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newsletter no.15<br />

Nachrichten für Geschäftsführer und Buchhalter vom 01.03.2006<br />

• Branche: Umsatzentwicklung der taa-Büros im Jahr 2005: ein kleines Plus /Umsatzentwicklung<br />

der taa-Büros im Januar 2006: Flugumsätze sehr erfreulich /Betriebsvergleich<br />

2005/ • Service: eBUDGET: wichtiges Steuerungsinstrument für Ihre Unternehmensentwicklung/Wer<br />

früher kommt, den belohnt das Leben: die taa-Seminare 2006/<br />

Die taa-Seminartermine 2006/IBIZA jetzt noch automatischer! • Outsourcing: Datenschutz<br />

• Steuer & Recht: Service-Entgelte: aktuelle Zusammenfassung/Rückstellungen<br />

• Helpdesk: Buchen unter Fremdwährung • Insight: taa auf der ITB 2006/Guter Rat –<br />

Kundenbeirat • Input: Betriebswirtschaftliche Begriffe: Unternehmerlohn


taa newsletter 15 Branche–2<br />

Editorial<br />

Zu Jahresbeginn schätzen viele Reisebürounternehmer die Geschäftsentwicklung für<br />

2006 leicht optimistisch ein. Anlass hierzu ist einerseits das Ergebnis des zurück-<br />

liegenden Jahres, das sich im Vergleich zum Vorjahr spürbar verbessert hat, und<br />

andererseits der gute Start in die neue Buchungssaison. Unserer Meinung nach ist<br />

dieser Ausblick jedoch eher emotional geprägt, da – das ist unsere Erfahrung – die<br />

tatsächlichen Buchhaltungszahlen entweder relativ spät vorliegen oder aber nur<br />

nachgeordnet für die Unternehmenssteuerung herangezogen werden.<br />

Um zu realistischeren Einschätzungen zu kommen, ist es besser, die aktuellen Buch-<br />

haltungsdaten heranzuziehen. Hier wird zum Beispiel deutlich, dass die Betriebs-<br />

ergebnisse zum Jahresende mit einer Wirtschaftlichkeit von 1,08 bis 1,10 zwar über<br />

dem Vorjahr liegen, der Abstand sich im Laufe des Jahres aber ständig verringert hat.<br />

Das liegt nicht zuletzt auch am Abbröckeln der Service-Entgelte.<br />

Wir werden deshalb auch 2006 daran arbeiten, Buchhaltungsabläufe und die dazu<br />

erforderlichen Tools weiter zu optimieren, um die Verfügbarkeit der aktuellen Daten<br />

zu gewährleisten – in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis für unsere Kunden. Dar-<br />

über hinaus wollen wir 2006 die Reisebüros bei der Betreuung ihrer Kunden noch stär-<br />

ker unterstützen. Einen weiteren Schwerpunkte werden wir auf den Beleg-Workflow<br />

zwischen Reisebüro und Kunden sowie zwischen Reisebüro und Buchhalter legen.<br />

Hierzu zählen die „automatisierte Eingangsverwaltung“ und das „digitalisierte Buchen“.<br />

IMPRESSUM<br />

taa newsletter Nachrichten für Geschäftsführer und Buchhalter von Reisebüros<br />

ISSN 1610-4013<br />

Herausgeber taa Travel Agency Accounting GmbH<br />

Lützeltaler Straße 5, 63868 Großwallstadt, Internet www.taa.de<br />

Telefon +49 (0) 60 22/2 00-4, Fax +49 (0) 60 22/2 00-7 00<br />

Redaktion Günther Brehm (verantwortlich), Telefon +49 (0) 60 22/2 00-5 01<br />

und Design Christina Schubert, Telefon +49 (0) 60 22/2 00-5 85, christina.schubert@taa.de<br />

HANDWERK, Werkstatt für Unternehmenskommunikation<br />

Feststraße 13, 60316 Frankfurt am Main<br />

Günther Brehm<br />

Geschäftsführer taa<br />

Mit einem Planumsatz<br />

von über 6 Mio. Euro<br />

– das ist ein Verarbei-<br />

tungsvolumen für einen<br />

Gesamtreiseumsatz von<br />

weit über einer Mrd.<br />

Euro – wird taa einen<br />

neuen Umsatzhöhepunkt<br />

erreichen. Das ist auf-<br />

grund der Erfahrung, der<br />

langfristigen guten<br />

Zusammenarbeit und<br />

einer Reihe von neuen<br />

Vertragsabschlüssen<br />

bereits heute erkennbar.


14 %<br />

12 %<br />

10 %<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

–2%<br />

–4%<br />

–6%<br />

–8%<br />

taa newsletter 15 Branche–3<br />

Umsatzentwicklung der taa-Büros im Jahr 2005:<br />

ein kleines Plus<br />

Bei der Kumulation der Umsätze von Reisebüros, die ihre Buchhaltung sowohl im Jahr<br />

2004 <strong>als</strong> auch im Jahr 2005 über IBIZA abgewickelt haben, ergibt sich ein kleines Plus<br />

von einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Wesentlichen wurde das Umsatz-<br />

plus durch die Service-Entgelte erzielt, die in der Sparte Sonstige Umsätze und nicht<br />

im Flug enthalten sind.<br />

Flug Consolidator Touristik Eigenveranst. Sonstige<br />

und Bahn<br />

Summe<br />

Januar – 4 % –15 % 3% –10% 27 % 0 %<br />

Februar –1% –24% –4% –15% 34 % 0 %<br />

März – 9 % – 23 % 15 % –14% 13 % –1%<br />

April 6% –14% –20% 21% 32% 0%<br />

Mai 2% –8% 4% 14% 20% 4%<br />

Juni 0% –2% 0% –13% 17 % 1 %<br />

Juli – 4 % – 15 % 7% 11% 13% 2%<br />

August –11% –16% –1% –33% 19 % –5%<br />

September 18 % –6% 5% 71% 2% 12%<br />

Oktober 1% –20% 1% –12% –10% –1%<br />

November 6% –15% 2% –16% 0% 3%<br />

Dezember 2% 8% –1% –32% –9% –1%<br />

Gesamt 0 % –13% 1% –3% 12 % 1 %<br />

Jan. Febr. Mrz. Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.<br />

Prozentualer<br />

Umsatzvergleich<br />

nach Sparten,<br />

2005 zu 2004<br />

Prozentualer<br />

Umsatzvergleich<br />

nach Monaten,<br />

2005 zu 2004


taa newsletter 15 Branche–4<br />

Umsatzentwicklung der taa-Büros im Januar 2006:<br />

Flugumsätze sehr erfreulich<br />

Im Januar haben sich die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent erhöht.<br />

Dazu trugen vor allem die Flugumsätze mit einem Plus 7 Prozent und die Eigenver-<br />

anstaltungsumsätze, die auf bescheidenem Niveau um 36 Prozent gestiegen sind, bei.<br />

