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Aus den folgenden Silben sind 10 Wörter mit den unten aufgeführten Bedeutungen<br />
zu bilden:<br />
A - AU - BEN - BLEN - CO - DER - EM - HU - I - IT - MAN - MIC - NIE - NU - PO-<br />
ERT - REN - RER - RO - SCHEN - SSER - STA - STRIP - TEU - TIK - TRAI<br />
1. Erlebnishungriger ........................................................<br />
2. lautlos eilen ........................................................<br />
3. Bildergeschichte ........................................................<br />
4. Lehre vom Gleichgewicht ........................................................<br />
5. ausbilden ........................................................<br />
6. Eigenname der Eskimos ........................................................<br />
7. entrüstet ........................................................<br />
8. Hochstapler ........................................................<br />
9. Prosawerk ........................................................<br />
10. bis auf, ohne ........................................................<br />
Bei richtiger Lösung ergeben die ersten und die fünften Buchstaben - jeweils von unten nach oben gelesen - ein Zitat des<br />
griechischen Dichters Hesiod.<br />
Heinrich Hagen<br />
Greta-Schoon-Str. 1<br />
26789 Leer<br />
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Silbenrätsel<br />
Lösungs-Sprichwort:<br />
Auflösung Februar 2012<br />
...........................................................................................................<br />
Senden <strong>Sie</strong> bitte bis zum 10. März 2012 eine Postkarte mit der richtigen<br />
Lösung an: Redaktion ‚<strong>leer</strong> <strong>aktuell</strong>‘, Postfach 1940, 26769 Leer<br />
oder per E-Mail an: redaktion@sollermann.de<br />
Es wird ein Buch verlost!<br />
Im Februar 2012 wurde folgender Gewinner ausgelost:<br />
Edith Blank aus Uplengen<br />
Apotheke<br />
GESCHICHTE IST<br />
MACHBAR<br />
1. BUERGERTUM<br />
2. AUTOGRAMM<br />
3. SCHWALBE<br />
4. HOCHSCHULE<br />
5. WEIHNACHT<br />
6. SCHELLACK<br />
7. WACHSAM<br />
8. DISKRETION<br />
9. TUECKISCH<br />
10. LOGISTIK<br />
Mit steigenden Temperaturen nimmt<br />
auch die Anzahl der Radfahrer im<br />
Straßenverkehr wieder zu. Doch was<br />
dürfen Radfahrer im Straßenverkehr<br />
und was nicht? Wann haften Radfahrer<br />
eigentlich als Beteiligte an einem<br />
Verkehrsunfall? Hier einige Irrtümern<br />
über die rechtliche Situation der Radfahrer<br />
Dürfen Radfahrer<br />
den Gehweg befahren?<br />
Nein! Wer auf einem Bürgersteig verbotenerweise<br />
Rad fährt und mit einem<br />
Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt<br />
kommt, muss daher <strong>für</strong> den Schaden<br />
aufkommen. In derartigen Fällen tritt<br />
sogar die sogenannte Betriebsgefahr<br />
des Autos vollständig zurück. Dies<br />
entschied das Amtsgericht Hannover.<br />
Im dem Fall war ein Radfahrer<br />
auf dem Bürgersteig gefahren und mit<br />
einem aus einer Einfahrt herauskommenden<br />
Pkw kollidiert. Der Fahrer des<br />
Autos verklagte den Radfahrer auf<br />
Schadensersatz in Höhe von rund 800<br />
Euro. Das Gericht gab dem Autofahrer<br />
Recht.<br />
Bei einem Unfall zwischen Rad- und<br />
Autofahrer haftet - unabhängig davon,<br />
wer Schuld hat - meist der Autofahrer<br />
mit. Diese sog. Betriebsgefahr<br />
Detlef Gühmann<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Familienrecht<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Erbrecht<br />
Volker J. Poppen<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Arbeitsrecht<br />
