ULV Stellungnahme zur geplanten UG02-Novelle 2009.
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(9) Die Universitäten haben gegenüber dem Bund Anspruch auf die durch dieÄnderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr. 134/2008 entstehenden nachgewiesenenMehrkosten bezüglich der Studienbeiträge.“Es erhebt sich die Frage, was passiert, wenn sich AnfängerInnenanzahl erhöht.Erhöht sich dann auch die Bemessungsgrundlage? Dies sollte insbesonderedann automatisch erfolgen, wenn es Ziel der politisch Verantwortlichen ist, dieAkademikerInnenquote zu steigern.Für den <strong>ULV</strong>:Christian Cenker, VorsitzenderAnneliese Legat, Vorsitzende-Stellvertreterin12/12