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Verkehrsregeln für den Radverkehr - Kenntnisse und Verhalten - Jena

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<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> -<br />

<strong>Kenntnisse</strong> <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Diplomarbeit<br />

Technische Universität Kaiserslautern<br />

Institut <strong>für</strong> Mobilität <strong>und</strong> Verkehr<br />

Prof. Dr. -Ing. Hartmut H. Topp<br />

Betreuung: Dipl.-Ing. Christine Locher<br />

Bearbeiter: Torsten von Einem<br />

Oktober 2006


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Erklärung<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst habe <strong>und</strong> keine anderen<br />

als die angegebenen Quellen <strong>und</strong> Hilfsmittel benutzt wor<strong>den</strong> sind.<br />

Kaiserslautern 20.10.2006<br />

Torsten von Einem<br />

2


3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung ...........................................................................................................7<br />

1.1 Stand der Forschung.................................................................................... 12<br />

1.2 Verkehrspsychologische Anforderungen an die <strong>Verkehrsregeln</strong> sowie die<br />

Infrastruktur ..................................................................................................... 15<br />

1.2.1 Straßenraumgestaltung.......................................................................... 15<br />

1.2.2 Bo<strong>den</strong>markierungen............................................................................... 16<br />

1.2.3 <strong>Verkehrsregeln</strong>...................................................................................... 17<br />

1.2.4 Verkehrszeichen .................................................................................... 19<br />

1.2 5 Zusammenfassung................................................................................. 20<br />

1.3 Verkehrssicherheit & Verkehrsmoral .............................................................. 21<br />

1.3.1 Verkehrssicherheit ................................................................................. 21<br />

1.3.2 Verkehrsmoral....................................................................................... 24<br />

1.3.3 Die Beziehung zwischen Radfahrer <strong>und</strong> <strong>den</strong> übrigen Verkehrsteilnehmern .. 25<br />

1.3.4 Zusammenfassung................................................................................. 27<br />

1.4 Historischer Rückblick der Entwicklung von <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> ................................................................................................ 28<br />

1.4.1 Zusammenfassung................................................................................. 32<br />

1.5 Aufbau des heutigen <strong>Radverkehr</strong>srechts ........................................................ 34<br />

1.5.1 Straßenverkehrsordnung ........................................................................ 34<br />

1.5.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung....................... 35<br />

1.5.3 Zusammenfassung................................................................................. 36<br />

1.6 Themenbezogene Inhalte der StVO & VwV-StVO............................................ 37<br />

1.6.1 Rechtsüberholen von warten<strong>den</strong> Fahrzeugen ........................................... 37<br />

1.6.2 Benutzungspflicht von Radwegen............................................................ 38<br />

1.6.3 Radfahren in Fußgängerzonen ................................................................ 40<br />

1.6.4 Radfahrer an Fußgängerüberwegen ........................................................ 41<br />

2. 1 Begründung <strong>für</strong> die Auswahl der näher zu untersuchen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> ..... 42<br />

2.2 Städteauswahl............................................................................................. 47<br />

2.2.1 Gründe <strong>für</strong> die Betrachtung einzelner Großstädte ..................................... 47<br />

2.2.2 Begründung der Auswahl der Untersuchungsstädte .................................. 47<br />

2.2.3 Kurzporträt der ausgewählten Städte ...................................................... 48<br />

2.2.3.1 Münster.......................................................................................... 48<br />

2.2.3.2 Darmstadt ...................................................................................... 49<br />

2.2.3.3 Kaiserslautern ................................................................................. 49<br />

2.3 Beobachtung............................................................................................... 51<br />

2.3.1 Beobachtungsverfahren ......................................................................... 51<br />

2.3.2 Aufbau <strong>und</strong> Durchführung der Beobachtung ......................................... 52<br />

2.3.3 Beschreibung der Beobachtungsorte ....................................................... 54<br />

2.3.3.1 Münster.......................................................................................... 54


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2.3.3.2 Darmstadt ...................................................................................... 61<br />

2.3.3.3 Kaiserslautern ................................................................................. 67<br />

2.4 Ergebnisse der Beobachtung ........................................................................ 72<br />

2.5 Befragung................................................................................................... 73<br />

2.5.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Fragebogenerstellung..................................................... 73<br />

2.5.1.1 Fragearten...................................................................................... 73<br />

2.5.1.2 Frageformen................................................................................... 74<br />

2.5.1.3 Halo Effekt ..................................................................................... 75<br />

2.5.2 Begründung der Befragungsmethodik ..................................................... 75<br />

2.5.3 Aufbau <strong>und</strong> Durchführung...................................................................... 76<br />

2.5.3.1 Aufbau ........................................................................................... 76<br />

2.5.3.2 Durchführung ................................................................................. 77<br />

2.5.4 Erfahrung bei der Durchführung der Befragung ....................................... 78<br />

2.5.5 Datenaufbereitung & Auswertung ........................................................... 79<br />

2.6 Ergebnisse der Befragung ............................................................................ 80<br />

2.6.1 Benutzungspflicht von Radwegen ........................................................... 81<br />

2.6.2 Fußgängerüberwege.............................................................................. 82<br />

2.6.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen ..................................... 83<br />

2.6.4 Fußgängerzonen „Radfahrer frei“............................................................ 84<br />

2.6.5 Vergleich der Regelkenntnisse der Untersuchungsstädte........................... 85<br />

2.6.6 Verkehrsmittelwahl <strong>und</strong> Regelkenntnis .................................................... 86<br />

2.6.7 Betrachtung der Vorkenntnisse............................................................... 87<br />

2.6.7.1 Führerscheinbesitz .......................................................................... 87<br />

2.6.7.2 Radfahrprüfung............................................................................... 88<br />

2.6.8 Bezugsquellen aus <strong>den</strong>en Regelneuerungen erfahren wer<strong>den</strong> ................... 89<br />

2.6.9 Regelkenntnis nach dem Alter der Verkehrsteilnehmer ............................. 90<br />

2.6.10 Zusammenfassung .............................................................................. 91<br />

3.1 Ableitung von Handlungserfordernissen......................................................... 93<br />

3.1.1 Aufhebung der generellen Benutzungspflicht von Radwegen..................... 94<br />

3.1.2 Fußgängerüberwege.............................................................................. 95<br />

3.1.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen ..................................... 95<br />

3.1.4 Fußgängerzonen „Radfahrer frei“............................................................ 95<br />

3.2 Expertengespräche...................................................................................... 96<br />

3.2.1 Zielsetzung <strong>und</strong> Vorgehen...................................................................... 96<br />

3.2.2 Ergebnisse der Gespräche...................................................................... 96<br />

3.2.2.1 Regelungen zur Benutzungspflicht von Radwegen.............................. 96<br />

3.2.2.2 Fußgängerüberweg ......................................................................... 98<br />

3.2.2.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen ............................... 99<br />

3.2.2.4 Fußgängerzonen „ Radfahrer frei“..................................................... 99<br />

3.2.2.5 Möglichkeiten zur besseren Vermittlung der <strong>Verkehrsregeln</strong>.............. 100<br />

3.3 Beschreibung von Handlungsansätzen......................................................... 101<br />

3.3.1 Benutzungspflicht von Radwegen ......................................................... 101<br />

3.3.2 Fußgängerüberwege............................................................................ 104<br />

4


5<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3.3.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen ................................... 107<br />

3.3.4 Fußgängerzonen „Radfahrer frei“ .......................................................... 107<br />

3.4 Vorschläge zur Verbesserung der StVO, der VwV-StVO <strong>und</strong> der ERA .............. 108<br />

3.4.1 Benutzungspflicht von Radwegen.......................................................... 108<br />

3.4.2 Fußgängerüberwege ............................................................................ 109<br />

3.4.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen ................................... 109<br />

3.4.4 Fußgängerzone mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“.......................... 110<br />

3.5 Möglichkeiten zur besseren Kommunikation von Regeländerungen ................ 111<br />

Schlussbetrachtung ......................................................................................... 113<br />

Ausblick.......................................................................................................... 115<br />

Kurzfassung.................................................................................................... 116<br />

Abstract ......................................................................................................... 118<br />

Abkürzungsverzeichnis..................................................................................... 120<br />

Abbildungsverzeichnis...................................................................................... 121<br />

Tabellenverzeichnis ......................................................................................... 122<br />

Quellenverzeichnis .......................................................................................... 123<br />

Anhang .......................................................................................................... 129


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

6


Einleitung<br />

7<br />

Einleitung<br />

Radfahrer sind nicht da<strong>für</strong> bekannt, dass sie sich häufig an <strong>Verkehrsregeln</strong> halten, so<br />

je<strong>den</strong>falls ist laut Spiegel Unfrage die verbreitete Meinung gerade unter <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern,<br />

die nicht oder nur selten Fahrrad fahren. 1 Selbst das B<strong>und</strong>esministerium<br />

<strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen forderte 2001 im Programm <strong>für</strong> mehr<br />

Sicherheit im Straßenverkehr, dass „auch Fahrradfahrer - mehr als bisher - ihrer Mitverantwortung<br />

erkennen <strong>und</strong> durch Beachtung der auch <strong>für</strong> sie gelten<strong>den</strong> Straßenverkehrregeln<br />

zu einer Risikominderung von Verkehrsunfällen beitragen (müssen).“ 2<br />

Dabei wurde davon ausgegangen, dass die <strong>Verkehrsregeln</strong> hauptsächlich nur durch<br />

die Radfahrer missachtet wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> dies gr<strong>und</strong>sätzlich wissentlich geschieht. Nach<br />

<strong>den</strong> Hintergrün<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Missachtung der <strong>Verkehrsregeln</strong> wird in diesem Programm<br />

nicht gefragt.<br />

Der Nationale <strong>Radverkehr</strong>splan 2002 -2012 geht einen Schritt weiter <strong>und</strong> sieht Motive<br />

<strong>für</strong> das Fehlverhalten, wie die „Umwegeempfindlichkeit des Radfahrers, schwieriges<br />

Überqueren von Fahrbahnen sowie der Wunsch nach einer direkten zügig befahrbaren<br />

Verbindung.“ 3 Weiter wird festgestellt, „dass Regelübertretungen oft die nicht<br />

nutzergerechte Gestaltung der <strong>Radverkehr</strong>sanlagen widerspiegeln.“ 4<br />

Deswegen wird ein Optimierungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung dahingehend<br />

gesehen, <strong>den</strong> Einsatzbereich von Infrastrukturelementen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> auszuweiten<br />

bzw. zu flexibilisieren. 5 Eine Vereinfachung von <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich des<br />

<strong>Radverkehr</strong>s oder deren bessere Verständlichkeit <strong>für</strong> die Verkehrsteilnehmer wird<br />

nicht <strong>für</strong> notwendig erachtet. Auch wird kein Handlungsbedarf <strong>für</strong> eine effektivere<br />

Bekanntmachung von Änderungen in der Straßenverkehrsordnung gesehen.<br />

Problemstellung<br />

Es ist bisher nicht geklärt, inwieweit die Rechte <strong>und</strong> Pflichten von Radfahrern im<br />

Straßenverkehr <strong>den</strong> Radfahrern selbst sowie <strong>den</strong> anderen Verkehrsteilnehmern im<br />

vollen Umfang bekannt sind. Gerade neuere Änderungen der StVO scheinen vielen<br />

Verkehrsteilnehmern bisher nicht geläufig zu sein. Als ein Beispiel kann die Abschaffung<br />

der generellen Benutzungspflicht von Radwegen genannt wer<strong>den</strong>. Andere <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

sowie Regelneuerungen sind ebenfalls <strong>den</strong> meisten Verkehrsteilnehmern<br />

unbekannt oder wer<strong>den</strong> missverstan<strong>den</strong> <strong>und</strong> führen so unbewusst zu Regelverstößen.<br />

Zwar schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, doch muss der Gesetzgeber ein Interesse<br />

daran haben, dass die von ihm erlassenen Regeln auch die Bürger erreichen<br />

damit diese ihr <strong>Verhalten</strong> im Verkehr regelkonform beeinflussen können.<br />

Auch ist bisher nur ansatzweise erforscht, warum bekannte <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich<br />

des <strong>Radverkehr</strong>s nicht akzeptiert wer<strong>den</strong>. Dies ist ein wichtiges Thema, stellen<br />

die <strong>Verkehrsregeln</strong> doch eine Art von Rollenvorschrift dar, <strong>den</strong>en alle Verkehrsteilnehmer<br />

vertrauen bzw. vertrauen müssen, da eine direkte Kommunikation zwischen<br />

1 Spiegel-Dokumentation: Auto, Verkehr <strong>und</strong> Umwelt, Hamburg 1993, S. 924<br />

2 BMVBW (Hrsg.): Programm <strong>für</strong> mehr Sicherheit im Straßenverkehr, Berlin 2001, Seite 10<br />

3 BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, Berlin 2002, Seite 67<br />

4 Ebenda, Seite 67<br />

5 Vgl. ebenda, Seite 63 ff.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

<strong>den</strong> Verkehrspartnern nicht möglich ist. 6 Daher können regelwidrige <strong>und</strong> somit <strong>für</strong><br />

andere Verkehrsteilnehmer unerwartete Verkehrsverhalten zu gefährlichen Situationen<br />

bis hin zu Unfällen führen. Zusätzlich leidet das Mobilitätsklima weil die Verkehrsteilnehmer<br />

besonders empfindlich auf Regelverstöße reagieren, die ihrer gr<strong>und</strong>legen<strong>den</strong><br />

Erwartung zuwiderlaufen. 7<br />

Den Verkehrszeichen kann bei der Vermittlung von <strong>Verkehrsregeln</strong> eine elementare<br />

Bedeutung zugeschrieben wer<strong>den</strong>. Verkehrszeichen wirken als Verstärker der <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

im Sinne der Lerntheorien bei dem die Verkehrsteilnehmer immer wieder<br />

auf die entsprechende Regel hingewiesen wer<strong>den</strong>. 8 Doch scheinen nicht alle Verkehrszeichen<br />

intuitiv verständlich zu sein. 9<br />

Der Ergebnisbericht Fahrradverkehr in Deutschland <strong>und</strong> im Ausland, Stand von Theorie<br />

<strong>und</strong> Praxis sieht Bedarf darin, zu erforschen, welcher verkehrsrechtliche Ordnungsrahmen<br />

eine hohe Akzeptanz <strong>für</strong> alle Verkehrsteilnehmer verspricht. Einem allseits<br />

akzeptierten Ordnungsrahmen wird sogar ein hohes Potential zugesprochen,<br />

einen drastischen Rückgang der innerörtlichen Unfallfolgen mit Radfahrerbeteiligung<br />

zu bewirken. 10<br />

Um einen solchen Ordnungsrahmen von staatlicher Seite zu schaffen, ist zunächst zu<br />

ermitteln welche <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s überhaupt <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern<br />

bekannt sind. Danach ist zu erforschen welche <strong>Verkehrsregeln</strong> akzeptiert<br />

<strong>und</strong> welche nicht akzeptiert wer<strong>den</strong> sowie welche Gründe da<strong>für</strong> vorliegen.<br />

Ziel der Arbeit<br />

a. In dieser Arbeit wird erforscht, inwieweit die <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich des<br />

<strong>Radverkehr</strong>s allen Verkehrsteilnehmern (vor allem Fußgängern, Kraftfahrern<br />

<strong>und</strong> Radfahrern) bekannt sind, <strong>und</strong> ob diese akzeptiert <strong>und</strong> befolgt wer<strong>den</strong>.<br />

b. Ob die Straßenverkehrsordnung im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s in ihrer heutigen<br />

Form <strong>den</strong> Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer gerecht wird, ist ebenfalls ein<br />

Untersuchungsziel, welches in dieser Arbeit beantwortet wird.<br />

c. Aus diesen Erkenntnissen abgeleitet wird aufgezeigt, wie die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

<strong>und</strong> Verkehrszeichen bei Bedarf verbessert wer<strong>den</strong> können, um ihren Sinn <strong>und</strong><br />

Zweck eindeutig <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern zu vermitteln bzw. welche <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

zu einer höheren Akzeptanz bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern führen.<br />

d. Zusätzlich wer<strong>den</strong> Möglichkeiten aufgezeigt, wie Änderungen in der Straßenverkehrsordnung<br />

am effektivsten der Allgemeinheit mitgeteilt wer<strong>den</strong> können,<br />

sodass diese Neuerungen auch von allen beachtet wer<strong>den</strong> können.<br />

6<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Welbers, M.: Vorschrift <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong>, IFAPLAN Verlag, Köln 1985, Seite 14<br />

7<br />

Vgl. ebenda<br />

8<br />

Vgl. ebenda, Seite 12<br />

9<br />

Vgl. ebenda<br />

10<br />

Vgl.: Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J., Miller, G., Gwiasda, P.: Fahrradverkehr in Deutschland <strong>und</strong> im Ausland,<br />

Stand von Theorie <strong>und</strong> Praxis, Ergebnisbericht, BMVBW (Hrsg.) Köln 2004<br />

8


Vorgehensweise<br />

Die Arbeit gliedert sich in drei Teile:<br />

9<br />

Einleitung<br />

I. Gr<strong>und</strong>lagenteil, in dem die verkehrspsychologischen Anforderungen an die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

sowie die wesentlichen Punkte des Straßenverkehrsrechts im Bereich<br />

des <strong>Radverkehr</strong>s mit ihren Zielen umrissen wer<strong>den</strong>.<br />

II. Analyse der Wissensdefizite sowie die Gründe <strong>für</strong> die Nichtakzeptanz von <strong>Verkehrsregeln</strong>.<br />

III. Ableitung von Handlungserfordernissen <strong>und</strong> Entwicklung von konkreten Handlungsansätzen<br />

zur klareren Verkehrsregelgestaltung.<br />

Teil I – Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Zunächst wird der Stand der Forschung zu diesem Thema dargestellt, um auf bestehendes<br />

Wissen aufbauen zu können.<br />

Dann wird auf die verkehrspsychologischen Anforderungen an die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

eingegangen <strong>und</strong> anschließend wird die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer im<br />

Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s dargestellt.<br />

Ein kurzer historischer Rückblick soll die Entwicklung der <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich<br />

des <strong>Radverkehr</strong>s verdeutlichen.<br />

Im letzten Abschnitt wird kurz der Aufbau des <strong>Radverkehr</strong>srechts behandelt bevor<br />

auf die regelspezifischen Inhalte der vier ausgewählten <strong>Verkehrsregeln</strong> in der<br />

Straßenverkehrsordnung sowie ihrer Verwaltungsvorschrift eingegangen wird.<br />

Teil II – Analyse<br />

Im zweiten Teil steht die Befragung von Verkehrsteilnehmern zu ihrem Kenntnisstand<br />

über die <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s in drei deutschen<br />

Großstädten im Vordergr<strong>und</strong>. Außerdem wird neben dem Kenntnisstand der <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

auch nach der Akzeptanz sowie das tatsächliche Verkehrsverhalten<br />

gefragt.<br />

Neben der Begründung der ausgewählten <strong>Verkehrsregeln</strong>, der Städteauswahl, einer<br />

Beobachtungen des Verkehrsverhaltens <strong>und</strong> der methodischen Vorbereitung<br />

des Fragebogens soll der Schwerpunkt auf der Durchführung <strong>und</strong> Auswertung der<br />

Befragung liegen. Wissensdefizite der Verkehrsteilnehmer wer<strong>den</strong> ebenso dargestellt<br />

wie die Akzeptanz von ausgewählten <strong>Verkehrsregeln</strong> oder Schwächen in der<br />

Verständlichkeit der StVO.<br />

Teil III - Ableitung von Handlungserfordernissen <strong>und</strong> Handlungsansätzen<br />

Aus <strong>den</strong> Erkenntnissen der Fragebogenauswertung sollen bestehende Handlungserfordernisse<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Auch sollen Möglichkeiten aufgezeigt wer<strong>den</strong>,<br />

wie Regelunklarheiten beseitigt wer<strong>den</strong> können. In Gesprächen mit Experten sollen<br />

diese Handlungsansätze diskutiert wer<strong>den</strong>. Abgeleitet aus dem Befragungsergebnis<br />

sollen Möglichkeiten gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, mit <strong>den</strong>en man Regeländerungen<br />

in der StVO wirkungsvoller als bisher der Allgemeinheit kommunizieren kann.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Methodik<br />

Im Gr<strong>und</strong>lagenteil stand die Literaturauswertung im Vordergr<strong>und</strong> aber auch die Internet-<br />

<strong>und</strong> Telefonrecherche waren hilfreiche Metho<strong>den</strong>, um vor allem <strong>den</strong> aktuellen<br />

Stand der Forschungen zu diesem Thema zu ermitteln. Die Literaturauswertung erstreckt<br />

sich in die Bereiche der Verkehrspsychologie, des Verkehrsrechts sowie der<br />

<strong>Radverkehr</strong>splanung aber auch auf konkrete Forschungsprojekte des B<strong>und</strong>es zum<br />

Bereich der Verkehrssicherheit im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s.<br />

Im Teil II, der Analyse, wird im Zuge der quantitativen Sozialforschung zuerst eine<br />

Beobachtung des Verkehrsverhaltens von Fußgängern, Rad- <strong>und</strong> Kraftfahrern bei<br />

bestimmten, vorher ausgewählten <strong>Verkehrsregeln</strong> durchgeführt. Es schließt sich die<br />

Befragung der Verkehrsteilnehmer mit einem standardisierten Fragenbogens an. Mit<br />

der Passantenbefragung sollen möglichst viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer<br />

verschie<strong>den</strong>er Altersgruppen erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Im letzten Teil der Arbeit wer<strong>den</strong> die Ergebnisse aus dem Analyseteil mit Experten<br />

diskutiert. Auch wer<strong>den</strong> diese Fachleute nach ihrer Einschätzung zur Wirksamkeit <strong>und</strong><br />

Umsetzbarkeit der in dieser Diplomarbeit entwickelten Handlungsideen befragt. Zusätzlich<br />

wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> Einzelthemen Fachleute per E-Mail befragt.<br />

10


Abbildung 1: Ablaufschema<br />

Beobachtung<br />

Beobachtung des<br />

Verkehrsverhaltens an ausgewählten<br />

Orten in <strong>den</strong><br />

Befragungsstädten<br />

Teil I<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Verkehrspsychologische Ziele der Ziele bestehen<strong>den</strong> der bestehen<strong>den</strong><br />

Anforderungen an die Ver- <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

kehrsregeln<br />

Wahl der zu erfragen<strong>den</strong><br />

<strong>Verkehrsregeln</strong><br />

Teil II<br />

Analyse<br />

Teil III<br />

Handlungserfordernisse<br />

Generelle Handlungserfordernisse<br />

Erste Handlungsideen<br />

Expertengespräche<br />

Konkrete Handlungsansätze zur Verbesserung<br />

der StVO sowie deren bessere<br />

Kommunikation<br />

11<br />

Städteauswahl<br />

Gründe <strong>für</strong> die Betrachtung von<br />

Großstädten<br />

Auswahl der Befragungsstädte<br />

Befragung<br />

Entwicklung der<br />

Befragungsmethodik<br />

Durchführung & Auswertung<br />

der Befragung<br />

Einleitung<br />

Verkehrsmoral der Ver- der Verkehrsteilnehmer


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

1.1 Stand der Forschung<br />

Über <strong>den</strong> Themenkomplex des generellen Bekanntheitsgrads von <strong>Verkehrsregeln</strong> sowie<br />

deren Befolgung im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s sind nur zwei Forschungsarbeiten<br />

bekannt.<br />

Im Bericht zum Forschungsprojekt 8309 der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen (BASt)<br />

mit dem Titel „Regelabweichendes <strong>Verhalten</strong> von Fahrradfahrern“ 11 wurde unter anderem<br />

die Regelkenntnis sowie die Regelbefolgung von Radfahrern untersucht. Dabei<br />

wur<strong>den</strong> im Zuge der Forschungen die Radfahrer gebeten, die ihnen bekannten <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

zu nennen sowie zu erklären. So wurde lediglich der allgemeine Wissensstand<br />

zu <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s erfragt. Eine direkte<br />

Abfragung von einer oder mehrerer <strong>Verkehrsregeln</strong> ist anscheinend nicht erfolgt.<br />

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die befragten Radfahrer die Regeln zwar oberflächlich<br />

kennen, doch wissen sie häufig keine Einzelheiten anzugeben. 12 „Die Unwissenheit<br />

wird allerdings nur selten eingestan<strong>den</strong>, sondern vielmehr hinter allgemein<br />

gehaltenen Formulierungen verborgen.“ 13<br />

Zum Bereich der Regelbefolgung wur<strong>den</strong> im Forschungsbericht festgestellt, das im<br />

Bewusstsein der befragten Radfahrer die Abweichungen von <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> eher<br />

die Norm als die Ausnahme darstellt. Begründet wird dies mit <strong>den</strong> Äußerungen<br />

der Radfahrer in der Befragung. 14<br />

Als Motive bzw. Gründe <strong>für</strong> das regelabweichende <strong>Verhalten</strong> von Radfahren sind<br />

nach Meinung der Autoren die<br />

• Sicherheit/ Gefahrenvermeidung<br />

• Bedrängnis durch andere Verkehrsteilnehmer<br />

• Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer<br />

• Bequemlichkeit des Fahrens<br />

• Schonung der eigenen Kräfte<br />

• Schonung des Fahrrades sowie die Beschaffenheit des Fahrrades vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

der Beschaffenheit des Weges<br />

• der Wegeführung, der Verkehrslenkung<br />

• der Verkehrsdichte <strong>und</strong> der Verkehrsgeschwindigkeit zu nennen. 15<br />

„Einige (regelwidrige) <strong>Verhalten</strong>sweisen erwachsen aber auch aus dem Gefühl voller<br />

Körper- <strong>und</strong> Sinnestüchtigkeit, (wobei der Radfahrer) „dann <strong>für</strong> sich in Anspruch<br />

nimmt, die Situation zu überschauen <strong>und</strong> entschei<strong>den</strong> zu können, ob es nötig ist, die<br />

Regel einzuhalten oder nicht.“ 16<br />

11<br />

Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G.: „Regelabweichendes <strong>Verhalten</strong> von Fahrradfahrern“<br />

in: Forschungsberichte der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen, Bereich Unfallforschung Nr. 142,<br />

Bergisch Gladbach 1986<br />

12<br />

Vgl. ebenda, Seite 83<br />

13<br />

Ebenda, Seite 77<br />

14<br />

Vgl. ebenda<br />

15<br />

Vgl. ebenda, Seite 99<br />

16 Ebenda<br />

12


13<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Um eine höhere Regelkenntnis <strong>und</strong> Akzeptanz zu erreichen, wer<strong>den</strong> Lösungsansätze<br />

im rechtlichen Bereich genannt, die eine Verbesserung der StVO dahingehend anstreben,<br />

dass die <strong>Verkehrsregeln</strong> auf einige wenige Gr<strong>und</strong>regeln reduziert wer<strong>den</strong>.<br />

„Diese Gr<strong>und</strong>regeln müssen so formuliert sein, dass deren materielle Gültigkeit allgemein<br />

Anerkennung findet.“ 17 Besonders die Regeln im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s<br />

müssen aus sich selbst heraus verständlich sein, ohne dass auf Verwaltungsvorschriften<br />

Rückgriff genommen wer<strong>den</strong> muss. 18<br />

Um die <strong>Verkehrsregeln</strong> in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, wer<strong>den</strong> im Forschungsbericht<br />

als wichtige Voraussetzungen ein breiter öffentlicher Konsens über<br />

„das richtige Verkehrsverhalten“ sowie eine bauliche <strong>und</strong> verkehrstechnische Gestaltung<br />

des Verkehrsraums gesehen, die ein regelkonformes <strong>Verhalten</strong> auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der individuellen Sicherheit ermöglicht. Als geeignete Medien zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

wer<strong>den</strong> das Fernsehen sowie die illustrierte Berichterstattung angesehen,<br />

da über Bilder die Verkehrserziehung am einfachsten erfolgen kann. 19<br />

Fünf Jahre zuvor wurde zur Erhöhung der Verkehrsreife von Radfahren in dem Bericht<br />

der BASt zum Forschungsprojekt 7802 „Maßnahmen zur Sicherung des innerörtlichen<br />

Fahrradverkehrs“ noch Vorschläge in <strong>den</strong> Bereichen der Verkehrserziehung,<br />

der Kontrolle <strong>und</strong> Bestrafung erarbeitet. Darunter fallen die Verkehrserziehung von<br />

Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen oder allgemeine Sicherheitsaktionen genauso, wie verstärkte<br />

Sicherheitskontrollen auf der Straße oder Strafpunkte <strong>für</strong> regelwidriges <strong>Verhalten</strong>.<br />

20<br />

Die zweite Forschungsarbeit zum Thema der Regelkenntnis von Radfahrern ist die<br />

Verkehrsuntersuchung Nr. 18 von Uniroyal mit dem Titel: „Radfahrer – Jäger <strong>und</strong><br />

Gejagte“. 21 Diese Untersuchung beschäftigt sich mit der Unfallgefährdung von Radfahrern<br />

<strong>und</strong> Gefährdungen die durch diese ausgehen. In einem Kapitel wer<strong>den</strong> die<br />

Regelkenntnis der Radfahrer sowie deren Umgang mit <strong>den</strong> Verkehrsvorschriften abgefragt.<br />

Dabei wur<strong>den</strong> Sätze mit Vorschriftscharakter vorgegeben <strong>und</strong> die Befragten<br />

mussten beantworten, ob diese wirklich rechtlich bin<strong>den</strong>de Vorschriften sind. Dabei<br />

variiert der Kenntnisstand bei <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Regeln in erheblichem Umfang. Die<br />

Mehrzahl der Regeln sind r<strong>und</strong> 60% der Bevölkerung bekannt aber gerade neuere<br />

Regeln kennen nur eine Minderheit. 22 Bei der Frage nach der Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

konnte festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Bereitschaft zu Regelverstößen ausgeprägt<br />

ist. 23 Da der Anteil an regeltreuen Radfahrern insbesondere bei gefährlichen<br />

Situationen beachtlich hoch ist <strong>und</strong> zum anderen die Umstände, unter <strong>den</strong>en derartige<br />

Regelverstöße stattfin<strong>den</strong>, zu berücksichtigen sind, können Radfahrer pauschal<br />

nicht als gesetzlose Verkehrsteilnehmer verurteilen wer<strong>den</strong>. 24 Es wer<strong>den</strong> deshalb<br />

<strong>Verhalten</strong>sänderungen bei allen Verkehrsteilnehmern <strong>für</strong> sinnvoll erachtet, da statt<br />

17<br />

Ebenda, Seite 178<br />

18<br />

Vgl. Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G: a.a.O, Seite 178<br />

19<br />

Ebenda Seite 182<br />

20<br />

Henning, U / Schmitz, P. / Faludi, Q: „Maßnahmen zur Sicherung des innerörtlichen Fahrradverkehrs“<br />

in: Forschungsberichte der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen, Bereich Unfallforschung Nr. 57,<br />

Köln 1981<br />

21<br />

Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, IFAPLAN, Köln/Aachen, 1993<br />

22 Vgl. ebenda, Seite 139<br />

23 Vgl. ebenda, Seite 151<br />

24 Vgl. ebenda, Seite 148


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

des Miteinanders zwischen Radfahrern <strong>und</strong> <strong>den</strong> anderen Verkehrsteilnehmern oft<br />

Konfrontation herrscht, wobei der Radfahrer häufig in die Rolle des Schuldigen gedrängt<br />

wird. 25<br />

Neben <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Forschungsberichten der BASt sowie der Uniroyal Verkehrsuntersuchung<br />

„Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte“ existieren außerdem auch mehrere Forschungsarbeiten,<br />

die zu jeweils einer Verkehrsregel im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s <strong>den</strong><br />

damaligen Bekanntheitsgrad ermittelt haben.<br />

Zu nennen ist eine vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr in Auftrag gegebenen Studie<br />

mit dem Titel „Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Radfahrer“ 26 (FA 2.149),<br />

die Radfahrer zu ihrem Kenntnisstand der Regelung Gehweg/Radfahrer frei befragte.<br />

Als Ergebnis dieser Befragung wurde festgestellt, dass viele Radfahrer die freigegebenen<br />

Gehwege als benutzungspflichtig ansehen. Auch wussten viele nicht, dass auf<br />

diesen Wegen Radfahren nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Zur besseren Verdeutlichung<br />

der Regelung sollte nach Meinung der Autoren das Zusatzschild „Radfahrer<br />

frei“ durch ein neues Schild „Langsame Radfahrer frei“ ersetzt wer<strong>den</strong>. 27<br />

Auch in einer Diplomarbeit an der TU Kaiserslautern mit dem Titel „Die Fahrrad-<br />

Novelle <strong>und</strong> ihre Folgen <strong>für</strong> die <strong>Radverkehr</strong>splanung <strong>und</strong> die Verkehrsteilnehmer“ 28<br />

wurde eine Befragung von Radfahrern <strong>und</strong> anderen Verkehrsteilnehmern zur Neuregelung<br />

der Benutzungspflicht von Radwegen durchgeführt. Ziel dieser Umfrage war<br />

es <strong>den</strong> Kenntnisstand der Verkehrsteilnehmer zu dieser neuen Regelung zu erfragen.<br />

Kaum einem Verkehrsteilnehmer war bekannt, dass Radfahrer die durch die Fahrrad-<br />

Novelle geschaffenen „Anderen Radwege“ nicht benutzen müssen sondern auch auf<br />

der Fahrbahn fahren dürfen. Ebenfalls wurde festgestellt, dass Regeländerungen<br />

nicht wirkungsvoll durch einmalige Aktionen, wie Flugblätter oder Pressearbeit, weitergegeben<br />

wer<strong>den</strong> können. Kontinuierliche Pressearbeit mit immer wieder erscheinen<strong>den</strong><br />

