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Aus den folgenden Silben sind 10 Wörter mit den unten aufgeführten Bedeutungen<br />

zu bilden:<br />

A - AU - BEN - BLEN - CO - DER - EM - HU - I - IT - MAN - MIC - NIE - NU - PO-<br />

ERT - REN - RER - RO - SCHEN - SSER - STA - STRIP - TEU - TIK - TRAI<br />

1. Erlebnishungriger ........................................................<br />

2. lautlos eilen ........................................................<br />

3. Bildergeschichte ........................................................<br />

4. Lehre vom Gleichgewicht ........................................................<br />

5. ausbilden ........................................................<br />

6. Eigenname der Eskimos ........................................................<br />

7. entrüstet ........................................................<br />

8. Hochstapler ........................................................<br />

9. Prosawerk ........................................................<br />

10. bis auf, ohne ........................................................<br />

Bei richtiger Lösung ergeben die ersten und die fünften Buchstaben - jeweils von unten nach oben gelesen - ein Zitat des<br />

griechischen Dichters Hesiod.<br />

Heinrich Hagen<br />

Greta-Schoon-Str. 1<br />

26789 Leer<br />

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Silbenrätsel<br />

Lösungs-Sprichwort:<br />

Auflösung Februar 2012<br />

...........................................................................................................<br />

Senden <strong>Sie</strong> bitte bis zum 10. März 2012 eine Postkarte mit der richtigen<br />

Lösung an: Redaktion ‚<strong>leer</strong> <strong>aktuell</strong>‘, Postfach 1940, 26769 Leer<br />

oder per E-Mail an: redaktion@sollermann.de<br />

Es wird ein Buch verlost!<br />

Im Februar 2012 wurde folgender Gewinner ausgelost:<br />

Edith Blank aus Uplengen<br />

Apotheke<br />

GESCHICHTE IST<br />

MACHBAR<br />

1. BUERGERTUM<br />

2. AUTOGRAMM<br />

3. SCHWALBE<br />

4. HOCHSCHULE<br />

5. WEIHNACHT<br />

6. SCHELLACK<br />

7. WACHSAM<br />

8. DISKRETION<br />

9. TUECKISCH<br />

10. LOGISTIK<br />

Mit steigenden Temperaturen nimmt<br />

auch die Anzahl der Radfahrer im<br />

Straßenverkehr wieder zu. Doch was<br />

dürfen Radfahrer im Straßenverkehr<br />

und was nicht? Wann haften Radfahrer<br />

eigentlich als Beteiligte an einem<br />

Verkehrsunfall? Hier einige Irrtümern<br />

über die rechtliche Situation der Radfahrer<br />

Dürfen Radfahrer<br />

den Gehweg befahren?<br />

Nein! Wer auf einem Bürgersteig verbotenerweise<br />

Rad fährt und mit einem<br />

Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt<br />

kommt, muss daher <strong>für</strong> den Schaden<br />

aufkommen. In derartigen Fällen tritt<br />

sogar die sogenannte Betriebsgefahr<br />

des Autos vollständig zurück. Dies<br />

entschied das Amtsgericht Hannover.<br />

Im dem Fall war ein Radfahrer<br />

auf dem Bürgersteig gefahren und mit<br />

einem aus einer Einfahrt herauskommenden<br />

Pkw kollidiert. Der Fahrer des<br />

Autos verklagte den Radfahrer auf<br />

Schadensersatz in Höhe von rund 800<br />

Euro. Das Gericht gab dem Autofahrer<br />

Recht.<br />

Bei einem Unfall zwischen Rad- und<br />

Autofahrer haftet - unabhängig davon,<br />

wer Schuld hat - meist der Autofahrer<br />

mit. Diese sog. Betriebsgefahr<br />

Detlef Gühmann<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Familienrecht<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Erbrecht<br />

Volker J. Poppen<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Arbeitsrecht<br />

Ulf Nannen<br />

Rechtsanwalt und Bankkaufmann<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

