05.12.2012 Aufrufe

Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin

Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin

Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

V. ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG VON RHEINHOLD & MAHLA<br />

1. Künftige Geschäftstätigkeit von Rheinhold & Mahla<br />

Bilfinger Berger beabsichtigt, Rheinhold & Mahla nach der Übernahme der Kontrolle als eigenständige Unternehmensgruppe<br />

unter Beibehaltung des Markennamens Rheinhold & Mahla sowie unter Fortführung des bisherigen Geschäftsbetriebs zu<br />

führen. Eine Verlegung des Sitzes von Rheinhold & Mahla oder des Standorts wesentlicher Unternehmensteile sind nicht<br />

beabsichtigt.<br />

2. Verwendung des Vermögens von Rheinhold & Mahla, künftige Verpflichtungen<br />

Die Geschäfte der Rheinhold & Mahla-Gruppe sollen wie bislang fortgeführt werden. Wesentliche Veränderungen des Vermögens<br />

der Rheinhold & Mahla-Gruppe sind derzeit nicht beabsichtigt. Absichten von Bilfinger Berger im Hinblick auf künftige<br />

Verpflichtungen von Rheinhold & Mahla im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WpÜG bestehen derzeit nicht. Insbesondere<br />

beabsichtigt Bilfinger Berger derzeit nicht, der Hauptversammlung von Rheinhold & Mahla einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag<br />

zur Zustimmung vorzulegen.<br />

3. Auswirkungen auf die Mitglieder des Vorstands von Rheinhold & Mahla<br />

Bilfinger Berger beabsichtigt derzeit keine Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands von Rheinhold & Mahla.<br />

4. Arbeitsrechtliche Auswirkungen<br />

Aus der Übernahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Rheinhold & Mahla-Gruppe und ihre<br />

Vertretungen und auch keine Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen.<br />

5. Situation der Rheinhold & Mahla-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen<br />

Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die das vorliegende Angebot nicht annehmen, sollten folgendes berücksichtigen:<br />

a) Liquidität<br />

Sofern es zu einer hohen Beteiligung an diesem Angebot kommt, wird nach Durchführung dieses Angebots die Liquidität des<br />

Marktes für Rheinhold & Mahla-Aktien stark eingeschränkt werden. Dadurch kann es im Handel mit Rheinhold & Mahla-<br />

Aktien zu einer erhöhten Volatilität der Kurse kommen. Zudem kann der Fall eintreten, daß Kauf- oder Verkaufsorder nicht<br />

oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können.<br />

b) Delisting<br />

Es ist denkbar, daß die Börsennotierung der Rheinhold & Mahla-Aktien im Falles eines erfolgreichen Angebotes beendet<br />

wird. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund der geringen Streuung der im Publikum verbleibenden<br />

Rheinhold & Mahla-Aktien ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.<br />

c) Aktienkurs<br />

Es ist anzunehmen, daß der gegenwärtige Kurs der Rheinhold & Mahla-Aktie darauf beruht, daß Bilfinger Berger am 6. Juni<br />

2002 die Entscheidung zur Übernahme von Rheinhold & Mahla zum Erwerbspreis von EUR 13,00 je Aktie öffentlich bekannt<br />

gegeben hat. Es ist ungewiß, ob sich der Kurs der Rheinhold & Mahla-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist weiterhin auf dem<br />

derzeitigen Niveau bewegen wird.<br />

VI. VORTEILE FÜR VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDER VON RHEINHOLD & MAHLA<br />

Im Zusammenhang mit diesem <strong>Übernahmeangebot</strong> sind Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats von Rheinhold &<br />

Mahla keine Geldleistungen oder geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden.<br />

VII. ERGEBNIS DES KAUFANGEBOTS<br />

Der jeweilige Einreichungsstand des Angebots wird während der Annahmefrist wöchentlich freitags in der Börsen-Zeitung<br />

sowie im Internet unter www.bilfinger.de veröffentlicht. In der letzten Woche der Annahmefrist erfolgt diese Veröffentlichung<br />

täglich in der Börsen-Zeitung sowie im Internet unter www.bilfinger.de. Das Ergebnis dieses Kaufangebots wird innerhalb von<br />

fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist veröffentlicht. Nach Ablauf der weiteren<br />

Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG wird dann das endgültige Ergebnis des Kaufangebots veröffentlicht.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!