05.12.2012 Aufrufe

Fax-Antwort an 0 60 22/2 00-7 85 - TAA Travel Agency Accounting ...

Fax-Antwort an 0 60 22/2 00-7 85 - TAA Travel Agency Accounting ...

Fax-Antwort an 0 60 22/2 00-7 85 - TAA Travel Agency Accounting ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

taa newsletter 11 Steuer & Recht–16<br />

Service-Entgelte: Was ist umsatzsteuerpflichtig?<br />

Aus aktuellem Anlass erhalten Sie <strong>an</strong> dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung der<br />

neuesten Umsatzsteuerbestimmungen für Service-Entgelte:<br />

➢ Beratungsleistungen ohne direkten Zusammenh<strong>an</strong>g für grenzüberschreitende<br />

Flugtickets:<br />

Für Beratungsleistungen werden zwischenzeitlich von Firmenkunden <strong>an</strong> Reise-<br />

bürounternehmen pauschale Beträge bezahlt. Diese Beratungsleistungen umfas-<br />

sen alle Reisetätigkeiten des Firmenkunden und dessen Arbeitnehmer. Die Entgelte<br />

sind somit nicht einzelnen Flugtickets zuzuordnen. Solche Leistungen stellen<br />

steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen dar, nach § 1 Abs. 1, § 3<br />

Abs. 9 UStG. Ort dieser sonstigen Leistungen ist nach § 3 a Abs. 1 UStG der Unter-<br />

nehmensort des beratenden Reisebürounternehmens. Ist der im Inl<strong>an</strong>d, ist die<br />

sonstige Beratungsleistung steuerpflichtig mit 16 % MwSt.<br />

➢ Aufschläge bei grenzüberschreitenden Flügen, also direkt einem Flugticket<br />

zuzuordnen:<br />

Aufschläge bei einem grenzüberschreitenden Flugticket sind vorerst umsatz-<br />

steuerfrei, nach § 4 Nr. 5 b UStG, genauso wie die Vermittlungsprovision vor dem<br />

01.09.2<strong>00</strong>4. Dies hat das Bundesministerium für Fin<strong>an</strong>zen mit Schreiben vom<br />

25.10.2<strong>00</strong>4, AZ IV A 5 – S 72<strong>00</strong> – 9/04, auf Betreiben des Steuerausschusses des<br />

DRV entschieden. Vorerst deshalb, da ein laufendes Verfahren beim Fin<strong>an</strong>zgericht<br />

Köln noch nicht abgeschlossen ist. Aufschläge können sein:<br />

1. Aufschlag für eine Ticketausstellung ETIX<br />

2. Aufschlag für eine Ticketausstellung in Papierform<br />

3. Aufschlag für eine Sitzplatzreservierung<br />

4. Aufschlag für Umbuchungen<br />

Grenzüberschreitend ist, außerhalb der Grenzen Deutschl<strong>an</strong>ds, unerheblich, ob es<br />

innereuropäisch ist oder interkontinental. Völlig gleich ist auch, ob der Kunde ein<br />

Firmenkunde oder ein Privatkunde ist.<br />

Ein Beitrag der t.a.c.<br />

Der Geschäftsführer der<br />

t.a.c. Steuerberatungs-<br />

gesellschaft, Marco Feyh,<br />

StB, Mitglied im Steuer-<br />

ausschuss des DRV, steht<br />

Ihnen für Fragen auch zu<br />

diesen Themen gern zur<br />

Verfügung.<br />

Tel.: 0 <strong>60</strong> <strong>22</strong>/20 0-0<br />

E-Mail:<br />

mfeyh@con-tax.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!