieder nicht zu. Das<br />

macht aber nichts. Sie beantworten ja auch deswegen<br />

keine Fragen, weil anderes Sie mehr interessiert. Am<br />

besten, wir hören mit der Anhörung auf. Ich stelle jetzt<br />

keine Fragen mehr. Ich habe keine Lust mehr. Herr Bickel,<br />

wenn Sie das nicht unterbinden, dann tut es mir Leid,<br />

dann haben Sie einfach die Sitzung nicht im Griff.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann sehe ich keine Wortmeldung mehr. - Bitte, Herr<br />

Amann.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Jetzt geht Herr Haldenwang leider gerade weg, sonst<br />

hätte ich ihm zumindest einen Teil seiner Fragen beantwortet.<br />

(Zuruf: Sie hören doch gar nicht zu!)<br />

- Doch, ich habe genau zugehört.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich bitte Sie: keine Zwischenrufe.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Haldenwang hört jetzt nicht zu. Das ist das Problem.<br />

Dann also für das Regierungspräsidium: Der Erbbaurechtsvertrag<br />

wird noch zu schließen sein; deshalb können<br />

wir darüber keine Auskünfte geben. Wir können auch<br />

die Detailfragen von Herrn Haldenwang dazu nicht beantworten.<br />

Seine Frage nach den Arbeitnehmern beantworte ich<br />

mit einer relativ einfachen Rechenaufgabe. Wenn 1 100<br />

verlagert werden und wir heute im Norden etwa 3 000<br />

haben, bleiben zumindest von denen 1 900 im Norden und<br />

gehen dort ihrer Arbeit nach.<br />

Im Gutachten 6.2 - Herr Haldenwang, da habe ich ein<br />

echtes Problem damit, dass Sie das nicht finden - steht<br />

das alles mit den Triebwerksprobeläufen. Ich weiß also<br />

nicht, was da offen geblieben ist.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Vielen Dank. - War da eben jemand am Pult?<br />

(Lehmann [Einwender]: Bin ich dran?)<br />

- Ja, Sie hatten sich gemeldet. Bitte schön.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Es geht ja noch um die Wirtschaftlichkeit. Ist das richtig?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Ich bin gerade erst gekommen und muss deshalb fragen,<br />

bei welchem Thema wir jetzt sind.<br />

Ich bin Privateinwender, komme aus Rüsselsheim und<br />

möchte über das Thema Wirtschaftlichkeit sprechen.<br />

Mir geht es um das Thema Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang<br />

mit der Halle A380. Wirtschaftlichkeit besteht<br />

aus zwei Komponenten, einerseits aus den Einnahmen<br />

und andererseits aus den Ausgaben. Ich gehe davon<br />

aus, dass die Fraport AG eine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

durchgeführt hat. Was mich hier insbesondere interessiert,<br />

sind die Kosten, die normalerweise oder oftmals<br />

in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung vergessen werden. Es<br />

sind die Kosten, die normalerweise auch unter dem Namen<br />

„externe Kosten“ oder „soziale Kosten“ bekannt sind.<br />

Insbesondere interessieren mich hier die Kosten des Flächenverbrauchs,<br />

der heutzutage durch einen Bannwald<br />

ausgewiesen ist. Da frage ich die Vertreter der Fraport<br />

AG, wie hoch sie diese Kosten angesetzt hat. Nach meinem<br />

Dafürhalten oder nach meinem Kenntnisstand sollen<br />

ca. 20 ha Bannwald für die Wartungshalle gefällt werden.<br />

Meine Frage, Herr Amann, wenn Sie zuständig sind: Wie<br />

hoch sind in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung die Kosten<br />

für den Bannwald angesetzt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir kompensieren, und die Kosten, die wir für die Wiederaufforstung,<br />

also den forstrechtlichen Ausgleich, benötigen,<br />

und auch die Kosten, die wir für den naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich benötigen, können Sie durchaus dafür<br />

ansetzen.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Nun gibt es da ein Gesetz, das Forstgesetz, das besagt,<br />

dass gewisse Ausgleichsmaßnahmen dafür vorgenommen<br />

werden müssen. Aber in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

geht es nicht danach, was irgend jemand in einer Verordnung<br />

oder in einem Gesetz sagt, sondern da geht es um<br />

den tatsächlichen Wert, den der Verbrauch dieser knappen<br />

Ressource Bannwald verursacht, unabhängig davon,<br />

ob man dort in der Insel Langenau Ausgleichsmaßnahmen<br />

vornimmt oder nicht. Das sind möglicherweise Käufe, die<br />

15 – 50 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


die Fraport vornimmt, die werden aktiviert und sind in dem<br />

Sinne auch ergebnisneutral.<br />

Mir geht es also darum, wie Sie die Fläche Bannwald,<br />

die heute als Nutzungsart Bannwald ausgewiesen ist und<br />

später Gewerbegebiet werden soll, in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

berücksichtigen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Um es ganz deutlich zu machen - ich hatte es schon gesagt<br />

-: Wir wenden Finanzmittel für die Wiederaufforstung<br />

auf. Wenn Sie jetzt fragen, ob wir für den Verlust des<br />

Bannwaldes Geld in welche Rechnung auch immer eingestellt<br />

haben, sage ich: Das haben wir nicht. Wir werden<br />

rund 3 Millionen € für die Wiederaufforstung des Waldes<br />

an der Stelle, die Sie genannt haben, und für die naturschutzrechtliche<br />

Kompensation aufwenden. Wenn der<br />

Wald, ob jetzt Bannwald oder ökologisch sonst hochwertiger<br />

Wald, möglicherweise nicht dem neu angepflanzten<br />

entspricht, wird auch das ausgeglichen. Für diese Maßnahmen<br />

haben wir einen Aufwand von 3 Millionen €.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Darauf muss ich entgegnen, Herr Amann. Es ist hier eine<br />

Nutzungsänderung eingetreten. Der Bannwald wird hier<br />

verschwinden. Der Bannwald war deswegen als solcher<br />

deklariert worden, weil keine andere Nutzung so viel Wert<br />

hat wie dieser Bannwald für die umliegende Bevölkerung<br />

und für die Region.<br />

Jetzt machen Sie aus diesem Bannwald, der an sich<br />

einen unermesslichen Wert hat, ein Gewerbegebiet und<br />

sagen mir hier, dafür haben Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

nichts angesetzt. Das heißt, Sie kriegen diese<br />

Nutzungsänderung zum Nulltarif. Da bin ich schon der<br />

Meinung: Das kann ja wohl nicht wahr sein.<br />

Ein Gewerbegebiet wird in unserem Raum hoch bewertet,<br />

sagen wir einmal, mit 400 €/m 2 . Bei 20 ha wären<br />

das rund 80 Millionen €. Sie haben also für Ihren Betrieb<br />

eine Aufwertung in der Größenordnung von 80 Millionen €.<br />

Da fragt sich natürlich: Ja, wie war das denn vorher?<br />

Vorher war es Bannwald. Das war zum großen Nutzen der<br />

umliegenden Bevölkerung und als Bollwerk gegen den<br />

Flughafen gedacht. Diese Nutzungsänderung wird auf<br />

einmal gewinnbringend und ertragsteigernd für den Flughafen<br />

eingesetzt. Das heißt, Sie haben durch diese Nutzungsänderung<br />

eine Zuschreibung in der Fläche, voraussichtlich<br />

mit 80 Millionen, wahrscheinlich mehr. Denn der<br />

Bannwald war ja ursprünglich mehr wert als ein Gewerbegebiet.<br />

Wenn Sie das jetzt als Gewerbegebiet nutzen,<br />

müssten Sie im Prinzip auch mehr als 400 €/m 2 ansetzen,<br />

sagen wir einmal, insgesamt 100 Millionen €. Diese 100<br />

Millionen € sind in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht<br />

enthalten. Das ist unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten<br />

- nicht aus Fraport-Sicht, aber aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht - nicht gerechtfertigt.<br />

Sie müssten in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung rund<br />

100 Millionen € ansetzen. Diese Rechnung haben Sie<br />

nicht durchgeführt. Ich nehme einmal an, dass es rund<br />

100 Millionen € sein würden. Wenn Sie das nicht tun,<br />

kriegen Sie auf einmal eine Fläche, die Sie vorher in Ihren<br />

Büchern als für Sie, für Fraport, nutzloses Gebiet hatten;<br />

denn ein Bannwald ist für die Fraport AG im Prinzip nichts<br />

wert. Sie kann ihn nicht nutzen, sondern er ist nur in dem<br />

Sinne etwas wert, dass er als Bollwerk gegen die Belästigungen<br />

durch den Flughafen dient. Aber auf einmal gibt<br />

es eine Nutzungsänderung. Sie sind sogar, wenn Sie<br />

wollten, in der Lage, eine Zuschreibung auf diese Fläche<br />

zu machen. Ich gehe einmal davon aus, dass sich diese<br />

Fläche schon in Ihrem Eigentum befindet. Diese Zuschreibung<br />

könnten Sie sogar auflösen. Sie könnten sie transparent<br />

machen; Sie bräuchten sie noch nicht einmal als stille<br />

Reserve zu führen, sondern Sie könnten das irgendwann<br />

einmal auflösen und transparent machen und hätten dann<br />

eine Gewinnsteigerung von 100 Millionen €. Dann sagen<br />

Sie auf einmal, das hätten Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

überhaupt nicht drin.<br />

Im Prinzip geht doch das alles zulasten der betroffenen<br />

Bevölkerung. Denen nehmen Sie etwas weg und<br />

setzen dafür als Kosten null an. Das kann ja wohl nicht<br />

wahr sein, zumindest nicht unter dem Aspekt einer Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

im volkswirtschaftlichen Sinne. -<br />

So weit mein Gedankengang.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wollen Sie sich dazu äußern, Herr Amann?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich kann die Kostenansätze, die Sie hier jetzt angeführt<br />

haben, diese 100 Millionen, nicht nachvollziehen. Ich kann<br />

nur bei dem bleiben und bleibe bei dem, was ich gesagt<br />

habe. Wir gleichen naturschutzrechtlich und forstrechtlich<br />

aus, und die Aufwendungen dafür habe ich genannt. Die<br />

können wir einstellen, aber andere können wir - wohin<br />

auch immer - nicht einstellen.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Das ist für mich eine offene Frage. Die Rechnung wurde<br />

also von Fraport nicht durchgeführt. Ich bin schon der Meinung,<br />

dass diese von mir zunächst einmal angesetzten<br />

100 Millionen € in die Wirtschaftlichkeitsrechnung mit einbezogen<br />

werden müssen.<br />

Dazu meine Frage an Sie, Herr Amann: Sollten Sie in<br />

Ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung zusätzlich 100 Millionen<br />

ansetzen, wäre das Projekt dann noch wirtschaftlich?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Möglicherweise wäre es dann, wenn man 100 Millionen €<br />

ansetzt, nicht wirtschaftlich, aber man kann diese<br />

100 Millionen € nicht ansetzen. Man kann in der Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

nur das ansetzen, was man an<br />

Aufwand und Ertrag tatsächlich hat.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Dass Sie das nicht als Aufwand haben, habe ich ja nun<br />

verstanden. Ich bin aber schon der Meinung, dass Sie das<br />

zumindest nicht als Aufwand, aber als Ausgaben in Ihrer<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung ansetzen müssten. Denn Sie<br />

nehmen der umliegenden Bevölkerung etwas weg, und<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 51


zwar etwas an Fläche, was unermesslichen Wert hat,<br />

nämlich den Bannwald. Das setzen Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

aber mit null an. Das ist für mich unverständlich,<br />

denn wenn der Bannwald keinen Wert hätte,<br />

hätte man ihn von vornherein auch nicht als solchen deklariert.<br />

Dass von einer ganz bestimmten Stelle, nämlich<br />

von der Landesregierung, dieser Bannwald auf einmal<br />

aufgelöst werden kann, ist die Sache eines Regierungsfürsten<br />

- so möchte ich es einmal nennen -, hat aber mit<br />

Wirtschaft und mit sorgsamem Umgang mit knappen Ressourcen<br />

an sich nichts zu tun. Sie holen sich eine Fläche,<br />

die vorher Bannwald war, die machen Sie zum Gewerbegebiet,<br />

und das Ganze zum Nulltarif. Das ist aus wirtschaftlicher<br />

Sicht nicht akzeptabel, sondern es ist eine<br />

Vergeudung von Ressourcen, wenn knappe Güter hier auf<br />

einmal zum Nulltarif benutzt werden.<br />

Eine weitere Frage ergibt sich bei mir von der Einnahmenseite<br />

her. Ist eigentlich bei Ihnen eine Rechnung<br />

durchgeführt worden, die zwischen einem Szenario mit<br />

Ausbau und einem ohne Ausbau unterscheidet? Wenn ja,<br />

differieren dann die Wirtschaftlichkeitsansätze?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie meinen jetzt den Ausbau A380?<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Mit Ausbau meine ich die Nordwestbahn. Das ist der Ausbau,<br />

oder es ist der Nichtausbau, d. h. die Nordwestbahn<br />

kommt nicht. Gilt dann Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

auch noch?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie meinen, bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung A380 einmal<br />

den kapazitiven Ausbau, Landebahn Nordwest, angesetzt<br />

und einmal nicht angesetzt?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

So ist es.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Entschuldigung, ich wollte nur nachfragen. - Die A380-<br />

Maßnahme ist unabhängig vom Ausbau. Das heißt, wir<br />

realisieren diese Werft unabhängig davon, ob der Ausbau<br />

kommt oder nicht, und die Notwendigkeit ist auch unabhängig<br />

davon gegeben, ob der Ausbau kommt oder nicht.<br />

Auch die Nutzung, nämlich die Wartung der Long-Range-<br />

Flugzeuge, ist unabhängig vom Ausbau vorhanden und<br />

gegeben. Insofern ist das, der Logik folgend, unerheblich.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Dann möchte ich einmal etwas zitieren. Ich habe gestern<br />

im Internet ein bisschen herumgestöbert, was die Fraport<br />

zu dem Ausbau sagt. Da steht: Die Fraport ist der Heimatflughafen<br />

der Lufthansa und die zentrale Drehscheibe in<br />

einem Streckennetz. Sie - die Lufthansa - hat in diesen<br />

Standort viel Geld investiert und beschäftigt hier<br />

mittlerweile über 32 000 Mitarbeiter. Damit Frankfurt auch<br />

weiterhin als Hub-Airport von Lufthansa funktioniert,<br />

müssen die nötigen Kapazitäten geschaffen werden.<br />

Wenn der Betrieb in Frankfurt nicht mehr mit der benötigten<br />

Effektivität laufen würde, wäre eine Abwanderung des<br />

tät laufen würde, wäre eine Abwanderung des Verkehrs<br />

an andere Airports zu erwarten. - Weiter unten steht: Die<br />

Star Alliance in Frankfurt trägt 70 %. - Das heißt, man<br />

müsste im Worst Case erwarten, dass 70 % des Verkehrs<br />

abwandern.<br />

Weiterhin steht im Internet: Was passiert, wenn wir<br />

unsere Kapazitäten in Frankfurt nicht weiter ausbauen?<br />

So, wie der liberalisierte Markt funktioniert, wäre das Ergebnis<br />

klar: Airlines, Netzstrukturen, Infrastruktur und<br />

damit auch die dazu gehörigen Arbeitsplätze am Flughafen<br />

und in der Region würden an andere Standorte abwandern.<br />

Wachstum wird es in jedem Fall geben, aber die<br />

Frage ist, wo.<br />

Hier wird also eine klare Aussage gemacht: Wenn der<br />

Ausbau nicht kommt, werden große Teile des jetzigen<br />

Nutzers abwandern. Wenn nun große Teile der Nutzer<br />

abwandern - und ich weiß auch, wohin, wahrscheinlich<br />

nach München, wo die Lufthansa schon stark engagiert<br />

ist, und die freuen sich auch, wenn dort die Halle gebaut<br />

wird -, dann ist doch die Frage zu stellen, ob die Einnahmenseite<br />

in Ihrer Projektrechnung dann noch stimmt oder<br />

ob man nicht sagen müsste: Wenn die Lufthansa abwandert,<br />

brauchen wir die Halle in Frankfurt nicht mehr. - Gibt<br />

es da bei mir einen Denkfehler, oder würden Sie dem<br />

zustimmen, Herr Amann?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Im Grundsatz stimme ich dem zu, und es ist auch richtig,<br />

dass es, wenn der Flughafen nicht ausgebaut wird, eine<br />

Verlagerung des Hub-Verkehrs geben wird. Es bleibt aber<br />

dabei, dass die Verkehre, um die es hier geht, hier bleiben<br />

und dass das Wachstum der Interkont-Flotte der Lufthansa<br />

unabhängig vom Ausbau des Flughafens ist.<br />

Wissen Sie, das Problem ist einfach, dass man das<br />

jetzt so nicht gemeinsam betrachten kann. Sie haben zwei<br />

verschiedene Wirkungen. Sie haben einmal die kapazitive<br />

Wirkung. Sie bauen den Flughafen aus. Das wird zu einem<br />

Wachstum an Passagieren führen, auf, was weiß ich,<br />

82 Millionen und zu 660 000 Flugbewegungen. Das ist das<br />

eine. - Sie haben aber eine Flottenpolitik der Lufthansa,<br />

die sich auf die Interkont-Flüge konzentriert, und die Interkont-Flotte<br />

wird zahlenmäßig verstärkt. Diese Flugzeuge<br />

will die Lufthansa unabhängig davon, ob jetzt die Bahn<br />

kommt oder nicht, bis zur Kapazitätsgrenze des Flughafens<br />

in Frankfurt stationieren. Das führt zu diesem Mengengerüst,<br />

von dem wir reden, und es führt unabhängig<br />

vom Ausbau zur Notwendigkeit des Baus dieser Halle.<br />

Die Frage, die Sie stellen, müssen Sie dann stellen,<br />

wenn wir den Wartungsbereich im Süden erweitern, nämlich<br />

um die Flächen, die wegen des kapazitiven Ausbaus<br />

sowohl im Frachtbereich als auch im Passagebereich<br />

zusätzlich notwendig werden. Da ist diese Fragestellung in<br />

der Tat berechtigt, aber bei der Fragestellung hier, bei der<br />

A380-Halle, die deshalb kommt, weil die Lufthansa ihre<br />

Interkont-Flotte durch definitive Bestellungen und weitere<br />

Bestellabsichten verstärkt, um die Wartungskapazitäten<br />

für den Bedarf zu schaffen, den sie auch ohne die kapazitiven<br />

Maßnahmen am Frankfurter Flughafen hat, können<br />

15 – 52 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Sie nicht den Verlust des Ausbaus oder andere Verluste<br />

hier in Rechnung stellen.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Ich kann mich mit dieser Antwort nicht ganz zufriedengeben.<br />