Artikeln wurde dagegen eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit <strong>für</strong> die Verbreitung<br />

von Änderungen von <strong>Verkehrsregeln</strong> zuerkannt. 29<br />

Zurzeit wird u.a. vom Planungsbüro PGV im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen<br />

(BASt) ein Forschungsprojekt durchgeführt, welches sich mit Konfliktpotential<br />

<strong>und</strong> Akzeptanz der Verkehrsregelungen von Fahrradfahrern (FE 82.0262/2004) beschäftigt.<br />

30 Ziel des Projektes ist es, <strong>Kenntnisse</strong> über die Akzeptanz der Radfahrer zu<br />

unterschiedlichen <strong>Radverkehr</strong>sanlagen <strong>und</strong> Regelungen zu erarbeiten. Insbesondere<br />

wer<strong>den</strong> dabei „andere Radwege“ betrachtet, um das Unfall- <strong>und</strong> Konfliktrisiko von<br />

Fahrradfahrern unter Berücksichtigung der tatsächlich genutzten Verkehrsfläche<br />

(Straße oder anderer Radweg) abzuschätzen <strong>und</strong> geeignete Maßnahmen abzuleiten.<br />

25<br />

Vgl. ebenda, Seite 178<br />

26<br />

Angenendt, W. / Wilken,M.: „Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Radfahrer“ in: Schriftenreihe<br />

Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik, Heft Nr. 737. Bonn 1997<br />

27<br />

Vgl. ebenda, Seite 445<br />

28<br />

Könighaus, D.: „Die Fahrrad-Novelle <strong>und</strong> ihre Folgen <strong>für</strong> die <strong>Radverkehr</strong>splanung <strong>und</strong> die Verkehrsteilnehmer“,<br />

Kaiserslautern 2001<br />

29<br />

Vgl. ebenda, Seite 52 ff.<br />

30<br />

Nach Auskunft von Dankmar Alrutz im Experteninterview vom 26.07.06<br />

14


1.2 Verkehrspsychologische Anforderungen an die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

sowie die Infrastruktur<br />

15<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

„Verkehr ist <strong>für</strong> die meisten Verkehrsteilnehmer – anders als <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verkehrsexperten<br />

– offenbar eine untergeordnete Angelegenheit, nämlich eine Frage des Mittels<br />

zum Zweck, des Weges zum Ziel.“ 31 Für <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmer steht das Fahrziel im<br />

Vordergr<strong>und</strong>, der Weg ist nur solange von Bedeutung, als es um die Abschätzung<br />

von Sicherheit <strong>und</strong> Bequemlichkeit geht. „Da Unfälle <strong>und</strong> Beinahunfälle aus Sicht des<br />

einzelnen Verkehrsteilnehmers seltene Ereignisse darstellen <strong>und</strong> vielmehr das sichere<br />

Erreichen des Fahrtziels (die Regel ist), wer<strong>den</strong> leider im hohen Maße sicherheitsabträgliche<br />

Erfahrungen gewonnen. 32 Doch welche psychologischen Anforderungen<br />

müssen dann die <strong>Verkehrsregeln</strong> erfüllen wenn die Verkehrsteilnehmer <strong>für</strong> diese eher<br />

untergeordnete Angelegenheit einer Fahrt von A nach B nur einen geringen Teil ihrer<br />

Aufmerksamkeit zur Verfügung stellen? Welche Anforderungen ergeben sich daraus<br />

an die bautechnische sowie verkehrstechnische Straßenraumgestaltung, an die Verkehrszeichen<br />

als Übermittler von an dem jeweiligen Ort gültigen <strong>Verkehrsregeln</strong>, sowie<br />

an die <strong>Verkehrsregeln</strong> selbst?<br />

1.2.1 Straßenraumgestaltung<br />

Der Verkehrsraumgestaltung kommt aus verkehrspsychologischer Sicht eine große<br />

Bedeutung zu. „Während z.B. in Schulungsmaßnahmen nur einzelne Verkehrsteilnehmer<br />

beeinflusst wer<strong>den</strong> können – wenn überhaupt -, wird jeder Verkehrsteilnehmer<br />

mit der Straßenraumgestaltung konfrontiert.“ 33 Deshalb erscheint es wesentlich<br />

wirkungsvoller, das richtige Verkehrsverhalten durch eine Optimierung der Straßenraumgestaltung<br />

anzustreben, als durch Beeinflussung der einzelnen Verkehrsteilnehmer,<br />

bei der es sich im Falle einer wirkungsvollen Beeinflussung immer nur um<br />

kleine Stichproben der Gr<strong>und</strong>gesamtheit handeln könnte. 34<br />

Die Gestaltung des Verkehrsraums <strong>und</strong> die Befolgung von <strong>Verkehrsregeln</strong> stehen daher<br />

in einem engen Zusammenhang. Ein Verkehrsraum, der auch <strong>für</strong> Fahrradfahrer<br />

eine geeignete Verkehrsfläche zum schnellen, bequemen <strong>und</strong> vor allem sicheren Vorankommen<br />

bietet, wird von der Mehrheit der Radfahrer angenommen wer<strong>den</strong> <strong>und</strong><br />

die Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong> wird dadurch eher gegeben sein.<br />

Diese Aussage wird durch <strong>den</strong> Nationalen <strong>Radverkehr</strong>splan 2002 -2012 bestätigt, der<br />

als einen wichtigen Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> Regelübertretungen von Radfahrern die oft nicht nutzergerechte<br />

Gestaltung der <strong>Radverkehr</strong>sanlagen nennt. 35 Als psychologische Motive<br />

<strong>für</strong> das regelwidrige <strong>Verhalten</strong> wer<strong>den</strong> die bekannte Umwegeempfindlichkeit der<br />

Radfahrer mit dem Wunsch nach einer direkten, zügig befahrbaren Verbindung ge-<br />

31<br />

Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G: a.a.O, Seite 83<br />

32<br />

Echterhoff, W.: Der Mensch im Straßenverkehr, Lang, E.; Arnold, K. (Hrsg.), Ferdinand Enke Verlag,<br />

Stuttgart 1993, Seite 127<br />

33<br />

Ketterer, W.: „Sicherheitsprobleme des <strong>Radverkehr</strong>s psychologisch betrachtet“ in: Forschungsberichte<br />

des psychologischen Instituts der Universität Freiburg i.Br. Nr 61, Freiburg 1990, Seite 46<br />

34<br />

Vgl. Klebesberger, D.: Verkehrspsychologie, Springer Verlag, Berlin Heidelberg 1982, Seite 185<br />

35<br />

Vgl. BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, Berlin 2002, S. 67


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

nannt aber auch Sicherheitsaspekte, wie das gefahrvolle oder schwierige Überqueren<br />

von Fahrbahnen. 36 Gerade Reisezeit- <strong>und</strong> Sicherheitsaspekte sind Hauptgründe <strong>für</strong><br />

die Nichteinhaltung von <strong>Verkehrsregeln</strong>. Doch treten diese Regelabweichungen <strong>für</strong><br />

andere Verkehrsteilnehmer häufig unerwartet auf <strong>und</strong> enthalten so ein hohes Gefährdungspotential.<br />

Hier können entsprechend gestaltete <strong>Radverkehr</strong>sanlagen dazu<br />

beitragen, dass die <strong>Verkehrsregeln</strong> von Radfahrern befolgt <strong>und</strong> dadurch konfliktreiche<br />

Situationen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können. Als Beispiel kann hier der Einsatz von<br />

Radfahrstreifen anstatt von Bordsteinradwegen genannt wer<strong>den</strong>, da auf Radfahrstreifen<br />

eine höhere Fahrgeschwindigkeit sowie eine direktere <strong>und</strong> schnellere Wegeführung<br />

(z.B. durch direktes Linksabbiegen) gegeben ist. Auch stellen sich Kraftfahrer<br />

durch die ständige Begegnung auf Radfahrer ein, im Gegensatz zu unerwarteten Begegnungen<br />

mit Radfahrern an Kreuzungspunkten mit Bordsteinradwegen, was deshalb<br />

eine erhöhte Verkehrssicherheit verspricht.<br />

1.2.2 Bo<strong>den</strong>markierungen<br />

Zu der Verkehrsraumgestaltung gehört neben der baulichen Gestaltung auch die optische<br />

Gliederung der Fahrbahn durch Bo<strong>den</strong>markierungen. Diese können in Form<br />

von Längsmarkierungen (Leit-, Speer- <strong>und</strong> Randlinien) eine Orientierungs- <strong>und</strong> / oder<br />

eine Barrierenfunktion haben. Bo<strong>den</strong>markierungen verfolgen das Leitprinzip, einer<br />

Funktion des Hinführens zum situationsangepasstem <strong>Verhalten</strong>, wobei vorhan<strong>den</strong>e<br />

<strong>Verhalten</strong>sten<strong>den</strong>zen nicht blockiert sondern umgelenkt wer<strong>den</strong>. 37 Das Hemmungsprinzip<br />

hingegen, verfolgt das Ziel situationsunangepasster <strong>Verhalten</strong> zu hemmen<br />

oder im Extremfall zu blockieren (z.B. durch Verbotszeichen). 38<br />

Positive Auswirkungen von Rand- <strong>und</strong> Mittelmarkierungen auf die Spurführung von<br />

Kraftfahrzeugen konnten u. a. von Seydel, Kendzia <strong>und</strong> Knoflacher u. Schrammel<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong>. 39 Im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s konnte nach der Markierung<br />

von Angebotsstreifen in Österreich unabhängig von der Breite der Fahrbahn <strong>und</strong> des<br />

Angebotsstreifens eine deutliche Entflechtung der Fahrlinien der Radfahrer <strong>und</strong> Kfz<br />

beobachtet wer<strong>den</strong>. 40 Auch nach der Markierung von Radfahrstreifen konnte in<br />

Deutschland ein deutlich erhöhter Nettoabstand zwischen Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> Radfahren<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>. 41 Dadurch kam es bei <strong>den</strong> Radfahrstreifen nur in Ausnahmefällen<br />

zu kritischen Situationen. An diesen Beispielen kann gut nachvollzogen<br />

wer<strong>den</strong>, das Fahrbahnmarkierungen verkehrspsychologisch positiv auf die Verkehrsteilnehmer<br />

wirken <strong>und</strong> deshalb dazu beitragen können, <strong>den</strong> Straßenraum zu<br />

gliedern sowie sicherere Verkehrsflächen <strong>für</strong> Radfahrer zu schaffen.<br />

36<br />

Vgl. ebenda<br />

37<br />

Vgl. Klebesberger, D.: a.a.O., Seite 186<br />

38<br />

Vgl. ebenda<br />

39<br />

Vgl. ebenda, Seite 187<br />

40<br />

Vgl. Robatsch, K. / Stratil-Sauer, G.: „Mehrzweckstreifen – <strong>Radverkehr</strong>sführung auf schmalen Fahrbahnen“<br />

in: Internationales Verkehrswesen (54) 6/2002<br />

41<br />

Vgl. Ketterer, W.: a.a.O., Seite 50<br />

16


1.2.3 <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

17<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> dienen, wie andere soziale Normen auch dazu, „die Willkür in der<br />

Beziehung von Menschen zueinander“ 42 zu begrenzen <strong>und</strong> „ein gewisses Maß an<br />

wechselseitiger Erwartbarkeit des <strong>Verhalten</strong>s“ 43 zu gewährleisten. „Das bedeutet,<br />

dass die <strong>Verkehrsregeln</strong> eine Form von Rollenvorschriften darstellen, auf deren Basis<br />

erst eine Interaktion zwischen Partnern ermöglicht wird.“ 44 <strong>Verkehrsregeln</strong> sind in<br />

diesem Sinne Konventionen, <strong>den</strong>en die Verkehrsteilnehmer vertrauen bzw. vertrauen<br />

müssen. Dies gilt umso mehr, als bei der Mehrzahl an Interaktionsbeziehungen eine<br />

direkte Kommunikation zwischen <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern nicht möglich ist. 45 Daher<br />

wird auch verständlich, warum betroffene Verkehrsteilnehmer besonders empfindlich<br />

auf Verstöße reagieren, die ihren gr<strong>und</strong>legen<strong>den</strong> Erwartungen zuwiderlaufen. “In<br />

dem Augenblick, in dem <strong>Verkehrsregeln</strong> nicht mehr der Strukturierung von Erwartungen<br />

dienen, haben sie eine wesentliche Komponente verloren“. 46 Das bedeutet, dass<br />

mit zunehmender Zahl der Missachtung der Verkehrsregel, die vorgesehenen bzw.<br />

angedrohten Sanktionen ihre präventive Wirkung verlieren. 47 „Im Sinne einer Rückkoppelung<br />

wird dadurch die Zahl der Missachtungen immer größer <strong>und</strong> das Missachten<br />

wird gewissermaßen zum neuen Normverhalten.“ 48<br />

Da Menschen intentional handeln <strong>und</strong> versuchen, mit Hilfe geeignet erscheinen<strong>den</strong><br />

verfügbaren Mitteln auf der Gr<strong>und</strong>lage ihrer jeweiligen Möglichkeiten ihre persönlichen<br />

Ziele zu verwirklichen, sollten die <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern nicht<br />

zu viel zumuten. 49 „Schon ungewohnte <strong>Verhalten</strong>sweisen ließe sich der Verkehr allenfalls<br />

widerwillig aufzwingen, <strong>Verhalten</strong>svorschriften, die ihm zuviel zumuten, würde<br />

er (der Verkehrsteilnehmer) nicht respektieren.“ 50<br />

Besonders <strong>für</strong> Radfahrer sollten die <strong>Verkehrsregeln</strong> aus sich selbst heraus verständlich<br />

sein, da <strong>für</strong> das Radfahren keine Fahr- oder Theorieprüfung notwendig ist. Deshalb<br />

kann von Radfahrern nicht die Verkehrsregelkenntnis erwartet wer<strong>den</strong>, wie sie<br />

etwa bei Kraftfahrern vorhan<strong>den</strong> ist. Auch neigen die Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen<br />

dazu, die Suche nach Handlungsalternativen abzubrechen, sobald ihnen die<br />

Suche nach weiteren Informationen <strong>und</strong> zusätzlichen Mitteln zu aufwendig wird. 51<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> wer<strong>den</strong> eher akzeptiert, wenn sie zweckmäßig sind <strong>und</strong> der Vorteil<br />

durch diese Regeln allen Verkehrsteilnehmern unmittelbar oder zumindest mittelbar<br />

einleuchtend ist. <strong>Verkehrsregeln</strong> stellen einen <strong>Verhalten</strong>skodex dar, die eine schnellere<br />

<strong>und</strong> sicherere Nutzung von Straßen ermöglicht. Die Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

42<br />

Popitz 1961 zitiert nach Büschges, G. in: Lang, E.: Der Mensch im Straßenverkehr, Ferdinand Enke<br />

Verlag, Stuttgart 1993, Seite 86<br />

43<br />

Kaufmann 1987 zitiert nach Büschges, G.: a.a.O., Seite 86<br />

44<br />

Ellinghaus, D. / Welbers, M.: Vorschrift <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong>, a.a.O., Seite 14<br />

45<br />

Vgl. Ebenda<br />

46<br />

Ebenda, Seite 15<br />

47<br />

Vgl. Jacob, O.: Ursachen der Nichtwirksamkeit von Verkehrsvorschriften in: Zeitschrift <strong>für</strong> Verkehrssicherheit,<br />

Ausgabe 3/84, Seite 100<br />

48<br />

Ebenda<br />

49<br />

Vgl. Büschges, G.: a.a.O., Seite 89<br />

50<br />

Hentschel, P.: Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, Beck Verlag, München 2001, Seite 319<br />

51<br />

Vgl. Büschges, G.: a.a.O., Seite 89


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

wird umso eher erzielt sein, je deutlicher sie in eigennützigem Sinn als Hinweis zur<br />

Selbstsicherung <strong>und</strong> weniger als abstrakte, autoritäre Ordnung dargestellt wer<strong>den</strong>. 52<br />

Durch <strong>Verkehrsregeln</strong> wird das <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer normiert, wodurch<br />

der Straßenverkehr <strong>für</strong> alle berechenbarer <strong>und</strong> sicherer wird. Wichtig bei normierten<br />

<strong>Verhalten</strong> ist, dass normkonformes <strong>Verhalten</strong> belohnt wird <strong>und</strong> damit eine Verstärkung<br />

erfährt, während normabweichendes <strong>Verhalten</strong> von der Polizei bestraft, d.h. mit<br />

negativen Sanktionen belegt wird. 53 Dies ist verkehrspsychologisch wichtig damit die<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> auch von der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer befolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Büschges geht angesichts der Vielzahl von zu beobachten<strong>den</strong> Verstößen gegen <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

noch einen Schritt weiter als Kuller et al., die der Polizei alleine die Kontrolle<br />

Verkehrsregelbefolgung überlassen. 54 Büschges dagegen hält die soziale Kontrolle<br />

„von Personen, zu <strong>den</strong>en im sozialen Nahbereich Bindungen bestehen, <strong>und</strong> vor<br />

deren Urteil man gerne bestehen möchte <strong>für</strong> erheblich wichtiger als Drohungen, die<br />

aus dem allgemeinen sozialen Raum oder gar aus dem staatlichen Bereich kommen“.<br />

55 Dieser Kontrolleffekt kann aber auch umgekehrt wirken. Als Beispiel seien<br />

hier zwei jugendliche Fre<strong>und</strong>e genannt, wobei der eine, um vor seinem Fre<strong>und</strong> nicht<br />

als „Angsthase“ dazustehen, diesem ebenfalls bei Rot über die Ampelkreuzung folgt.<br />

Die <strong>Verkehrsregeln</strong> als Rollenvorschriften können also durchaus mit andern Rollen in<br />

Konflikt geraten. 56 „Möglicherweise wirkt (daher) das (ordnungs- <strong>und</strong>) strafrechtliche<br />

Normensystem <strong>und</strong> das staatliche Zwangsinstrumentarium insgesamt noch nicht<br />

einmal sek<strong>und</strong>är, sondern erst tertiär über zahlreiche Vermittlungsprozesse“. 57<br />

Bestätigt wird dies durch die Feststellung von Ellinghaus, der ein weit verbreitetes<br />

„Kosten<strong>den</strong>ken“ gerade bei schwachen Sanktionen <strong>für</strong> Regelübertretungen erkannt<br />

hat. 58 Gerade bei Regelübertritten, die einen zeitlichen Vorteil bringen, wird das einmal<br />

bezahlte Ordnungsgeld (wenn der Verkehrssünder überhaupt erwischt wird), mit<br />

<strong>den</strong> vielen Malen aufgerechnet, an <strong>den</strong>en der Verkehrssünder unbehelligt blieb <strong>und</strong><br />

durch <strong>den</strong> Regelverstoß sein Fahrziel schneller erreicht hatte. Deshalb geht Ellinghaus<br />

davon aus, dass Verkehrsverstöße teilweise „kalkuliert“ begangen wer<strong>den</strong>. 59<br />

Ob härtere Sanktionen, wie z.B. Fahrverbote, die Lösung sein können, wird durch die<br />

These von Büschges entkräftet. So kommt Erwachsenen im Allgemeinen oder insbesondere<br />

Prominenten eine Vorbildfunktion zu. So trat der Formel 1 - Pilot Michael<br />

Schumacher 2005 bei der Kampagne „Erst <strong>den</strong>ken - dann lenken“ im Bereich des<br />

Kraftfahrzeugsverkehrs <strong>für</strong> mehr Verkehrssicherheit an. 60<br />

52<br />

Vgl. Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G: a.a.O, Seite 173<br />

53<br />

Vgl. Büschges, G.: a.a.O., Seite 87<br />

54<br />

Vgl. Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G: a.a.O, Seite 174<br />

55<br />

Büschges, G.: a.a.O., Seite 88<br />

56<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Welbers, M.: a.a.O., Seite 16<br />

57<br />

Kerner 1986 zitiert nach Büschges, G.: a.a.O., Seite 88<br />

58<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Welbers, M.: a.a.O., Seite 15<br />

59<br />

Vgl. ebenda, Seite 16<br />

60<br />

Vgl. Automobilclub von Deutschland unter: http://www.avd.de/index.php?id=292<br />

18


1.2.4 Verkehrszeichen<br />

19<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Ein Teil der <strong>Verkehrsregeln</strong>, die nur <strong>für</strong> bestimmte Bereiche des Verkehrsraums gelten,<br />

wer<strong>den</strong> durch Verkehrszeichen am Fahrbahnrand verdeutlicht. Welche verkehrspsychologischen<br />

Anforderungen bestehen gegenüber <strong>den</strong> Verkehrszeichen?<br />

Wichtigster Gesichtspunkt <strong>für</strong> die Wahrnehmbarkeit von Verkehrszeichen ist ihr Auffälligkeitswert,<br />

wie mehrere Untersuchungsergebnisse gezeigt haben. 61 Welche verkehrspsychologischen<br />

Anforderungen an Verkehrszeichen bestehen, zeigt die Forschungsarbeit<br />

von Schoppert et. al. 62 über Gestaltungsgesichtspunkte <strong>für</strong> Richtungsanzeigen.<br />

Obwohl <strong>für</strong> richtungweisende Verkehrsschilder erarbeitet, treffen die beschriebenen<br />

Voraussetzungen auf alle Verkehrszeichen zu.<br />

Verkehrszeichen sollen so gestaltet <strong>und</strong> aufgestellt sein, dass die durch sie gegebenen<br />

Informationen eindeutig <strong>und</strong> auf alle bestehen<strong>den</strong> Alternativen bezogen sind,<br />

aber ihr Sinn in der verfügbaren Zeit erfassbar wer<strong>den</strong> kann. Nur so ist sicherzustellen,<br />

dass Verkehrszeichen von <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern nicht missverstan<strong>den</strong> bzw.<br />

falsch gedeutet wer<strong>den</strong>. Die Verkehrszeichen sollen eine Kontinuität aufweisen, d.h.<br />

die gegebene Information soll an die Informationen aus <strong>den</strong> vorangegangenen Zeichen<br />

anschließen <strong>und</strong> diejenigen aus folgen<strong>den</strong> Zeichen vorbereiten. Auch sollten<br />

Verkehrszeichen nur bedarfsbezogen aufgestellt wer<strong>den</strong>, um eine Informationsflut zu<br />

verhindern. Dies ist besonders wichtig, weil die Wahrnehmbarkeit klar auf höchstens<br />

zwei gleichzeitig vorgegebene Zeichen beschränkt ist. 63 Außerdem wer<strong>den</strong> Verkehrszeichen,<br />

bei deren Missachtungen der Verkehrsteilnehmer sich selbst gefährdet, besser<br />

wahrgenommen als Verkehrszeichen, bei <strong>den</strong>en andere Verkehrsteilnehmer gefährdet<br />

wer<strong>den</strong>. So wird ein Stoppschild eher wahrgenommen als ein Hinweis auf<br />

einen Fußgängerüberweg. 64 Deshalb gilt es eine Reizüberflutung durch zu viele an<br />

einem Ort aufgestellte Verkehrszeichen zu verhindern.<br />

Ein Verkehrsschild mit seinem Symbol wirkt gleichzeitig als eine Art Verstärker im<br />

Sinne der Lerntheorie, bei der der Fahrer immer wieder auf die entsprechende Regel<br />

hingewiesen wird. 65 Hingegen fällt <strong>für</strong> die Verkehrsvorschriften, die kein solches<br />

Symbol bzw. Verkehrszeichen besitzen diese Form der Verstärkung fort.<br />

Die <strong>Verkehrsregeln</strong>, die nicht in sichtbaren Symbolen repräsentiert wer<strong>den</strong> können,<br />

müssen daher auf andere Weise in Erinnerung gerufen wer<strong>den</strong> oder im lerntheoretischen<br />

Sinne verstärkt wer<strong>den</strong>. Dies geschieht in der Praxis durch spezielle Kampagnen<br />

(z.B. gegen Alkohol am Steuer) oder durch intensive Verweise auf die Konsequenzen<br />

des abweichen<strong>den</strong> <strong>Verhalten</strong>s. 66<br />

61<br />

Vgl. Klebesberg, D.: a.a.O., Seite 190<br />

62<br />

Schoppert et.al.: Some principles of freeway directional signing based on motorist´s experience,<br />

Highway Research Board Bulletin, 1960<br />

63<br />

Vgl. Klebesberg, D.: a.a.O., Seite 195<br />

64<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr: Weniger Verkehrszeichen – bessere Beschilderung, Bergisch Gladbach<br />

1990, Seite 8<br />

65<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Welbers, M.: a.a.O., Seite 12<br />

66<br />

Vgl. ebenda, Seite 12 f


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

1.2 5 Zusammenfassung<br />

Die <strong>Verkehrsregeln</strong> nehmen mehr als nur eine Lenkungsfunktion der Verkehrsteilnehmer<br />

wahr. Sie stellen vielmehr ein komplexes System aus <strong>Verhalten</strong>sanweisungen<br />

dar, dem die Verkehrsteilnehmer vertrauen müssen <strong>und</strong> aus <strong>den</strong>en gegenüber anderen<br />

Verkehrsteilnehmern Erwartungen über deren <strong>Verhalten</strong> entstehen. Daher bestehen<br />

gegenüber <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> aus verkehrspsychologischer Sicht bestimmte<br />

Anforderungen. Eine große Bedeutung kommt dabei der Straßenraumgestaltung zu,<br />

da anderes als bei Schulungsmaßnahmen jeder Verkehrsteilnehmer beeinflusst wer<strong>den</strong><br />

kann. So konnte der Sicherheitsabstand zwischen Fahrrädern <strong>und</strong> Kraftfahrzeugen<br />

alleine durch Fahrbahnmarkierungen erhöht wer<strong>den</strong>.<br />

Die <strong>Verkehrsregeln</strong> müssen mit <strong>den</strong> <strong>für</strong> die Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Mitteln erfassbar sein <strong>und</strong> dürfen diesen nicht zu viel abverlangen. Ungewohnte<br />

<strong>Verhalten</strong>sweisen lassen sich <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern nur schwer aufzwingen,<br />

was zu einer Nichteinhaltung der <strong>Verkehrsregeln</strong> führen würde. Auch müssen<br />

die <strong>Verkehrsregeln</strong> ohne die Verwaltungsordnung verständlich sein, da Radfahrern<br />

durch die fehlende Fahr- <strong>und</strong> Regelprüfung nicht eine gleich hohe Regelkenntnis abverlangt<br />

wer<strong>den</strong> kann wie Kraftfahrzeugführern.<br />

Verkehrszeichen, als Symbole <strong>für</strong> die an bestimmten Orten gelten<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong>,<br />

sollten so entworfen <strong>und</strong> aufgestellt wer<strong>den</strong>, dass ihr Sinn in der zur Verfügung<br />

stehen<strong>den</strong> Zeit unmissverständlich erkannt wer<strong>den</strong> kann. Diese sollten, um einen<br />

„Schilderwald“ zu vermei<strong>den</strong>, nur bedarfsbezogen aufgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong> wird wahrscheinlicher, je deutlicher sie als Hinweis<br />

zur Selbstsicherung <strong>und</strong> weniger als abstrakte, autoritäre Ordnung dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Ordnungsrechtlichen Strafen <strong>für</strong> Verkehrssünder wer<strong>den</strong> dabei eine geringe<br />

Wirksamkeit zur Steigerung der Verkehrsmoral beigemessen.<br />

Die gesellschaftliche Kontrolle wird dagegen als viel versprechende Alternative angesehen.<br />

20


1.3 Verkehrssicherheit & Verkehrsmoral<br />

1.3.1 Verkehrssicherheit<br />

21<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Verkehrssicherheit lässt sich laut Klebelsberg 67 nach unterschiedlichen Kriterien<br />

bestimmen. Übergeordnetes Kennzeichen möglicher Sicherheitskriterien ist ihr unterschiedlicher<br />

Abweichungsgrad vom Normalverhalten.<br />

„Klebelsberg ordnet die Sicherheitskriterien auf einem Kontinuum an, das vom Normverhalten<br />

über Regelverstöße, Konflikte bis hin zum Unfall reicht.“ „Auf diesem Kontinuum<br />

nimmt vom Normverhalten bis hin zum Unfall die Auftretenshäufigkeit <strong>und</strong><br />

damit die Beobachtbarkeit ab, während die Zufallsabhängigkeit zunimmt.“ 68<br />

Bisher wurde die Verkehrssicherheit immer durch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Verkehrstoten sowie verletzten Personen gemessen. Für <strong>den</strong> Bereich<br />

des <strong>Radverkehr</strong>s fin<strong>den</strong> sich die Zahlen der polizeilich aufgenommenen Unfälle beim<br />

Statistischen B<strong>und</strong>esamt.<br />

Aus der Tabelle 1 ist ersichtlich, dass die Zahl der Unfälle, bei <strong>den</strong>en Radfahrer zu<br />

Scha<strong>den</strong> kamen, über die Jahre ungefähr gleich blieb. Die Zahl der verunglückten<br />

Radfahrer lag immer bei ca. 70.000. Die Zahl der getöteten Radfahrer ist da<strong>für</strong> seit<br />

Anfang der neunziger Jahre deutlich gesunken. Auch die Zahl der Radfahrer, die im<br />

Verkehr schwer verletzt wur<strong>den</strong>, ist über die Jahre inner- wie außerorts gesunken.<br />

Tabelle 1: Anzahl der Verkehrsunfälle mit verunglückten Radfahrern 69<br />

Jahr Verunglückte Getötet Schwerverletzte Leichtverletzte<br />

insgesamt<br />

inner - außerorts inner - außerorts<br />

1991 70.930 925 14.216 3.482 47.514 4.793<br />

1992 78.386 906 15.274 3.654 53.425 5.127<br />

1993 72.053 821 14.058 3.410 49.112 4.652<br />

1994 74.373 825 14.554 3.487 50.663 4.844<br />

1995 72.352 751 14.152 3.400 49.281 4.768<br />

1996 65.988 594 12.819 2.928 45.519 4.128<br />

1997 72.667 679 13.831 3.281 50.317 4.559<br />

1998 68.314 637 12.699 2.925 47.839 4.214<br />

1999 75.696 662 13.481 3.259 53.495 4.799<br />

2000 73.397 659 12.581 3.001 52.288 4.864<br />

2001 71.714 635 11.837 2.904 51.265 5.073<br />

2002 70.746 583 11.280 2.745 51.068 5.070<br />

2003 76.275 616 11.896 2.903 55.525 5.335<br />

2004 73.637 475 11.344 2.662 54.237 4.919<br />

2005 78.434 575 12.011 2.637 58.092 5.119<br />

67 Klebesberg, D.: a.a.O., Seite 20 f.<br />

68 Klebelsberg zitiert nach Ketterer, W.: a.a.O., Seite 26<br />

69 Zahlen der Jahre 1991 - 2004 Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Zweiradunfälle im Straßenverkehr, Wiesba<strong>den</strong><br />

2006; Zahl von 2005 Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Verkehrsunfälle 2005 – Fachserie 8, Reihe 7, Tabelle<br />

5.2 Wiesba<strong>den</strong> 2006


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Da<strong>für</strong> stieg die Anzahl der leicht verletzten Radfahrer inner- wie außerorts an. Allge-<br />

mein ist festzustellen, dass fast 90% der Verkehrsunfälle mit Radfahrern innerorts<br />

registriert wer<strong>den</strong>. Jedoch sind die Folgen der <strong>Radverkehr</strong>sunfälle außerorts besonders<br />

folgenschwer, wie man an dem Anteil der Schwerverletzten außerorts sehen<br />

kann. Auch ereigneten sich im Jahre 2000 fast 44% aller Unfälle mit tödlichen Folgen<br />

<strong>für</strong> Radfahrer auf Außerortsstraßen. 70<br />

Der Nationale <strong>Radverkehr</strong>splan stellte <strong>für</strong> das Jahr 2000 fest, dass die Verkehrssicherheit<br />

der Radfahrer in <strong>den</strong> letzten Jahren nicht der insgesamt positiven Entwicklung<br />

der Verkehrssicherheit folgt, wie die Entwicklung der Unfallzahlen zeigt. 71<br />

Besonders unfallgefährdet sind Kinder, männliche Jugendliche bis 18 Jahren <strong>und</strong> ältere<br />

Menschen. 72 Häufigster Unfallgegner (75%) ist der PKW, wobei allerdings die<br />

Radfahrer nur zu 28% Hauptverursacher dieser Unfälle sind. 73 Besonders häufig<br />

(64%) trug der Radfahrer die Hauptschuld bei Unfällen mit Fußgängern. 74<br />

Unfallursachen mit Personenschä<strong>den</strong> <strong>und</strong> Radfahrerbeteiligung ist auch ein regelabweichendes<br />

Fehlverhalten der Radfahrer. Die häufigsten Fehlverhalten der Radfahrer<br />

mit Unfallfolgen sind: (immer der Anteil <strong>für</strong> das Jahr 2004)<br />

• falsche Straßenbenutzung (25% )<br />

• Abbiegen, Wen<strong>den</strong>, Rückwärtsfahren (11%)<br />

• Vorfahrt, Vorrang (11%)<br />

• Alkoholeinfluss (9%)<br />

• nicht angepasste Geschwindigkeit (7%)<br />

Die falsche Straßenbenutzung umfasst dabei die verbotswidrige Nutzung von Fußwegen,<br />

das Fahren entgegengesetzt der Einbahnstraße oder beispielsweise die Benutzung<br />

linksseitiger Radwege sowie das Fahren auf der Straße, wenn ein benutzungspflichtiger<br />

Radweg vorhan<strong>den</strong> ist. 75<br />

Die meisten Unfälle passieren dabei tagsüber innerhalb von Ortschaften auf trockenen<br />

Straßen. 76 Dabei sind Radfahrer mit einem Führerschein weit weniger in Unfälle<br />

verwickelt als Radfahrer ohne Führerschein. 77 Es ist aber zu beachten, dass ein Großteil<br />

der Nichtführerscheinbesitzer Jugendliche zwischen 14 <strong>und</strong> 17 Jahren sind.<br />

