Newsletter No.15 als PDF
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newsletter no.15<br />
Nachrichten für Geschäftsführer und Buchhalter vom 01.03.2006<br />
• Branche: Umsatzentwicklung der taa-Büros im Jahr 2005: ein kleines Plus /Umsatzentwicklung<br />
der taa-Büros im Januar 2006: Flugumsätze sehr erfreulich /Betriebsvergleich<br />
2005/ • Service: eBUDGET: wichtiges Steuerungsinstrument für Ihre Unternehmensentwicklung/Wer<br />
früher kommt, den belohnt das Leben: die taa-Seminare 2006/<br />
Die taa-Seminartermine 2006/IBIZA jetzt noch automatischer! • Outsourcing: Datenschutz<br />
• Steuer & Recht: Service-Entgelte: aktuelle Zusammenfassung/Rückstellungen<br />
• Helpdesk: Buchen unter Fremdwährung • Insight: taa auf der ITB 2006/Guter Rat –<br />
Kundenbeirat • Input: Betriebswirtschaftliche Begriffe: Unternehmerlohn
taa newsletter 15 Branche–2<br />
Editorial<br />
Zu Jahresbeginn schätzen viele Reisebürounternehmer die Geschäftsentwicklung für<br />
2006 leicht optimistisch ein. Anlass hierzu ist einerseits das Ergebnis des zurück-<br />
liegenden Jahres, das sich im Vergleich zum Vorjahr spürbar verbessert hat, und<br />
andererseits der gute Start in die neue Buchungssaison. Unserer Meinung nach ist<br />
dieser Ausblick jedoch eher emotional geprägt, da – das ist unsere Erfahrung – die<br />
tatsächlichen Buchhaltungszahlen entweder relativ spät vorliegen oder aber nur<br />
nachgeordnet für die Unternehmenssteuerung herangezogen werden.<br />
Um zu realistischeren Einschätzungen zu kommen, ist es besser, die aktuellen Buch-<br />
haltungsdaten heranzuziehen. Hier wird zum Beispiel deutlich, dass die Betriebs-<br />
ergebnisse zum Jahresende mit einer Wirtschaftlichkeit von 1,08 bis 1,10 zwar über<br />
dem Vorjahr liegen, der Abstand sich im Laufe des Jahres aber ständig verringert hat.<br />
Das liegt nicht zuletzt auch am Abbröckeln der Service-Entgelte.<br />
Wir werden deshalb auch 2006 daran arbeiten, Buchhaltungsabläufe und die dazu<br />
erforderlichen Tools weiter zu optimieren, um die Verfügbarkeit der aktuellen Daten<br />
zu gewährleisten – in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis für unsere Kunden. Dar-<br />
über hinaus wollen wir 2006 die Reisebüros bei der Betreuung ihrer Kunden noch stär-<br />
ker unterstützen. Einen weiteren Schwerpunkte werden wir auf den Beleg-Workflow<br />
zwischen Reisebüro und Kunden sowie zwischen Reisebüro und Buchhalter legen.<br />
Hierzu zählen die „automatisierte Eingangsverwaltung“ und das „digitalisierte Buchen“.<br />
IMPRESSUM<br />
taa newsletter Nachrichten für Geschäftsführer und Buchhalter von Reisebüros<br />
ISSN 1610-4013<br />
Herausgeber taa Travel Agency Accounting GmbH<br />
Lützeltaler Straße 5, 63868 Großwallstadt, Internet www.taa.de<br />
Telefon +49 (0) 60 22/2 00-4, Fax +49 (0) 60 22/2 00-7 00<br />
Redaktion Günther Brehm (verantwortlich), Telefon +49 (0) 60 22/2 00-5 01<br />
und Design Christina Schubert, Telefon +49 (0) 60 22/2 00-5 85, christina.schubert@taa.de<br />
HANDWERK, Werkstatt für Unternehmenskommunikation<br />
Feststraße 13, 60316 Frankfurt am Main<br />
Günther Brehm<br />
Geschäftsführer taa<br />
Mit einem Planumsatz<br />
von über 6 Mio. Euro<br />
– das ist ein Verarbei-<br />
tungsvolumen für einen<br />
Gesamtreiseumsatz von<br />
weit über einer Mrd.<br />
Euro – wird taa einen<br />
neuen Umsatzhöhepunkt<br />
erreichen. Das ist auf-<br />
grund der Erfahrung, der<br />
langfristigen guten<br />
Zusammenarbeit und<br />
einer Reihe von neuen<br />
Vertragsabschlüssen<br />
bereits heute erkennbar.
14 %<br />
12 %<br />
10 %<br />
8%<br />
6%<br />
4%<br />
2%<br />
0%<br />
–2%<br />
–4%<br />
–6%<br />
–8%<br />
taa newsletter 15 Branche–3<br />
Umsatzentwicklung der taa-Büros im Jahr 2005:<br />
ein kleines Plus<br />
Bei der Kumulation der Umsätze von Reisebüros, die ihre Buchhaltung sowohl im Jahr<br />
2004 <strong>als</strong> auch im Jahr 2005 über IBIZA abgewickelt haben, ergibt sich ein kleines Plus<br />
von einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Wesentlichen wurde das Umsatz-<br />
plus durch die Service-Entgelte erzielt, die in der Sparte Sonstige Umsätze und nicht<br />
im Flug enthalten sind.<br />
Flug Consolidator Touristik Eigenveranst. Sonstige<br />
und Bahn<br />
Summe<br />
Januar – 4 % –15 % 3% –10% 27 % 0 %<br />
Februar –1% –24% –4% –15% 34 % 0 %<br />
März – 9 % – 23 % 15 % –14% 13 % –1%<br />
April 6% –14% –20% 21% 32% 0%<br />
Mai 2% –8% 4% 14% 20% 4%<br />
Juni 0% –2% 0% –13% 17 % 1 %<br />
Juli – 4 % – 15 % 7% 11% 13% 2%<br />
August –11% –16% –1% –33% 19 % –5%<br />
September 18 % –6% 5% 71% 2% 12%<br />
Oktober 1% –20% 1% –12% –10% –1%<br />
November 6% –15% 2% –16% 0% 3%<br />
Dezember 2% 8% –1% –32% –9% –1%<br />
Gesamt 0 % –13% 1% –3% 12 % 1 %<br />
Jan. Febr. Mrz. Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.<br />
Prozentualer<br />
Umsatzvergleich<br />
nach Sparten,<br />
2005 zu 2004<br />
Prozentualer<br />
Umsatzvergleich<br />
nach Monaten,<br />
2005 zu 2004
taa newsletter 15 Branche–4<br />
Umsatzentwicklung der taa-Büros im Januar 2006:<br />
Flugumsätze sehr erfreulich<br />
Im Januar haben sich die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent erhöht.<br />
Dazu trugen vor allem die Flugumsätze mit einem Plus 7 Prozent und die Eigenver-<br />
anstaltungsumsätze, die auf bescheidenem Niveau um 36 Prozent gestiegen sind, bei.<br />