Der <strong>aktuell</strong>e §§-Tipp<br />

Radfahrer & Irrtümer im Straßenverkehr<br />

beruht auf der Annahme, dass ein<br />

Auto grundsätzlich gefährlicher ist<br />

als ein Fahrrad.<br />

Bürgersteige seien <strong>für</strong> Fußgänger und<br />

mit dem Fahrrad fahrende Kinder bis<br />

zu zehn Jahren bestimmt, nicht aber<br />

<strong>für</strong> erwachsene Radfahrer.<br />

Selbst wenn den Autofahrer ein geringfügiges<br />

Mitverschulden wegen<br />

eines minimal überhöhten Ausfahrtempos<br />

träfe, würde dies einschließlich<br />

der Betriebsgefahr des Autos<br />

gegenüber dem Verschulden des Radfahrers<br />

zurücktreten. Das Befahren<br />

des Fußweges kann also teure Folgen<br />

haben.<br />

Dürfen Radfahrer<br />

den Zebrastreifen befahren?<br />

Radfahrer dürfen die Straße fahrend<br />

über einen Zebrastreifen überqueren.<br />

Dabei sind sie jedoch nicht bevorrechtigt.<br />

Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen<br />

Zebrastreifen überquert, ist nicht<br />

vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs<br />

erfasst. Kommt es zu einem<br />

Unfall trägt der Radfahrer eine Mitschuld.<br />

Dies entschied bereits im letzten<br />

Jahr das Landgericht Frankenthal<br />

Im zugrunde liegenden Fall befuhr<br />

die beklagte Pkw-Fahrerin mit ihrem<br />

Wagen eine Straße stadtauswärts<br />

70 71<br />

Der Autor:<br />

Ulf Nannen ist als<br />

Rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt <strong>für</strong><br />

Miet- und Wohnungseigentum<br />

in<br />

der Kanzlei Ehlert,<br />

Gühmann & Poppen,<br />

in Leer tätig.<br />

entlang. Der Radfahrer fuhr zunächst<br />

stadteinwärts auf einem Radweg und<br />

wechselte plötzlich auf einen vor einer<br />

Straßeneinmündung befindlichen<br />

Fußgängerüberweg (Zebrastreifen).<br />

Kurz vor Erreichen der gegenüberliegenden<br />

Seite wurde er von dem Pkw<br />

erfasst. Das LG sah im konkreten Fall<br />

in dem Verhalten des Radfahrers einen<br />

wesentlichen Verursachungsbeitrag<br />

zum Zustandekommen des Verkehrsunfalls<br />

und lastete dem Radfahrer<br />

eine hälftige Mitschuld an dem Unfall<br />

an. Zudem wies das Gericht darauf<br />

hin, dass im Falle eines plötzlichen<br />

und nicht absehbaren Einschwenkens<br />

eines Radfahrers auf den Zebrastreifen<br />

im Einzelfall auch eine Alleinschuld<br />

des Radfahrers gegeben sein<br />

kann, wenn sich der Unfall <strong>für</strong> den<br />

Pkw-Fahrer als unvermeidbar herausstellt.<br />

Generell sei lt. Gericht zu beachten,<br />

dass Radfahrer, die Fußgängerüberwege<br />

radfahrend (nicht schiebend)<br />

benutzen, im Unrecht sind. Radfahrer<br />

haben unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit<br />

anders als Fußgänger<br />

auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang.<br />

Vielmehr müssen sie absteigen<br />

und das Fahrrad schieben. Wollen sie<br />

radfahrend den Fußgängerüberweg<br />

überqueren, sind sie gegenüber dem<br />

Kraftverkehr wartepflichtig.<br />

Radfahrer nutzen Zebrastreifen häufig<br />

in dem Glauben Kraftfahrzeuge<br />

auf der Fahrbahn müssten auch ihnen<br />

bei der Querung den Vorrang ermöglichen.<br />

<strong>Sie</strong> genießen hier jedoch keine<br />

Sonderstellung, da der Fußgängerüberweg<br />

lt.. § 26 StVO ausschließlich<br />

<strong>für</strong> Fußgänger vorgesehen ist.<br />

Es gelten auch <strong>für</strong> Radfahrer deutliche<br />

Straßenverkehrsregeln!

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