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Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) - BaFin

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PFLICHTVERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 14 ABS. 3 WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZ<br />

<strong>Freiwilliges</strong> <strong>Öffentliches</strong> <strong>Übernahmeangebot</strong><br />

(<strong>Barangebot</strong>)<br />

gemäß § 29 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)<br />

der<br />

BILFINGER BERGER AG,<br />

Mannheim,<br />

an die Aktionäre der<br />

Rheinhold & Mahla AG,<br />

München,<br />

zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien<br />

der Rheinhold & Mahla AG<br />

zum Preis von EUR 13,00 je Aktie<br />

Annahmefrist: 12. Juli 2002 bis 30. August 2002, 12.00 Uhr MESZ<br />

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): - 701 670 -<br />

- International Securities Identification Number (ISIN) DE0007016701 -<br />

WKN der „eingereichten Aktien der Rheinhold & Mahla AG“: - 701671 -<br />

- ISIN DE 0007016719 -<br />

Aktionäre der Rheinhold Mahla AG mit Wohnsitz außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise unter<br />

Ziff. I.2 und 3. der Angebotsunterlage beachten


ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS<br />

Bieter: Bilfinger Berger AG, Carl-Reiß-Platz 1-5, 68165 Mannheim, Deutschland<br />

Zielgesellschaft: Rheinhold & Mahla Aktiengesellschaft, Gneisenaustr. 15, 80992 München, Deutschland<br />

Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Rheinhold & Mahla AG (WKN<br />

701 670) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 2,60 je Aktie und mit<br />

Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2002<br />

Gegenleistung: EUR 13,00 je Aktie der Rheinhold & Mahla AG<br />

Bedingung: Das <strong>Übernahmeangebot</strong> und die mit Annahme des <strong>Übernahmeangebot</strong>s zustande<br />

kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, daß das Bundeskartellamt<br />

und das österreichische Kartellgericht den mit Schreiben vom 26. Juni 2002<br />

bzw. 2. Juli 2002 angemeldeten Erwerb der Übernahme der Kontrolle über die Rheinhold<br />

& Mahla AG durch die Bilfinger Berger AG kartellrechtlich freigeben.<br />

Beginn der Annahmefrist: 12. Juli 2002<br />

Ende der Annahmefrist: 30. August 2002, 12.00 Uhr MESZ.<br />

Zur weiteren Annahmefrist siehe Ziff. III. 4<br />

Annahme: Die Annahme ist innerhalb der Annahmefrist schriftlich gegenüber einem depotführenden<br />

Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland<br />

zu erklären. Die Annahme wird mit Umbuchung der in der Annahmeerklärung<br />

bezeichneten Aktien in die WKN 701671 wirksam. Die Annahme des Angebots ist im<br />

Inland kosten- und spesenfrei; etwaige Gebühren ausländischer Depotbanken sind vom<br />

Aktionär zu tragen.<br />

Börsenhandel: Zum Verkauf eingereichte Aktien der Rheinhold & Mahla AG können während der<br />

Annahmefrist an der Bayerischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Ein Börsenhandel<br />

während der weiteren Annahmefrist des § 16 Abs. 2 WpÜG ist nicht vorgesehen.<br />

Veröffentlichungen: Dieses <strong>Übernahmeangebot</strong> wird durch Bekanntgabe im Internet (www.bilfinger.de)<br />

sowie durch Hinweis-Bekanntmachung in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.<br />

Diese Zusammenfassung enthält nicht alle Angaben im Zusammenhang mit dem <strong>Übernahmeangebot</strong> und ist daher in Verbindung mit den nachfolgenden ausführlicheren<br />

Angaben zu lesen.<br />

2


INHALTSVERZEICHNIS<br />

I. Allgemeine Informationen, insbesondere auch für Aktionäre außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.....................4<br />

1. Durchführung des <strong>Übernahmeangebot</strong>s nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes.....................................................................................................................................................4<br />

2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage.......................................................................................................................4<br />

3. Gegenwärtiger Aktienbestand des Bieters, gemeinsam handelnde Personen, Stimmrechtszurechnungen ...............4<br />

4. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahmeangebot</strong>s..................................................................4<br />

II. Grundlagen und Zielsetzungen des <strong>Übernahmeangebot</strong>s ...............................................................................................4<br />

1. Beteiligte Unternehmen ................................................................................................................................................4<br />

a) Der Bieter................................................................................................................................................................5<br />

b) Die Zielgesellschaft.................................................................................................................................................5<br />

2. Strategische Zielsetzung der Zusammenführung von Rheinhold & Mahla mit Bilfinger Berger ..................................5<br />

3. Vorgesehene Einbindung von Rheinhold & Mahla in den Bilfinger Berger-Konzern ...................................................5<br />

4. Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand von Rheinhold & Mahla..........................................................5<br />

III. Das Kaufangebot ..............................................................................................................................................................6<br />

1. Angebot und Gegenleistung .........................................................................................................................................6<br />

2. Erläuterungen zur Angemessenheit der Gegenleistung...............................................................................................6<br />

a) Börsenkurs..............................................................................................................................................................6<br />

b) Unternehmensbewertung........................................................................................................................................6<br />

c) Vorerwerbe..............................................................................................................................................................7<br />

d) Ergebnis..................................................................................................................................................................7<br />

3. Aufschiebende Bedingung............................................................................................................................................7<br />

4. Annahmefrist.................................................................................................................................................................7<br />

5. Annahme und Abwicklung des Kaufangebots ..............................................................................................................8<br />

a) Annahmeerklärung und Umbuchung ......................................................................................................................8<br />

b) Weitere Erklärungen bei Annahme des Angebots..................................................................................................8<br />

c) Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises.......................................................................................9<br />

d) Durchführung des Angebots bei einer Annahme innerhalb der verlängerten bzw. weiteren Annahmefrist ...........9<br />

e) Handel mit eingereichten Aktien .............................................................................................................................9<br />

f) Rückabwicklung bei Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung ..........................................................................9<br />

g) Rücktrittsrecht .........................................................................................................................................................9<br />

h) Sonderfall: Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die noch im Besitz von effektiven Aktienurkunden sind .............10<br />

6. Kosten.........................................................................................................................................................................10<br />

7. Steuern .......................................................................................................................................................................10<br />

8. Gleichbehandlung.......................................................................................................................................................10<br />

IV. Finanzierung des Kaufangebots .....................................................................................................................................10<br />

1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots...............................................................................10<br />

2. Finanzierungsbestätigung...........................................................................................................................................11<br />

3. Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bilfinger Berger ............................11<br />

V. Zukünftige Entwicklung von Rheinhold & Mahla.............................................................................................................12<br />

1. Künftige Geschäftstätigkeit von Rheinhold & Mahla ..................................................................................................12<br />

2. Verwendung des Vermögens von Rheinhold & Mahla, künftige Verpflichtungen ......................................................12<br />

3. Auswirkungen auf die Mitglieder des Vorstands von Rheinhold & Mahla..................................................................12<br />

4. Arbeitsrechtliche Auswirkungen..................................................................................................................................12<br />

5. Situation der Rheinhold & Mahla-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen ........................................................12<br />

a) Liquidität................................................................................................................................................................12<br />

b) Delisting ................................................................................................................................................................12<br />

c) Aktienkurs .............................................................................................................................................................12<br />

VI. Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Rheinhold & Mahla..................................................................12<br />

VII. Ergebnis des Kaufangebots............................................................................................................................................12<br />

