Neue „Ökis“ gesucht - Rangsdorf - in der Gemeinde Rangsdorf
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6 <strong>Rangsdorf</strong><br />
[E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong> ansässige Firma strebt e<strong>in</strong>e Sanierung an. Die Geme<strong>in</strong>de<br />
will damit die Arbeitsplätze <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong> erhalten und e<strong>in</strong>e Insolvenz <strong>der</strong><br />
Firma, bei <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Zerschlagung des Firmenverbundes drohen würde, verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag e<strong>in</strong>er Firma erhoben. Bei<br />
e<strong>in</strong>er Insolvenz würde die Geme<strong>in</strong>de auch ke<strong>in</strong>e Steuern erhalten, bei e<strong>in</strong>er<br />
Sanierung ist aber mittelfristig wie<strong>der</strong> mit Gewerbesteuere<strong>in</strong>ahmen von <strong>der</strong><br />
Firma zu rechnen.]<br />
Verkauf e<strong>in</strong>es Eigentumsanteiles an e<strong>in</strong>em Grundstück<br />
Die Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>Rangsdorf</strong> beschließt unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Entbehrlichkeit die Veräußerung des geme<strong>in</strong>deeigenen Anteiles am Grundstück<br />
… <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Rangsdorf</strong> zu folgenden Konditionen:<br />
– Kaufpreis gemäß noch zu erstellendem Verkehrswertgutachten<br />
– Mehrerlösabführungsklausel für den Fall des Weiterverkaufs <strong>in</strong>nerhalb<br />
Abweichung von <strong>der</strong> Stellplatzsatzung<br />
zum Bauantrag für das Rathaus<br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> erteilt zum Vorhaben <strong>der</strong><br />
Errichtung des Rathauses und e<strong>in</strong>es Marktplatzes auf dem Grundstück<br />
Seebadallee / Ecke Goethestraße die Zustimmung zur Abweichung von <strong>der</strong><br />
Stellplatzsatzung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen 145 Stellplätze<br />
auf 106 Stellplätze.<br />
Unter folgenden Voraussetzungen:<br />
Ausweisung <strong>der</strong> 106 Stellplätze als Kurzzeitparkplätze.<br />
Verpflichtung des Investors zur Herstellung von 23 Stellplätzen für<br />
Verwaltungsmitarbeiter auf den kommunalen Flurstücken 345 und 346<br />
<strong>der</strong> Flur 11 ( ehem. BHG)<br />
Der Beschluss Nr. Rg/16.HAS/64/14.10.10 wird aufgehoben.<br />
[Auf dem Grundstück Seebadallee/Ecke Goethestraße sollen e<strong>in</strong> Rathaus<br />
und e<strong>in</strong> Lebensmittelmarkt errichtet werden. Gemäß Stellplatzsatzung <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> müssten dafür <strong>in</strong>sgesamt 145 Stellplätze gebaut werden.<br />
Der ursprüngliche Beschluss sah e<strong>in</strong>e Doppelnutzung dieser Stellplätze<br />
–<strong>in</strong> Absprache mit dem damaligen Investor – vor. Der neue Investor<br />
lehnt das aber mit <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> unnötigen Grundstücksbelastung<br />
und dem Argument, dass die Besucher ohneh<strong>in</strong> nicht zwischen den Parkplätzen<br />
für das Rathaus bzw. dem Markt unterscheiden werden, ab. Insofern<br />
entfällt dieser Punkt aus dem ursprünglichen Beschluss. Die Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Stellplätze von 145 auf 106 erfolgte nach § 5 <strong>der</strong> Stellplatzsatzung,<br />
wonach örtliche Verhältnisse o<strong>der</strong> die beson<strong>der</strong>e Art o<strong>der</strong> die beson<strong>der</strong>e<br />
Nutzung <strong>der</strong> baulichen Anlagen dies erfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zulassen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
wegen <strong>der</strong> Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnhof) ist e<strong>in</strong>e Abweichung<br />
von <strong>der</strong> Stellplatzsatzung zulässig.]<br />
Umbau des vorhandenen Carports<br />
im OT Groß Machnow, An den Vogelauen 3<br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> beschließt die Erteilung des<br />
E<strong>in</strong>vernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Antrag auf Befreiung<br />
von <strong>der</strong> Festsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)<br />
„Gartenstraße“ für den Umbau des vorhandenen Carports zur Garage im<br />
Ortsteil Groß Machnow, An den Vogelauen 3, Flur 4, Flurstücke 426.<br />
[Die Geme<strong>in</strong>de hat als Träger <strong>der</strong> Planungshoheit zu entscheiden. Aus<br />
planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Erteilung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Befreiung ke<strong>in</strong>e Bedenken.]<br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