München ist ein internationaler Hub und wird als<br />

solcher weiterhin ausgebaut. Das ist eine Erklärung des<br />

Vorstandsvorsitzenden der Münchner Flughafen AG. Es<br />

ist ein internationaler Hub, der insbesondere die interkontinentalen<br />

Flüge vom Nahen und Fernen Osten in die andere<br />

Richtung umlenken soll. Wir hätten also in Deutschland<br />

zwei internationale Hubs.<br />

Interessant ist auch, dass die Lufthansa am Flughafen<br />

München zu einem großen Teil an dem neuen Terminal<br />

beteiligt ist. Insbesondere ist auch bekannt, dass der Flughafen<br />

München diese Wartungshalle mit weitaus geringeren<br />

Kosten aufnehmen kann. Dort gibt es keine Bannwaldproblematik,<br />

dort gibt es auch nicht die von mir ins<br />

Gespräch gebrachte Problematik der 100 Millionen € für<br />

die Nutzung eines Bannwaldes, und dort sind die Kosten<br />

offensichtlich weitaus geringer als hier. Wenn also der<br />

Flughafen nicht ausgebaut wird, bietet es sich für die Lufthansa<br />

regelrecht an, ihre Wartungshalle nicht hier, sondern<br />

woanders zu bauen.<br />

Da diese beiden Dinge eng miteinander zusammenhängen,<br />

frage ich mich tatsächlich, wie Sie in der Lage<br />

sind, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung aufzustellen, obwohl<br />

das, was Sie hier zugrunde legen, noch gar nicht<br />

geschehen ist und noch gar nicht genehmigt ist. Ihre Antwort,<br />

dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat,<br />

kann ich als Ökonom nicht nachvollziehen.<br />

Ich habe noch eine dritte Frage zu der Straße, die da<br />

verschwenkt werden soll. In einer früheren Sitzung habe<br />

ich erfahren, dass Kosten in Höhe von ca. 2,3 Millionen €<br />

angesetzt sind. Ich spreche von der Verschwenkung der<br />

Okrifteler Straße. Ist das korrekt, Herr Amann?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich war gerade auf der Recherche nach weiteren Detailinformationen<br />

für Sie und habe die Frage nicht ganz verstanden.<br />

Die Kosten für die Okrifteler Straße? - Ja, 2,3<br />

Millionen €.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Das ist ja eine Sache, die verursachungsgerecht zugeordnet<br />

werden muss. Gehe ich recht in der Annahme, dass<br />

diese Kosten für die Verlegung dieser Straße komplett in<br />

Ihre Projektrechnungen einbezogen sind?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, das sind Kosten, die zum Projekt gehören. Die Verlegung<br />

der Okrifteler Straße ist eine Verdrängungsmaßnahme,<br />

eine Folgemaßnahme aus dem Bau der Werft. Die<br />

Kosten sind da mit drin.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Zu der Frage des Bodenlärms und der dadurch möglicherweise<br />

entstehenden Kosten kommen wir vielleicht<br />

später noch. Immerhin ist der Lärm noch ein separates<br />

Thema und wird hier auch noch separat behandelt werden.<br />

Ich gehe einmal davon aus, dass auch der Bodenlärm<br />

durch diese Wartungshalle nicht unerheblich sein wird. Es<br />

werden Versuchsläufe vonstatten gehen. Meine Frage an<br />

Sie, die auch mit der Wirtschaftlichkeit zu tun hat: Ist geplant,<br />

dass nachts, also von 22 bis 6 Uhr, in dieser Halle<br />

kein Lärm gemacht wird? Ich schließe da an das Mediationsverfahren<br />

an, in dem immerhin gesagt wurde, dass es<br />

dort ein Nachtflugverbot geben soll, allerdings nicht in der<br />

Zeit von 22 bis 6 Uhr, sondern von 23 bis 5 Uhr. Da sind<br />

natürlich auch Starts und Landungen von Maschinen mit<br />

inbegriffen. Folgerichtig müsste man doch sagen, Start-<br />

und Landegeräusche, soweit sie hier von der Wartungshalle<br />

ausgehen, müssten konsequenterweise mit darin<br />

enthalten sein; also dürften dort laut Mediation zumindest<br />

von 23 bis 5 Uhr keine Probeläufe stattfinden. Ist das<br />

korrekt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das Nachtflugverbot, welches wir im Rahmen des Ausbaus<br />

und als Unterlage unseres Antrages für den kapazitiven<br />

Ausbau beantragt haben, sieht vor: keine Nachtflugbewegungen,<br />

also keine Starts und Landungen, in der Zeit<br />

von 23 bis 5 Uhr. Wartungsbetrieb findet in dieser Zeit<br />

nach wie vor statt. Wartungsbetrieb muss zum Teil nachts<br />

stattfinden, auch wegen der Flüge. Wir hatten darüber vor<br />

kurzem gesprochen. Nicht nur für die A380-Halle, sondern<br />

generell sind Wartungsarbeiten gerade in der Nacht notwendig<br />

und erforderlich, wenn die Flugzeuge tagsüber<br />

fliegen und nachts anwesend sind. Das heißt, die<br />

Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr, das Nichtfliegen, bezieht sich<br />

auf die Flugbewegungen, auf die Starts und Landungen,<br />

nicht auf die Aktivitäten aus dem Werftbereich heraus.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Aus meiner Sicht ist der Effekt der gleiche. Ich frage mich,<br />

ob nicht, wenn Sie dieses Projekt in dem Mediationsverfahren<br />

schon mit behandelt hätten, genau das Ergebnis<br />

herausgekommen wäre, dass Probeläufe, die in der Auswirkung<br />

genau wie Starts und Landungen zu beurteilen<br />

sind, in dieses Nachtflugverbot mit einzubeziehen wären.<br />

Möglicherweise ist es Absicht gewesen, dass das damals<br />

nicht gemacht worden ist.<br />

Herr Bickel, an den Regierungspräsidenten habe ich<br />

die Bitte, dass die externen Kosten noch bestimmt werden.<br />

Ich denke insbesondere an die Vernichtung des<br />

Bannwaldes und des sonstigen Waldes. Es geht ja nicht<br />

nur um die 20 ha Bannwald, sondern es gibt noch weitere<br />

Waldgebiete, die dort vernichtet werden sollen. Diese<br />

externen Kosten sind offensichtlich weder ermittelt noch<br />

berücksichtigt worden, noch sind sie in die Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

mit einbezogen worden. Die Fraport müsste<br />

diese externen Kosten noch bestimmen, und sie müssten<br />

nach dem Prinzip der Verursachung auch der Fraport AG<br />

angelastet werden, sodass sie in die Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

mit einbezogen werden können.<br />

Eine abschließende Frage an Sie, Herr Amann: Können<br />

Sie sagen, wie hoch der Vorhabensbetrag für die<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 53


Halle 380 ist? Ich habe von Ihrem Vorstandsvorsitzenden<br />

einmal etwas von 125 Millionen € gehört. Ist das korrekt?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich hatte dieser Tage immer die Summe von rund 130<br />

Millionen genannt. Das deckt sich also. Es ist eine Größenordnung<br />

von 125 bis 130 Millionen €. Das hängt natürlich<br />

letztlich von der genauen Gestaltung ab, von der Architektur<br />

und vom Tragwerk, weshalb man zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht spitz 123,5 oder 131,6 sagen kann. Diese<br />

Größenordnung wird es haben, aber die spitze Summe<br />

wird noch zu ermitteln sein. Ja, das ist richtig.<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Ein abschließender Satz dazu: Wenn in der Berechnung<br />

tatsächlich herauskommen sollte, dass der Bannwald in<br />

einer Größenordnung von 100 Millionen € anzurechnen<br />

wäre und dass die Fraport das nicht bezahlen müsste, obwohl<br />

sie den Nutzen von 100 Millionen € hat, dann würde<br />

Fraport die Wartungshalle bei einer Annahme von 125 bis<br />

130 Millionen € Projektkosten quasi umsonst kriegen. -<br />

Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Vielen Dank. - Herr Bickel, ich habe noch ein Problem. Ich<br />

wollte eigentlich noch etwas zu Tagesordnungspunkt 3<br />

sagen, aber nicht zur Wirtschaftlichkeit. Wäre das jetzt<br />

noch möglich?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das tun Sie dann besser im Anschluss an die anderen<br />

Wortmeldungen.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich hatte den Eindruck, dass jetzt Schluss wäre.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, ich wollte eigentlich Schluss machen, aber es kamen<br />

dann sofort noch ein paar Wortmeldungen. Warten Sie<br />

also vielleicht noch einen Moment.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ja, dann warte ich noch so lange.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich wollte eigentlich auch etwas zu Tagesordnungspunkt 3<br />

sagen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Etwas, was noch nicht die Wirtschaftlichkeit betrifft?<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Etwas, was auch die Wirtschaftlichkeit betrifft. Vielleicht<br />

fange ich jetzt einmal an und gebe das Wort dann an<br />

Herrn Christiansen weiter.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Haldenwang hat sich auch noch einmal gemeldet.<br />

Dann wählen wir vielleicht die umgekehrte Reihenfolge.<br />

Ich nehme an, dass Herr Haldenwang noch etwas zur<br />

Wirtschaftlichkeit sagen möchte. Ich schlage deshalb folgende<br />

Reihenfolge vor: zuerst Herr Haldenwang, dann<br />

Herr Mehler und dann Herr Christiansen. Sind Sie damit<br />

einverstanden? - Dann wären wir mit diesem Punkt nämlich<br />

durch. Ich sehe jedenfalls für uns hier oben keinen<br />

großen Erörterungsbedarf mehr, denn die Fragen, die wir<br />

zu stellen haben, haben sich jetzt herauskristallisiert. -<br />

Bitte, Herr Haldenwang.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank, Herr Bickel. - Zu dem, was Sie zuletzt gesagt<br />

haben: Ich glaube, es ist nicht ganz so.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir werden es hören.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Wir werden es hören. Sie wissen, dass bei der Mediation<br />

