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LVO lehramtsbezogener Bachelor-/Master-Studiengänge i.d.F. vom ...

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Druck- und Speicheransichthttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/kil/page/bsrlpprod.psml?action...2 von 54 25.02.2013 08:54§ 12 InkrafttretenAnlage 1 Curriculare Standards der StudienfächerAnlage 2 PraktikumsbestimmungenAufgrund des § 102 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Schulgesetzes <strong>vom</strong> 30. März 2004 (GVBl. S. 239),zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes <strong>vom</strong> 20. März 2007 (GVBl. S. 59), BS 223-1,wird nach Anhörung der Technischen Universität Kaiserslautern, der Universität Koblenz-Landau, der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und der Universität Trier verordnet:Teil 1Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich,Zweck der Ersten Staatsprüfungen(1) Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Hochschulprüfungen <strong>lehramtsbezogener</strong><strong>Bachelor</strong>- und <strong>Master</strong>studiengänge an der Technischen Universität Kaiserslautern, derUniversität Koblenz-Landau, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der UniversitätTrier als Erste Staatsprüfung für1.2.3.4.5.das Lehramt an Grundschulen,das Lehramt an Realschulen plus,das Lehramt an Gymnasien,das Lehramt an berufsbildenden Schulen unddas Lehramt an Förderschulen.(2) Die Anerkennung als Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter bestätigt, dass dieKandidatinnen und Kandidaten auf der Grundlage bildungswissenschaftlicher,fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Studien einschließlich der Schulpraktika über diewissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen verfügen, die zur Einstellung in denVorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen erforderlich sind.§ 2Fächer(1) Die Anerkennung als Erste Staatsprüfung umfasst1.2.das Fach Bildungswissenschaften unddie für das jeweilige Lehramt zu wählenden Fächer gemäß den Absätzen 2 bis 6.(2) Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an Grundschulen nach Absatz 1 Nr. 2 sind1.2.3.das Fach Grundschulbildung mit den Studienbereichen BildungswissenschaftlicheGrundlegung, Deutsch, Mathematik, Fremdsprachliche Bildung, Sachunterricht,Ästhetische Bildung und dem Profilbereich,ein Fach aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowieein anderes Fach aus der Fächergruppe Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch,Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Geschichte, Mathematik, Musik, Physik,Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sport sowieWirtschaft und Arbeit.

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