Um die Gewichtung der Umsatzsparten zu verdeutlichen, hier ein Umsatzdiagramm<br />
für das Jahr 2005, das die Spartenanteile der wichtigsten Reisebürogeschäfte darstellt:<br />
40 %<br />
35 %<br />
30 %<br />
25 %<br />
20 %<br />
15 %<br />
10 %<br />
5%<br />
0%<br />
–5%<br />
Touristik<br />
Bahn<br />
Eigenveranst.<br />
Sonstige<br />
Consolidator<br />
Flug Consolidator Touristik Eigenveranst. Sonstige<br />
und Bahn<br />
Summe<br />
7% 2% –3% 36 % 2 % 4 %<br />
Flug Consolidator Touristik Eigenveranst. Sonstige und Bahn Summe<br />
Flug<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Der Touristikbereich<br />
mit –3 Prozent wird nach<br />
Reisedatum ausgewertet.<br />
Im Touristikumsatz sind<br />
die Direktinkassoumsätze<br />
enthalten.<br />
Spartenanteile 2005<br />
Prozentualer<br />
Umsatzvergleich<br />
nach Sparten,<br />
Januar 2006 zu<br />
Januar 2005
taa newsletter 15 Branche–5<br />
Betriebsvergleich 2005<br />
taa erstellt monatlich aufgrund der vorliegenden und – soweit es möglich ist – plausiblen<br />
Daten der Buchhaltung einen Betriebsvergleich, in dem Umsätze, Erlöse und Aufwen-<br />
dungen für zirka 180 Unternehmen, auch im Vergleich zum Vorjahr, dargestellt werden.<br />
Da sich die Service-Entgelte seit September 2005 allmählich reduziert haben – bis<br />
dahin lagen die Flugerlöse einschließlich Provision und Service-Entgelt über dem Vor-<br />
jahresniveau – pendelt sich das Ergebnis auf der Ebene von 2004 ein. Dabei können<br />
nachträgliche Abschlussbuchungen in den taa-Betriebsvergleich mit einfließen.<br />
Die wichtigsten Erkenntnisse:<br />
➢ Die Wirtschaftlichkeit aller teilnehmenden Büros liegt bei 1,07 (Vorjahr: 1,08).<br />
Diese Kennzahl drückt das Verhältnis Erlöse zu Aufwand aus. Bei einem Aufwand<br />
von 100 Euro erwirtschaftet ein Unternehmen <strong>als</strong>o einen Erlös von 107 Euro.<br />
➢ Der Umsatz je Mitarbeiter beträgt 622.814 Euro im Jahr 2005 und hat sich<br />
gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,8% erhöht. Reisebürounternehmer haben im<br />
Bereich Personalkosten und in der Anzahl der Mitarbeiter entsprechende<br />
Reduzierungen vorgenommen, die im Ergebnis bei –2,71 liegen.<br />
➢ Die Gesamtprovision beträgt im Durchschnitt 10,92% und liegt im Vergleich zum<br />
Vorjahr (11,72%) etwas niedriger. Die Reduktion ist zum Teil auch auf die Entwicklung<br />
der Flugerlöse zurückzuführen (laufendes Jahr: 8,72%, Vorjahr: 9,34%).<br />
➢ Zwei wesentliche Aspekte in der Kostenentwicklung: EDV- und Kommunikationskosten<br />
haben sich durch strukturelle Veränderungen um durchschnittlich<br />
10% reduziert.<br />
➢ Vertretungsaufwendungen, <strong>als</strong>o abgegebene Provisionen an Kunden, sind um<br />
33% zurückgegangen. Bemerkenswerterweise haben sich die Reisebüros von der<br />
Weitergabe der Provisionen aufgrund ihrer geringen Marge verabschieden müssen.<br />
➢ Reisebüros haben wieder mehr Geld für Werbung ausgegeben. Die Werbekosten<br />
sind um 13,4% gestiegen. Das zeigt eindeutig: die Reisebüros wollen ihre Umsät-<br />
2 0 0 5<br />
ze steigern. B E T R I E B S V E R G L E I C H
taa newsletter 15 Service–6<br />
eBUDGET: wichtiges Steuerungsinstrument für Ihre<br />
Unternehmensentwicklung<br />
Ein betriebswirtschaftliches, unternehmerisches Ziel ist Voraussetzung für eine<br />
erfolgreiche Arbeit. Nur wer seine Unternehmensziele für das geplante Geschäft und<br />
das damit verbundene Betriebsergebnis festlegt, kann sich daran orientieren und die<br />
Zielerreichung kontrollieren. So kann durch Abweichungsanalysen bereits im<br />
laufenden Jahr korrigierend in die Geschäftsentwicklung eingegriffen und die<br />
Unternehmensrichtung aktiv gesteuert werden.<br />
Um für Planung und Steuerung der Unternehmensentwicklung ein geeignetes<br />
Hilfsmittel bieten zu können, kooperieren wir mit der Berliner Softwarefirma<br />
econfirm. Nach umfangreichen Entwicklungs- und Testphasen freuen wir uns, ein<br />
ausgereiftes Planungsinstrument für die Unternehmensentwicklung zur Verfügung<br />
stellen zu können. Das internetbasierte eBUDGET erlaubt eine einfache und<br />
detaillierte Planung, Kontrolle und Steuerung der Geschäftsbereiche – sowohl auf<br />
Filial- <strong>als</strong> auch auf Unternehmensebene.<br />
Das Programm umfasst die folgenden Funktionen:<br />
➢ Planung der Umsätze, Erlöse und Kosten auf Konten- oder Kontengruppenebene<br />
➢ Ist-Daten-Erfassung und -abgleich<br />
➢ Soll-Ist-Vergleich mit Ampelsystem zur Visualisierung der Abweichungen<br />
➢ Vorjahres- und Mehrjahresvergleiche für Plan- und Ist-Werte <strong>als</strong> Übersicht und<br />
Detailauswertung für die Bereiche Umsätze, Erlöse und Kosten<br />
➢ Kennzahlenermittlung, zum Beispiel Kosten je Mitarbeiter<br />
➢ Saisonalisierung durch Verlaufskurven<br />
➢ Visualisierung der Entwicklung durch Ampelsystem und grafische Darstellungen<br />
➢ individuelle Einrichtung der Datenstruktur, zum Beispiel Veranstaltersortiment und<br />
Vertriebsvereinbarungen<br />
➢ vom Standort unabhängige Zugriffsmöglichkeiten über das Internet<br />
➢ Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards durch servergesteuertes Berechti-<br />
gungskonzept<br />
Zusätzlich zur Bereit-<br />
stellung des Programms<br />
bieten wir den budgetie-<br />
renden Unternehmen einen<br />
betriebswirtschaftlichen<br />
Support. Hier erhalten Sie<br />
Unterstützung bei fach-<br />