einer der Punkte war: Der Bodenlärm ist noch nicht aufgeklärt;<br />

er muss aufgeklärt werden. Er ist aber bis heute<br />

nicht aufgeklärt.<br />

Ein weiterer Punkt - das ist ein Teil jener 10-Punkte-<br />

Empfehlung - war: Durch den Flughafenausbau werden<br />

verschiedene Gemeinden mehr belastet als andere und<br />

diese Gemeinden sollen einen Ausgleich erhalten. Diese<br />

Ausgleichssituation haben wir bei dem A380-Vorhaben<br />

direkt vor uns. Man wird schwerlich sagen, dass durch den<br />

Ausbau der A380-Werfthalle die Stadt Gießen belastet<br />

wird. Es sind vielmehr Raunheim, Mörfelden, Kelsterbach,<br />

Neu-Isenburg, die direkten Angrenzer, die insbesondere,<br />

wie wir ja eben von Herrn Amann bestätigt bekommen<br />

haben, in der Nacht nach wie vor verlärmt werden.<br />

Wie erfolgt jetzt diese Verlärmung? Sie erfolgt auf einem<br />

Grundstück, das im Moment ein Außenbereichsgrundstück<br />

- § 35 BauGB - ist. Es ist durch nichts privilegiert,<br />

es ist unbebaubar. Wie stellen Sie die Bebaubarkeit<br />

dieses Grundstücks her? Durch einen Planfeststellungsbeschluss!<br />

An diesem Planfeststellungsbeschluss ist ausschließlich<br />

das Ministerium als zuständige Behörde beteiligt.<br />

Das Land Hessen ist wiederum Mitgesellschafter der<br />

Fraport. Der öffentlich-rechtlich Planfeststellende ist also<br />

zugleich zivilrechtlich, aktienrechtlich Nutznießer der ganzen<br />

Geschichte. Das ist schon für sich eine etwas absonderliche<br />

Konstruktion. Wenn Fraport heute als Eigentümer<br />

dieses Außenbereichsgrundstücks, das einen Wert von<br />

vielleicht 3 bis 3,50 €/m² hat, dieses Grundstück nutzen,<br />

verpachten würde, käme für das gesamte Gelände ein<br />

Pachtzins von vielleicht 10 000 € im ganzen Jahr heraus,<br />

aber keine 9,6 Millionen €, wie es uns in der Zusammenstellung<br />

an der Tafel einmal vorgeführt worden ist. Diesen<br />

Erbbauzins - ob es nun 6 oder 9 Millionen sind, lasse ich<br />

einmal dahingestellt sein - können Sie nur dadurch erzielen,<br />

dass dieser Grundbesitz baurechtlich, bauplanungsrechtlich,<br />

planfeststellungsrechtlich von einer Nullnutzung<br />

- die Nullnutzung ist die Außenbereichsnutzung - in<br />

15 – 54 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


eine bauliche Nutzung aufgewertet wird, die da heißt:<br />

Werfthalle, Bürobauten und all das, was uns vorgeführt<br />

worden ist. Das ist ein Sprung von 0 auf 500 oder<br />

1 000 €/m²; ich lasse die Größenordnung einmal völlig<br />

offen.<br />

Derjenige, der jetzt einen Erbbauzins erzielen will - das<br />

ist die Fraport -, berechnet diesen Erbbauzins nicht auf<br />

der Grundlage von 4 oder 6 % - bei Gewerbeimmobilien<br />

nehmen Sie 6 %, bei sehr guten nehmen Sie 8 % - des<br />

Wertes des Grundstücks - der Wert des Grundstückes<br />

beträgt 3,5 €/m² -, sondern auf der Grundlage von 6 oder<br />

8 % von 500 €. Ich bleibe einfach einmal bei dem Wert<br />

von 500 €/m². Fraport als künftiger Erbbaurechtsausgeber,<br />

als Eigentümer des Grundstücks bemächtigt sich also mit<br />

Hilfe des Planfeststellungsbeschlusses einer Werterhöhung.<br />

Wenn Sie sich einmal Beispiele aus dem Bauplanungsrecht<br />

- z. B. die Entwicklungssatzung oder die Sanierungssatzung<br />

- vor Augen führen, wissen Sie, dass<br />

derartige Gewinnänderungssituationen mit Ausgleichszahlungen<br />

abgefangen werden. Derjenige, dem dieser Wert<br />

unberechtigt - er kann ja selbst nichts dazu beigetragen<br />

haben - zuwächst, muss einen Ausgleich zahlen.<br />

Was hat die Mediation im Endergebnis bewirkt? Sie<br />

hat jetzt natürlich nicht diesen konkreten Fall der Sanierungssatzung<br />

oder der Entwicklungssatzung gesehen. Sie<br />

hat unter den zehn Punkten aber den Fall behandelt, dass<br />

hier ein Wertzuwachs geschaffen wird, nämlich durch<br />

bauliche Ausbaumaßnahmen, dass andere aber durch die<br />

gleichen baulichen Ausbaumaßnahmen beeinträchtigt<br />

werden und dass dann ein Ausgleich geschaffen werden<br />

soll. Mein Vorredner hat völlig Recht: Dieser Ausgleich<br />

wird jetzt aber nicht auf die Gemeinden verteilt, auch nicht<br />

über aktiven oder passiven Lärmschutz. Der Ausgleich<br />

bleibt vielmehr bei Fraport in der Tasche. Glücklicherweise<br />

haben wir inzwischen ja eine Aktiengesellschaft, an der<br />

auch Private beteiligt sind. Alle Privataktionäre der Fraport<br />

- ich gönne es ihnen - stecken letztendlich den Gewinn<br />

aus dem Erbbauzins ein mit der Folge, dass alle<br />

Gemeinden, die den ganzen Mist hier zu tragen haben,<br />

bei den Belastungen hängen bleiben. Die Gemeinden sind<br />

die Bürger. Das ist das traurige Ergebnis, Herr Bickel.<br />

Dieses Ergebnis haben Sie eben noch nicht berücksichtigt.<br />

Dieses Ergebnis wird aber einer der Grundpfeiler in<br />

jedem Enteignungsverfahren sein. Ich garantiere Ihnen,<br />

dass wir die Enteignungsrechtsprechung noch auf den<br />

Weg befördern werden. Mit Tricks und unter Verstoß gegen<br />

einen ganz maßgeblichen Punkt im Mediationsverfahren<br />

- auch das wird politische Bedeutung erlangen - eignet<br />

man sich hier den Wert von Grundstücken an. Herr Amann,<br />

Sie hören wieder nicht zu. Ich danke Ihnen aber für<br />

Ihre Bemerkung. Sie haben ja ganz offen zugegeben: Die<br />

3 Millionen Kosten haben wir drin, Entschädigungen haben<br />

wir nicht drin. - Das ist geradezu ein Erfolgserlebnis,<br />

das wir am heutigen Abend mitnehmen, auch wenn es für<br />

die Bevölkerung traurig ist. Ich garantiere Ihnen aber, dass<br />

wir das noch zu einem echten Erfolgserlebnis befördern<br />

werden. Da wird Ihnen noch schwarz und blau vor den<br />

Augen werden. - Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Löbig (RP Darmstadt):<br />

Ich habe einmal eine Frage an Fraport: Wer soll denn die<br />

Rodungskosten für den Bannwald bezahlen, Fraport oder<br />

die Lufthansa?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie gehören zu den Kosten, die wir tragen.<br />

Herr Bickel, wenn Sie gestatten, würden wir gern noch<br />

zwei Sätze zu dem Thema sagen, das der Vorredner<br />

angesprochen hat, nämlich zu den 80 oder 100 Millionen.<br />

Es gibt eine Studie im Auftrag des RDF, die sich mit solchen<br />

Kosten befasst. Vielleicht könnten wir für eine Minute<br />

Herrn Harsche einmal das Wort geben. Dann könnte er<br />

das etwas relativieren.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es bringt jetzt nicht viel, weil wir diese Sache nach dem<br />

Termin ohnehin von Grund auf aufarbeiten müssen. Jetzt<br />

würde es hier bloß vorgetragen, um den Zuhörer vielleicht<br />

irgendwie zu beruhigen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es gäbe schon ein paar wichtige Hinweise.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut, wenn es nicht sehr lange dauert.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es dauert nicht lange.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut, alles klar.<br />

Harsche (Antragstellerin):<br />

Herr Lehmann, Sie wissen, wir behandeln das Thema der<br />

externen Kosten auch im Regionalen Dialogforum. Sie<br />

kennen ja die Untersuchungen des Regionalen Dialogforums<br />

zu dem Thema der externen Kosten des Flughafenausbaus<br />

und der Erweiterung des Flughafens. Ich will die<br />

von Ihnen genannten 100 Millionen, die Sie an externen<br />

Kosten für die Vernichtung des Bannwaldes ansetzen,<br />

einmal in Relation zu dem stellen, was in dem Gutachten -<br />

ich verweise auf Seite 169 des Gutachtens - angesetzt<br />

wird. Von dem Gutachter, Professor Friedrich, wurden<br />

8,8 Millionen € für den Wertverlust an Erholungsfunktion<br />

von Wald angesetzt. Das Ganze wurde auf einen Zeitraum<br />

von 150 Jahren betrachtet. Ich denke, angesichts dessen<br />

muss man die von Ihnen genannten 100 Millionen doch<br />

stark relativieren. Sie wissen auch um die Schwierigkeit<br />

der Monetarisierungsansätze solcher Umweltwirkungen.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Ich beanstande ausdrücklich, dass hier so etwas vorgetragen<br />

wird, was wir überhaupt nicht kennen, wozu wir<br />

überhaupt nicht Stellung nehmen können. Es kommt doch<br />

nicht darauf an, dass die Leute in 150 Jahren im Grab<br />

liegen und letztendlich nichts mehr davon haben oder<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 55


nicht mehr belästigt werden. Jeder, der im Grab liegt,<br />

empfindet keinen Lärm mehr, es sei denn, er gehört einer<br />

Gruppierung irgendeiner Kirche an, die sagt: Wir erstehen<br />

alle wieder auf. - Dass wir alle mit dem Lärm wieder auferstehen,<br />

möchte ich aber niemandem wünschen. Ich finde<br />

es indiskutabel, wie hier verfahren wird.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich habe es zur Kenntnis genommen.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich vertrete die Stadt Mörfelden-Walldorf, die Eheleute<br />

Preuß aus Mörfelden-Walldorf als Privateinwender und die<br />

Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur. Vielen Dank,<br />

Herr Bickel. Jetzt muss ich doch noch etwas zu den wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen dieses Vorhabens sagen. Ich<br />

meine, die von Ihnen hier bezifferten 8 Millionen € sind in<br />

Anbetracht der Wichtigkeit, die der Bannwald für die ganze<br />

Bevölkerung hier hat, ja wirklich ein schockierender<br />

Wert. Ich möchte auf Ihre Antragsbegründung zu sprechen<br />

kommen und dazu hier etwas ausführen. Der Kollege<br />

Diederichsen hat heute Morgen schon aus Ihrer Antragsbegründung<br />

in Band A 2, Seite 45, vorgelesen. Dort<br />

heißt es im letzten Satz bezeichnenderweise: „Die Leistungsfähigkeit<br />

und Wettbewerbsposition des Flughafens<br />

Frankfurt am Main werden dadurch nachhaltig gestärkt.“<br />

Gemeint ist die Stärkung durch den Ausbau des Flughafens<br />

in Form der Errichtung einer A380-Werft. Ich war jetzt<br />

wirklich geschockt, als ich das an der Stelle gelesen habe,<br />

weil Sie dort die nachhaltige Entwicklung des Flughafens<br />

ansprechen. Da geht wirklich der Hund mit dem Herrchen<br />

spazieren, denn die nachhaltige Entwicklung ist ja genau<br />

das, wozu wir Sie hier ermahnen. Ich möchte einmal aus<br />

dem Umweltbericht 1998 der Bundesregierung zitieren.<br />

Der Begriff sustainable development ist ja geradezu zentral<br />

für einen Juristen, der im Umweltbereich arbeitet. Deswegen<br />

möchte ich die Dinge hier einmal ins richtige Licht<br />

rücken. Es heißt im Umweltbericht der Bundesregierung,<br />

dass die nachhaltige Entwicklung die ist, die die wirtschaftliche<br />

Entwicklung und die soziale Sicherheit mit der langfristigen<br />

Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in<br />

Einklang bringt. - Das ist bei Ihrer Planung, die Sie hier<br />

vorsehen, eben nicht der Fall. Das liegt einfach daran,<br />

dass sustainable development nicht quantitatives Wachstum,<br />

sondern höchstens qualitatives Wachstum heißt. Herr<br />

Amann, wenn Sie hier, wie Sie das plastisch formulieren,<br />

die größtmögliche Röhre ansiedeln wollen, ist das eben<br />

kein qualitatives, sondern ein quantitatives Wachstum,<br />

was hier nicht als nachhaltiges Wachstum bezeichnet<br />

werden kann.<br />

Ich möchte weiterhin ausführen, dass Nachhaltigkeit<br />

auch ein Wachstum kennzeichnet, das anhaltend und<br />

langfristig ist. Auch daran fehlt es Ihrer Planung hier. Das<br />

hat der Kollege Diederichsen besser ausgeführt, als ich es<br />

hier kann. Man muss doch Bedenken haben, dass mit der<br />

Stationierung der A380 die Probleme des Flughafens in<br />

seiner kapazitiven Auslastung nur verschärft und nicht<br />

entlastet werden. So viel wollte ich noch einmal zur Nachhaltigkeit<br />

gesagt haben.<br />

Ich komme nun aber auf die US-Airbase und die dortige<br />

Nutzung zu sprechen. Ich habe Ihre Ausführungen<br />

gehört. Es ist alles furchtbar schnell gegangen. Ich habe<br />

versucht, mir die wichtigsten Fakten zu notieren. Für mich<br />

stellt sich der Sachverhalt danach so dar, dass ab<br />

31.12.2005 fünf Wartungshallen auf dem Gebiet der US-<br />

Airbase zur Verfügung stehen und dass diese Hallen eine<br />

innere lichte Höhe von 10 bis 13 m aufweisen und dass<br />

darin bisher Flugzeuge vom Typ Hercules gewartet werden.<br />

Ich hoffe, ich habe es so weit richtig wiedergegeben.<br />

Man muss natürlich feststellen - das gebe ich zu -, dass<br />

ein Wartungsplatz für eine A380 in diesen Hallen auf keinen<br />

Fall gegeben ist, weil sie die erforderliche Dimension<br />

für ein Flugzeug vom Typ A380 überhaupt nicht aufweisen.<br />

Gleichzeitig muss ich Ihnen aber auch sagen, dass<br />

sich für mich das Argument nicht mehr hören lässt, dass<br />

Sie eine Stellplatzunterdeckung für Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge<br />

zumindest bis zur kapazitiven Ausbauplanung<br />

haben. Bei fünf zusätzlichen Hallen, die Ihnen ab<br />

2005 zur Verfügung stehen, wird man wohl kaum davon<br />

ausgehen können, dass Sie Ihren Wartungsbedarf für die<br />

kleinen Flugzeuge nicht mehr decken können. Das führt<br />

eben dazu, dass sich aus meiner Sicht als Alternative darstellt,<br />

mit der Ausbauplanung, wie wir das vorgeschlagen<br />

haben, das hier vorliegende Verfahren zu verbinden und<br />

die A380 vielleicht für ein Jahr in Singapur zu warten, wie<br />

es Herr Weiler Ihnen auch schon vorgeschlagen hat, um<br />

dann im Rahmen beider Verfahren zu prüfen, ob die US-<br />

Airbase nicht als Standort für die A380-Werft ernsthaft in<br />

Betracht zu ziehen ist. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch. Wir machen nun eine Pause und fahren<br />

um 17.30 Uhr fort, und zwar mit Herrn Christiansen. Auf<br />

den von Herrn Mehler angesprochenen Gesichtspunkt<br />

habe ich noch gewartet. Es lag ja auf der Hand, dass<br />

etwas dazu gesagt wird, dass man die Airbase als Ausweichstandort<br />

für die Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge<br />

verwendet, um auf diese Weise noch weitere Varianten<br />

ins Spiel zu bringen. Wir haben diesen Punkt aufgenommen.<br />

Ich glaube, es hat keinen Zweck, die Runde jetzt<br />

noch einmal zu eröffnen und sämtliche sich ergebenden<br />

neuen Varianten zu erörtern. Wir müssen natürlich von<br />

Amts wegen fragen, wie dem nachzugehen ist, ob sich<br />

weitere Spielräume ergeben, wie es sich mit der Zeitachse<br />

darstellt usw. Wir haben diesen Punkt, wie gesagt, aufgenommen.<br />

Jetzt machen wir erst einmal eine Pause. Auch ich<br />

kann nicht unbegrenzt konzentriert zuhören. Irgendwann<br />

ist die Kapazität am Ende. Wir treffen uns um 17.35 Uhr<br />

wieder.<br />

(Unterbrechung von 17.19 bis 17.38 Uhr)<br />

15 – 56 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir wollen fortfahren. Herr Christiansen möchte gerne<br />

Gehör haben. Bitte seien Sie so freundlich, sich auf Ihre<br />

Plätze zu begeben.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich warte gerne auch noch einen Augenblick.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, natürlich. - Herr Christiansen, Sie haben das Wort.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich möchte noch einmal auf den Punkt „Alternativen“ zurückkommen.<br />

Ich hatte diesen Punkt bei dem Tagesordnungspunkt<br />

vorher zurückgestellt, weil ich davon ausgegangen<br />

bin, dass erst die Alternativen zur Halle durchgegangen<br />

werden und dann die anderen Vorhabensbestandteile<br />

auch noch einmal auf Alternativen geprüft werden.<br />

Ich konnte heute Morgen leider nicht da sein.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das macht ja nichts.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich weiß nicht, was heute Morgen dazu genau besprochen<br />

worden ist. Natürlich geht es mir zunächst einmal um die<br />

Kreisstraße, die auch zu dem Vorhaben gehört und natürlich<br />

entsprechend bei den Alternativen mit zu betrachten<br />

ist. Dazu hätte ich erst einmal eine Frage. Wir hatten bisher<br />

schon mehrfach den Fall, dass nach der Ansicht der<br />

Fraport bestimmte Rechtsvorschriften - Baugesetzbuch,<br />

Baunutzungsverordnung usw. - hier nicht zutreffen. Wie<br />

ist es nach Ansicht der Fraport zu sehen: Gelten hier die<br />

hessischen Vorschriften zum Straßenbau, insbesondere<br />

das Hessische Straßengesetz?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, ich gehe davon aus.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Okay. Danke schön. Das hätten wir schon einmal geklärt.<br />

Die nächste Frage wäre: Welche Alternativen sind<br />

denn für die Kreisstraßenverlegung von Ihnen vorab geprüft<br />

worden? In den Unterlagen habe ich dazu nichts<br />

gefunden. Ich gehe aber davon aus, dass Sie vorab Alternativen<br />

geprüft haben.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie müssen sich jetzt einmal die Karte vorstellen. Wir<br />

können sie auch gern einmal auflegen. Es gibt nicht viele<br />

Alternativen im östlichen Bereich, also - wenn Sie die<br />

Karte betrachten - rechts. Sie haben zwei Zwangspunkte:<br />

Sie haben zum einen die untere rechte Kante der A380-<br />

Werft und der Betriebsstraße und Sie haben zum anderen<br />

die vorhandene Straße, die Okrifteler Straße, von der Sie<br />

abzweigen müssen.<br />

(Bild 6)<br />

Jetzt gibt es Trassierungsparameter und Richtlinien bei<br />

entsprechenden Entwurfsgeschwindigkeiten, die dazu füh-<br />

ren, dass die Straße genau in diese Lage kommt. Wir<br />

haben heute früh eine Alternativtrassierung gesehen, die<br />

bei engeren Radien, Ecken oder Kurven viel weiter hoch<br />

fährt. Das geht halt nicht. Marginal könnte man diesen<br />

Bereich durch eine ungünstigere Linienführung vielleicht<br />

noch verkleinern, aber nicht nennenswert. Das, was wir<br />

auf dem Bild heute früh gesehen haben, lässt sich einfach<br />

nicht realisieren. Sie können theoretisch rechts ein bisschen<br />

weiter hoch fahren und können dann versuchen, mit<br />

oder ohne eine Gegenkurve den Zwangspunkt untere<br />

Hallendecke wieder zu erreichen. Das würde man aber<br />

nicht tun. Das ist einfach keine vernünftige Trassierung.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Meine Frage war, welche Alternativen Sie geprüft haben.<br />

Sie haben jetzt erzählt, warum Sie keine geprüft haben.<br />

Ich habe Ihrer Antwort jetzt entnommen, dass Sie keine<br />

anderen Alternativen als die eben genannte geprüft haben.<br />

Das habe ich so verstanden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, so hat er es gesagt.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich will Ihnen dann auch ein Bild zeigen.<br />

