EIN IMPLANTAT-SYSTEM FÜR ALLE FÄLLE - Zahnärztekammer ...
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I<br />
N<br />
F<br />
GUNGSWERK• ALTERSVERSO O RGUNGSWERK•<br />
ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWE<br />
10<br />
beschlossen hatte, die Berufsunfähigkeitsrente auf 70 % der<br />
zugesagten Altersrente zu reduzieren, mit Beginn der Altersrente<br />
die Zahlung jedoch wieder auf 100 %, d.h. gleich der<br />
zugesagten Altersrente, bei voller Beitragszahlung zu erhöhen.<br />
Der Versicherungsmathematiker hat auf die dadurch nicht<br />
auszuschließende erhöhte Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsrente<br />
hingewiesen und dringend eine Änderung<br />
empfohlen.<br />
Im Arbeitskreis wurde dann die 80/80 – Regelung erarbeitet.<br />
Diese sah vor, daß ein Mitglied, das berufsunfähig wird, eine<br />
Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 80 % seiner zugesagten<br />
Altersrente erhält und diese Rente in unveränderter<br />
Höhe dann auch als Altersrente weiter gewährt wird.<br />
Nach Auffassung des Leitenden Ausschusses wäre durch<br />
diese Regelung insbesondere bei den rentennahen Jahrgängen<br />
der Berufsunfähigkeitsrentner nicht besser gestellt als<br />
die Mitglieder, die sich aufgrund ihrer altersbedingten Verschleißerscheinungen<br />
oder aus sonstigen Gründen für die<br />
vorgezogene Altersrente entscheiden.<br />
Nachdem die vorgeschlagene Satzungsänderung nicht die<br />
notwendige Mehrheit in der Kammerversammlung gefunden<br />
hatte, hat der Versicherungsmathematiker dem erhöhten<br />
Risiko der Berufsunfähigkeitsrenten bei den über 65-jährigen<br />
dadurch Rechnung getragen, daß er bei seinen versicherungsmathematischen<br />
Annahmen davon ausgegangen ist,<br />
daß die Mitglieder, die ein Rentenbeginnalter größer 65 haben,<br />
mit Erreichen ihres 65. Lebensjahres als berufsunfähig<br />
angenommen werden müssen.<br />
Aufgrund dieser Annahmen war es erforderlich, die Dekkungsrückstellung,<br />
die die Grundrenten garantiert, um zusätzlich<br />
EUR 12 Mio. zu erhöhen. Auch dieser Betrag wurde<br />
der versicherungstechnischen Rückstellung entnommen<br />
und reduzierte damit die für die Rentenanpassung zur Verfügung<br />
stehenden Beträge.<br />
5. Wie ich aus Berichten über die letzte KV erfahren habe,<br />
hat Herr Kollege Borchers in seiner Eigenschaft als Kammerpräsident<br />
einen Gesprächskreis von je drei Kollegen<br />
ZFN / FVDZ vorgeschlagen nachdem alle Einigungsbemühungen<br />
gescheitet waren.<br />
Meine Frage: Hat dieser Gesprächskreis stattgefunden,<br />
wenn ja, mit welchem Erfolgt. Wenn nein, warum nicht?<br />
Die AVW-Problematik muß unter Mitwirkung aller Kammerdelegierten<br />
mit dem Leitenden Ausschuß gelöst werden,<br />
und sie darf keinesfalls Gegenstand einer Wahlpropaganda<br />
werden. Von Kollegen, die dies tun, muß angenommen<br />
werden, dass sie dies aus irgendeinem Grunde<br />
nötig haben!<br />
Dr. Michael Loewener:<br />
Der vom Präsidenten angeregte Gesprächskreis hat sich<br />
noch nicht formiert, da es von Seiten der möglichen FVDZ-<br />
Teilnehmer bisher nur eine Rückmeldung auf das Angebot<br />