lichen Fragen und eine<br />
Plausibilitätsprüfung Ihrer<br />
Plandaten durch die taa.<br />
Bitte beachten Sie auch<br />
unsere Schulung zum<br />
Thema Budgetierung am<br />
27.03.2006.<br />
In diesem zweigeteilten<br />
Seminar erhalten Sie<br />
vormittags wichtige<br />
Informationen über die<br />
Grundlagen und Zusam-<br />
menhänge der Budget-<br />
erstellung. Nachmittags<br />
werden Sie in das Budget-<br />
programm eBUDGET<br />
eingewiesen und können<br />
unter fachkundiger An-<br />
leitung die Jahresplanung<br />
2006 und eine Mehrjahres-<br />
planung für Ihr eigenes<br />
Unternehmen vornehmen.<br />
Für weitere Informationen<br />
zu diesem Thema wenden<br />
Sie sich bitte an:<br />
Nadine Faber<br />
Tel.: 0 60 22/2 00-5 18<br />
E-Mail:<br />
nadine.faber@taa.de
taa newsletter 15 Service–7<br />
Wer früher kommt, den belohnt das Leben:<br />
die taa-Seminare 2006<br />
Auch 2006 bietet taa wieder eine Reihe interessanter Seminare an:<br />
1. IBIZA-Grundseminar<br />
Vermittlung von Grundkenntnissen,<br />
die es dem Buchhalter<br />
ermöglichen, alle üblichen<br />
Geschäftsvorfälle des Reisebürorechnungswesens<br />
über das<br />
Buchhaltungssystem IBIZA abzuwickeln.<br />
Fachkenntnisse im<br />
Rechnungswesen sind Voraussetzung<br />
für die Teilnahme.<br />
2. Abstimmung in IBIZA<br />
Wir vermitteln Techniken zur<br />
zeitnahen Abstimmung der<br />
Debitoren-, Kreditoren- und<br />
Verrechnungskonten sowie zur<br />
Prüfung der Einspielungen der<br />
Leistungsträgerdaten und erläutern<br />
die Besonderheiten der<br />
jeweiligen Einspielungen wie DB,<br />
BSP, TUI und TC.<br />
3. Tipps und Tricks in IBIZA<br />
In diesen Seminar informieren<br />
wir Sie über Spezialfunktionen<br />
im IBIZA-Menü. Es ist besonders<br />
für Mitarbeiter geeignet, die<br />
bereits seit einigen Monaten mit<br />
IBIZA arbeiten und sich nun<br />
weiterbilden möchten.<br />
4. Mahnen und Zahlen in IBIZA<br />
Vermittlung von Informationen<br />
und Funktionen der Debitorenbuchhaltung<br />
inklusive Mahnwesen<br />
sowie zur Durchführung<br />
des Zahlungsverkehrs.<br />
5. Jahresabschluss in IBIZA<br />
Vermittelt werden Kenntnisse<br />
zur Vorbereitung und Durchführung<br />
von Jahresabschlüssen<br />
mit Unterstützung von IBIZA.<br />
Des Weiteren werden Besonderheiten<br />
und Aussagekraft der<br />
Umsatzsteuer in IBIZA erläutert.<br />
6. Steuerrecht<br />
Aktuelle Informationen zu den<br />
Themen Finanzbuchhaltung,<br />
Umsatzsteuer und Rechtsänderungen<br />
werden Ihnen in diesem<br />
Seminar anschaulich und nachvollziehbar<br />
vermittelt. Von<br />
aktueller Brisanz sind beispielsweise<br />
die Fragen zur Versteuerung<br />
der Service-Entgelte bei<br />
grenzüberschreitenden Flügen.<br />
7. Budgetierung<br />
In diesem zweigeteilten Seminar<br />
erhalten Sie vormittags wichtige<br />
Informationen über die Grundlagen<br />
und Zusammenhänge der<br />
Budgeterstellung. Nachmittags<br />
werden Sie in das Budgetprogramm<br />
eBUDGET eingewiesen<br />
und können unter fachkundiger<br />
Anleitung die Jahresplanung<br />
2006 und eine Mehrjahresplanung<br />
für Ihr eigenes Unternehmen<br />
vornehmen.<br />
Mehr zu dem neuen Budgetprogramm<br />
eBUDGET finden Sie auf<br />
Seite 7 des <strong>Newsletter</strong>s.<br />
8. Unternehmensführung<br />
Dieses Seminar richtet sich an<br />
die Führungskräfte der Reisebüros<br />
und vermittelt Kenntnisse<br />
zu den Themengebieten Unternehmensstrategie,<br />
Kennzahlen,<br />
Liquidität und Mitarbeitervergütung.<br />
9. Personalführung<br />
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter<br />
und spornen Sie diese zu<br />
Höchstleistungen an. In dem<br />
Seminar erhalten Sie unter<br />
Anleitung eines renommierten<br />
Psychologen die notwendigen<br />
Grundlagen dafür.<br />
10. Eigenveranstaltung<br />
Hier erhalten Sie umfassende<br />
Informationen zu der recht<br />
komplexen Thematik. Der Seminarinhalt<br />
reicht von der Bewerbung<br />
Ihrer Eigenveranstaltungen<br />
über die Kalkulation und<br />
Verbuchung bis zur Gewinnermittlung<br />
und Versteuerung.<br />
11. Umgang mit Banken<br />
Anlässlich neuer Richtlinien zur<br />
Kreditvergabe möchten wir Sie<br />
allgemein für den richtigen<br />
Umgang mit Banken sensibilisieren.<br />
Erfahren Sie, welche<br />
Verhaltensregeln sich für Sie<br />
und Ihr Unternehmen vorteilhaft<br />
auswirken können.<br />
Zum Beispiel unser<br />
Seminar Personal-<br />
führung – Psychologie<br />
für Führungskräfte:<br />
Führungskräfte können<br />
von Erkenntnissen aus der<br />
Psychologie profitieren<br />
und dadurch ihr eigenes<br />
Verhalten wirksamer auf<br />
die gestellten Anforde-<br />
rungen ausrichten.<br />
Ziele setzen,<br />
organisieren,<br />
entscheiden,<br />
Feedback geben und<br />
kontrollieren,<br />
fördern und entwickeln<br />
sind zentrale Aufgaben<br />
einer Führungskraft, sei<br />
es <strong>als</strong> Unternehmer oder<br />
<strong>als</strong> Manager.<br />
Wir werden Ihnen in<br />
diesem Seminar dazu<br />
Anregungen geben, die<br />
Sie in Ihrem Alltag<br />
umsetzen können.<br />
Seminarleiter ist Heino<br />
Hübner, Diplom-Psycho-<br />
loge und Autor der<br />
Beiträge über Personal-<br />
führung, die Sie bereits<br />
im taa newsletter lesen<br />
konnten.<br />
Die Termine aller geplan-<br />
ten Seminare finden Sie<br />
auf der nächsten Seite.