(Bild 3)<br />

Das ist jetzt eine Skizze, die eine Mitarbeiterin von mir<br />

angefertigt hat, auf der jetzt einmal eine Alternative dargestellt<br />

wird. Gehen Sie bitte nicht davon aus, wir wollten,<br />

dass es so gebaut wird. Die Skizze soll einfach nur einmal<br />

zeigen, wie es auch sein könnte. Zur Erklärung: Wir sehen<br />

die Halle genau an dem Standort, wo Sie sie planen. Der<br />

bisherige Verlauf der Kreisstraße ist gestrichelt dargestellt.<br />

Eine Alternative ist fett dargestellt. Unten ist dünn die<br />

Planung eingezeichnet, wie sie jetzt in den Unterlagen<br />

vorliegt. Wir sehen, dass im westlichen Bereich eine erhebliche<br />

Eingriffsminimierung möglich wäre, indem man<br />

die Kreisstraße praktisch in ihrem Verlauf belässt und die<br />

Neutrassierung erst wesentlich später macht. Von den<br />

Gebäuden her gibt es keinen Unterschied. Das Tor 31<br />

wird wahrscheinlich eh nicht an der Stelle bleiben können,<br />

wo Sie es planen. Wir haben es einfach einmal rechts<br />

daneben eingezeichnet.<br />

Ich schätze, dass sich nach dieser Variante eine erhebliche<br />

Eingriffsminimierung - 40 % - ohne irgendwelche<br />

Nutzenminimierung ergibt. Das ist eine Variante - ich würde<br />

es einmal als Variante, nicht als Alternative bezeichnen<br />

-, die sich aufdrängt. Sie drängt sich deswegen auf,<br />

weil der Straßenverlauf östlich der Halle genauso im<br />

Raumordnungsverfahren dargestellt worden war. Sie<br />

haben zwar Erklärungen dazu gegeben, warum man irgendwelche<br />

Flächen verlagert hat; Herr Haldenwang hat<br />

sich darüber beschwert. Ich habe aber bis heute nicht<br />

verstanden, warum Sie es anders machen wollen, als wir<br />

es jetzt dargestellt haben, denn in diesem Bereich haben<br />

Sie jetzt ja gar keine Gebäude oder sonstige Nutzungen<br />

vorgesehen. Sie haben einfach nur die Straße verlegt.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 57


Jetzt kommen wir zu den Radien. Darüber können wir<br />

vielleicht später noch einmal sprechen, wenn es um das<br />

Straßen-Thema geht. Wir haben jetzt einfach einmal Radien<br />

so eingeplant, wie sie eigentlich nach den Vorschriften<br />

sein müssten. Den westlichen Teil haben wir im Gegensatz<br />

dazu so gelassen, wie Sie ihn hatten. Dazu sage<br />

ich gleich noch etwas. Jetzt hätten wir eine Alternative, die<br />

sich aufdrängt.<br />

Der nächste Schritt wäre folgender: Wenn Sie sich<br />

einmal das Hessische Straßengesetz angesehen haben,<br />

haben Sie vielleicht auch § 33 Abs. 3 gefunden. Er enthält<br />

Aussagen dazu, was geprüft werden muss. UVP-pflichtig<br />

sind dabei Vorhaben, insbesondere Kreisstraßen, die sich<br />

auf FFH- und auf Vogelschutzgebiete auswirken. „Auswirken“<br />

heißt nicht unbedingt beeinträchtigen; es ist einfach<br />

von „auswirken“ die Rede. Jetzt ist die Frage: Haben Sie<br />

eine UVP für diese Straßenplanung gemacht, so wie es<br />

hier im Hessischen Straßengesetz vorgesehen ist?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich bitte nur diese Frage zu beantworten.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Die Radien gehen so nicht. Sie haben auch die Fläche der<br />

Werft verändert. Deshalb passt es nicht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Amann, hier wurde nach einer UVP gefragt.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben eine Gesamt-UVP für das A380-Vorhaben gemacht.<br />

Im Rahmen dieser Gesamt-UVP sind auch die<br />

Straße und die Auswirkungen der Straße behandelt.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Gut. Aber ich gehe jetzt einmal davon aus: Selbst wenn<br />

Sie das jetzt in einem Verfahren zusammenfassen, gelten<br />

hier genau die gleichen Vorschriften wie dann, wenn Sie<br />

eine Planfeststellung nur für die Straße machen würden.<br />

Das heißt, wenn Sie jetzt nur für die Straße eine Planfeststellung<br />

machen würden, müssten Sie für diese Straße<br />

eine UVP machen.<br />

Ich habe speziell zur Straße nichts gefunden. Auf jeden<br />

Fall müssen Sie Alternativen einstellen. Das haben<br />

Sie nicht gemacht. Das heißt, nach meinem Dafürhalten<br />

ist diese Planung absolut unvollständig. Ich habe jetzt zumindest<br />

einmal eine Alternative aufgezeigt, die sich aufgedrängt<br />

hat und die Sie hätten untersuchen müssen. Sie<br />

hätten sie nachher dann verwerfen können, aber Sie haben<br />

sie noch nicht einmal untersucht. Das heißt, die Unterlagen<br />

sind in Bezug auf diese Straßenplanung unvollständig<br />

und entsprechen auch nicht den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Deswegen möchte ich den Antrag stellen, dass<br />

dieses Verfahren in Bezug auf diese Kreisstraßenverlegung<br />

eingestellt wird und dann möglicherweise neu begonnen<br />

wird, wenn Sie die Unterlagen vollständig vorlegen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich darf dazu bemerken, dass eine ganz ähnliche<br />

Trassenführung - wenn sie nicht sogar identisch ist - heute<br />

Vormittag bereits vorgestellt worden ist. - Ich höre, es war<br />

sogar dieselbe. Fotografisch genau hatte ich es natürlich<br />

nicht im Gedächtnis. Ich hatte das Gefühl, es war dieselbe.<br />

Sie ist heute Morgen auch erörtert worden. Weil Sie<br />

nicht da waren, was nicht besonders schlimm ist, haben<br />

Sie die Erörterung im Näheren nicht mitbekommen. Wir<br />

haben daraus aber mitgenommen, dass wir diese Straßenführung<br />

natürlich auf ihre Tauglichkeit untersuchen<br />

müssen und feststellen müssen, ob sie mit den übrigen<br />

Parametern, die dazugehören - ich nenne z. B. die Verlagerung<br />

von Tor 31 und der Eingangsstelle -, zusammenpasst.<br />

Das ist heute Morgen angesprochen worden. Wir<br />

haben das auch aufgenommen. Wir werden dieser Sache<br />

nachgehen.<br />

Was Ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens hinsichtlich<br />

der Straße betrifft, so verweise ich Sie, sofern Sie<br />

wirklich wieder einen echten Abbruchsantrag stellen, auf<br />

das Ministerium. Ich sage Ihnen aber gleich, dass die<br />

teilweise Einstellung eines Verfahrensstückes im Rahmen<br />

eines Verfahrens, das ein komplexes Gesamtes in der<br />

Planung darstellt, aus rechtlichen Gründen so ohne weiteres<br />

nicht geht. Wenn schon, dann müssten Sie alles umplanen.<br />

Das heißt, Sie können immer nur en bloc Ja oder<br />

Nein sagen. Man kann aber nicht zur Halle Ja, zum Tor 31<br />

vielleicht auch noch Ja, zur Straße aber Nein sagen. Das<br />

wird so wahrscheinlich nicht gehen. Sie müssten sonst<br />

nämlich noch lauter Anschlussfragen klären, damit das<br />

Gesamtproblem dann wieder gelöst ist, das da hätte gelöst<br />

werden sollen. Deswegen habe ich in dieser Hinsicht<br />

Zweifel. Gleichwohl habe ich den Antrag jetzt aufgenommen,<br />

so wie Sie ihn gestellt haben. Er wird dann entsprechend<br />

weitergeleitet. - Sie haben weiterhin das Wort.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Wir hatten auch den Antrag gestellt, diese Verfahren zu<br />

trennen und die Kreisstraße in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren<br />

zu behandeln. Von daher wäre es<br />

natürlich schon möglich, das gesondert zu machen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wenn man das trennt, dann haben Sie Recht.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Es zeigt sich ja hier auch wieder, dass die Fraport gar<br />

nicht in der Lage ist, so ein Verfahren entsprechend den<br />

Vorschriften durchzuführen. Sie hat noch nicht einmal die<br />

Unterlagen komplett vorgelegt und auch die entsprechenden<br />

alternativen Planungen nicht gemacht.<br />

Ich möchte bei dieser Straßenplanung jetzt noch einen<br />

anderen Punkt ansprechen. Der Bereich westlich der<br />

Halle, über den ja schon mehrfach gesprochen worden ist,<br />

ist meiner Meinung nach so überhaupt nicht möglich. Wir<br />

hatten bisher bei etlichen Alternativen die Aussage von<br />

Fraport gehört: Die Alternative ist nicht möglich, weil die<br />

Ausbauplanung dem entgegensteht. - Genau das ist bei<br />

dieser Planung der Fall. Wenn Sie sich einmal die Aus-<br />

15 – 58 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


auplanung angucken, stellen Sie fest, dass an der Stelle<br />

westlich der A380-Halle eine Fläche für Wartungseinrichtungen<br />

vorgesehen ist. Darauf wollen Sie jetzt eine Straße<br />

bauen. Das geht, wie ich denke, nicht. Das Ausbauvorhaben<br />

steht dem entgegen. Wir müssten sonst generell<br />

sagen, dass dieses Argument dann auch nicht bei anderen<br />

Varianten zählen kann. Das sieht man ja jetzt sehr<br />

deutlich. Sie wollen das ja planfestgestellt bekommen, das<br />

heißt, das wird dann ja Bestand haben, es sei denn, Sie<br />

wollen ein neues Konstrukt einführen, wonach eine Planfeststellung<br />

befristet gilt und danach etwas anderes. Ich<br />

weiß nicht, wie Sie sich das genau vorstellen. Ich bin der<br />

Meinung, dass dieses Vorhaben so nicht durchgeführt<br />

werden kann. Die Ausbauplanung steht dem entgegen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wie gesagt, das steht bei uns im Protokoll. Wir werden<br />

dieser Problematik noch besondere Aufmerksamkeit<br />

schenken, insbesondere was die Verlegung dieser Kreisstraße<br />

betrifft.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich war noch nicht ganz fertig. Ich möchte noch einen<br />

Punkt ansprechen. Wir werden ja noch über die genaue<br />

Trassierung dieser Straße und die Radien usw. sprechen<br />

müssen. Dafür ist, wie ich denke, jetzt bei den Alternativen<br />

aber nicht der richtige Zeitpunkt. Welcher Tagesordnungspunkt<br />

wäre das dann? Wäre das Tagesordnungspunkt<br />

4?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Hinsichtlich der genauen Neuplanung von Alternativen - -<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Nein, nicht Alternativen, sondern diese Planung. Wir haben<br />

als Straßenbaulastträger ja auch eine Stellungnahme<br />

dazu abgegeben.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja eben. Das könnte noch unter Tagesordnungspunkt 18 -<br />

Sonstige verkehrliche Belange - untergebracht werden.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Ich hatte gedacht, es wäre unter Tagesordnungspunkt 4 -<br />

Technische Planung - unterzubringen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Unter Tagesordnungspunkt 4 geht das auch noch. Es geht<br />

aber nicht mehr unter Tagesordnungspunkt 3. Darauf<br />

kommt es mir jetzt an.<br />

Christiansen (Kreis Groß-Gerau):<br />

Genau. Dann bin ich erst einmal fertig. - Danke.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt 3 abschließen.<br />

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf:<br />

4. Technische Planung, Betriebs-<br />

konzept<br />

Zunächst zu den Tagesordnungspunkten 4.1 und<br />

4.2:<br />

Herr Löbig hat das Wort.<br />

4.1 Vorhabensplanung<br />

4.2 Flugbetrieb<br />

Löbig (RP Darmstadt):<br />

Wir haben uns bei der Aufstellung der Tagesordnung bzw.<br />

der einzelnen Unterpunkte gewisse Vorstellungen gemacht.<br />

So ist es auch bei Punkt 4. Im Normalfall war es<br />

so, dass Fraport ihre Vorstellungen zu den einzelnen<br />

Punkten vorgetragen hat. Bei Punkt 4 ist es so, dass die<br />

Unterpunkte 4.1 - Vorhabensplanung - und 4.2 - Flugbetrieb<br />

- nach meinem Dafürhalten u. a. bei den Alternativen<br />

schon ausreichend erörtert worden sind. Ich will das einmal<br />

kurz begründen. Vorhabensplanung und als Merkposten<br />

dazu Anordnung der Anlagen und Nutzungs- und Andienungskonzept<br />

der Anlagen: Nach meiner Meinung ist<br />

dieses Thema unter dem Punkt „Alternativen“ ausführlich<br />

betrachtet worden. Es ging dort um die Anordnung der<br />

Anlagen. Wir haben ja verschiedene Anlagen in dem Sinne,<br />

wie sie hier in Frage stehen: die eigentliche Werft, die<br />

Lagerhalle, die Kreisstraße, das Tor usw. Wenn man sich<br />

die Einwendungen zur Anordnung der Anlagen ansieht,<br />

muss man feststellen, dass z. B. unter dem Gebot der<br />

Minimierung von Bannwaldverlust usw. Darlegungen gemacht<br />

wurden, z. B. unter dem Punkt Verlegung von<br />

Tor 31 usw. So weit erst einmal zu Punkt 4.1.<br />

Bei Punkt 4.2 - Flugbetrieb - geht es unter anderem<br />

darum - das hatten wir auch schon; dazu hatte Fraport<br />

seine Vorstellungen auch dargelegt -, wie es um die Tauglichkeit<br />

des Flughafens für den Flugbetrieb des A380<br />

steht. Das hatte Fraport unter Berufung auf die vorliegenden<br />

Genehmigungen und ICAO dargelegt. Ich meine daher,<br />

dass man das unter diesem Gesichtspunkt auch<br />

abhaken könnte.<br />

Was aus meiner Sicht unter diesem Punkt eventuell<br />

noch diskutiert werden könnte, wäre die Planung des<br />

Werftvorfeldes. Auch da wissen wir ja eigentlich, wie es<br />

geplant ist, für wie viele Flugzeuge usw. usf., aber das<br />

könnte eventuell vertieft werden.<br />

Ich weiß jetzt nicht, ob Fraport von sich aus dazu noch<br />

einen Vortrag halten will oder ob wir aus dem Zuhörerraum<br />

fragen sollten, ob das auch so gesehen wird oder ob<br />

das völlig anders gesehen wird und Fraport dann vielleicht<br />

dazu noch einmal eine Vorstellungsrunde gibt.<br />

Das wären jetzt meine Eingangsanmerkungen zu diesen<br />

zwei Punkten.<br />

Dann geht es mit dem weiter, was wir uns unter dem<br />

Punkt 4 auch noch vorgestellt haben, also Straßenplanung,<br />

öffentliche Betriebsstraßen, ÖPNV, Ver- und Entsor-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 59


gung und Bauablaufplanung, also mit Rodungsplan usw.,<br />

was bisher noch nicht erörtert wurde.<br />

Das sind die Gesamterwägungen zu Punkt 4, wobei<br />

sich, wie gesagt, mein Schwerpunkt jetzt auf die Vorhabensplanung<br />

und den Flugbetrieb bezog.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Will sich Fraport noch irgendwie äußern?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Fraport schlägt vor, die Karte aufzulegen, und anhand der<br />

Karte können wir dann über jede Frage unserer Planungen<br />

gerne diskutieren.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut, so können wir vorgehen. - Bitte, Herr Mehler.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich hatte heute Morgen schon etwas zum Betriebskonzept<br />

ausgeführt und hatte angeregt, dass Fraport möglicherweise<br />

noch einmal auf die LKW-Ströme eingeht, die über<br />

das Tor 31 abgewickelt werden, und noch einmal darlegt,<br />

wie hoch diese LKW-Ströme insbesondere aus Richtung<br />

Norden und aus Richtung Süden im hier vorgesehenen<br />

Planungsfall Ausbau der A380-Werft zu beziffern sind und<br />

wie sie sich in Bezug auf den PKW-Verkehr und im Verhältnis<br />

zu ihm verteilen.<br />

Eine zweite Anregung möchte ich noch geben. Ich<br />

greife damit gerne das auf, was Herr Löbig gerade gesagt<br />

hat. Die Vorfeldgestaltung würde uns natürlich auch brennend<br />

interessieren, insbesondere weil wir bei der Alternativendiskussion<br />

gesehen haben, dass nicht alle Alternativen<br />

eine Run-Up-Position für alle Laststufen der Triebwerke<br />

beinhaltet haben, jetzt aber die hier vorgesehene Planung<br />

eine solche Run-Up-Position beinhaltet. Wir wollten<br />

gerne noch einmal hören, warum das bei der hier vorgesehenen<br />

Planung aus der Sicht von Fraport notwendig ist.<br />

(Bild 6)<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Bickel, soll ich noch kurz etwas zu Tor 31 sagen?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, zu dieser LKW-Geschichte und zu den Run-Up-<br />

