Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin
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I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN, INSBESONDERE AUCH FÜR AKTIONÄRE AUSSERHALB DER BUNDES-<br />
REPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
1. Durchführung des <strong>Übernahmeangebot</strong>s nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />
Das nachfolgende <strong>Übernahmeangebot</strong> der Bilfinger Berger AG, Mannheim (im folgenden „Bilfinger Berger“), wird als freiwilliges<br />
öffentliches <strong>Übernahmeangebot</strong> zum Erwerb der Aktien der Rheinhold & Mahla Aktiengesellschaft, München, (im folgenden<br />
„Rheinhold & Mahla“) nach deutschem Recht unter Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und<br />
Übernahmegesetzes („WpÜG“) durchgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot als öffentliches Angebot nach den<br />
Bestimmungen einer ausländischen Rechtsordnung durchzuführen. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind keine<br />
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des darin enthaltenen Angebots beantragt<br />
oder veranlaßt worden.<br />
2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
Die Angebotsunterlage wird gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet (www.bilfinger.de) sowie durch Bereithalten<br />
zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht. Die Angebotsunterlage kann von Bilfinger Berger, Investor Relations, Carl-Reiß-<br />
Platz 1-5, 68165 Mannheim, Tel. 0621-459-22 55, eMail: skle@bilfinger.de, und von der Dresdner Bank AG, Jürgen-Ponto-<br />
Platz 1, 60301 Frankfurt am Main, Fax 069-713 198 66, kostenfrei bezogen werden. Hierauf wird durch eine entsprechende<br />
Bekanntmachung in der Börsen-Zeitung hingewiesen. Die Angebotsunterlage wird ferner über die Depotbanken an die Aktionäre<br />
von Rheinhold & Mahla mit girosammelverwahrten Aktien verteilt. Darüber hinaus ist keine Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
erfolgt oder beabsichtigt. Insbesondere ist keine Veröffentlichung nach ausländischem Recht beabsichtigt.<br />
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet und der Abdruck in der Börsen-Zeitung dienen ausschließlich der<br />
Einhaltung der Bestimmungen des deutschen WpÜG und bezwecken weder unmittelbar noch mittelbar die Abgabe eines<br />
Angebots nach ausländischem Recht oder die Veröffentlichung des Angebots nach ausländischem Recht oder die öffentliche<br />
Werbung für das Angebot.<br />
Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage unterliegen möglicherweise dem Anwendungsbereich<br />
kapitalmarktrechtlicher Beschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Mit Ausnahme der Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
nach den Vorschriften des WpÜG und der Verteilung der Angebotsunterlage durch die Depotbanken darf die Angebotsunterlage<br />
deshalb durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland versandt, veröffentlicht, verteilt,<br />
verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen unzulässig<br />
ist. Sollte es dennoch zur Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der<br />
Bundesrepublik Deutschland kommen, übernimmt Bilfinger Berger keine Gewähr, daß dies mit den jeweils anwendbaren ausländischen<br />
kapitalmarktrechtlichen Vorschriften vereinbar ist.<br />
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und die das Angebot<br />
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu<br />
setzen, sich über die jeweiligen ausländischen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.<br />
3. Gegenwärtiger Aktienbestand des Bieters, gemeinsam handelnde Personen, Stimmrechtszurechnungen<br />
Bilfinger Berger hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Aktien an der Zielgesellschaft. Es<br />
gibt keine Personen, die im Rahmen dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam mit Bilfinger Berger<br />
handeln. Bilfinger Berger sind keine Stimmrechte nach § 30 WpÜG zuzurechnen.<br />
4. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahmeangebot</strong>s<br />
Bilfinger Berger hat die Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahmeangebot</strong>s am 6. Juni 2002 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1<br />
WpÜG veröffentlicht.<br />
II. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS<br />
1. Beteiligte Unternehmen<br />
a) Der Bieter<br />
Bilfinger Berger ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Mannheim, die im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 4444 eingetragen ist. Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft<br />
beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage EUR 108.917.253,00 und ist in 36.305.751 auf den Inhaber<br />
lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 eingeteilt. Die Aktien von Bilfinger<br />
Berger sind unter der Wertpapier-Kenn-Nummer 590900 zum Börsenhandel im amtlichen Markt an allen acht deutschen<br />
Wertpapierbörsen zugelassen. Die Bilfinger Berger Unternehmensgruppe ist in den Geschäftsfeldern Bauen Inland, Bauen<br />
Ausland, Entwickeln und Betreiben sowie Umwelttechnik tätig.<br />
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