VIII. Erfordernis und Stand kartellrechtlicher und sonstiger behördlicher Verfahren .............................................................13<br />

IX. Finanzberater / Begleitende Banken...............................................................................................................................13<br />

X. Anwendbares Recht........................................................................................................................................................13<br />

XI. Verantwortung für den Inhalt der Angebotsunterlage .....................................................................................................13<br />

Anlage 1: Finanzierungsbestätigung der Dresdner Bank AG .................................................................................................14<br />

Anlage 2: Annahmeformular ...................................................................................................................................................15<br />

3


I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN, INSBESONDERE AUCH FÜR AKTIONÄRE AUSSERHALB DER BUNDES-<br />

REPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

1. Durchführung des <strong>Übernahmeangebot</strong>s nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

Das nachfolgende <strong>Übernahmeangebot</strong> der Bilfinger Berger AG, Mannheim (im folgenden „Bilfinger Berger“), wird als freiwilliges<br />

öffentliches <strong>Übernahmeangebot</strong> zum Erwerb der Aktien der Rheinhold & Mahla Aktiengesellschaft, München, (im folgenden<br />

„Rheinhold & Mahla“) nach deutschem Recht unter Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes („WpÜG“) durchgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot als öffentliches Angebot nach den<br />

Bestimmungen einer ausländischen Rechtsordnung durchzuführen. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind keine<br />

Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des darin enthaltenen Angebots beantragt<br />

oder veranlaßt worden.<br />

2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

Die Angebotsunterlage wird gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet (www.bilfinger.de) sowie durch Bereithalten<br />

zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht. Die Angebotsunterlage kann von Bilfinger Berger, Investor Relations, Carl-Reiß-<br />

Platz 1-5, 68165 Mannheim, Tel. 0621-459-22 55, eMail: skle@bilfinger.de, und von der Dresdner Bank AG, Jürgen-Ponto-<br />

Platz 1, 60301 Frankfurt am Main, Fax 069-713 198 66, kostenfrei bezogen werden. Hierauf wird durch eine entsprechende<br />

Bekanntmachung in der Börsen-Zeitung hingewiesen. Die Angebotsunterlage wird ferner über die Depotbanken an die Aktionäre<br />

von Rheinhold & Mahla mit girosammelverwahrten Aktien verteilt. Darüber hinaus ist keine Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

erfolgt oder beabsichtigt. Insbesondere ist keine Veröffentlichung nach ausländischem Recht beabsichtigt.<br />

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet und der Abdruck in der Börsen-Zeitung dienen ausschließlich der<br />

Einhaltung der Bestimmungen des deutschen WpÜG und bezwecken weder unmittelbar noch mittelbar die Abgabe eines<br />

Angebots nach ausländischem Recht oder die Veröffentlichung des Angebots nach ausländischem Recht oder die öffentliche<br />

Werbung für das Angebot.<br />

Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage unterliegen möglicherweise dem Anwendungsbereich<br />

kapitalmarktrechtlicher Beschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Mit Ausnahme der Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

nach den Vorschriften des WpÜG und der Verteilung der Angebotsunterlage durch die Depotbanken darf die Angebotsunterlage<br />

deshalb durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland versandt, veröffentlicht, verteilt,<br />

verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen unzulässig<br />

ist. Sollte es dennoch zur Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland kommen, übernimmt Bilfinger Berger keine Gewähr, daß dies mit den jeweils anwendbaren ausländischen<br />

kapitalmarktrechtlichen Vorschriften vereinbar ist.<br />

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und die das Angebot<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu<br />

setzen, sich über die jeweiligen ausländischen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.<br />

3. Gegenwärtiger Aktienbestand des Bieters, gemeinsam handelnde Personen, Stimmrechtszurechnungen<br />

Bilfinger Berger hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Aktien an der Zielgesellschaft. Es<br />

gibt keine Personen, die im Rahmen dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s gemäß § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam mit Bilfinger Berger<br />

handeln. Bilfinger Berger sind keine Stimmrechte nach § 30 WpÜG zuzurechnen.<br />

4. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahmeangebot</strong>s<br />

Bilfinger Berger hat die Entscheidung zur Abgabe des <strong>Übernahmeangebot</strong>s am 6. Juni 2002 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1<br />

WpÜG veröffentlicht.<br />

II. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS<br />

1. Beteiligte Unternehmen<br />

a) Der Bieter<br />

Bilfinger Berger ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Mannheim, die im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mannheim unter HRB 4444 eingetragen ist. Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft<br />

beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage EUR 108.917.253,00 und ist in 36.305.751 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 eingeteilt. Die Aktien von Bilfinger<br />

Berger sind unter der Wertpapier-Kenn-Nummer 590900 zum Börsenhandel im amtlichen Markt an allen acht deutschen<br />

Wertpapierbörsen zugelassen. Die Bilfinger Berger Unternehmensgruppe ist in den Geschäftsfeldern Bauen Inland, Bauen<br />

Ausland, Entwickeln und Betreiben sowie Umwelttechnik tätig.<br />

4


Bilfinger Berger verwirklicht anspruchsvolle Bauaufgaben für private und öffentliche Auftraggeber und entwickelt darüber hinaus<br />

zunehmend Komplettlösungen für Immobilien- und Infrastrukturprojekte, von der Planung über die Finanzierung bis hin<br />

zum Betrieb. Die über 100 konsolidierten Konzerngesellschaften von Bilfinger Berger erzielten im Geschäftsjahr 2001 mit<br />

43.500 Mitarbeitern eine Leistung von EUR 4,6 Mrd., wovon 60 % im Ausland erbracht wurden. Das Konzernergebnis betrug<br />

im Geschäftsjahr 2001 EUR 52,4 Mio.<br />

b) Die Zielgesellschaft<br />

Rheinhold & Mahla ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in München, die im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter HRB 91592 eingetragen ist. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.400.000,00<br />

und ist in 9.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,60<br />

eingeteilt. Die Aktien sind unter der Wertpapier-Kenn-Nummer 701 670 zum Handel im Geregelten Markt an der Bayerischen<br />

Wertpapierbörse zugelassen; weiter erfolgen Preisfeststellungen im Freiverkehr der Wertpapierbörsen Berlin, Frankfurt,<br />

Hamburg und Stuttgart.<br />

Rheinhold & Mahla verfügt über mehr als 170 direkte und indirekte Beteiligungen im In- und Ausland. Diese Gesellschaften<br />

sind in den Sparten Industrieisolierung (einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen), Technischer Schallschutz, Schiffsisolierungen<br />

und -ausbau, Technische Dienstleistungen sowie Baudienstleistungen im Hochbau (Ausbau, Fassadentechnik<br />

und Kühllagerbau) tätig. Die Rheinhold & Mahla-Gruppe erbringt 80 % ihrer Gesamtleistung in den Sparten Industrieisolierung<br />

und Industrieservice, Technische Dienstleistungen sowie Schiffsisolierung und -ausbau. Die verbleibenden 20 % entfallen auf<br />

die Sparte Baudienstleistungen.<br />

Im Geschäftsjahr 2001 erzielte der Rheinhold & Mahla-Konzern mit 8.500 Mitarbeitern weltweit eine konsolidierte Leistung<br />

von EUR 732 Mio. und erreichte ein Konzernergebnis von EUR 10,9 Mio.<br />

2. Strategische Zielsetzung der Zusammenführung von Rheinhold & Mahla mit Bilfinger Berger<br />

Die Übernahme von Rheinhold & Mahla durch Bilfinger Berger stellt einen weiteren bedeutenden Schritt bei der Entwicklung<br />

von Bilfinger Berger zur Multi Service Gruppe dar. Bilfinger Berger arbeitet konsequent an der Ausweitung von Dienstleistungen,<br />

die dem Kerngeschäft Bauen vor- und nachgelagert sind. Zu dieser strategischen Ausrichtung paßt Rheinhold &<br />

