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EIN IMPLANTAT-SYSTEM FÜR ALLE FÄLLE - Zahnärztekammer ...

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I<br />

N<br />

F<br />

GUNGSWERK• ALTERSVERSO O RGUNGSWERK•<br />

ALTERSVERSORGUNGSWERK• ALTERSVERSORGUNGSWE<br />

10<br />

beschlossen hatte, die Berufsunfähigkeitsrente auf 70 % der<br />

zugesagten Altersrente zu reduzieren, mit Beginn der Altersrente<br />

die Zahlung jedoch wieder auf 100 %, d.h. gleich der<br />

zugesagten Altersrente, bei voller Beitragszahlung zu erhöhen.<br />

Der Versicherungsmathematiker hat auf die dadurch nicht<br />

auszuschließende erhöhte Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsrente<br />

hingewiesen und dringend eine Änderung<br />

empfohlen.<br />

Im Arbeitskreis wurde dann die 80/80 – Regelung erarbeitet.<br />

Diese sah vor, daß ein Mitglied, das berufsunfähig wird, eine<br />

Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 80 % seiner zugesagten<br />

Altersrente erhält und diese Rente in unveränderter<br />

Höhe dann auch als Altersrente weiter gewährt wird.<br />

Nach Auffassung des Leitenden Ausschusses wäre durch<br />

diese Regelung insbesondere bei den rentennahen Jahrgängen<br />

der Berufsunfähigkeitsrentner nicht besser gestellt als<br />

die Mitglieder, die sich aufgrund ihrer altersbedingten Verschleißerscheinungen<br />