Positionen. Nach diesen Punkten ist gefragt, und das<br />

können Sie bitte noch erläutern.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Tor 31, Bestand heute: zwölf PKW-Stellplätze, fünf LKW-<br />

Stellplätze, dazu ein Kontrollplatz für den Zoll, auf den drei<br />

PKW oder ein LKW passen. Das alles wurde genehmigt<br />

am 14.08.1997. In Planung sind jetzt 41 PKW-Stellplätze<br />

und 17 LKW-Stellplätze.<br />

Zur Konkretisierung von heute früh, damit auch das<br />

nicht im Raum stehenbleibt: Wir haben heute 335 von<br />

diesen ganzen Kfz pro Tag, die unter der Rubrik LKW<br />

laufen, aber solche, die kleiner als 7,5 t sind und deshalb<br />

nicht unter die Beschränkungen im südlichen Bereich von<br />

Mörfelden zum Tor 31 fallen. Im Gutachten 5.11 ist die Anzahl<br />

dieser Klein-LKW unter 7,5 t, die nicht unter die Beschränkungen<br />

fallen, mit 512 LKW pro Tag prognostiziert.<br />

Das alles ist im Gutachten dargestellt.<br />

Ganz kurz noch zur Dimensionierung, weil auch sie<br />

hinterfragt worden ist: Wir haben heute 3 944, also knapp<br />

4 000 Kraftfahrzeuge pro Richtung. Wir sind davon ausgegangen,<br />

dass 15 % dieser Summe in der Spitzenstunde<br />

anfallen. Für die Spitzenstunde müssen Sie diese Anlage<br />

dimensionieren. Das wären knapp 600 Fahrzeuge. Ein<br />

Teil dieser Fahrzeuge sind Anmeldefahrzeuge, die dort<br />

stehenbleiben müssen. Der Fahrer muss sich dann mit<br />

dem Personalausweis Einlass verschaffen. Wenn Sie davon<br />

ausgehen, dass das 10 % sind, kommen Sie auf einen<br />

Anteil von 59 in der Spitzenstunde. Aus diesen 59<br />

resultieren dann unsere Planungen, die in der Summe 58<br />

Stellplätze beinhalten. - So viel zur Dimensionierung der<br />

Toranlage, zu ihrem Bestand und zu ihrer Genehmigung.<br />

Herr Mehler, habe ich jetzt noch etwas zu beantworten<br />

vergessen?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, warum die Run-Up-Positionen hier dabei sind und bei<br />

anderen Alternativen nicht dabei sind.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Entschuldigung, ich verstehe die Frage nicht. Hier dabei<br />

und woanders nicht?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, hier haben Sie doch Run-Up-Positionen vorgesehen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ach so, ja.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bei anderen Alternativen - im Norden und wo überall -<br />

tauchen solche Run-Up-Positionen nicht auf.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Nein, die waren dort genauso vorgesehen. Deswegen<br />

hatte ich die Frage nicht verstanden. Jetzt habe ich sie<br />

verstanden. Wir haben hier bei dieser Planung Run-Up-<br />

Positionen auf dem Wartungsvorfeld für die Laststufen Idle<br />

und Part Power vorgesehen. Die wären natürlich auch bei<br />

den anderen Standorten vorgesehen gewesen, bei den<br />

anderen sieben, die wir betrachtet haben. Sie wären<br />

natürlich dort vorgesehen gewesen, weil wir immer die<br />

drei Positionen ausgewiesen haben. Die finden ja dort<br />

statt, wo diese drei Flieger vor der Halle dargestellt sind.<br />

Aber die konkrete Diskussion ist einfach hinfällig, weil ja<br />

aufgrund der anderen Randbedingungen der Planung die<br />

Standortalternativen nicht zum Tragen gekommen sind,<br />

sodass es keinen weiteren Sinn macht, jetzt Unterschiede<br />

in der Standlaufposition der Varianten 1 bis 7 im Vergleich<br />

zur Antragsvariante zu diskutieren. Aber vorhanden gewesen<br />

wären sie auch dort.<br />

15 – 60 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, es ist wirklich schwierig, so zu diskutieren,<br />

weil einer meiner ersten Beiträge hier in diesem Verfahren<br />

so ablief, dass Sie mich, was die Run-Ups angeht, korrigiert<br />

haben. Da haben Sie mich verbessert und haben mir<br />

erklärt, dass Run-Ups der Leistungsstufe Idle, der Leistungsstufe<br />

Part Power und der Leistungsstufe Take-off<br />

Power am Tage vor der A380-Werft stattfinden und in der<br />

Nacht, wenn ich es richtig weiß, nur Triebwerksprobeläufe<br />

der Laststufe Idle - da kann ich mich jetzt aber nicht festlegen<br />

-, wohingegen die Triebwerks-probeläufe der Leistungsstufe<br />

Take-off Power auf Charly stattfinden. So hatte<br />

ich das Konzept der Triebwerksprobeläufe vor der A380-<br />

Werft von Ihnen vorgestellt bekommen.<br />

Andererseits ist hier zu der Variante zwei - das war der<br />

Standort in der Nähe von Zeppelinheim - gesagt worden -<br />

und zwar auf Nachfragen, ich kann mich leider nicht mehr<br />

erinnern, von wem -, dass dort keine Triebwerksprobelaufposition<br />

vorgesehen ist, weil es technisch an der Stelle<br />

nicht machbar wäre und die Ausrichtung in den Wind nicht<br />

erfolgen soll.<br />

Ich bitte also wirklich darum, dass wir versuchen, diesen<br />

Widerspruch aufzuklären. Mir scheint es schon sehr<br />

wichtig zu sein, ob Sie bei allen Varianten eine solche<br />

Triebwerksprobelaufposition vorgesehen haben oder<br />

nicht.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich weiß nicht, was ich jetzt anders gesagt habe, als ich es<br />

damals gesagt habe. Nachts finden die Triebwerksprobeläufe<br />

mit Take-off Power auf Charly statt, vor der<br />

Halle nur Idle, und tagsüber finden alle dort statt. Die<br />

Position für diese Standläufe ist, wenn Sie so wollen, das<br />

linke der drei dort dargestellten Flugzeuge. Je nachdem,<br />

wie die Windrichtung ist, muss das Flugzeug stehen. Ich<br />

hatte gesagt, dass es dann bei der einen Richtung nicht<br />

möglich ist, dass ein weiteres Flugzeug direkt daneben<br />

steht, während es, wenn das Flugzeug mit seiner Kabine<br />

in Richtung Osten steht, möglich ist, dort zwei weitere<br />

Flugzeuge abzustellen. Das waren meine Ausführungen<br />

zu den Triebwerksprobeläufen, also zu den Standläufen<br />

vor der Halle, und ich weiß nicht, wo der Unterschied zu<br />

dem ist, was ich damals gesagt habe.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Was Herr Mehler Ihnen vorhält, ist, dass Sie bei der Variante<br />

2 keine Triebwerksprobelaufstandorte gehabt haben,<br />

weil das aus technischen oder sonstigen Gründen dort<br />

nicht möglich gewesen wäre. Sie haben aber gesagt, bei<br />

allen hätten Sie solche Standlaufplätze vorgesehen gehabt.<br />

Nun sagt er: aber bei der Variante 2 nicht. - Das war<br />

das, was er gerne aufgeklärt haben möchte.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, Entschuldigung, jetzt sehen Sie, es gibt nach knapp<br />

vier Wochen dann doch Spuren. - Sie meinen jetzt die<br />

Standortvariante 2, die rechts von der A 5 angeordnet<br />

wäre. Dort müssten wegen der vorrangig herrschenden<br />

Windrichtung die Flugzeuge entweder quasi an die Halle<br />

blasen oder mit der Kabine zur Halle stehen. Insofern<br />

hatte ich gesagt, dass es bei dieser Variante wegen der<br />

zwangsläufig notwendigen Anordnung der Halle und der<br />

damit auch nur möglichen Anordnung der Flugzeuge und<br />

ihrer Position schwierig wäre oder nicht möglich wäre,<br />

Triebwerksprobeläufe zu machen. Das war nur auf die<br />

Variante 2 bezogen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, und jetzt sagen Sie, bei allen wäre eine solche - -<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich habe gesagt, dass Triebwerksprobeläufe nach dem<br />

Betriebskonzept bei allen Varianten notwendig würden,<br />

und zwar genau in diesem Mengengerüst, wie sie hier<br />

sind, dass man tagsüber diese Triebwerksprobeläufe in<br />

allen Laststufen macht und nachts nur Idle und den Rest<br />

auf Charly. Es gilt für alle sieben Varianten, dass diese<br />

Notwendigkeit besteht. Ich hatte, weil mir das als ein erwähnenswertes<br />

Kriterium erschien, gesagt, dass insbesondere<br />

bei dieser Variante diese Triebwerksprobeläufe<br />

nicht oder nur sehr schwer möglich wären, weil eben die<br />

Flugzeuge nicht in der richtigen Richtung stehen. Dann<br />

bräuchte man mehr Platz, und dann müsste man sie generell<br />

auf Charly machen oder woanders. Das hatte ich in<br />

Bezug auf diese Variante gesagt. Bei den anderen Varianten,<br />

wo es möglich ist, die Flugzeuge in die Hauptwindrichtungen<br />

zu stellen, kann man natürlich auch die Triebwerksprobeläufe<br />

machen.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Danke, Herr Bickel. - Herr Amann, ich freue mich natürlich,<br />

dass sich dieser Widerspruch jetzt aufgeklärt hat und<br />

dass Sie dann doch einräumen, dass bei der Variante 2<br />

keine Triebwerksprobelaufpositionen an diesem Standort<br />

vorgesehen waren. Da stellt sich für uns natürlich die<br />

Frage, warum bei der A380-Werft, wie sie am beantragten<br />

Standort jetzt gestaltet werden soll, die Triebwerksprobeläufe<br />

nicht auch auf Charly durchgeführt werden sollen,<br />

sondern vor der Halle.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das wäre mit ein Kriterium dafür gewesen - deshalb habe<br />

ich es auch erwähnt -, diesen Standort zu verwerfen. Sie<br />

können nicht alle Triebwerksprobeläufe auf Charly machen.<br />

Da gibt es betriebliche Erschwernisse. Sie müssen<br />

mit dem Flugzeug dorthin und müssen wieder weg. Dabei<br />

müssen Sie eine Start- und Landebahn kreuzen. Deshalb<br />

würde das nicht ins Betriebskonzept passen. Man muss<br />

also diese Standläufe, die nicht zwangsläufig auf Charly<br />

gemacht werden müssen, vor der Halle machen. Deshalb<br />

hatte ich das auch bei der Variante 2 erwähnt, dass es ein<br />

weiteres negatives oder Ausschlusskriterium für diesen<br />

Standort war, dass sie dort nicht möglich gewesen wären.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, Sie wollen uns einfach nicht verstehen. Es ist<br />

doch selbstverständlich, dass wir uns bei dem Betriebskonzept<br />

natürlich freuen würden, wenn Sie es so gestalten<br />

würden, dass die Umweltauswirkungen dieses Betriebs-<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 61


konzepts relativ geringfügig bleiben würden, dass Sie also<br />

nicht wieder mit nicht nachvollziehbaren betrieblichen Erwägungen<br />

kommen, warum Sie gerne Triebwerksprobeläufe<br />

im Bannwald durchführen möchten. Sie sollten jetzt<br />

doch so viel Verständnis für unsere Position entwickelt<br />

haben, dass Sie einsehen, dass es für uns wirklich darauf<br />

ankommt, wo Sie Ihre Triebwerksprobeläufe durchführen,<br />

neben dem Wohngebiet oder auf Charly oder sonstwo.<br />

Das muss Ihnen doch klar geworden sein.<br />

Zur Gestaltung des Tores 31 möchte ich, weil das jetzt<br />

so untergegangen ist, ausführen, dass Sie gesagt haben,<br />

dass diese Gestaltung des Tores 31 jetzt mit einer Ausweitung<br />

von ehemals fünf LKW-Positionen auf 17 konzipiert<br />

ist. Das ist ja eine Verdreifachung der LKW-Positionen,<br />

und das wollte ich nur einmal festgestellt haben.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dort hat jetzt jemand das Wort, der aber offenbar nichts<br />

sagen will.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Doch, Herr Bickel, aber es ist wirklich schwierig. Sie müssten<br />

einen in dem Moment wirklich ansprechen, denn es<br />

war für mich gar nicht erkennbar, ob Herr Mehler fertig ist.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Für mich ist das auch nicht immer erkennbar. Aber es<br />

macht nichts. Bitte!<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Der erste für mich spannende Punkt hat sich eigentlich<br />

aus der vorherigen Diskussion ergeben. Was ist eigentlich<br />

zwingend daran, dass man die Stellplätze wirklich vor der<br />

Halle anordnet? Wenn ich Sie richtig verstanden habe,<br />

Herr Amann, ist das zwar praktisch, aber nicht zwingend.<br />

Ist das richtig?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wo soll ich sie denn sonst anordnen? Schauen Sie bitte<br />

einmal auf den Plan. Ich habe eine Halle und habe davor<br />

drei Möglichkeiten, ein Flugzeug abzustellen, entweder zu<br />

Wartungsarbeiten, die nicht hallenpflichtig sind, oder für<br />

Triebwerksprobeläufe oder einfach zum Abstellen, weil ich<br />

einen Puffer brauche. Ich kann sie auch zwei Kilometer<br />

entfernt anordnen, aber dann macht ja bald die ganze<br />

Halle keinen Sinn mehr. Es ist ja gerade das Wesen der<br />

Einrichtung, dass ich eine Halle und ein dazu gehörendes<br />

Werftvorfeld habe. Wenn Sie zu Hause eine Garage bauen<br />

und einen Hof davor haben, wo Sie das Auto abstellen<br />

können, machen Sie das auch nicht beim Nachbarn, sondern<br />

bei sich.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Das Beispiel finde ich gut. Es gibt durchaus Situationen,<br />

dass Sie noch so viel Platz haben, dass Sie die Garage<br />

bauen können, aber Ihr Auto nicht mehr vor die Garage<br />

stellen können. Wenn Sie dann das Auto aus irgendwelchen<br />

Gründen nicht in die Garage fahren, stellen Sie es<br />

woanders hin. Das ist gar nicht so unüblich. Gucken Sie<br />

sich in unseren Städten und Dörfern einmal um!<br />

Deshalb komme ich noch einmal darauf zurück. Sie<br />

müssen ja, wie Sie selber gesagt haben, bestimmte Wartungsarbeiten<br />

sehr wohl woanders durchführen. Das Wort<br />

„Charly“ fiel ja schon häufiger. Ich habe Sie jetzt so verstanden,<br />

dass Sie sagen: Man kann schon, aber es wird<br />

beschwerlicher. - Das war ja meine Frage.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich finde das Thema nicht diskussionswürdig. Sie können<br />

nicht eine Werfthalle bauen, egal auf welchem Standort,<br />

und die Flugzeuge vor der Halle auf einer Fläche, die<br />

einfach dazugehört, irgendwo anders anordnen. Das ist<br />

einfach kein Wartungskonzept, das ist keine vernünftige<br />

Planung.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Herr Amann, Sie wissen, dass das bei der CCT-Werft<br />

exakt genau so gemacht wird. Dies nur einmal als Beispiel<br />

zur Frage der Qualität, ob das Thema diskussionswürdig<br />

ist! Bei der CCT-Werft machen Sie vor der Halle überhaupt<br />

keine Wartungsläufe. Deshalb finde ich Ihre Reaktion<br />

jetzt ein bisschen heftig. Aber ich gebe mich damit<br />

zufrieden, weil Sie ja im Prinzip meine Frage bestätigt<br />

haben. Ich verstehe nur nicht, warum Sie da so intensiv<br />

nachhaken.<br />

In den Unterlagen sagen Sie in einer Textstelle, je<br />

nach Windrichtung werden die Maschinen auf diesem<br />

Vorfeld ausgerichtet und dann wird der Probelauf durchgeführt.<br />

Für mich hat sich daraus die Frage ergeben: Was<br />

hat das nun wirklich mit der Kapazität dieser drei Stellplätze<br />

zu tun, wenn man die Flugzeuge gar nicht so dahin<br />

stellt, sondern wenn sie dann, wenn man den Platz eigentlich<br />

braucht, ganz anders stehen, nämlich in Ost-West-<br />

Richtung oder umgekehrt? Da ist mir diese Größe und<br />

diese Ausrichtung, die Sie dort oben auf dem Bild haben,<br />

gar nicht mehr verständlich.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Herr Norgall, ich erkläre es Ihnen. Sie sehen dort drei<br />

