Mitteilungsblatt 01/2012 - in der Gemeinde Horn
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Mitteilungen <strong>der</strong> Krankenkassenkontrollstelle<br />
KRANKENKASSEN-PRÄMIENVERBILLIGUNG 2<strong>01</strong>2<br />
Auch im 2<strong>01</strong>2 wird dem Amt für AHV + IV die operative Durchführung<br />
<strong>der</strong> Krankenkassenprämienverbilligung übertragen. Für Auskünfte ist<br />
jedoch die Geme<strong>in</strong>de-Krankenkassenkontrollstelle <strong>Horn</strong> zuständig.<br />
Allen E<strong>in</strong>wohnern mit gesetzlichem Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Horn</strong>, die Anspruch auf<br />
e<strong>in</strong>e Prämienverbilligung haben, wird im Laufe des Monats März 2<strong>01</strong>2<br />
e<strong>in</strong> Antragsformular mit e<strong>in</strong>em Beilageschreiben (bitte lesen) zugestellt<br />
(1 Exemplar pro Familie). Auf dem Antrag für die Krankenkassenprämienverbilligung<br />
werden nur <strong>der</strong> Antragsteller und die bezugsberechtigten<br />
Personen aufgedruckt.<br />
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden Sie dieses<br />
unverzüglich an die Geme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Horn</strong> zurück.<br />
Für die Bezugsberechtigung <strong>der</strong> Prämienverbilligung 2<strong>01</strong>2 s<strong>in</strong>d die<br />
persönlichen Verhältnisse am <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>2 massgebend. Grundlage zur<br />
Berechnung <strong>der</strong> IPV ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung<br />
2<strong>01</strong>1 per Stichtag 31.12.2<strong>01</strong>1.<br />
Mit folgenden Steuerfaktoren kommen Sie <strong>in</strong> den Genuss von Prämienverbilligungen:<br />
E<strong>in</strong>fache Steuer zu 100 % Prämienverbilligung:<br />
bis Fr. 400.-- Kat. A = Fr. 1'680.--<br />
bis Fr. 600.-- Kat. B = Fr. 1’260.--<br />
bis Fr. 800.-- Kat. C = Fr. 840.--<br />
Auf dem Antragsformular muss zw<strong>in</strong>gend angekreuzt werden, ob<br />
<strong>der</strong> Antragssteller/<strong>in</strong> mit den erwähnten Familienmitglie<strong>der</strong>n gemäss<br />
KVG bei e<strong>in</strong>em Schweizer Krankenversicherer obligatorisch<br />
grundversichert ist o<strong>der</strong> nicht. Ebenso muss <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
aufgeführt werden, sowie die Mitteilung, ob Prämienausstände<br />
vorhanden s<strong>in</strong>d (vergleiche auch Informationsblatt).<br />
Ohne diese Angaben wird <strong>der</strong> Antrag nicht bearbeitet.<br />
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