Mitteilungsblatt 01/2012 - in der Gemeinde Horn
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Fortsetzung Steueramt / E<strong>in</strong>wohnerzahl<br />
Wir danken allen steuerpflichtigen Personen bestens für die prompte<br />
Abgabe <strong>der</strong> Steuererklärung bis spätestens 31. Mai 2<strong>01</strong>2 und die jeweils<br />
pflichtbewusste Bezahlung <strong>der</strong> Steuern.<br />
Sie erhalten vor <strong>der</strong> def<strong>in</strong>itiven Rechnung zuerst den Veranlagungsentscheid<br />
(Details zur Veranlagung). Dieses Berechnungsblatt wird von<br />
Ihnen überprüft. Gegen den Veranlagungsentscheid (=def<strong>in</strong>itiv) können<br />
Sie noch E<strong>in</strong>sprache erheben, falls Sie mit <strong>der</strong> Berechnung nicht e<strong>in</strong>verstanden<br />
s<strong>in</strong>d. Nach Ablauf <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sprachefrist von 30 Tagen stellen<br />
wir automatisch die entsprechende Steuerrechnung zu. Auf den Veranlagungsentscheid<br />
kann dann nicht mehr e<strong>in</strong>getreten werden.<br />
Z<strong>in</strong>sen seit 2<strong>01</strong>0<br />
Aufgrund <strong>der</strong> e<strong>in</strong>bezahlten provisorischen Steuerrechnung wird e<strong>in</strong><br />
positiver Ausgleichsz<strong>in</strong>s von 1,0 % bis zum Datum <strong>der</strong> Schlussrechnung<br />
gutgeschrieben.<br />
Demgegenüber wird auf die Schlussrechnung e<strong>in</strong> negativer Ausgleichsz<strong>in</strong>s<br />
(ab mittlerem Verfalltag, 31.08.) bis zum Datum <strong>der</strong> Rechnungsstellung<br />
belastet (gleicher Ansatz von 1,0 %). Es ist daher empfehlenswert,<br />
die provisorische Steuerrechnung frühzeitig zu bezahlen.<br />
Die Verzugsz<strong>in</strong>sen betragen 3,0 %. Wenn die Schlussrechnung nicht<br />
fristgerecht bezahlt wird, können sich Verzugsz<strong>in</strong>sen ergeben. Dies<br />
betrifft auch Stundungen!<br />
Sollten sich Ihre f<strong>in</strong>anziellen Verhältnisse stark verän<strong>der</strong>n, nehmen Sie<br />
Kontakt mit dem Steueramt auf, um e<strong>in</strong>e Anpassung Ihrer provisorischen<br />
Steuerzahlen zu vere<strong>in</strong>baren. Damit ersparen Sie sich unliebsame<br />
Z<strong>in</strong>sberechnungen.<br />
19<br />
Steueramt <strong>Horn</strong><br />
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E<strong>in</strong>wohnerzahl per 31.12.2<strong>01</strong>1<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Horn</strong> zählte per Ende Dezember 2<strong>01</strong>1 <strong>in</strong>sgesamt<br />
2‘591 E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner. Damit hat die E<strong>in</strong>wohnerzahl im<br />
Vergleich zum Vorjahr (2'599) um 0.31 % abgenommen.