Mahla. Der international ausgerichtete Dienstleistungskonzern hat sich zum Ziel gesetzt, sich mit hohen Steigerungsraten im<br />

Servicebereich zum leistungsfähigen Partner anspruchsvoller Industriekunden zu entwickeln.<br />

3. Vorgesehene Einbindung von Rheinhold & Mahla in den Bilfinger Berger-Konzern<br />

Bilfinger Berger beabsichtigt, durch das vorliegende <strong>Übernahmeangebot</strong> und durch den Vollzug bereits abgeschlossener<br />

Aktienkaufverträge vom 31. Mai bzw. 8./11. Juni 2002 mit der Illbruck GmbH, Frau Sabina Illbruck, der Deutsche Beteiligungs<br />

AG und der Deutsche Beteiligungsgesellschaft Fonds III GmbH die Kontrolle über Rheinhold & Mahla zu erwerben. Durch<br />

den Abschluß der Aktienkaufverträge hat sich Bilfinger Berger den Erwerb von rd. 82 % des Grundkapitals von Rheinhold &<br />

Mahla zu einem Preis von EUR 13,00 je Aktie bereits gesichert (zu den Aktienkaufverträgen siehe auch noch unten<br />

Ziff. III. 2. b)). Der Vollzug der Aktienkaufverträge steht unter Kartellvorbehalt; er soll möglichst vor Ablauf der Annahmefrist<br />

dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s erfolgen. Der Vollzug der Aktienkaufverträge ist unabhängig von der Durchführung dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s.<br />

Es ist vorgesehen, Rheinhold & Mahla im Anschluß an die Übernahme der Kontrolle durch Bilfinger Berger als eigenständiges<br />

Konzernunternehmen von Bilfinger Berger weiterzuführen.<br />

4. Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand von Rheinhold & Mahla<br />

Bilfinger Berger wird diese Angebotsunterlage unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung dem Vorstand von Rheinhold & Mahla<br />

übermitteln. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Rheinhold & Mahla werden gemäß § 27 WpÜG unverzüglich nach der<br />

Übermittlung der Angebotsunterlage durch Bilfinger Berger eine begründete Stellungnahme hierzu abgeben und diese<br />

gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlichen.<br />

Der Vorstand von Rheinhold & Mahla hat auf der Hauptversammlung von Rheinhold & Mahla am 28. Juni 2002 erklärt, daß<br />

die Einbindung der Rheinhold & Mahla-Gruppe in den Bilfinger Berger-Konzern im besten Interesse von Rheinhold & Mahla<br />

steht; der Vorstand von Rheinhold & Mahla hat bestätigt, daß er das <strong>Übernahmeangebot</strong> unterstützt und den angebotenen<br />

Preis von EUR 13,00 pro Aktie für angemessen hält.<br />

5


III. DAS KAUFANGEBOT<br />

1. Angebot und Gegenleistung<br />

Bilfinger Berger bietet hiermit allen Aktionären von Rheinhold & Mahla an, die von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien von Rheinhold & Mahla (Wertpapier-Kenn-Nummer: 701 670) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von<br />

je EUR 2,60 sowie mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2002 zu einem Kaufpreis von<br />

EUR 13,00 je Aktie<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.<br />

2. Erläuterungen zur Angemessenheit der Gegenleistung<br />

Nach § 31, Abs. 1 WpÜG, § 3 WpÜG-Angebotsverordnung muß die den Aktionären angebotene Gegenleistung angemessen<br />

sein. Die Gegenleistung muß mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person<br />

oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft<br />

innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG entsprechen, § 4 Satz 1<br />

WpÜG (sogleich dazu nachfolgend lit. c)). Sind die Aktien der Zielgesellschaft zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen,<br />

muß die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs dieser Aktien während<br />

der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG entsprechen, § 5 Abs. 1 WpÜG (dazu<br />

lit. a)). Sind für die Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1<br />

oder § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen<br />

mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5% voneinander ab, so hat die Höhe der Gegenleistung dem<br />

anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens zu entsprechen, § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung<br />

(dazu nachfolgend lit. b)).<br />

a) Börsenkurs<br />

Die Feststellungen zum gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs von Rheinhold & Mahla im Sinne von § 5<br />

WpÜG-Angebotsverordnung haben das Folgende ergeben:<br />

Die Aktie von Rheinhold & Mahla ist zum Handel im Geregelten Markt an der Bayerischen Wertpapierbörse in München zugelassen,<br />

sie wird darüber hinaus im Freiverkehr an anderen deutschen Wertpapierbörsen gehandelt. Während der letzten drei<br />

Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung von Bilfinger Berger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 6. Juni 2002 (im<br />

folgenden „Dreimonatsperiode“) sind im Geregelten Markt an der Bayerischen Wertpapierbörse an weniger als einem Drittel<br />

der Börsentage Börsenkurse für die Rheinhold & Mahla Aktie festgestellt worden. Von diesen weichen mehrere nacheinander<br />

festgestellte Börsenkurse um mehr als 5% voneinander ab. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat folglich<br />

keinen gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG iVm § 5 Absätze 1 und 3<br />

WpÜG festgestellt. Die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung ist deshalb nach § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung<br />

anhand einer Bewertung festzustellen (dazu nachfolgend lit. b)).<br />

Unabhängig davon hat Bilfinger Berger durch Lazard & Co. GmbH („Lazard“) für alle Handelstage während der Dreimonatsperiode<br />

den gewichteten Börsenkurs der Rheinhold & Mahla-Aktien an allen inländischen Börsenplätzen unter Einbeziehung<br />

des Freiverkehrs ermitteln lassen. Zur Ermittlung des gewichteten Börsenkurses hat Lazard während der Dreimonatsperiode<br />

jeweils die Produkte aus dem täglichen gewichteten Durchschnittskurs und dem täglichen Handelsvolumen auf Tagesbasis<br />

berechnet und dann aufsummiert. Diese Summe wurde im Anschluß durch das gesamte Handelsvolumen der Dreimonatsperiode<br />

geteilt, um den gewichteten Durchschnittskurs zu berechnen. Der von Lazard so berechnete gewichtete Durchschnittskurs<br />

beträgt EUR 8,57.<br />

Der angebotene Kaufpreis von EUR 13,00 je Aktie liegt über dem von Lazard - unter Einbeziehung des Freiverkehrshandels<br />

- ermittelten Durchschnittskurs der Rheinhold- & Mahla-Aktie während der Dreimonatsperiode in Höhe von EUR 8,57<br />

und bedeutet einen Aufschlag von 52 % auf diesen Kurs. Berücksichtigt man lediglich die ermittelten Preisfeststellungen im<br />

Geregelten Markt an der Bayerischen Wertpapierbörse, so liegt der Angebotspreis ebenfalls über dem Durchschnittskurs<br />

der Dreimonatsperiode von EUR 8,08 und entspricht einem Aufschlag von 61 %.<br />

b) Unternehmensbewertung<br />

Bilfinger Berger hat gemäß § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung Lazard mit der Bewertung von Rheinhold & Mahla<br />

beauftragt. Lazard hat eine Bewertung nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren (im folgenden „DCF-Verfahren“) zum<br />

