Mitteilungsblatt 01/2012 - in der Gemeinde Horn
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Rund um die Steuern…<br />
Steuererklärung 2<strong>01</strong>1- H<strong>in</strong>weise<br />
Die Erklärung 2<strong>01</strong>1 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag)<br />
haben Sie im Januar 2<strong>01</strong>2 erhalten. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen<br />
<strong>der</strong> Steuererklärung die Wegleitung. Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem<br />
Vorjahr s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wegleitung gelb markiert.<br />
Die Kantonale Steuerverwaltung bietet wie<strong>der</strong>um zum Ausfüllen <strong>der</strong><br />
Steuererklärung 2<strong>01</strong>1 e<strong>in</strong> PC-Programm an. Sofern Sie ke<strong>in</strong>e CD-Rom<br />
erhalten haben und die Steuererklärung mit <strong>der</strong> CD ausfüllen möchten,<br />
ist die CD-Rom unentgeltlich bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekanzlei <strong>Horn</strong> abholbereit<br />
(solange Vorrat) o<strong>der</strong> das Programm kann unter<br />
www.steuerverwaltung.tg.ch heruntergeladen werden.<br />
Die Steuererklärungen 2<strong>01</strong>1 s<strong>in</strong>d bis 31. Mai<br />
2<strong>01</strong>2 dem Geme<strong>in</strong>desteueramt e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Kann diese Frist nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, ist<br />
e<strong>in</strong>e schriftliche Fristverlängerung zu beantra-<br />
17<br />
Bildli Fristverlängerung<br />
gen o<strong>der</strong> Sie haben die Möglichkeit diese aufgrund des Codes auf Ihrer<br />
Steuererklärung über die Geme<strong>in</strong>dehomepage direkt e<strong>in</strong>zugeben.<br />
Das Steueramt <strong>Horn</strong> füllt ke<strong>in</strong>e Steuererklärungen aus. Bei Fragen s<strong>in</strong>d<br />
wir gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten.<br />
Achtung: Ab sofort werden ke<strong>in</strong>e Belege mehr retourniert. Bitte legen Sie<br />
<strong>der</strong> Steuererklärung Kopien von Unterlagen bei, welche Sie im Orig<strong>in</strong>al<br />
benötigen. Die Akten werden neu gescannt und nicht mehr <strong>in</strong> Papierform<br />
aufbewahrt. Bitte beachten Sie dazu das mit <strong>der</strong> Erklärung 2<strong>01</strong>1 erhaltene<br />
Merkblatt „Wichtige Mitteilung zur E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Steuererklärung“.<br />
Die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2<strong>01</strong>2 wird Ihnen Mitte<br />
April zugestellt. Ausgenommen s<strong>in</strong>d jene Personen, welche sich für<br />
monatliche o<strong>der</strong> 6-monatliche Zahlungen entschieden haben. Diese<br />
Steuerpflichtigen haben die Rechnung 2<strong>01</strong>2 bereits erhalten.<br />
Die ordentlichen Zahlungsfristen für die Raten s<strong>in</strong>d:<br />
1. Rate: 31. Mai / 2. Rate: 31. Aug. / 3. Rate: 31. Okt. 2<strong>01</strong>2.<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> Zahlungsfristen kann auch bei prov. Rechnungen die<br />
Betreibung e<strong>in</strong>geleitet werden.