Um die Gewichtung der Umsatzsparten zu verdeutlichen, hier ein Umsatzdiagramm<br />

für das Jahr 2005, das die Spartenanteile der wichtigsten Reisebürogeschäfte darstellt:<br />

40 %<br />

35 %<br />

30 %<br />

25 %<br />

20 %<br />

15 %<br />

10 %<br />

5%<br />

0%<br />

–5%<br />

Touristik<br />

Bahn<br />

Eigenveranst.<br />

Sonstige<br />

Consolidator<br />

Flug Consolidator Touristik Eigenveranst. Sonstige<br />

und Bahn<br />

Summe<br />

7% 2% –3% 36 % 2 % 4 %<br />

Flug Consolidator Touristik Eigenveranst. Sonstige und Bahn Summe<br />

Flug<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Der Touristikbereich<br />

mit –3 Prozent wird nach<br />

Reisedatum ausgewertet.<br />

Im Touristikumsatz sind<br />

die Direktinkassoumsätze<br />

enthalten.<br />

Spartenanteile 2005<br />

Prozentualer<br />

Umsatzvergleich<br />

nach Sparten,<br />

Januar 2006 zu<br />

Januar 2005


taa newsletter 15 Branche–5<br />

Betriebsvergleich 2005<br />

taa erstellt monatlich aufgrund der vorliegenden und – soweit es möglich ist – plausiblen<br />

Daten der Buchhaltung einen Betriebsvergleich, in dem Umsätze, Erlöse und Aufwen-<br />

dungen für zirka 180 Unternehmen, auch im Vergleich zum Vorjahr, dargestellt werden.<br />

Da sich die Service-Entgelte seit September 2005 allmählich reduziert haben – bis<br />

dahin lagen die Flugerlöse einschließlich Provision und Service-Entgelt über dem Vor-<br />

jahresniveau – pendelt sich das Ergebnis auf der Ebene von 2004 ein. Dabei können<br />

nachträgliche Abschlussbuchungen in den taa-Betriebsvergleich mit einfließen.<br />

Die wichtigsten Erkenntnisse:<br />

➢ Die Wirtschaftlichkeit aller teilnehmenden Büros liegt bei 1,07 (Vorjahr: 1,08).<br />

Diese Kennzahl drückt das Verhältnis Erlöse zu Aufwand aus. Bei einem Aufwand<br />

von 100 Euro erwirtschaftet ein Unternehmen <strong>als</strong>o einen Erlös von 107 Euro.<br />

➢ Der Umsatz je Mitarbeiter beträgt 622.814 Euro im Jahr 2005 und hat sich<br />

gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,8% erhöht. Reisebürounternehmer haben im<br />

Bereich Personalkosten und in der Anzahl der Mitarbeiter entsprechende<br />

Reduzierungen vorgenommen, die im Ergebnis bei –2,71 liegen.<br />

➢ Die Gesamtprovision beträgt im Durchschnitt 10,92% und liegt im Vergleich zum<br />

Vorjahr (11,72%) etwas niedriger. Die Reduktion ist zum Teil auch auf die Entwicklung<br />

der Flugerlöse zurückzuführen (laufendes Jahr: 8,72%, Vorjahr: 9,34%).<br />

➢ Zwei wesentliche Aspekte in der Kostenentwicklung: EDV- und Kommunikationskosten<br />

haben sich durch strukturelle Veränderungen um durchschnittlich<br />

10% reduziert.<br />

➢ Vertretungsaufwendungen, <strong>als</strong>o abgegebene Provisionen an Kunden, sind um<br />

33% zurückgegangen. Bemerkenswerterweise haben sich die Reisebüros von der<br />

Weitergabe der Provisionen aufgrund ihrer geringen Marge verabschieden müssen.<br />

➢ Reisebüros haben wieder mehr Geld für Werbung ausgegeben. Die Werbekosten<br />

sind um 13,4% gestiegen. Das zeigt eindeutig: die Reisebüros wollen ihre Umsät-<br />

2 0 0 5<br />

ze steigern. B E T R I E B S V E R G L E I C H


taa newsletter 15 Service–6<br />

eBUDGET: wichtiges Steuerungsinstrument für Ihre<br />

Unternehmensentwicklung<br />

Ein betriebswirtschaftliches, unternehmerisches Ziel ist Voraussetzung für eine<br />

erfolgreiche Arbeit. Nur wer seine Unternehmensziele für das geplante Geschäft und<br />

das damit verbundene Betriebsergebnis festlegt, kann sich daran orientieren und die<br />

Zielerreichung kontrollieren. So kann durch Abweichungsanalysen bereits im<br />

laufenden Jahr korrigierend in die Geschäftsentwicklung eingegriffen und die<br />

Unternehmensrichtung aktiv gesteuert werden.<br />

Um für Planung und Steuerung der Unternehmensentwicklung ein geeignetes<br />

Hilfsmittel bieten zu können, kooperieren wir mit der Berliner Softwarefirma<br />

econfirm. Nach umfangreichen Entwicklungs- und Testphasen freuen wir uns, ein<br />

ausgereiftes Planungsinstrument für die Unternehmensentwicklung zur Verfügung<br />

stellen zu können. Das internetbasierte eBUDGET erlaubt eine einfache und<br />

detaillierte Planung, Kontrolle und Steuerung der Geschäftsbereiche – sowohl auf<br />

Filial- <strong>als</strong> auch auf Unternehmensebene.<br />

Das Programm umfasst die folgenden Funktionen:<br />

➢ Planung der Umsätze, Erlöse und Kosten auf Konten- oder Kontengruppenebene<br />

➢ Ist-Daten-Erfassung und -abgleich<br />

➢ Soll-Ist-Vergleich mit Ampelsystem zur Visualisierung der Abweichungen<br />

➢ Vorjahres- und Mehrjahresvergleiche für Plan- und Ist-Werte <strong>als</strong> Übersicht und<br />

Detailauswertung für die Bereiche Umsätze, Erlöse und Kosten<br />

➢ Kennzahlenermittlung, zum Beispiel Kosten je Mitarbeiter<br />

➢ Saisonalisierung durch Verlaufskurven<br />

➢ Visualisierung der Entwicklung durch Ampelsystem und grafische Darstellungen<br />

➢ individuelle Einrichtung der Datenstruktur, zum Beispiel Veranstaltersortiment und<br />