Bewertungsstichtag 30. Juni 2002 durchgeführt. Nach dieser Bewertung beträgt der anteilige Wert pro Rheinhold & Mahla-<br />

Aktie rd. EUR 12,30.<br />

Das DCF-Verfahren stellt ein in Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Das<br />

DCF-Verfahren berechnet den Gesamtunternehmenswert als Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse, die Eigenoder<br />

Fremdkapitalgebern zukommen (im folgenden „Free Cash Flows“). Von den Free Cash Flows sind die Ergebnisanteile<br />

fremder Gesellschafter von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften abzuziehen. Die sich so ergebenden Free Cash Flows<br />

werden mit dem Kapitalisierungszinssatz diskontiert. Der Kapitalisierungszinssatz wird als gewichteter Durchschnitt risiko-<br />

6


adjustierter Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet (im folgenden „Weighted Average Cost of Capital“). Nach Abzug der<br />

Nettofinanzverbindlichkeiten des Unternehmens vom Gesamtunternehmenswert erhält man den Eigenkapitalwert des Unternehmens.<br />

Die Division des Eigenkapitalwertes durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien ergibt sodann den Wert pro Aktie.<br />

Die in der Bewertung von Rheinhold & Mahla berücksichtigten Free Cash Flows für Rheinhold & Mahla wurden aus Geschäftsplänen<br />

für die Geschäftsjahre 2002 bis 2009 abgeleitet, die auf einer Vergangenheitsanalyse der Geschäftsjahre 2000 und<br />

2001 sowie einer Analyse des Unternehmens und der Branchenentwicklung basieren. Die zugrunde gelegte Geschäftsplanung<br />

geht von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum zwischen 2002 und 2009 in Höhe von 2,7 % pro Jahr und einem Wachstum<br />

der geplanten Free Cash Flows, bereinigt um Ergebnisanteile fremder Gesellschafter vollkonsolidierter Tochtergesellschaften<br />

der Rheinhold & Mahla-Gruppe, im gleichen Zeitraum von 6,2 % pro Jahr aus. Zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes<br />

wurden die Eigen- und Fremdkapitalkosten mit dem jeweiligen Anteil des Eigen- und Fremdkapitals am Gesamtkapital<br />

gewichtet. Die Eigenkapitalkosten ergaben sich aus der Summe des risikofreien Zinssatzes und der Marktrisikoprämie,<br />

die mit dem spezifischen Risiko für Rheinhold & Mahla multipliziert wurde [unternehmensspezifischer Betafaktor] 1 . Dabei<br />

wurde der risikofreie Zinssatz mit 5,0 % angesetzt, die Marktrisikoprämie mit 5,0 %. Dem Verschuldungsgrad und dem spezifischen<br />

Risiko von Rheinhold & Mahla angemessen ist ein Betafaktor von 1,2. Ferner wurde ein Fremdkapitalkostenzinssatz<br />

von 7,5 % und die unternehmensspezifische Gesamtsteuerbelastung von Rheinhold & Mahla von 37,8 % zugrundegelegt. Aus<br />

diesen Annahmen ergab sich ein Weighted Average Cost of Capital von 7,8 %. Daraus wurde unter Berücksichtigung des<br />

genannten Kapitalisierungszinssatzes der Barwert der Free Cash Flows von EUR 204,9 Mio. ermittelt, der dem Gesamtunternehmenswert<br />

auf Basis des gesamten Betriebsvermögens entspricht.<br />

Nach Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten von Rheinhold & Mahla zum 31. Dezember 2001 in Höhe von EUR 94,1 Mio.<br />

vom Gesamtunternehmenswert in Höhe von EUR 204,9 Mio. wurde der Eigenkapitalwert für das Unternehmen mit<br />

EUR 110,8 Mio. festgestellt. Aus der Division des Eigenkapitalwerts von EUR 110,8 Mio. durch die Zahl der ausgegebenen<br />

Aktien (9.000.000 Stück), ergab sich der Wert von rd. EUR 12,30 je Aktie.<br />

c) Vorerwerbe<br />

Bilfinger Berger hat am 31. Mai 2002 mit den Aktionären Illbruck GmbH und Frau Sabina Illbruck sowie am 8./11. Juni 2002<br />

mit den Aktionären Deutsche Beteiligungs AG und Deutsche Beteiligungsgesellschaft Fonds III GmbH Aktienkaufverträge<br />

über den Erwerb von Aktien von Rheinhold & Mahla in Höhe von insgesamt rd. 82 % des Grundkapitals von Rheinhold &<br />

Mahla abgeschlossen (zu den Aktienkaufverträgen siehe bereits Ziff. II. 3.). Hierbei wurde jeweils ein Kaufpreis von<br />

EUR 13,00 je Aktie vereinbart. Dies entspricht dem vorliegend angebotenen Preis.<br />

d) Ergebnis<br />

Die Analyse der Angemessenheit der Gegenleistung ergibt zusammenfassend folgendes Ergebnis:<br />

Der Angebotspreis entspricht dem Preis, der mit den Aktionären vereinbart wurde, mit denen bereits Aktienkaufverträge abgeschlossen<br />

wurden.<br />

Der Angebotspreis liegt über dem von Lazard aufgrund einer Unternehmensbewertung nach dem DCF-Verfahren ermittelten<br />

Wert je Aktie.<br />

Der Angebotspreis liegt über dem von Lazard ermittelten durchschnittlichen Börsenkurs der Dreimonatsperiode von EUR 8,57<br />

je Aktie.<br />

Bilfinger Berger hält danach den Angebotspreis von EUR 13,00 je Rheinhold & Mahla-Aktie für angemessen.<br />

3. Aufschiebende Bedingung<br />

Dieses <strong>Übernahmeangebot</strong> und die mit Annahme dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s zustande kommenden Verträge stehen unter<br />

der aufschiebenden Bedingung, daß das Bundeskartellamt und das österreichische Kartellgericht den mit Schreiben vom<br />

26. Juni 2002 bzw. 2. Juli 2002 angemeldeten Erwerb der Übernahme der Kontrolle über Rheinhold & Mahla durch Bilfinger<br />

Berger kartellrechtlich freigeben.<br />

Ist die kartellrechtliche Freigabe nicht binnen fünf Monaten nach Veröffentlichung dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s erfolgt, so gilt<br />

die Bedingung als endgültig nicht eingetreten.<br />

4. Annahmefrist<br />

Die Annahmefrist für dieses Kaufangebot beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 12. Juli 2002. Das<br />

Angebot kann bis zum<br />

30. August 2002, 12.00 Uhr MESZ<br />

angenommen werden. Folgende Verlängerungen der Annahmefrist sind denkbar:<br />

1 Der Betafaktor gibt die Beziehung zwischen der Kursentwicklung eines Aktienwertes und derjenigen eines Indexes (Kovarianz) an.<br />

Er ist eine Kennzahl über die Sensitivität des Aktienkurses auf Veränderungen des Indexkurses.<br />

7


• Im Falle einer Änderung dieses Angebots verlängert sich die reguläre Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung<br />

der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der regulären Annahmefrist erfolgt. Dies gilt auch,<br />

falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

• Läuft im Falle eines konkurrierenden öffentlichen Angebots die reguläre Annahmefrist für dieses Angebot vor Ablauf der<br />

Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für dieses Angebot nach<br />

dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert<br />

oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

• Wird im Zusammenhang mit diesem <strong>Übernahmeangebot</strong> nach seiner Veröffentlichung eine Hauptversammlung von<br />

Rheinhold & Mahla einberufen, so endet die Annahmefrist mit Ablauf des 20. September 2002.<br />

Verlängert sich die Annahmefrist aus einem der vorgenannten Gründe, so wird die Annahmefrist im folgenden auch als die<br />

„verlängerte Annahmefrist“ bezeichnet.<br />

Aktionäre, die dieses Angebot bis zum Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist nicht angenommen haben,<br />

können dieses Angebot noch gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Veröffentlichung des vorläufigen<br />

Endergebnisses gemäß Ziff. VII. dieser Angebotsunterlage annehmen (im folgenden die „weitere Annahmefrist“).<br />

Die Veröffentlichung des vorläufigen Endergebnisses wird binnen fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der - gegebenenfalls<br />

verlängerten - Annahmefrist erfolgen.<br />

5. Annahme und Abwicklung des Kaufangebots<br />

a) Annahmeerklärung und Umbuchung<br />

Zur wirksamen Annahme des Kaufangebots müssen die Aktionäre von Rheinhold & Mahla das Angebot durch schriftliche<br />

Erklärung innerhalb der Annahmefrist gemäß Ziffer III. 4. dieser Angebotsunterlage gegenüber ihrem depotführenden Kreditinstitut<br />

bzw. depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der<br />

deutschen Niederlassung ihres depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens (im folgenden „depotführendes<br />

Institut“) annehmen.<br />

Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Aktien fristgerecht in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701671 umgebucht<br />

werden. Die Umbuchung wird durch das depotführende Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlaßt. Die Umbuchung<br />

der Aktien in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701671 gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Umbuchung bis zum (einschließlich)<br />

3. September 2002, 17.30 Uhr MESZ bewirkt wird. Die in der Annahmeerklärung angegebenen Aktien, die in die Wertpapier-<br />

Kenn-Nummer 701671 umgebucht worden sind, werden nachfolgend auch als „eingereichte Aktien“ bezeichnet.<br />

Den Aktionären von Rheinhold & Mahla wird von ihrem jeweiligen depotführenden Institut ein Formular für die Annahme dieses<br />

Kaufangebots zur Verfügung gestellt, soweit sie ihre Aktien im Depot einer Bank mit Sitz oder Niederlassung in der<br />

Bundesrepublik Deutschland verwahren lassen. Das Formular kann ferner als Anlage 2 zu dieser Angebotsunterlage im<br />

Internet (www.bilfinger.de) abgerufen werden.<br />

b) Weitere Erklärungen bei Annahme des Angebots<br />

Mit der Annahmeerklärung nehmen die jeweiligen Aktionäre von Rheinhold & Mahla das Kaufangebot für die in der Annahmeerklärung<br />

angegebene Anzahl von Aktien nach Maßgabe der aus dieser Angebotsunterlage ersichtlichen Bedingungen an<br />

und<br />

(i) weisen ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu<br />

belassen, jedoch die Umbuchung dieser Aktien in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701671 bei der Clearstream Banking<br />

AG zu veranlassen; und<br />

(ii) weisen ihr depotführendes Institut an, seinerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf<br />

den Konten der depotführenden Institute belassenen Aktien mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 701671 unverzüglich<br />

nach dem Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist gemäß Ziffer III. 4. dieser Angebotsunterlage und<br />

dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziff. III. 3 der Angebotsunterlage, nicht jedoch vor dem fünften<br />

Bankarbeitstag nach dem Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist, auszubuchen und der Dresdner<br />

Bank AG, Frankfurt a.M., als Zentralabwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung<br />

an Bilfinger Berger zur Verfügung zu stellen; und<br />

(iii) erklären, daß sie mit Ablauf der Annahmefrist gemäß Ziff. III. 4 dieser Angebotsunterlage sowie unter der aufschiebenden<br />

Bedingung gemäß Ziff. III. 3. dieser Angebotsunterlage hinsichtlich der eingereichten Aktien das in dieser Angebotsunterlage<br />

liegende Angebot von Bilfinger Berger auf Übertragung des Eigentums annehmen und die eingereichten<br />

Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind; und<br />

(iv) beauftragen und bevollmächtigen ihr depotführendes Institut und die Dresdner Bank AG unter Befreiung von dem Verbot<br />

des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung<br />

8


dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den<br />

Eigentumsübergang der eingereichten Aktien auf Bilfinger Berger herbeizuführen; und<br />

(v) weisen ihr depotführendes Institut an, seinerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar<br />

oder über das depotführende Institut die für die Bekanntgabe über den Erwerb der Aktien entsprechend Ziff. VII.<br />

dieser Angebotsunterlage erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des depotführenden<br />

Instituts bei der Clearstream Banking AG in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701671 umgebuchten Aktien, börsentäglich<br />

an Bilfinger Berger und die Dresdner Bank AG zu übermitteln.<br />

Die in den Absätzen (i) bis (v) aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen<br />

und zügigen Abwicklung dieses Kaufangebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Falle eines wirksamen Rücktritts<br />

von den durch Annahme dieses Kaufangebots geschlossenen Verträgen gemäß Ziffer III. 5. lit. g) der Angebotsunterlage.<br />

c) Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises<br />

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die depotführenden Institute der einreichenden Aktionäre von Rheinhold & Mahla Zug<br />

um Zug gegen Umbuchung der eingereichten Aktien auf das Depot der Dresdner Bank AG bei der Clearstream Banking AG<br />

zur Übereignung an Bilfinger Berger gemäß Ziff. III. 5. b) (ii) dieser Angebotsunterlage. Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für<br />

die das Angebot während der regulären Annahmefrist angenommen wurde, wird der Kaufpreis somit unverzüglich, nicht<br />

jedoch vor dem fünften Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die depotführenden Institute überwiesen, vorausgesetzt,<br />

daß bis zu diesem Zeitpunkt die aufschiebende Bedingung gemäß Ziff III. 3. der Angebotsunterlage eingetreten ist<br />

und es zu keiner Verlängerung des Angebots kommt. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat<br />

Bilfinger Berger die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die<br />

Geldleistung dem Aktionär gutzuschreiben.<br />

d) Durchführung des Angebots bei einer Annahme innerhalb der verlängerten bzw. weiteren Annahmefrist<br />

Ziff. III. 5. lit. a) bis c) der Angebotsunterlage gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß für eine Annahme dieses Angebots<br />

innerhalb der verlängerten bzw. weiteren Annahmefrist:<br />

• Die Umbuchung der Aktien gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn sie spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach dem<br />

Ende der verlängerten Annahmefrist bzw. weiteren Annahmefrist bis 17.30 Uhr MESZ bewirkt wird.<br />

• Im Falle einer verlängerten Annahmefrist wird der Kaufpreis für die während der verlängerten Annahmefrist eingereichten<br />

Aktien unverzüglich, nicht jedoch vor dem fünften Bankarbeitstag nach dem Ablauf der verlängerten Annahmefrist an die<br />

depotführenden Institute überwiesen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt die aufschiebende Bedingung gemäß Ziff. III. 3. der<br />

Angebotsunterlage eingetreten ist.<br />

• Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für die das Angebot erst während der weiteren Annahmefrist des § 16 Abs. 2 WpÜG<br />

angenommen wird, werden die Übertragung der eingereichten Aktien auf das bei der Clearstream Banking AG geführte<br />