Doch sind solche Unfallzahlen leider nur bedingt aussagekräftig. Zwar stellen diese<br />

eine zusammenfassende quantitative Charakterisierung der Unfälle in der B<strong>und</strong>esre-<br />

70<br />

Vgl. BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, Berlin 2002, Seite 67<br />

71<br />

Vgl. ebenda<br />

72<br />

Vgl. ebenda<br />

73<br />

Vgl. Statistisches B<strong>und</strong>esamt (Hrsg.): Zweiradunfälle im Straßenverkehr, Wiesba<strong>den</strong> 2006, Seite 3<br />

74<br />

Vgl. ebenda<br />

75<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, a.a.O., Seite 39<br />

76 Vgl. ebenda, Seite 184<br />

77 Vgl. ebenda, Seite 15<br />

22


23<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

publik Deutschland dar, doch geben diese das wirkliche Unfallgeschehen nur mehr<br />

oder weniger verzerrt wieder. 78<br />

Eine Untersuchung zeigte deutlich, dass die Dunkelziffer <strong>für</strong> Unfälle mit Personenschä<strong>den</strong><br />

bei Radfahrern ca. 93% betrug. 79 Alleinunfälle, aber auch Radfahrer – Radfahrer<br />

<strong>und</strong> Radfahrer – Fußgängerunfälle vor allem ohne oder mit leichtem Personenscha<strong>den</strong>,<br />

sind demnach in der amtlichen Statistik deutlich unterrepräsentiert. 80<br />

Diese Abweichungen wer<strong>den</strong> von Hakkert <strong>und</strong> Hauer 81 bestätigt, die feststellten,<br />

„dass zwar die Genauigkeit der Unfallerhebung mit der Unfallschwere ansteigt- oder<br />

anders herum: vor allem leichtere Unfälle wer<strong>den</strong> oft nicht gemeldet-, doch selbst die<br />

Erfassung der Unfälle mit Todesfolge ist nicht fehlerfrei.“ „Grayson <strong>und</strong> Hakkert 82<br />

weisen darauf hin, dass vor allem Unfälle von ungeschützten Verkehrsteilnehmern<br />

(z.B. Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer) weniger oft erfasst wer<strong>den</strong> als solche von „geschützten“<br />

Teilnehmern, wie Fahrern <strong>und</strong> Mitfahrern von Kraftfahrzeugen.“ „Somit vermitteln<br />

die Unfallstatistiken vor allem bei Fahrradunfällen nur ein ungenaues Bild über<br />

das wirkliche Unfallgeschehen.“ 83<br />

Neben Verkehrsunfällen sollen auch Verkehrskonflikte betrachtet wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong>n Verkehrskonflikte<br />

stellen ein Verkehrssicherheitsrisiko dar, wenn diese am selben Ort<br />

durch dasselbe Verkehrsverhalten oder durch dieselbe Verkehrssituation auftreten.<br />

Ein Verkehrskonflikt tritt ein, wenn sich Verkehrsteilnehmer räumlich <strong>und</strong> zeitlich so<br />

annähren, dass die zunehmend wahrscheinlicher wer<strong>den</strong>de Kollision nur durch ein<br />

kritisches Manöver (z.B. Bremsen, Beschleunigen, Ausweichen) vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

kann. 84 Diese Definition schließt Fahrkonflikte von Einzelfahrzeugen aus, was nicht<br />

etwa bedeutet, dass diese zu vernachlässigen sind.<br />

Verkehrskonflikte lassen<br />

sich in drei Konfliktschwerestufen<br />

leicht, mittel <strong>und</strong><br />

schwer einteilen, wobei<br />

die Art des Fahrmanövers,<br />

um eine<br />

Kollision zu verhindern,<br />

vom kontrollierten<br />

Bremsen bzw.<br />

Spurwechsel über heftiges<br />

Bremsen<br />

<strong>und</strong>/oder abrupter<br />

Abb. 2: Die Verkehrsbegegnungen <strong>und</strong> ihre Indikatoren<br />

Spurwechsel bis zur<br />

(Quelle: Zimolong, B.: Verkehrskonflikttechnik)<br />

78<br />

Vgl. Ketterer, W.: a.a.O., Seite 27<br />

79<br />

Vgl. Hautzinger, H. et al.: Dunkelziffer bei Unfällen mit Personenschä<strong>den</strong>, Wirtschaftsverlag NW,<br />

Verlag <strong>für</strong> neue Wiss., Bremerhaven 1993, Seite 63<br />

80<br />

Vgl. ebenda<br />

81<br />

Hakkert, S. / Hauer, E.: The extent and implications of incomplete and inaccurate acci<strong>den</strong>t reporting<br />

in: Rothengatter, J.A. / de Bruin, R.A.: Road user behaviour – theory and research, Van Gorcum,<br />

Assen 1988<br />

82<br />

In ihrem Buch: Grayson, G.B. / Hakkert, S.: Acci<strong>den</strong>t analysis and conflict behavior in:<br />

Rothengatter, J.A. / de Bruin, R.A.: Road user and traffic safety, Van Gorcum, Assen 1987<br />

83<br />

Ketterer, W.: a.a.O., Seite 27<br />

84<br />

Erke, H. /Gstalter, H. zitiert nach Ketterer, W.: a.a.O., Seite 31


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Notbremsung <strong>und</strong>/oder Ausweichen in letzter Sek<strong>und</strong>e immer kritischer wird. 85 Die<br />

Konfliktstufe vier ist der Verkehrskonflikt, der eine Kollision zwischen zwei oder mehreren<br />

Verkehrsteilnehmern zur Folge hat, also zu einem Unfall führt.<br />

Nur in <strong>den</strong> seltensten Fällen wer<strong>den</strong> Verkehrskonflikte erfasst, wobei gerade auf diese<br />

gefährliche Situationen eingegangen <strong>und</strong> Möglichkeiten <strong>für</strong> ihre Beseitigung gesucht<br />

wer<strong>den</strong> müsste. 86 Zur Unfallprävention gehört gerade auch die Verringerung<br />

der Zahl der Verkehrskonflikte. Allerdings ist bei der Unfallprävention aus der psychologischen<br />

Perspektive ein Punkt zu beachten.<br />

„Die Teilnahme am Straßenverkehr ist verknüpft mit Risiken; ein angemessener Umgang<br />

mit diesen Risiken ist nur möglich, wenn Verkehrsteilnehmer diese Risiken im<br />

Straßenverkehr erkennen können.“ „Sicherheitsmaßnahmen, die eine Verringerung<br />

der Risikowahrnehmung erzielen, führen zu reaktiven <strong>Verhalten</strong>sanpassungen.“<br />

„Eine Reduktion (gerade) der geringfügigen Konflikte mag zwar „objektiv“ betrachtet<br />

das Gefährdungspotential verringern, aber zugleich reduziert sie die Wahrnehmung<br />

der Risiken. Dies führt zu einer Vernachlässigung der Gefahr <strong>und</strong> dementsprechend<br />

zu reaktiven <strong>Verhalten</strong>sanpassungen, die letztendlich die Gefährlichkeit wieder erhöhen.“<br />

87<br />

Deshalb soll die Unfallprävention z.B. durch Baumaßnahmen nicht darauf abzielen,<br />

Verkehrskonflikte generell zu verhindern, sondern lediglich schwere Verkehrskonflikte<br />

zu vermei<strong>den</strong>, während schwache Konflikte als Ausdruck von einer gewissen Verkehrsunsicherheit<br />

die Verkehrsteilnehmer letztendlich zu einem vorsichtigen Fahrverhalten<br />

führen. 88<br />

Sollten Regelverstöße zu gefährlichen Verkehrsituation bzw. Verkehrskonflikten führen,<br />

muss nach <strong>den</strong> Ursachen <strong>für</strong> die Regelverstöße sowie Möglichkeiten zur vermehrten<br />

Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong> gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

1.3.2 Verkehrsmoral<br />

Bis heute gilt die verbreitete Meinung, dass sich die Verkehrsmoral sich seit Jahren<br />

verschlechtere, <strong>und</strong> so von einem Verfall der Sitten gesprochen wer<strong>den</strong> könne.<br />

Dies können Ellinghaus <strong>und</strong> Steinbrecher nicht bestätigen, da sich die Anzahl der Regelverstöße<br />

als auch die Einhaltung der <strong>Verkehrsregeln</strong> weder in Deutschland noch in<br />

<strong>den</strong> untersuchten europäischen Staaten verändert haben. 89<br />

85<br />

Zimolong, B.: Verkehrskonflikttechnik – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anwendungsbeispiele in:<br />

Unfall- <strong>und</strong> Sicherheitsforschung Straßenverkehr Heft Nr. 35, B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen (Hrsg.),<br />

Köln 1982, Seite 29<br />

86<br />

Vgl. Ketterer, W.: a.a.O., Seite 34<br />

87<br />

Ebenda, Seite 34<br />

88<br />

Vgl. ebenda, Seite 34<br />

89<br />

Vgl. Neue Zeitschrift <strong>für</strong> Verkehrsrecht unter:<br />

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=59112B0096A34741849D83D219245106&docid=1<br />

5778&docClass=NEWS&site=NZV&from=NZV.015 Stand: 30.06.06<br />

24


25<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Dabei gilt als Hauptursache <strong>für</strong> die Regelverstöße vor allem der Egoismus des einzelnen<br />

Verkehrsteilnehmers. Dennoch sei die Verkehrsmoral nicht in Gefahr, gehen<br />

doch Ellinghaus <strong>und</strong> Steinbrecher davon aus, dass angesichts der steigen<strong>den</strong> Fahrzeugmengen<br />

auf einem begrenzten Straßennetz <strong>den</strong> Autofahrern keine weitere Wahl<br />

bleibe sich <strong>den</strong> äußeren Zwängen anzupassen. 90 Dabei hat die Ten<strong>den</strong>z zugenommen<br />

Regeln im Kontext zu sehen <strong>und</strong> dann über deren Befolgung selbst zu entschei<strong>den</strong>. 91<br />

Somit ist die Regelkraft von Verkehrsvorschriften begrenzt, welche in <strong>den</strong> letzten 20<br />

Jahren durch immer detailliertere Verkehrsvorschriften noch weiter abgesenkt wurde.<br />

"Im Verkehrsalltag ist regelwidriges <strong>Verhalten</strong> weit verbreitet, <strong>und</strong> trotz aller Vorschriften<br />

gelingt es weder, Konflikte <strong>und</strong> Unfälle zu vermei<strong>den</strong>, noch <strong>den</strong> Verkehr<br />

stets flüssig zu halten." 92<br />

Dabei nehmen die <strong>Verkehrsregeln</strong> nach Meinung der Kraftfahrer eine bedeutende<br />

Rolle <strong>für</strong> das eigene Verkehrsverhalten ein <strong>und</strong> kommen damit anderen Einflussfaktoren<br />

zuvor. 93 Doch ist diese Eigeneinschätzung kritisch zu betrachten, spiegeln doch<br />

die Antworten der Befragten nicht die objektive Einflussstärke der Faktoren wider,<br />

wie dieselbe Untersuchung gezeigt hatte. 94 Die objektive Einflussstärke wäre allerdings<br />

nur mit komplizierten Beobachtungs- <strong>und</strong> Messverfahren zu ermitteln.<br />

Allerdings ist eine Ten<strong>den</strong>z zu beobachten, dass die <strong>Verkehrsregeln</strong> sowie die Verkehrszeichen<br />

an Bedeutung zugenommen haben, <strong>den</strong>n diesen wird in einer Umfrage<br />

im Jahr 2000 ein größeres Gewicht zugemessen als noch im Jahre 1978. 95 Trotzdem<br />

wird die Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong> nicht mehr als Garant <strong>für</strong> Sicherheit erlebt,<br />

jedoch als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Verkehrsflüssigkeit. 96<br />

1.3.3 Die Beziehung zwischen Radfahrer <strong>und</strong> <strong>den</strong> übrigen Verkehrsteilnehmern<br />

Aus dem Untersuchungsbericht „Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte“ von Uniroyal wird<br />

deutlich, dass in der Beziehung zwischen Radfahrern <strong>und</strong> <strong>den</strong> anderen Verkehrsteilnehmern<br />

eine Einstellungs- <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong>sänderung erfolgen muss. Es herrscht statt<br />

des gewünschten Miteinanders der Verkehrsteilnehmer <strong>und</strong> gegenseitiger Rücksichtnahme<br />

Konfrontation vor, wobei häufig die Radfahrer in die Rolle des Schuldigen gedrängt<br />

wer<strong>den</strong>. 97<br />

„Dem Hauptvorwurf dem sich Radfahrer ausgesetzt sehen, ist der der fehlen<strong>den</strong> oder<br />

unzureichen<strong>den</strong> Regelbefolgung.“ „Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass<br />

90<br />

Vgl. Neue Zeitschrift <strong>für</strong> Verkehrsrecht unter: a.a.O.<br />

91<br />

Vgl. ebenda<br />

92<br />

Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Verfall der Sitten – Eine Untersuchung über die Entwicklung der<br />

Verkehrsmoral der letzten Jahrzehnte, 25. Uniroyal Verkehrsuntersuchung, Köln / Hannover 2000,<br />

Seite 14<br />

93<br />

Vgl. ebenda, Seite 147<br />

94<br />

Vgl. ebenda, Seite 148<br />

95<br />

Vgl. ebenda, Seite 150<br />

96<br />

Vgl. ebenda, Seite 162<br />

97<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, IFAPLAN, Köln/Aachen 1993,<br />

Seite 178


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

die Regelmissachtung unter Radlern nicht ausgeprägter ist als beispielsweise unter<br />

Fußgängern.“ „Das eigentliche Problem resultiert daraus, dass zahlreiche Regelverstöße<br />

unter Missachtung deren Gefährlichkeit <strong>und</strong> Außerachtlassung des Verkehrsumfelds<br />

begangen wer<strong>den</strong>.“ 98<br />

Ellinghaus <strong>und</strong> Steinbrecher halten es deshalb <strong>für</strong> erforderlich, dass Radfahrern die<br />

mit <strong>den</strong> Regelverstößen verbun<strong>den</strong>en Risiken stärker ins Bewusstsein gerufen wer<strong>den</strong><br />

sollte. 99 Auch sollte die Sicht oder fehlende Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer<br />

zum Radfahrer mit in die <strong>Verhalten</strong>sweisen der Fahrradfahrer einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

100 Dabei wäre es von Vorteil wenn sich die Verkehrsarten nicht als Konkurrenten<br />

sondern eher als Partner im Verkehr sehen wür<strong>den</strong>. Als Beispiel sollten Kraftfahrer<br />

Radfahrer nicht als mobile Hindernisse sehen, die ihrem schnellem Vorankommen im<br />

Wege stehen.<br />

Die wechselseitige Kommunikation zwischen <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern wird <strong>für</strong> wichtig<br />

erachtet, kann sie doch dazu beitragen, dass ein besseres Miteinander entsteht.<br />

Als positives Beispiel wer<strong>den</strong> Radfahrer in Münster angeführt, die in Kreisverkehren<br />

per Handzeichen anzeigten, im Kreisverkehr weiterfahren zu wollen. 101<br />

Diese wechselseitige Kommunikation wird aber durch großflächige Verkehrsanlagen<br />

wie z.B. Straßenkreuzungen verhindert, wie Echterhoff feststellte. 102<br />

Allerdings wurde auch festgestellt, dass Radfahrer aggressiv wer<strong>den</strong>, wenn ihnen<br />

lediglich ein unzureichender Radweg oder ein kaum nutzbarer Verkehrsraum zugewiesen<br />

wird. 103 Regelabweichungen sind die Folge, was zu gefährlichen Verkehrssituationen<br />

sowie zu einem verminderten Miteinander im Straßenverkehr führen kann.<br />

Darunter leidet die wechselseitige Kommunikation zwischen Radfahrern <strong>und</strong> <strong>den</strong> übrigen<br />

Verkehrsteilnehmern. Echterhoff schlägt deshalb vor, Verkehrsanlagen so zu<br />

bauen, dass sie wünschenswertes <strong>Verhalten</strong> auslösen <strong>und</strong> so die Kooperation <strong>und</strong><br />

Kommunikation zwischen allen Verkehrsteilnehmern erleichtern <strong>und</strong> fördern. 104 (s.<br />

auch Kapitel 1.2.1)<br />

Auch sieht Echterhoff ein Potential darin, durch erziehungswissenschaftliche Verkehrspädagogik<br />

die Verkehrsteilnehmer dahin zu bringen, „Probleme des Straßenverkehrs<br />

<strong>für</strong> sich selbst neu zu lösen, so zum Beispiel mit Beschränkungen, Hemmnissen<br />

<strong>und</strong> Störungen anderes umgehen zu können als bisher“. 105 Dies kann neben vielen<br />

anderen Punkten einen Beitrag dazu leisten, dass die Regeltreue im Straßenverkehr<br />

ansteigt.<br />

98<br />

Ebenda, Seite 179 f.<br />

99<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, a.a.O., Seite 180<br />

100<br />

Vgl. ebenda<br />

101<br />

Vgl. ebenda<br />

102<br />

Vgl. Echterhoff, W.: Erziehungswissenschaftliche Perspektiven <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lebensbereich Straßenver-<br />

kehr in: ZVS 3/93, Seite 98ff.<br />

103 Vgl. ebenda<br />

104 Vgl. ebenda<br />

105 Ebenda, Seite 103<br />

26


1.3.4 Zusammenfassung<br />

27<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Zahl der getöteten <strong>und</strong> schwerverletzten Radfahrer ist in <strong>den</strong> letzten 15 Jahren<br />

gesunken. Da<strong>für</strong> stieg die Zahl der Leichtverletzten im Gegenzug an. Die meisten<br />

Unfälle passieren dabei innerorts, tagsüber bei trockenem Wetter. Allerdings folgen<br />

die Unfallzahlen im <strong>Radverkehr</strong> nicht dem allgemein positiven Trend in der Verkehrssicherheit,<br />

da z.B. im Kraftfahrzeugverkehr die Gesamtzahl der Unfälle stetig abnimmt.<br />

Die Unfallzahlen geben aber nur ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Unfallgeschehens<br />

wieder, da zum einen bei der Erfassung von schweren Unfällen nicht fehlerfrei<br />

gearbeitet wird <strong>und</strong> zum anderen leichtere Unfälle im <strong>Radverkehr</strong> nur selten der Polizei<br />

gemeldet wer<strong>den</strong>. Auch Verkehrskonflikte wie Beinahunfälle können viel zu Erhöhung<br />

der Verkehrssicherheit beitragen wer<strong>den</strong> aber nur in seltensten Fällen erfasst.<br />

Gängige Auffassung ist, dass Fahrradfahrer sich nicht an die <strong>Verkehrsregeln</strong> halten<br />

<strong>und</strong> allgemein eine Verschlechterung der Verkehrsmoral festzustellen ist. Diese Thesen<br />

konnten von Ellinghaus <strong>und</strong> Steinbrecher widerlegt wer<strong>den</strong>. Die Anzahl der Regelmissachtungen<br />

sowie die Einhaltung der <strong>Verkehrsregeln</strong> haben sich weder in<br />

Deutschland noch in <strong>den</strong> anderen Untersuchungsländern gegenüber 1978 verändert.<br />

Auch ist bei <strong>den</strong> Radfahrern die Regelmissachtung genau so stark ausgeprägt wie bei<br />

Fußgängern. Allerdings wird es <strong>für</strong> notwendig gehalten, <strong>den</strong> Radfahrern die Gefährlichkeit<br />

ihrer Regelabweichungen ins Bewusstsein zu rufen. Auch solle zwischen Radfahrern<br />

<strong>und</strong> <strong>den</strong> übrigen Verkehrsteilnehmern kein Konkurrenz<strong>den</strong>ken sondern ein<br />

faires Miteinander herrschen. Dabei könnte mehr Kommunikation zwischen <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern<br />

zu einem Miteinander beitragen. Dies kann <strong>und</strong> sollte durch die<br />

bautechnische Gestaltung des Verkehrsraums unterstützt wer<strong>den</strong>.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

1.4 Historischer Rückblick der Entwicklung von <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

<strong>und</strong> Infrastruktur <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong><br />

Das erste Laufrad wurde 1813 von Herrn von Drais erfun<strong>den</strong>. Bereits 1818 erschien<br />

das erste Laufradfahrverbot in Form einer öffentlichen Bekanntmachung der Stadt<br />

Mailand, in der das Laufradfahren in der Innenstadt nachts untersagt wurde. Gr<strong>und</strong><br />

hier<strong>für</strong> war dieselbe Technikfeindlichkeit, die auch bei der Dampflokomotive großes<br />

Misstrauen in der Gesellschaft hervorgerufen hatte. 106 Dabei war das Fahrrad am<br />

Anfang im wesentlichen Sport- <strong>und</strong> Spielgerät <strong>für</strong> die begüterte Elite <strong>und</strong> hatte keine<br />

besondere Bedeutung als Stadtverkehrmittel. 107 Erst um das Jahr 1880 setzte der<br />

Durchbruch des Fahrrads im Stadtverkehr ein, nachdem das Fahrrad durch die industrielle<br />

Massenproduktion zu erschwinglichen Preisen zu haben war. 108 Von chaotischen<br />

Zustän<strong>den</strong> zwischen Radfahrern <strong>und</strong> Fußgängern wird in verschie<strong>den</strong>en Städten<br />

Europas berichtet. In Bremen verhängte 1881 die Stadt durch eine Bekanntmachung<br />

drakonische Strafen <strong>für</strong> Radfahrer, die verbotenerweise auf Fußwegen fuhren.<br />

109<br />

Es dauerte aber noch einige Jahre, bis 1906 die einzelnen B<strong>und</strong>esstaaten durch <strong>den</strong><br />

Erlass von Verordnungen <strong>und</strong> Gesetzen <strong>Verhalten</strong>svorschriften <strong>für</strong> <strong>den</strong> Straßenverkehr<br />

aufstellen konnten. 110 Die erste reichseinheitliche Verkehrsordnung wurde mit<br />

der Reichsstraßenverkehrsordnung 1934 aufgestellt 111 , welche bereits die Benutzungspflicht<br />

von Radwegen enthielt. Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> war die Machtübernahme der Nationalsozialisten,<br />

die mit der Förderung der Motorisierung neue Schwerpunkte in der<br />

deutschen Verkehrspolitik setzten. 112 Zuvor bestimmten die Radfahrer das Geschwindigkeitsniveau<br />

auf <strong>den</strong> Straßen, da <strong>Radverkehr</strong>sbelastungen von bis zu 15.000 Fahrrädern<br />

pro Tag auf Hauptverkehrsstraßen keine Seltenheit waren. 113 Somit diente die<br />

Separation des <strong>Radverkehr</strong>s nicht deren Sicherheit, sondern es sollte Platz <strong>für</strong> schnelle<br />

Autos geschaffen wer<strong>den</strong>. 114 Das Fahrrad konnte allerdings nicht als dominierendes<br />

Verkehrsmittel verdrängt wer<strong>den</strong>. Während <strong>und</strong> nach dem 2. Weltkrieg stieg seine<br />

Bedeutung noch an, da es kostengünstig <strong>und</strong> verfügbar war, im Gegensatz z. B.<br />

zum öffentlichen Verkehr, der durch die Kriegszerstörung praktisch nicht mehr existierte.<br />

115<br />

Mit dem Beginn des Wirtschaftsw<strong>und</strong>ers Mitte der fünfziger Jahre, stieg auch der Motorisierungsgrad<br />

der deutschen Bevölkerung stark an. „Zwar war die Anzahl der pro<br />

106<br />

Vgl. Krampen, M.: Geschichte der Straßenverkehrzeichen, Stauffenburg Verlag, Tübingen 1988,<br />

Seite 29 f.<br />

107<br />

Vgl. Monheim, H.: <strong>Radverkehr</strong> an Hauptverkehrsstraßen – Netzaspekte im Wandel der Auffassungen<br />

in: <strong>Radverkehr</strong> an Hauptverkehrsstraßen, Institut <strong>für</strong> Landes- <strong>und</strong> Stadtentwicklungsforschung<br />

des Landes NRW (Hrsg.), Düsseldorf 1992, Seite 8<br />

108<br />

Vgl. ebenda<br />

109<br />

Vgl. Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G: a.a.O, Seite 5<br />

110<br />

Vgl. Bockelmann, P.: Einführung zum Straßenverkehrsrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag, München<br />

1975, Seite 12<br />

111<br />

Vgl. ebenda<br />

112<br />

Vgl. Feldkötter, M.: Das Fahrrad als städtisches Verkehrsmittel. Untersuchung zur Fahrradnutzung<br />

in Düsseldorf <strong>und</strong> Bonn, MetaGIS Verlag, Mannheim 2003, Seite 38<br />

113<br />

Vgl. Monheim, H.: a.a.O., Seite 8 f.<br />

114<br />

Vgl. ebenda, Seite 9<br />

115<br />

Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 38<br />

28


29<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Jahr verkauften Fahrräder immer noch höher als die PKW-Neuzulassungen, jedoch<br />

gingen die Anteile des Fahrradverkehrs in <strong>den</strong> meisten deutschen Städten zurück.“ 116<br />

Gr<strong>und</strong> war zu einem, dass dem Fahrrad ein „Arme –Leute- Image“ anhaftete, während<br />

das Auto ein bisher unbekanntes Maß an Bequemlichkeit <strong>und</strong> Transportkapazität<br />

bot. 117 Andererseits wurde in der Stadt- <strong>und</strong> Verkehrsplanung das neue Leitbild der<br />

autogerechten Stadt zunehmend vertreten, dessen oberstes Ziel, ein ungestörtes<br />

Fließen des Kraftfahrzeugverkehrs war. Andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer<br />

oder auch Fußgänger wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> Zielen des Kraftfahrzeugverkehrs untergeordnet<br />

<strong>und</strong> galten oftmals als Störfaktoren. 118 Vor allem durch die Autoverfügbarkeit setzte<br />

ab <strong>den</strong> sechziger Jahren der Suburbanisierungsprozess ein, bei dem immer mehr<br />

Menschen aus der Kernstadt in die Vorstädte zogen. Die Arbeitsplätze befan<strong>den</strong> sich<br />

weiterhin in der Stadt, mit dem Auto konnten <strong>und</strong> können aber größere Wegestrecken<br />

mühelos zurückgelegt wer<strong>den</strong>. Durch die steigen<strong>den</strong> Wegelängen verlor das<br />

Fahrrad gegenüber dem Auto weiter an Nutzern. Dies zeigte sich auch an der Infrastruktur<br />

<strong>für</strong> Radfahrer, die immer öfter dem Autoverkehr zum Opfer fiel.<br />

Die fünfziger <strong>und</strong> sechziger Jahre waren auch geprägt von einer weitgehen<strong>den</strong> Stagnation<br />

beim Radwegebau <strong>und</strong> es wur<strong>den</strong> sogar <strong>Radverkehr</strong>sanlagen als Parkstreifen<br />

oder <strong>für</strong> eine Verbreiterung der Fahrbahn zweckentfremdet. 119 Die Folge war, dass<br />

<strong>Radverkehr</strong>sanlagen nur noch fragmentiert <strong>und</strong> willkürlich im Stadtgebiet verteilt<br />

vorhan<strong>den</strong> waren. 120 Doch blieb das Separationsprinzip, also die Trennung von Rad-<br />

<strong>und</strong> Kraftfahrzeugverkehr erhalten, ohne dass auch nur einigermaßen flächendeckend<br />

Bordsteinradwege an Hauptverkehrsstraßen existierten.<br />

In <strong>den</strong> siebziger <strong>und</strong> achtziger Jahren stieg der <strong>Radverkehr</strong>santeil wieder an <strong>und</strong> in<br />

der Literatur wurde teilweise von der Wiederentdeckung des Fahrrads gesprochen.<br />

Unter dem Motto „was fehlt sind Radwege“ wer<strong>den</strong> Radwege auf Fußwegen markiert,<br />

was zu Lasten des Fußgängerverkehrs ging. 121 Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> diese „Lösung“ ist<br />

Abb. 3 <strong>und</strong> 4 Radwege Anfang der 80er Jahre, mit sehr eigenwilligen Linienführungen<br />

(Fotos: Peter Gwiasda, VIA Köln)<br />

116<br />

Feldkötter, M.: a.a.O, Seite 39<br />

117<br />

Vgl. ebenda<br />

118<br />

Vgl. ebenda<br />

119<br />

Vgl. Monheim, H.: a.a.O., Seite 10<br />

120<br />

Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 40<br />

121<br />

Vgl. Monheim, H.: a.a.O., Seite 10


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

einerseits die schnelle kostengünstige Ausführung andererseits wurde von <strong>den</strong> damaligen<br />

Verantwortlichen keine Alternative erkannt. 122 Die Einrichtung von Radfahrstreifen<br />

oder Schutzstreifen wurde, wie heute teilweise noch, von Planern <strong>und</strong> Politikern<br />

nahezu kategorisch ausgeschlossen. 123 Es galt das Motto: „Ein schlechter Radweg ist<br />

besser als gar kein Radweg.“ 124<br />

Die FGSV entwickelte 1982 die „Empfehlung <strong>für</strong> Planung, Entwurf <strong>und</strong> Betrieb von<br />

<strong>Radverkehr</strong>sanlagen 125 (ERA 82)“, die das bestehende Planungsrepertoire im <strong>Radverkehr</strong><br />

f<strong>und</strong>iert erweiterte. Auch von der finanziellen Seite wur<strong>den</strong> durch das B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz<br />

(BFStrG) <strong>und</strong> durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

(GVFG) Möglichkeiten geschaffen, die Kommunen bei der Förderung des <strong>Radverkehr</strong>s<br />

finanziell zu unterstützen. 126 Doch scheiterte der Radwegebau meist an der nur sektoral<br />

betriebenen Verkehrsplanung <strong>und</strong> so waren Anfang der neunziger Jahre in NRW<br />

nur gut 20% aller Hauptstraßen mit <strong>Radverkehr</strong>sanlagen versehen. Dieser Wert wurde<br />

Mitte der dreißiger Jahre auch schon erreicht. 127<br />

Doch gab es auch positive Anzeichen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr, wurde doch in Bremen<br />

1982 die erste Fahrradstraße mit einigen „rechtlichen Kniffen“ <strong>und</strong> „Beschilderungsbäumen“<br />

eingerichtet. 128 „Obwohl kurze Zeit später in einem Forschungsbericht der<br />

BASt 129 über die erfolgreiche Erprobung mehrerer Fahrradstraßen berichtet wurde<br />

<strong>und</strong> sich in mehreren Städten (z.B. Lübeck <strong>und</strong> Buxtehude) Nachahmer fan<strong>den</strong>, wurde<br />

erst mit der StVO-Novelle 88 eine versteckte Regelung zur Einrichtung von Fahrradstraßen<br />

getroffen, die <strong>den</strong>n auch in <strong>den</strong> meisten Kommunen nicht wahrgenommen<br />

wer<strong>den</strong> sollte.“ 130<br />

Ebenfalls in Bremen wurde in <strong>den</strong> achtziger Jahren die erste echte Einbahnstraße mit<br />

dieser Regelung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet, was durchweg<br />

auf positive Erfahrungen stieß. 131<br />

Die <strong>Radverkehr</strong>ssicherung an Hauptverkehrsstraßen verbesserte sich in <strong>den</strong> neunziger<br />

Jahren, als die Zeit des Straßenneubaus vorbei war <strong>und</strong> mehr Hauptverkehrsstraßen<br />

Geschwindigkeitsdämpfungen sowie Anlagen zur Sicherung des Rad- <strong>und</strong><br />

Fußgängerverkehrs erhielten. Nun wer<strong>den</strong> vermehrt neue <strong>Radverkehr</strong>sanlagen zu<br />

Lasten der Fahrbahnen geschaffen. 132 Auch ist es nun konsensfähig, <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong>,<br />

die Zahl der Fahrbahnen zu reduzieren oder diese zu verengen, Abbiegespuren<br />

122 Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 59<br />

123 Vgl. ebenda, Seite 60<br />

124 Alrutz, D.: im Experteninterview, Hannover 26.07.2006<br />

125 FGSV – Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen <strong>und</strong> Verkehrswesen (Hrsg.): Empfehlung <strong>für</strong> Planung,<br />

Entwurf <strong>und</strong> Betrieb von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen – ERA 82, Köln 1982<br />

126 Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 42<br />

127 Vgl. Monheim, H.: a.a.O., Seite 11<br />

128 Vgl. Draeger, W.: Die StVO Novelle – Konsequenzen <strong>für</strong> die <strong>Radverkehr</strong>splanung in: Straßenver-<br />

kehrstechnik 12/97, Seite 581<br />

129 Ruwenstroth, G.: Führung des <strong>Radverkehr</strong>s im Innerortsbereich, Teil 5: Radwegtrassen in: Forschungsberichte<br />

der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen, Bereich Unfallforschung, Band 106, Bergisch<br />

Gladbach 1984<br />

130 Draeger, W.: a.a.O.<br />

131 Vgl. ebenda<br />

132 Vgl. Monheim, H.: a.a.O., Seite 11<br />

30


31<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

wegzunehmen oder Grünzeiten zu verkürzen. Mischverkehr von Fahrrädern <strong>und</strong><br />

Kraftfahrzeugen gilt nun als planbar <strong>und</strong> <strong>den</strong>kbar, allerdings musste da<strong>für</strong> der Kraftfahrzeugverkehr<br />

verlangsamt <strong>und</strong> besser sortiert wer<strong>den</strong>, sodass sich „weiche Übergänge“<br />

zwischen Separation <strong>und</strong> Mischung ergeben (sog. optische Trennung). 133 In<br />

der „Empfehlung <strong>für</strong> die Anlage von Hauptverkehrsstraßen 134 (EAHV 93)“ wur<strong>den</strong><br />