9.4.2011<br />
von 5 Jahren<br />
– Verpflichtung zur Sanierung / zum Neubau e<strong>in</strong>es Wohnhauses <strong>in</strong>nerhalb<br />
von 3 Jahren nach Eigentumsumschreibung<br />
– Sämtliche Kosten <strong>der</strong> Vertragsvorbereitung und –durchführung s<strong>in</strong>d<br />
vom Käufer zu übernehmen.<br />
Die Geme<strong>in</strong>devertretung stimmt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Grundschuld <strong>in</strong> Höhe<br />
des Kaufpreises zzgl. baulicher Investitionen auf dem Kaufgegenstand vor<br />
Eigentumsumschreibung durch den Käufer zu.<br />
[Das Grundstück steht zur Hälfte im Eigentum <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, zur Hälfte <strong>in</strong><br />
Privateigentum. Die Geme<strong>in</strong>de kann kommunale Vermögensgegenstände,<br />
die sie nicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht, veräußern. Die Wohnnutzung<br />
des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes ist nur mit erheblichem<br />
Sanierungsaufwand zu erhalten. Da we<strong>der</strong> die Geme<strong>in</strong>de noch <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Eigentümer die f<strong>in</strong>anziellen Mittel für e<strong>in</strong>e Sanierung aufbr<strong>in</strong>gen<br />
kann, empfiehlt sich <strong>der</strong> Verkauf des Objektes.]<br />
In <strong>der</strong> 19. Sitzung des Hauptausschusses am 17.02.2011<br />
wurden zu folgenden Angelegenheiten Beschlüsse gefasst:<br />
Abweichung von <strong>der</strong> Stellplatzsatzung<br />
für den Anbau e<strong>in</strong>er Gaststätte <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong><br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> erteilt zum Vorhaben für den<br />
Anbau e<strong>in</strong>er Gaststätte auf dem Grundstück Fontaneplatz 1, Flur 9, Flurstück<br />
217 die Zustimmung zur Abweichung von <strong>der</strong> Stellplatzsatzung h<strong>in</strong>sichtlich<br />
<strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen 16 Stellplätze auf 13 Stellplätze.<br />
[Gemäß § 5 <strong>der</strong> Stellplatzsatzung kann e<strong>in</strong>e Abweichung zugelassen werden,<br />
wenn örtliche Verhältnisse o<strong>der</strong> die beson<strong>der</strong>e Art o<strong>der</strong> die beson<strong>der</strong>e<br />
Nutzung <strong>der</strong> baulichen Anlagen dies erfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zulassen. Da das Restaurant<br />
<strong>in</strong> nicht mehr als 300 m fußläufiger Entfernung von e<strong>in</strong>er Haltestelle<br />
regelmäßig verkehren<strong>der</strong> öffentlicher Personennahverkehrsmittel entfernt<br />
ist (Regionalbahn und Busl<strong>in</strong>ie) kann <strong>der</strong> Abweichung zugestimmt<br />
werden.]<br />
Anbau e<strong>in</strong>es Arbeitsraumes<br />
an e<strong>in</strong> Wohngebäude im Kurparkr<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong><br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> beschließt die Erteilung des<br />
E<strong>in</strong>vernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Antrag auf Befreiung von<br />
<strong>der</strong> Festsetzung des Bebauungsplanes „Kle<strong>in</strong>-Venedig“ zur Überschreitung<br />
<strong>der</strong> zulässigen Bebauungstiefe um ca. 2,25 m für den Anbau e<strong>in</strong>es<br />
Arbeitsraumes an e<strong>in</strong> vorhandenes Wohngebäude <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong>, Kurparkr<strong>in</strong>g<br />
15, Flur 4, Flurstück 278.<br />
[Überschritten wird die zulässige Bebauungstiefe um ca. 2,25 m <strong>in</strong> östliche<br />
Richtung, um e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Baum zu erhalten – und die Überschreitung<br />
ist ger<strong>in</strong>gfügig und <strong>der</strong> Baumbestand erhaltenswert. Deshalb ist die<br />
Abweichung vertretbar.]<br />
Errichtung e<strong>in</strong>es Wohngebäudes<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Stralsun<strong>der</strong> Allee <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong><br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> beschließt die Erteilung des<br />
E<strong>in</strong>vernehmens gemäß §36 Baugesetzbuch zum Antrag auf Befreiung von<br />
<strong>der</strong> Festsetzung des Bebauungsplanes „Kle<strong>in</strong>-Venedig“ zur Überschreitung<br />
<strong>der</strong> zulässigen Bebauungstiefe um 70 cm für Dachüberstände und um 90<br />
cm für die Errichtung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>gangspodestes auf dem Grundstück <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong>,<br />
Stralsun<strong>der</strong> Allee 8, Flur 4, Flurstück 547.