Depot der Dresdner Bank AG sowie die Überweisung des Kaufpreises an die depotführenden Institute unverzüglich, nicht<br />

jedoch vor dem fünften Bankarbeitstag nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt<br />

die aufschiebende Bedingung gemäß Ziff. III. 3. eingetreten ist.<br />

e) Handel mit eingereichten Aktien<br />

Die eingereichten Aktien (Wertpapier-Kenn-Nummer 701671) können während der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist<br />

im Geregelten Markt an der Bayerischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Während der weiteren Annahmefrist ist<br />

kein Börsenhandel vorgesehen. Personen, die eingereichte Aktien während der Annahmefrist erwerben, übernehmen im Hinblick<br />

auf die eingereichten Aktien alle Rechte und Pflichten, die sich aufgrund der Annahme dieses Kaufangebots ergeben.<br />

Bilfinger Berger weist darauf hin, daß das Handelsvolumen und die Liquidität der eingereichten Aktien von der jeweiligen<br />

Annahmequote abhängen und gering sein können.<br />

f) Rückabwicklung bei Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung<br />

Dieses <strong>Übernahmeangebot</strong> wird nicht durchgeführt, wenn die aufschiebende Bedingung gemäß Ziff. III. 3. nicht eintritt. Die<br />

eingereichten Aktien werden in diesem Fall unverzüglich in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701670 zurückgebucht. Die Rückbuchung<br />

wird innerhalb von fünf Bankarbeitstagen veranlaßt, nachdem endgültig feststeht, daß die aufschiebende Bedingung<br />

nicht eingetreten ist. Nach der Rückbuchung können die Aktien wieder unter der Wertpapier-Kenn-Nummer 701 670<br />

gehandelt werden. Soweit die Aktien bereits auf dem Konto der Dresdner Bank AG bei der Clearstream Banking AG verbucht<br />

worden sind, wird die Dresdner Bank AG die eingereichten Aktien unverzüglich über die Clearstream Banking AG auf das<br />

Wertpapierdepot des depotführenden Instituts zurückübertragen lassen.<br />

g) Rücktrittsrecht<br />

Wird dieses Angebot geändert oder während der Annahmefrist des Angebots ein konkurrierendes Angebot abgegeben, können<br />

die Aktionäre, die das Angebot bereits vor Veröffentlichung der Änderung oder des konkurrierenden Angebots angenommen<br />

haben, bis zum Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist i.S. von Ziff. III. 4. dieser Angebotsunter-<br />

9


lage vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem jeweiligen depotführenden Institut zu erklären; die<br />

Rücktrittserklärung muß dem depotführenden Institut innerhalb der Annahmefrist zugehen. Während der weiteren Annahmefrist<br />

des § 16 Abs. 2 WpÜG ist ein Rücktritt jedoch nicht mehr möglich. Der Rücktritt ist erst wirksam mit Rückbuchung der<br />

eingereichten Aktien von Rheinhold & Mahla in die Wertpapier-Kenn-Nummer 701 670 bei der Clearstream Banking AG; die<br />

Rückbuchung wird durch das jeweilige depotführende Institut veranlaßt.<br />

h) Sonderfall: Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die noch im Besitz von effektiven Aktienurkunden sind<br />

Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die ihre für kraftlos erklärten effektiven Aktienurkunden im Zuge der Umstellung von der<br />

Nennbetrags- auf die Stückaktie sowie der Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) im Jahre 2000 und des damit verbundenen<br />

Ausschlusses des Anspruches auf Einzelverbriefung bisher noch nicht eingereicht haben, können an diesem Kaufangebot<br />

nur teilnehmen, wenn sie ihre Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 11 ff. und Talon (WKN 701 670) bei<br />

einer inländischen Geschäftsstelle der bws bank AG, Frankfurt a.M. oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an<br />

die bws bank AG einreichen. Anschließend kann das Angebot auf dem oben genannten Weg angenommen werden.<br />

Wegen des längeren zeitlichen Vorlaufs dieses Umtausches empfiehlt Bilfinger Berger, den Umtausch möglichst frühzeitig<br />

vorzunehmen, um noch an dem Kaufangebot teilnehmen zu können.<br />

6. Kosten<br />

Die Annahme des Angebots ist für die Aktionäre von Rheinhold & Mahla im Inland kosten- und spesenfrei; etwaige Gebühren<br />

ausländischer Depotbanken sind jedoch vom Aktionär zu tragen.<br />

7. Steuern<br />

Bilfinger Berger empfiehlt den Aktionären von Rheinhold & Mahla, vor Annahme dieses Kaufangebots steuerliche Beratung<br />

einzuholen, bei der die persönlichen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden können.<br />

8. Gleichbehandlung<br />

Erwerben Bilfinger Berger, mit Bilfinger Berger gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen nach der<br />

Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung des Endergebnisses gemäß Ziff. VII. dieser Angebotsunterlage<br />

Aktien von Rheinhold & Mahla zu einem höheren Preis als EUR 13,00, so erhöht sich der den Angebotsempfängern<br />

geschuldete Kaufpreis um den Unterschiedsbetrag.<br />

Erwerben Bilfinger Berger, mit Bilfinger Berger gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochtergesellschaften innerhalb<br />

eines Jahres nach der Veröffentlichung des Endergebnisses gemäß Ziff. VII. dieser Angebotsunterlage Aktien von Rheinhold<br />

& Mahla außerhalb der Börse zu einem höheren Preis als EUR 13,00, so ist Bilfinger Berger verpflichtet, an alle Aktionäre, die<br />

dieses Kaufangebot angenommen haben, den Unterschiedsbetrag nachzuentrichten. Diese Nachbesserungspflicht besteht<br />

nicht für den Erwerb der Aktien im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an<br />

Aktionäre von Rheinhold & Mahla und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens von Rheinhold & Mahla<br />

durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung.<br />

IV. FINANZIERUNG DES KAUFANGEBOTS<br />

1. Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots<br />

Unter der Annahme, daß Bilfinger Berger im Rahmen des bzw. im Zusammenhang mit dem <strong>Übernahmeangebot</strong> sämtliche<br />

ausgegebenen Aktien von Rheinhold & Mahla erwirbt, ergibt sich für Bilfinger Berger eine maximale Zahlungsverpflichtung<br />

(im folgenden die „maximale Zahlungsverpflichtung“) in Höhe von EUR 119.000.000,00 ( = Produkt aus dem Angebotspreis<br />

von EUR 13,00 je Aktie und 9.000.000,00 Rheinhold & Mahla-Aktien zuzüglich geschätzter Transaktionskosten in Höhe<br />

von Euro 2 Mio.).<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s stehen Bilfinger Berger liquide Mittel und kurzfristig verfügbare<br />

Wertpapiere in einer die maximale Zahlungsverpflichtung übersteigenden Höhe zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2001<br />

betrugen die liquiden Mittel von Bilfinger Berger AG EUR 287 Mio. sowie die kurzfristig verfügbaren Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

EUR 367 Mio. Dieser Bestand hat sich zum 30. Juni 2002 nicht signifikant verändert und liegt deutlich über dem<br />

Finanzierungsvolumen für die Durchführung dieses <strong>Übernahmeangebot</strong>s.<br />