taa newsletter 15 Service–8<br />
Die taa-Seminartermine 2006<br />
Zur Anmeldung und bei weiteren Fragen zum Thema Seminar und Weiterbildung steht<br />
Ihnen Nadine Faber gern unter der Rufnummer 0 60 22/2 00-5 18 zur Verfügung.<br />
Ihre schriftliche Anmeldung senden Sie bitte per Fax an 0 60 22/20 0-7 18 oder per<br />
E-Mail an nadine.faber@taa.de. Zusätzlich bietet taa auch Einzelschulungen und<br />
Seminare vor Ort an, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Fragen Sie uns.<br />
März<br />
15.03.06 Abstimmung Großwallstadt<br />
16.03.06 Tipps und Tricks Großwallstadt<br />
17.03.06 Mahnen und Zahlen Großwallstadt<br />
27.03.06 Budgetierung Großwallstadt<br />
April<br />
26.04.06 IBIZA-Grundseminar Großwallstadt<br />
27.04.06 IBIZA-Grundseminar Großwallstadt<br />
28.04.06 IBIZA-Grundseminar Großwallstadt<br />
Mai<br />
15.05.06 Unternehmensführung Bad Saarow<br />
16.05.06 Personalführung Bad Saarow<br />
17.05.06 Budgetierung Bad Saarow<br />
Juni<br />
26.06.06 Budgetierung Großwallstadt<br />
Juli<br />
11.07.06 Budgetierung Großwallstadt<br />
12.07.06 Steuerrecht Großwallstadt<br />
13.07.06 Tipps und Tricks Großwallstadt<br />
14.07.06 Mahnen und Zahlen Großwallstadt<br />
Oktober<br />
02.10.06 Unternehmensführung Bad Gögging<br />
03.10.06 Eigenveranstaltung Bad Gögging<br />
04.10.06 Steuerrecht Bad Gögging<br />
05.10.06 Budgetierung Bad Gögging<br />
23.10.06 Budgetierung Großwallstadt<br />
November<br />
13.11.06 Steuerrecht Großwallstadt<br />
14.11.06 Eigenveranstaltung Großwallstadt<br />
15.11.06 Jahresabschluss Großwallstadt<br />
16.11.06 Tipps und Tricks Großwallstadt<br />
17.11.06 Abstimmung Großwallstadt<br />
27.11.06 Unternehmensführung Barsinghausen<br />
28.11.06 Umgang mit Banken Barsinghausen<br />
29.11.06 Steuerrecht Barsinghausen<br />
30.11.06 Budgetierung Barsinghausen
taa newsletter 15 Service/Outsourcing–9<br />
IBIZA jetzt noch automatischer!<br />
Das Dienstleistungsspektrum der taa im Bereich der automatischen Leistungsträger-<br />
einspielung wird um eine weitere Komponente erweitert.<br />
Ab dem 1. März 2006 ist es uns über eine Schnittstelle zur LTU Touristik GmbH<br />
zusätzlich möglich, die monatlichen Provisionsabrechnungen der Veranstalter<br />
Tjaereborg, Jahn Reisen, I T S, LTU und LTUplus maschinell in IBIZA zu verarbeiten.<br />
Die Einspielung der Abrechnungsdaten erfolgt monatlich, rückwirkend für den jeweils<br />
vorangegangenen Leistungsmonat. Aus technischen Gründen auf Seiten der LTU<br />
Touristik GmbH ist es nicht möglich, einzelne LTU-Veranstalter getrennt zu beantra-<br />
gen. Eine Bestellung ist immer nur im Paket (alle fünf Veranstalter) möglich.<br />
Datenschutz<br />
Nach den Datenschutzbestimmungen benötigt jedes Unternehmen ab fünf Mitar-<br />
beiter einen Datenschutzbeauftragten. Er überwacht die korrekte Handhabung der<br />
personenbezogenen Daten: In einem Reisebürounternehmen sind dies die Daten der<br />
Mitarbeiter und der Kunden, soweit sie über die Anschriften und Telefonnummern,<br />
entsprechend den Daten in einem „öffentlichen Telefonbuch“, hinausgehen. In die-<br />
sem Zusammenhang dürfte die Behandlung der Handynummer und der E-Mail-<br />
Adresse, soweit sie nicht öffentlich angezeigt werden, bereits strittig sein.<br />
über die Überwachung hinaus ist es die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, auch<br />
die Mitarbeiter einzuweisen.<br />
taa hat sich über die notwendigen Einzelheiten informiert und bietet diese<br />
Leistung <strong>als</strong> externe Dienstleistung an.<br />
Neue Komponente!<br />
AUTO<br />
Nähere Informationen<br />
über die Buchungslogik,<br />
preisliche Konditionen<br />
oder das Bestellformular<br />
erhalten Sie vom<br />
taa-Helpdesk von<br />
Montag bis Freitag,<br />
09:00 Uhr bis 17:30 Uhr.<br />
Neue Dienstleistung!<br />
r Ihre Ansprechpartnerin<br />
<br />
für die neue taa-Dienst-<br />
leistung „Datenschutz“<br />
ist:<br />
Christina Schubert,<br />
Tel.: 0 60 22/ 2 00-5 85<br />
E-Mail:<br />
christina.schubert@taa.de
taa newsletter 15 Steuer & Recht–10<br />
Service-Entgelte: aktuelle Zusammenfassung<br />
Nichts hat die Touristikbranche das letzte Jahr mehr durcheinander gewirbelt <strong>als</strong> die<br />
„kleine Änderung im Gesetz“ nach § 4 Nr. 5 Satz 2 UStG. Denn ab 01.01.2004 wurde<br />
da folgender Satz eingefügt:<br />
„Nicht befreit ist die Vermittlung von Umsätzen durch Reisebüros für Reisende.“<br />
Das war der Stein des Anstoßes. Offensichtlich wusste der Gesetzgeber nicht um die<br />
Auswirkungen dieses Satzes. Doch im Oktober 2004 gab es eine Korrektur. Damit Sie<br />
wissen, was auf Sie zukommt, hier für Sie alles Wichtige im Überblick:<br />
➢ Beratungsleistungen ohne direkten Zusammenhang für grenzüberschreitende<br />
Flugtickets:<br />
Für Beratungsleistungen werden zwischenzeitlich von Firmenkunden an Reisebürounternehmen<br />
pauschale Beträge bezahlt. Die Beratungsleistungen umfassen<br />
alle Reisetätigkeiten des Firmenkunden und dessen Arbeitnehmer. Die Entgelte<br />
können somit nicht einzelnen Flugtickets zugeordnt werden. >><br />
➢ Aufschläge bei grenzüberschreitenden Flügen <strong>als</strong>o direkt einem Flugticket<br />
zuzuordnen:<br />
Aufschläge bei einem grenzüberschreitenden Flugticket sind vorerst umsatzsteuerfrei<br />
nach § 4 Nr. 5 UStG, wie vor dem 01.09.2004 auch die Vermittlungsprovision.<br />
Diese Regelung war befristet bis zum 31.12.2005.<br />
Das hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom<br />
25.10.2004, AZ IV A 5 – S 7200 – 9/04 auf Betreiben des Steuerausschusses des<br />
DRV entschieden. Vorerst deshalb, weil ein laufendes Verfahren beim Finanzgericht<br />
Köln noch nicht abgeschlossen ist.<br />
Aufschläge, das können sein:<br />
➢ Aufschlag für eine Ticketausstellung ETIX<br />
➢ Aufschlag für eine Ticketausstellung in Papierform<br />
➢ Aufschlag für eine Sitzplatzreservierung<br />
➢ Aufschlag für Umbuchungen<br />
Grenzüberschreitend heißt: außerhalb der Grenzen Deutschlands. Unerheblich ist,<br />
ob es innereuropäisch ist oder interkontinental. Dabei ist es auch völlig gleich, ob<br />
der Kunde ein Firmenkunde oder ein Privatkunde ist.<br />
Ein Beitrag der t.a.c.<br />
Solche Leistungen stellt<br />
nach § 1 Abs. 1, § 3 Abs.<br />
9 UStG eine steuerbare<br />
und steuerpflichtige<br />
sonstige Leistung dar.<br />
Ort dieser sonstigen<br />
Leistung ist nach § 3 a<br />
Abs. 1 UStG der<br />
Unternehmensort des<br />
beratenden Reisebüro-<br />
unternehmens. Liegt er<br />
im Inland, ist die sonstige<br />
Beratungsleistung<br />
steuerpflichtig mit<br />
16 % MwSt.
taa newsletter 15 Steuer & Recht–11<br />
In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Gesetzesvorlagen vom Bundesfinanzministerium<br />
in Zusammenarbeit mit dem DRV-Steuerausschuss erarbeitet.<br />
Nach dem momentanen Stand kristallisiert sich eine Pauschalregelung in der umsatzsteuerlichen<br />
Beurteilung von Aufschlägen bei grenzüberschreitenden Flügen heraus.<br />
Diese sieht wie folgt aus:<br />
Umsetzung ab 01.07.2006 – Pauschalregelung<br />
Flüge werden eingeteilt in:<br />
➢ europäisch (25% pauschaler Anteil umsatzsteuerpflichtig)<br />
➢ interkontinental (5% pauschaler Anteil umsatzsteuerpflichtig)<br />
Nach Berechnungen der Durchschnittsstrecken und der Passagierauslastung ergäbe<br />
sich dieser feste pauschale Prozentsatz, der auch im Gesetz verankert wird.<br />
Aus den Berechnungen ließe sich ein pauschaler umsatzsteuerpflichtiger Anteil<br />
berechnen:<br />
➢ von 25% für innereuropäische Flüge und<br />
➢ von 5% für interkontinentale Flüge<br />
Beispiel: Flugpreis nach Lissabon (Portugal, innereuropäisch) in Höhe von 600 Euro,<br />
Aufschlag des Reisebüros bei Ausstellung des Tickets 60 Euro. Folgende umsatzsteuerliche<br />
Behandlung ist gegeben:<br />
➢ USt-pflichtig 15 Euro, Umsatzsteuer 2,07 Euro (16% aus 15 Euro)<br />
➢ USt-frei 45 Euro<br />
Beispiel: Flugpreis nach Caracas (Venezuela, interkontinental) in Höhe von 900 Euro,<br />
Aufschlag des Reisebüros bei Ausstellung des Tickets 70 Euro. Folgende umsatzsteuerliche<br />
Behandlung ist gegeben:<br />
➢ USt-pflichtig 3,50 Euro, Umsatzsteuer 0,48 Euro (16 % aus 3,50 Euro)<br />
➢ USt-frei 66,50 Euro<br />
Umsetzung ab 01.07.2006 – Pauschalregelung, offene Punkte<br />
Die Umsetzung des Gesetzeswortlautes kommt sicher. Die Übergangsfrist hat das BMF<br />
vom 01.01.06 bis zum 30.06.2006 festgesetzt.<br />
Weitere offene Punkte sind:<br />
1. Umsetzung der Regelung durch die EDV-Systeme (z.B. START)<br />
2. korrekter Ausweis auf den Verkaufsrechnungen<br />
➢ steuerfreier Anteil Reisebüro<br />
➢ steuerpflichtiger Anteil Reisebüro mit dessen USt-ID-Nummer<br />
künftig (wenn Airlines ihre Flugentgelte ebenfalls anteilig versteuern):<br />
➢ steuerfreier Anteil Airline<br />
➢ steuerpflichtiger Anteil Airline mit deren USt-ID-Nummer<br />
Ein Beitrag der t.a.c.<br />
Beispiel 1:<br />
innereuropäisch<br />
Beispiel 2:<br />
interkontinental<br />
Offene Punkte<br />
Stand 21.02.2006
taa newsletter 15 Steuer & Recht–12<br />
Rückstellungen<br />
1. Allgemeines<br />
Rückstellungen dienen wie Rechnungsabgrenzungsposten dazu, bei bilanzierenden<br />
Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten und selbstständig Tätigen den periodengerechten<br />
Gewinn zu ermitteln. Dabei wird durch die Rückstellungen ein wirtschaftlich<br />
bereits verursachter Aufwand, dessen Bezahlung erst in späteren Jahren<br />
erfolgt, bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung gewinnmindernd berücksichtigt.<br />
Die steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen setzt voraus, dass sie<br />
nicht nur in der Steuer-, sondern auch in der Handelsbilanz gebildet werden (§ 249<br />
HGB).<br />
Im Einzelnen müssen Rückstellungen gebildet werden, die dem Grunde nach, aber<br />
nicht der Höhe nach feststehen, wie etwa für ungewisse Verbindlichkeiten, wenn zwar<br />
das Bestehen einer Schuld am Bilanzstichtag feststeht, deren Höhe aber noch nicht<br />
genau bestimmt werden kann.<br />
Beispiele für die häufigsten Rückstellungen sind<br />
➢ Gewerbesteuerrückstellung<br />
➢ Körperschaftsteuerrückstellung<br />
➢ Rückstellung für Jahresabschlussarbeiten<br />
➢ Rückstellung für Aufbewahrung von Unterlagen<br />
➢ Rückstellung aus Anstellungsverhältnissen<br />
• offene Urlaubstage am Bilanzstichtag<br />
• offene Überstunden am Bilanzstichtag<br />
• offene Sonderzahlungen am Bilanzstichtag<br />
➢ Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsarbeiten, die im nächsten Wirtschaftsjahr<br />
innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden<br />
➢ Rückstellung für freiwillige Gewährleistungsverpflichtungen (Garantien)<br />
2. ABC der Rückstellungen (Auswahl):<br />
➢ Aufbewahrung von Unterlagen<br />
Für die Aufbewahrung von buchhaltungsrelevanten Unterlagen mit einer Dauer<br />
von zehn Jahren (§§ 146 Abs. 2, 147 Abs. 3 der Abgabenordnung, § 14 b UStG)<br />
➢ Ausbildungskosten<br />
Keine Rückstellung für Ausbildungskosten bei Beginn eines Lehrverhältnisses beim<br />
Lehrherrn, da zwar ein schwebendes Geschäft vorliegt, aber noch auf keiner der<br />
beiden Seiten ein Erfüllungsrückstand vorliegt (FG Berlin, 22.02.1979 - IV 366/78;<br />
EFG, 1980, S. 276)<br />
➢ Betriebsprüfung<br />
Eine Rückstellung wegen der allgemeinen Erwartung, dass sich aus künftigen<br />
Betriebsprüfungen Mehrsteuern ergeben, ist nicht möglich. Ist aber bereits hin-<br />
Ein Beitrag der t.a.c.