Flieger stehen. Es sind drei Abstellmöglichkeiten für Flugzeuge<br />

maximal der Größe A380. Auf der rechten der drei<br />

Positionen kann immer ein Flugzeug stehen, entweder zu<br />

Wartungsarbeiten, die nicht hallenpflichtig sind, oder einfach<br />

zum Stehen. Auf der mittleren kann auch immer ein<br />

Flugzeug stehen, auch wenn gleichzeitig ein Triebwerksprobelauf<br />

auf der linken gemacht würde, und zwar dann,<br />

wenn der Wind von Osten kommt, somit das Triebwerk<br />

anbläst und das Flugzeug mit der Kabine in Richtung<br />

Osten stehen kann. Wenn aber das Flugzeug wegen<br />

Windrichtung aus Westen so stehen muss, dass die Kabine<br />

Richtung Westen zeigt, wobei ja hinten aus dem<br />

Triebwerk etwas herauskommt, wird es eben an dem<br />

mittleren Abstellplatz unmöglich, zumindest unbequem<br />

oder unkommod. Deshalb habe ich davon gesprochen,<br />

dass es je nach der notwendigen Aufstellrichtung des<br />

Flugzeuges bei einem Triebwerksprobelauf zu Nutzungsproblemen<br />

oder Ausfällen dieser mittleren Position kommt.<br />

Deshalb brauchen Sie auch die drei Positionen. Sonst<br />

hätte man sich vielleicht mit zweien begnügen können.<br />

Diese Dimensionierung auf drei beinhaltet eben alles,<br />

15 – 62 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


auch unter dem Ansatz der Minimierung des ganzen Eingriffs,<br />

sodass das, was nicht dort gemacht werden muss,<br />

auf der Abfertigungsposition gemacht werden kann oder<br />

kleinere Arbeiten auch im Norden. Daher kommt die Dimensionierung<br />

auf nur drei Positionen. Für die Anzahl der<br />

Flugzeuge bräuchte ich dort unten eigentlich acht bis neun<br />

Abstellpositionen. Die Möglichkeit, mit nur drei Positionen<br />

auf dem Vorfeld auszukommen, resultiert genau daraus,<br />

dass man eben, soweit es irgend geht, die anderen Möglichkeiten<br />

ausnutzt.<br />

In diesem Zusammenhang hatte ich auch beschrieben,<br />

dass diese Erschwernis besteht, wenn die Kabine in Richtung<br />

Westen steht.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Dazu eine Zwischenfrage, Herr Amann: Ist es richtig, dass<br />

dann, wenn Sie die Triebwerksprobeläufe gänzlich woanders<br />

machen würden, dieses Vorfeld kleiner ausfallen<br />

könnte, also für die nicht hallenpflichtigen Arbeiten und für<br />

das Rangieren?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Man müsste das dann wirklich genau berechnen. Ich weiß<br />

es nicht, denn diese Triebwerksprobeläufe sind ja keine<br />

stundenlang dauernden Ereignisse, die zehn oder 15<br />

Stunden am Tag gehen, und ob dann der Wegfall aller<br />

Probeläufe, die in der Summe auch keine große Zeit in<br />

Anspruch nehmen, dazu führen würde, dass man gänzlich<br />

auf diesen Platz verzichten kann, weiß ich nicht. Das<br />

müsste man prüfen. Ich glaube, eher nicht. Selbst wenn<br />

es im Extremfall so wäre, wäre es dann vielleicht so, aber<br />

das würde zu betrieblichen Erschwernissen führen, weil<br />

dann die Probeläufe immer an einem Standort stattfinden<br />

müssten, wo Sie in den Betrieb hineingehen müssen, wo<br />

Sie den Start- und Landebetrieb behindern, was eben zu<br />

einer betrieblich erschwerten Situation führt.<br />

Löbig (RP Darmstadt):<br />

Herr Amann, ich habe eine technische Frage, die mir nicht<br />

ganz klar ist. Starten und landen mit Gegenwind usw., das<br />

ist mir schon klar und nachvollziehbar, aber bei den Triebwerksprobeläufen<br />

bleiben ja Ihre Flugzeuge am Boden.<br />

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind da aber auch<br />

diese Regularien wie beim Fliegen maßgebend. Warum?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wenn Sie das Triebwerk laufen lassen, ohne dass sich<br />

das Flugzeug bewegt, muss sich das Triebwerk die ganze<br />

Luft, die es zum Verbrennen braucht, irgendwo holen.<br />

Wenn jetzt der Wind von hinten richtig heftig bläst, geht<br />

vielleicht eher das Flugzeug kaputt, als dass das Triebwerk<br />

richtig hochfährt. Sie brauchen einfach diese Luftzufuhr.<br />

Die haben Sie beim Flug durch die Geschwindigkeit<br />

des Fluges, bei Wind haben Sie sie durch den Wind, und<br />

wenn der Wind von der falschen Richtung bläst, kann das<br />

zu erheblichen Problemen oder zur Nichtdurchführbarkeit<br />

des Triebwerksprobelaufs - ohne das Risiko, das Triebwerk<br />

zu zerstören - führen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Dann ist natürlich die spannende Frage die, wie die in<br />

Hamburg das machen, wo sie die Triebwerksprobeläufe in<br />

einer Halle durchführen, wo der Wind ja ausgeschaltet ist.<br />

Aber das ist nicht mein Problem - das sage ich ganz deutlich<br />

-; das kann der Herr Löbig dann ja noch übernehmen.<br />

Für mich stellt sich nur noch folgende Frage, Herr Amann.<br />

Günstig wäre für Sie dann doch ein Platz, der immer<br />

geeignet wäre, ein Flugzeug hinzustellen, und zwar<br />

völlig unabhängig von der Abstellfläche anderer Flugzeuge,<br />

die nicht gerade einen Probetriebwerkslauf machen.<br />

Denn ich habe es jetzt so verstanden, dass die mögliche<br />

Fläche, die Sie vorgesehen haben, im Zweifelsfall sozusagen<br />

in der Funktion kleiner wird. Man kann dann also<br />

möglicherweise nicht drei Flugzeuge hinstellen, weil in<br />

einer ganz bestimmten Phase das zweite plötzlich nicht<br />

mehr hinpasst, weil ein Flugzeug im Triebwerksprobelauf<br />

ist. Das spricht ja erst einmal nicht für eine optimale Anordnung.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Triebwerksprobeläufe gehören zur Wartungsarbeit, und<br />

deshalb versucht man, sie so nah wie möglich dort zu<br />

machen, wo die anderen Arbeiten auch stattfinden. Nur in<br />

den Fällen, wo sie - beispielsweise aus der Lärmbetrachtung<br />

heraus - nicht gehen, man also gezwungen ist, die<br />

Örtlichkeit zu verlassen, geht man woanders hin. Aber<br />

diese Triebwerksprobeläufe sind, soweit sie vor der Halle<br />

durchführbar sind, auch dort zu machen, weil sie zum<br />

ganzen Wartungskomplex, zum Wartungsvorgang gehören.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Wie groß ist denn die Fläche, die ich vorsehen muss,<br />

wenn ein Flugzeug irgendwo steht und dort einen Probelauf<br />

durchführt? Sie sagten gerade, da müssten Abstände<br />

zum Nachbarflugzeug gewahrt sein. Wie groß wird denn<br />

dann die Fläche im Verhältnis zur Größe des Flugzeuges?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie sehen auf diesem Plan, dass man für diese Fläche<br />

eine Position braucht. Sie sehen die drei Flugzeuge. Die<br />

Positionen sind beim A380 rund 80 mal 80 m, also etwa<br />

quadratisch. Deshalb passt das. Wenn Sie das Flugzeug<br />

in die entsprechende Richtung drehen, nehmen Sie nicht<br />

mehr Platz weg. Sie brauchen dort eine Abstellposition.<br />

Sie brauchen dafür nicht mehr Platz, Sie brauchen nur die<br />

Möglichkeit, ein Flugzeug dort hinzustellen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Jetzt reden wir aneinander vorbei. Sie haben vorhin gesagt,<br />

wenn ganz links, also im Westen, ein Flugzeug steht<br />

und der Wind aus Westen kommt, sodass ich die Schnauze<br />

beim Triebwerksprobelauf auch nach Westen ausrichten<br />

muss, dann wäre der mittlere Platz nicht mehr nutzbar,<br />

weil hinten, so sage ich einmal ganz salopp, aus dem<br />

Triebwerk warme Luft herauskommt. Daran knüpft meine<br />

Frage an: Es geht sozusagen nicht um einen rechnerischen<br />

Platzbedarf, sondern um einen funktionellen, und<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 63


wie nah darf dabei hinter der Düse der nächste Kasten<br />

kommen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Dort kommen für Fraport keine Kästen an! Herr Norgall,<br />

Sie haben dort drei Positionen; Sie sehen sie. Das sind<br />

drei A380-taugliche Abstellpositionen. Dort stehen in der<br />

Regel Flugzeuge, an denen irgendetwas gemacht wird,<br />

oder sie stehen einfach dort, weil sie dort stehen: puffern,<br />

warten, abstellen. Die linke von den drei Positionen haben<br />

wir vorgesehen, wo auch Triebwerksprobeläufe stattfinden<br />

können. Je nach Windrichtung kann ich dann die anderen<br />

beiden nutzen oder nur eine. Ich brauche einfach den<br />

Platz für die Luft. Selbst wenn Sie dort gar keine Triebwerksprobeläufe<br />

machen würden, bräuchten Sie auf den<br />

Meter genau den gleichen Platz, nämlich diese drei Positionen.<br />

Ich sagte bereits, dass das von der Berechnung her<br />

viel zu wenige sind. Nur durch die Inanspruchnahme vorhandener<br />

Wartungspositionen für kurzfristige Arbeiten im<br />

Norden oder das Durchführen von einfachen Wartungsarbeiten,<br />

die nicht hallenpflichtig sind, auf der Abfertigungsposition<br />

kommen Sie mit dieser geringen Anzahl von Positionen<br />

außerhalb der Halle zurecht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Amann, das war gar nicht die Frage. Noch einmal:<br />

Herr Norgall will wissen, wie weit rechts, wenn Sie das<br />

linke Flugzeug drehen, der nächste Flieger stehen kann.<br />

Sie sagen, die nächste Position, die Sie da eingezeichnet<br />

haben, fällt weg, weil es dem zu heiß wird. Die dritte bleibt<br />

aber bestehen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, genau dort kann es stehen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Aha. Es könnte auch nicht ein halbes Flugzeug näher<br />

heran?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Nein.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Aha. Das war die Frage, und so einfach war sie zu beantworten.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Die hatte ich aber schon vorher beantwortet.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, nicht, wie dicht der heran darf. Sie haben nur gesagt,<br />

dass die mittlere Position nicht nutzbar ist. Eine<br />

Flugzeugposition, das ist ja immerhin eine ganze Zahl.<br />

Dass diese ganze Zahl nun zufällig auch gleichzeitig die<br />

Mindestweite ist, war daraus nicht unmittelbar zu entnehmen.<br />

Aber Sie haben es jetzt erklärt.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Aber halbe Positionen gibt es auch nicht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, das war nicht die Frage gewesen. Es ging nicht um<br />

halbe Positionen, sondern um den Platzbedarf, den Herr<br />

Norgall bloß wissen wollte, nicht um die Aufstellung der<br />

Flugzeuge. Er wollte nur wissen: Wie weit muss der von<br />

der Düse weg? Da haben Sie jetzt gesagt: Eine ganze<br />

Position muss er weg.<br />

Noch einmal Herr Norgall, bitte.<br />

Norgall (BUND):<br />

Es geht natürlich weiter, wie Sie wissen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, ich weiß.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Die spannende Frage für mich ist: Sie haben jetzt drei<br />

Plätze für den A380 vorgesehen. Wir wissen, es geht um<br />

15 A380. Da ist schwer vorstellbar, dass wirklich drei<br />

gleichzeitig vor der Halle stehen. Deshalb noch einmal die<br />

Frage: Wie viele B747 passen dorthin?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das waren doch sechs, oder?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Auf die gesamte Fläche passen, wenn Sie keine A380<br />

abstellen, vier B747.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gilt dafür auch der Satz, dass dann, wenn die ihren Probelauf<br />

machen, auch nur ein Standplatz wegfällt, sodass<br />

dann drei B747 dort sind, oder müsste der auch ganz<br />

rechts stehen, sodass zwei Standplätze wegfallen? Das<br />

würde ich bei der Gelegenheit gerade einmal einschieben.<br />

- Oder habe ich Ihnen damit etwa die Butter vom Brot<br />

genommen, Herr Norgall? Dann bitte ich um Entschuldigung.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es bleibt dabei: Da wird eine Position frei gelassen, und<br />

dann funktioniert das.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann können also drei statt vier B747 dort stehen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, noch zwei, insgesamt drei.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das wollte ich wissen. - Jetzt wieder Herr Norgall, bitte.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir etwa 70 % der<br />

Zeit des Jahres Westwind haben, heißt das, etwa für zwei<br />

Drittel des Jahres haben wir dort real eigentlich nur zwei<br />

Wartungspositionen einsetzbar, also zwei Stellplätze für<br />

die A380. Ist das richtig?<br />

15 – 64 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


Amann (Antragstellerin):<br />

Ja. Ich habe mich gerade noch einmal schlau gemacht,<br />

damit wir das auch ganz richtig beantworten.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ist das richtig? - Gut.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Dann stellt sich natürlich wirklich die Frage, warum man<br />

nicht versucht hat, diesen einen Platz einmal zu separieren.<br />

Dann hätten Sie natürlich eine ganz andere Flächenausnutzung.<br />

Sie haben uns immer erklärt, wie wichtig es<br />

ist, die funktionalen Abläufe zu sichern, und dass es dabei<br />

wichtig ist, kurzfristig auch einmal eine Maschine irgendwo<br />

hinstellen zu können. Wenn Sie es so anordnen, bauen<br />

Sie ja regelrecht den Platz weg.<br />

Also wirklich die Frage: Warum hat man nicht im Nahbereich<br />

eine etwas andere Lösung gefunden, z. B. indem<br />

man die Zufahrt vom Rollweg verlegt hätte? Da sehe ich ja<br />

durchaus Spielraum, dieses Problem zu lösen. Da der<br />

Triebwerksprobelauf nicht so lange andauert, stellt sich<br />

dann auch die Frage, ob das Problem überhaupt aufgetreten<br />

wäre, wenn Sie den eigentlichen Platz für den Probelauf<br />

westlich gelegt hätten und die Zufahrt zu der ganzen<br />

Halle etwas weiter nach Osten verrückt hätten.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Nein, das wäre so nicht gegangen. Das hat doch mit der<br />

Hauptwindrichtung überhaupt nichts zu tun. Sie brauchen<br />

diesen Platz in jedem Fall. Sie brauchen den Platz entweder<br />

für das Ansaugen der Luft für das Triebwerk oder Sie<br />

brauchen den Platz wegen des Abgasstrahls. Insofern ist<br />

es einfach so: Wenn dort ein Triebwerksprobelauf zu diesem<br />

Zeitpunkt - nicht für acht Stunden am Tag, sondern<br />

für diese halbe Stunde oder für drei Minuten, je nachdem,<br />

wie lange es dauert - stattfindet, können Sie dort auf die<br />

andere Position keinen Flieger stellen. Es ist aber nicht so,<br />

dass das dauernd beansprucht wird. Deshalb sind dort im<br />

Prinzip nur zwei Plätze. Deswegen ist es auch nicht gerechtfertigt,<br />

für diese Triebwerksprobeläufe irgendwo am<br />

Flughafen einen anderen Standort zu suchen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich bin unmittelbar vor Ihrer Halle geblieben, Herr Amann.<br />

