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taa newsletter 11 Steuer & Recht–16<br />
Service-Entgelte: Was ist umsatzsteuerpflichtig?<br />
Aus aktuellem Anlass erhalten Sie <strong>an</strong> dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung der<br />
neuesten Umsatzsteuerbestimmungen für Service-Entgelte:<br />
➢ Beratungsleistungen ohne direkten Zusammenh<strong>an</strong>g für grenzüberschreitende<br />
Flugtickets:<br />
Für Beratungsleistungen werden zwischenzeitlich von Firmenkunden <strong>an</strong> Reise-<br />
bürounternehmen pauschale Beträge bezahlt. Diese Beratungsleistungen umfas-<br />
sen alle Reisetätigkeiten des Firmenkunden und dessen Arbeitnehmer. Die Entgelte<br />
sind somit nicht einzelnen Flugtickets zuzuordnen. Solche Leistungen stellen<br />
steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen dar, nach § 1 Abs. 1, § 3<br />
Abs. 9 UStG. Ort dieser sonstigen Leistungen ist nach § 3 a Abs. 1 UStG der Unter-<br />
nehmensort des beratenden Reisebürounternehmens. Ist der im Inl<strong>an</strong>d, ist die<br />
sonstige Beratungsleistung steuerpflichtig mit 16 % MwSt.<br />
➢ Aufschläge bei grenzüberschreitenden Flügen, also direkt einem Flugticket<br />
zuzuordnen:<br />
Aufschläge bei einem grenzüberschreitenden Flugticket sind vorerst umsatz-<br />
steuerfrei, nach § 4 Nr. 5 b UStG, genauso wie die Vermittlungsprovision vor dem<br />
01.09.2<strong>00</strong>4. Dies hat das Bundesministerium für Fin<strong>an</strong>zen mit Schreiben vom<br />
25.10.2<strong>00</strong>4, AZ IV A 5 – S 72<strong>00</strong> – 9/04, auf Betreiben des Steuerausschusses des<br />
DRV entschieden. Vorerst deshalb, da ein laufendes Verfahren beim Fin<strong>an</strong>zgericht<br />
Köln noch nicht abgeschlossen ist. Aufschläge können sein:<br />
1. Aufschlag für eine Ticketausstellung ETIX<br />
2. Aufschlag für eine Ticketausstellung in Papierform<br />
3. Aufschlag für eine Sitzplatzreservierung<br />
4. Aufschlag für Umbuchungen<br />
Grenzüberschreitend ist, außerhalb der Grenzen Deutschl<strong>an</strong>ds, unerheblich, ob es<br />
innereuropäisch ist oder interkontinental. Völlig gleich ist auch, ob der Kunde ein<br />
Firmenkunde oder ein Privatkunde ist.<br />
Ein Beitrag der t.a.c.<br />
Der Geschäftsführer der<br />
t.a.c. Steuerberatungs-<br />
gesellschaft, Marco Feyh,<br />
StB, Mitglied im Steuer-<br />
ausschuss des DRV, steht<br />
Ihnen für Fragen auch zu<br />
diesen Themen gern zur<br />
Verfügung.<br />
Tel.: 0 <strong>60</strong> <strong>22</strong>/20 0-0<br />
E-Mail:<br />
mfeyh@con-tax.de