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Ausgabe 08/2011 - Geiselwind

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Mitteilungen des<br />

MARKTES GEISELWIND<br />

mit den Ortsteilen Burggrub, Dürrnbuch, Ebersbrunn, Füttersee, Gräfenneuses, Haag, Hohnsberg,<br />

Holzberndorf, Ilmenau, Langenberg, Neugrub, Rehweiler, Röhrensee, Sixtenberg, Wasserberndorf<br />

Öffnungszeiten der Gemeinde: Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 13 - 18 Uhr<br />

Telefon: (0 95 56) 92 22-0, Telefax: (0 95 56) 92 22-29, E-Mail: Markt@<strong>Geiselwind</strong>.de, Internet: www.<strong>Geiselwind</strong>.de<br />

BAUINFORMATIONEN<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

Liebe Gäste,<br />

die Bauarbeiten zur Dorferneuerung im Altortbereich<br />

von <strong>Geiselwind</strong> laufen bis zur geplanten Fertigstellung<br />

im Sommer <strong>2011</strong> auf Hochtouren.<br />

Die Fertigstellung des Bauabschnittes I „Rathausparkplatz“<br />

hatte bezügl. der in Kürze stattfi<br />

ndenden Anpfl anzung höchste Priorität. Die<br />

Bauarbeiten am Bauabschnitt IV „Kirchplatz“ - ab<br />

Pfarrhaus bis zum „unteren Kirchplatz“ - wurden<br />

bereits ab Donnerstag, 14. April <strong>2011</strong> wieder aufgenommen.<br />

Die Parkplätze am Bauabschnitt I „Rathausparkplatz“,<br />

dem Bauabschnitt II „Marktplatz“ und<br />

dem Bauabschnitt III „Verlegung-Staatsstraße“<br />

können voll genutzt werden.<br />

Während der Baumaßnahmen wird es zu verkehrsrechtlichen<br />

Einschränkungen (Behinderungen/<br />

Verschmutzungen/Zugang zu Grundstücken/Anliegerverkehr<br />

usw.) im Bereich der jeweiligen Bau-<br />

abschnitte kommen. Die ausführende Baufi rma,<br />

Hoch- und Tiefbau Müller aus Gerolzhofen, ist angewiesen<br />

diese Einschränkungen mit den Grundstückseigentümern<br />

zu besprechen.<br />

Jeweils Donnerstags um <strong>08</strong>.30 Uhr fi nden hierzu<br />

Besprechungen an der Baustelle statt. Anlieger<br />

und Grundstückseigentümer, die Gesprächsbedarf<br />

bezügl. der Baumaßnahmen haben, bitten wir<br />

daran teilzunehmen.<br />

Über die laufenden Baumaßnahmen werden wir<br />

Sie weiterhin über das DFA und die Homepage unter<br />

www.geiselwind.de informieren!<br />

Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende<br />

Rücksichtnahme. Änderungen während der Bauphase<br />

sind vorbehalten!<br />

Nickel , Erster Bürgermeister<br />

AUS DEM<br />

MARKTGEMEINDERAT<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong><br />

hat in seiner Sitzung<br />

vom 04.04.<strong>2011</strong> folgende<br />

Tagesordnungspunkte beschlossen:<br />

> Bebauungsplanes „Tiefgrund“ zur Ausweisung<br />

von Lagerfl ächen in der Gemarkung<br />

<strong>Geiselwind</strong><br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB<br />

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Beteiligung der<br />

Behörden in der Zeit vom 25.01.<strong>2011</strong> bis einschließlich<br />

24.02.<strong>2011</strong> durchgeführt. Im gleichen Zeitraum<br />

vom 25.01.<strong>2011</strong> bis einschließlich 24.02.<strong>2011</strong> wurde<br />

die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB durchgeführt.<br />

Am Verfahren wurden 18 Behörden und sonstige<br />

Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Die jeweiligen Stellungnahmen wurden den Mitgliedern<br />

des Marktgemeinderates zur Abwägung/<br />

Abstimmung in Kopie zur Kenntnis ausgehändigt.<br />

Die vorgebrachten Änderungswünsche bzw. Einwendungen<br />

wurden in mehreren Beschlüssen behandelt.<br />

Da keine wesentlichen Änderungen der Planung<br />

vorliegen, konnte folgender Satzungsbeschluss<br />

hierzu gefasst werden:<br />

Der Marktgemeinderat beschloss, dass die Anregungen<br />

und Hinweise entsprechend der vorausgegangenen<br />

Beschlussfassungen wie dargestellt<br />

in den Bebauungsplan einfl ießen sollen. Der<br />

Marktgemeinderat nimmt den Bebauungsplan<br />

Sondergebiet „Tiefgrund“ mit integriertem Grünordnungsplan<br />

vom 06.10.2010, mit den in der Abwägung<br />

der Stellungnahmen aus der Öffentlich-<br />

keits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2<br />

u. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossenen geringfügigen<br />