Möglichkeiten erarbeitet, die Belange des Fahrradverkehrs, der Fußgänger sowie des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs auf Hauptstraßen besonders zu berücksichtigen. 135<br />

Da sich in <strong>den</strong> achtziger Jahren mit dem Fahrrad-Boom planerisch <strong>und</strong> entwurfstechnisch<br />

ganz neue Entwicklungen einstellten, war die ERA 82 bereits Anfang der neunziger<br />

Jahre überholt. 136 Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurde eine Neufassung erarbeitet, welche<br />

1995 als „Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen 137 (ERA 95)“ erschien <strong>und</strong> die<br />

noch heute aktuell ist. Diese diente auch als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die StVO Novelle 1997<br />

welche am 1. September 1997 als 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften in Kraft trat. Die wesentlichen Inhalte der Verordnung betreffen<br />

• die Festlegung der Qualitätsstandards <strong>für</strong> benutzungspflichtige Radwege <strong>und</strong><br />

somit die Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht<br />

• die Öffnung von Einbahnstraßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr<br />

• die Einrichtung von Fahrradstraßen sowie von Schutzstreifen<br />

• die Mitbenutzung von Gehwegen <strong>und</strong> Busspuren<br />

• die Möglichkeiten der Radwegeführung an Knotenpunkten. 138<br />

Diese Novelle der StVO mit besonderer Berücksichtigung des <strong>Radverkehr</strong>s wird von<br />

Feldkötter als ein Meilenstein zur Förderung des <strong>Radverkehr</strong>s bezeichnet. 139 Andere<br />

Experten im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s wie Werner Draeger, Wolfgang Wirth oder Tilman<br />

Bracher sehen die StVO Novelle auch manche Nachteile. 140 Gerade bei der<br />

Schaffung von „anderen Radwegen“ wird bemängelt, dass sie vielen Verkehrsteilnehmern<br />

nicht bekannt sein dürfte. Viele Kraftfahrzeugfahrer reagieren auch heute<br />

noch mit Unverständnis wenn sie Radfahrer auf der Fahrbahn antreffen wenn neben<br />

der Straße ein „anderer Radweg“ existiert.<br />

Die Öffnung von Einbahnstraßen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr wurde erst befristet auf drei<br />

Jahre freigegeben <strong>und</strong> begleitend auf eventuelle negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit<br />

untersucht. Dabei konnten keine gravierend negativen Auswirkungen<br />

133<br />

Vgl. Monheim, H.: a.a.O., Seite 11<br />

134<br />

FGSV - Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen <strong>und</strong> Verkehrswesen (Hrsg.): Empfehlung <strong>für</strong> die Anlage<br />

von Hauptverkehrsstraßen, Köln 1993<br />

135<br />

Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 44<br />

136<br />

Vgl. Draeger, W.: a.a.O.<br />

137<br />

FGSV - Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen <strong>und</strong> Verkehrswesen (Hrsg.): Empfehlung <strong>für</strong> Radver-<br />

kehrsanlagen, Köln 1995<br />

138 Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 44<br />

139 Vgl. ebenda<br />

140 Vgl. Draeger, W.: a.a.O., Seite 581ff. ; Wirth, W.: Die <strong>Radverkehr</strong>s-Novelle: Mehr Fragen als Antworten?<br />

In: Straßenverkehrstechnik 3/98, Seite 142ff.; Bracher, T.: Radwegebau <strong>und</strong> Benutzungspflicht<br />

in: Straßenverkehrstechnik 5/2004, Seite 227ff.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

auf die Sicherheit des Verkehrs festgestellt wer<strong>den</strong> allerdings ist die Sicherung der<br />

Radfahrer an Knotenpunkten noch zu verbessern. 141<br />

Im April 2002 verabschiedete der Deutsche B<strong>und</strong>estag <strong>den</strong> nationalen <strong>Radverkehr</strong>splan,<br />

der auf 10 Jahre angelegt ist <strong>und</strong> erstmals von Seiten des B<strong>und</strong>es konkrete Ziele<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zur <strong>Radverkehr</strong>sförderung nennt. 142 In dem nationalen <strong>Radverkehr</strong>splan<br />

sind auch Vorschläge der FGSV zur Änderung von verkehrsrechtlichen Vorschriften<br />

enthalten. 143 Die FGSV erarbeitet nach eignen Angaben gerade eine aktualisierte<br />

Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen, die Ende 2006 erscheinen soll. 144<br />

Allgemein kann festgestellt wer<strong>den</strong> dass über die Jahre „eine Ten<strong>den</strong>z dahingehend<br />

feststellbar (ist), dass mit fortschreitender Gesetzgebung die Position der schwächeren<br />

Verkehrsteilnehmer gestärkt wurde.“ „ Kinder, Fußgänger, Radfahrer gehörten zu<br />

<strong>den</strong> bevorzugten Zielgruppen der verkehrsrechtlichen Entwicklung der letzten Jahre.“<br />

145<br />

Dies wird auch im Bauplanungsrecht seit der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB)<br />

2004 deutlich, bei der bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere „die Belange<br />

nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verringerung ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen<br />

(sind).“ 146 Damit wird nicht nur stadtentwicklungspolitisch die „Stadt der kurzen<br />

Wege“ gefordert, welche geringe <strong>und</strong> damit fahrradfre<strong>und</strong>liche Entfernungen zwischen<br />

<strong>den</strong> einzelnen Wegezielen beinhaltet sondern auch die Planung von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

zur Sicherung des Fahrradverkehrs.<br />

1.4.1 Zusammenfassung<br />

Schon kurz nach der Erfindung des Laufrads gab es die ersten verkehrsordnungsrechtlichen<br />

Einschränkungen, da das Laufrad als gefährlich eingestuft wurde. Die<br />

Verbreitung des Fahrrads wurde nach dessen industrieller Massenfertigung ermöglicht.<br />

Bis in die fünfziger Jahre des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts war das Fahrrad das dominierende<br />

Verkehrsmittel <strong>für</strong> <strong>den</strong> Nahverkehr.<br />

Bereits 1934 wurde mit der ersten Straßenverkehrsordnung auch die Benutzungspflicht<br />

von Radwegen festgeschrieben, damit Platz <strong>für</strong> schnelle Autos auf <strong>den</strong> Fahrbahnen<br />

geschaffen wird. Trotzdem blieb die Vormachtstellung des Fahrrads erhalten,<br />

welche sich erst mit der beginnen<strong>den</strong> Massenmotorisierung änderte. Auch förderte<br />

die Suburbanisierung durch längere tägliche Wegestrecken <strong>den</strong> Siegeszug des Automobils.<br />

Dies hatte zur Folge, dass <strong>Radverkehr</strong>sanlagen zu Parkstreifen oder breiteren<br />

Fahrbahnen umgewandelt wur<strong>den</strong>.<br />

141 Alrutz, D. et. al. in: Berichte der BASt (Hrsg.) Verkehrstechnik V83: Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen<br />

mit gegengerichtetem <strong>Radverkehr</strong>, Bergisch Gladbach 2001, Seite 11 ff.<br />

142 Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 44<br />

143 Vgl. BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, Berlin 2002, S. 63f.<br />

144 Telefonische Auskunft der Informations- <strong>und</strong> Dokumentationsstelle der FGSV am 20.06.06<br />

145 Ellinghaus, D. in : Neue Zeitschrift <strong>für</strong> Verkehrsrecht a.a.O.<br />

146 BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 9<br />

32


33<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Neue Radwege wur<strong>den</strong> erst in <strong>den</strong> siebziger <strong>und</strong> achtziger Jahren meist zu Lasten<br />

der Fußgänger geschaffen. Die FGSV veröffentlichte 1982 die „Empfehlung <strong>für</strong> Planung,<br />

Entwurf <strong>und</strong> Betrieb von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen“ (ERA 82), die aber schon Anfang<br />

der neunziger Jahre durch die einsetzende Entwicklung im Bereich der Radwegeinfrastruktur<br />

überholt war <strong>und</strong> 1995 durch die „Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen“<br />

(ERA 95) ersetzt wurde. Gerade die hohen Unfallzahlen auf zu schmalen oder<br />

baulich schlechten Radwegen führten dazu, dass in der ERA 95 Anforderungen an<br />

<strong>Radverkehr</strong>sanlagen definiert wur<strong>den</strong>. 147 Diese diente als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Novelle<br />

der Straßenverkehrsordnung 1997, deren wesentliche Änderungen u.a. die Aufhebung<br />

der allgemeinen Benutzungspflicht von Radwegen, die Öffnung von Einbahnstraßen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr, die Einrichtung von Fahrradstraßen sowie von<br />

Schutzstreifen umfassten.<br />

Mit dem ersten nationalen <strong>Radverkehr</strong>splan 2002 wurde ein weiterer Meilenstein <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> erreicht, da von Seiten des B<strong>und</strong>es konkrete Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

zur <strong>Radverkehr</strong>sförderung genannt wur<strong>den</strong>. Die im <strong>Radverkehr</strong>splan 2002 enthalten<strong>den</strong><br />

Vorschläge der FGSV zur Änderung von verkehrsrechtlichen Vorschriften wer<strong>den</strong><br />

zu einer Neufassung der Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen wohl noch im Jahre<br />

2006 führen.<br />

Es lässt sich straßenverkehrsrechtlich eine Ten<strong>den</strong>z feststellen, dass mit fortschreitender<br />

Gesetzgebung die Position der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger<br />

<strong>und</strong> Radfahrer gestärkt wurde.<br />

147 Dankmar Alrutz im Expertengespräch am 26.07.06 in Hannover


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

1.5 Aufbau des heutigen <strong>Radverkehr</strong>srechts<br />

Das Straßenverkehrsrecht umfasst neben dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), welches<br />

sich vornehmlich mit <strong>den</strong> Fragen der Zulassung von Fahrzeugen, der zivil- <strong>und</strong><br />

bußgeldrechtlichen Haftung sowie der Fahrerlaubnis beschäftigt, verschie<strong>den</strong>e Verordnungen.<br />

Zu nennen ist hier zuerst die Straßenverkehrsordnung (StVO), welche <strong>für</strong><br />

alle Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr die <strong>Verkehrsregeln</strong> verbindlich vorschreibt.<br />

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die Zulassung von<br />

Fahrzeugen <strong>und</strong> beschreibt, auch welche Eigenschaften bzw. Vorrichtungen ein Fahrrad<br />

haben muss, um auf öffentlichen Straßen zugelassen zu wer<strong>den</strong>. Zum Verkehrsrecht<br />

gehören auch die Fahrererlaubnisverordnung (FeVO) sowie das Pflichtversicherungsgesetz(PflversG).<br />

„Der Rechtscharakter der Normen des Straßenverkehrsrechts ist unterschiedlich, überwiegend<br />

sind sie öffentliches Recht (wie z.B. die Vorschriften des Abschnitts I des<br />

StVG <strong>und</strong> die der StVO, der StVZO <strong>und</strong> der FeVO); zum Teil haben sie aber auch privatrechtlichen<br />

Charakter (wie z.B. (…) die Vorschriften der StVO, soweit diese nicht<br />

nur der Verkehrssicherheit sondern auch dem Schutz privater Rechte dienen); zum<br />

geringeren Teil sind sie straf- oder bußgeldrechtlicher Natur (…).“ 148<br />

Obwohl aus fast allen Bereichen des Straßenverkehrsrechts verschie<strong>den</strong>e Paragraphen<br />

auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> zutreffen, wie z.B. die Zulassung von Fahrrädern <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Straßenverkehr in §63ff. StVZO, ist lediglich die Straßenverkehrsordnung von<br />

Relevanz, da sich diese Arbeit mit <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> befasst.<br />

1.5.1 Straßenverkehrsordnung<br />

„Die Straßenverkehrsordnung enthält die <strong>Verkehrsregeln</strong>, sie regelt abschließend die<br />

Verkehrszeichen <strong>und</strong> –einrichtungen zur Verkehrslenkung <strong>und</strong> die Zeichen <strong>und</strong> Weisungen<br />

der Polizei.“ 149<br />

Die StVO umfasst 53 Paragraphen, die wie alle formalen juristischen Regeln durch<br />

die ständige Rechtssprechung der Gerichte interpretiert <strong>und</strong> modifiziert wer<strong>den</strong>. 150<br />

Die Verkehrsvorschriften können nach dem Ausmaß, der <strong>für</strong> die individuelle Interpretation<br />

zur Verfügung steht, unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Kontinuumsvorschriften (z.B. Abstandsregel<br />

zwischen zwei Fahrzeugen) <strong>und</strong> Entweder-oder-Vorschriften (z.B. Überholverbot)<br />

sind zwei Exempel da<strong>für</strong>. 151<br />

Auch können die <strong>Verkehrsregeln</strong> danach unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob die entsprechende<br />

Vorschrift durch ein Verkehrsschild fixiert ist oder nur in <strong>den</strong> Gesetzestexten vorhan<strong>den</strong><br />

ist. Dabei wirkt das Schild (Symbol) als Verstärker im Sinne der Lerntheorie,<br />

148<br />

Janiszewski, H.: Einführung in das Straßenverkehrsrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag, München<br />

2006, Seite XII<br />

149<br />

Hentschel, P. : a.a.O., Seite 3<br />

150<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Welbers, M.: Vorschrift <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong>, IFAPLAN, Köln 1985, Seite 9<br />

151 Vgl. ebenda, Seite 10f<br />

34


35<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

wobei der Fahrer immer wieder auf die entsprechende Regel, die das Verkehrszeichen<br />

repräsentiert, hingewiesen wird. 152 Für Vorschriften, die kein solches Symbol<br />

besitzen, fällt diese Form der Verstärkung fort.<br />

Dabei ermöglicht die Straßenverkehrsordnung durch <strong>Verhalten</strong>svorschriften <strong>für</strong> spezifische<br />

Situationen auch, dass der Verkehrsteilnehmer weiß mit welchen <strong>Verhalten</strong>sweisen<br />

er bei anderen Verkehrsteilnehmern rechnen darf. 153 Die <strong>Verkehrsregeln</strong> lassen<br />

sich als Rollenvorschrift interpretieren, auf deren Basis erst eine Interaktion zwischen<br />

<strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern ermöglicht wird. 154<br />

Dabei gelten die <strong>Verkehrsregeln</strong> der StVO <strong>für</strong> alle Personen, die am Straßenverkehr<br />

teilnehmen. Dabei gibt es keine extra <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> Fahrradfahrer, sondern in<br />

<strong>den</strong> nach Themengebieten organisierten <strong>Verkehrsregeln</strong> wer<strong>den</strong> in einzelnen Absätzen<br />

auch Aussagen darüber getroffen, was Radfahrern erlaubt ist. Als Beispiel wird in<br />

§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) festgelegt, dass allgemein<br />

das Rechtsfahrgebot gilt. Radfahrer müssen daher hintereinander Fahren <strong>und</strong><br />

das nebeneinander Fahren ist nur zulässig, wenn dadurch der Verkehr nicht beeinträchtigt<br />

wird.<br />

Fahrräder wer<strong>den</strong> also gr<strong>und</strong>sätzlich wie andere Fahrzeuge behandelt, es wird aber<br />

auf ihre Eigenarten der niedrigen Geschwindigkeit sowie ihres geringen Platzbedarfs<br />

eingegangen, welches das nebeneinander Fahren möglich macht.<br />

Auch gibt es Verkehrszeichen, die sich auf Radfahrer beziehen aber ebenfalls <strong>für</strong> andere<br />

Verkehrsteilnehmer Auswirkungen haben. Hier sei als Beispiel das Verkehrszeichen<br />

237 Radweg genannt. Es zeigt Fahrradfahrern an, dass sie diesen Radweg benutzen<br />

müssen, trifft aber auch die Vorschrift, das andere Verkehrsteilnehmer diesen<br />

nicht benutzen dürfen (§ 41 Abs. 2 Punkt 5a StVO), z.B. dürfen Autofahrer auf diesem<br />

Weg nicht parken.<br />

Auch gibt es Verkehrszeichen im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s, die nur <strong>für</strong> Kraftfahrer<br />

gelten, z.B. das Verkehrszeichen 138, das auf kreuzende Radfahrer hinweist <strong>und</strong> somit<br />

die Kraftfahrer auf eine Unfallgefahr aufmerksam macht.<br />

1.5.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung<br />

Ergänzend zur Straßenverkehrsordnung richtet sich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

(VwV-StVO) ausschließlich an die Verwaltungsbehör<strong>den</strong>. 155 Diese wird vom<br />

B<strong>und</strong> erlassen <strong>und</strong> dient dazu, dass die Straßenverkehrsordnung b<strong>und</strong>esweit einheitlich<br />

ausgelegt wird.<br />

„Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Anweisungen, keine<br />

Rechtsnormen.“ „Sie ändern oder ergänzen keine Rechtsnorm, sie geben nur Hand-<br />

152 Vgl. Ellinghaus, D. / Welbers, M.: Vorschrift <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong>, IFAPLAN, Köln 1985, Seite 12<br />

153 Vgl. ebenda, Seite 14<br />

154 Vgl. ebenda<br />

155 Vgl. Könighaus, D., a.a.O., Seite 5


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

lungshinweise.“ 156 Die VwV-StVO ist behör<strong>den</strong>verbindlich, das bedeutet die Verkehrsteilnehmer<br />

müssen deren Inhalte nicht kennen.<br />

1.5.3 Zusammenfassung<br />

Das Straßenverkehrsrecht umfasst mehrere Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen. Für die weitere<br />

Arbeit ist vorwiegend die Straßenverkehrsordnung relevant. Für die b<strong>und</strong>esweit<br />

einheitliche Auslegung in <strong>den</strong> Verwaltungen sorgt die VwV-StVO, die nur behör<strong>den</strong>verbindlich<br />

ist.<br />

Die StVO ist mehr als nur ein Lenkungsinstrument <strong>für</strong> <strong>den</strong> einzelnen Verkehrsteilnehmer;<br />

sie stellt vielmehr ein komplexes System von <strong>Verhalten</strong>sweisen dar <strong>und</strong> ist<br />

so als Rollenvorschrift zu verstehen, aus <strong>den</strong>en Erwartungen an andere Verkehrsteilnehmer<br />

entstehen.<br />

Dabei gilt die StVO <strong>für</strong> alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen <strong>und</strong> somit<br />

auch <strong>für</strong> Radfahrer. Fahrräder wer<strong>den</strong> dabei gleichbehandelt mit <strong>den</strong> anderen Fahrzeugen,<br />

auf ihre besonderen Charakteristika wird allerdings gesondert eingegangen.<br />

156 Hentschel, P., a.a.O., Seite 3<br />

36


1.6 Themenbezogene Inhalte der StVO & VwV-StVO<br />

37<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

In diesem Kapitel soll näher auf die <strong>Verkehrsregeln</strong> eingegangen wer<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en<br />

die Verkehrsteilnehmer im Analyseteil dieser Arbeit nach ihrem Wissenstand befragt<br />

wer<strong>den</strong> sollen. Diese Beschränkung ist sinnvoll <strong>und</strong> notwendig, sollen nicht große<br />

Teile der Straßenverkehrsordnung wiedergegeben wer<strong>den</strong>. Eine Begründung <strong>für</strong> die<br />

Auswahl gerade dieser <strong>Verkehrsregeln</strong> schließt sich im folgen<strong>den</strong> Kapitel 2.1 an.<br />

1.6.1 Rechtsüberholen von warten<strong>den</strong> Fahrzeugen<br />

Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung am 01.10.1988 ist<br />

der §5 Abs. 8 wirksam gewor<strong>den</strong>, der <strong>den</strong> Radfahrern erlaubt unter besonderer Vorsicht<br />

rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen vorbeizufahren wenn ausreichend Platz<br />

vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

§ 5 Abs. 8 StVO<br />

„Ist ausreichender Raum vorhan<strong>den</strong>, dürfen Radfahrer <strong>und</strong> Mofa-Fahrer Fahrzeuge,<br />

die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit <strong>und</strong> besonderer<br />

Vorsicht rechts überholen.“<br />

Diese Verkehrsregel war in <strong>den</strong> letzten Jahren umstritten. Regelgegner führten an,<br />

dass der nur geringfügige Zeitgewinn <strong>für</strong> <strong>den</strong> Radfahrer in keinem Verhältnis zu <strong>den</strong><br />

Gefahren steht, die sich der Radfahrer beim überholen aussetzt. 157 Als in Berlin 2004<br />

innerhalb kurzer Zeit zwei Radfahrer von rechts abbiegen<strong>den</strong> Lastkraftwagen überfahren<br />

wur<strong>den</strong>, wurde die Regel im B<strong>und</strong>estag von Horst Friedrich (MdB) als über<strong>den</strong>kenswert<br />

bezeichnet, da diese es <strong>den</strong> Radfahrern ermöglicht in <strong>den</strong> toten Winkel<br />

von Kraftfahrzeugen zu kommen. 158 Dabei wird diese Aussage relativiert, da auch<br />

Fahrradfahrer auf Bordsteinradwegen sich im toten Winkel von rechts abbiegen<strong>den</strong><br />

Fahrzeugen befin<strong>den</strong> können. Diese Konfliktsituation ist wahrscheinlich häufiger anzutreffen<br />

als solche, die durch das rechts Überholen entstehen. Trotzdem wurde überlegt,<br />

dass rechts Überholen von Radfahrern an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen aus<br />

der Straßenverkehrsordnung zu nehmen wurde aber dann wieder verworfen. 159 Die<br />

Regel bleibt bis heute umstritten.<br />

An Knotenpunkten ohne benutzungspflichtige Radwege kommt es dann, wenn der<br />

Radfahrer überholt <strong>und</strong> der wartende Kraftfahrzeugverkehr sich wieder in Bewegung<br />

setzt, zu Konfliktsituation mit rechts abbiegen<strong>den</strong> Fahrzeugen. Nach § 5 Abs. 8 StVO<br />

muss aber der Radfahrer das Überholen einstellen, sobald die warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeuge<br />

wieder anfahren. Doch wenn Radfahrer es dann nicht schaffen in das Sichtfeld<br />

des Kraftfahrzeugs zu gelangen, kann der Radfahrer übersehen wer<strong>den</strong> wenn das<br />

Fahrzeug rechts abbiegt.<br />

157 Vgl. Wichmann, M.: Straßenverkehrsrecht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Radfahrer in: Fahrradverkehr in Städten <strong>und</strong><br />

Gemein<strong>den</strong>, Walprecht, D. (Hrsg.), Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin, Bonn, München 1988, Seite 30<br />

158 Vgl. Stenographisches Sitzungsprotokoll der 105. Sitzung der Deutschen B<strong>und</strong>estags vom 29. April<br />

2004 unter: http://dip.b<strong>und</strong>estag.de/btp/15/15105.pdf, Seite 146<br />

159 Nach Aussage von Peter Gwiasda im Experteninterview vom 14.08.06


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

1.6.2 Benutzungspflicht von Radwegen<br />

Am 01.10.1998 wurde durch die StVO Novelle von 1997 die generelle Benutzungspflicht<br />

von Radwegen aufgehoben. Hintergr<strong>und</strong> der Neuregelung der Benutzungspflicht<br />

waren die vielen <strong>und</strong> schweren Unfälle auf zu schmalen oder zu schlechten<br />

Radwege. 160 Deshalb sind seit 1997 nur noch Radwege benutzungspflichtig, die<br />

durch die Zeichen 237, 240 <strong>und</strong> 241 beschildert sind.<br />

§2 Abs. 4 S. 2 StVO<br />

„Sie (die Radfahrer) müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung<br />

mit Zeichen 237,240 oder 241 gekennzeichnet ist.“<br />

Zeichen 237<br />

Zeichen 240<br />

Zeichen 241<br />

Abb. 5: Verkehrszeichen<br />

<strong>für</strong> benutzungspflichtige<br />

Radwege<br />

(Quelle:<br />

http://www.sicherest<br />

rassen.de/_VKZ.htm)<br />

Dabei kann bei mit Zeichen 237 beschilderten Radwegen zwischen<br />

einem baulich angelegtem Radweg, der auch Bordsteinradweg genannt<br />

wird, sowie einem Radfahrstreifen unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, der<br />

durch eine ununterbrochene Linie (Zeichen 295) einen Teil der Fahrbahn<br />

zum Sonderfahrstreifen <strong>für</strong> Radfahrer erklärt. Dabei sind die mit<br />

Zeichen 237 beschilderten Radwege nur dem <strong>Radverkehr</strong> vorbehalten,<br />

andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen nicht benutzen (§ 41<br />

Abs. 2 Punkt 5a StVO). Wird durch ein Zusatzschild anderer Fahrzeugverkehr<br />

zugelassen, dann darf dieser nur mit mäßiger<br />

Geschwindigkeit fahren (§ 41 Abs. 2 Punkt 5f StVO).<br />

Das Verkehrszeichen 240 beschildert einen gemeinsamen Fuß- <strong>und</strong><br />

Radweg. Auf diesem Weg haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht<br />

zu nehmen <strong>und</strong> so haben Radfahrer auf diesem Weg keinesfalls Vorrang.<br />

Auch kann sich der Fußgänger <strong>den</strong> von ihm benutzten Wegeteil<br />

frei aussuchen, dass heißt er braucht nicht rechts zu gehen <strong>und</strong> muss<br />

sich auch nicht ständig nach Radfahrern umsehen. 161 Auch dieser mit<br />

Zeichen 240 beschilderte Weg ist ausschließlich Fußgängern <strong>und</strong> Radfahrern<br />

vorbehalten.<br />

Bei einem getrennten Rad- <strong>und</strong> Fußweg (Zeichen 241) haben die<br />

Radfahrer <strong>und</strong> die Fußgänger ihre jeweils zugewiesene Seite des Weges<br />

(links Radfahrer <strong>und</strong> rechts Fußgänger) zu benutzen. Radfahrer<br />

haben so im Gegensatz zum gemeinsamen Fuß- <strong>und</strong> Radweg keine<br />

besondere Rücksichtspflicht <strong>und</strong> haben auf ihrem Teil des Weges Vorrang<br />

vor Fußgängern. Die Benutzung der mit Zeichen 241 beschilderten<br />

Wege ist nur <strong>für</strong> Radfahrer <strong>und</strong> Fußgänger erlaubt. Andere Verkehrsteilnehmer<br />

dürfen diesen nicht benutzen.<br />

Die Benutzungspflicht entfällt, wenn der Radweg nicht erreicht wer<strong>den</strong><br />

kann (z.B. mit einem Fahrradanhänger bei einem dicht abgepollerten<br />

Radweg), dieser durch Hindernisse (z.B. Baucontainer) verstellt<br />

oder im Winter nicht geräumt ist. 162<br />

160 Alrutz, D. im Expertengespräch am 26.07.06<br />

161 Vgl. Kettler, D.: Recht <strong>für</strong> Radfahrer, BLV Verlag, München Wien Zürich 1998, Seite 54<br />

162 Vgl. ebenda, Seite 21<br />

38


39<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Wenn Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, müssen diese<br />

<strong>den</strong> Bedingungen der VwV-StVO entsprechen. Dabei beträgt die Mindestbreite von<br />

benutzungspflichtigen Radwegen, wie baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen<br />

oder getrennte Fuß- <strong>und</strong> Radwegen 1,50m sowie 2,50m bei einem innerorts geführtem<br />

gemeinsamen Fuß- <strong>und</strong> Radwegen.<br />

Neben Mindest- <strong>und</strong> Empfehlungsbreitenangaben regelt die VwV-StVO auch die Eigenschaften,<br />

die ein benutzungspflichtiger Radweg erfüllen muss.<br />

So ist die Benutzungspflicht nur dann auszusprechen, wenn der Radweg<br />

• nach Beschaffenheit <strong>und</strong> dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig,<br />

stetig <strong>und</strong> sicher ist.<br />

• unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend<br />

breit, befestigt <strong>und</strong> einschließlich eines Sicherheitsraums frei von Hindernissen<br />

beschaffen ist.<br />

• die Verkehrsfläche nach <strong>den</strong> allgemeinen Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik in<br />

einem <strong>den</strong> Erfordernissen des <strong>Radverkehr</strong>s genügen<strong>den</strong> Zustand gebaut <strong>und</strong><br />

unterhalten wird.<br />

• die Linienführung im Streckenverlauf <strong>und</strong> die Radwegeführung an Kreuzungen<br />

<strong>und</strong> Einmündungen auch <strong>für</strong> Ortsfremde eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig<br />

<strong>und</strong> insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen <strong>und</strong> verkehrsreichen<br />

Gr<strong>und</strong>stückszufahrten sicher gestaltet ist.<br />

• <strong>und</strong> bei Radfahrstreifen die Verkehrsbelastung <strong>und</strong> Verkehrsstruktur auf der<br />

Fahrbahn sowie im Umfeld die örtlichen Nutzungsansprüche auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> ruhen<strong>den</strong><br />

Verkehr nicht entgegenstehen. 163<br />

Die Festlegung von <strong>den</strong> genannten Kriterien hat dazu geführt, dass viele der vorher<br />

benutzungspflichtigen Radwege nun andere Radwege sind. Das bedeutet, hier hat<br />

der Fahrradfahrer die Wahl, ob er <strong>den</strong> anderen Radweg benutzen oder stattdessen<br />

auf der Fahrbahn radeln möchte.<br />

§2 Abs. 4 S. 3 StVO<br />

„Andere Radwege dürfen sie (die Radfahrer) benutzen.“<br />

Andere Radwege sind baulich so angelegt, dass diese nach außen erkennbar (z.B.<br />

durch rote Pflasterung sowie Fahrradpiktogrammen) <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> bestimmt<br />

sind. 164 Andere Radwege sind jedoch nicht mit <strong>den</strong> Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> so kann nicht beanstandet wer<strong>den</strong>, wenn Radfahrer diese nicht<br />

benutzen. Allerdings müssen auch „andere Radwege“ gewisse Anforderungen der<br />

VwV-StVO erfüllen. So dürfen diese an Kreuzungen, Einmündungen <strong>und</strong> verkehrsreichen<br />

Einfahrten nicht sich selbst überlassen wer<strong>den</strong>. 165 Auch soll bei „anderen Radwegen“<br />

weiterhin angestrebt wer<strong>den</strong>, dass diese baulich so hergerichtet wer<strong>den</strong>,<br />

dass sie <strong>den</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Kennzeichnungspflicht entsprechen. 166<br />

163 Vgl. VwV-StVO Nummer II 3a zu § 2 Abs. 4 Satz 2; Rn. 17<br />

164 Vgl. VwV-StVO Nummer I 1 zu § 2 Abs. 4 Satz 3; Rn. 30<br />

165 Vgl. ebenda<br />

166 Vgl. ebenda


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Die Aufhebung der Benutzungspflicht hat <strong>den</strong> Nachteil, dass die Zeichen 237, 240<br />

<strong>und</strong> 241, die vorher nur zur besseren Kennzeichnung der Radwege angebracht wur<strong>den</strong>,<br />

heute deren Benutzungspflicht anzeigen. Auch sind andere Radwege noch baulich<br />

auf deren gesamten Strecke zu erkennen <strong>und</strong> die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht<br />

scheint vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt zu sein. So reagieren<br />

viele Kraftfahrer verärgert, wenn Fahrradfahrer <strong>den</strong> anderen Radweg nicht benutzen<br />

<strong>und</strong> stattdessen auf der Straße fahren.<br />

Die FGSV überlegt mittlerweile, ob die Trennung der verkehrsrechtlichen Regelungen<br />

von <strong>den</strong> verkehrs- <strong>und</strong> bautechnischen Einsatzbedingungen (z.B. weitgehender Verzicht<br />

auf Maßangeben) sinnvoll ist, wodurch <strong>den</strong> Kommunen ein größerer Handlungsspielraum<br />

verschafft würde. 167<br />

1.6.3 Radfahren in Fußgängerzonen<br />

Die ersten Fußgängerzonen, die in <strong>den</strong> 60er Jahren eingerichtet wur<strong>den</strong>, erstreckten<br />

sich meist nur über wenige Straßen, die von Radfahrern noch leicht zu umfahren waren.<br />

168 Der Erfolg der Fußgängerzonen führte dazu, dass es im Laufe von Jahrzehnten<br />

zu einer Ausweitung der Fußgängerzonen kam, sodass heute ganze Stadtviertel<br />

in Fußgängerbereichen liegen (Beispiel: Bonn, Freiburg, Münster). 169<br />

So wurde bereits Anfang der achtziger Jahre die ersten Fußgängerzonen in Darmstadt<br />

(1980) 170 <strong>und</strong> Wunstorf (1981) 171 <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr freigegeben <strong>und</strong> positive<br />

Erfahrungen gemacht.<br />

Die Freigabe von Fußgängerzonen <strong>für</strong> Radfahrer ist schon immer möglich gewesen,<br />

<strong>den</strong>n § 41 Abs. 2, Punkt 5 StVO sieht beim Zeichen 242 „Beginn der Fußgängerzone“<br />

vor, durch Zusatzschilder Fahrzeugverkehr zuzulassen. Dieser sollte vornehmlich dem<br />

Anlieger- <strong>und</strong> Lieferverkehr dienen, schließt die Zulassung von Radfahrern in der<br />

Fußgängerzone aber nicht aus.<br />

§ 41 Abs. 2, Punkt 5, Zeichen 242 Aufzählung 2 StVO<br />

Wird durch ein Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit<br />

gefahren wer<strong>den</strong>. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefähr<strong>den</strong><br />

noch behindern; wenn nötig; müssen sie warten.<br />

Radfahrer wer<strong>den</strong> in Fußgängerzonen, wie alle anderen Fahrzeuge auch, gleich behandelt.<br />

Aber Radfahrer als auch der Lieferverkehr halten sich nicht an die vorge-<br />

167<br />

Vgl. BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, Berlin 2002, Seite 63<br />

