Ein voller Erfolg! - Wohnungsgenossenschaft von 1904 eG
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10 l Ratgeber<br />
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Zum Thema Mitgliedschaft, Geschäftsanteile und Dividende gibt es immer wieder viele<br />
Fragen unserer Mitglieder. Nachfolgend wollen wir einige wichtige Fragen beantworten:<br />
Dividendenzahlungen ohne<br />
Steuerabzug<br />
Dividenden sind Kapitaleinkünfte nach<br />
dem Steuerrecht und sind damit grundsätzlich<br />
steuerpflichtig. Allerdings hat der<br />
Gesetzgeber Kapitaleinkünfte bis zu einer<br />
gewissen Höhe <strong>von</strong> der Steuer freigestellt.<br />
Bei Alleinstehenden liegt die Summe bei<br />
801 Euro, bei Verheirateten bei 1.602<br />
Euro. Dafür wurden die Freistellungsaufträge<br />
eingeführt. Wie schon in der vorangegangenen<br />
„bei uns“ genauer beschrieben,<br />
benötigen wir deshalb zur<br />
Auszahlung der Brutto-Dividende (ohne<br />
Steuerabzüge) einen Freistellungsauftrag<br />
in Höhe der zu erwartenden Dividende<br />
(bei neuem Auftrag mit Ihrer persönlichen<br />
Steuer-Identifikationsnummer) <strong>von</strong> unseren<br />
Mitgliedern.<br />
Es gibt aber auch eine weitere Möglichkeit:<br />
die Nicht-Veranlagungsbescheinigung<br />
(NV). Wenn Sie voraussichtlich nicht<br />
zur <strong>Ein</strong>kommensteuer veranlagt werden,<br />
weil Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen<br />
unter den gesetzlichen Grenzen<br />
liegt, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine<br />
NV-Bescheinigung beantragen. Sie ist üblicherweise<br />
auf drei Jahre begrenzt. Für<br />
jede Genossenschaft und jedes kontoführende<br />
Bankinstitut wird eine eigene NV-<br />
Bescheinigung benötigt.<br />
Die Beantragung einer NV-Bescheinigung<br />
an Stelle eines Freistellungsauftrags erscheint<br />
nur dann sinnvoll, wenn Ihre<br />
Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten,<br />
Ihre übrigen <strong>Ein</strong>künfte aber so<br />
niedrig sind, dass weitere Freibeträge, wie<br />
zum Beispiel der Grundfreibetrag in der<br />
<strong>Ein</strong>kommensteuertabelle, nicht voll aus-<br />
geschöpft werden. Denkbar wäre dieser<br />
Fall bei gering verdienenden Arbeitnehmern,<br />
bei Ihren Kindern, wenn diese<br />
ausschließlich <strong>Ein</strong>künfte aus Kapitalvermögen<br />
haben oder bei Rentnern und Studenten.<br />
Wird eine solche NV-Bescheinigung<br />
bei unserer Genossenschaft oder bei<br />
einer Bank vorgelegt, werden Dividenden<br />
und Zinsen ohne Steuerabzug ausgezahlt<br />
- auch dann, wenn der Sparerfreibetrag<br />
bereits ausgeschöpft ist. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.<br />
Sollten Sie uns keinen Freistellungsauftrag<br />
erteilt haben oder dieser zu gering sein,<br />
müssen wir die Kapitalertragsteuer und<br />
den Solidaritätszuschlag, ggf. anteilig, an<br />
das Finanzamt abführen. Hierüber erhalten<br />
Sie <strong>von</strong> uns eine Steuerbescheinigung.<br />
Sie können uns auch auf einem entsprechenden<br />
Formular beauftragen, Ihre Kirchensteuer<br />
mit abzuführen.<br />
Mitgliedschaft für junge<br />
Leute: Die Geschenkurkunde<br />
Es besteht die Möglichkeit, für minderjährige<br />
Kinder, Enkelkinder, Nichten und<br />
Neffen die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft<br />
zu erwerben bzw. zu verschenken.<br />
Schon mit zwei Anteilen zu je<br />
150 Euro (Mindestanteile) und einem einmaligen<br />
<strong>Ein</strong>trittsgeld <strong>von</strong> 30 Euro können<br />
Sie Ihrem Enkel oder Kind die Sicherheit<br />
schenken, um später bei der „<strong>1904</strong>“ eine<br />
Wohnung zu beziehen. Damit kommen<br />
die jungen Neu-Mitglieder bereits jetzt<br />
schon in den Genuss, das umfangreiche<br />
Dienstleistungsangebot unserer Genossenschaft<br />
in Anspruch zu nehmen: Sie erhalten<br />
eine Anwartschaft auf die spätere<br />
Nutzung einer Genossenschaftswohnung,<br />
vielleicht für die ersehnte Zweisamkeit mit<br />
Freund oder Freundin, oder haben z.B. die<br />
Möglichkeit bei unserem Gästewohnungstausch<br />
eine günstige Wohnung für<br />
einen Wochenendtrip nach Berlin oder zu<br />
anderen attraktiven Reisezielen zu buchen.<br />
Übrigens, wer bereits Geschäftsanteile<br />
verschenkt hat, kann mit weiteren<br />
Geschäftsanteilen (pro Anteil 150 Euro)<br />
das Mitgliederkonto des Beschenkten aufwerten.<br />
Damit kann das junge Mitglied die<br />
für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung<br />
erforderlichen Anteile rechtzeitig<br />
ansparen.<br />
Ansparen der Geschäftsanteile<br />
mit „Vermögenswirksamen<br />
Leistungen“<br />
In vielen Betrieben erhalten die Arbeitnehmer/Innen<br />
und Auszubildende/n neben<br />
ihrer Vergütung „Vermögenswirksame<br />
Leistungen“. Das sind freiwillige Sozialleistungen<br />
der Arbeitgeber, die zusätzlich<br />
zum Lohn/Gehalt gezahlt werden und die<br />
den Arbeitnehmer/Innen und Auszubildenden<br />
helfen sollen, eigenes Vermögen<br />
zu bilden. Wir wollen hier eine Anlageform<br />
vorstellen, an die in den meisten Fällen<br />
nicht sofort gedacht wird und die<br />
exklusiv für unsere Mitglieder und deren<br />
Kinder und Enkelkinder bestimmt ist. Mit<br />
den „Vermögenswirksamen Leistungen“<br />
können bei unserer Genossenschaft Anteile<br />
angespart werden, welche später für<br />
den Bezug einer Wohnung benötigt werden.<br />
Denn häufig besteht auch bald der<br />
Wunsch nach der ersten eigenen Wohnung.<br />
Und eines ist sicher, dafür braucht<br />
man Geld: