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Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin

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lage vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem jeweiligen depotführenden Institut zu erklären; die<br />

Rücktrittserklärung muß dem depotführenden Institut innerhalb der Annahmefrist zugehen. Während der weiteren Annahmefrist<br />

des § 16 Abs. 2 WpÜG ist ein Rücktritt jedoch nicht mehr möglich. Der Rücktritt ist erst wirksam mit Rückbuchung der<br />

eingereichten Aktien von Rheinhold & Mahla in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701 670 bei der Clearstream Banking AG; die<br />

Rückbuchung wird durch das jeweilige depotführende Institut veranlaßt.<br />

h) Sonderfall: Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die noch im Besitz von effektiven Aktienurkunden sind<br />

Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die ihre für kraftlos erklärten effektiven Aktienurkunden im Zuge der Umstellung von der<br />

Nennbetrags- auf die Stückaktie sowie der Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) im Jahre 2000 und des damit verbundenen<br />

Ausschlusses des Anspruches auf Einzelverbriefung bisher noch nicht eingereicht haben, können an diesem Kaufangebot<br />

nur teilnehmen, wenn sie ihre Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 11 ff. und Talon (WKN 701 670) bei<br />

einer inländischen Geschäftsstelle der bws bank AG, Frankfurt a.M. oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an<br />

die bws bank AG einreichen. Anschließend kann das Angebot auf dem oben genannten Weg angenommen werden.<br />

Wegen des längeren zeitlichen Vorlaufs dieses Umtausches empfiehlt Bilfinger Berger, den Umtausch möglichst frühzeitig<br />

vorzunehmen, um noch an dem Kaufangebot teilnehmen zu können.<br />

6. Kosten<br />

Die Annahme des Angebots ist für die Aktionäre von Rheinhold & Mahla im Inland kosten- und spesenfrei; etwaige Gebühren<br />

ausländischer Depotbanken sind jedoch vom Aktionär zu tragen.<br />

7. Steuern<br />

Bilfinger Berger empfiehlt den Aktionären von Rheinhold & Mahla, vor Annahme dieses Kaufangebots steuerliche Beratung<br />

einzuholen, bei der die persönlichen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden können.<br />

8. Gleichbehandlung<br />

Erwerben Bilfinger Berger, mit Bilfinger Berger gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen nach der<br />

Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung des Endergebnisses gemäß Ziff. VII. dieser Angebotsunterlage<br />

Aktien von Rheinhold & Mahla zu einem höheren Preis als EUR 13,00, so erhöht sich der den Angebotsempfängern<br />

geschuldete Kaufpreis um den Unterschiedsbetrag.<br />

Erwerben Bilfinger Berger, mit Bilfinger Berger gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochtergesellschaften innerhalb<br />

eines Jahres nach der Veröffentlichung des Endergebnisses gemäß Ziff. VII. dieser Angebotsunterlage Aktien von Rheinhold<br />

& Mahla außerhalb der Börse zu einem höheren Preis als EUR 13,00, so ist Bilfinger Berger verpflichtet, an alle Aktionäre, die<br />

dieses Kaufangebot angenommen haben, den Unterschiedsbetrag nachzuentrichten. Diese Nachbesserungspflicht besteht<br />

nicht für den Erwerb der Aktien im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an<br />

Aktionäre von Rheinhold & Mahla und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens von Rheinhold & Mahla<br />

durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung.<br />

IV. FINANZIERUNG DES KAUFANGEBOTS<br />

1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots<br />

Unter der Annahme, daß Bilfinger Berger im Rahmen des bzw. im Zusammenhang mit dem <strong>Übernahmeangebot</strong> sämtliche<br />

ausgegebenen Aktien von Rheinhold & Mahla erwirbt, ergibt sich für Bilfinger Berger eine maximale Zahlungsverpflichtung<br />

(im folgenden die „maximale Zahlungsverpflichtung“) in Höhe von EUR 119.000.000,00 ( = Produkt aus dem Angebotspreis<br />

von EUR 13,00 je Aktie und 9.000.000,00 Rheinhold & Mahla-Aktien zuzüglich geschätzter Transaktionskosten in Höhe<br />

von Euro 2 Mio.).<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s stehen Bilfinger Berger liquide Mittel und kurzfristig verfügbare<br />

Wertpapiere in einer die maximale Zahlungsverpflichtung übersteigenden Höhe zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2001<br />

betrugen die liquiden Mittel von Bilfinger Berger AG EUR 287 Mio. sowie die kurzfristig verfügbaren Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

EUR 367 Mio. Dieser Bestand hat sich zum 30. Juni 2002 nicht signifikant verändert und liegt deutlich über dem<br />

Finanzierungsvolumen für die Durchführung dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s.<br />

Bilfinger Berger wird dieses <strong>Übernahmeangebot</strong> einschließlich der Transaktionskosten ausschließlich aus den verfügbaren<br />

liquiden Mittel und kurzfristig verfügbaren Wertpapiere erfüllen.<br />

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