168<br />

Vgl. Stadtplanungsamt Münster (Hrsg.); Programm fahrradfre<strong>und</strong>liche Stadt Münster – <strong>Radverkehr</strong><br />

in Fußgängerzonen, Münster 1994, Seite 3<br />

169<br />

Vgl. ebenda<br />

170<br />

Vgl. Baier, H.: Radweg ohne Benutzungspflicht – <strong>und</strong> andere Darmstädter Beispiele in: Fahrrad<br />

Stadt Verkehr, Wolf, J. (Hrsg.), Darmstadt, 1987, Seite 15<br />

171<br />

Vgl. Harder, G. / Theine, W.: Führung des <strong>Radverkehr</strong>s im Innerortsbereich, Teil 2: Fußgängerzonen<br />

in: Forschungsberichte der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen, Bergisch Gladbach 1984, Seite 7<br />

40


41<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

schriebene Schrittgeschwindigkeit sondern fahren in einem eher angepassten Tempo.<br />

172<br />

Entweder halten die Radfahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung von 4 – 7 km/h <strong>für</strong><br />

zu gering oder sie wissen nicht, dass Radfahrer in <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fahrradverkehr freigegebenen<br />

Fußgängerzonen nur Schritttempo fahren dürfen.<br />

1.6.4 Radfahrer an Fußgängerüberwegen<br />

Nach §26 Abs. 1 S. 1 StVO haben nur Fußgänger sowie Personen mit Krankenfahrstühlen<br />

oder Rollstühlen am Fußgängerüberweg vor dem Kraftfahrzeugverkehr Vorrang.<br />

§26 Abs. 1 S. 1 StVO<br />

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen<br />

<strong>den</strong> Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche <strong>den</strong><br />

Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.<br />

In diesem Absatz wird nicht von einem Verbot der Fußgängerüberwegbenutzung <strong>für</strong><br />

Radfahrer gesprochen, doch haben Radfahrer keinen Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr.<br />

Vorrang bekommen diese erst, wenn Sie absteigen <strong>und</strong> ihr Fahrrad über<br />

<strong>den</strong> Fußgängerüberweg schieben. Sie sind dann Fußgänger.<br />

„Fußgänger sind aber auch Personen, die ihr Fahrrad schieben oder wie einen Roller<br />

benutzen, urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (5 Ss (OWi) 39/98). Wer<br />

sich auf einem Pedal stehend von der Fahrbahn abstößt, gilt beim Kammergericht<br />

Berlin <strong>und</strong> beim Oberlandesgericht Stuttgart als Fußgänger <strong>und</strong> hat auf dem Fußgängerüberweg<br />

Vorrang (KG Berlin 12 U 68/03 <strong>und</strong> OLG Stuttgart 5 Ss 479/87).“ 173<br />

Radfahrer dürfen also Fußgängerüberwege fahrend überqueren. Sie müssen aber<br />

warten, bis ihnen das Überqueren des Fußgängerüberwegs ermöglicht wird oder<br />

gerade kein Auto an diesen heranfährt. Kraftfahrer müssen <strong>für</strong> Radfahrer nicht am<br />

Fußgängerüberweg anhalten, um Radfahrern das Überqueren zu ermöglichen. So<br />

haben Radfahrer auf Fußgängerüberwegen nicht <strong>den</strong> Schutz zu erwarten, der Fußgängern<br />

zusteht. Dies meint auch Dietmar Kettler in seinem Buch „Recht <strong>für</strong> Radfahrer“.<br />

„Ein Radfahrer hingegen, der sich als solcher fort bewegt, genießt bei der Überquerung<br />

der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg nicht diesen Schutz (OLG Hamm,<br />

VersR 1993, 1290).“ „Zwischen einen Radfahrer, der einen Fußgängerüberweg verkehrswidrig<br />

befährt, <strong>und</strong> einem Kraftfahrer, der sich nicht mit nachweisbar mäßiger<br />

Geschwindigkeit genähert hat, ist der Scha<strong>den</strong> demzufolge zu teilen (Amtsgericht<br />

(AG) Köln, VersR 1984, 1179).“ 174<br />

172 Vgl. Baier, H.: Radweg ohne Benutzungspflicht – <strong>und</strong> andere Darmstädter Beispiele a.a.O., Seite 15<br />

173 Pressemitteilung des ADFC vom 29.06.2006 unter: http://www.adfc.de/3131_1 Stand: 03.07.06<br />

174 Kettler, D.: Recht <strong>für</strong> Radfahrer, a.a.O., Seite 43


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2. 1 Begründung <strong>für</strong> die Auswahl der näher zu untersuchen<strong>den</strong><br />

<strong>Verkehrsregeln</strong><br />

Aus dem unten aufgeführten Katalog mit Fragestellungen zur Regelkenntnis wer<strong>den</strong><br />

vier Regelfragen ausgesucht, die <strong>für</strong> die Befragung der Verkehrsteilnehmer besonders<br />

interessant sind, um die Kenntnis der Verkehrsteilnehmer sowie deren <strong>Verhalten</strong><br />

zu diesen <strong>Verkehrsregeln</strong> zu erfahren. Die Auswahl wird anschließend verbal argumentativ<br />

begründet.<br />

Katalog an interessanten Fragestellungen:<br />

• Ist bekannt, dass Radfahrer absteigen müssen wenn diese einen Fußgängerüberweg<br />

überqueren <strong>und</strong> Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr erhalten<br />

möchten?<br />

• Wissen Radfahrer, dass sie nicht über Fußgängerampeln radeln dürfen?<br />

• „Fußgängerzonen, Radfahrer frei“ - welche Geschwindigkeit dürfen Radfahrer<br />

fahren?<br />

• „Gehweg, Radfahrer frei“. Welche Geschwindigkeit dürfen Radfahrer fahren?<br />

(seit 1997)<br />

• Dürfen Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge rechts überholen, wenn genügend<br />

Platz vorhan<strong>den</strong> ist? (seit 1988)<br />

• Ist bekannt, dass das Benutzen von linksseitigen Radwegen regelwidrig ist,<br />

außer diese sind in beide Richtungen freigegeben?<br />

• Ist der Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen <strong>und</strong> so genannten<br />

anderen Radwegen bekannt? (seit 1997)<br />

• Sind die Regelungen, die mit dem Verkehrszeichen Fahrradstraße verbun<strong>den</strong><br />

sind, <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern bekannt? (seit 1997)<br />

• Kennen die Verkehrsteilnehmer die Regelung, dass Einbahnstraßen von Radfahrern<br />

auch entgegen der Fahrtrichtung benutzt wer<strong>den</strong> können, wenn dies<br />

durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist? (seit 1997)<br />

• Kennen die Verkehrsteilnehmer <strong>den</strong> Unterschied zwischen einem Angebots-<br />

bzw. Schutzstreifen <strong>und</strong> einem Radfahrstreifen?<br />

Die vier ausgewählten <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

1. Ist der Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen <strong>und</strong> so genannten<br />

anderen Radwegen bekannt? (§ 2 Abs. 4 S. 2 & 3 StVO)<br />

2. Ist bekannt, dass Radfahrer absteigen müssen wenn diese einen Fußgängerüberweg<br />

überqueren <strong>und</strong> Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr erhalten<br />

möchten? (§ 26 Abs. 1 S. 1 StVO)<br />

3. Dürfen Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge rechts überholen, wenn genügend<br />

Platz vorhan<strong>den</strong> ist? (§ 5 Abs. 8 StVO)<br />

4. „Fußgängerzonen, Radfahrer frei“ - welche Geschwindigkeit dürfen Radfahrer<br />

fahren? (§ 41 Abs. 2, Punkt 5, Zeichen 242 Aufzählung 2 StVO)<br />

42


43<br />

Analyse<br />

Die Entscheidung fiel auf diese vier <strong>Verkehrsregeln</strong>, da die Verkehrsteilnehmer sehr<br />

häufig mit diesen konfrontiert wer<strong>den</strong>. So schied z.B. die Regel Fahrradstraßen aus,<br />

da diese nur in wenigen Städten in Deutschland zum Einsatz kommt. Zwar müssen<br />

trotzdem alle Verkehrsteilnehmer die entsprechende Verkehrsregel dazu kennen, es<br />

wur<strong>den</strong> aber <strong>für</strong> die Befragung <strong>Verkehrsregeln</strong> ausgewählt, mit <strong>den</strong>en die Verkehrsteilnehmer<br />

in jeder der drei Städte häufig konfrontiert wer<strong>den</strong>. Auch ist die<br />

Kenntnis dieser vier Regeln entweder nicht erforscht oder frühere Untersuchungen<br />

kamen zu der Feststellung, dass diese Regeln nur wenigen bekannt sind.<br />

Dabei haben Angenendt <strong>und</strong> Wilken Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Radfahrer<br />

untersucht (Zeichen 239 in Verbindung mit Zeichen 1022-10) <strong>und</strong> festgestellt,<br />

dass von <strong>den</strong> über 4.000 beobachteten Radfahrern kaum einer die erforderliche<br />

Schrittgeschwindigkeit fuhr. 175 Auch sahen zwei Drittel der befragten 674 Radfahrer<br />

<strong>den</strong> Gehweg als benutzungspflichtig an <strong>und</strong> nahmen weiterhin an, dass sie auf diesem<br />

in normalem Radfahrtempo fahren dürfen. 176 Daher scheidet diese Verkehrsregel<br />

ebenfalls aus, da sie schon ausführlich untersucht wurde.<br />

Ellinghaus erfragte 1993 <strong>den</strong> Wissensstand von 10 <strong>Verkehrsregeln</strong> im Bereich des<br />

<strong>Radverkehr</strong>s sowie das entsprechende <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer. Dabei wur<strong>den</strong><br />

überdurchschnittliche <strong>Kenntnisse</strong> bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern über die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

des Verbots der Nutzung von links liegen<strong>den</strong> Radwegen, der damaligen<br />

Benutzungspflicht von Radwegen, des Verbots des Fahrens in Gegenrichtung in Einbahnstraßen,<br />

des Radfahrverbots auf Fußwegen, des Fahrverbots in Fußgängerzonen<br />

sowie die Benutzungspflicht von Fußwegen <strong>für</strong> Kinder bis zu acht Jahren festgestellt.<br />

177<br />

Unterdurchschnittliche Regelkenntnisse waren hingegen bei der Möglichkeit der Radfahrer<br />

wartende Fahrzeuge rechts zu überholen, der Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten<br />

Bereichen sowie des Verbots <strong>für</strong> Eltern, ihre Kinder unter acht Jahren<br />

auf dem Fußweg zu begleiten, vorhan<strong>den</strong>. In der Zwischenzeit wurde aber die<br />

generelle Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben sowie manche Einbahnstraßen<br />

<strong>für</strong> Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben.<br />

Ausreichend erforscht hingegen erscheint das Verbot der Nutzung von links liegen<strong>den</strong><br />

Radwegen, das Radfahrverbot auf Fußwegen sowie die Benutzungspflicht von<br />

Fußwegen <strong>für</strong> Kinder bis zu acht Jahren zu sein. Auch haben sich diese <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

seit der Befragung nicht geändert <strong>und</strong> sind daher immer noch aktuell.<br />

Auch hat die BASt 2001 das <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer in Einbahnstraßen mit<br />

gegengerichteten <strong>Radverkehr</strong> beobachtet <strong>und</strong> kam zu der Feststellung, dass die Verkehrssicherheit<br />

kaum beeinträchtigt wird. 178 Dies lässt darauf schließen, dass die<br />

neue Verkehrsregelung mit gegengerichteten <strong>Radverkehr</strong> in Einbahnstraßen <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern<br />

geläufig ist, da ansonsten Autofahrer nicht mit entgegenkommen-<br />

175<br />

Vgl. Angenendt, W. / Wilken,M.: „Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Radfahrer“ a. a. O.,<br />

Seite 444 ff.<br />

176<br />

Vgl. ebenda<br />

177<br />

Vgl. Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, a.a.O., Seite 141<br />

178<br />

Vgl. Alrutz, D. et. al.: Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem <strong>Radverkehr</strong>,<br />

a.a.O., Seite 11 ff.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

<strong>den</strong> Radfahrern rechnen wür<strong>den</strong>. So scheidet auch die nähere Betrachtung dieser<br />

neuen Regel aus.<br />

Ein weiteres Kriterium ist die schlechte Regelkenntnis der Verkehrsteilnehmer bei<br />

älteren Untersuchungen. Da<strong>für</strong> wird bei der Auswahl der <strong>Verkehrsregeln</strong> auf die Erfahrungen<br />

vorheriger Umfragen zurückgegriffen. Diese Unkenntnis beschränkt sich<br />

dabei gerade auf Regelneuerungen durch die Novellen der StVO von 1988 sowie<br />

1997.<br />

So hat Ellinghaus 1993, fünf Jahre nach der StVO Novelle von 1988, durch eine Umfrage<br />

festgestellt, dass das rechts überholen von Radfahrern an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

<strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern kaum bekannt ist. 179 Doch wie sieht der Wissensstand<br />

heute 18 Jahren nach Einführung dieser Regelung aus. Braucht die Wissensvermittlung<br />

von neuen <strong>Verkehrsregeln</strong> ein paar Jahre oder ist diese Verkehrsregel<br />

vielleicht auch nach über einem Jahrzehnt immer noch der Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer<br />

unbekannt?<br />

Dieselbe Frage trifft auch auf die Aufgabe der generellen Benutzungspflicht zu, die<br />

1997 durch die 24. Änderung der StVO, der so genannten Fahrradnovelle, aufgehoben<br />

wurde. In einer Befragung im Jahr 2001 im Zuge der Diplomarbeit von Könighaus<br />

wur<strong>den</strong> 54 Radfahrer, die einen anderen Radweg benutzten, über die Neuregelung<br />

zur Benutzungspflicht befragt, wobei keiner diese kannte. 180 Hierbei ist interessant,<br />

inwieweit die Kenntnis dieser Neuregelung bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern 9 Jahren<br />

nach deren Einführung vorhan<strong>den</strong> ist, wer<strong>den</strong> doch die Rechte der Radfahrer<br />

insoweit gestärkt, so dass diese nicht je<strong>den</strong> Wegezustand akzeptieren müssen <strong>und</strong><br />

stattdessen die Straße benutzen können. Auch ist aufschlussreich zu erfahren, inwieweit<br />

die Autofahrer diese Regel kennen, müssen sie doch mit Radfahrern auf der<br />

Fahrbahn rechnen, wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Die Beobachtungshäufigkeit von Fehlverhalten sowie einseitiges <strong>Verhalten</strong> sind zwei<br />

weitere Kriterien <strong>für</strong> die Auswahl der näher zu untersuchen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong>. Mit<br />

einseitigem <strong>Verhalten</strong> wird das fast ausschließliche Nutzen des anderen Radwegs<br />

durch die Radfahrer beschrieben, obwohl diese die Wahl hätten zwischen dem anderen<br />

Radweg <strong>und</strong> der Straße. Dieses lässt sich in Kaiserslautern in alltäglichen Verkehrsgeschehen<br />

beobachten, so z.B. in der Wilhelmstraße zwischen Bismarckstraße<br />

<strong>und</strong> Adolph-Kolping-Platz. Obwohl die Strecke oft vom Diplomanten befahren wurde,<br />

konnten kaum Radfahrer beobachtet wer<strong>den</strong>, die von ihrem Recht auch auf der Straße<br />

zu fahren gebrauch machten.<br />

In dem Fußgängerbereich auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs in Kaiserslautern, auf<br />

dem das Radfahren in Schritttempo erlaubt ist, fahren die meisten Radfahrer schneller<br />

als Schritttempo, obwohl dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Der Vorplatz hat<br />

in Richtung Richard-Wagner-Straße ein leichtes Gefälle, sodass stadteinwärts fahrende<br />

Radfahrer hier auch ohne in die Pedalen zu treten Geschwindigkeiten erreichen,<br />

die höher sind als Schritttempo. Aber auch in Richtung Bahnhof fahren fast alle Radfahrer<br />

schneller als Schritttempo, was darauf schließen lässt, dass entweder die Ver-<br />

179 Vgl. Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, IFAPLAN, a.a.O., Seite 141<br />

180 Vgl. Könighaus, D.: a.a.O., Seite 53 ff.<br />

44


45<br />

Analyse<br />

kehrsregel nicht bekannt ist oder, dass diese von <strong>den</strong> Radfahrern nicht akzeptiert<br />

wird.<br />

In der Pirmasenser Straße ist zwischen Königsstraße <strong>und</strong> Karcherstraße/Roonstraße<br />

ein Angebots- bzw. Schutzstreifen <strong>für</strong> Radfahrer abmarkiert, der von einigen Kraftfahrzeugen<br />

auch als Fahrbahn benutzt wird, besonders wenn Gegenverkehr kommt,<br />

da die Fahrbahn nicht ausreichend breit ist <strong>und</strong> so der Abstand zwischen <strong>den</strong> entgegenkommen<strong>den</strong><br />

Fahrzeugen gering wäre. Ansonsten wird dieser Streifen von <strong>den</strong><br />

meisten Kraftfahrzeugen nicht überfahren.<br />

In der Trippstadter Straße zwischen Buchenlochstraße <strong>und</strong> Gerhard Hauptmann<br />

Straße ist ein Radfahrstreifen abmarkiert. Dieser wird selten von einem Kraftfahrzeug<br />

mitbenutzt, es sei <strong>den</strong>n, es wer<strong>den</strong> links abbiegende Kraftfahrzeuge rechts überholt<br />

dann wird der Radfahrstreifen mitbenutzt. Auch parkende Autos sind an der Trippstadter<br />

Straße nur selten anzutreffen. Es lässt also <strong>den</strong> Schluss zu, dass der Unterschied<br />

zwischen einem Angebots- bzw. Schutzstreifen <strong>und</strong> einem Radfahrstreifen<br />

bekannt ist. Viele Autofahrer kennen <strong>den</strong> Unterschied zwischen einer durchgezogenen<br />

Fahrbahnlinie (Radfahrstreifen) <strong>und</strong> einer unterbrochenen Fahrbahnlinie (Angebots-<br />

oder Schutzstreifen) auch durch die Mittelmarkierung oder Fahrbahnaufteilungen.<br />

Gerade an lichtsignaltechnisch geregelten Kreuzungen kann in Kaiserslautern öfters<br />

beobachtet wer<strong>den</strong>, dass Radfahrer nicht rechts die stehen<strong>den</strong> Kraftfahrzeuge überholen<br />

auch wenn genügend Platz vorhan<strong>den</strong> ist. Dies gilt dann wenn keine Angebots-<br />

bzw. Schutzstreifen sowie Radfahrstreifen einen extra Bereich rechts der Fahrspur<br />

markieren aber die Kraftfahrzeuge trotzdem rechts genügend Platz zum überholen<br />

lassen. Auch reagieren Autofahrer verärgert wenn Radfahrer rechts überholen. Vermutlich<br />

<strong>den</strong>ken Radfahrer wie Kraftfahrer, dass das rechts überholen an warten<strong>den</strong><br />

Kraftfahrzeugen <strong>für</strong> Radfahrer nicht erlaubt ist.<br />

An Fußgängerüberwegen steigen nur wenige Radfahrer ab <strong>und</strong> schieben ihr Zweirad<br />

über diesen. Dies kann häufig am Fußgängerüberweg am Rechtsabbieger Ludwigstraße<br />

in Richtung Martin-Luther-Straße beobachtet wer<strong>den</strong>. Radfahrer überqueren<br />

diesen Fußgängerüberweg fahrend auch wenn Kraftfahrzeuge herannahen.<br />

Über Fußgängerampeln fahrende Radfahrer können in Kaiserslautern ebenfalls häufiger<br />

beobachtet wer<strong>den</strong>. Allerdings ist dieser Verstoß gegen die Verkehrsregel nicht<br />

so gefährlich, da im Gegensatz zum Fußgängerüberweg der Querverkehr durch die<br />

getrennten Ampelphasen bereits wartet. Lediglich Fußgänger <strong>und</strong> andere fahrende<br />

Radler sind in diesem Fall gefährdet wogegen beim Fußgängerüberweg gefährliche<br />

Konflikte zwischen Radfahrern <strong>und</strong> Kraftfahrern bis hin zu Unfällen auftreten können.<br />

Deshalb fiel die Wahl der <strong>Verkehrsregeln</strong> bei <strong>den</strong> Regelneuerungen auf das seit 1988<br />

erlaubte rechte Überholen von warten<strong>den</strong> Fahrzeugen wenn genügend Raum vorhan<strong>den</strong><br />

ist, sowie auf die Kenntnis der Aufgabe der generellen Benutzungspflicht von<br />

Radwegen, die durch die StVO-Novelle 1997 eingeführt wurde. Auch wurde <strong>für</strong> die<br />

nähere Betrachtung der Verkehrsregel <strong>für</strong> Radfahrer an Fußgängerüberwegen ausgewählt,<br />

weil diese einen großen Unfallgefahrenpunkt darstellt wenn Radfahrer übersehen<br />

wer<strong>den</strong>. Dies geschieht häufig an Fußgängerüberwegen in Einmündungen an


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

<strong>den</strong>en sich die Kraftfahrer mehr auf <strong>den</strong> Autoverkehr hinter der Einmündung konzentrieren<br />

als auf Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer im Bereich des Fußgängerüberweges.<br />

Fußgängerzonen in <strong>den</strong>en das Radfahren erlaubt ist wer<strong>den</strong> ebenfalls untersucht, da<br />

hier schnell Konflikte zwischen Fußgängern <strong>und</strong> Radfahrern auftreten können. Anderes<br />

als auf Fußwegen bei <strong>den</strong>en das Radfahren erlaubt ist, benutzen Fußgänger nicht<br />

<strong>den</strong> in Fahrtrichtung jeweils rechten Teil der Verkehrsfläche sondern laufen nur<br />

schwer <strong>für</strong> <strong>den</strong> Radfahrer <strong>und</strong> andere Fußgänger berechenbare Wege. Deshalb ist<br />

ein niedriges Fahrtempo der Radfahrer notwendig um Konflikten mit Fußgängern<br />

noch vermei<strong>den</strong> zu können auch wenn die Verletzungen meist nicht schwer sind.<br />

46


2.2 Städteauswahl<br />

2.2.1 Gründe <strong>für</strong> die Betrachtung einzelner Großstädte<br />

47<br />

Analyse<br />

Bei der Auswahl der Untersuchungsorte stan<strong>den</strong> drei Arten von Stadtkategorien, Mittelstädte,<br />

Großstädte bis 300.000 Einwohner <strong>und</strong> Großstädte über 300.000 Einwohner<br />

zur Verfügung. Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern wur<strong>den</strong> gar nicht in<br />

die Auswahl miteinbezogen, da hier meist kaum <strong>Radverkehr</strong>sinfrastrukturen vorhan<strong>den</strong><br />

sind.<br />

Gegen Großstädte mit einer Einwohnerzahl von über 300.000 Einwohnern sprach,<br />

dass die Einwohner durch die Stadtgröße viele Wege haben, deren Distanzen größer<br />

als 5 Kilometer sind, bei der das Fahrrad seinen Vorteil der Schnelligkeit gegenüber<br />

anderen Verkehrsmitteln einbüßt. 181 Auch beträgt die mittlere Wegelänge 3 Kilometer<br />

182 , was deutlich macht, dass das Fahrrad <strong>für</strong> viele Verkehrsteilnehmer nicht <strong>für</strong><br />

alle Wegelängen in Frage kommt. In diesen Städten wird natürlich auch Rad gefahren,<br />

aber eher zum Stadtteilzentrum als zu Zielen in der gesamten Stadt. Aussagen<br />

auf die Gesamtstadt sind so durch die Untersuchung schwieriger zu treffen, da sich<br />

größere Städte in mehrere Untersuchungsräume aufteilen. Auch ist in <strong>den</strong> meisten<br />

Städten über 300.000 Einwohner die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

durch Bus, Straßenbahnen oder U- Bahnen sehr gut ausgebaut, die eine Konkurrenz<br />

zur Nutzung des Fahrrads, auch auf kürzeren Strecken bis 5 Kilometer darstellt.<br />

Zwar haben Mittelstädte einen durchaus vergleichbar hohen <strong>Radverkehr</strong>santeil am<br />

Modal Split wie Großstädte 183 , doch ist die Anzahl der zu beobachten<strong>den</strong> <strong>und</strong> zu befragen<strong>den</strong><br />

Verkehrsteilnehmer geringer als in größeren Städten, die noch auf ein<br />

Zentrum orientiert sind. In Großstädten mit dieser Zentrumsorientierung lassen sich<br />

im <strong>und</strong> um das Stadtzentrum genügend Radfahrer aus dem gesamten Stadtgebiet<br />

beobachten. Auch können in der Fußgängerzone ausreichend viele Verkehrsteilnehmer<br />

zu ihrer Regelkenntnis befragt wer<strong>den</strong>. So wur<strong>den</strong> als Beobachtungsorte Großstädte<br />

mit einer Einwohnerzahl von 100.000 – 300.000 Einwohner ausgewählt, deren<br />

Einwohner auf das Stadtzentrum orientiert sind.<br />

2.2.2 Begründung der Auswahl der Untersuchungsstädte<br />

Als Untersuchungsstädte sollen drei Großstädte ausgewählt wer<strong>den</strong>, die große Unterschiede<br />

im <strong>Radverkehr</strong>santeil an <strong>den</strong> täglichen Wegen aufweisen. Es soll also eine<br />

Stadt mit einem sehr hohen <strong>Radverkehr</strong>santeil am Modal Split ebenso vertreten sein,<br />

wie eine Stadt mit einem durchschnittlichen <strong>und</strong> einem sehr niedrigen <strong>Radverkehr</strong>santeil.<br />

Dadurch kann gleichzeitig untersucht wer<strong>den</strong>, ob es zwischen der Regelkenntnis<br />

<strong>und</strong> der Häufigkeit der Fahrradnutzung in einer Stadt einen Zusammenhang gibt.<br />

181 Vgl. Feldkötter, M.: a.a.O., Seite 51<br />

182 Vgl. Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J.: <strong>Radverkehr</strong> in der Praxis – Erfahrungen <strong>und</strong> Beispiele aus dem In- <strong>und</strong><br />

Ausland, BMVBW (Hrsg.), Wirtschaftsverl. NW, Verl. <strong>für</strong> Neue Wiss. , Bremerhaven, 2004, Seite 26<br />

183 Vgl. BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, a.a.O., Seite 15


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Als Stadt mit einem hohen <strong>Radverkehr</strong>santeil wurde Münster ausgewählt, da sie als<br />

die Fahrradstadt in Deutschland gilt <strong>und</strong> einen <strong>Radverkehr</strong>santeil von über 35% 184<br />

am Modal Split hat, soviel wie keine andere deutsche Großstadt. Sie ist damit das<br />

positive Extrembeispiel <strong>und</strong> Radfahrer dominieren in dieser Stadt das Verkehrsgeschehen,<br />

obwohl der Kraftfahrzeuganteil mit 40% 185 deutlich höher liegt. Münster<br />

gewann im Jahr 2005 <strong>den</strong> Fahrradklimatest <strong>und</strong> gilt so als fahrradfre<strong>und</strong>lichste Stadt<br />

Deutschlands. 186<br />

Als Stadt mit einem mittleren <strong>Radverkehr</strong>santeil wurde Darmstadt ausgewählt. In<br />

dieser Stadt wer<strong>den</strong> fast 15% 187 aller Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das einwohnergewichtetes<br />

Mittel liegt laut dem Nationalen <strong>Radverkehr</strong>splan bei 12% <strong>für</strong><br />

Städte zwischen 100.000 <strong>und</strong> 200.000 Einwohnern. 188 Darmstadt entspricht also in<br />

etwa einer deutschen Durchschnittsstadt in der oben genannten Einwohnergröße.<br />

Auch ist in Darmstadt in der Fußgängerzone ein schwerer <strong>Radverkehr</strong>sunfall passiert,<br />

bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wurde. Danach gab es Aufklärungskampagnen,<br />

wie schnell Radfahrer in Fußgängerzonen fahren dürfen <strong>und</strong> auch in <strong>den</strong> Medien<br />

wurde dieses Thema häufig behandelt. Doch verstärkt sich dadurch auch die Regelkenntnis<br />

<strong>und</strong> stellen auch andere <strong>Radverkehr</strong>sregeln in <strong>den</strong> Blickpunkt des öffentlichen<br />

Interesses? Um diesen Gesichtspunkt mit zu untersuchen, wurde Darmstadt als<br />

zweite Untersuchungsstadt ausgewählt.<br />

Als Untersuchungsstadt mit einem niedrigen <strong>Radverkehr</strong>santeil wurde die Stadt Kaiserslautern<br />

gewählt. Mit einem <strong>Radverkehr</strong>santeil von 2% gehört Kaiserslautern bei<br />

der Fahrradnutzung zu <strong>den</strong> Schlusslichtern in Deutschland. Sind vielleicht deswegen<br />

<strong>Radverkehr</strong>sregeln weniger bekannt als in <strong>den</strong> anderen bei<strong>den</strong> Städten? Schließlich<br />

wer<strong>den</strong> die Verkehrsteilnehmer in dieser Stadt weniger mit Radfahrern konfrontiert<br />

<strong>und</strong> so sind deren Rechte <strong>und</strong> Pflichten vielleicht auch nicht so im Bewusstsein der<br />

anderen Verkehrsteilnehmer.<br />

2.2.3 Kurzporträt der ausgewählten Städte<br />

2.2.3.1 Münster<br />

Die Stadt Münster liegt in B<strong>und</strong>esland Nordrhein-Westfalen genauer gesagt in Westfalen<br />

in der Region Münsterland. Die Stadt mit knapp 279.000 Einwohnern ist das<br />

Oberzentrum im Münsterland <strong>und</strong> ist geprägt als Universitäts- <strong>und</strong> Verwaltungsstadt<br />

mit Sitz des Regierungspräsidiums. Die Westfälische Wilhelms- Universität hat fast<br />

40.000 Studierende, die das Stadtbild deutlich prägen. Die Topographie in der Stadt<br />

sowie Umland ist sehr eben <strong>und</strong> Münster verfügt über eine kompakte Siedlungsstruktur,<br />

die <strong>für</strong> das Radfahren sehr förderlich ist. Die Bevölkerung ist traditionell sehr mit<br />

dem Fahrrad verbun<strong>den</strong> <strong>und</strong> der <strong>Radverkehr</strong> wird <strong>und</strong> wurde konsequent gefördert.<br />

184 Vgl. Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J.: <strong>Radverkehr</strong> in der Praxis, a.a.O., Seite 30<br />

185 Vgl. Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J.: <strong>Radverkehr</strong> in der Praxis, a.a.O., Seite 30<br />

186 Vgl. Internetseite des ADFC Deutschland unter: http://www.adfc.de/2596_1 Stand: 03.09.06<br />

187 Vgl. Handlungskonzept des VEP Darmstadt unter:<br />

http://www.vep.darmstadt.de/handlungskonzept_rad.php Stand: 03.09.06<br />

188 Vgl. BMVBW (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan 2002-2012 FahrRad!, a.a.O., Seite 15<br />

48


49<br />

Analyse<br />

Dies kann erklären warum in Münster der <strong>Radverkehr</strong>santeil viel höher ist als in anderen<br />

Deutschen Städten, wie aus der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle deutlich wird.<br />

Verkehrsmittel KFZ ÖPNV Fahrrad Zu Fuß<br />

Modal Split 40,6% 10,8% 35,1% 13,5%<br />

Tabelle 2: Der Modal Split der Stadt Münster im Jahr 2001 189<br />

2.2.3.2 Darmstadt<br />

Im Sü<strong>den</strong> des B<strong>und</strong>eslandes Hessen liegt Darmstadt am Rande des O<strong>den</strong>waldes. Sie<br />

ist das Oberzentrum Südhessens aber anders als Münster wird die Rhein-Main-<br />

Region von der Nachbarstadt Frankfurt dominiert, die nur 25 Kilometer entfernt liegt.<br />

Darmstadt hat 138.000 Einwohner 190 <strong>und</strong> ist ebenfalls eine Verwaltungs- <strong>und</strong> Universitätsstadt.<br />

Neben dem Regierungspräsidium von Südhessen <strong>und</strong> mehreren Gerichten<br />

fin<strong>den</strong> sich in Darmstadt viele Dienstleistungsunternehmen <strong>und</strong> Forschungsinstitute.<br />

Darmstadt hat eine technische Universität sowie eine Fachhochschule mit insgesamt<br />

30.000 Studieren<strong>den</strong> 191 . Die Topographie ist eben, abgesehen von wenigen Ausnahmen,<br />

die Stadtstruktur ist als relativ Kompakt zu bezeichnen, wenn man die bei<strong>den</strong><br />

eingemeindeten Orte Eberstadt <strong>und</strong> Arheiligen mal ausnimmt. Die Bevölkerung ist<br />

nicht so traditionell mit dem Fahrrad verbun<strong>den</strong> wie in Münster, aber gerade durch<br />

die Studieren<strong>den</strong> ist das Fahrrad im Stadtbild schon stark vertreten. Der <strong>Radverkehr</strong><br />

wird in Darmstadt seit einigen Jahren politisch gefördert doch ist das <strong>Radverkehr</strong>snetz<br />

bisher lückenhaft <strong>und</strong> weißt öfters Mängel auf. Oft wer<strong>den</strong> Lücken in der Radwegeinfrastruktur<br />

durch die Freigabe von Gehwegen <strong>für</strong> Radfahrer gelöst, leider zu<br />

Lasten der Fußgänger. Darmstadt verfügt über einen <strong>für</strong> diese Stadtgröße durchschnittlichen<br />

<strong>Radverkehr</strong>santeil im Modal Split, wobei das dominierende Verkehrsmittel<br />

das Kraftfahrzeug ist.<br />

Verkehrsmittel KFZ (auch Mitfahrer) ÖPNV Fahrrad Zu Fuß<br />

Modal Split bei<br />

<strong>den</strong> Frauen<br />

42,4% 15,2 13,8% 27,9%<br />

Verkehrsmittel KFZ (auch Mitfahrer) ÖPNV Fahrrad Zu Fuß<br />

Modal Split bei<br />

<strong>den</strong> Männern<br />

47,9% 13,1% 15,7% 22,9%<br />

Tabelle 3 <strong>und</strong> 4: Modal Split der Darmstädter aufgeteilt nach dem Geschlecht im Jahr 2000 192<br />