oder aus sonstigen Gründen für die<br />

vorgezogene Altersrente entscheiden.<br />

Nachdem die vorgeschlagene Satzungsänderung nicht die<br />

notwendige Mehrheit in der Kammerversammlung gefunden<br />

hatte, hat der Versicherungsmathematiker dem erhöhten<br />

Risiko der Berufsunfähigkeitsrenten bei den über 65-jährigen<br />

dadurch Rechnung getragen, daß er bei seinen versicherungsmathematischen<br />

Annahmen davon ausgegangen ist,<br />

daß die Mitglieder, die ein Rentenbeginnalter größer 65 haben,<br />

mit Erreichen ihres 65. Lebensjahres als berufsunfähig<br />

angenommen werden müssen.<br />

Aufgrund dieser Annahmen war es erforderlich, die Dekkungsrückstellung,<br />

die die Grundrenten garantiert, um zusätzlich<br />

EUR 12 Mio. zu erhöhen. Auch dieser Betrag wurde<br />

der versicherungstechnischen Rückstellung entnommen<br />

und reduzierte damit die für die Rentenanpassung zur Verfügung<br />

stehenden Beträge.<br />

5. Wie ich aus Berichten über die letzte KV erfahren habe,<br />

hat Herr Kollege Borchers in seiner Eigenschaft als Kammerpräsident<br />

einen Gesprächskreis von je drei Kollegen<br />

ZFN / FVDZ vorgeschlagen nachdem alle Einigungsbemühungen<br />

gescheitet waren.<br />

Meine Frage: Hat dieser Gesprächskreis stattgefunden,<br />

wenn ja, mit welchem Erfolgt. Wenn nein, warum nicht?<br />

Die AVW-Problematik muß unter Mitwirkung aller Kammerdelegierten<br />

mit dem Leitenden Ausschuß gelöst werden,<br />

und sie darf keinesfalls Gegenstand einer Wahlpropaganda<br />

werden. Von Kollegen, die dies tun, muß angenommen<br />

werden, dass sie dies aus irgendeinem Grunde<br />

nötig haben!<br />

Dr. Michael Loewener:<br />

Der vom Präsidenten angeregte Gesprächskreis hat sich<br />

noch nicht formiert, da es von Seiten der möglichen FVDZ-<br />

Teilnehmer bisher nur eine Rückmeldung auf das Angebot<br />

gegeben hat. Außerdem wurden als Voraussetzung für ein<br />

Zustandekommen erhebliche Vorleistungen des Präsidenten<br />

gefordert.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 3/04<br />

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Leitartikel<br />

des Präsidenten in dieser Ausgabe hinweisen, in dem er erneut<br />

alle Kammerversammlungsmitglieder zu gemeinsamer<br />

Initiative aufruft. Er regt u. a. an, nach Möglichkeiten zu<br />

suchen, doch noch eine Rentenanpassung auf der Basis der<br />

derzeitigen Satzung zu erreichen, weil der Entwurf einer<br />

neuen Satzung, an der der neue Versicherungsmathematiker<br />

bereits arbeitet, Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher<br />

ist er und der Vorstand der ZKN notfalls bereit, eine außerordentliche<br />

Kammerversammlung einzuberufen, um durch<br />

temporäre Anpassung der Berufsunfähigkeits-Regelungen<br />

doch noch eine Rentenanpassung zu ermöglichen.<br />

6. Abschließend würde mich sehr interessieren, wieso nur<br />

bei unserem Altersversorgungswerk derartige Schwierigkeiten<br />

bestehen. Haben wir vielleicht das falsche Konzept?<br />

Soweit mir bekannt, sind entsprechende Schwierigkeiten<br />

bei keinem anderen zahnärztlichen Versorgungswerk<br />

aufgetreten. Im hiesigen Bereich wurde bei der Altersversorgung<br />

der Ärzte ab 1.1.04 sogar 1/2 % bei der<br />

Rentenauszahlung zugelegt!<br />

Zum Abschluß noch eine Feststellung: Heute leben noch<br />

einige wenige Kollegenwitwen, die ab 1.1.04 nur noch<br />

eine Witwenrente von 250,- bis 300,- Euro erhalten, obwohl<br />

sie in den schweren Nachkriegsjahren unter großem<br />

persönlichen Einsatz die Praxis des Ehemannes mit<br />

aufgebaut haben. Für diese wenigen sollte eine Rentenkürzung<br />

nicht erfolgt sein, weil dies für unseren Berufsstand<br />

wirklich blamabel ist!<br />

Dr. Volker v. Petersdorff:<br />

Ähnliche Schwierigkeiten wie unser AVW<br />

hat zur Zeit in der Tat kein anderes mir<br />

bekanntes Versorgungswerk. Das hängt<br />

damit zusammen, dass sich unser Finanzierungssystem<br />

grundlegend von dem anderer<br />

Werke unterscheidet. Erschwerend hinzu<br />

kommen mit Sicherheit die besonderen<br />

„Niedersächsischen Verhälnisse“, die in der<br />

seit dem Jahr 1997 andauernden Verweigerung<br />

der FVDZ in der Kammerversamm- Dr. Volker von Petersdorff<br />

lung liegen.<br />

Unserem Versorgungswerk liegt das sog. Kapitaldeckungsverfahren<br />

zugrunde. Dieses bedeutet, dass nach dem Äquivalenzprinzip<br />

jedem eingezahlten Beitrag eines Mitgliedes<br />

ein entsprechender Rentenbetrag gegenübersteht. Das System<br />

hat zweifellos den grossen Vorteil hoher Transparenz.<br />

Dieser bedingt jedoch, da jede Veränderung öffentlich wird,<br />

ein hohes Maß an Verständnis und Einsicht in die Zusammenhänge<br />

der Entscheidungsfindungen der zuständigen<br />

Gremien.<br />

Dieses ist jedoch scheinbar bei einzelnen Verantwortlichen<br />

in der Kammerversammlung in Niedersachsen nicht gegeben<br />

und – wie das Verhalten in jüngster Vergangenheit<br />

zeigte – auch nicht gewollt.<br />

Andere Versorgungswerke hatten bezüglich der Probleme<br />

aus 2002 Anfang des Jahres 2003 ein in ihrem Finanzie-

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