Vertriebsvereinbarungen<br />

➢ vom Standort unabhängige Zugriffsmöglichkeiten über das Internet<br />

➢ Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards durch servergesteuertes Berechti-<br />

gungskonzept<br />

Zusätzlich zur Bereit-<br />

stellung des Programms<br />

bieten wir den budgetie-<br />

renden Unternehmen einen<br />

betriebswirtschaftlichen<br />

Support. Hier erhalten Sie<br />

Unterstützung bei fach-<br />

lichen Fragen und eine<br />

Plausibilitätsprüfung Ihrer<br />

Plandaten durch die taa.<br />

Bitte beachten Sie auch<br />

unsere Schulung zum<br />

Thema Budgetierung am<br />

27.03.2006.<br />

In diesem zweigeteilten<br />

Seminar erhalten Sie<br />

vormittags wichtige<br />

Informationen über die<br />

Grundlagen und Zusam-<br />

menhänge der Budget-<br />

erstellung. Nachmittags<br />

werden Sie in das Budget-<br />

programm eBUDGET<br />

eingewiesen und können<br />

unter fachkundiger An-<br />

leitung die Jahresplanung<br />

2006 und eine Mehrjahres-<br />

planung für Ihr eigenes<br />

Unternehmen vornehmen.<br />

Für weitere Informationen<br />

zu diesem Thema wenden<br />

Sie sich bitte an:<br />

Nadine Faber<br />

Tel.: 0 60 22/2 00-5 18<br />

E-Mail:<br />

nadine.faber@taa.de


taa newsletter 15 Service–7<br />

Wer früher kommt, den belohnt das Leben:<br />

die taa-Seminare 2006<br />

Auch 2006 bietet taa wieder eine Reihe interessanter Seminare an:<br />

1. IBIZA-Grundseminar<br />

Vermittlung von Grundkenntnissen,<br />

die es dem Buchhalter<br />

ermöglichen, alle üblichen<br />

Geschäftsvorfälle des Reisebürorechnungswesens<br />

über das<br />

Buchhaltungssystem IBIZA abzuwickeln.<br />

Fachkenntnisse im<br />

Rechnungswesen sind Voraussetzung<br />

für die Teilnahme.<br />

2. Abstimmung in IBIZA<br />

Wir vermitteln Techniken zur<br />

zeitnahen Abstimmung der<br />

Debitoren-, Kreditoren- und<br />

Verrechnungskonten sowie zur<br />

Prüfung der Einspielungen der<br />

Leistungsträgerdaten und erläutern<br />

die Besonderheiten der<br />

jeweiligen Einspielungen wie DB,<br />

BSP, TUI und TC.<br />

3. Tipps und Tricks in IBIZA<br />

In diesen Seminar informieren<br />

wir Sie über Spezialfunktionen<br />

im IBIZA-Menü. Es ist besonders<br />

für Mitarbeiter geeignet, die<br />

bereits seit einigen Monaten mit<br />

IBIZA arbeiten und sich nun<br />

weiterbilden möchten.<br />

4. Mahnen und Zahlen in IBIZA<br />

Vermittlung von Informationen<br />

und Funktionen der Debitorenbuchhaltung<br />

inklusive Mahnwesen<br />

sowie zur Durchführung<br />

des Zahlungsverkehrs.<br />

5. Jahresabschluss in IBIZA<br />

Vermittelt werden Kenntnisse<br />

zur Vorbereitung und Durchführung<br />

von Jahresabschlüssen<br />

mit Unterstützung von IBIZA.<br />

Des Weiteren werden Besonderheiten<br />

und Aussagekraft der<br />

Umsatzsteuer in IBIZA erläutert.<br />

6. Steuerrecht<br />

Aktuelle Informationen zu den<br />

Themen Finanzbuchhaltung,<br />

Umsatzsteuer und Rechtsänderungen<br />

werden Ihnen in diesem<br />

Seminar anschaulich und nachvollziehbar<br />

vermittelt. Von<br />

aktueller Brisanz sind beispielsweise<br />

die Fragen zur Versteuerung<br />

der Service-Entgelte bei<br />

grenzüberschreitenden Flügen.<br />

7. Budgetierung<br />

In diesem zweigeteilten Seminar<br />

erhalten Sie vormittags wichtige<br />

Informationen über die Grundlagen<br />

und Zusammenhänge der<br />

Budgeterstellung. Nachmittags<br />

werden Sie in das Budgetprogramm<br />

eBUDGET eingewiesen<br />

und können unter fachkundiger<br />

Anleitung die Jahresplanung<br />

2006 und eine Mehrjahresplanung<br />

für Ihr eigenes Unternehmen<br />

vornehmen.<br />

Mehr zu dem neuen Budgetprogramm<br />

eBUDGET finden Sie auf<br />

Seite 7 des <strong>Newsletter</strong>s.<br />

8. Unternehmensführung<br />

Dieses Seminar richtet sich an<br />

die Führungskräfte der Reisebüros<br />

und vermittelt Kenntnisse<br />

zu den Themengebieten Unternehmensstrategie,<br />

Kennzahlen,<br />

Liquidität und Mitarbeitervergütung.<br />

9. Personalführung<br />

Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter<br />

und spornen Sie diese zu<br />

Höchstleistungen an. In dem<br />

Seminar erhalten Sie unter<br />

Anleitung eines renommierten<br />

Psychologen die notwendigen<br />

Grundlagen dafür.<br />

10. Eigenveranstaltung<br />

Hier erhalten Sie umfassende<br />

Informationen zu der recht<br />

komplexen Thematik. Der Seminarinhalt<br />

reicht von der Bewerbung<br />

Ihrer Eigenveranstaltungen<br />

über die Kalkulation und<br />

Verbuchung bis zur Gewinnermittlung<br />

und Versteuerung.<br />

11. Umgang mit Banken<br />

Anlässlich neuer Richtlinien zur<br />

Kreditvergabe möchten wir Sie<br />

allgemein für den richtigen<br />

Umgang mit Banken sensibilisieren.<br />

Erfahren Sie, welche<br />

Verhaltensregeln sich für Sie<br />

und Ihr Unternehmen vorteilhaft<br />

auswirken können.<br />

Zum Beispiel unser<br />

Seminar Personal-<br />

führung – Psychologie<br />

für Führungskräfte:<br />

Führungskräfte können<br />

von Erkenntnissen aus der<br />

Psychologie profitieren<br />

und dadurch ihr eigenes<br />

Verhalten wirksamer auf<br />

die gestellten Anforde-<br />

rungen ausrichten.<br />

Ziele setzen,<br />

organisieren,<br />

entscheiden,<br />

Feedback geben und<br />

kontrollieren,<br />

fördern und entwickeln<br />

sind zentrale Aufgaben<br />

einer Führungskraft, sei<br />

es <strong>als</strong> Unternehmer oder<br />

<strong>als</strong> Manager.<br />

Wir werden Ihnen in<br />

diesem Seminar dazu<br />

Anregungen geben, die<br />

Sie in Ihrem Alltag<br />

umsetzen können.<br />

Seminarleiter ist Heino<br />

Hübner, Diplom-Psycho-<br />

loge und Autor der<br />

Beiträge über Personal-<br />

führung, die Sie bereits<br />

im taa newsletter lesen<br />

konnten.<br />

Die Termine aller geplan-<br />

ten Seminare finden Sie<br />

auf der nächsten Seite.