2.2.3.3 Kaiserslautern<br />

Kaiserslautern befindet sich im B<strong>und</strong>esland Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> ist das Oberzentrum<br />

der Region Westpfalz, wobei die gesamte Region Westpfalz im Schatten der Rhein-<br />

189<br />

Vgl. Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J.: <strong>Radverkehr</strong> in der Praxis, a.a.O., Seite 30<br />

190<br />

Vgl. Darmstadt auf einen Klick unter: http://www.darmstadt.de/infos/da/index.html<br />

Stand: 03.09.06<br />

191<br />

Vgl. ebenda<br />

192<br />

Vgl. Zustandsanalyse <strong>für</strong> <strong>den</strong> VEP Darmstadt unter:<br />

http://www.vep.darmstadt.de/plaene/zustandsanalyse_bevoelkerung_4.php Stand: 03.09.06


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Neckar-Region steht. Die Stadt hat knapp 106.000 Einwohner 193 <strong>und</strong> ist durch Industrieunternehmen<br />

geprägt. Kaiserslautern verfügt über zwei Hochschulen, die<br />

Technische Universität Kaiserslautern <strong>und</strong> die Fachhochschule Kaiserslautern, die<br />

zusammen fast 10.000 Studierende haben. Die Topographie von Kaiserslautern ist<br />

eben bis hügelig. Die Stadt befindet sich in einer Talsenke <strong>und</strong> so liegen die nördlichen<br />

<strong>und</strong> südlichen Stadtteile mit der TU sowie Teile der FH Kaiserslautern auf Anhöhen.<br />

In dem topographisch weitgehend ebenen Tei wohnen 70% der Stadtbevölkerung.<br />

194 Die Stadtstruktur ist als kompakt zu bezeichnen, sind doch wesentliche<br />

Teile der Stadt in einem Entfernungsbereich von fünf Kilometern zu erreichen 195 , obwohl<br />

die Stadt durch die Talsenke, in der sie sich befindet, eine Ostwestausrichtung<br />

besitzt. Das Fahrrad hat in Kaiserslautern keine traditionelle Bindung in der Bevölkerung,<br />

sondern das Auto, durch einen ansässigen Automobilproduzenten. Der <strong>Radverkehr</strong><br />

wird auch in Kaiserslautern politisch gefördert doch verläuft die Umsetzung eines<br />

erarbeiteten <strong>Radverkehr</strong>skonzepts nur sehr langsam. Das Radwegesystem ist oft<br />

lückenhaft, was gerade r<strong>und</strong> um die Innenstadt das Radfahren gefährlich macht. Interessant<br />

ist, dass bei einer Imageanalyse 1997 ein Drittel der Befragten angab, dass<br />

sie häufiger bereit wären Rad zu fahren, wenn als Hauptvoraussetzung ein besseres<br />

Radwegenetz sowie eine bessere Unterhaltung der bestehen<strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

erfolgen würde. 196 Kaiserslautern hat einen sehr unterdurchschnittlichen <strong>Radverkehr</strong>santeil<br />

<strong>für</strong> seine Stadtgröße, da das Auto das dominierende Verkehrsmittel in der<br />

Stadt ist.<br />

Verkehrsmittel KFZ (auch Mitfahrer) ÖPNV Fahrrad Zu Fuß<br />

Modal Split 53% 20% 2% 25%<br />

Tabelle 5: Modal Split der Stadt Kaiserslautern im Jahr 1996 197<br />

193<br />

Vgl. Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Organisationsmanagement Statistik <strong>und</strong> Wahlen<br />

(Hrsg.), Statistischer Jahresbericht 2004, Kaiserslautern 2005<br />

194<br />

Stadt Kaiserslautern unter:<br />

http://www.kaiserslautern.de/leben_in_kl/verkehr_<strong>und</strong>_parken/radverkehrsplanung/index.html?lang=<br />

de Stand 03.09.06<br />

195<br />

Vgl. ebenda<br />

196<br />

Vgl. Maßnahmen <strong>und</strong> Aktivitäten zum GVP auf der gerade angegebenen Internetseite<br />

197<br />

Vgl. Stadtverwaltung Kaiserslautern, Stadtplanungsamt (Hrsg.), Information zu Mobilität <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Kaiserslautern 2001<br />

50


2.3 Beobachtung<br />

51<br />

Analyse<br />

Die Beobachtung ist die ursprüngliche Form der Datenerhebung, da hier die Nähe zu<br />

alltäglichen Techniken zur Erlangung von Informationen besonders deutlich wird. 198<br />

„Der Übergang von der alltäglichen „naiven Beobachtung“ (…) zur Wissenschaftlichen<br />

Beobachtung erfolgt jedoch, indem das Verfahren der Beobachtung kontrolliert <strong>und</strong><br />

systematisch abläuft <strong>und</strong> Beobachtungsinhalte systematisiert wer<strong>den</strong>.“ 199<br />

Die Beobachtung dient der Erfassung von Ablauf <strong>und</strong> Bedeutung einzelner Handlungen<br />

<strong>und</strong> Handlungszusammenhänge. 200 Der Vorteil der Beobachtung ist, dass im Gegensatz<br />

zu einer Befragung erfasst wird, was die Person wirklich tut, nicht nur das,<br />

wovon sie erzählt, dass sie tun würde. 201<br />

Eine Schwierigkeit der Beobachtung ist die vollständige Erfassung aller Ereignisse, da<br />

sich die zu beobachtende Situation während des Beobachtungsprozesses ständig<br />

verändert, <strong>und</strong> dass zudem gleichzeitig vielfältigen Aktivitäten einer Vielzahl von<br />

Handeln<strong>den</strong> ablaufen. 202 Einmal verpasste Beobachtungen können nicht nachgeholt<br />

wer<strong>den</strong>. „Die Interpretation des beobachteten Handlungsablaufs muss vom Beobachter<br />

an Ort <strong>und</strong> Stelle <strong>und</strong> im gleichen Tempo vorgenommen wer<strong>den</strong>, in dem die beobachteten<br />

Handlungen ablaufen.“ 203<br />

Dieser Zeitdruck wirkt sich nachteilig auf dem Beobachter aus <strong>und</strong> selektive Wahrnehmung,<br />

nachlassende Konzentration, Ten<strong>den</strong>z zur Angleichung des wahrgenommenen<br />

Geschehens an das bisher Geschehene… können die Folge sein. 204<br />

Eine Beobachtung gilt dann als repräsentativ wenn unterstellt wer<strong>den</strong> kann, dass die<br />

beobachteten Ereignisse eine Zufallsstichprobe aus der Gesamtheit aller möglichen<br />

Ereignisse sind, dass also nicht während der Beobachtung Bedingungen herrschen,<br />

die das Ergebnis systematisch verzerren. 205<br />

2.3.1 Beobachtungsverfahren<br />

Es gibt verschie<strong>den</strong>e Beobachtungsverfahren, wobei in dieser Tabelle immer Verfahrenspaare<br />

abgebildet sind, wobei das erste Verfahren das Gegenteil vom anderen<br />

Beobachtungsverfahren ist.<br />

198<br />

Vgl. Schnell, R.; Hill, P.B.; Esser, H.: Metho<strong>den</strong> der empirischen Sozialforschung, 7. Auflage, Ol<strong>den</strong>bourg<br />

Verlag, München, Wien 2005, Seite 390<br />

199<br />

Ebenda, Seite 390<br />

200<br />

Vgl. Kromrey, H.: Empirische Sozialforschung, 11. Auflage, Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft,<br />

Stuttgart 2006, Seite 346<br />

201<br />

Vgl. Kruker, V., Rauh, J.: Arbeitsmetho<strong>den</strong> der Humangeographie, Wissenschaftliche Buchgesellschaft,<br />

Darmstadt 2005, Seite 57<br />

202<br />

Vgl. Kromrey, H.: a.a.O., Seite 347<br />

203<br />

Ebenda, Seite 347<br />

204<br />

Vgl. ebenda, Seite 403<br />

205<br />

Vgl. ebenda


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Beobachtungsverfahren Beschreibung<br />

Direkte Beobachtung <strong>Verhalten</strong>sbeobachtung<br />

Indirekte Beobachtung Beobachtung der Auswirkungen des <strong>Verhalten</strong>s<br />

Offene Beobachtung Die Beobachtung ist <strong>den</strong> beobachteten<br />

Personen bekannt<br />

Verdeckte Beobachtung Die Beobachtung ist nicht bekannt<br />

Teilnehmende Beobachtung Beobachter nimmt an der Interaktion der<br />

zu beobachteten Personen teil<br />

Nicht teilnehmende Beobachtung Beobachter nimmt an der Interaktion<br />

nicht teil<br />

Strukturierte Beobachtung Ausführliches Beobachtungsschema vorhan<strong>den</strong><br />

Unstrukturierte Beobachtung Kein ausführliches Beobachtungsschema<br />

Feldbeobachtung Beobachten in natürlicher Beobachtungssituation<br />

Laborbeobachtung Beobachten in künstlicher Beobachtungssituation<br />

Selbstbeobachtung Beobachtung der eigenen Person<br />

Fremdbeobachtung Beobachtung von frem<strong>den</strong> Personen<br />

Tabelle 6: Verschie<strong>den</strong>e Beobachtungsverfahren nach Schnell, Hill, Esser 206<br />

2.3.2 Aufbau <strong>und</strong> Durchführung der Beobachtung<br />

Die Verkehrsbeobachtung wurde als direkte Beobachtung durchgeführt, um das jeweilige<br />

<strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer bei <strong>den</strong> vier näher zu untersuchen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

zu erfahren. Dabei wurde in erster Linie Radfahrer beobachtet <strong>und</strong> lediglich<br />

andere Verkehrsteilnehmer wenn diese auf Radfahrer reagieren. Die Beobachtung<br />

wurde dabei verdeckt durchgeführt, um die Verkehrsteilnehmer in einer natürlichen<br />

Situation beobachten zu können <strong>und</strong> nicht deren Konzentration abzulenken <strong>und</strong><br />

vielleicht gefährliche Verkehrssituationen herbeizuführen.<br />

Deshalb wurde die Befragung auch von der Beobachtung getrennt. Es wur<strong>den</strong> also<br />

nicht diejenigen Verkehrsteilnehmer befragt, die auch beobachtet wur<strong>den</strong>, weil bei<br />

der Befragung möglichst alle Arten von Verkehrsteilnehmer erfasst wer<strong>den</strong> sollten. Es<br />

ist aber z.B. nicht erlaubt bei einer Beobachtung Autofahrer <strong>für</strong> eine Befragung anzuhalten.<br />

Dies ist nur mit einer Genehmigung der Kommune <strong>und</strong> Hilfe der Polizei möglich<br />

<strong>und</strong> schien als zu aufwendig <strong>für</strong> eine Diplomarbeit.<br />

Die Beobachtung wurde an <strong>den</strong> bei Gliederungspunkt 2.5.3 aufgeführten Tagen vormittags<br />

durchgeführt. Zu jeder der vier <strong>Verkehrsregeln</strong> wurde jeweils ein Beobachtungspunkt<br />

in <strong>den</strong> drei Untersuchungsstädten ausgesucht <strong>und</strong> die Beobachtungen in<br />

ein Protokoll eingetragen, das neben dem regelkonformen oder regelwidrigen <strong>Verhalten</strong><br />

auch das Geschlecht sowie das geschätzte Alter erfasste. Die Fahrtrichtung der<br />

206 Vgl. Schnell, R.; Hill, P. B.; Esser, H.:a.a.O., Seite 391f.<br />

52


53<br />

Analyse<br />

Fahrradfahrer wurde nicht erfasst. Die Beobachtungsprotokolle sind im Anhang zu<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Die Beobachtungszeit variierte je nach Verkehrsmenge der Radfahrer. In Münster<br />

reichte eine Beobachtungszeit von einer St<strong>und</strong>e, um genügend Radfahrer beobachten<br />

zu können, um verlässliche Aussagen über das <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer<br />

zu treffen, wogegen in Kaiserslautern mindestens zwei Stun<strong>den</strong> pro Verkehrsregel<br />

aufgewandt wer<strong>den</strong> musste, um genügend Radfahrer zu beobachten <strong>und</strong> dann daraus<br />

verlässliche Schlüsse ziehen zu können.<br />

Dabei gestaltete sich die Wahl der Beobachtungsorte als schwierig, da zum einen in<br />

<strong>den</strong> Städten Münster <strong>und</strong> Darmstadt über nur geringe Ortskenntnisse verfügt wurde.<br />

Gerade Fußgängerüberwege, die Radfahrer fahrend überqueren können, waren in<br />

allen drei Städten nur schwer zu fin<strong>den</strong>. Trotz der Nachfrage beim Ordnungsamt der<br />

Stadt Münster 207 , die auch <strong>für</strong> Straßenverkehrsangelegenheiten zuständig sind, konnte<br />

in Münster nur ein Fußgängerüberweg gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, an dem Fahrradfahrer<br />

direkt über diesen fahren um die andere Straßenseite zu erreichen. Ähnlich sieht die<br />

Situation in Darmstadt aus. Dort wurde von der Straßenverkehrsbehörde bestätigt,<br />

dass es in Darmstadt keinen Fußgängerüberweg gibt, der es Radfahrern direkt ermöglicht<br />

über diesen zu fahren. 208 Fußgängerüberwege wer<strong>den</strong> auch allgemein in<br />

Darmstadt nur sehr selten eingesetzt. Ein Fußgängerüberweg an einer Rechtsabbiegespur<br />

wird regelmäßig von Radfahrern fahrend überquert, allerdings wurde dieser<br />

mit einer kombinierten Radfahrerfurt angelegt.<br />

Auch andere Radwege sind in Münster sowie in Darmstadt selten zu fin<strong>den</strong>. In Münster<br />

wer<strong>den</strong> auch Radwege, die nicht <strong>den</strong> vorgeschriebenen Maßen entsprechen, als<br />

benutzungspflichtige Radwege ausgeschildert, da laut Auskunft des Ordnungsamtes<br />

es unverantwortlich wäre, Radfahrer auf stark oder mittelmäßig befahren<strong>den</strong> Straßen<br />

zuzulassen. 209 Nur in Tempo 30 Zonen wur<strong>den</strong> benutzungspflichtige Radwege zu anderen<br />

Radwegen umgewandelt, da hier eine Benutzungspflicht wegen des geringen<br />

Tempos <strong>für</strong> nicht mehr sinnvoll erachtet wird.<br />

Anders verfährt die Stadt Darmstadt bei <strong>den</strong>en Radwege, die nicht <strong>den</strong> Mindestmaßen<br />

entsprechen, als Fußwege ausgewiesen wer<strong>den</strong>, auf <strong>den</strong>en Radfahrer fahren<br />

dürfen (Zeichen 239 in Verbindung mit Zeichen 1022-10), allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit.<br />

Lediglich in einer Tempo 30 Zone wurde noch ein anderer Radweg<br />

aufgefun<strong>den</strong>.<br />

Fußgängerzonen in <strong>den</strong>en das Radfahren ganztags freigegeben ist, sind in allen drei<br />

Städten vorhan<strong>den</strong> ebenso wie Knotenpunkte, an <strong>den</strong>en Radfahrer rechts von <strong>den</strong><br />

Kraftfahrzeugen überholen können.<br />

207<br />

Nach Auskunft von Herrn Kompfe, Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Münster am 22.06.06<br />

208<br />

Laut Auskunft von Herrn Frank, <strong>Radverkehr</strong>sbeauftragter <strong>und</strong> Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde<br />

der Stadt Darmstadt am 11.07.06<br />

209<br />

Nach Auskunft von Herrn Kompfe, Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Münster am 22.06.06


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2.3.3 Beschreibung der Beobachtungsorte<br />

2.3.3.1 Münster<br />

In Münster wurde jeweils zu jeder der vier zu untersuchen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> im<br />

Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s eine St<strong>und</strong>e lang, dass <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer<br />

untersucht. Als Beobachtungsorte wur<strong>den</strong> dabei gewählt:<br />

1 Fußgängerzone mit Zeichen „Radfahrer frei“ – Servatiikirchplatz in der Innenstadt<br />

2 Fußgängerüberweg mit vielen Radfahrerquerungen – Ludgeriplatz am südlichen<br />

Ende der Innenstadt<br />

3 Rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen überholende Radfahrer – LSA geregelter<br />

Knoten Nordstraße/Hoyastraße/Studtstraße nördlich der Innenstadt.<br />

4 Nicht benutzungspflichtiger Radweg – Dieckstraße nordöstlich der Innenstadt<br />

3<br />

2<br />

Abb. 6: Verortung der Beobachtungspunkte in Münster<br />

(Quelle: http://geo.stadt-muenster.de)<br />

1<br />

54<br />

4


55<br />

Analyse<br />

Fußgängerzone mit Zeichen „Radfahrer frei“<br />

Als Beobachtungsort wurde Servatiikirchplatz in der Münsteraner Innenstadt gewählt,<br />

um die Fahrgeschwindigkeiten von Radfahrern in Fußgängerzonen zu beobachten,<br />

die <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> freigegeben sind. Am Rande des Platzes verläuft ein mit einer<br />

anderen Pflasterung kenntlich gemachte Fahrweg, der von der Breite einem Anliegerweg<br />

entspricht. Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer benutzen so meist nicht dieselbe Verkehrsfläche,<br />

obwohl Fußgänger <strong>und</strong> Radfahrer dies dürften.<br />

Abb. 7: Der Servatiikirchplatz in der Münsteraner Innenstadt<br />

[Quelle: eigenes Foto (e. F)]<br />

Der Servatiikirchplatz<br />

wird von<br />

vielen Radfahrern<br />

befahren, da dies<br />

ein Teil einer wichtigenRadwegeverbindung<br />

in die Innenstadt<br />

ist. Die parallel<br />

verlaufende Salzstraße,<br />

eine der<br />

Haupteinkaufsstraßen<br />

Münsters, ist<br />

ebenfalls Fußgängerzone,<br />

hier dürfen<br />

aber wegen der vielen<br />

Fußgänger Radfahrer<br />

nur nach 20<br />

Uhr fahren. Deshalb<br />

fahren die Radfahrer<br />

über <strong>den</strong> Servatii-<br />

kirchplatz in Richtung Innenstadt bzw. aus der Innenstadt in die westlichen Stadtteile<br />

Münsters. Das Fahrrad ist auf dem Platz das dominierende Verkehrsmittel, was aber<br />

in einer Fahrradstadt wie Münster nicht verw<strong>und</strong>erlich ist.<br />

Abb. 8: Über <strong>den</strong> Servatiikirchplatz geht eine der vielen<br />

Hauptradwegeverbindungen in die Innenstadt. (e. F.)<br />

Auf dem Servatiikirchplatz<br />

wurde die Verkehrsbeobachtung<br />

am 21.06.06 eine St<strong>und</strong>e<br />

von 8:45 – 9:45 Uhr durchgeführt.<br />

In dieser Zeit passierten<br />

434 Radfahrer <strong>den</strong> Beobachtungspunkt<br />

<strong>und</strong> wur<strong>den</strong> erfasst.<br />

Die Geschwindigkeit der<br />

Radfahrer wurde geschätzt.<br />

Für das Tempo Schrittgeschwindigkeit<br />

dienten das<br />

Tempo der Fußgänger als Orientierungswert.<br />

Es fuhren lediglich 4 Radfahrer<br />

(0,9%) Schrittgeschwindigkeit,<br />

die zwischen 4–7 km/h liegt.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Zwei Radler (0,5%) fuhren langsamer als Normaltempo aber schneller als Schrittgeschwindigkeit<br />

(zwischen 8–11 km/h), eine Person (0,2%) schob sein Fahrrad. Die<br />

überwiegende Mehrheit der Radfahrer fuhr Normaltempo also 12-18 Kilometer pro<br />

St<strong>und</strong>e. 210 Dies konnte bei 423 Radfahrern (97,2%) beobachtet wer<strong>den</strong> Dabei fuhren<br />

Radfahrer aus allen Alterklassen sowie Männer als auch Frauen Normaltempo <strong>und</strong><br />

somit schneller als Schrittgeschwindigkeit. Schneller als Normaltempo fuhren 7 Radfahrer<br />

(1,6%). Auffällig ist, dass dieses durchweg Radfahrer männlichen Geschlechts<br />

zwischen 25 <strong>und</strong> 45 Jahre sind.<br />

Es konnten während der gesamten Beobachtungszeit keine gefährlichen Situationen<br />

zwischen Radfahrern selbst sowie anderen Verkehrsteilnehmern beobachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Dies hängt sicherlich auch mit dem geringen Fußgängerverkehr sowie der Pflasterung<br />

eines Fahrwegs zusammen. Fußgänger gingen nur selten auf dem Fahrweg sondern<br />

in <strong>den</strong> seitlichen Bereichen.<br />

Fußgängerüberweg<br />

Als Beobachtungsort, um das <strong>Verhalten</strong> von Radfahrern an Fußgängerüberwegen zu<br />

untersuchen, wurde der Fußgängerüberweg am Ludgeriplatz zur Einmündung in die<br />

Schorlemer Straße ausgewählt.<br />

Der Ludgeriplatz<br />

liegt am südlichen<br />

Rand der Münsteraner<br />

Innenstadt. Der Verkehr<br />

am Ludgeriplatz wird<br />

durch einen zweibahnigen<br />

Kreisverkehr geregelt.<br />

Dabei mün<strong>den</strong> zwei<br />

Nebenstraßen <strong>und</strong> vier<br />

Hauptverkehrsstraßen in<br />

<strong>den</strong> Kreisverkehr <strong>und</strong> so<br />

ist die Verkehrsbelastung<br />

im Knoten sehr hoch.<br />

Schorlemer Str..<br />

Auch viele Radfahrer<br />

passieren <strong>den</strong> Kreisverkehr<br />

wenn sie aus dem<br />

Sü<strong>den</strong> in Richtung Innenstadt<br />

möchten.<br />

Abb. 9: Luftbild vom Ludgeriplatz (Quelle: Stadt Münster)<br />

Im Kreisverkehr passieren viele Verkehrsunfälle mit Radfahrern an <strong>den</strong> Ein- <strong>und</strong> Ausfahrten<br />

des Kreisverkehrs 211 <strong>und</strong> es wur<strong>den</strong> schon verschie<strong>den</strong>e Sicherungsmaßnahmen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> im Kreisel ausprobiert <strong>und</strong> wieder verworfen. Momentan<br />

gibt es keine Sicherungsmaßnahmen <strong>für</strong> Radfahrer <strong>und</strong> diese fahren auf der Kreisverkehrsfahrbahn<br />

mit oder fahren bzw. schieben über <strong>den</strong> Fußweg <strong>und</strong> queren an<br />

<strong>den</strong> Fußgängerüberwegen die Knotenarme des Kreisverkehrs. Dabei problematisch<br />

ist, dass die Knotenarme vierstreifig sind, um <strong>den</strong> Verkehrsfluss zum bzw. aus dem<br />

210 Vgl. zum Normaltempo: Angenendt, W. / Wilken,M.: a.a.O., Seite 444<br />

211 Vgl. Hülsen, H.: Unfälle mit Radfahrern an Hauptverkehrsstraßen – Wichtige Ursachen <strong>und</strong> erste<br />

Folgerungen in: <strong>Radverkehr</strong> an Hauptverkehrsstraßen, Institut <strong>für</strong> Landes- <strong>und</strong> Stadtentwicklungsforschung<br />

des Landes NRW (Hrsg.), Düsseldorf 1992, Seite 21<br />

56


57<br />

Analyse<br />

Kreisverkehr zu erleichtern. Dadurch wer<strong>den</strong> aber die Fußgängerüberwege unübersichtlicher,<br />

können doch wartende Autos Fußgänger wie Radfahrer verdecken.<br />

Die Radfahrer schieben <strong>und</strong> fahren über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg oder nutzen die<br />

Kreisverkehrsfahrbahn, um <strong>den</strong> Knoten zu passieren.<br />

Abb. 10: Radfahrer schieben <strong>und</strong> fahren über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg oder nutzen die<br />

Kreisverkehrsfahrbahn des Ludgeriplatzes, um <strong>den</strong> Knoten zu passieren. (Quelle: e. F.)<br />

Die Verkehrsbeobachtung wurde am 21.06.06 von 10:30 – 11:30 Uhr durchgeführt<br />

<strong>und</strong> insgesamt 149 Radfahrer beobachtet. Dabei wurde unterschie<strong>den</strong>, ob die Radfahrer<br />

über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg schieben oder fahren. Kraftfahrer die <strong>den</strong> Fußgängerüberweg<br />

überfahren wollten waren fast immer vorhan<strong>den</strong>. Radfahrer müssen<br />

also absteigen, um vor <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen Vorrang zu erhalten. Daran hielten sich<br />

auch 92 Radfahrer (62%) wogegen 55 Radfahrer (37%) trotz heranrollender Kraftfahrzeuge<br />

über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg fuhren. Zwei Radfahrer rollten auf einer Pedale<br />

stehend über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg. Regelwidrig verhielten sich im Verhältnis<br />

mehr Männer, fuhren hier doch 42% über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg während es bei<br />

<strong>den</strong> Frauen lediglich 35% waren. Wenn man das <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer<br />

<strong>und</strong> ihr geschätztes Alter betrachtet, kann man gleich fast viele junge Männer zwischen<br />

20 - 40 beobachten, die ihr Fahrrad schieben als auch fahren. Auch bei <strong>den</strong><br />

anderen männlichen Alterklassen ist ähnliches zu beobachten. Bei <strong>den</strong> Frauen ist dies<br />

anders. So schieben mehr junge Frauen im Alter zwischen 20 – 40 Jahren ihr Fahrrad<br />

über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg als das sie fahren. Dies gilt auch <strong>für</strong> Frauen im Alter<br />

zwischen 40 – 60 Jahren. Bei <strong>den</strong> Frauen über 60 Jahren konnten wieder gleich viele<br />

Radfahrerinnen beobachtet wer<strong>den</strong>, die ihr Rad über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg fahren<br />

als auch schieben.<br />

Da Radfahrer am Ludgeriplatz generell über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg schieben sollen,<br />

fin<strong>den</strong> öfters Verkehrskontrollen statt. So kontrollierte auch an dem Tag der Verkehrsbeobachtung<br />

ein Fahrradpolizist 15 Minuten das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer <strong>und</strong><br />

ermahnte 4 Radfahrer. In dieser Zeit schoben 68% der Radfahrer ihr Fahrrad über<br />

<strong>den</strong> Fußgängerüberweg, sechs Prozent mehr als in der gesamten Beobachtungszeit.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Bei der Verkehrsbeobachtung wurde ein leichter Verkehrskonflikt erfasst, bei dem ein<br />

Kraftfahrzeugfahrer wegen eines über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg fahren<strong>den</strong> Radfahrers<br />

plötzlich bremsen musste.<br />

An warten<strong>den</strong> Kraftzeugen Rechts überholende Radfahrer<br />

Als Standort, um das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer zu beobachten, wurde der durch eine<br />

Lichtsignalanlage (LSA) geregelte vierarmige Knotenpunkt Nordstraße/ Hoyastraße/<br />

Studtstraße ausgewählt. Dieser Knoten liegt ca. 300 Meter nördlich der Innenstadt,<br />

entfernt. <strong>Radverkehr</strong>sanlagen sind am Knoten keine vorhan<strong>den</strong>, lediglich in der<br />

Hoyastraße, einer Einbahnstraße, gibt es einen Radfahrstreifen entgegen der Fahrtrichtung,<br />

der aber nur von Radfahrern regelkonform befahren wer<strong>den</strong> kann wenn<br />

diese <strong>den</strong> Knoten bereits passiert haben, da sie ansonsten <strong>den</strong> Radfahrstreifen in<br />

falscher Richtung befahren. Die Fahrbahnbreite ist bei allen vier Knotenarmen relativ<br />

schmal, ca. 5,00 Meter breit (in der Hoyastraße ca. 2,50 m), sodass das rechts überholen<br />

von breiten Fahrzeugen <strong>für</strong> Radfahrer nicht möglich ist.<br />

Abb. 11: Fahrbahnquerschnitt der Nordstraße. Es bleibt <strong>für</strong> Radfahrer wenig Platz zum<br />

Rechts überholen. (Quelle: e. F.)<br />

Die Verkehrsbeobachtung wurde am 22.06.06 von 12:30 bis 13:30 Uhr durchgeführt.<br />

Es wurde das <strong>Verhalten</strong> der Fahrradfahrer beobachtet, die an der LSA warten mussten<br />

<strong>und</strong> mindestens ein Fahrzeug vor sich hatten, das sie überholen konnten. Insgesamt<br />

89 Radfahrer, wobei 51 von ihnen (57%) rechts überholten, 29 Radler (33%)<br />

warteten. Ein Fahrradfahrer schob sein Rad rechts vorbei weil ihm dies sicherer erschien.<br />

Da in der Hoyastraße nur sehr wenig Platz zum rechts überholen ist, wichen<br />

an diesem Knotenarm drei Radler (3%) auf dem rechten Gehweg aus <strong>und</strong> fünf fuhren<br />

(6%) auf dem linken Radfahrstreifen oder <strong>den</strong> linken Fußweg zum Knoten vor<br />

<strong>und</strong> überholten die Fahrzeuge so links.<br />

58


59<br />

Analyse<br />

Radfahrer überholt<br />

links<br />

Abb. 12: Durch die parken<strong>den</strong> Fahrzeuge ist die Fahrbahn in der Hoyastraße sehr eng. Manche<br />

Radfahrer weichen deshalb regelwidrig auf <strong>den</strong> <strong>für</strong> sie rechten Fußweg oder auf <strong>den</strong><br />

linken Radfahrstreifen aus, um an <strong>den</strong> warten<strong>den</strong> Fahrzeugen vorbei zu kommen. (e .F.)<br />

Von <strong>den</strong> 89 beobachteten Radfahrern waren 52 weiblichen <strong>und</strong> 37 männlichen Geschlechts.<br />

Dabei überholten 64% der Männer rechts an <strong>den</strong> warten<strong>den</strong> Fahrzeugen,<br />

bei <strong>den</strong> Frauen waren es dagegen nur 53%. Dieses <strong>Verhalten</strong> zeigte sich bei allen<br />

Altergruppen bei bei<strong>den</strong> Geschlechtern. Ältere Frauen oder Männer warten oder überholen<br />

nicht öfter als die Jüngeren. Verkehrskonflikte traten während der gesamten<br />

Beobachtungszeit keine auf.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Nicht benutzungspflichtiger Radweg<br />

Da in Münster nicht benutzungspflichtige Radwege nur in Tempo 30 Zonen existieren<br />

wurde die Dieckstraße, eine Straße in einer Tempo 30 Zone, ausgewählt, die ca. 1<br />

Kilometer nordöstlich der Münsteraner Innenstadt liegt. Dies ist eine häufig befahrende<br />

Radverbindung, da diese Straße über einen Bahnübergang verfügt <strong>und</strong> so eine<br />

Verbindung in <strong>den</strong> nördlichen Stadtteil bietet. Die Straße selbst ist durch Kraftfahrzeuge<br />

eher mäßig befahren. Die auf bei<strong>den</strong> Seiten verlaufen<strong>den</strong> nicht benutzugspflichtigen<br />

Radwege sind ca. 1,50 m breit <strong>und</strong> in einem mittelmäßigen Zustand. Ihre<br />

bauliche Qualität <strong>und</strong> Linienführung dürfte ausreichen, um sie als benutzungspflichtige<br />

Radwege auszuweisen, da diese allerdings in einer Tempo 30 Zone liegen, wur<strong>den</strong><br />

sie von der Benutzungspflicht befreit. Radfahrer können so auch auf der Fahrbahn<br />

fahren.<br />

Durch abgestellte Fahrräder allerdings ist der Gehweg auf der östlichen Seite stark<br />

eingeengt, sodass auch Fußgänger an manchen Stellen auf <strong>den</strong> nicht benutzungspflichtigen<br />

Radweg ausweichen.<br />

Abb. 13: Dieckstraße zwischen Beckhof- <strong>und</strong> Ostmarkstraße mit nicht benutzungspflichtigen<br />

Radwegen. (Quelle: e. F.)<br />

Die Verkehrsbeobachtung wurde am 22.06.06 von 18:45 bis 19:45 Uhr durchgeführt.<br />

Es wur<strong>den</strong> Radfahrer in beide Fahrtrichtungen in der Dieckstraße beobachtet, ob diese<br />

<strong>den</strong> Radweg oder die Fahrbahn wählen. Es wur<strong>den</strong> 132 Radfahrer beobachtet,<br />

wobei lediglich fünf Radfahrer (4%) die Fahrbahn sowie eine Radfahrerin (1%) <strong>den</strong><br />

Fußweg benutzten. Die anderen 126 Radfahrer (95%) wählten die nicht benutzungspflichtigen<br />

Radwege, wobei fünf diesen entgegen der Fahrtrichtung benutzten. Die<br />

Wahl des nicht benutzungspflichtigen Radweges geschah unabhängig vom Geschlecht<br />

<strong>und</strong> Alter der Radfahrer. Dabei muss noch mal erwähnt wer<strong>den</strong>, dass der<br />

Radweg in keinem schlechten Zustand ist <strong>und</strong> so vielleicht deshalb der Straße vorgezogen<br />

wurde.<br />

60


2.3.3.2 Darmstadt<br />

8<br />

Abb. 14: Darstellung der Beobachtungsorte in Darmstadt im Stadtplan ca. M. 1: 20.000<br />

Quelle: http://www.darmstadt.de/freizeit/stadtplan/index.html<br />

61<br />

7<br />

5<br />

6<br />

Analyse


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

In Darmstadt wurde jeweils zu jeder der vier zu untersuchen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> im<br />

Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s zwischen einer bis zwei Stun<strong>den</strong> lang, dass <strong>Verhalten</strong> der<br />

Verkehrsteilnehmer untersucht. Als Beobachtungsorte wur<strong>den</strong> dabei gewählt:<br />

5 Fußgängerzone mit dem Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ – Wilhelminenstraße,<br />

Fußgängerzone <strong>und</strong> gleichzeitig Hauptradwegeverbindung in Nord - Südrichtung<br />

6 Fußgängerüberweg mit vielen Radfahrerquerungen – kein Fußgängerüberweg<br />

in Darmstadt gefun<strong>den</strong><br />

7 Rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen überholende Radfahrer – LSA geregelter<br />

Knoten Frankfurter Straße/ Pallaswiesenstraße<br />

8 Nicht benutzungspflichtiger Radweg – Moltkestraße beim Südbahnhof<br />

Fußgängerzone mit dem Verkehrszeichen „Radfahrer frei“<br />

In Darmstadt verläuft die Hauptradwegeverbindung in Nordsüdrichtung durch die<br />

Wilhelminenstraße, einer Fußgängerzone <strong>und</strong> Hauptgeschäftsstraße in der Darmstädter<br />

Innenstadt. Diese Straße wird durch viele Fußgänger frequentiert <strong>und</strong> diese sind<br />

daher in dieser Straße die dominieren<strong>den</strong> Verkehrsteilnehmer. Radfahrer sind häufig<br />

anzutreffen, da wie erwähnt eine Hauptradwegeverbindung durch diese Straße verläuft<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> attraktive Parallelrouten nicht vorhan<strong>den</strong> sind. Die Hügelstraße<br />

(B<strong>und</strong>esstraße 26) zerschneidet alle anderen Wegeverbindungen von Sü<strong>den</strong><br />

zur Innenstadt. Im Bereich der Wilhelminenstraße verläuft die Hügelstraße durch<br />

einen Tunnel, sodass sich der Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr aus Richtung Sü<strong>den</strong> zur Innenstadt<br />

sich auf die Wilhelminenstraße konzentriert. Zwischen dem Wilhelminenplatz<br />

<strong>und</strong> der Elisabethenstraße verläuft die Wilhelminenstraße mit einem starken Gefälle.<br />

Nach einem schweren Verkehrsumfall zwischen einem Radfahrer, der mit hoher Geschwindigkeit<br />

die Gefällestrecke vom Wilhelminenplatz hinunter gefahren kam, <strong>und</strong><br />

einem Fußgänger wurde die Wilhelminenstraße <strong>für</strong> Radfahrer zwischen Wilhelminenplatz<br />

<strong>und</strong> der Elisabethenstraße in Richtung Innenstadt gesperrt. Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die<br />

Sperrung war neben dem Unfall auch, dass kein Radfahrer auf der Gefällestrecke<br />

62<br />

Abb. 15:<br />

Die Wilhelminenstraße<br />

ist<br />

<strong>für</strong> Radfahrer<br />

im Gefällebereichstadteinwärts<br />

gesperrt,<br />

da hier kaum<br />

Schrittgeschwindigkeit<br />

eingehalten<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

(Quelle: e. F.)


