Ausgabe 08/2011 - Geiselwind
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Mitteilungen des<br />
MARKTES GEISELWIND<br />
mit den Ortsteilen Burggrub, Dürrnbuch, Ebersbrunn, Füttersee, Gräfenneuses, Haag, Hohnsberg,<br />
Holzberndorf, Ilmenau, Langenberg, Neugrub, Rehweiler, Röhrensee, Sixtenberg, Wasserberndorf<br />
Öffnungszeiten der Gemeinde: Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 13 - 18 Uhr<br />
Telefon: (0 95 56) 92 22-0, Telefax: (0 95 56) 92 22-29, E-Mail: Markt@<strong>Geiselwind</strong>.de, Internet: www.<strong>Geiselwind</strong>.de<br />
BAUINFORMATIONEN<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
Liebe Gäste,<br />
die Bauarbeiten zur Dorferneuerung im Altortbereich<br />
von <strong>Geiselwind</strong> laufen bis zur geplanten Fertigstellung<br />
im Sommer <strong>2011</strong> auf Hochtouren.<br />
Die Fertigstellung des Bauabschnittes I „Rathausparkplatz“<br />
hatte bezügl. der in Kürze stattfi<br />
ndenden Anpfl anzung höchste Priorität. Die<br />
Bauarbeiten am Bauabschnitt IV „Kirchplatz“ - ab<br />
Pfarrhaus bis zum „unteren Kirchplatz“ - wurden<br />
bereits ab Donnerstag, 14. April <strong>2011</strong> wieder aufgenommen.<br />
Die Parkplätze am Bauabschnitt I „Rathausparkplatz“,<br />
dem Bauabschnitt II „Marktplatz“ und<br />
dem Bauabschnitt III „Verlegung-Staatsstraße“<br />
können voll genutzt werden.<br />
Während der Baumaßnahmen wird es zu verkehrsrechtlichen<br />
Einschränkungen (Behinderungen/<br />
Verschmutzungen/Zugang zu Grundstücken/Anliegerverkehr<br />
usw.) im Bereich der jeweiligen Bau-<br />
abschnitte kommen. Die ausführende Baufi rma,<br />
Hoch- und Tiefbau Müller aus Gerolzhofen, ist angewiesen<br />
diese Einschränkungen mit den Grundstückseigentümern<br />
zu besprechen.<br />
Jeweils Donnerstags um <strong>08</strong>.30 Uhr fi nden hierzu<br />
Besprechungen an der Baustelle statt. Anlieger<br />
und Grundstückseigentümer, die Gesprächsbedarf<br />
bezügl. der Baumaßnahmen haben, bitten wir<br />
daran teilzunehmen.<br />
Über die laufenden Baumaßnahmen werden wir<br />
Sie weiterhin über das DFA und die Homepage unter<br />
www.geiselwind.de informieren!<br />
Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende<br />
Rücksichtnahme. Änderungen während der Bauphase<br />
sind vorbehalten!<br />
Nickel , Erster Bürgermeister<br />
AUS DEM<br />
MARKTGEMEINDERAT<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong><br />
hat in seiner Sitzung<br />
vom 04.04.<strong>2011</strong> folgende<br />
Tagesordnungspunkte beschlossen:<br />
> Bebauungsplanes „Tiefgrund“ zur Ausweisung<br />
von Lagerfl ächen in der Gemarkung<br />
<strong>Geiselwind</strong><br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB<br />
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Beteiligung der<br />
Behörden in der Zeit vom 25.01.<strong>2011</strong> bis einschließlich<br />
24.02.<strong>2011</strong> durchgeführt. Im gleichen Zeitraum<br />
vom 25.01.<strong>2011</strong> bis einschließlich 24.02.<strong>2011</strong> wurde<br />
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB durchgeführt.<br />
Am Verfahren wurden 18 Behörden und sonstige<br />
Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />
Die jeweiligen Stellungnahmen wurden den Mitgliedern<br />
des Marktgemeinderates zur Abwägung/<br />
Abstimmung in Kopie zur Kenntnis ausgehändigt.<br />
Die vorgebrachten Änderungswünsche bzw. Einwendungen<br />
wurden in mehreren Beschlüssen behandelt.<br />
Da keine wesentlichen Änderungen der Planung<br />
vorliegen, konnte folgender Satzungsbeschluss<br />
hierzu gefasst werden:<br />
Der Marktgemeinderat beschloss, dass die Anregungen<br />
und Hinweise entsprechend der vorausgegangenen<br />
Beschlussfassungen wie dargestellt<br />