taa newsletter 15 Service–8<br />

Die taa-Seminartermine 2006<br />

Zur Anmeldung und bei weiteren Fragen zum Thema Seminar und Weiterbildung steht<br />

Ihnen Nadine Faber gern unter der Rufnummer 0 60 22/2 00-5 18 zur Verfügung.<br />

Ihre schriftliche Anmeldung senden Sie bitte per Fax an 0 60 22/20 0-7 18 oder per<br />

E-Mail an nadine.faber@taa.de. Zusätzlich bietet taa auch Einzelschulungen und<br />

Seminare vor Ort an, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Fragen Sie uns.<br />

März<br />

15.03.06 Abstimmung Großwallstadt<br />

16.03.06 Tipps und Tricks Großwallstadt<br />

17.03.06 Mahnen und Zahlen Großwallstadt<br />

27.03.06 Budgetierung Großwallstadt<br />

April<br />

26.04.06 IBIZA-Grundseminar Großwallstadt<br />

27.04.06 IBIZA-Grundseminar Großwallstadt<br />

28.04.06 IBIZA-Grundseminar Großwallstadt<br />

Mai<br />

15.05.06 Unternehmensführung Bad Saarow<br />

16.05.06 Personalführung Bad Saarow<br />

17.05.06 Budgetierung Bad Saarow<br />

Juni<br />

26.06.06 Budgetierung Großwallstadt<br />

Juli<br />

11.07.06 Budgetierung Großwallstadt<br />

12.07.06 Steuerrecht Großwallstadt<br />

13.07.06 Tipps und Tricks Großwallstadt<br />

14.07.06 Mahnen und Zahlen Großwallstadt<br />

Oktober<br />

02.10.06 Unternehmensführung Bad Gögging<br />

03.10.06 Eigenveranstaltung Bad Gögging<br />

04.10.06 Steuerrecht Bad Gögging<br />

05.10.06 Budgetierung Bad Gögging<br />

23.10.06 Budgetierung Großwallstadt<br />

November<br />

13.11.06 Steuerrecht Großwallstadt<br />

14.11.06 Eigenveranstaltung Großwallstadt<br />

15.11.06 Jahresabschluss Großwallstadt<br />

16.11.06 Tipps und Tricks Großwallstadt<br />

17.11.06 Abstimmung Großwallstadt<br />

27.11.06 Unternehmensführung Barsinghausen<br />

28.11.06 Umgang mit Banken Barsinghausen<br />

29.11.06 Steuerrecht Barsinghausen<br />

30.11.06 Budgetierung Barsinghausen


taa newsletter 15 Service/Outsourcing–9<br />

IBIZA jetzt noch automatischer!<br />

Das Dienstleistungsspektrum der taa im Bereich der automatischen Leistungsträger-<br />

einspielung wird um eine weitere Komponente erweitert.<br />

Ab dem 1. März 2006 ist es uns über eine Schnittstelle zur LTU Touristik GmbH<br />

zusätzlich möglich, die monatlichen Provisionsabrechnungen der Veranstalter<br />

Tjaereborg, Jahn Reisen, I T S, LTU und LTUplus maschinell in IBIZA zu verarbeiten.<br />

Die Einspielung der Abrechnungsdaten erfolgt monatlich, rückwirkend für den jeweils<br />

vorangegangenen Leistungsmonat. Aus technischen Gründen auf Seiten der LTU<br />

Touristik GmbH ist es nicht möglich, einzelne LTU-Veranstalter getrennt zu beantra-<br />

gen. Eine Bestellung ist immer nur im Paket (alle fünf Veranstalter) möglich.<br />

Datenschutz<br />

Nach den Datenschutzbestimmungen benötigt jedes Unternehmen ab fünf Mitar-<br />

beiter einen Datenschutzbeauftragten. Er überwacht die korrekte Handhabung der<br />

personenbezogenen Daten: In einem Reisebürounternehmen sind dies die Daten der<br />

Mitarbeiter und der Kunden, soweit sie über die Anschriften und Telefonnummern,<br />

entsprechend den Daten in einem „öffentlichen Telefonbuch“, hinausgehen. In die-<br />

sem Zusammenhang dürfte die Behandlung der Handynummer und der E-Mail-<br />

Adresse, soweit sie nicht öffentlich angezeigt werden, bereits strittig sein.<br />

über die Überwachung hinaus ist es die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, auch<br />

die Mitarbeiter einzuweisen.<br />

taa hat sich über die notwendigen Einzelheiten informiert und bietet diese<br />

Leistung <strong>als</strong> externe Dienstleistung an.<br />

Neue Komponente!<br />

AUTO<br />

Nähere Informationen<br />

über die Buchungslogik,<br />

preisliche Konditionen<br />

oder das Bestellformular<br />

erhalten Sie vom<br />

taa-Helpdesk von<br />

Montag bis Freitag,<br />

09:00 Uhr bis 17:30 Uhr.<br />

Neue Dienstleistung!<br />

r Ihre Ansprechpartnerin<br />

<br />

für die neue taa-Dienst-<br />

leistung „Datenschutz“<br />

ist:<br />

Christina Schubert,<br />

Tel.: 0 60 22/ 2 00-5 85<br />

E-Mail:<br />

christina.schubert@taa.de


taa newsletter 15 Steuer & Recht–10<br />

Service-Entgelte: aktuelle Zusammenfassung<br />

Nichts hat die Touristikbranche das letzte Jahr mehr durcheinander gewirbelt <strong>als</strong> die<br />

„kleine Änderung im Gesetz“ nach § 4 Nr. 5 Satz 2 UStG. Denn ab 01.01.2004 wurde<br />

da folgender Satz eingefügt:<br />

„Nicht befreit ist die Vermittlung von Umsätzen durch Reisebüros für Reisende.“<br />

Das war der Stein des Anstoßes. Offensichtlich wusste der Gesetzgeber nicht um die<br />

Auswirkungen dieses Satzes. Doch im Oktober 2004 gab es eine Korrektur. Damit Sie<br />

wissen, was auf Sie zukommt, hier für Sie alles Wichtige im Überblick:<br />

➢ Beratungsleistungen ohne direkten Zusammenhang für grenzüberschreitende<br />

Flugtickets:<br />

Für Beratungsleistungen werden zwischenzeitlich von Firmenkunden an Reisebürounternehmen<br />

pauschale Beträge bezahlt. Die Beratungsleistungen umfassen<br />

alle Reisetätigkeiten des Firmenkunden und dessen Arbeitnehmer. Die Entgelte<br />

können somit nicht einzelnen Flugtickets zugeordnt werden. >><br />

➢ Aufschläge bei grenzüberschreitenden Flügen <strong>als</strong>o direkt einem Flugticket<br />

zuzuordnen:<br />

Aufschläge bei einem grenzüberschreitenden Flugticket sind vorerst umsatzsteuerfrei<br />

nach § 4 Nr. 5 UStG, wie vor dem 01.09.2004 auch die Vermittlungsprovision.<br />

