Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin
Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin
Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
V. ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG VON RHEINHOLD & MAHLA<br />
1. Künftige Geschäftstätigkeit von Rheinhold & Mahla<br />
Bilfinger Berger beabsichtigt, Rheinhold & Mahla nach der Übernahme der Kontrolle als eigenständige Unternehmensgruppe<br />
unter Beibehaltung des Markennamens Rheinhold & Mahla sowie unter Fortführung des bisherigen Geschäftsbetriebs zu<br />
führen. Eine Verlegung des Sitzes von Rheinhold & Mahla oder des Standorts wesentlicher Unternehmensteile sind nicht<br />
beabsichtigt.<br />
2. Verwendung des Vermögens von Rheinhold & Mahla, künftige Verpflichtungen<br />
Die Geschäfte der Rheinhold & Mahla-Gruppe sollen wie bislang fortgeführt werden. Wesentliche Veränderungen des Vermögens<br />
der Rheinhold & Mahla-Gruppe sind derzeit nicht beabsichtigt. Absichten von Bilfinger Berger im Hinblick auf künftige<br />
Verpflichtungen von Rheinhold & Mahla im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WpÜG bestehen derzeit nicht. Insbesondere<br />
beabsichtigt Bilfinger Berger derzeit nicht, der Hauptversammlung von Rheinhold & Mahla einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag<br />
zur Zustimmung vorzulegen.<br />
3. Auswirkungen auf die Mitglieder des Vorstands von Rheinhold & Mahla<br />
Bilfinger Berger beabsichtigt derzeit keine Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands von Rheinhold & Mahla.<br />
4. Arbeitsrechtliche Auswirkungen<br />
Aus der Übernahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Rheinhold & Mahla-Gruppe und ihre<br />
Vertretungen und auch keine Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen.<br />
5. Situation der Rheinhold & Mahla-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen<br />
Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die das vorliegende Angebot nicht annehmen, sollten folgendes berücksichtigen:<br />
a) Liquidität<br />
Sofern es zu einer hohen Beteiligung an diesem Angebot kommt, wird nach Durchführung dieses Angebots die Liquidität des<br />
Marktes für Rheinhold & Mahla-Aktien stark eingeschränkt werden. Dadurch kann es im Handel mit Rheinhold & Mahla-<br />
Aktien zu einer erhöhten Volatilität der Kurse kommen. Zudem kann der Fall eintreten, daß Kauf- oder Verkaufsorder nicht<br />
oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können.<br />
b) Delisting<br />
Es ist denkbar, daß die Börsennotierung der Rheinhold & Mahla-Aktien im Falles eines erfolgreichen Angebotes beendet<br />
wird. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund der geringen Streuung der im Publikum verbleibenden<br />
Rheinhold & Mahla-Aktien ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.<br />
c) Aktienkurs<br />
Es ist anzunehmen, daß der gegenwärtige Kurs der Rheinhold & Mahla-Aktie darauf beruht, daß Bilfinger Berger am 6. Juni<br />
2002 die Entscheidung zur Übernahme von Rheinhold & Mahla zum Erwerbspreis von EUR 13,00 je Aktie öffentlich bekannt<br />
gegeben hat. Es ist ungewiß, ob sich der Kurs der Rheinhold & Mahla-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist weiterhin auf dem<br />
derzeitigen Niveau bewegen wird.<br />
VI. VORTEILE FÜR VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDER VON RHEINHOLD & MAHLA<br />
Im Zusammenhang mit diesem <strong>Übernahmeangebot</strong> sind Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats von Rheinhold &<br />
Mahla keine Geldleistungen oder geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden.<br />
VII. ERGEBNIS DES KAUFANGEBOTS<br />
Der jeweilige Einreichungsstand des Angebots wird während der Annahmefrist wöchentlich freitags in der Börsen-Zeitung<br />
sowie im Internet unter www.bilfinger.de veröffentlicht. In der letzten Woche der Annahmefrist erfolgt diese Veröffentlichung<br />
täglich in der Börsen-Zeitung sowie im Internet unter www.bilfinger.de. Das Ergebnis dieses Kaufangebots wird innerhalb von<br />
fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist veröffentlicht. Nach Ablauf der weiteren<br />
Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG wird dann das endgültige Ergebnis des Kaufangebots veröffentlicht.<br />
12