in den Bebauungsplan einfl ießen sollen. Der<br />
Marktgemeinderat nimmt den Bebauungsplan<br />
Sondergebiet „Tiefgrund“ mit integriertem Grünordnungsplan<br />
vom 06.10.2010, mit den in der Abwägung<br />
der Stellungnahmen aus der Öffentlich-<br />
keits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2<br />
u. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossenen geringfügigen<br />
Änderungen vom 04.04.<strong>2011</strong> an und beauftragt die<br />
Auktor Ingenieur GmbH, die Ergebnisse der Abwägung<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />
mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen des<br />
Verfahrens für den Satzungsbeschluss zusammenzustellen.<br />
> Planfeststellungsverfahren zum<br />
sechsstreifi gen Ausbau der Autobahn A 3<br />
– Abschnitt östl. Anschlussstelle <strong>Geiselwind</strong><br />
– Aschbach<br />
Beteiligung des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />
Die Planunterlagen des Planfeststellungsverfahrens<br />
lagen in der Zeit von 14.03.<strong>2011</strong> bis einschl.<br />
14.04.<strong>2011</strong> zur allg. Einsicht aus. Nachfolgende<br />
Belange wurden entsprechend behandelt und<br />
beschlossen. Sie sind in der Stellungnahme des<br />
Marktes <strong>Geiselwind</strong> mitzuteilen:<br />
- Brückenneubau - Überführung GVStr. <strong>Geiselwind</strong><br />
– Hohnsberg<br />
Der Markt <strong>Geiselwind</strong> begrüßte den Neubau der<br />
Brücke zur Überführung der Verbindungs-straße<br />
<strong>Geiselwind</strong> – Hohnsberg und stellte fest, dass es<br />
sich bei der Verbindungsstraße <strong>Geiselwind</strong>-Hohnsberg<br />
um eine bestehende Gemeindeverbindungsstraße<br />
handelt. Der Markt <strong>Geiselwind</strong> fordert den<br />
Ausbau entsprechend den Bestimmungen und<br />
Ausbaunormen für Gemeindeverbindungsstraßen<br />
hierzu.<br />
- Ausweisung von Ausgleichsfl ächen Flur Nrn.<br />
339 u. 340, Gem. Füttersee<br />
Die Veräußerung der Flächen Flur Nrn. 339 u. 340,<br />
Gem. Füttersee als Ausgleichsfl ächen für den BAB<br />
Ausbau wurde abgelehnt.<br />
Die Flächen sind im Ökokonto des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />
vorgetragen und werden als Ausgleichsfl ächen<br />
für Ausweisung von Baufl ächen im Eigenbedarf<br />
benötigt. Der Markt <strong>Geiselwind</strong> hat die Fläche<br />
Fl. Nr. 339, Gem. Füttersee speziell hierzu erworben<br />
und bereits in die Planungen für den Markt <strong>Geiselwind</strong><br />
berücksichtigt.<br />
- Wegfall von gemeindlichen Wegfl ächen<br />
(Teilfl . Flur Nr. 350, Gem. Wasserberndorf)<br />
Durch den sechsspurigen Bundesautobahn-Ausbau<br />
fallen erhebliche Flächen von gemeindlichen<br />
Wirtschaftswegen (z. B. Flur Nr. 350, Gem. Wbdf.)<br />
weg. Mit dem Wegfall verliert der Markt <strong>Geiselwind</strong><br />
erhebliche Wegfl ächen und den Bestandsstatus<br />
hierzu. Bei Neubegründung von Wegen sind<br />
entsprechende Ausgleichsleistungen erforderlich.<br />
Für den jeweiligen Wegfall wurden daher Entschädigungen<br />
durch Geldleistungen oder vergleichbarer<br />
Ausbauleistungen von Wegen gefordert. Als<br />
Ausgleich für den Wegfall des Weges Flur Nr. 350<br />
– südlich der BAB ist die Aufwertung des Weges<br />
nördlich der BAB von Flur Nr. 334 durch Aufbringung<br />
einer Asphaltdecke vorzunehmen.<br />
- Errichtung eines Regenrückhaltebeckens<br />
RRB 331-1L auf Flur Nr. 214, Gem. Wasserberndorf<br />
im Bereich des Jugendzeltplatzes<br />
und des Seengebietes<br />
Der Markt <strong>Geiselwind</strong> stellte fest, dass das RRB 331-<br />
1 L in unmittelbarer Nähe des Jugendzeltplatzes<br />
und des Naturgebietes Seengebiet des Marktes<br />
<strong>Geiselwind</strong> errichtet werden soll. Hinsichtlich der<br />
Sicherheit der Jugend wurde eine entsprechende