Diese Regelung war befristet bis zum 31.12.2005.<br />

Das hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom<br />

25.10.2004, AZ IV A 5 – S 7200 – 9/04 auf Betreiben des Steuerausschusses des<br />

DRV entschieden. Vorerst deshalb, weil ein laufendes Verfahren beim Finanzgericht<br />

Köln noch nicht abgeschlossen ist.<br />

Aufschläge, das können sein:<br />

➢ Aufschlag für eine Ticketausstellung ETIX<br />

➢ Aufschlag für eine Ticketausstellung in Papierform<br />

➢ Aufschlag für eine Sitzplatzreservierung<br />

➢ Aufschlag für Umbuchungen<br />

Grenzüberschreitend heißt: außerhalb der Grenzen Deutschlands. Unerheblich ist,<br />

ob es innereuropäisch ist oder interkontinental. Dabei ist es auch völlig gleich, ob<br />

der Kunde ein Firmenkunde oder ein Privatkunde ist.<br />

Ein Beitrag der t.a.c.<br />

Solche Leistungen stellt<br />

nach § 1 Abs. 1, § 3 Abs.<br />

9 UStG eine steuerbare<br />

und steuerpflichtige<br />

sonstige Leistung dar.<br />

Ort dieser sonstigen<br />

Leistung ist nach § 3 a<br />

Abs. 1 UStG der<br />

Unternehmensort des<br />

beratenden Reisebüro-<br />

unternehmens. Liegt er<br />

im Inland, ist die sonstige<br />

Beratungsleistung<br />

steuerpflichtig mit<br />

16 % MwSt.


taa newsletter 15 Steuer & Recht–11<br />

In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Gesetzesvorlagen vom Bundesfinanzministerium<br />

in Zusammenarbeit mit dem DRV-Steuerausschuss erarbeitet.<br />

Nach dem momentanen Stand kristallisiert sich eine Pauschalregelung in der umsatzsteuerlichen<br />

Beurteilung von Aufschlägen bei grenzüberschreitenden Flügen heraus.<br />

Diese sieht wie folgt aus:<br />

Umsetzung ab 01.07.2006 – Pauschalregelung<br />

Flüge werden eingeteilt in:<br />

➢ europäisch (25% pauschaler Anteil umsatzsteuerpflichtig)<br />

➢ interkontinental (5% pauschaler Anteil umsatzsteuerpflichtig)<br />

Nach Berechnungen der Durchschnittsstrecken und der Passagierauslastung ergäbe<br />

sich dieser feste pauschale Prozentsatz, der auch im Gesetz verankert wird.<br />

Aus den Berechnungen ließe sich ein pauschaler umsatzsteuerpflichtiger Anteil<br />

berechnen:<br />

➢ von 25% für innereuropäische Flüge und<br />

➢ von 5% für interkontinentale Flüge<br />

Beispiel: Flugpreis nach Lissabon (Portugal, innereuropäisch) in Höhe von 600 Euro,<br />

Aufschlag des Reisebüros bei Ausstellung des Tickets 60 Euro. Folgende umsatzsteuerliche<br />

Behandlung ist gegeben:<br />

➢ USt-pflichtig 15 Euro, Umsatzsteuer 2,07 Euro (16% aus 15 Euro)<br />

➢ USt-frei 45 Euro<br />

Beispiel: Flugpreis nach Caracas (Venezuela, interkontinental) in Höhe von 900 Euro,<br />

Aufschlag des Reisebüros bei Ausstellung des Tickets 70 Euro. Folgende umsatzsteuerliche<br />

Behandlung ist gegeben:<br />

➢ USt-pflichtig 3,50 Euro, Umsatzsteuer 0,48 Euro (16 % aus 3,50 Euro)<br />

➢ USt-frei 66,50 Euro<br />

Umsetzung ab 01.07.2006 – Pauschalregelung, offene Punkte<br />

Die Umsetzung des Gesetzeswortlautes kommt sicher. Die Übergangsfrist hat das BMF<br />

vom 01.01.06 bis zum 30.06.2006 festgesetzt.<br />

Weitere offene Punkte sind:<br />

1. Umsetzung der Regelung durch die EDV-Systeme (z.B. START)<br />

2. korrekter Ausweis auf den Verkaufsrechnungen<br />

➢ steuerfreier Anteil Reisebüro<br />

➢ steuerpflichtiger Anteil Reisebüro mit dessen USt-ID-Nummer<br />

künftig (wenn Airlines ihre Flugentgelte ebenfalls anteilig versteuern):<br />

➢ steuerfreier Anteil Airline<br />

➢ steuerpflichtiger Anteil Airline mit deren USt-ID-Nummer<br />

Ein Beitrag der t.a.c.<br />

Beispiel 1:<br />

innereuropäisch<br />

Beispiel 2:<br />

interkontinental<br />

Offene Punkte<br />

Stand 21.02.2006


taa newsletter 15 Steuer & Recht–12<br />

Rückstellungen<br />

1. Allgemeines<br />

Rückstellungen dienen wie Rechnungsabgrenzungsposten dazu, bei bilanzierenden<br />

Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten und selbstständig Tätigen den periodengerechten<br />

Gewinn zu ermitteln. Dabei wird durch die Rückstellungen ein wirtschaftlich<br />

bereits verursachter Aufwand, dessen Bezahlung erst in späteren Jahren<br />

erfolgt, bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung gewinnmindernd berücksichtigt.<br />

Die steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen setzt voraus, dass sie<br />

nicht nur in der Steuer-, sondern auch in der Handelsbilanz gebildet werden (§ 249<br />

HGB).<br />

Im Einzelnen müssen Rückstellungen gebildet werden, die dem Grunde nach, aber<br />

nicht der Höhe nach feststehen, wie etwa für ungewisse Verbindlichkeiten, wenn zwar<br />

das Bestehen einer Schuld am Bilanzstichtag feststeht, deren Höhe aber noch nicht<br />

genau bestimmt werden kann.<br />

Beispiele für die häufigsten Rückstellungen sind<br />

➢ Gewerbesteuerrückstellung<br />

➢ Körperschaftsteuerrückstellung<br />

➢ Rückstellung für Jahresabschlussarbeiten<br />

➢ Rückstellung für Aufbewahrung von Unterlagen<br />

➢ Rückstellung aus Anstellungsverhältnissen<br />

• offene Urlaubstage am Bilanzstichtag<br />

• offene Überstunden am Bilanzstichtag<br />

• offene Sonderzahlungen am Bilanzstichtag<br />

➢ Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsarbeiten, die im nächsten Wirtschaftsjahr<br />

innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden<br />

➢ Rückstellung für freiwillige Gewährleistungsverpflichtungen (Garantien)<br />

2. ABC der Rückstellungen (Auswahl):<br />

➢ Aufbewahrung von Unterlagen<br />

Für die Aufbewahrung von buchhaltungsrelevanten Unterlagen mit einer Dauer<br />

von zehn Jahren (§§ 146 Abs. 2, 147 Abs. 3 der Abgabenordnung, § 14 b UStG)<br />