Ich will es gerne noch einmal wiederholen. Nehmen Sie<br />

einmal die Zufahrt vom Rollweg und rücken Sie sie einfach<br />

um knapp 50 oder 80 m nach Osten. Dann erhalten<br />

Sie dort, wo jetzt die Zufahrt ist, eine Möglichkeit, ein<br />

Flugzeug hinzustellen, und zwar in der von Ihnen gewünschten<br />

Größe. Sie können die Maschine dann nach<br />

rechts und nach links drehen, wie Sie wollen; dahinter ist<br />

dann nie der Stellplatz eines anderen Fliegers. Damit<br />

hätten Sie eine viel größere Flexibilität. Nun weiß ich ja,<br />

dass Sie sich solche Dinge überlegen. Ich würde nur gerne<br />

wissen, warum Sie es nicht so gemacht haben, wie ich<br />

es gerade skizziert habe.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Links neben der Halle ist doch die Betriebsstraße. Dann<br />

blasen Sie sozusagen in die Betriebsstraße hinein und<br />

haben das gleiche Problem. Es ist einfach so, dass diese<br />

Anordnung - das gilt auch für die Zurollung - eine vernünftige<br />

ist. Sie nehmen - auch zeitlich - eine völlige Überbewertung<br />

dieser Triebwerksprobeläufe vor. Das Argument,<br />

das Sie aufzubauen versuchen, zieht nicht. Für die Momente,<br />

wo dort Triebwerksprobeläufe stattfinden, ist es so,<br />

wie von mir dargelegt. Das erzeugt nicht die Notwendigkeit,<br />

den Platz woanders anzuordnen. Triebwerksprobeläufe<br />

dauern auch nicht halbe oder viertel Tage, sondern<br />

es sind nur kurze Zeiten, in denen diese Probeläufe stattfinden.<br />

Deshalb ist diese Anordnung dort vernünftig.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich habe meine Zweifel, Herr Amann. Ich will Ihnen noch<br />

einmal die Zahlen in Erinnerung rufen, die wir hier diskutiert<br />

haben. Wir haben 30 B747 und 15 A380. Das sind<br />

45 Maschinen. Wir haben uns darauf verständigt, dass die<br />

eigentliche Konzeption zumindest aus Ihrer Sicht so angelegt<br />

ist, dass man zwei A380 potenziell hinten in der Halle<br />

hat und drei B747. Das wären schon einmal fünf Maschinen.<br />

Wir haben die Kapazität für drei A380 vor der Halle.<br />

Diese werden ja wohl auch nicht in Gänze genutzt. Ich<br />

vermute, man muss potenziell an eine A380 denken. Dann<br />

kämen wir auf zwei bis drei weitere B747. Ich gehe einmal<br />

von der bescheidenen Annahme von zwei B747 aus.<br />

Dann sind wir bei drei Maschinen vor der Halle und fünf<br />

Maschinen in der Halle. Das sind insgesamt acht. Ich kann<br />

Ihnen jetzt nicht ganz schnell den prozentualen Anteil von<br />

acht an 45 nennen. Sie werden mir doch aber zubilligen,<br />

dass das ein gewaltiger Anteil an Maschinen wäre, die<br />

plötzlich unten auf der Erde stehen sollen. Die Flieger -<br />

Stichwort: 15 Minuten connected time - sollen ja wohl<br />

eigentlich in der Luft sein.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich kann den Zusammenhang aus Ihrer Rechnung nicht<br />

nachvollziehen, was die Triebwerksprobeläufe betrifft.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Ich überlege die ganze Zeit, warum Sie das Ganze so<br />

gemacht haben, wie es ist. Ich versuche, die Funktionen<br />

dieser Dinge zu verstehen, und daraus herzuleiten, warum<br />

der Platzbedarf so ist wie dargestellt. Jetzt können Sie<br />

dem natürlich entgegenhalten, das hätte ich auch beim<br />

Platzbedarf machen können. Das habe ich aber nicht<br />

gemacht. Ich kann Ihnen auch deutlich sagen, warum: weil<br />

Sie dort immer wieder ausgeführt haben, dass das Entscheidende<br />

eine Spitzenzeit ist, für die Sie eine Vorsorge<br />

halten. Diese definieren Sie irgendwie. Wie Sie sie definieren,<br />

verraten Sie uns ja nicht, zumindest mir nicht. Jetzt<br />

sind wir wieder bei einer Fläche, die zwar auf eine bestimmte<br />

Art ganz nett aussieht, aber für mich auch funktional<br />

überhaupt nicht nachvollziehbar ist, schon gar nicht in<br />

dieser Dimension. Ich hatte deshalb die Frage des Fahrwegs<br />

angesprochen. Sie sagen: Dann kommt da direkt die<br />

Betriebsstraße; dann rutschen sie noch einen weiter. - Für<br />

mich bleibt wirklich die Frage, warum Sie diese Aufstellung<br />

wählen, die im Prinzip zu vielen Zeiten des Tages für<br />

Sie schlicht und einfach unpraktisch ist.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 65


Amann (Antragstellerin):<br />

Die Dimensionierung draußen wie drinnen richtet sich<br />

nach der Anzahl der Flugzeuge. Wir haben in diesem<br />

Zusammenhang von Kenngrößen gesprochen. Von daher<br />

wissen Sie, dass wir für eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen<br />

eine gewisse Anzahl von Stellplätzen brauchen.<br />

Was die Größe des Stellplatzes betrifft, ist es wichtig, dass<br />

alle Stellplätze, insbesondere weil wir einen hohen Anteil<br />

von nicht planbaren Wartungsarbeiten - wir sprachen von<br />

einem Anteil von zwei Dritteln von unregelmäßigen Wartungsarbeiten<br />

- haben, B747- und A380-tauglich sind,<br />

damit wir Flexibilität haben, wenn beispielsweise die zwei<br />

sowieso für die A380 gebrauchten Plätze schon belegt<br />

sind und eine andere käme außerplanmäßig. Daraus<br />

resultiert die Dimensionierung der Halle.<br />

Was die Dimensionierung des Vorfeldes angeht, so<br />

habe ich mehrfach ausgeführt, dass Sie rein rechnerisch<br />

mehr Abstellpositionen für die Arbeiten, die außerhalb der<br />

Halle gemacht werden müssen, und für das Abstellen<br />

brauchten und dass wir nur durch Mitnutzung der Abfertigungsposition<br />

bei bestimmten Arbeiten und das Mitnutzen<br />

anderer vorhandener Positionen im Norden die Zahl auf<br />

drei reduzieren können. Einen Platz davon nutzen wir zu<br />

bestimmten Zeiten, wenn es notwendig wird, aber immer<br />

nur kurz, für Triebwerksprobeläufe. Nur dann, wenn dort<br />

ein Triebwerksprobelauf stattfindet, kann ich die Position<br />

direkt daneben nicht nutzen. Trotzdem reicht dann dieser<br />

Bedarf für die Wartungsarbeiten, die insgesamt auf der<br />

Grundlage des Mengengerüsts von 15 A380 und 30 B747<br />

dort anfallen.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Noch einmal: Ich wollte die Dimensionierung nicht an<br />

absoluten Zahlen festmachen. Ich habe das deshalb zurückgestellt,<br />

weil ich gedacht habe: Das kann sich aus der<br />

Funktion heraus ergeben. Aus der Funktion heraus ergibt<br />

sich, wie ich finde, bei dem, wie Sie es erläutern, zurzeit<br />

gar nichts. Wir haben hier die Situation, dass Sie vor der<br />

Halle und in der Halle etwa 20 % der Flieger gleichzeitig<br />

hinstellen können, die Sie überhaupt in dieser Werft warten<br />

können. 20 %! Diese Größe müssen Sie doch irgendwo<br />

herleiten. Es ist doch nicht einsichtig, dass 20 % der<br />

Flieger sozusagen als Normwert dort unten auf der Erde<br />

stehen. Sie reden über 45 Flieger und acht bis neun Wartungspositionen<br />

in und außerhalb der Halle.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir hatten dargelegt, dass wir - ich glaube, die Kennzahl<br />

war acht - für acht Flieger einen Stellplatz brauchen. Das<br />

sind einfach Erfahrungswerte, die sich aus dem hohen<br />

Anteil der unplanmäßigen Wartungen und aus den planmäßigen<br />

Wartungsarbeiten ableiten. Daraus resultieren<br />

jene mindestens zwei A380-Plätze und vier A380-tauglichen<br />

Plätze und die notwendige Anzahl der sechs B747tauglichen<br />

Plätze in der Halle. Wenn Sie die Dimensionierungsmaßstäbe<br />

für die Dimensionierung eines Vorfeldes<br />

ansetzen würden, würden Sie bei der gegebenen Anzahl<br />

von Fliegern zu mehr Flugzeugen kommen, die dort stehen<br />

können müssen. Durch die Mitnutzung des Nordens,<br />

wie jetzt mehrfach gesagt, können Sie die Anzahl aber auf<br />

drei reduzieren. Sie haben immer noch die Möglichkeit,<br />

die Triebwerksprobeläufe durchzuführen. Für den Fall,<br />

dass ein solcher Triebwerksprobelauf gerade stattfindet,<br />

können Sie zu diesem Zeitpunkt dort keinen achten Flieger<br />

stehen haben.<br />

Norgall (BUND Hessen):<br />

Gut. Ich meine, wir kommen jetzt nicht weiter, Herr<br />

Amann, weil Sie es nicht beantworten. Ich will nur sagen:<br />

Sie haben jetzt eine Zahl angezogen, die Sie uns für die<br />

Dimensionierung von Hallenwartungsplätzen gegeben<br />

haben. Jetzt nehmen Sie die gleiche Zahl für eine völlig<br />

andere Funktion, nämlich für Plätze vor einer Halle. Wie<br />

das überhaupt sein kann, dass Sie mit derselben Zahl bei<br />

völlig anderem funktionellen Zusammenhang operieren,<br />

können Sie irgendwann einmal erklären, wenn Sie es hier<br />

nicht machen wollen. Ich kann Sie ja nicht dazu zwingen.<br />

Herr Bickel sagt auch immer, dass er Sie dazu nicht zwingen<br />

kann. Fakt ist aber: Das passt hinten und vorn nicht<br />

zusammen. Da passieren völlig andere Vorgänge. Sie<br />

schaffen wirklich für 20 % der Maschinen, die Sie in der<br />

Halle überhaupt warten wollen, Plätze und sagen gleichzeitig,<br />

Sie müssten dies - zumindest was das Wartungsfeld<br />

betrifft - nicht einmal erläutern. Das ist doch starker<br />

Tabak.<br />

Ich habe noch eine ganz andere Frage, die von diesem<br />

Thema allerdings weit entfernt ist. Ich weiß auch<br />

nicht, wen sie interessiert. Im Zusammenhang mit den<br />

Naturschutzbelangen wird es von Bedeutung sein, wie alle<br />

diese Einrichtungen ausgeleuchtet sein werden. In den<br />

Unterlagen findet sich nur der Hinweis, dass das Vorfeld<br />

nicht durch Scheinwerfer, die sich an einem Mast befinden,<br />

ausgeleuchtet wird, sondern durch Scheinwerfer, die<br />

an der Halle montiert werden. Das lässt aber überhaupt<br />

nicht erkennen, wie hoch und in welcher Form der Strahler<br />

angebracht wird und wie hell er ist usw. Sie können diese<br />

technischen Details, wenn Sie sie jetzt nicht dahaben,<br />

auch gern nachliefern. Man weiß jetzt nicht, wo welcher<br />

Scheinwerfer ist und wohin er leuchtet. Ich weiß, dass<br />

irgendwo im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

geschrieben wurde: Wir leuchten das zwar alles aus, aber<br />

die Halle schirmt das zu 100 % ab. - Dazu sage ich Ihnen<br />

nur: Das kann nicht sein. Wenn Sie einmal nach Westen<br />

gucken, kommen Sie relativ schnell in einen Bereich hinein,<br />

den die Halle nicht abschirmt. Sie müssten also irgendwann<br />

noch etwas nachlegen. Sonst gibt es zumindest<br />

später ein Problem. Sie können das in den nächsten<br />

Tagen ja nachliefern.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich habe eine Nachfrage. Ich hatte gefragt, ob es einen<br />

sachlichen Grund dafür gibt, die Triebwerksprobeläufe bei<br />

dem hier beantragten Standort vor der A380-Werft durchzuführen.<br />

Herr Amann hatte darauf geantwortet, dass das<br />

bei Werften so notwendig sei und es nicht anders ginge,<br />

dass vor Werften immer Triebwerksprobeläufe durchgeführt<br />

werden müssten. Ich möchte jetzt nachfragen, wie es<br />

derzeit auf dem Flughafen Frankfurt am Main ist, ob auch<br />

noch vor den Hallen 3, 5 und 6 Triebwerksprobeläufe<br />

durchgeführt werden dürfen - so sage ich einmal aus-<br />

15 – 66 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


drücklich - und ob Herr Amann seine Antwort - darum<br />

möchte ich ihn bitten - vielleicht nach der Leistungsstufe<br />

differenzieren kann.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Es werden auch heute am Tag vor der Halle 5 Triebwerksprobeläufe<br />

durchgeführt, und zwar je nach Bedürfnis<br />

auch bis zur Leistungsstufe Take-off.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es wurden aber noch mehr Hallen genannt.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Im Norden werden die Triebwerksprobeläufe vor der Halle<br />

5 durchgeführt.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ach so.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, ist es richtig, dass ein Verwaltungsverfahren<br />

eingeleitet ist, das zum Gegenstand hat, dass Triebwerksprobeläufe<br />

der Leistungsstufe Take-off Power nur noch<br />

auf dem Rollweg C stattfinden dürfen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ich bitte, dass Herr Vitzthum diese Frage beantwortet.<br />

Vitzthum (Antragstellerin):<br />

Sie sprechen das Anhörungsschreiben des HMWVL vom<br />

08.08.2003 an. Sie merken, wir wissen davon.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das ist das Wesen eines Anhörungsschreibens.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Danke, Herr Bickel. - Ich wollte anregen, dass wir diesen<br />

Vorgang vielleicht hinzuziehen. Diese Anregung hat ja bis<br />

jetzt noch nicht viel Erfolg nach sich gezogen. Ich wollte<br />

aber auch bei diesem Punkt nicht versäumt haben, darauf<br />

hinzuweisen, dass hier ein Verwaltungsverfahren im Gange<br />

ist.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das ist uns bekannt. Es ist schon öfters ausgesprochen<br />

worden, insbesondere immer wieder ausführlich von Herrn<br />

Haldenwang.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Gut, okay. - Herr Filusch würde jetzt gern eine Karte aus<br />

der Vorhabensbeschreibung, wie sie im Scoping-Termin<br />

vorgelegt worden ist, zeigen. Wir werden zu dieser Karte<br />

dann vortragen.<br />

(Bild: Vorhabenbeschreibung aus dem Scoping-Termin)<br />

Man sieht auf dieser Karte in Grau die A380-Werft-<br />

Vorfläche. Ganz oben links sieht man noch fünf Flugzeuge,<br />

den Platz für den Triebwerksprobelauf, die Run-Up-<br />

Position. Man sieht, dass sich das nicht mit dem deckt,<br />

was Herr Amann eben ausgeführt hat, nämlich dass der<br />

Triebwerksprobelauf auf einer Position stattfindet, die für<br />

das Abstellen dieser Flugzeuge gedacht ist. Der Triebwerksprobelauf<br />

ist vielmehr auf dem Zurollweg, auf der<br />

Zurollung vorgesehen. Dies wollte ich dazu noch einmal<br />

ausführen. Vielleicht kann sich Fraport dazu gleich äußern.<br />

Sonst fahre ich fort.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Was ist das für ein Plan? Woher haben Sie ihn?<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Das ist die Vorhabenbeschreibung aus dem Scoping-<br />

Termin.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ach so, aus dem Scoping-Termin.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das ist nur bedingt richtig. Sie sehen hier auf dem Plan,<br />

der aus dem Scoping-Verfahren stammt, die Situation<br />

nach dem kapazitiven Ausbau. Sie sehen die Stelle, wo<br />

heute die Zurollung zur A380-Werft vorgesehen ist. Das ist<br />

die vierte Flugzeugposition von rechts oder die zweite von<br />

links, wo quasi auch das Grau fehlt, am Taxiweg Yankee.<br />

Dies ist dann rückgebaut und nicht mehr dort. Die Zurollung<br />

findet dann dort statt, wo Sie sie jetzt sehen, links<br />

schräg oberhalb von 5.2. An der Grenzfläche zwischen<br />

der lila Fläche und der weißen Fläche wird eine Lärmschutzeinrichtung<br />

für die Triebwerksprobeläufe mit dem<br />

Triebwerk direkt am Flugzeug - das ist nicht mit dem<br />

Triebwerksprüfstand zu verwechseln - vorgesehen. Im<br />

endgültigen Zustand finden dann dort die Triebwerksprobeläufe<br />

statt. Das ist kein Widerspruch zu dem, was wir<br />

gesagt haben. Heute ist die lila Fläche noch nicht da.<br />

Heute ist auch die eingekästelte Position, auf der das<br />

Flugzeug von rechts nach links gewendet steht, nicht da.<br />

Heute ist bei der vierten Position die Zurollung. Wo die<br />

dritte Position von rechts ist, würden dann die Triebwerksprobeläufe<br />

ohne die Lärmschutzeinrichtung stattfinden.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, ist das gestrichelte<br />