taa newsletter 15 Steuer & Recht–13<br />
reichend konkret, dass Mehrsteuern anfallen, weil eine Betriebsprüfung tatsächlich<br />
stattgefunden hat, ist eine Rückstellungsbildung möglich. Grundsätzlich<br />
bestehen folgende Wahlrechte für den Zeitpunkt der Rückstellung: Rückstellung<br />
bereits für den geprüften Zeitpunkt in der Prüferbilanz; Rückstellung in der Bilanz<br />
des Jahres, in dem die Schlussbesprechung stattgefunden hat. Hinterzogene Steuern<br />
sind immer für den Prüfungszeitraum zurückzustellen (R 22 Abs. 3 EStR).<br />
➢ Bürgschaften<br />
Bei drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft ist eine Rückstellung zulässig<br />
(BFH, 05.02.1970 - IV 186/64; BStBl. 1970 II, S. 492).<br />
➢ Geschäftsverlegung<br />
Im Jahr der Geschäftsverlegung ist eine Rückstellung für die mit der Verlegung<br />
verbundenen Risiken zulässig (BFH, 24.08.1972 - VIII R 31/70; BStBl. 1972 II, S 943).<br />
➢ Gewinnbeteiligung<br />
Für eine vor dem Bilanzstichtag den Arbeitnehmern fest zugesagte Gewinnbeteiligung<br />
ist eine Rückstellung zulässig (BFH, 12.03.1964 - IV 456/61; BStBl. 1964<br />
III, S. 525).<br />
➢ Haftpflicht<br />
Eine Rückstellung ist, wenn der Schaden verursacht ist, auch dann bereits möglich,<br />
wenn noch keine Ansprüche gestellt wurden (BFH, 12.02.1964 - IV 95/63;<br />
BStBl. 1964 III, S. 404; BFH, 17.01.1963 - IV 165/59; BStBl. 1963 III, S. 237, und<br />
BFH, 26.03.1968 - IV R 94/67; BStBl. 1968 II, S. 533).<br />
➢ Instandhaltung<br />
Für unterlassene Instandhaltungsarbeiten sind Rückstellungen nur zulässig, wenn<br />
die Arbeiten im nächsten Wirtschaftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt<br />
werden (R 31c Abs. 12 EStR).<br />
➢ Jahresabschlusskosten<br />
Eine Rückstellung ist zulässig für die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses,<br />
seine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und Veröffentlichung, den<br />
Geschäftsbericht und die Betriebssteuererklärungen (R 31 c Abs. 3, S. 7 EStR).<br />
➢ Jubiläumszuwendungen<br />
Jubiläumsrückstellungen dürfen nur noch gebildet werden für Arbeitnehmer,<br />
deren Dienstverhältnis bereits mindestens zehn Jahre bestanden hat und bei<br />
denen frühestens für das 15. Dienstjubiläum eine Zuwendung gezahlt wird (§ 5<br />
Abs. 4 EStG).<br />
➢ Kulanzleistungen<br />
Anders <strong>als</strong> bei Garantien besteht bei der Kulanz keine Verpflichtung zur Leistung.<br />
Dementsprechend sind Rückstellungen nicht zwingend, können aber gebildet<br />
werden, wenn aufgrund der bisherigen Handhabung künftige Kulanzansprüche<br />
unvermeidlich sind (BFH, 20.11.1962 - I 242/61; BStBl. 1963 III, S. 113).<br />
➢ Leasing<br />
Keine Rückstellung ist zulässig beim Leasinggeber für die Verpflichtung, den Leasingnehmer<br />
bei Beendigung des Leasingvertrages am Verkaufserlös des Leasinggegenstandes<br />
zu beteiligen (BFH, 08.10.1987 - IV R 18/86; BStBl. 1988 II, S. 57).<br />
Ein Beitrag der t.a.c.
taa newsletter 15 Steuer & Recht–14<br />
➢ Pacht<br />
Pachterneuerungsrückstellung beim Pächter ist zulässig, wenn die Verpflichtung<br />
besteht, nach Ende des Pachtverhältnisses die unbrauchbaren Pachtgegenstände<br />
zu ersetzen (BFH, 12.04.1989 - I R 41/85; BStBl. 1989 II S. 612).<br />
➢ Pfand<br />
Rückstellungen für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Pfandgeldern sind<br />
grundsätzlich zulässig (BFH, 11.03.1965 - IV 407/62; BStBl. 1965 III, S. 363).<br />
➢ Prozesskosten<br />
Prozesskostenrückstellung ist regelmäßig erst nach Beginn des Prozesses zulässig,<br />
wenn bei Verlust des Prozesses voraussichtlich besondere Aufwendungen entstehen<br />
(BFH, 24.06.1970 - I R 6/68; BStBl. 1970 II, S. 802).<br />
➢ Sozialplan<br />
Rückstellungen für Kosten eines Sozialplans sind zulässig z.B. bei Betriebsveränderungen<br />
(R 31c Abs. 3 S. 10 ff. EStR).<br />
➢ Stilllegungsrückstellungen<br />
Steht der Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen stillgelegt werden muss, nicht fest,<br />
müssen Rückstellungen für eventuelle Stilllegungskosten über einen Zeitraum von<br />
25 Jahren angesammelt werden.<br />
➢ Termingeschäfte<br />
Rückstellung für drohende Verluste aus Warentermin- und Devisentermingeschäften<br />
sind zulässig, wenn die Geschäfte eindeutig dem betrieblichen Bereich<br />
zuzuordnen sind und die Verluste z.B. wegen des Kursverfalls am Bilanzstichtag<br />
absehbar waren (BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78; BStBl. 1981 II, S. 658).<br />
➢ Überstunden von Mitarbeitern<br />
Für am Bilanzstichtag noch offene Überstunden der Arbeitnehmer sind Rückstellungen<br />
zu bilden. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich dabei nach dem<br />
Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn er dem Arbeitnehmer<br />
die Arbeitsstunde bereits im laufenden Jahr bezahlt hätte.<br />
➢ Urlaubsverpflichtungen<br />
Für am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaub der Arbeitnehmer sind<br />
Rückstellungen zu bilden. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich dabei nach<br />
dem Urlaubsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn der<br />
Arbeitnehmer den Urlaub bereits im laufenden Jahr genommen hätte und der<br />
Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung bis zum Bilanzstichtag nachgekommen<br />
wäre. Bei der Bewertung der Rückstellungen müssen eventuelle Rückgriffs- oder<br />
Erstattungsansprüche gegen Dritte, etwa Urlaubs- oder Ausgleichskassen wie die<br />
ULAK für das Baugewerbe, Wiesbaden, rückstellungsmindernd berücksichtigt<br />
werden (BFH, 10.03.1993, I R 70/91; BStBl. 1993 II, S. 446 und BFH, 08.02.1995 -<br />
I R 72/94; BStBl. 1995 II, S. 412).<br />
➢ Weihnachtsgeld<br />
Eine Rückstellung bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist zulässig, soweit die<br />
Voraussetzungen für den Bezug des Weihnachtsgeldes am Bilanzstichtag bereits<br />
erfüllt waren (BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74; BStBl. 1980 II, S. 506).<br />
Ein Beitrag der t.a.c.