➢ Ausbildungskosten<br />

Keine Rückstellung für Ausbildungskosten bei Beginn eines Lehrverhältnisses beim<br />

Lehrherrn, da zwar ein schwebendes Geschäft vorliegt, aber noch auf keiner der<br />

beiden Seiten ein Erfüllungsrückstand vorliegt (FG Berlin, 22.02.1979 - IV 366/78;<br />

EFG, 1980, S. 276)<br />

➢ Betriebsprüfung<br />

Eine Rückstellung wegen der allgemeinen Erwartung, dass sich aus künftigen<br />

Betriebsprüfungen Mehrsteuern ergeben, ist nicht möglich. Ist aber bereits hin-<br />

Ein Beitrag der t.a.c.


taa newsletter 15 Steuer & Recht–13<br />

reichend konkret, dass Mehrsteuern anfallen, weil eine Betriebsprüfung tatsächlich<br />

stattgefunden hat, ist eine Rückstellungsbildung möglich. Grundsätzlich<br />

bestehen folgende Wahlrechte für den Zeitpunkt der Rückstellung: Rückstellung<br />

bereits für den geprüften Zeitpunkt in der Prüferbilanz; Rückstellung in der Bilanz<br />

des Jahres, in dem die Schlussbesprechung stattgefunden hat. Hinterzogene Steuern<br />

sind immer für den Prüfungszeitraum zurückzustellen (R 22 Abs. 3 EStR).<br />

➢ Bürgschaften<br />

Bei drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft ist eine Rückstellung zulässig<br />

(BFH, 05.02.1970 - IV 186/64; BStBl. 1970 II, S. 492).<br />

➢ Geschäftsverlegung<br />

Im Jahr der Geschäftsverlegung ist eine Rückstellung für die mit der Verlegung<br />

verbundenen Risiken zulässig (BFH, 24.08.1972 - VIII R 31/70; BStBl. 1972 II, S 943).<br />

➢ Gewinnbeteiligung<br />

Für eine vor dem Bilanzstichtag den Arbeitnehmern fest zugesagte Gewinnbeteiligung<br />

ist eine Rückstellung zulässig (BFH, 12.03.1964 - IV 456/61; BStBl. 1964<br />

III, S. 525).<br />

➢ Haftpflicht<br />

Eine Rückstellung ist, wenn der Schaden verursacht ist, auch dann bereits möglich,<br />

wenn noch keine Ansprüche gestellt wurden (BFH, 12.02.1964 - IV 95/63;<br />

BStBl. 1964 III, S. 404; BFH, 17.01.1963 - IV 165/59; BStBl. 1963 III, S. 237, und<br />

BFH, 26.03.1968 - IV R 94/67; BStBl. 1968 II, S. 533).<br />

➢ Instandhaltung<br />

Für unterlassene Instandhaltungsarbeiten sind Rückstellungen nur zulässig, wenn<br />

die Arbeiten im nächsten Wirtschaftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt<br />

werden (R 31c Abs. 12 EStR).<br />

➢ Jahresabschlusskosten<br />

Eine Rückstellung ist zulässig für die Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses,<br />

seine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung und Veröffentlichung, den<br />

Geschäftsbericht und die Betriebssteuererklärungen (R 31 c Abs. 3, S. 7 EStR).<br />

➢ Jubiläumszuwendungen<br />

Jubiläumsrückstellungen dürfen nur noch gebildet werden für Arbeitnehmer,<br />

deren Dienstverhältnis bereits mindestens zehn Jahre bestanden hat und bei<br />

denen frühestens für das 15. Dienstjubiläum eine Zuwendung gezahlt wird (§ 5<br />

Abs. 4 EStG).<br />

➢ Kulanzleistungen<br />

Anders <strong>als</strong> bei Garantien besteht bei der Kulanz keine Verpflichtung zur Leistung.<br />

Dementsprechend sind Rückstellungen nicht zwingend, können aber gebildet<br />

werden, wenn aufgrund der bisherigen Handhabung künftige Kulanzansprüche<br />

unvermeidlich sind (BFH, 20.11.1962 - I 242/61; BStBl. 1963 III, S. 113).<br />

➢ Leasing<br />

Keine Rückstellung ist zulässig beim Leasinggeber für die Verpflichtung, den Leasingnehmer<br />

bei Beendigung des Leasingvertrages am Verkaufserlös des Leasinggegenstandes<br />

zu beteiligen (BFH, 08.10.1987 - IV R 18/86; BStBl. 1988 II, S. 57).<br />

Ein Beitrag der t.a.c.


taa newsletter 15 Steuer & Recht–14<br />

➢ Pacht<br />

Pachterneuerungsrückstellung beim Pächter ist zulässig, wenn die Verpflichtung<br />

besteht, nach Ende des Pachtverhältnisses die unbrauchbaren Pachtgegenstände<br />

zu ersetzen (BFH, 12.04.1989 - I R 41/85; BStBl. 1989 II S. 612).<br />

➢ Pfand<br />

Rückstellungen für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Pfandgeldern sind<br />

grundsätzlich zulässig (BFH, 11.03.1965 - IV 407/62; BStBl. 1965 III, S. 363).<br />

➢ Prozesskosten<br />

Prozesskostenrückstellung ist regelmäßig erst nach Beginn des Prozesses zulässig,<br />

wenn bei Verlust des Prozesses voraussichtlich besondere Aufwendungen entstehen<br />

(BFH, 24.06.1970 - I R 6/68; BStBl. 1970 II, S. 802).<br />

➢ Sozialplan<br />

Rückstellungen für Kosten eines Sozialplans sind zulässig z.B. bei Betriebsveränderungen<br />

(R 31c Abs. 3 S. 10 ff. EStR).<br />

➢ Stilllegungsrückstellungen<br />

Steht der Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen stillgelegt werden muss, nicht fest,<br />

müssen Rückstellungen für eventuelle Stilllegungskosten über einen Zeitraum von<br />

25 Jahren angesammelt werden.<br />

➢ Termingeschäfte<br />

Rückstellung für drohende Verluste aus Warentermin- und Devisentermingeschäften<br />

sind zulässig, wenn die Geschäfte eindeutig dem betrieblichen Bereich<br />

zuzuordnen sind und die Verluste z.B. wegen des Kursverfalls am Bilanzstichtag<br />

absehbar waren (BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78; BStBl. 1981 II, S. 658).<br />

➢ Überstunden von Mitarbeitern<br />

Für am Bilanzstichtag noch offene Überstunden der Arbeitnehmer sind Rückstellungen<br />

zu bilden. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich dabei nach dem<br />

Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn er dem Arbeitnehmer<br />

die Arbeitsstunde bereits im laufenden Jahr bezahlt hätte.<br />

➢ Urlaubsverpflichtungen<br />

Für am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaub der Arbeitnehmer sind<br />

Rückstellungen zu bilden. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich dabei nach<br />

dem Urlaubsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn der<br />

Arbeitnehmer den Urlaub bereits im laufenden Jahr genommen hätte und der<br />

Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung bis zum Bilanzstichtag nachgekommen<br />

wäre. Bei der Bewertung der Rückstellungen müssen eventuelle Rückgriffs- oder<br />

Erstattungsansprüche gegen Dritte, etwa Urlaubs- oder Ausgleichskassen wie die<br />

ULAK für das Baugewerbe, Wiesbaden, rückstellungsmindernd berücksichtigt<br />

werden (BFH, 10.03.1993, I R 70/91; BStBl. 1993 II, S. 446 und BFH, 08.02.1995 -<br />

I R 72/94; BStBl. 1995 II, S. 412).<br />

➢ Weihnachtsgeld<br />

Eine Rückstellung bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist zulässig, soweit die<br />

Voraussetzungen für den Bezug des Weihnachtsgeldes am Bilanzstichtag bereits<br />

erfüllt waren (BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74; BStBl. 1980 II, S. 506).<br />

Ein Beitrag der t.a.c.


taa newsletter 15 Steuer & Recht–15<br />

3. Garantierückstellungen<br />

Wie bereits oben dargelegt, besteht grundsätzlich sogar eine Verpflichtung zur<br />

Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen aus der Inanspruchnahme für<br />

Garantieleistungen. Gerade dieser Bereich ist ein beliebtes Betätigungsfeld für<br />

Betriebsprüfer der Finanzämter. Eine Orientierungsgröße für die Bemessung der<br />

Garantierückstellungen ergibt sich aus den Archivmitteilungen der OFD Münster<br />

Nr. 34/1954 und der OFD Hamburg Nr. 14/1955. Allerdings muss darauf hingewiesen<br />

werden, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser - zudem schon recht<br />

alten – innerdienstlichen Anweisungen besteht. Abweichung von den Erfahrungssätzen<br />

sind möglich, wenn etwa die tatsächlichen Verhältnisse dem nicht entsprechen.<br />

4. Bewertung von Rückstellungen<br />

Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten<br />

(nach § 6 Abs. 3 EStG).<br />

➢ Berücksichtigung von Erfahrungen der Vergangenheit.<br />

Bei der Bewertung von Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten oder bei<br />

Rückstellungen für freiwillige Garantieverpflichtungen müssen Erkenntnisse aus<br />

der Abwicklung in der Vergangenheit Berücksichtigung finden. Dabei muss vor<br />

allem rückstellungsmindernd berücksichtigt werden, wenn der Betrieb in der Vergangenheit<br />

nur zu einem Teil der theoretisch möglichen Beträge in Anspruch<br />

genommen worden ist.<br />

➢ Abzinsung und Kompensation<br />

Bei der Bewertung von Rückstellungen sind grundsätzlich künftige Einnahmen,<br />

die sich aus der Erfüllung des der Rückstellung zu Grunde liegenden Geschäfts<br />

ergeben, rückstellungsmindernd zu berücksichtigen. Damit wird die Saldierung von<br />

Drohverlustrückstellungen mit Koppelgeschäften gesetzlich festgeschrieben.<br />

Beispiel: Ein Apotheker mietet für 10 Jahre in einem benachbarten Gebäude eine<br />

Wohnung für 10 Euro/qm, baut diese zu einer Arztpraxis um und vermietet sie<br />

wiederum für 10 Jahre an einen Arzt für 5 Euro/qm.<br />

Lösung: Aus der Vermietung isoliert ergäbe sich ein Verlust, für den grundsätzlich<br />

eine Drohverlustrückstellung in Höhe der Mietdifferenz zu bilden wäre.<br />

Da sich durch den nunmehr in der Nähe praktizierenden Arzt für die Apotheke<br />

höhere Einnahmen ergeben, sind diese bei der Bewertung der Rückstellung zu<br />

berücksichtigen. Wird eine Rückstellung für eine Geldleistungs- oder Sachleistungsverpflichtung<br />

gebildet, ist diese künftig auf die Zeit bis zur voraussichtlichen<br />

Erfüllung abzuzinsen.<br />

Rückstellungsfähig ist <strong>als</strong>o nicht der voraussichtlich in der Zukunft aufzubringende<br />

Betrag, sondern der wesentlich niedrigere, je nach gedanklicher Laufzeit nach<br />

§ 12 Abs. 3 BewG mit 5,5% abgezinste Betrag. Das Abzinsungsgebot gilt selbst in<br />

den Fällen, in denen Rückstellungen ratierlich angesammelt worden sind.<br />

Ein Beitrag der t.a.c.<br />

Der Geschäftsführer der<br />

t.a.c. Steuerberatungs-<br />

gesellschaft, Marco Feyh,<br />

StB, Mitglied im Steuer-<br />

ausschuss des DRV, steht<br />

Ihnen für Fragen auch zu<br />

diesen Themen gern zur<br />

Verfügung.<br />

Tel.: 0 60 22/2 00-0<br />

E-Mail:<br />

mfeyh@con-tax.de<br />

Stand 21.02.2006


taa newsletter 15 Helpdesk–16<br />

Buchen unter Fremdwährung<br />

Das Erfassen von Buchungen mit Fremdwährung ist nicht<br />

in der Allround-Schnellerfassung möglich. Hierzu muss der<br />

Expertenmodus über > Experte > Hauptbuch > Buchung<br />

> Sachkonten oder > Ausgleichsbuchung aufgerufen<br />

werden.<br />

Die Währungskurse sind monatsaktuell und werden auto-<br />

matisch zum 1. eines Monats in IBIZA eingestellt. Sollten<br />

Sie zu einem tagesaktuellen Kurs buchen wollen, so müssen<br />

Sie den entsprechenden Tageskurs in einem externen Wäh-<br />

rungsrechner, wie www.oanda.com, aufrufen und dann<br />

den Kurs manuell in die Buchung übernehmen.<br />

Es kommt dann unter Umständen zu einer Warnmeldung, zum Beispiel „Kurs 0,8118<br />

weicht vom Tabellenkurs 0,8xxx um 15,69 % ab“, die jedoch mit > ENTER bestätigt<br />

werden kann.<br />

Konten unter Fremdwährung sind in IBIZA größtenteils Bankkonten und meist in US-<br />

Dollar. Diese werden außchliesslich in Fremdwährung gebucht und im Hintergrund<br />

automatisch in die Hauswährung umgerechnet.<br />

Die Kontenanzeige erfolgt zunächst in Hauswährung und kann dann über das Lay-<br />

out auf Standard Fremdwährung umgestellt werden.


