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Mitteilungsblatt 01/2012 - in der Gemeinde Horn

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Rund um die Steuern…<br />

Steuererklärung 2<strong>01</strong>1- H<strong>in</strong>weise<br />

Die Erklärung 2<strong>01</strong>1 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag)<br />

haben Sie im Januar 2<strong>01</strong>2 erhalten. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen<br />

<strong>der</strong> Steuererklärung die Wegleitung. Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem<br />

Vorjahr s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wegleitung gelb markiert.<br />

Die Kantonale Steuerverwaltung bietet wie<strong>der</strong>um zum Ausfüllen <strong>der</strong><br />

Steuererklärung 2<strong>01</strong>1 e<strong>in</strong> PC-Programm an. Sofern Sie ke<strong>in</strong>e CD-Rom<br />

erhalten haben und die Steuererklärung mit <strong>der</strong> CD ausfüllen möchten,<br />

ist die CD-Rom unentgeltlich bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekanzlei <strong>Horn</strong> abholbereit<br />

(solange Vorrat) o<strong>der</strong> das Programm kann unter<br />

www.steuerverwaltung.tg.ch heruntergeladen werden.<br />

Die Steuererklärungen 2<strong>01</strong>1 s<strong>in</strong>d bis 31. Mai<br />

2<strong>01</strong>2 dem Geme<strong>in</strong>desteueramt e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Kann diese Frist nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, ist<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche Fristverlängerung zu beantra-<br />

17<br />

Bildli Fristverlängerung<br />

gen o<strong>der</strong> Sie haben die Möglichkeit diese aufgrund des Codes auf Ihrer<br />

Steuererklärung über die Geme<strong>in</strong>dehomepage direkt e<strong>in</strong>zugeben.<br />

Das Steueramt <strong>Horn</strong> füllt ke<strong>in</strong>e Steuererklärungen aus. Bei Fragen s<strong>in</strong>d<br />

wir gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten.<br />

Achtung: Ab sofort werden ke<strong>in</strong>e Belege mehr retourniert. Bitte legen Sie<br />

<strong>der</strong> Steuererklärung Kopien von Unterlagen bei, welche Sie im Orig<strong>in</strong>al<br />

benötigen. Die Akten werden neu gescannt und nicht mehr <strong>in</strong> Papierform<br />

aufbewahrt. Bitte beachten Sie dazu das mit <strong>der</strong> Erklärung 2<strong>01</strong>1 erhaltene<br />

Merkblatt „Wichtige Mitteilung zur E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Steuererklärung“.<br />

Die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2<strong>01</strong>2 wird Ihnen Mitte<br />

April zugestellt. Ausgenommen s<strong>in</strong>d jene Personen, welche sich für<br />

monatliche o<strong>der</strong> 6-monatliche Zahlungen entschieden haben. Diese<br />

Steuerpflichtigen haben die Rechnung 2<strong>01</strong>2 bereits erhalten.<br />

Die ordentlichen Zahlungsfristen für die Raten s<strong>in</strong>d:<br />

1. Rate: 31. Mai / 2. Rate: 31. Aug. / 3. Rate: 31. Okt. 2<strong>01</strong>2.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Zahlungsfristen kann auch bei prov. Rechnungen die<br />

Betreibung e<strong>in</strong>geleitet werden.

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