Ulf Nannen<br />
Rechtsanwalt und Bankkaufmann<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Miet- und<br />
Wohnungseigentumsrecht<br />
Der <strong>aktuell</strong>e §§-Tipp<br />
Radfahrer & Irrtümer im Straßenverkehr<br />
beruht auf der Annahme, dass ein<br />
Auto grundsätzlich gefährlicher ist<br />
als ein Fahrrad.<br />
Bürgersteige seien <strong>für</strong> Fußgänger und<br />
mit dem Fahrrad fahrende Kinder bis<br />
zu zehn Jahren bestimmt, nicht aber<br />
<strong>für</strong> erwachsene Radfahrer.<br />
Selbst wenn den Autofahrer ein geringfügiges<br />
Mitverschulden wegen<br />
eines minimal überhöhten Ausfahrtempos<br />
träfe, würde dies einschließlich<br />
der Betriebsgefahr des Autos<br />
gegenüber dem Verschulden des Radfahrers<br />
zurücktreten. Das Befahren<br />
des Fußweges kann also teure Folgen<br />
haben.<br />
Dürfen Radfahrer<br />
den Zebrastreifen befahren?<br />
Radfahrer dürfen die Straße fahrend<br />
über einen Zebrastreifen überqueren.<br />
Dabei sind sie jedoch nicht bevorrechtigt.<br />
Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen<br />
Zebrastreifen überquert, ist nicht<br />
vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs<br />
erfasst. Kommt es zu einem<br />
Unfall trägt der Radfahrer eine Mitschuld.<br />
Dies entschied bereits im letzten<br />
Jahr das Landgericht Frankenthal<br />
Im zugrunde liegenden Fall befuhr<br />
die beklagte Pkw-Fahrerin mit ihrem<br />
Wagen eine Straße stadtauswärts<br />
70 71<br />
Der Autor:<br />
Ulf Nannen ist als<br />
Rechtsanwalt und<br />
Fachanwalt <strong>für</strong><br />
Miet- und Wohnungseigentum<br />
in<br />
der Kanzlei Ehlert,<br />
Gühmann & Poppen,<br />
in Leer tätig.<br />
entlang. Der Radfahrer fuhr zunächst<br />
stadteinwärts auf einem Radweg und<br />
wechselte plötzlich auf einen vor einer<br />
Straßeneinmündung befindlichen<br />
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen).<br />
Kurz vor Erreichen der gegenüberliegenden<br />
Seite wurde er von dem Pkw<br />
erfasst. Das LG sah im konkreten Fall<br />
in dem Verhalten des Radfahrers einen<br />
wesentlichen Verursachungsbeitrag<br />
zum Zustandekommen des Verkehrsunfalls<br />
und lastete dem Radfahrer<br />
eine hälftige Mitschuld an dem Unfall<br />
an. Zudem wies das Gericht darauf<br />
hin, dass im Falle eines plötzlichen<br />
und nicht absehbaren Einschwenkens<br />
eines Radfahrers auf den Zebrastreifen<br />
im Einzelfall auch eine Alleinschuld<br />
des Radfahrers gegeben sein<br />
kann, wenn sich der Unfall <strong>für</strong> den<br />
Pkw-Fahrer als unvermeidbar herausstellt.<br />
Generell sei lt. Gericht zu beachten,<br />
dass Radfahrer, die Fußgängerüberwege<br />
radfahrend (nicht schiebend)<br />
benutzen, im Unrecht sind. Radfahrer<br />
haben unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit<br />
anders als Fußgänger<br />
auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang.<br />
Vielmehr müssen sie absteigen<br />
und das Fahrrad schieben. Wollen sie<br />
radfahrend den Fußgängerüberweg<br />
überqueren, sind sie gegenüber dem<br />
Kraftverkehr wartepflichtig.<br />
Radfahrer nutzen Zebrastreifen häufig<br />
in dem Glauben Kraftfahrzeuge<br />
auf der Fahrbahn müssten auch ihnen<br />
bei der Querung den Vorrang ermöglichen.<br />
<strong>Sie</strong> genießen hier jedoch keine<br />
Sonderstellung, da der Fußgängerüberweg<br />
lt.. § 26 StVO ausschließlich<br />
<strong>für</strong> Fußgänger vorgesehen ist.<br />
Es gelten auch <strong>für</strong> Radfahrer deutliche<br />
Straßenverkehrsregeln!