taa newsletter 15 Helpdesk–17<br />

Darstellung der Hauswährung Darstellung der Fremdwährung<br />

!<br />

Ein Kontenausgleich über<br />

den Dialog > Kontoausgleich<br />

> Sachkonten erfolgt eben-<br />

falls über die Fremdwährung.<br />

Währungsdifferenzen zur<br />

Hauswährung werden dann<br />

automatisch auf das<br />

Konto 240500 gebucht.


taa newsletter 15 Insight–18<br />

taa auf der ITB 2006<br />

Für Sie, unsere Kunden, wird die taa in Zusammenarbeit mit der ta.ts auf der ITB vom<br />

08. bis 12.03.2006 einen Informations- und Beratungsstand bereitstellen. Reise-<br />

büropartner können Einzeltermine für Beratungsgespräche mit uns vereinbaren. Das<br />

gilt auch für steuerrechtliche Themen.<br />

Auf der diesjährigen Veranstaltung werden folgende Themen im Vordergrund<br />

stehen:<br />

➢ Direktmarketing: Marketing-Dienstleistung im Fullservice für Reisebüros<br />

➢ Prämienabrechnung und Leistungsvergütung für Reisebüromitarbeiter<br />

➢ eBUDGET: webbasierte Budgetierungs- und Planungsrechnung<br />

Zu diesen Dienstleistungsschwerpunkten haben wir für Sie Präsentationen vorberei-<br />

tet. Wir freuen uns auf einen Termin mit Ihnen.<br />

Guter Rat – Kundenbeirat<br />

taa befasst sich derzeit mit der Installation eines Kundenbeirates. Vorgesehen ist,<br />

Fullservicekunden zu regelmäßigen Terminen einzuladen, um ihre Meinungen und<br />

Wünsche in die fachliche Entwicklung von taa-Dienstleistungen und Kunden-<br />

betreuung einzubeziehen.<br />

taa hat bereits ein ERFA-Team (Erfahrungsaustausch-Team) aus einigen Reisebüro-<br />

inhabern gegründet, das sich regelmäßig trifft und die wichtigsten geschäftlichen<br />

Erfolgsfaktoren durchleuchtet und vergleicht. Hierzu gehören neben betriebswirt-<br />

schaftlichen Themen auch solche aus dem Personal- und Marketingbereich. Alle<br />

Reisebürounternehmer, die an einer ähnlichen Zusammenarbeit mit der taa-Ge-<br />

schäftsführung interessiert sind, laden wir zur Teilnahme herzlich ein. Die Gespräche<br />

werden voraussichtlich dreimal jährlich stattfinden. Bitten nehmen Sie Kontakt mit<br />

uns auf.<br />

Als besonderen Service<br />

gewähren wir unseren<br />

!<br />

Kunden auf unserem<br />

Informationsstand für<br />

gezielte Dienstleistungen<br />

einen besonderen<br />

Messenachlass.<br />

Dies gilt insbesondere<br />

für Seminare, Budget,<br />

Marketing und Prämien-<br />

abrechnung.<br />

Ihre Ansprechpartnerin<br />

für den Kundebeirat und<br />

das ERFA-Team ist:<br />

Christina Schubert,<br />

Tel.: 06 02 2/2 00-5 85<br />

E-Mail:<br />

christina.schubert@taa.de


taa newsletter 15 Input–19<br />

Betriebswirtschaftliche Begriffe:<br />

Unternehmerlohn<br />

Unter „Unternehmerlohn“ versteht man die Vergütung des Unternehmers bei<br />

Personengesellschaften, und zwar besonders in den Fällen, in denen der Unternehmer<br />

kein geregeltes sozialversicherungspflichtiges Gehalt bezieht. In der Diskussion, was<br />

ein solcher Unternehmerlohn umfassen solle und in welcher Höhe er angemessen sei,<br />

sollten folgende Komponenten berücksichtigt werden:<br />

➢ Angemessene Vergütung: Hierunter versteht man eine dem Zeitaufwand entsprechende,<br />

der Qualitäts- und Verantwortungsproblematik gerecht werdende Vergütung, die mindestens<br />

im Bereich eines Büroleiters liegen sollte. Bei einem Kleinunternehmen könnte sie ca.<br />

2.500 Euro betragen.<br />

➢ Kapitalverzinsung: Das im Unternehmen eingebrachte Geld sollte mindestens mit den üblichen<br />

Zinsen vergütet werden.<br />

➢ Unternehmerrisiko: Die Haftung des Unternehmers geht weit über die eines Angestellten hin-<br />

aus, deswegen ist eine zusätzliche Risikokomponente (zum Beispiel 500 Euro mtl.) angemessen.<br />

➢ Alterssicherung: Entsprechend der Absicherung eines Angestellten (zum Beispiel 20% der<br />

Bezüge) sollte ein Unternehmer für das Alter entweder in Form einer Versicherung oder einer<br />

Geldanlage vorsorgen.<br />

➢ Voraussichtlich zu zahlende Steuer: In Abstimmung mit seinem Steuerberater ist die Findung<br />

von Einkommensteuerabschlägen aufgrund der Planungsrechnung sinnvoll.<br />

Um die Banknote dieses <strong>Newsletter</strong>s zu erwerben, muss man sich zur Banki oder zur<br />

Sparikassi begeben. Will man das Geld sodann wieder in einem der lokalen Restaurants<br />

ausgeben, sollte man die traditionelle, einheimische Küche aber eher meiden (sie wird „zum<br />

Glück“ kaum noch angeboten). Probieren könnte man einmal die Schafsköpfe (schließlich<br />

heißt das Land übersetzt „Schafsinseln“), den gefüllten Papageientaucher mit Marmelade<br />

(Fyltur lundi), den abgehangenen Fisch (Ræstur fiskur) oder das Grindw<strong>als</strong>teak (Grindabuffur).<br />

Hört sich alles sehr dänisch an, ist es aber nicht! Woher kommt die Banknote<br />

auf dem Titel? Wenn Sie die Antwort wissen, senden Sie diese bitte an Christina Schubert:<br />

Fax 0 60 22/2 00-7 85 oder E-Mail christina.schubert@taa.de. Unter den richtigen<br />

Einsendungen – bis zum 31. 03. 2006 – lassen wir wie immer das Los entscheiden. Viel Glück!<br />

Richtig, auf dem <strong>Newsletter</strong>-Titel 14 war der brandneue Hongkong-Dollar abgebildet:<br />

Herzlichen Glückwunsch an Sabine Koecke vom Reisebüro Reuter in Halle!<br />

Machen Sie mit!<br />

Wir freuen uns über alle<br />

Beiträge, Tipps, Leserbriefe<br />

oder auch nützliche<br />

Hinweise. Für jeden<br />

veröffentlichten Text<br />

zahlen wir ein Honorar<br />

von 50 Euro.<br />

Bitte wenden Sie sich an:<br />

Christina Schubert<br />

Tel.: 0 60 22/2 00-5 85<br />

E-Mail:<br />

christina.schubert@taa.de

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