Kästchen, in dem sich das Flugzeug befindet, eine<br />

Position zur Durchführung von Triebwerksprobeläufen,<br />

wobei an dieser Position baulicher Schallschutz vorgesehen<br />

ist. Für uns stellt sich natürlich jetzt die Frage, warum<br />

das nicht gleich so in dem vorliegenden Verfahren beantragt<br />

wird, warum Sie stattdessen Triebwerksprobeläufe<br />

der Laststufe Take-off Power am Tage ungeschützt durchführen<br />

wollen und keine irgendwie gearteten baulichen<br />

Schallschutzmaßnahmen gleich in diesem Verfahren beantragt<br />

haben. Ich verweise auf die Vorfeldfläche, die, wie<br />

man sieht, dafür in Anspruch genommen wird; auch die<br />

weiße Fläche wird dafür in Anspruch genommen - dort<br />

befindet sich ja diese Position auch. Diese Planung ist für<br />

mich einfach nicht nachvollziehbar.<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 67


Amann (Antragstellerin):<br />

Diese Einrichtung resultiert, wie gesagt, aus den Planungen<br />

für den kapazitiven Ausbau, das heißt für ein ganz<br />

anderes Mengengerüst. Bei dem größeren Mengengerüst<br />

mit noch mehr Triebwerksprobeläufen haben wir vor, eine<br />

solche Einrichtung zu bauen. Wir haben das geprüft, aber<br />

die Lärmgutachten zeigen eben, dass es für das Mengengerüst<br />

dieser Probeläufe unter Verwendung auch des<br />

Charly nicht notwendig, nicht erforderlich ist. Aus diesem<br />

Grunde gibt es bei dem A380-Vorhaben diese Run-Up-<br />

Einrichtung nicht, sondern erst im Zusammenhang mit<br />

dem weiteren Wachstum des Mengengerüsts, was die<br />

Triebwerksprobeläufe betrifft, im Rahmen des kapazitiven<br />

Ausbaus.<br />

von Knebel (RP Darmstadt):<br />

Dazu habe ich eine Frage. Woraus ergibt sich jetzt die<br />

Differenz bei dem Mengengerüst? Das ist mir nicht so<br />

ganz klar. Wir haben ja in den vorangegangenen Tagen<br />

immer wieder gesagt, dass der Bedarf für diese Halle unabhängig<br />

vom kapazitiven Ausbau ist. Oder wollen Sie auf<br />

diesen Platz noch Triebwerksprobeläufe im Zusammenhang<br />

mit Wartungen, die in anderen Hallen stattfinden,<br />

durchführen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Erstens sehen Sie ja, dass in dieser Situation weitere<br />

Werftbereiche hinzugekommen sind. Der lila Bereich, der<br />

unter 5.2 steht, ist noch hinzugekommen. Es gibt also ein<br />

Mehr an Wartungsnotwendigkeiten. Dieses Mehr resultiert<br />

nicht aus dem Wachstum der Long-Range-Flotte, sondern<br />

aus dem Wachstum der Flugbewegungen, aus dem weiteren<br />

Wachstum insgesamt. Außerdem ist vorgesehen, in<br />

dieser Situation auf die Run-Ups auf dem Charly zu verzichten<br />

und diese Run-Ups, die auf dem Charly heute und<br />

künftig durchgeführt werden, konzentriert an diesem<br />

Standort mit der Lärmschutzeinrichtung durchzuführen.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Zur Vermeidung von Gefahren für die Bevölkerung beantrage<br />

ich so förmlich, wie ich es nur kann, dass das RP<br />

dem Ministerium empfiehlt, keinen Planfeststellungsbeschluss<br />

für eine Vorfeldposition zu erlassen, für die kein<br />

baulicher Schallschutz beantragt ist. Ich hoffe, ich habe<br />

mich klar genug ausgedrückt. Ich mache dazu sonst gern<br />

noch Ausführungen bis heute Nacht.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, dafür brauchen Sie die Nacht nicht zu opfern. Wir<br />

kriegen es noch hin, es in Ihrem Sinne so zu formulieren,<br />

dass man dazu entsprechende Untersuchungen machen<br />

kann.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Ich möchte noch fortfahren, Herr Bickel. Es geht darum,<br />

dass ich wirklich langsam das Gefühl habe, dass hier<br />

versucht wird, uns zu verschaukeln. Ich meine mich genau<br />

daran zu erinnern, dass oft gefragt wurde, ob ein Zusammenhang<br />

zwischen der A380-Werft und beispielsweise<br />

anderen Werftbereichen wie etwa der CCT-Werft über<br />

Toiletten, Kantine oder sonst irgendetwas besteht. Das ist<br />

vonseiten der Vorhabenträgerin immer verneint worden.<br />

Wenn Sie die zuletzt gezeigte kartografische Darstellung<br />

einmal hochzoomen, werden Sie aber feststellen, dass<br />

das doch der Fall ist.<br />

(Veränderter Ausschnitt aus dem zuvor gezeigten<br />

Bild aus der Vorhabenbeschreibung<br />

aus dem Scoping-Termin)<br />

Bei dem LTL-Gebäude, Lagerhalle für die A380-Werft,<br />

sehen Sie hier einen Anschluss und dort steht eben CCT-<br />

Lager. Hier ist aber wirklich über Wochen verneint worden,<br />

dass ein irgendwie gearteter Zusammenhang zwischen<br />

CCT-Werft und A380-Werft besteht. Wir haben davon<br />

gesprochen, dass eigentlich nicht nur das A380-Verfahren<br />

vom kapazitiven Ausbauverfahren abgetrennt worden ist,<br />

sondern auch das CCT-Werft-Verfahren vom A380-Werft-<br />

Verfahren und dieses wiederum vom kapazitiven Ausbauverfahren<br />

abgetrennt worden ist. Man sieht hier wirklich,<br />

dass es sich um einen völlig unzulässigen Antrag auf<br />

Planfeststellung handelt. - Danke schön.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Amann will noch etwas dazu sagen.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Nur wenn ich es soll, Herr Bickel.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie sehen, das ist ein Plan aus dem Scoping-Verfahren für<br />

den Gesamtausbau. Zu diesem Planungsstand: Sie sehen<br />

rechts neben dem Lager eine weitere CCT-Werft. Das ist<br />

nicht die hier schon dreieinhalb Wochen in Rede stehende<br />

Werft, sondern eine weitere CCT-Werft, die nach damaligem<br />

Kenntnis- und Planungsstand für möglich und erforderlich<br />

gehalten wurde. In diesem Zusammenhang ist<br />

damals auch hier ein CCT-Anteil vorgesehen gewesen.<br />

Das wurde mittlerweile aber verworfen. Das Lager bei der<br />

A380-Werft, so wie wir sie jetzt projektieren, dient allein<br />

der Versorgung der A380-Werft. Die Karte zeigt den Planungsstand<br />

von vor drei Jahren. Dieser hat sich jetzt geändert.<br />

Jetzt haben wir ein Lager allein für die A380-Halle<br />

vorgesehen.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Ich wollte zu diesem Thema eigentlich gar nichts sagen,<br />

wohl aber noch etwas Formelles. Es geht um die Unterbevollmächtigung<br />

der Kollegen Diederichsen/Schröder, Mehler/Schmitz<br />

und Haldenwang/Dr. Fislake für den Fall, dass<br />

wir am Termin nicht teilnehmen. Ich wollte fragen, ob Sie<br />

noch eine schriftliche Vollmacht brauchen. Ich denke aber,<br />

das ist okay.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Egal wer für wen was äußert: Es kommt ins Protokoll. Nur<br />

dann, wenn Sie beispielsweise im Namen des Kollegen<br />

Fislake einen Antrag verlesen, den Sie selber gar nicht<br />

15 – 68 <strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004


stellen wollen, wäre eine Vollmacht erforderlich. Wenn der<br />

Kollege Fislake Sie unabhängig von Ihrer eigenen Meinung<br />

beauftragt, irgendetwas Besonderes zu beantragen,<br />

wäre das vielleicht notwendig. Ansonsten gilt, dass wir<br />

hier eine offene Diskussion führen. Ich habe nie gefragt,<br />

ob die Argumente, die einer vorträgt, nun gerade seinen<br />

Mandanten betreffen. Das würde zu nichts führen. Deswegen<br />

gilt: Wir glauben es Ihnen - fertig!<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Ich wollte es nur anmerken, weil der Kollege Fislake es<br />

ganz zu Anfang auch für alle anderen so gemacht hat.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, er hatte es sogar gesagt.<br />

RA’n Fridrich (Rechtsbeistand):<br />

Er hatte es auch so geäußert. Ich habe das nur deshalb<br />

ergänzend angemerkt, weil wir jetzt für ein paar Tage nicht<br />

vertreten sein werden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es reicht, wenn er zu Protokoll gegeben hat, dass er Untervollmachten<br />

erteilt hat. Auch eine mündliche Vollmacht<br />

ist immer eine ausreichende Vollmacht - sogar eine konkludente<br />

reicht. Daraus muss nur der Wille klar hervorgehen.<br />

Damit hat es sich. Das ist hiermit geschehen.<br />

Herr Mehler hat noch einmal das Wort.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

Zur Abrundung noch dies. Ich werde ja nicht müde, hier<br />

die Alternativplanungen für die Fraport zu machen. Wir<br />

hatten gerade gehört, dass zwei A380-Positionen ausreichen<br />

würden, wenn keine Triebwerksprobeläufe auf dem<br />

Vorfeld stattfänden. Ich bitte die Technik, jetzt noch einmal<br />

zu beamen. Lachen Sie aber bitte nicht: Ich habe die<br />

Skizze jetzt gerade in wenigen Sekunden gezeichnet.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann werden wir einmal die Zeichenkünste innerhalb<br />

weniger Sekunden betrachten.<br />

RA Mehler (Rechtsbeistand):<br />

So sähe es dann aus:<br />

(Bild: Zeichenskizze zur Positionierung von<br />

A380-Flugzeugen)<br />

Wenn man nur zwei A380-Flugzeuge vor der Werft positionieren<br />

könnte, würde das dazu führen, dass wir viel<br />

weniger Flächenverbrauch im Süden haben. Das wollte<br />

ich hier nur ergänzend ausführen. - Danke.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch.<br />

Es ist jetzt 18.45 Uhr. Wir haben nun eigentlich die<br />

Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 - Vorhabensplanung<br />

und Flugbetrieb -, wie ich meine, in Verbindung mit den<br />

schon früher unter den vorangegangenen Tagesordnungspunkten<br />

vorgestellten Situationen besprochen. Wir<br />

könnten uns somit morgen früh Tagesordnungspunkt 4.3<br />

zuwenden, wenn es keine Einwände gibt. Wir sind auch<br />

morgen immer noch bei Tagesordnungspunkt 4, der viele<br />

Unterpunkte hat. Wenn morgen sich noch jemand zu den<br />

Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 zu äußern wünscht,<br />

dann wird dies natürlich nicht ausgeschlossen. Solche<br />

Unterpunkte sind keine selbstständigen Tagesordnungspunkte.<br />

Tagesordnungspunkt 3 ist allerdings abgeschlossen.<br />

Unter Punkt 4.6 - Sonstiges - könnten aber immer<br />

noch Dinge vorgetragen werden, die jemandem erst später<br />

eingefallen sind und die er eigentlich unter Tagesordnungspunkt<br />

4.1 hätte vortragen wollen. Es gibt also keine<br />

Präklusion. Ich möchte aber ein bisschen Ordnung in die<br />

Diskussion bringen und bitte Sie, sich für morgen auf die<br />

Tagesordnungspunkte 4.3 ff. vorzubereiten. Auch von<br />

unserer Seite werden dann die entsprechenden Kollegen<br />

da sein, die sich mit diesen Dingen ein bisschen auskennen.<br />

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich noch einmal<br />

Herrn Hoepfner das Wort. Er möchte Ihnen Entscheidungen<br />

verkünden, die inzwischen ergangen sind.<br />

Hoepfner (RP Darmstadt):<br />

Es handelt sich um die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums<br />

zu den verschiedenen Abbruchanträgen, die im<br />

Laufe des <strong>Erörterungstermin</strong>s gestellt worden sind. Es<br />

geht um die Entscheidungen zu den Anträgen von Herrn<br />

Auth, Herrn Rechtsanwalt Baumann, Herrn Rechtsanwalt<br />

Diederichsen, Herrn Faulenbach da Costa, Herrn Rechtsanwalt<br />

Fislake, Herrn Rechtsanwalt Haldenwang, Herrn<br />

Oschinski, Herrn Rechtsanwalt Schröder und Herrn<br />

Rechtsanwalt Wagner. Es geht um die Anträge, die hier<br />

beim <strong>Erörterungstermin</strong> am 15., 20. und 22. Januar 2004<br />

gestellt worden sind.<br />

Das Ministerium lehnt diese Anträge ab, und zwar mit<br />

folgender Begründung:<br />

„Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens<br />

und des gegenwärtig durchgeführten <strong>Erörterungstermin</strong>s<br />

ist es, der Planfeststellungsbehörde<br />

eine umfassende Übersicht über<br />

das Abwägungsmaterial und die Gewichtung<br />

der in dieser Abwägung zu berücksichtigenden<br />

Umstände zu ermöglichen. Die<br />

Entscheidung über den Planfeststellungsantrag<br />

ist deshalb regelmäßig erst nach Abschluss<br />

des Anhörungsverfahrens möglich.<br />

Etwas anderes kann nur bei Vorliegen besonderer<br />

Gründe gelten, die eine bestimmte<br />

Entscheidung über den Antrag bereits zum<br />

jetzigen Zeitpunkt zwingend machen. Das<br />

Vorliegen solcher Gründe lässt sich Ihren<br />

Anträgen nicht entnehmen.“<br />

Danke schön.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir sehen uns morgen um 9.30 Uhr wieder. Die Sitzung<br />

ist geschlossen.<br />

(Schluss des Erörterungstages: 18.51 Uhr)<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – 69


Amann (AS)...............1, 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 17, 18,<br />

19, 20, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 34,<br />

35, 36, 37, 40, 41, 44, 45, 46, 47, 50,<br />

51, 52, 53, 54, 55, 57, 58, 60, 61, 62,<br />

63, 64, 65, 66, 67, 68<br />

Böhm (HGON):.............................................................. 12<br />

Christiansen (Groß-Gerau).......................... 54, 57, 58, 59<br />

Diederichsen, Dr., RA (RB) ............. 12, 21, 26, 27, 28, 48<br />

Fridrich, RA’n (RB) ...... 6, 8, 16, 17, 28, 29, 30, 31, 68, 69<br />

Habermann (Frankfurt).................................................. 23<br />

Haldenwang, RA (RB)............ 1, 2, 3, 4, 5, 13, 18, 20, 21,<br />

23, 32, 42, 44, 49, 54, 55<br />

Harsche (AS)................................................................. 55<br />

Hoepfner (RP) ............................................................... 69<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

F<br />

H<br />

Index<br />

Lehmann (Ew) .......................................50, 51, 52, 53, 54<br />

Löbig (RP) .........................................................55, 59, 63<br />

Mehler, RA (RB) ......... 8, 9, 10, 11, 12, 19, 20, 21, 40, 54,<br />

56, 60, 61, 66, 67, 68, 69<br />

Norgall (BUND)............. 15, 20, 22, 23, 28, 31, 32, 44, 45,<br />

46, 47, 48, 62, 63, 64, 65, 66<br />

Paulitsch (Ew)............................ 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40<br />

Raiss (Ew’n) ..................................................................48<br />

Vitzthum (AS) ............................................................1, 67<br />

von Knebel (RP) .......................... 2, 3, 6, 9, 21, 29, 63, 68<br />

Weiler (Ew) ..............................................................40, 41<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – Index<br />

L<br />

M<br />

N<br />

P<br />

R<br />

V<br />

W


Protokollführer:<br />

______________________________<br />

Dr. Michael Rostock, Bonn<br />

_____________________________<br />

Peter Rostock, Berlin<br />

<strong>Erörterungstermin</strong> zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – 09.02.2004 15 – Ende

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