63<br />

Analyse<br />

Schrittgeschwindigkeit einhalten konnte. Vorher wurde mit Hilfe von Schwellen versucht,<br />

<strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> bergab zu verlangsamen, doch stellten sich die Schwellen als<br />

Stolperfallen <strong>für</strong> Fußgänger heraus. Zusätzlich wur<strong>den</strong> Hinweisschilder aufgestellt,<br />

die die bei der Verkehrszeichenkombination „Fußgängerzone Radfahrer frei“ nach<br />

StVO gelten<strong>den</strong> <strong>Verhalten</strong>sanweisungen an Radfahrer erklärt.<br />

Als Beobachtungsort wurde die Wilhelminenstraße zwischen Elisabethenstraße <strong>und</strong><br />

Luisenplatz gewählt. In diesem Bereich dürfen Radfahrer <strong>den</strong> ganzen Tag in bei<strong>den</strong><br />

Richtungen in Schrittgeschwindigkeit Rad fahren. Die Straßenfläche wird durch<br />

Baumelemente <strong>und</strong> Außensitzbereiche von Kaffees eingeengt, sodass in der Straßenmitte<br />

ein ca. 6,00 m breiter Bereich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fuß- <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong> verbleibt. Fußgänger<br />

haben an der westlichen Häuserfront noch die Möglichkeit auf einem ca. 2,00<br />

m breiten Bereich an <strong>den</strong> La<strong>den</strong>fronten entlangzulaufen.<br />

Abb. 16: Wilhelminenstraße, Fußgängerzone <strong>und</strong><br />

eine der Haupteinkaufsstraßen Darmstadt mit regem<br />

<strong>Radverkehr</strong>. (Quelle: e. F.) Abb. 17: Hinweisschild mit Regelerklärung.<br />

(Quelle e. F.)<br />

Die Verkehrsbeobachtung wurde am 06.07.06 von 15:20 – 16:20 Uhr durchgeführt<br />

<strong>und</strong> insgesamt 206 Radfahrer beobachtet. Die Geschwindigkeit der Radfahrer wurde<br />

geschätzt. Für das Tempo Schrittgeschwindigkeit dienten das Tempo der Fußgänger<br />

als Orientierungswert. Von <strong>den</strong> 206 Radfahrern, die in der St<strong>und</strong>e beobachtet wur<strong>den</strong>,<br />

fuhren 195 Radler (94,7%) Normaltempo (12 – 18 km/h) 212 <strong>und</strong> lediglich zwei<br />

Radfahrer (1,8%) fuhren Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) <strong>und</strong> dies auch nur weil<br />

sie einen Fußgänger auf ihrem Rad begleiteten. Zwölf Radler (5,5%) fuhren langsamer<br />

als Normaltempo aber schneller als Schrittgeschwindigkeit also zwischen 8 – 11<br />

km/h. Fünf Radfahrer (2,3%) fuhren schneller als Normalgeschwindigkeit, wobei diese<br />

nur Männer zwischen 20 – 35 Jahren waren. Bei <strong>den</strong> Personen, die Normaltempo<br />

oder langsamer fuhren, konnten keine Auffälligkeiten beim Geschlecht oder <strong>den</strong> Alterklassen<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>. Gefährliche Situationen zwischen Fußgängern <strong>und</strong><br />

Radfahrern konnten keine beobachtet wer<strong>den</strong>, obwohl die Fußgängerzone von vielen<br />

Fußgängern <strong>und</strong> Radfahrern genutzt wurde.<br />

212 Vgl. zum Normaltempo: Angenendt, W. / Wilken,M.: a.a.O., Seite 444


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Fußgängerüberweg<br />

In Darmstadt konnte trotz Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde kein Fußgängerüberweg<br />

gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> über <strong>den</strong> direkt Radfahrer fahren. Laut Aussage von<br />

Herrn Petry meidet die Stadt Darmstadt <strong>den</strong> Einsatz von Fußgängerüberwegen, weil<br />

diese als unfallträchtig angesehen wer<strong>den</strong>. 213 Auch wur<strong>den</strong> Fußgängerüberwege entfernt<br />

auf <strong>den</strong>en Radfahrer querten, wie in der Julius-Reiber-Straße / Dolviostraße<br />

deutlich wurde.<br />

Abb. 18: Spuren eines ehemaligen Fußgängerüberwegs in der Julius-Reiber-Straße. Auf der<br />

Mittelinsel ist noch eine rote Pflasterung zu erkennen, die wahrscheinlich <strong>für</strong> Radfahrer<br />

gedacht war. (Quelle: e. F.)<br />

So war es nicht möglich, in Darmstadt einen Fußgängerüberweg zu fin<strong>den</strong>, an dem<br />

Radfahrer <strong>für</strong> eine Beobachtung ausreichender Anzahl querten. Es kann aber festgestellt<br />

wer<strong>den</strong>, dass die Stadt Darmstadt <strong>den</strong> Einsatz von Fußgängerüberwegen meidet,<br />

sobald Radfahrer diesen mitbenutzen könnten. Die einzige Ausnahme ist ein<br />

Fußgängerüberweg an einem Rechtsabbieger mit einer hinter dem Fußgängerüberweg<br />

liegen<strong>den</strong> Radfahrerfurt an der Holzstraße/ Landgraf-Georg-Straße.<br />

Rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen überholende Radfahrer<br />

Die Kreuzung Frankfurter Straße/ Pallaswiesenstraße liegt ca. einen Kilometer nördlich<br />

der Innenstadt. Die Verkehrsströme wer<strong>den</strong> durch eine LSA geregelt, da die in<br />

Nordsüdrichtung verlaufende Frankfurter Straße eine Hauptverkehrsstraße <strong>und</strong> so<br />

Hauptverbindungsstraße <strong>für</strong> die nördlichen Stadtteile Darmstadts ist. Die in Ostwestrichtung<br />

verlaufende Pallaswiesenstraße verbindet die Nordstadt mit <strong>den</strong> Gewerbegebieten<br />

im Westen. Radfahrer sind in bei<strong>den</strong> Straßen häufig anzutreffen. Deshalb wurde<br />

diese Kreuzung ausgewählt, um das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer zu beobachten. Reihen<br />

sich diese hinter warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen ein oder fahren sie rechts vorbei bis<br />

zur Haltelinie der Lichtsignalanlage. Die zwei Aufstellstreifen in der Pallaswiesenstraße<br />

sind ca. 5,00 m, in der Frankfurter Straße ca. 6,00 m breit. Da diese Aufstellstreifen<br />

an allen vier Knotenarmen nicht durch eine Markierung getrennt sind, fahren Kraftfahrzeuge<br />

häufig nicht soweit an <strong>den</strong> rechten Fahrbahnrand, sodass das Überholen<br />

rechts dann möglich ist. Bei breiten Fahrzeugen wie Bussen ist das Überholen allerdings<br />

nicht möglich. <strong>Radverkehr</strong>sanlagen sind an keinem Knotenarm vorhan<strong>den</strong>, sodass<br />

die Radfahrer die Fahrbahn zusammen mit dem Kraftfahrzeugverkehr benutzen<br />

müssen.<br />

213 Expertengespräch mit Uwe Petry, Darmstadt 09.08.06<br />

64


65<br />

Analyse<br />

Abb. 19: Radfahrerin <strong>und</strong> Kraftfahrzeug nebeneinander in der Pallaswiesenstraße (e. F.)<br />

An diesem Knoten wurde am 06.07.06 von 11:00 – 13:00 Uhr das <strong>Verhalten</strong> von 97<br />

Radfahrern erhoben. Dabei konnte festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die größte Gruppe von<br />

Radfahrern weder rechts auf der Fahrbahn überholte noch wartete sondern auf dem<br />

rechten Bürgersteig fuhr. Dies taten mit 52 Radfahrern (54%) mehr als die Hälfte der<br />

beobachteten Zweiradfahrer. Das <strong>Verhalten</strong> lässt sich u.a. dadurch erklären, dass in<br />

Darmstadt viele Gehwege durch das Zusatzzeichen 1022 (Radfahrer frei) <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Radverkehr</strong> freigegeben sind. Die Gehwege am Knoten Frankfurter Straße/ Pallaswiesenstraße<br />

gehören aber nicht dazu. Radfahrer könnten aber durch die Freigabe vieler<br />

Gehwege in Darmstadt weniger Skrupel haben auch die nicht freigeben<strong>den</strong> Gehwege<br />

<strong>für</strong> ihre Zwecke mit zu benutzen.<br />

Anscheinend wird aber auch das Überholen<br />

rechts an warten<strong>den</strong> Fahrzeugen<br />

als zu gefährlich angesehen. Schließlich<br />

überholten nur 10 Radfahrer (10%)<br />

rechts <strong>und</strong> 5 Radfahrer (5%) links <strong>und</strong><br />

so stellen diese Radfahrer eher eine<br />

Minderheit dar. Dagegen warteten 30<br />

Radfahrer (31%) hinter <strong>den</strong> Fahrzeugen<br />

<strong>und</strong> überholten gar nicht. Wenn<br />

man die Beobachtungsergebnisse nach<br />

dem Geschlecht unterscheidet kann<br />

man feststellen, dass in diesem Fall die<br />

Männer (35% der Männer) häufiger<br />

hinter <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen warteten<br />

als Frauen( 26% der Frauen). Bei allen<br />

anderen Kategorien sind die Unterschiede<br />

im <strong>Verhalten</strong> nur gering.<br />

Abb. 20: Radfahrer weichen in Darmstadt an<br />

Kreuzungen sehr häufig auf <strong>den</strong> Gehweg<br />

aus. (e. F.)


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Nicht benutzungspflichtiger Radweg<br />

In Darmstadt sind nicht benutzungspflichtige Radwege kaum zu fin<strong>den</strong>. Dies liegt<br />

daran, dass Radwege, die nicht <strong>den</strong> Anforderungen der VwV-StVO entsprechen, oft<br />

zu Gehwegen umgewandelt <strong>und</strong> <strong>für</strong> Radfahrer durch das Zusatzzeichen 1022 (Radfahrer<br />

frei) in Schrittgeschwindigkeit freigegeben wur<strong>den</strong>. So wurde in der Dieburger<br />

Straße ein zu schmaler Radweg in einen Fußweg umgewandelt <strong>den</strong> Radfahrer in<br />

Abb. 21:<br />

In der Dieburger Straße<br />

wurde ein Radweg der nicht<br />

<strong>den</strong> Kriterien der VwV-StVO<br />

entsprach zum Gehweg<br />

umgewandelt auf dem das<br />

Radfahren in Schritttempo<br />

erlaubt ist. (Quelle: e. F.)<br />

Schritttempo mitbenutzen dürfen. Viele Radfahrer befahren <strong>den</strong> rot gepflasterten<br />

Bereich des Fußwegs schneller als in Schrittgeschwindigkeit, wie eigene Beobachtungen<br />

gezeigt hatten.<br />

In der Moltkestraße, einer Tempo 30 Zone, ist einer der wenigen nicht benutzungspflichtigen<br />

Radwege in Darmstadt. Die Moltkestraße liegt im Südwesten von Darmstadt<br />

<strong>und</strong> verläuft von Südbahnhof am Haardtring zum Donnersbergring <strong>und</strong> erschließt<br />

das zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Hauptverkehrsstraßen liegende Wohngebiet. Durch<br />

die Tempobegrenzung auf 30 Kilometer ist die Benutzungspflicht des Radweges aufgehoben<br />

wur<strong>den</strong>, obwohl dieser von <strong>den</strong> baulichen Gegebenheiten her die Anforderungen<br />

der VwV-StVO entsprechen dürfte. Die Moltkestraße ist nur wenig von Kraftfahrzeugen<br />

befahren <strong>und</strong> der Straßenquerschnitt ist breit genug um auch Radfahrer<br />

zu überholen. Trotzdem benutzen<br />

fast alle Radfahrer (79%)<br />

<strong>den</strong> nicht benutzungspflichtigen<br />

Radweg. Von <strong>den</strong> 91 beobachteten<br />

Radfahrern fuhren lediglich<br />

19 Radler (21%) auf der Fahrbahn.<br />

Den nicht benutzungspflichtigen<br />

Radweg dagegen benutzten<br />

72 Radfahrer (79%) davon<br />

27 entgegen der Fahrtrichtung.<br />

Zwischen Männer <strong>und</strong><br />

Frauen sowie auch zwischen <strong>den</strong><br />

Alterklassen der Verkehrsteilnehmer<br />

sind bei der Wahl zwischen<br />

Radweg oder Straße keine<br />

großen Unterschiede festzustellen.<br />

Abb. 22: Moltkestraße mit dem breiten nicht benutzungspflichtigen Radweg.<br />

(Quelle: e. F.)<br />

66


2.3.3.3 Kaiserslautern<br />

10<br />

67<br />

Analyse<br />

Abb. 23: Darstellung der Beobachtungsorte in Kaiserslautern im Stadtplan, Maßstab ca.<br />

1:5.000 (Quelle: http://www3.kaiserslautern.de/cityguide/html/de/1024x768.html)<br />

9 Fußgängerzone mit dem Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ – Guimaraes Platz<br />

10 Fußgängerüberweg mit vielen Radfahrerquerungen – Ludwigstraße Rechtsabbieger<br />

in die Martin-Luther-Straße<br />

11 Rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen überholende Radfahrer – LSA geregelter<br />

Knoten Richard-Wagner-Straße/ Logenstraße<br />

12 Nicht benutzungspflichtiger Radweg – Wilhelmstraße<br />

9<br />

11<br />

In Kaiserslautern wurde zu jeder zu untersuchen<strong>den</strong> Verkehrsregel ein bis zwei Stun<strong>den</strong><br />

lang das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer beobachtet.<br />

12


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Fußgängerzone mit dem Verkehrszeichen „Radfahrer frei“<br />

Der neu gestaltete Bahnhofsvorplatz (Guimaraes Platz), wurde als Fußgängerzone<br />

ausgewiesen, die <strong>für</strong> Radfahrer in Schritttempo freigegeben ist, um Radlern die Fahrt<br />

zum Bahnhof bzw. zum Fahrradparkhaus zu ermöglichen. Der Platz wird von vielen<br />

Fußgängern benutzt, die <strong>den</strong> Kaiserslauterer Hauptbahnhof aus Richtung Innenstadt<br />

oder vom Busbahnhof erreichen wollen. Der Guimaraes Platz weißt ein Gefälle in<br />

Richtung Innenstadt auf, der hier ein Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erschwert.<br />

Auf dem Platz illegal haltende oder geparkte Fahrzeuge können <strong>den</strong> Weg zum Bahnhof/Fahrradparkhaus<br />

oder zur Innenstadt <strong>für</strong> Radfahrer behindern. Vor dem Bahnhofsgebäude<br />

verläuft ein Fahrweg <strong>für</strong> Busse sowie <strong>den</strong> Lieferverkehr. Radfahrer<br />

müssen diesen Fahrweg meist überqueren, um zum Fahrradparkhaus oder zum Zug<br />

(bei Fahrradmitnahme im Zug) zu kommen. Der dominierende Verkehrsteilnehmer<br />

auf dem Platz sind allerdings die Fußgänger.<br />

Insgesamt wur<strong>den</strong> auf dem Guimaraes Platz 40 Radfahrer in einer St<strong>und</strong>e beobachtet<br />

also nur ein Zehntel dessen, was in einer St<strong>und</strong>e in einer Innenstadtstraße von<br />

Münster beobachtet wer<strong>den</strong> konnte. Das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer wurde am<br />

11.07.06 von 7:15 bis 8:15 erfasst, wobei die Geschwindigkeit sowie das Alter der<br />

Radfahrer, wie in <strong>den</strong> anderen Vergleichsstädten, geschätzt wurde. Von <strong>den</strong> 40 Radfahrern<br />

fuhren 31 Radler (77,5%)<br />

Normaltempo (12 – 18 km/h) 214<br />

<strong>und</strong> nur zwei Personen (5%) hielten<br />

sich an die Schrittgeschwindigkeit.<br />

Schneller als Normaltempo<br />

fuhren drei Radler (7,5%) <strong>und</strong> vier<br />

Personen (10%) schoben ihr Fahrrad.<br />

Unterschiedliches <strong>Verhalten</strong><br />

konnte bei <strong>den</strong> unterschiedlichen<br />

Alterklassen der Verkehrsteilnehmer<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>. Allerdings<br />

waren die Radfahrer, die noch<br />

schneller als Normaltempo fuhren<br />

nur männlichen Geschlechts.<br />

214 Vgl. zum Normaltempo: Angenendt, W. / Wilken, M.: a.a.O., Seite 444<br />

68<br />

Abb. 24: Der Guimaraes Platz ist<br />

<strong>für</strong> Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit<br />

freigegeben. (Quelle: e. F.)


69<br />

Analyse<br />

Fußgängerüberweg mit vielen Radfahrerquerungen<br />

Fußgängerüberwege gibt es in Kaiserslautern viele im Vergleich zu <strong>den</strong> anderen bei<strong>den</strong><br />

Städten <strong>und</strong> ihr Einsatz wird auch nicht vermie<strong>den</strong>, wie sich bei Neuplanungen<br />

z.B. in der Bran<strong>den</strong>burger Straße im Rechtsabbieger in die Trippstadter Straße Richtung<br />

Universität zeigt. Doch gestaltete sich die Suche nach einem Fußgängerüberweg,<br />

über <strong>den</strong>en auch viele Radfahrer fahren als schwierig. Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ist der geringe<br />

Radfahreranteil in Kaiserslautern. Der Fußgängerüberweg in der Ludwigstraße<br />

im Rechtsabbieger zur Martin-Luther-Straße erweist sich als idealer Beobachtungsort,<br />

da in der Nähe verschie<strong>den</strong>e Schulen sowie öffentliche Gebäude liegen, die eine hohe<br />

Zahl an Radfahrern erwarten lässt. Die Ludwigstraße ist eine vierspurige Hauptverkehrsstraße<br />

<strong>und</strong> Teil der Nordtangente, die die Kaiserslauterer Innenstadt vom<br />

Durchgangsverkehr befreien soll. Der Radweg ist Benutzungspflichtig <strong>und</strong> weißt auch<br />

die erforderlichen baulichen<br />

Ansprüche da<strong>für</strong> auf.<br />

Im Knotenpunktbereich<br />

der Ludwigstraße <strong>und</strong> der<br />

Martin-Luther-Straße wird<br />

der Radweg über <strong>den</strong><br />

Rechtsabbieger zur Martin-Luther-Straße<br />

auf eine<br />

Dreiecksverkehrsinsel geführt.<br />

Für Fußgänger ist<br />

zum überqueren des<br />

Rechtsabbiegers ein Fußgängerüberwegvorgesehen,<br />

der aber auch von<br />

Radfahrern mitbenutzt<br />

wird.<br />

Abb. 25: Fußgängerüberweg im Rechtsabbieger Ludwigstraße/<br />

Martin-Luther-Straße. (Quelle: e. F.)<br />

Das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer am Fußgängerüberweg wurde am 12.07.06 von 7:40 –<br />

9:40 Uhr beobachtet. Dabei wur<strong>den</strong> insgesamt 39 Radfahrer erfasst, allerdings querten<br />

nur neun davon bei herannahendem Kraftfahrzeugverkehr <strong>den</strong> Fußgängerüberweg.<br />

Um vor dem Kraftfahrzeugverkehr Vorrang zu bekommen müssten die Radfahrer<br />

da<strong>für</strong> absteigen, so bestimmt es die StVO. Doch keiner der neun Radler stieg vom<br />

Fahrrad ab, um dieses über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg zu schieben. Unter <strong>den</strong> neun<br />

beobachteten Radfahrern waren fünf Frauen <strong>und</strong> vier Männer aus verschie<strong>den</strong>en Alterklassen,<br />

sodass hier keine geschlechts- oder altersspezifischen Aussagen getroffen<br />

wer<strong>den</strong> können. Es kam bei <strong>den</strong> neun Radfahrern, die <strong>den</strong> Fußgängerüberweg fahrend<br />

überquerten, zu vier Verkehrskonflikten. Davon sind drei Verkehrskonflikte nach<br />

der Definition von Zimolong 215 der Konfliktstufe 1 zuzuordnen, bei der Rad- bzw. der<br />

Busfahrer noch kontrolliert abbremsen konnten, um eine Kollision zu vermei<strong>den</strong>. Der<br />

vierte Verkehrskonflikt gehört der Stufe 2 an, da der Kraftfahrer nur durch eine abrupte<br />

heftige Bremsung eine Kollision mit einer Radfahrerin verhindern konnte.<br />

215 Zimolong, B.: a.a.O., Seite 29


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen überholende Radfahrer<br />

Als Beobachtungsort wurde der Knoten Richard-Wagner-Straße/ Logenstraße gewählt.<br />

Die einzelnen Verkehrsströme sind durch eine LSA geregelt <strong>und</strong> die Aufstellspuren<br />

sind so breit, das Personenkraftfahrzeuge von Radfahrern rechts überholt<br />

wer<strong>den</strong> können wenn diese <strong>den</strong> linken Teil des Aufstellstreifens benutzen. <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

sind an der Kreuzung keine vorhan<strong>den</strong>. Radfahrer fahren gerade vom<br />

oder zum Hauptbahnhof über diesen Knoten, sodass hier im Vergleich zu anderen<br />

Knotenpunkten hier mehr Radfahrer zu erwarten sind, deren <strong>Verhalten</strong> beobachtet<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Das <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer, wenn diese an einen Knotenpunkt gelangen an dem<br />

schon Kraftfahrzeuge warten, wurde in Kaiserslautern am 13.07.06 von 7:00 - 9:00<br />

Uhr beobachtet. Dabei wur<strong>den</strong> 47 Radfahrer erfasst, die auf solch eine Verkehrssituation<br />

trafen. Es ist natürlich die Voraussetzung, dass auch ein Fahrzeug schon an der<br />

LSA wartet, damit das jeweilige <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer beobachtet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Von <strong>den</strong> 47 Radfahrern überholten lediglich 7 Zweiradfahrer (15%) rechts auf der<br />

Fahrbahn <strong>und</strong> mit 29 Radlern (43%) wartete die Mehrzahl hinter <strong>den</strong> Fahrzeugen.<br />

Auch wurde sehr häufig rechts auf dem Gehweg überholt. Dies machten 16 Radfahrer<br />

(34%) aber im Vergleich zu Darmstadt sind dies aber deutlich weniger Radfahrer.<br />

Auf dem linken Gehweg fuhren vier Radler (9%) <strong>und</strong> sein Rad geschoben hat keiner<br />

während der Beobachtungszeit. Wenn man die Ergebnisse aus Kaiserslautern nach<br />

dem Geschlecht unterscheidet, fällt auf, dass Frauen (42% der Frauen) häufiger<br />

rechts an warten<strong>den</strong> Fahrzeugen überholen als Männer (6% der Männer), die eher<br />

hinter <strong>den</strong> Fahrzeugen warten oder auf dem rechten Bürgersteig auswichen. Diese<br />

bei<strong>den</strong> <strong>Verhalten</strong>sweisen<br />

konnten bei Männern extrem<br />

häufig beobachtet<br />

wer<strong>den</strong>. So warteten 46%<br />

der Männer hinter <strong>den</strong><br />

Fahrzeugen aber nur 33%<br />

der Frauen. Da<strong>für</strong> wichen<br />

40% der Männer auf <strong>den</strong><br />

rechten Gehweg aus, was<br />

bei nur bei 17% der Frauen<br />

zu beobachten war. Bei<br />

<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Altersklassen<br />

konnten keine auffälligen<br />

Abweichungen<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Abb. 26: Die Richard-Wagner-Straße<br />

Wenn die Fahrzeuge nicht an <strong>den</strong> rechten Fahrbahnrand<br />

fahren bleibt Platz <strong>für</strong> Radfahrer zum überholen.<br />

Quelle: (e. F.)<br />

70


71<br />

Analyse<br />

Nichtbenutzungspflichtiger Radweg<br />

Um bei allen drei Städten über eine vergleichbare Beobachtungssituation zu verfügen,<br />

wurde in Kaiserslautern ebenfalls ein nichtbenutzungspflichtiger Radweg in einer<br />

Tempo 30 Zone gewählt, obwohl auch genügend andere Radwege an Hauptverkehrsstraßen<br />

in Frage kommen wür<strong>den</strong>. In Kaiserslautern wer<strong>den</strong> im Gegensatz zu<br />

Darmstadt <strong>und</strong> Münster, Radwege, die nicht <strong>den</strong> Anforderungen der VwV-StVO entsprechen<br />

auch als andere Radwege ausgewiesen.<br />

Die Wilhelmstraße wurde deshalb als Beobachtungsort ausgewählt, da hier genügend<br />

Radfahrer fahren, sodass möglichst viele Fahrradfahrer in kurzer Zeit beobachten<br />

wer<strong>den</strong> können. Dies ist ein in Kaiserslautern deutlich auftretendes Problem, da in<br />

dieser Stadt der <strong>Radverkehr</strong>santeil bei 2% liegt <strong>und</strong> daher Orte gewählt wer<strong>den</strong><br />

mussten, die von Radfahrern <strong>für</strong> Kaiserslauterer Verhältnisse stark befahren sind.<br />

Die Wilhelmstraße ist eine Sammelstraße mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m,<br />

an der Bordsteinradwege auf bei<strong>den</strong> Fahrbahnseiten zwischen der Fischerstraße <strong>und</strong><br />

dem Adolph-Kolping-Platz vorhan<strong>den</strong> sind. Deren Breite schwankt zwischen ca. 1,00<br />

m <strong>und</strong> 1,20 m <strong>und</strong> so erfüllen diese Radwege nicht die Anforderungen der VwV-StVO<br />

<strong>und</strong> wären also auch nicht benutzungspflichtig wenn sie außerhalb einer Tempo 30<br />

Zone liegen wür<strong>den</strong>. Die Wilhelmstraße selbst wird zwischen Adolph-Kolping–Platz<br />

<strong>und</strong> Bismarckstraße mäßig von Kraftfahrzeugen befahren, zwischen der Bismarckstraße<br />

<strong>und</strong> der<br />

Fischerstraße<br />

stärker <strong>und</strong> es<br />

staut sich öfters<br />

der Kraftfahrzeugverkehr,<br />

da zwei<br />

Lichtsignalanlagen<br />

in kurzen Abstän<strong>den</strong><br />

aufeinander<br />

folgen, an <strong>den</strong>en<br />

sich Rückstaus<br />

bil<strong>den</strong>. Trotz des<br />

größtenteils mäßigen<br />

Verkehrs ziehen<br />

die meisten<br />

Radfahrer <strong>den</strong><br />

nichtbenutzungs-<br />

Abb. 27: Nicht benutzungspflichtiger Radweg in der Wilhelmstraße<br />

Quelle: (e. F.)<br />

pflichtigen Radweg<br />

der Fahrbahn vor.<br />

So nahmen von<br />

<strong>den</strong> insgesamt 62 beobachteten Radfahrern, die am 10.07.06 von 10:00 - 12:00 Uhr<br />

<strong>den</strong> Bereich der Wilhelmstraße zwischen Gasstraße <strong>und</strong> Fischerstraße befuhren, 53<br />

Radler (85%) <strong>den</strong> nicht benutzungspflichtigen Radweg <strong>und</strong> lediglich neun Radfahrer<br />

fuhren auf der Straße. Diese Radfahrer waren alle männlich aber von unterschiedlichem<br />

Alter. Radfahrerinnen benutzten dabei aber doppelt so häufig <strong>den</strong> Radweg<br />

entgegen der Fahrtrichtung als männliche Radler. Insgesamt fuhren von <strong>den</strong> 53 Radfahrern,<br />

die <strong>den</strong> Radweg benutzten, 17 entgegen der Fahrtrichtung.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2.4 Ergebnisse der Beobachtung<br />

Als Gesamtergebnis kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass in allen drei Beobachtungsstädten,<br />

fast alle Radfahrer (95%) in Fußgängerzonen schneller als die geforderte<br />

Schrittgeschwindigkeit fahren. Dabei konnte beobachtet wer<strong>den</strong>, dass über dreiviertel<br />

der Radfahrer hier Normaltempo fuhren, ein Tempo also zwischen 12 – 18 km/h.<br />

Dieses <strong>Verhalten</strong> konnte bei Männern sowie Frauen der unterschiedlichsten Alterklassen<br />

beobachtet wer<strong>den</strong>. Schneller als Normaltempo fuhren ausschließlich junge Männer<br />

mit geschätztem Alter zwischen 20 <strong>und</strong> 35 Jahren. Anscheinend fährt diese Alterklasse<br />

in Fußgängerzonen weniger rücksichtsvoll als andere Alterklassen sowie Frauen.<br />

Die Beobachtung an Fußgängerüberwegen erwies sich als schwierig, da in keiner der<br />

drei Städte vergleichbare Fußgängerüberwege gefun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong>, geschweige <strong>den</strong>n<br />

in Darmstadt überhaupt einen Fußgängerüberweg über <strong>den</strong> oft Radfahrer fahren. In<br />

Münster hat die Mehrzahl der Radfahrer (64%) das Fahrrad über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg<br />

geschoben. Dies kann vielleicht auch damit zusammenhängen, dass der<br />

Ludgeriplatz ein Schwerpunkt <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sunfälle ist, sowie dass dort regelmäßig<br />

Kontrollen von der Polizei durchgeführt wer<strong>den</strong>, wobei Radfahrer, die über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg<br />

fuhren, ermahnt wur<strong>den</strong>. In Kaiserslautern hingegen konnte in <strong>den</strong><br />

zwei Stun<strong>den</strong> lediglich neun Radfahrer beobachtet wer<strong>den</strong>, die <strong>den</strong> Fußgängerüberweg<br />

bei herannahendem Kraftfahrzeugverkehr befuhren. Keiner schob dabei das<br />

Fahrrad, um so Vorrang vor <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen zu erlangen.<br />

Von der Möglichkeit <strong>für</strong> Radfahrer, wartende Kraftfahrzeuge rechts zu überholen<br />

wenn genügend Platz vorhan<strong>den</strong> ist, wurde in Münster am meisten gebrauch gemacht.<br />