Bilfinger Berger wird dieses <strong>Übernahmeangebot</strong> einschließlich der Transaktionskosten ausschließlich aus den verfügbaren<br />

liquiden Mittel und kurzfristig verfügbaren Wertpapiere erfüllen.<br />

10


2. Finanzierungsbestätigung<br />

Die Dresdner Bank AG, Niederlassung Mannheim, P 2, 12, 68661 Mannheim, hat gemäß § 13 WpÜG in einem an Bilfinger<br />

Berger adressierten Schreiben vom 28. Juni 2002, das dieser Angebotsunterlage als Anlage 1 beigefügt ist, bestätigt, daß<br />

Bilfinger Berger die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, daß die zur vollständigen Erfüllung des<br />

Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen.<br />

3. Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bilfinger Berger<br />

Sofern alle Aktionäre von Rheinhold & Mahla das Erwerbsangebot von Bilfinger Berger annehmen, wird Rheinhold & Mahla<br />

zu einer 100%-igen Tochtergesellschaft von Bilfinger Berger, für deren Erwerb Bilfinger Berger EUR 117 Mio. zuzüglich<br />

geschätzter Transaktionskosten in Höhe von EUR 2 Mio. aufwenden muß. Nachfolgend werden die voraussichtlichen Auswirkungen<br />

eines Erwerbs sämtlicher Aktien von Rheinhold & Mahla auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bilfinger<br />

Berger dargestellt, die Bilfinger Berger nach derzeitiger Einschätzung erwartet. Hierzu werden die Finanzzahlen aus dem Konzernabschluß<br />

von Bilfinger Berger und aus dem Einzelabschluß der Bilfinger Berger AG, jeweils für das Geschäftsjahr 2001,<br />

zugrundegelegt und hierauf aufbauend unter der Pro Forma-Annahme eines erfolgreichen Angebots fortgeschrieben.<br />

Der Konzernabschluß von Bilfinger & Berger für das Geschäftsjahr 2001 ist nach den Vorschriften des International Accounting<br />

Standard Board (IASB) sowie den Auslegungen des International Financial Reporting Interprations Committee (IFRIC) aufgestellt<br />

und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Abschlußprüfer versehen worden. Danach hat der Bilfinger<br />

Berger-Konzern im Geschäftsjahr 2001 bei einem Umsatz von EUR 3.642 Mio. einen Jahresüberschuss von EUR 52,4 Mio.<br />

erzielt. Zum 31. Dezember 2001 belief sich die Bilanzsumme des Bilfinger Berger-Konzerns auf EUR 3.311 Mio.<br />

Aufbauend auf den Finanzzahlen im Konzernabschluß für das Geschäftsjahr 2001 erwartet Bilfinger Berger nach derzeitiger<br />

Einschätzung im Falle eines Erwerbs sämtlicher Aktien an Rheinhold & Mahla im Vergleich zur Situation am 31. Dezember<br />

2001 die folgenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf der Basis einer Pro-Forma-Fortschreibung:<br />

• Die Bilanzsumme erhöht sich von EUR 3.311 Mio. um ca. EUR 295 Mio. auf EUR 3.606 Mio.<br />

• Das Eigenkapital von EUR 1.110 Mio. bleibt konstant.<br />

• Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich von EUR 351 Mio. um EUR 89 Mio. auf EUR 440 Mio.<br />

• Die liquiden Mittel verringern sich von EUR 421 Mio. um bis zu EUR 107 Mio. auf EUR 314 Mio. Dieser Rückgang resultiert<br />

aus der Finanzierung des Kaufpreises der Aktien von Rheinhold & Mahla zuzüglich Transaktionskosten in Höhe von insgesamt<br />

bis zu EUR 119 Mio. bei gleichzeitigem Zugang von liquiden Mitteln der Rheinhold & Mahla AG von EUR 12 Mio.<br />

• Der Konzernumsatz erhöht sich von EUR 3.642 Mio. um EUR 739 Mio. auf EUR 4.381 Mio.<br />

• Das Konzernergebnis von Bilfinger Berger in Höhe von EUR 52,4 Mio. bleibt unverändert.<br />

Der Einzelabschluß der Bilfinger Berger AG für das Geschäftsjahr 2001 ist nach HGB aufgestellt und mit dem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk der Abschlußprüfer versehen worden. Danach hat die Bilfinger Berger AG bei einem<br />

Umsatz von EUR 1.313 Mio. einen Jahresüberschuß von EUR 28,5 Mio. erzielt. Zum 31. Dezember 2001 belief sich die<br />

Bilanzsumme im Einzelabschluß auf EUR 2.053 Mio. Bilfinger Berger erwartet nach derzeitiger Einschätzung, daß ausgehend<br />

von den Finanzzahlen im Einzelabschluß für das Geschäftsjahr 2001 eine erfolgreiche Übernahme sämtlicher Aktien<br />

der Rheinhold & Mahla AG im Vergleich zur Situation am 31.12.2001 die folgenden Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage auf der Basis einer Pro-Forma-Fortschreibung haben wird:<br />

• Die Finanzanlagen von Bilfinger Berger erhöhen sich von EUR 465 Mio. um die Anschaffungskosten für die Beteiligung<br />

an Rheinhold & Mahla in Höhe von bis zu ca. EUR 119 Mio. auf bis zu EUR 584 Mio.<br />

• Unter der Annahme der vollständigen Finanzierung der Transaktion aus liquiden Mitteln reduzieren sich die liquiden Mittel<br />

von EUR 287 Mio. um EUR 119 Mio. auf EUR 168 Mio.<br />

• Die Bilanzsumme in Höhe von EUR 2.053 Mio. verändert sich durch die Übernahme nicht.<br />

• Der Umsatz von EUR 1.313 Mio. bleibt durch durch die Übernahme unverändert.<br />

• Der Jahresüberschuß im Einzelabschluß in Höhe von EUR 28,5 Mio. verändert sich nicht. Dem liegt die Annahme zugrunde,<br />

daß die mit der Verminderung der liquiden Mittel einhergehende Minderung von Zinserträgen durch Dividenden aus<br />

der Beteiligung an Rheinhold & Mahla kompensiert werden.<br />

11


V. ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG VON RHEINHOLD & MAHLA<br />

1. Künftige Geschäftstätigkeit von Rheinhold & Mahla<br />

Bilfinger Berger beabsichtigt, Rheinhold & Mahla nach der Übernahme der Kontrolle als eigenständige Unternehmensgruppe<br />

unter Beibehaltung des Markennamens Rheinhold & Mahla sowie unter Fortführung des bisherigen Geschäftsbetriebs zu<br />

führen. Eine Verlegung des Sitzes von Rheinhold & Mahla oder des Standorts wesentlicher Unternehmensteile sind nicht<br />

beabsichtigt.<br />

2. Verwendung des Vermögens von Rheinhold & Mahla, künftige Verpflichtungen<br />

Die Geschäfte der Rheinhold & Mahla-Gruppe sollen wie bislang fortgeführt werden. Wesentliche Veränderungen des Vermögens<br />

der Rheinhold & Mahla-Gruppe sind derzeit nicht beabsichtigt. Absichten von Bilfinger Berger im Hinblick auf künftige<br />

Verpflichtungen von Rheinhold & Mahla im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WpÜG bestehen derzeit nicht. Insbesondere<br />

beabsichtigt Bilfinger Berger derzeit nicht, der Hauptversammlung von Rheinhold & Mahla einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag<br />

zur Zustimmung vorzulegen.<br />

3. Auswirkungen auf die Mitglieder des Vorstands von Rheinhold & Mahla<br />

Bilfinger Berger beabsichtigt derzeit keine Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands von Rheinhold & Mahla.<br />