taa newsletter 15 Steuer & Recht–15<br />
3. Garantierückstellungen<br />
Wie bereits oben dargelegt, besteht grundsätzlich sogar eine Verpflichtung zur<br />
Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen aus der Inanspruchnahme für<br />
Garantieleistungen. Gerade dieser Bereich ist ein beliebtes Betätigungsfeld für<br />
Betriebsprüfer der Finanzämter. Eine Orientierungsgröße für die Bemessung der<br />
Garantierückstellungen ergibt sich aus den Archivmitteilungen der OFD Münster<br />
Nr. 34/1954 und der OFD Hamburg Nr. 14/1955. Allerdings muss darauf hingewiesen<br />
werden, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser - zudem schon recht<br />
alten – innerdienstlichen Anweisungen besteht. Abweichung von den Erfahrungssätzen<br />
sind möglich, wenn etwa die tatsächlichen Verhältnisse dem nicht entsprechen.<br />
4. Bewertung von Rückstellungen<br />
Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten<br />
(nach § 6 Abs. 3 EStG).<br />
➢ Berücksichtigung von Erfahrungen der Vergangenheit.<br />
Bei der Bewertung von Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten oder bei<br />
Rückstellungen für freiwillige Garantieverpflichtungen müssen Erkenntnisse aus<br />
der Abwicklung in der Vergangenheit Berücksichtigung finden. Dabei muss vor<br />
allem rückstellungsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Betrieb in der Vergangenheit<br />
nur zu einem Teil der theoretisch möglichen Beträge in Anspruch<br />
genommen worden ist.<br />
➢ Abzinsung und Kompensation<br />
Bei der Bewertung von Rückstellungen sind grundsätzlich künftige Einnahmen,<br />
die sich aus der Erfüllung des der Rückstellung zu Grunde liegenden Geschäfts<br />
ergeben, rückstellungsmindernd zu berücksichtigen. Damit wird die Saldierung von<br />
Drohverlustrückstellungen mit Koppelgeschäften gesetzlich festgeschrieben.<br />
Beispiel: Ein Apotheker mietet für 10 Jahre in einem benachbarten Gebäude eine<br />
Wohnung für 10 Euro/qm, baut diese zu einer Arztpraxis um und vermietet sie<br />
wiederum für 10 Jahre an einen Arzt für 5 Euro/qm.<br />
Lösung: Aus der Vermietung isoliert ergäbe sich ein Verlust, für den grundsätzlich<br />
eine Drohverlustrückstellung in Höhe der Mietdifferenz zu bilden wäre.<br />
Da sich durch den nunmehr in der Nähe praktizierenden Arzt für die Apotheke<br />
höhere Einnahmen ergeben, sind diese bei der Bewertung der Rückstellung zu<br />
berücksichtigen. Wird eine Rückstellung für eine Geldleistungs- oder Sachleistungsverpflichtung<br />
gebildet, ist diese künftig auf die Zeit bis zur voraussichtlichen<br />
Erfüllung abzuzinsen.<br />
Rückstellungsfähig ist <strong>als</strong>o nicht der voraussichtlich in der Zukunft aufzubringende<br />
Betrag, sondern der wesentlich niedrigere, je nach gedanklicher Laufzeit nach<br />
§ 12 Abs. 3 BewG mit 5,5% abgezinste Betrag. Das Abzinsungsgebot gilt selbst in<br />
den Fällen, in denen Rückstellungen ratierlich angesammelt worden sind.<br />
Ein Beitrag der t.a.c.<br />
Der Geschäftsführer der<br />
t.a.c. Steuerberatungs-<br />
gesellschaft, Marco Feyh,<br />
StB, Mitglied im Steuer-<br />
ausschuss des DRV, steht<br />
Ihnen für Fragen auch zu<br />
diesen Themen gern zur<br />
Verfügung.<br />
Tel.: 0 60 22/2 00-0<br />
E-Mail:<br />
mfeyh@con-tax.de<br />
Stand 21.02.2006
taa newsletter 15 Helpdesk–16<br />
Buchen unter Fremdwährung<br />
Das Erfassen von Buchungen mit Fremdwährung ist nicht<br />
in der Allround-Schnellerfassung möglich. Hierzu muss der<br />
Expertenmodus über > Experte > Hauptbuch > Buchung<br />
> Sachkonten oder > Ausgleichsbuchung aufgerufen<br />
werden.<br />
Die Währungskurse sind monatsaktuell und werden auto-<br />
matisch zum 1. eines Monats in IBIZA eingestellt. Sollten<br />
Sie zu einem tagesaktuellen Kurs buchen wollen, so müssen<br />
Sie den entsprechenden Tageskurs in einem externen Wäh-<br />
rungsrechner, wie www.oanda.com, aufrufen und dann<br />
den Kurs manuell in die Buchung übernehmen.<br />
Es kommt dann unter Umständen zu einer Warnmeldung, zum Beispiel „Kurs 0,8118<br />
weicht vom Tabellenkurs 0,8xxx um 15,69 % ab“, die jedoch mit > ENTER bestätigt<br />
werden kann.<br />
Konten unter Fremdwährung sind in IBIZA größtenteils Bankkonten und meist in US-<br />
Dollar. Diese werden außchliesslich in Fremdwährung gebucht und im Hintergrund<br />
automatisch in die Hauswährung umgerechnet.<br />
Die Kontenanzeige erfolgt zunächst in Hauswährung und kann dann über das Lay-<br />
out auf Standard Fremdwährung umgestellt werden.