Änderungen vom 04.04.<strong>2011</strong> an und beauftragt die<br />

Auktor Ingenieur GmbH, die Ergebnisse der Abwägung<br />

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />

mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen des<br />

Verfahrens für den Satzungsbeschluss zusammenzustellen.<br />

> Planfeststellungsverfahren zum<br />

sechsstreifi gen Ausbau der Autobahn A 3<br />

– Abschnitt östl. Anschlussstelle <strong>Geiselwind</strong><br />

– Aschbach<br />

Beteiligung des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

Die Planunterlagen des Planfeststellungsverfahrens<br />

lagen in der Zeit von 14.03.<strong>2011</strong> bis einschl.<br />

14.04.<strong>2011</strong> zur allg. Einsicht aus. Nachfolgende<br />

Belange wurden entsprechend behandelt und<br />

beschlossen. Sie sind in der Stellungnahme des<br />

Marktes <strong>Geiselwind</strong> mitzuteilen:<br />

- Brückenneubau - Überführung GVStr. <strong>Geiselwind</strong><br />

– Hohnsberg<br />

Der Markt <strong>Geiselwind</strong> begrüßte den Neubau der<br />

Brücke zur Überführung der Verbindungs-straße<br />

<strong>Geiselwind</strong> – Hohnsberg und stellte fest, dass es<br />

sich bei der Verbindungsstraße <strong>Geiselwind</strong>-Hohnsberg<br />

um eine bestehende Gemeindeverbindungsstraße<br />

handelt. Der Markt <strong>Geiselwind</strong> fordert den<br />

Ausbau entsprechend den Bestimmungen und<br />

Ausbaunormen für Gemeindeverbindungsstraßen<br />

hierzu.<br />

- Ausweisung von Ausgleichsfl ächen Flur Nrn.<br />

339 u. 340, Gem. Füttersee<br />

Die Veräußerung der Flächen Flur Nrn. 339 u. 340,<br />

Gem. Füttersee als Ausgleichsfl ächen für den BAB<br />

Ausbau wurde abgelehnt.<br />

Die Flächen sind im Ökokonto des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

vorgetragen und werden als Ausgleichsfl ächen<br />

für Ausweisung von Baufl ächen im Eigenbedarf<br />

benötigt. Der Markt <strong>Geiselwind</strong> hat die Fläche<br />

Fl. Nr. 339, Gem. Füttersee speziell hierzu erworben<br />

und bereits in die Planungen für den Markt <strong>Geiselwind</strong><br />

berücksichtigt.<br />

- Wegfall von gemeindlichen Wegfl ächen<br />

(Teilfl . Flur Nr. 350, Gem. Wasserberndorf)<br />

Durch den sechsspurigen Bundesautobahn-Ausbau<br />

fallen erhebliche Flächen von gemeindlichen<br />

Wirtschaftswegen (z. B. Flur Nr. 350, Gem. Wbdf.)<br />

weg. Mit dem Wegfall verliert der Markt <strong>Geiselwind</strong><br />

erhebliche Wegfl ächen und den Bestandsstatus<br />

hierzu. Bei Neubegründung von Wegen sind<br />

entsprechende Ausgleichsleistungen erforderlich.<br />

Für den jeweiligen Wegfall wurden daher Entschädigungen<br />

durch Geldleistungen oder vergleichbarer<br />

Ausbauleistungen von Wegen gefordert. Als<br />

Ausgleich für den Wegfall des Weges Flur Nr. 350<br />

– südlich der BAB ist die Aufwertung des Weges<br />

nördlich der BAB von Flur Nr. 334 durch Aufbringung<br />

einer Asphaltdecke vorzunehmen.<br />

- Errichtung eines Regenrückhaltebeckens<br />

RRB 331-1L auf Flur Nr. 214, Gem. Wasserberndorf<br />

im Bereich des Jugendzeltplatzes<br />

und des Seengebietes<br />

Der Markt <strong>Geiselwind</strong> stellte fest, dass das RRB 331-<br />

1 L in unmittelbarer Nähe des Jugendzeltplatzes<br />

und des Naturgebietes Seengebiet des Marktes<br />

<strong>Geiselwind</strong> errichtet werden soll. Hinsichtlich der<br />

Sicherheit der Jugend wurde eine entsprechende

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