4. Arbeitsrechtliche Auswirkungen<br />

Aus der Übernahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Rheinhold & Mahla-Gruppe und ihre<br />

Vertretungen und auch keine Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen.<br />

5. Situation der Rheinhold & Mahla-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen<br />

Aktionäre von Rheinhold & Mahla, die das vorliegende Angebot nicht annehmen, sollten folgendes berücksichtigen:<br />

a) Liquidität<br />

Sofern es zu einer hohen Beteiligung an diesem Angebot kommt, wird nach Durchführung dieses Angebots die Liquidität des<br />

Marktes für Rheinhold & Mahla-Aktien stark eingeschränkt werden. Dadurch kann es im Handel mit Rheinhold & Mahla-<br />

Aktien zu einer erhöhten Volatilität der Kurse kommen. Zudem kann der Fall eintreten, daß Kauf- oder Verkaufsorder nicht<br />

oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können.<br />

b) Delisting<br />

Es ist denkbar, daß die Börsennotierung der Rheinhold & Mahla-Aktien im Falles eines erfolgreichen Angebotes beendet<br />

wird. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund der geringen Streuung der im Publikum verbleibenden<br />

Rheinhold & Mahla-Aktien ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.<br />

c) Aktienkurs<br />

Es ist anzunehmen, daß der gegenwärtige Kurs der Rheinhold & Mahla-Aktie darauf beruht, daß Bilfinger Berger am 6. Juni<br />

2002 die Entscheidung zur Übernahme von Rheinhold & Mahla zum Erwerbspreis von EUR 13,00 je Aktie öffentlich bekannt<br />

gegeben hat. Es ist ungewiß, ob sich der Kurs der Rheinhold & Mahla-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist weiterhin auf dem<br />

derzeitigen Niveau bewegen wird.<br />

VI. VORTEILE FÜR VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDER VON RHEINHOLD & MAHLA<br />

Im Zusammenhang mit diesem <strong>Übernahmeangebot</strong> sind Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats von Rheinhold &<br />

Mahla keine Geldleistungen oder geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden.<br />

VII. ERGEBNIS DES KAUFANGEBOTS<br />

Der jeweilige Einreichungsstand des Angebots wird während der Annahmefrist wöchentlich freitags in der Börsen-Zeitung<br />

sowie im Internet unter www.bilfinger.de veröffentlicht. In der letzten Woche der Annahmefrist erfolgt diese Veröffentlichung<br />

täglich in der Börsen-Zeitung sowie im Internet unter www.bilfinger.de. Das Ergebnis dieses Kaufangebots wird innerhalb von<br />

fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist veröffentlicht. Nach Ablauf der weiteren<br />

Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG wird dann das endgültige Ergebnis des Kaufangebots veröffentlicht.<br />

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VIII. ERFORDERNIS UND STAND KARTELLRECHTLICHER UND SONSTIGER BEHÖRDLICHER VERFAHREN<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet.<br />

Die Übernahme der Kontrolle über Rheinhold & Mahla durch Bilfinger Berger bedarf der fusionskontrollrechtlichen Freigabe<br />

durch das deutsche Bundeskartellamt. Da sowohl Bilfinger Berger als auch Rheinhold & Mahla über Aktivitäten in Österreich<br />

verfügen und die maßgeblichen Umsatzschwellenwerte nach österreichischem Kartellrecht überschritten sind, bedarf es<br />

auch der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das österreichische Kartellgericht. Die Anmeldung des Zusammenschlußvorhabens<br />

beim Bundeskartellamt ist mit Schreiben vom 26. Juni 2002 erfolgt; die Anmeldung beim österreichischen<br />

Kartellgericht ist mit Schreiben vom 2. Juli 2002 erfolgt.<br />

Das Bundeskartellamt hat mit Bescheid vom 10. Juli 2002 mitgeteilt, daß das Zusammenschlußvorhaben nicht untersagt<br />

worden ist.<br />

IX. FINANZBERATER / BEGLEITENDE BANKEN<br />

Lazard berät Bilfinger Berger bei der Übernahme von Rheinhold & Mahla; die Dresdner Bank AG übernimmt die technische<br />

Abwicklung des <strong>Übernahmeangebot</strong>s.<br />

X. ANWENDBARES RECHT<br />

Dieses <strong>Übernahmeangebot</strong> und die Verträge, die durch die Annahme des <strong>Übernahmeangebot</strong>s zwischen Bilfinger Berger<br />

und Aktionären von Rheinhold & Mahla zustande kommen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

XI. VERANTWORTUNG FÜR DEN INHALT DER ANGEBOTSUNTERLAGE<br />

Die Bilfinger Berger AG, Carl-Reiß-Platz 1-5, 68165 Mannheim, übernimmt gemäß § 12 WpÜG die Verantwortung für den<br />

Inhalt dieser Angebotsunterlage und erklärt hiermit, daß ihres Wissens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />

sind.<br />

Mannheim, 10. Juli 2002<br />

Bilfinger Berger AG<br />

–––––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––––––<br />

Herbert Bodner Dr. Jürgen M. Schneider<br />

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ANLAGE 1: FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG DER DRESDNER BANK AG<br />

14


ANLAGE 2: ANNAHMEFORMULAR<br />

Terminsache bis 30. August 2002<br />

Abzugeben bei Ihrem depotführenden Institut, Wertpapierabteilung<br />

Zur Weiterleitung durch die Depotbank an:<br />

Dresdner Bank AG<br />

Zentrale Frankfurt<br />

CS TB WPS WF 3<br />

Umtauschaktionen<br />

ANNAHMEFORMULAR<br />

<strong>Öffentliches</strong> <strong>Übernahmeangebot</strong> der Bilfinger Berger AG, Mannheim,<br />

an die Aktionäre der Rheinhold & Mahla AG, München<br />

- WKN 701 670 -<br />

KONTOINHABER: _________________________________________________________________________________<br />

DEPOTNUMMER: _________________________________________________________________________________<br />

KONTONUMMER: _________________________________________________________________________________<br />

BANK: _________________________________________________________________________________<br />

BLZ: _________________________________________________________________________________<br />

1. Hiermit nehme(n) ich/wir das Angebot von Bilfinger Berger gemäß den im Angebotsdokument festgesetzten Bestimmungen<br />

unwiderruflich hinsichtlich meines/unseres in oben angegebenem Depot verbuchten Gesamtbestand an Rheinhold &<br />

Mahla-Aktien mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 701 670 an.<br />

Die vorstehend bezeichneten Aktien stelle(n) ich/wir hiermit der Dresdner Bank AG gemäß den im Angebots-Dokument<br />

festgesetzten Bestimmungen zur Verfügung.<br />

2. Die Gutschrift des Gegenwertes bitte ich/wir Sie über mein/unser og. Konto* / auf das Konto Nr. _______________<br />

bei der ____________________________ (BLZ _______________)* vorzunehmen.<br />

3. Die im Angebotsdokument verwendeten Begriffsbestimmungen gelten auch für dieses Annahmeformular.<br />

* Nichtzutreffendes bitte streichen.<br />

__________________________________<br />

Ort/Datum<br />

__________________________________<br />

Unterschrift(en)<br />

Bitte verwenden Sie dieses Annahmeformular nur dann, wenn Sie kein von Ihrer Bank<br />

vorbereitetes Annahmeformular erhalten haben.<br />

15

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