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LVO lehramtsbezogener Bachelor-/Master-Studiengänge i.d.F. vom ...

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Druck- und Speicheransichthttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/kil/page/bsrlpprod.psml?action...10 von 54 25.02.2013 08:54Lehrämter an Schulen -.§ 11Bescheinigung über die Anerkennung als Erste StaatsprüfungDie Antragstellerin oder der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über die Anerkennung derHochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung1.2.3.mit der Angabe des Lehramtes, auf das das Studium ausgerichtet war,mit der Gesamtnote der <strong>Bachelor</strong>prüfung unter Angabe des zugrunde liegendenZeugnisses und den Einzelnoten der Fächer gemäß § 2 Abs. 2 bis 6 und des FachsBildungswissenschaften sowie mit dem Thema und der Note der <strong>Bachelor</strong>arbeit undmit der Gesamtnote der Prüfungsleistungen des <strong>Master</strong>studiums unter Angabe derzugrunde liegenden Bescheinigung der Universität und den Einzelnoten der in § 5 Abs. 5bis 7 für den <strong>Master</strong>studiengang vorgesehenen Fächer sowie mit dem Thema und der Noteder <strong>Master</strong>arbeit.Teil 5Schlussbestimmung§ 12InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Anlage 1Mainz, den 12. September 2007Die Ministerin für Bildung,Wissenschaft, Jugend und KulturAhnen(zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 und § 6 Abs. 4 Satz 2)Curriculare Standards der StudienfächerDie Curricularen Standards sind für die einzelnen Studienfächer nach Studienmodulengegliedert. Die jeweiligen Studieninhalte und die zu erreichenden Qualifikationen ergeben sichaus der Verwaltungsvorschrift gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2.Die Umsetzung der Curricularen Standards, die den Studienmodulen zugeordnetenLehrveranstaltungen und Leistungspunkte werden in den Prüfungsordnungen der Hochschulenfür die <strong>Bachelor</strong>- und die <strong>Master</strong>studiengänge gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3geregelt.Im Rahmen von Kooperationen zwischen Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz mitUniversitäten außerhalb Rheinland-Pfalz können die Prüfungsordnungen der Universitäten inbegründeten Fällen im Einvernehmen mit dem Landesprüfungsamt für die Lehrämter anSchulen eine abweichende Verteilung der Module oder auch von Modulbestandteilen zwischen<strong>Bachelor</strong>- und <strong>Master</strong>studiengang vorsehen.Abkürzungen:LA = Lehramt, LÄ = Lehrämter, GS = Grundschulen, RS plus = Realschulen plus, Gym =Gymnasien, BBS = berufsbildende Schulen, FöS = Förderschulen1.Bautechnik

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