20.07.2015 Aufrufe

ULV Stellungnahme zur geplanten UG02-Novelle 2009.

ULV Stellungnahme zur geplanten UG02-Novelle 2009.

ULV Stellungnahme zur geplanten UG02-Novelle 2009.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(9) Die Universitäten haben gegenüber dem Bund Anspruch auf die durch dieÄnderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr. 134/2008 entstehenden nachgewiesenenMehrkosten bezüglich der Studienbeiträge.“Es erhebt sich die Frage, was passiert, wenn sich AnfängerInnenanzahl erhöht.Erhöht sich dann auch die Bemessungsgrundlage? Dies sollte insbesonderedann automatisch erfolgen, wenn es Ziel der politisch Verantwortlichen ist, dieAkademikerInnenquote zu steigern.Für den <strong>ULV</strong>:Christian Cenker, VorsitzenderAnneliese Legat, Vorsitzende-Stellvertreterin12/12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!