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Ein voller Erfolg! - Wohnungsgenossenschaft von 1904 eG

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10 l Ratgeber<br />

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Zum Thema Mitgliedschaft, Geschäftsanteile und Dividende gibt es immer wieder viele<br />

Fragen unserer Mitglieder. Nachfolgend wollen wir einige wichtige Fragen beantworten:<br />

Dividendenzahlungen ohne<br />

Steuerabzug<br />

Dividenden sind Kapitaleinkünfte nach<br />

dem Steuerrecht und sind damit grundsätzlich<br />

steuerpflichtig. Allerdings hat der<br />

Gesetzgeber Kapitaleinkünfte bis zu einer<br />

gewissen Höhe <strong>von</strong> der Steuer freigestellt.<br />

Bei Alleinstehenden liegt die Summe bei<br />

801 Euro, bei Verheirateten bei 1.602<br />

Euro. Dafür wurden die Freistellungsaufträge<br />

eingeführt. Wie schon in der vorangegangenen<br />

„bei uns“ genauer beschrieben,<br />

benötigen wir deshalb zur<br />

Auszahlung der Brutto-Dividende (ohne<br />

Steuerabzüge) einen Freistellungsauftrag<br />

in Höhe der zu erwartenden Dividende<br />

(bei neuem Auftrag mit Ihrer persönlichen<br />

Steuer-Identifikationsnummer) <strong>von</strong> unseren<br />

Mitgliedern.<br />

Es gibt aber auch eine weitere Möglichkeit:<br />

die Nicht-Veranlagungsbescheinigung<br />

(NV). Wenn Sie voraussichtlich nicht<br />

zur <strong>Ein</strong>kommensteuer veranlagt werden,<br />

weil Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />

unter den gesetzlichen Grenzen<br />

liegt, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine<br />

NV-Bescheinigung beantragen. Sie ist üblicherweise<br />

auf drei Jahre begrenzt. Für<br />

jede Genossenschaft und jedes kontoführende<br />

Bankinstitut wird eine eigene NV-<br />

Bescheinigung benötigt.<br />

Die Beantragung einer NV-Bescheinigung<br />

an Stelle eines Freistellungsauftrags erscheint<br />

nur dann sinnvoll, wenn Ihre<br />

Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten,<br />

Ihre übrigen <strong>Ein</strong>künfte aber so<br />

niedrig sind, dass weitere Freibeträge, wie<br />

zum Beispiel der Grundfreibetrag in der<br />

<strong>Ein</strong>kommensteuertabelle, nicht voll aus-<br />

geschöpft werden. Denkbar wäre dieser<br />

Fall bei gering verdienenden Arbeitnehmern,<br />

bei Ihren Kindern, wenn diese<br />

ausschließlich <strong>Ein</strong>künfte aus Kapitalvermögen<br />

haben oder bei Rentnern und Studenten.<br />

Wird eine solche NV-Bescheinigung<br />

bei unserer Genossenschaft oder bei<br />

einer Bank vorgelegt, werden Dividenden<br />

und Zinsen ohne Steuerabzug ausgezahlt<br />

- auch dann, wenn der Sparerfreibetrag<br />

bereits ausgeschöpft ist. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.<br />

Sollten Sie uns keinen Freistellungsauftrag<br />

erteilt haben oder dieser zu gering sein,<br />

müssen wir die Kapitalertragsteuer und<br />

den Solidaritätszuschlag, ggf. anteilig, an<br />

das Finanzamt abführen. Hierüber erhalten<br />

Sie <strong>von</strong> uns eine Steuerbescheinigung.<br />

Sie können uns auch auf einem entsprechenden<br />

Formular beauftragen, Ihre Kirchensteuer<br />

mit abzuführen.<br />

Mitgliedschaft für junge<br />

Leute: Die Geschenkurkunde<br />

Es besteht die Möglichkeit, für minderjährige<br />

Kinder, Enkelkinder, Nichten und<br />

Neffen die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft<br />

zu erwerben bzw. zu verschenken.<br />

Schon mit zwei Anteilen zu je<br />

150 Euro (Mindestanteile) und einem einmaligen<br />

<strong>Ein</strong>trittsgeld <strong>von</strong> 30 Euro können<br />

Sie Ihrem Enkel oder Kind die Sicherheit<br />

schenken, um später bei der „<strong>1904</strong>“ eine<br />

Wohnung zu beziehen. Damit kommen<br />

die jungen Neu-Mitglieder bereits jetzt<br />

schon in den Genuss, das umfangreiche<br />

Dienstleistungsangebot unserer Genossenschaft<br />

in Anspruch zu nehmen: Sie erhalten<br />

eine Anwartschaft auf die spätere<br />

Nutzung einer Genossenschaftswohnung,<br />

vielleicht für die ersehnte Zweisamkeit mit<br />

Freund oder Freundin, oder haben z.B. die<br />

Möglichkeit bei unserem Gästewohnungstausch<br />

eine günstige Wohnung für<br />

einen Wochenendtrip nach Berlin oder zu<br />

anderen attraktiven Reisezielen zu buchen.<br />

Übrigens, wer bereits Geschäftsanteile<br />

verschenkt hat, kann mit weiteren<br />

Geschäftsanteilen (pro Anteil 150 Euro)<br />

das Mitgliederkonto des Beschenkten aufwerten.<br />

Damit kann das junge Mitglied die<br />

für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung<br />

erforderlichen Anteile rechtzeitig<br />

ansparen.<br />

Ansparen der Geschäftsanteile<br />

mit „Vermögenswirksamen<br />

Leistungen“<br />

In vielen Betrieben erhalten die Arbeitnehmer/Innen<br />

und Auszubildende/n neben<br />

ihrer Vergütung „Vermögenswirksame<br />

Leistungen“. Das sind freiwillige Sozialleistungen<br />

der Arbeitgeber, die zusätzlich<br />

zum Lohn/Gehalt gezahlt werden und die<br />

den Arbeitnehmer/Innen und Auszubildenden<br />

helfen sollen, eigenes Vermögen<br />

zu bilden. Wir wollen hier eine Anlageform<br />

vorstellen, an die in den meisten Fällen<br />

nicht sofort gedacht wird und die<br />

exklusiv für unsere Mitglieder und deren<br />

Kinder und Enkelkinder bestimmt ist. Mit<br />

den „Vermögenswirksamen Leistungen“<br />

können bei unserer Genossenschaft Anteile<br />

angespart werden, welche später für<br />

den Bezug einer Wohnung benötigt werden.<br />

Denn häufig besteht auch bald der<br />

Wunsch nach der ersten eigenen Wohnung.<br />

Und eines ist sicher, dafür braucht<br />

man Geld:

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