taa newsletter 15 Helpdesk–17<br />
Darstellung der Hauswährung Darstellung der Fremdwährung<br />
!<br />
Ein Kontenausgleich über<br />
den Dialog > Kontoausgleich<br />
> Sachkonten erfolgt eben-<br />
falls über die Fremdwährung.<br />
Währungsdifferenzen zur<br />
Hauswährung werden dann<br />
automatisch auf das<br />
Konto 240500 gebucht.
taa newsletter 15 Insight–18<br />
taa auf der ITB 2006<br />
Für Sie, unsere Kunden, wird die taa in Zusammenarbeit mit der ta.ts auf der ITB vom<br />
08. bis 12.03.2006 einen Informations- und Beratungsstand bereitstellen. Reise-<br />
büropartner können Einzeltermine für Beratungsgespräche mit uns vereinbaren. Das<br />
gilt auch für steuerrechtliche Themen.<br />
Auf der diesjährigen Veranstaltung werden folgende Themen im Vordergrund<br />
stehen:<br />
➢ Direktmarketing: Marketing-Dienstleistung im Fullservice für Reisebüros<br />
➢ Prämienabrechnung und Leistungsvergütung für Reisebüromitarbeiter<br />
➢ eBUDGET: webbasierte Budgetierungs- und Planungsrechnung<br />
Zu diesen Dienstleistungsschwerpunkten haben wir für Sie Präsentationen vorberei-<br />
tet. Wir freuen uns auf einen Termin mit Ihnen.<br />
Guter Rat – Kundenbeirat<br />
taa befasst sich derzeit mit der Installation eines Kundenbeirates. Vorgesehen ist,<br />
Fullservicekunden zu regelmäßigen Terminen einzuladen, um ihre Meinungen und<br />
Wünsche in die fachliche Entwicklung von taa-Dienstleistungen und Kunden-<br />
betreuung einzubeziehen.<br />
taa hat bereits ein ERFA-Team (Erfahrungsaustausch-Team) aus einigen Reisebüro-<br />
inhabern gegründet, das sich regelmäßig trifft und die wichtigsten geschäftlichen<br />
Erfolgsfaktoren durchleuchtet und vergleicht. Hierzu gehören neben betriebswirt-<br />
schaftlichen Themen auch solche aus dem Personal- und Marketingbereich. Alle<br />
Reisebürounternehmer, die an einer ähnlichen Zusammenarbeit mit der taa-Ge-<br />
schäftsführung interessiert sind, laden wir zur Teilnahme herzlich ein. Die Gespräche<br />
werden voraussichtlich dreimal jährlich stattfinden. Bitten nehmen Sie Kontakt mit<br />
uns auf.<br />
Als besonderen Service<br />
gewähren wir unseren<br />
!<br />
Kunden auf unserem<br />
Informationsstand für<br />
gezielte Dienstleistungen<br />
einen besonderen<br />
Messenachlass.<br />
Dies gilt insbesondere<br />
für Seminare, Budget,<br />
Marketing und Prämien-<br />
abrechnung.<br />
Ihre Ansprechpartnerin<br />
für den Kundebeirat und<br />
das ERFA-Team ist:<br />
Christina Schubert,<br />
Tel.: 06 02 2/2 00-5 85<br />
E-Mail:<br />
christina.schubert@taa.de
taa newsletter 15 Input–19<br />
Betriebswirtschaftliche Begriffe:<br />
Unternehmerlohn<br />
Unter „Unternehmerlohn“ versteht man die Vergütung des Unternehmers bei<br />
Personengesellschaften, und zwar besonders in den Fällen, in denen der Unternehmer<br />
kein geregeltes sozialversicherungspflichtiges Gehalt bezieht. In der Diskussion, was<br />
ein solcher Unternehmerlohn umfassen solle und in welcher Höhe er angemessen sei,<br />
sollten folgende Komponenten berücksichtigt werden:<br />
➢ Angemessene Vergütung: Hierunter versteht man eine dem Zeitaufwand entsprechende,<br />
der Qualitäts- und Verantwortungsproblematik gerecht werdende Vergütung, die mindestens<br />
im Bereich eines Büroleiters liegen sollte. Bei einem Kleinunternehmen könnte sie ca.<br />
2.500 Euro betragen.<br />
➢ Kapitalverzinsung: Das im Unternehmen eingebrachte Geld sollte mindestens mit den üblichen<br />
Zinsen vergütet werden.<br />
➢ Unternehmerrisiko: Die Haftung des Unternehmers geht weit über die eines Angestellten hin-<br />
aus, deswegen ist eine zusätzliche Risikokomponente (zum Beispiel 500 Euro mtl.) angemessen.<br />
➢ Alterssicherung: Entsprechend der Absicherung eines Angestellten (zum Beispiel 20% der<br />
Bezüge) sollte ein Unternehmer für das Alter entweder in Form einer Versicherung oder einer<br />
Geldanlage vorsorgen.<br />
➢ Voraussichtlich zu zahlende Steuer: In Abstimmung mit seinem Steuerberater ist die Findung<br />
von Einkommensteuerabschlägen aufgrund der Planungsrechnung sinnvoll.<br />
Um die Banknote dieses <strong>Newsletter</strong>s zu erwerben, muss man sich zur Banki oder zur<br />
Sparikassi begeben. Will man das Geld sodann wieder in einem der lokalen Restaurants<br />
ausgeben, sollte man die traditionelle, einheimische Küche aber eher meiden (sie wird „zum<br />
Glück“ kaum noch angeboten). Probieren könnte man einmal die Schafsköpfe (schließlich<br />
heißt das Land übersetzt „Schafsinseln“), den gefüllten Papageientaucher mit Marmelade<br />
(Fyltur lundi), den abgehangenen Fisch (Ræstur fiskur) oder das Grindw<strong>als</strong>teak (Grindabuffur).<br />
Hört sich alles sehr dänisch an, ist es aber nicht! Woher kommt die Banknote<br />
auf dem Titel? Wenn Sie die Antwort wissen, senden Sie diese bitte an Christina Schubert:<br />
Fax 0 60 22/2 00-7 85 oder E-Mail christina.schubert@taa.de. Unter den richtigen<br />
Einsendungen – bis zum 31. 03. 2006 – lassen wir wie immer das Los entscheiden. Viel Glück!<br />
Richtig, auf dem <strong>Newsletter</strong>-Titel 14 war der brandneue Hongkong-Dollar abgebildet:<br />
Herzlichen Glückwunsch an Sabine Koecke vom Reisebüro Reuter in Halle!<br />
Machen Sie mit!<br />
Wir freuen uns über alle<br />
Beiträge, Tipps, Leserbriefe<br />
oder auch nützliche<br />
Hinweise. Für jeden<br />
veröffentlichten Text<br />
zahlen wir ein Honorar<br />
von 50 Euro.<br />
Bitte wenden Sie sich an:<br />
Christina Schubert<br />
Tel.: 0 60 22/2 00-5 85<br />
E-Mail:<br />
christina.schubert@taa.de