gegeben hat. Außerdem wurden als Voraussetzung für ein<br />
Zustandekommen erhebliche Vorleistungen des Präsidenten<br />
gefordert.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 3/04<br />
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Leitartikel<br />
des Präsidenten in dieser Ausgabe hinweisen, in dem er erneut<br />
alle Kammerversammlungsmitglieder zu gemeinsamer<br />
Initiative aufruft. Er regt u. a. an, nach Möglichkeiten zu<br />
suchen, doch noch eine Rentenanpassung auf der Basis der<br />
derzeitigen Satzung zu erreichen, weil der Entwurf einer<br />
neuen Satzung, an der der neue Versicherungsmathematiker<br />
bereits arbeitet, Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher<br />
ist er und der Vorstand der ZKN notfalls bereit, eine außerordentliche<br />
Kammerversammlung einzuberufen, um durch<br />
temporäre Anpassung der Berufsunfähigkeits-Regelungen<br />
doch noch eine Rentenanpassung zu ermöglichen.<br />
6. Abschließend würde mich sehr interessieren, wieso nur<br />
bei unserem Altersversorgungswerk derartige Schwierigkeiten<br />
bestehen. Haben wir vielleicht das falsche Konzept?<br />
Soweit mir bekannt, sind entsprechende Schwierigkeiten<br />
bei keinem anderen zahnärztlichen Versorgungswerk<br />
aufgetreten. Im hiesigen Bereich wurde bei der Altersversorgung<br />
der Ärzte ab 1.1.04 sogar 1/2 % bei der<br />
Rentenauszahlung zugelegt!<br />
Zum Abschluß noch eine Feststellung: Heute leben noch<br />
einige wenige Kollegenwitwen, die ab 1.1.04 nur noch<br />
eine Witwenrente von 250,- bis 300,- Euro erhalten, obwohl<br />
sie in den schweren Nachkriegsjahren unter großem<br />
persönlichen Einsatz die Praxis des Ehemannes mit<br />
aufgebaut haben. Für diese wenigen sollte eine Rentenkürzung<br />
nicht erfolgt sein, weil dies für unseren Berufsstand<br />
wirklich blamabel ist!<br />
Dr. Volker v. Petersdorff:<br />
Ähnliche Schwierigkeiten wie unser AVW<br />
hat zur Zeit in der Tat kein anderes mir<br />
bekanntes Versorgungswerk. Das hängt<br />
damit zusammen, dass sich unser Finanzierungssystem<br />
grundlegend von dem anderer<br />
Werke unterscheidet. Erschwerend hinzu<br />
kommen mit Sicherheit die besonderen<br />
„Niedersächsischen Verhälnisse“, die in der<br />
seit dem Jahr 1997 andauernden Verweigerung<br />
der FVDZ in der Kammerversamm- Dr. Volker von Petersdorff<br />
lung liegen.<br />
Unserem Versorgungswerk liegt das sog. Kapitaldeckungsverfahren<br />
zugrunde. Dieses bedeutet, dass nach dem Äquivalenzprinzip<br />
jedem eingezahlten Beitrag eines Mitgliedes<br />
ein entsprechender Rentenbetrag gegenübersteht. Das System<br />
hat zweifellos den grossen Vorteil hoher Transparenz.<br />
Dieser bedingt jedoch, da jede Veränderung öffentlich wird,<br />
ein hohes Maß an Verständnis und Einsicht in die Zusammenhänge<br />
der Entscheidungsfindungen der zuständigen<br />
Gremien.<br />
Dieses ist jedoch scheinbar bei einzelnen Verantwortlichen<br />
in der Kammerversammlung in Niedersachsen nicht gegeben<br />
und – wie das Verhalten in jüngster Vergangenheit<br />
zeigte – auch nicht gewollt.<br />
Andere Versorgungswerke hatten bezüglich der Probleme<br />
aus 2002 Anfang des Jahres 2003 ein in ihrem Finanzie-