In Darmstadt dagegen sind die meisten Radfahrer (54%) auf dem rechten<br />

Gehweg ausgewichen, um die Kreuzung entweder über die Fußgängerampel zu queren<br />

oder zum Rechtsabbiegen direkt hinter dem Knoten vom Fußweg wieder auf die<br />

Fahrbahn aufzufahren. Ähnliches konnte auch in Kaiserslautern beobachtet wer<strong>den</strong>,<br />

wobei hier, im Gegensatz zu Darmstadt, die Mehrzahl der Radfahrer (43%) hinter<br />

dem Kraftfahrzeugen wartete <strong>und</strong> nur ein Drittel der Radfahrer auf <strong>den</strong> Gehweg<br />

auswich.<br />

Nicht benutzungspflichtige Radwege wur<strong>den</strong> in allen drei Städten von mehr als dreiviertel<br />

der Radfahrer benutzt <strong>und</strong> so machten nur wenige von der Wahlmöglichkeit<br />

gebrauch, die Fahrbahn zu benutzen. Es muss dazugesagt wer<strong>den</strong>, dass die Radwege<br />

in Münster <strong>und</strong> in Darmstadt <strong>den</strong> Kriterien der Benutzungspflicht entsprechen,<br />

diese aber nicht benutzungspflichtig sind, da sie in einer Tempo 30 Zone liegen. Man<br />

könnte zu dem Schluss gelangen, dass gute Radwege freiwillig benutzt wer<strong>den</strong> doch<br />

wird aus der Befragung deutlich, dass die meisten Verkehrsteilnehmer in allen Städten<br />

Radwege immer als benutzungspflichtig ansehen wer<strong>den</strong>, egal ob diese durch ein<br />

Verkehrszeichen beschildert sind oder nicht. Auch das Thema Sicherheit könnte zur<br />

Wahl des nicht benutzungspflichtigen Radweges beitragen, wobei aber die drei Straßen,<br />

an <strong>den</strong> die anderen Radwege verlaufen, nur mäßig vom Kraftfahrzeugverkehr<br />

befahren wur<strong>den</strong>. Es kann also angenommen wer<strong>den</strong>, dass die Radfahrer aus der<br />

nicht bekannten Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn <strong>und</strong> anderen Radweg, nur <strong>den</strong><br />

Radweg wählen.<br />

72


2.5 Befragung<br />

2.5.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Fragebogenerstellung<br />

73<br />

Analyse<br />

Die Befragung gilt als das Standardinstrument der empirischen Sozialforschung. Diese<br />

dient dazu Fakten, Meinungen, Wissen, Einstellungen oder Bewertungen zu ermitteln.<br />

216 Dabei ist wichtig, die vollständige <strong>und</strong> inhaltlich angemessene Übereinstimmung<br />

des Fragebogens mit dem Forschungsziel, d.h. die Frageformulierungen, die<br />

Antwortkategorien <strong>und</strong> die Art der Fragen müssen geeignet sein, die gewollten Informationen<br />

zuverlässig <strong>und</strong> allgemeingültig zu erfassen.<br />

Es kann zwischen standardisierten <strong>und</strong> teilstandardisierten Befragungen unterschie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>, wobei das Wort standardisiert <strong>den</strong> Strukturierungsgrad der Befragung<br />

widerspiegelt. Im Gegensatz zur teilstandardisierten Befragung wer<strong>den</strong> bei der standardisierten<br />

Befragung die Personen alle mit Hilfe des gleichen Fragebogens befragt,<br />

bei dem die Fragen explizit formuliert sind sowie die Reihenfolge der Fragen festgelegt<br />

ist. Bei der teilstandardisierten Befragung liegt dagegen häufig nur ein Fragebogengerüst<br />

bzw. eine Art Leitfa<strong>den</strong> vor, der durch das Gespräch führen soll (gerade<br />

bei Experteninterviews). Der Interviewer hat hier eine eher passive Rolle <strong>und</strong> lässt<br />

<strong>den</strong> Befragten <strong>den</strong> Gang des Gespräches bestimmen. 217<br />

Die Verwendung der standardisierten Befragung zielt darauf ab, <strong>für</strong> alle Befragten<br />

durch die Vorgabe festgelegter Fragen eine i<strong>den</strong>tische Interviewsituation herzustellen,<br />

um so nicht bereits durch wechselnde Formulierungen derselben Fragen jedem<br />

Befragten unterschiedliche Interpretationsvorgaben <strong>für</strong> seine Antwort zu geben. 218<br />

Bei der Durchführung der Befragung kann zwischen <strong>den</strong> Formen des mündlichen<br />

persönlichen Interviews, der schriftlichen Befragung, des Telefoninterviews sowie im<br />

Zeitalter des Internets der Onlinebefragung, einer Sonderform der schriftlichen Befragung<br />

unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. 219<br />

2.5.1.1 Fragearten<br />

Bei der standardisierten Befragung gilt es <strong>für</strong> alle interessieren<strong>den</strong> Sachverhalte Fragen<br />

zu entwickeln, welche die Möglichkeit zur Quantifizierung ausschöpfen. 220 Mit der<br />

Konstruktion der Fragen stellt sich die Frage welche Informationen gesucht wer<strong>den</strong><br />

<strong>und</strong> mit welchen Fragen die Variablen gemessen wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Es lassen sich unterschiedliche Arten von Fragen konstruieren, die in die nachfolgen<strong>den</strong><br />

Kategorien eingeteilt wer<strong>den</strong> können.<br />

216<br />

Vgl. Kruker, V., Rauh, J.: a.a.O., Seite 90<br />

217<br />

Vgl. Schnell, R.; Hill, P.B.; Esser, H.: a.a.O., Seite 322<br />

218<br />

Vgl. ebenda, a.a.O., Seite 323<br />

219<br />

Vgl. Kruker, V., Rauh, J. a.a.O.<br />

220<br />

Vgl. ebenda


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Fragekategorie Beschreibung Beispiel<br />

Faktfragen Fragen nach personalen <strong>und</strong><br />

demografischen Eigenschaften<br />

Wie alt sind Sie?<br />

Wissensfragen Fragen zum Kenntnis- <strong>und</strong> Wie heißt die Hauptstadt<br />

Wissensstand des Befragten der Ukraine?<br />

Handlungs-/ <strong>Verhalten</strong>s- Fragen, die sich auf Handlun- Wo waren Sie bei Ihrem<br />

fragengen<br />

<strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong> von Befrag- letzten Wochenendausten<br />

beziehen<br />

flug?<br />

Einstellungs-<br />

Fragen, die sich auf die Stimmen Sie der folgen-<br />

/Meinungsfragen<br />

Wünschbarkeit oder die Beur<strong>den</strong> Aussage zu oder<br />

teilung von Statements bezie- lehnen Sie diese ab:<br />

hen<br />

„Das Geographiestudium<br />

ist praxisnah“<br />

Überzeugungsfragen Fragen danach, was Befragte Ist die folgende Aussage<br />

<strong>für</strong> Wahr oder Falsch halten richtig oder falsch?<br />

„Menschen, die täglich<br />

Zeitung lesen, sind gebildeter<br />

als solche, die<br />

selten Zeitung lesen.“<br />

Planungsbezogene Fragen Fragen nach Vorschlägen <strong>und</strong> Wie könnte Ihr Wohn-<br />

Ideen<br />

umfeld verbessert wer<strong>den</strong>?<br />

Filterfragen Teilen die Befragten in Unter- Sind Sie Mitglied einer<br />

gruppen ein<br />

Gewerkschaft? (Falls ja<br />

weiter mit Frage 2.1)<br />

Tab. 7: Unterschiedliche Fragekategorien nach Kruker <strong>und</strong> Rauh (erweitert). 221<br />

2.5.1.2 Frageformen<br />

Bei der Befragung kann zwischen zwei Frageformen, <strong>den</strong> offenen Fragen <strong>und</strong> geschlossenen<br />

Fragen, unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Auf offene Fragen wird eine Antwort in <strong>den</strong> eigenen Worten des Befragten erwartet.<br />

Antwortvorgaben in Form von Kategorien sind nicht vorgesehen. Offene Fragen wer<strong>den</strong><br />

vor allem dann gestellt, wenn die Antwortmöglichkeiten nicht vollständig bekannt<br />

sind oder spontane Antworten ermittelt wer<strong>den</strong> sollen. 222<br />

(Allerdings) ist aber der Umfang sowie der Schwerpunkt der jeweiligen Interview-<br />

Antwort davon abhängig, was dem Befragten zum Zeitpunkt der Ad-hoc-Situation<br />

des Interviews gerade einfällt. Offene Fragen setzen beim Befragten viel voraus: Artikulationsfähigkeit,<br />

Information, Motivation. Diese Merkmale sind bei Angehörigen<br />

höherer Bildungsschichten in stärkerem Maße vorhan<strong>den</strong> als bei Personen in unteren<br />

221 Kruker, V., Rauh, J.: a.a.O. Seite 91<br />

222 Vgl. ebenda, Seite 92<br />

74


75<br />

Analyse<br />

sozialen Schichten, so dass sie bei offenen Fragen eine größere Chance haben, ihre<br />

Meinung im Interview zur Geltung zu bringen. 223<br />

Ein weiterer Nachteil ist, dass der Interviewer bei offenen Fragen seinen Einfluss auf<br />

die Antworten besonders stark auswirken kann. 224 Trotzdem kommen offene Fragen<br />

wenn z.B. geschlossene Fragen mit ihren geschlossenen Antwortmöglichkeiten versagen.<br />

Geschlossene Fragen bieten <strong>den</strong> Befragten die Möglichkeit, sich zwischen verschie<strong>den</strong>en<br />

vorgegebenen Antwortkategorien zu entschei<strong>den</strong>. Für <strong>den</strong> Entwickler der Umfrage<br />

besteht die wesentliche Aufgabe, sich vor der Konstruktion der Frage einen<br />

Einblick in alle relevanten Antworten zu verschaffen, <strong>und</strong> diese in Kategorien geordnet<br />

als Antwortmöglichkeiten vorzugeben. 225 Dabei wichtig ist es darauf zu achten,<br />

dass die Antwortkategorien eindeutig sind, da ansonsten <strong>für</strong> die Befragten Schwierigkeiten<br />

bestehen könnten, ihre Antwort in die bestehen<strong>den</strong> Antwortkategorien unterzubringen.<br />

226 Deshalb ist eine besonders sorgfältige Vorbereitung notwendig.<br />

Die geschlossene Frage kann durch eine weichere Form, die Hybridfrage geöffnet<br />

wer<strong>den</strong>, wobei eine zusätzliche Antwortkategorie wie „sonstiges“ auftaucht. Damit<br />

wird <strong>den</strong> Befragten die Möglichkeit geboten, eine von <strong>den</strong> Vorgaben abweichende<br />

Antwort zu geben. 227<br />

2.5.1.3 Halo Effekt<br />

Fragen stehen immer in Zusammenhang mit anderen Fragen, was ungewollte Konsequenzen<br />

haben kann weil jede Frage <strong>und</strong> deren Beantwortung andere Fragen beeinflussen<br />

kann. 228 Diese Beeinflussungsmöglichkeit wird auch Ausstrahlungs- oder<br />

Halo-Effekt genannt. Dieser wird dadurch hervorgerufen, dass zum einen jede Frage<br />

durch andere Fragen in einem Sinneszusammenhang gestellt wird, auf <strong>den</strong> der Befragte<br />

reagiert, zum anderen durch das Bemühen des Befragten, seine Antwort konsistent<br />

zu halten. 229 Wenn z.B. bei einer Verkehrsregel nach deren Sinn gefragt wird<br />

<strong>und</strong> anschließend die Befolgung dieser Regel durch <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmer gefragt<br />

wird, so ist ein Ausstrahlungseffekt zu erwarten.<br />

2.5.2 Begründung der Befragungsmethodik<br />

Für <strong>den</strong> Fragebogen wurde die standardisierte Befragungsform gewählt, weil bei der<br />

Abfrage von <strong>Verkehrsregeln</strong> ein hohes Maß an Vergleichbarkeit der Antworten nötig<br />

ist, wie sie nur durch eine standardisierte Befragung erreicht wer<strong>den</strong> kann. Auch sollte<br />

die Befragung der Verkehrsteilnehmer nicht zu lange dauern, damit die Geduld der<br />

Teilnehmer nicht überstrapaziert wird <strong>und</strong> so nicht die Befragung von Seiten der Befragten<br />

abgebrochen wird. Dies sprach gegen eine teilstandardisierte Befragung,<br />

müssen hier doch aufwendiger die Antworten protokolliert wer<strong>den</strong>. Auch erleichtert<br />

223 Kromrey, H.a.a.O., Seite 375 f.<br />

224 Vgl. Kromrey, H.:a.a.O., Seite 376<br />

225 Vgl. Kruker, V., Rauh, J.: a.a.O., Seite 92<br />

226 Vgl. Kromrey, H.: a.a.O., Seite 376<br />

227 Vgl. Stier, W.: Empirische Forschungsmetho<strong>den</strong>, 2. Auflage, Berlin 1999, Seite 175 ff.<br />

228 Vgl. Kruker, V., Rauh, J.: a.a.O., Seite 96<br />

229 Vgl. ebenda


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

ein standardisierter Fragebogen die spätere Codierung, da bereits Kategorien gebildet<br />

wur<strong>den</strong>. Dies ist ebenfalls wichtig, stehen <strong>für</strong> eine Diplomarbeit doch nur wenige<br />

Monate zur Verfügung, was die Wahl von effizienten Arbeitsmetho<strong>den</strong> zur Folge hat.<br />

Es wur<strong>den</strong> offene wie geschlossene Fragen verwendet. Die Regelkenntnis z.B. wurde<br />

mit geschlossenen Fragen erfragt, um die Antworten besser vergleichen zu können.<br />

Neben <strong>den</strong> geschlossenen Fragen wur<strong>den</strong> aber auch Hybridfragen ermöglicht, da z.B.<br />

gerade das zu erfragende <strong>Verhalten</strong> situationsabhängig ist <strong>und</strong> sich so nicht immer<br />

generalisieren lässt. So wurde z.B. die Frage nach der Informationsquelle <strong>für</strong> Regelneuerungen<br />

als Hybridfrage formuliert, da zusätzlich zu <strong>den</strong> vorgeben<strong>den</strong> Antwortmöglichkeiten<br />

noch <strong>den</strong>kbare viele zusätzliche Antworten möglich sind. Ob die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

in <strong>den</strong> Augen der Verkehrsteilnehmer sinnvoll sind, wird mit offenen Fragen<br />

herausgefun<strong>den</strong>, da hier die Gründe sehr vielfältig sein können.<br />

Es wur<strong>den</strong> Fragen verschie<strong>den</strong>er Fragekategorien ausgewählt, Faktfragen, um das<br />

Alter oder <strong>den</strong> Wohnort zu erfragen, Wissensfragen, um die Regelkenntnis oder Unkenntnis<br />

zu erfahren, <strong>Verhalten</strong>sfragen, wie sich die Verkehrsteilnehmer in der entsprechen<strong>den</strong><br />

Situation verhalten sowie Einstellungs-/Meinungsfragen um herauszufin<strong>den</strong>,<br />

ob die bestehen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> sinnvoll gehalten wer<strong>den</strong> oder nicht.<br />

Da der Halo Effekt bei <strong>den</strong> Fragen nach dem Sinn der <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>und</strong> der direkt<br />

anschließen<strong>den</strong> Frage nach dem eigenen <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer auftreten<br />

könnte, wird zusätzlich eine Verkehrsbeobachtung zu jeder der <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

durchgeführt. Dies ist notwendig, da viele der Befragten dazu neigen könnten ihr<br />

tatsächliches Verkehrsverhalten bei <strong>den</strong> zu erfragen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> zu beschönigen,<br />

nachdem diese die Verkehrsregel <strong>für</strong> sinnvoll erachtet haben. Das Realverhalten<br />

der Verkehrsteilnehmer kann aber durch eine Verkehrsbeobachtung dargestellt wer<strong>den</strong>,<br />

wobei allerdings nicht die Befragten beobachtet wur<strong>den</strong>.<br />

2.5.3 Aufbau <strong>und</strong> Durchführung<br />

2.5.3.1 Aufbau<br />

Der vorliegende Fragebogen (siehe Anhang) wurde thematisch in fünf Bereiche gegliedert.<br />

1. Tägliche Verkehrsmittelwahl sowie die Nutzung des Fahrrads<br />

2. Regelfragen sowie <strong>für</strong> jede Regel eine Frage nach der Akzeptanz sowie das<br />

jeweilige <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer<br />

3. Informationsquellen aus <strong>den</strong>en Regeländerungen erfahren wer<strong>den</strong><br />

4. Vorwissen der Verkehrsteilnehmer (Führerschein, Radfahrprüfung)<br />

5. Allgemeine Fragen (nach dem Wohnort sowie dem Geburtsjahr)<br />

Der Bereich eins dient dazu, die Verkehrsteilnehmer in unterschiedliche Gruppen einzuteilen,<br />

je nachdem welches Verkehrsmittel diese am häufigsten benutzen. Dabei<br />

interessant ist die Fragestellung, ob wirklich Radfahrer die <strong>Verkehrsregeln</strong> am besten<br />

kennen. Da z.B. aber auch Autofahrer öfters Rad fahren können, wird bei <strong>den</strong> Ver-<br />

76


77<br />

Analyse<br />

kehrsteilnehmern, die nicht das Fahrrad als häufigstes Verkehrsmittel genannt haben,<br />

gefragt, wie oft diese das Fahrrad pro Woche nutzen.<br />

Frageteil zwei behandelt die Kernfragen nach der Kenntnis <strong>und</strong> dem Sinn bzw. der<br />

Akzeptanz der vier ausgewählten <strong>Verkehrsregeln</strong> sowie nach dem tatsächlichen <strong>Verhalten</strong><br />

der Verkehrsteilnehmer. Die Regelkenntnis wird dadurch ermittelt, in dem<br />

Aussagen formuliert wur<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en die Befragten sagen mussten, ob es sich<br />

sinngemäß um eine Verkehrsregel handelt oder nicht.<br />

Der dritte Frageteil besteht nur aus einer Frage, woher Neuerungen bei <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

bezogen wer<strong>den</strong>. Diese Frage soll dazu dienen herauszufin<strong>den</strong>, über<br />

welche Wege man Regeländerungen am besten <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern mitteilen<br />

kann.<br />

Fragebereich vier erfragt das Vorwissen der Verkehrsteilnehmer. In der Radfahrprüfung<br />

in der Gr<strong>und</strong>schule sowie in der Fahrschule wird intensiv auf die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

eingegangen. Auch bei der Führerscheinprüfung wird teilweise auf die <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

im Bereich des <strong>Radverkehr</strong>s eingegangen.<br />

Der letzte Frageteil fünf besteht aus zwei allgemeinen Fragen nach dem Wohnort<br />

sowie dem Geburtsjahr. Der Wohnort ist wichtig, da es um die Regelkenntnis in <strong>den</strong><br />

drei ausgewählten Städten geht. Verkehrsteilnehmer, die in umliegen<strong>den</strong> Orten von<br />

der Untersuchungsstadt wohnen, können aber ebenfalls erfasst wer<strong>den</strong>, da diese im<br />

direkten Einzugsbereich dieser Städte liegen <strong>und</strong> starke Verkehrsbeziehungen zur<br />

Untersuchungsstadt angenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Das Geburtsjahr wird erfasst um feststellen zu können, ob die Regelkenntnis bei älteren<br />

oder jüngeren Menschen besser ist. Gegebenenfalls könnte dann verstärkt bei<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Altersklasse verstärkt die Regeln kommuniziert wer<strong>den</strong>.<br />

2.5.3.2 Durchführung<br />

Vor der eigentlichen Befragung wurde ein Pretest durchgeführt, um zu überprüfen ob<br />

die Fragen verständlich, die Reihenfolge der Fragen richtig sowie alle Antwortmöglichkeiten<br />

bei geschlossenen Fragen gegeben sind. Der Pretest wurde an 7 Personen<br />

durchgeführt, um einschätzen zu können ob die gerade genannten Punkte erfüllt sind<br />

<strong>und</strong> um die durchschnittliche Befragungszeit zu ermitteln. Der Fragebogen erfüllte<br />

alle Punkte <strong>und</strong> musste daher nicht abgeändert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Befragung wurde in <strong>den</strong> drei ausgewählten Städten Münster, Darmstadt <strong>und</strong> Kaiserslautern<br />

durchgeführt, wobei angestrebt wurde in jeder Stadt 50 Verkehrsteilnehmer<br />

zu befragen. Tatsächlich befragt wur<strong>den</strong> in Münster 52, in Darmstadt <strong>und</strong><br />

Kaiserslautern jeweils 49 Passanten also insgesamt 150 Verkehrsteilnehmer. Die Befragung<br />

hat in der Fußgängerzone der drei Städte stattgefun<strong>den</strong>, um möglichst alle<br />

Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Bei der Passantenbefragung wurde darauf geachtet,<br />

beide Geschlechter sowie möglichst alle Altersgruppen zu befragen. Befragt wurde<br />

ausschließlich durch <strong>den</strong> Diplomand, was sicherstellte, dass die Antworten im gleichen<br />

Maße objektiv aufgenommen wur<strong>den</strong> <strong>und</strong> auch nicht Personen doppelt befragt<br />

wur<strong>den</strong>. Auch die Auswertung der Befragung wurde nur vom Diplomand durchgeführt,<br />

was eine hohe Auswertungsobjektivität zur Folge hat, da die Aussagen der Befragten<br />

gleich interpretiert wer<strong>den</strong>.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Bei der Auswahl der Befragungstage wurde berücksichtigt, dass die Befragung an<br />

Werktagen stattfin<strong>den</strong> soll, um möglichst wenig Personen aus anderen Städten anzutreffen,<br />

die gerade am Wochenende zum Einkaufen oder als Touristen in die Städte<br />

wie Münster kommen. Dabei wurde lediglich am Nachmittag die Passantenbefragung<br />

durchgeführt, da dann die meisten Personen Feierabend haben <strong>und</strong> so über genügend<br />

Zeit <strong>für</strong> die Befragung verfügen. Die Befragungstage wur<strong>den</strong> so gewählt, dass<br />

diese nicht in <strong>den</strong> Schulferien liegen, um möglichst auch Schüler oder Eltern von<br />

schulpflichtigen Kindern befragen zu können. Leider ließ es sich nicht vermei<strong>den</strong>,<br />

dass die Befragungszeit in der WM Spielzeit lag, sodass teilweise an Tagen, an <strong>den</strong>en<br />

befragt wurde auch Vorrun<strong>den</strong>spiele stattfan<strong>den</strong>. Allerdings wurde darauf geachtet,<br />

dass nicht Tage <strong>für</strong> die Befragung gewählt wur<strong>den</strong>, an <strong>den</strong>en die deutsche Nationalmannschaft<br />

spielte. Da Kaiserslautern selbst Austragungsort von WM Spielen war<br />

<strong>und</strong> durch die Fanmeile viele Gäste erwartet wur<strong>den</strong>, ist die Passantenbefragung <strong>und</strong><br />

die Verkehrsbeobachtung in dieser Stadt erst nach der WM durchgeführt wur<strong>den</strong>. Es<br />

ergaben sich daher folgende Befragungstage:<br />

Münster: 21.-22.06.06<br />

Darmstadt: 06.-07.07.06<br />

<strong>und</strong> 14.07.06<br />

Kaiserslautern: 10.07.06<br />

12.07.06<br />

15.07.06<br />

2.5.4 Erfahrung bei der Durchführung der Befragung<br />

Die Befragung selbst erwies sich als sehr zeitaufwendig, <strong>den</strong>n diese dauerte pro Passant<br />

ungefähr 5 Minuten <strong>und</strong> so wurde durch die erst notwendige Suche nach Passanten,<br />

die sich befragen lassen wollten, durchschnittlich pro St<strong>und</strong>e nur die Regelkenntnis<br />

von 6 Personen erhoben. Viele Passanten reagierten ablehnend auf die Frage,<br />

ob sie Zeit <strong>für</strong> eine Befragung haben, als sie aber hörten, dass die Befragung <strong>für</strong><br />

eine Diplomarbeit dient, waren die meisten aufgeschlossen die Zeit da<strong>für</strong> zu investieren.<br />

Bei der Befragung zeigte es sich, dass die Wahl der mündlichen Befragung richtig<br />

war, <strong>den</strong>n so konnten vor Ort unklare Fragen geklärt oder z.B. bei der ersten Frage,<br />

bei der es um die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht geht, deren Hintergr<strong>und</strong>,<br />

der schlechte bauliche Zustand vieler Radwege, dargestellt wer<strong>den</strong>. Auch<br />

konnte bei widersprüchlichen Antworten vom Interviewer nachgefragt wer<strong>den</strong>, um<br />

entweder Missverständnisse auszuräumen oder scheinbare Widersprüche aufzuklären.<br />

Wenige Befragte gaben zu manchen Fragen keine Antworten (Non-Response). Teilweise<br />

liegt dies daran, dass gerade bei Fragen nach dem Verkehrsverhalten als Radfahrer<br />

angegeben wurde, selten bis nie Rad zu fahren <strong>und</strong>/oder der Befragte mit solchen<br />

Situationen bisher nicht konfrontiert wurde.<br />

78


79<br />

Analyse<br />

Der Halo-Effekt schien nur bei wenigen Befragten eingetreten zu sein, die ihre Antwort<br />

von vorhergehen<strong>den</strong> Fragen ableiteten. Viele Befragte gaben zu, als Radfahrer<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> wissentlich zu missachten, obwohl die entsprechende Regel bekannt<br />

ist <strong>und</strong> auch als sinnvoll empfun<strong>den</strong> wird.<br />

Teilweise wur<strong>den</strong> auch Passantenpaare gleichzeitig befragt, wobei manchmal bei <strong>den</strong><br />

Fragen nach der Akzeptanz der Regel viele Antworten auch vom anderen Befragten<br />

ebenfalls angegeben aber häufig noch ergänzt wur<strong>den</strong>. Ebenfalls wur<strong>den</strong> gelegentlich<br />

Antworten geändert nach der Reaktion des zweiten Befragten, sodass dieser die<br />

Befragung schon beeinflusst hat. Eine einzelne Befragung der Personen wäre im<br />

Nachhinein besser gewesen.<br />

2.5.5 Datenaufbereitung & Auswertung<br />

Da bei einer Befragung viele Informationen erhoben wer<strong>den</strong>, ist eine quantitative<br />

Analyse z.B. mit einer Datenmatrix notwendig, damit der Überblick über die erhobenen<br />

Informationen nicht verloren geht. 230 Mit Hilfe einer Datenmatrix lässt sich sehr<br />

einfach das arithmetische Mittel oder Häufigkeiten bestimmen. Für die Erstellung einer<br />

Datenmatrix sind drei Schritte notwendig 231 .<br />

1. Erstellung eines Codeplans, bei dem jede Variable mit allen möglichen Ausprägungen<br />

einem speziellen Code zugeordnet ist.<br />

2. Die erhobenen Informationen müssen gemäß dem Codeplan in die zulässigen<br />

Codes umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

3. Diese Daten müssen digital niedergeschrieben wer<strong>den</strong> um eine einfache Auswertung<br />

zu ermöglichen.<br />

Um die Auswertung der Befragung zu erleichtern, wurde ein Codeplan erstellt, der im<br />

Anhang zu fin<strong>den</strong> ist. Nach diesem Codeplan wur<strong>den</strong> die erhobenen Daten codiert<br />

<strong>und</strong> digitalisiert <strong>und</strong> mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms ausgewertet. Dabei<br />

wurde neben einer Gesamtauswertung aller drei Städte sowie der stadtspezifischen<br />

Einzelauswertung auch nach <strong>den</strong> Teilbereichen Alter, dem am häufigsten benutzen<br />

Verkehrsmittel, dem Führerscheinbesitz, sowie der abgelegten bzw. nicht abgelegten<br />

Radfahrprüfung ausgewertet.<br />

230 Vgl. Schnell, R.; Hill, P.B.; Esser, H.:a.a.O., Seite 423<br />

231 Vgl. ebenda, Seite 424


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2.6 Ergebnisse der Befragung<br />

In Münster wur<strong>den</strong> in der Ludgeristraße sowie in der Salzstraße, zwei der Haupteinkaufsstraßen<br />

in der Münsteraner Fußgängerzone 52 Personen befragt, wobei genau<br />

die Hälfte der Personen weiblich bzw. männlich war. Von <strong>den</strong> 52 Befragten nutzen 32<br />

das Fahrrad, 9 das Auto <strong>und</strong> 5 <strong>den</strong> ÖPNV als das häufigste Verkehrsmittel. Fünf Personen<br />

gehen zu Fuß <strong>und</strong> einer nutzt ein anderes Verkehrsmittel. Das Fahrrad wird<br />

von 34 Personen täglich oder fast täglich genutzt, neun Befragte nutzen das Fahrrad<br />

zwei bis drei Mal pro Woche, vier mehrmals im Monat <strong>und</strong> fünf nie. Hier spiegelt sich<br />

die häufige Nutzung des Fahrrads in Münster bei der Verkehrsmittelwahl wieder. Von<br />

<strong>den</strong> 52 Befragten hatten 48 Personen einen Führerschein, was einer Quote von 92%<br />

entspricht. Eine Radfahrprüfung in der Schule haben 29 Personen absolviert. Von<br />

allen 52 Befragten kamen 32 direkt aus der Stadt Münster, 15 aus dem Umland von<br />

Münster <strong>und</strong> fünf aus einer anderen Stadt.<br />

In Darmstadt sind insgesamt 49 Personen in der Wilhelminenstraße befragt wor<strong>den</strong>,<br />

wovon 30 männlich <strong>und</strong> 19 weiblich waren. Von allen befragten Personen nutzen 20<br />

das Fahrrad, 18 das Auto, 6 <strong>den</strong> ÖPNV als das häufigstes Verkehrsmittel während 5<br />

Personen am häufigsten zu Fuß gehen. Dabei nutzen 25 Befragte das Fahrrad täglich<br />

oder fast täglich, zehn fahren damit zwei bis drei Mal die Woche während sechs das<br />

Zweirad nur mehrmals im Monat sowie acht Personen nie damit fahren. Von <strong>den</strong> 49<br />

Befragten in Darmstadt haben 43 Personen (88%) einen Führerschein, <strong>und</strong> 35 eine<br />

Radfahrprüfung absolviert. Es kamen 32 Personen direkt aus Darmstadt, elf aus dem<br />

Umland <strong>und</strong> zwölf aus einer anderen Stadt.<br />

In Kaiserslautern wur<strong>den</strong> 49 Personen in der Kerststraße, einer der Haupteinkaufsstraßen<br />

in der Kaiserslauterer Fußgängerzone befragt. Davon waren 30 Personen<br />

männlich <strong>und</strong> 19 weiblich <strong>und</strong> in dieser Stadt wird das Auto am häufigsten genutzt.<br />

Bei 15 Personen ist es das am meisten genutzte Verkehrsmittel, dicht gefolgt von<br />

dreizehn Personen, die <strong>den</strong> ÖPNV nutzen <strong>und</strong> zwölf Personen, die zu Fuß gehen. Das<br />

Fahrrad wurde lediglich von neun Personen angegeben, wobei 10 Personen angaben<br />

dieses täglich oder fast täglich zu benutzen. Die tägliche Fahrradnutzung ist im Vergleich<br />

zu <strong>den</strong> anderen Städten sehr gering, was auch durch <strong>den</strong> Modal Split Vergleich<br />

im Gliederungspunkt 2.2.3 bestätigt wird. Acht Personen von <strong>den</strong> 49 Befragten in<br />

Kaiserslautern nutzen das Fahrrad zwei bis drei Mal pro Woche, 14 mehrmals im Monat<br />

<strong>und</strong> 17 so gut wie nie. In Kaiserslautern besitzen von <strong>den</strong> 49 Befragten 42 (86%)<br />

einen Führerschein <strong>und</strong> 35 (71%) haben eine Radfahrprüfung absolviert. Aus Kaiserslautern<br />

kamen 42 Personen, vier aus dem Umland <strong>und</strong> drei aus einer anderen<br />

Stadt.<br />

80


2.6.1 Benutzungspflicht von Radwegen<br />

81<br />

Analyse<br />

Sind Radwege immer benutzungspflichtig wenn welche in Fahrrichtung vorhan<strong>den</strong><br />

sind, so lautete die erste Regelfrage. Dieser Satz galt bis zur Aufhebung der generellen<br />

Benutzungspflicht im Jahr 1997 als richtig. Heute sind nur noch die Radwege benutzungspflichtig,<br />

die mit <strong>den</strong> Verkehrszeichen 237, 240 <strong>und</strong> 241 beschildert sind.<br />

Doch wie vielen Verkehrsteilnehmern ist diese Regeländerung überhaupt bekannt?<br />

Aus der Abb.28 wird<br />

deutlich, dass in keiner<br />

der Städte, die<br />

Änderung wirklich<br />

bekannt ist. In allen<br />

Städten wusste eine<br />

deutliche Mehrheit<br />

nichts von der neuen<br />

Verkehrsregel. Am<br />

besten Bekannt war<br />

die neue Verkehrsregel<br />

in Darmstadt,<br />

obwohl hier kaum<br />

nichtbenutzungspflichtige<br />

Radwege zu<br />

fin<strong>den</strong> sind. In Münster<br />

ist diese Verkehrsregel<br />

am wenigsten<br />

bekannt, obwohl hier<br />

sehr viele Verkehrsteilnehmer<br />

Rad<br />

fahren <strong>und</strong> auch eine<br />

starke Radfahrerlobby<br />

existiert.<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

nur beschilderte RW<br />

benutzungspflichtig<br />

19%<br />

35% 27%<br />

In Münster wurde die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht von fast der Hälfte<br />

der Befragten <strong>für</strong> nicht sinnvoll erachtet. Als Gründe gegen diese Regel wur<strong>den</strong><br />

angegeben, dass die Regel zu kompliziert <strong>und</strong> zu unbekannt sei. Auch sollten kaputte<br />

Radwege wieder hergestellt wer<strong>den</strong>, da dies der Verkehrssicherungspflicht entspreche.<br />

Die Hälfte der Befragten, die die Regel <strong>für</strong> sinnvoll erachteten gab an, dass<br />

schlechte Radwege eine Gefahr <strong>für</strong> Radfahrer darstellen <strong>und</strong> so keine Verpflichtung<br />

bestehen kann diese zu benutzen. Auch wurde die Wahlmöglichkeit zwischen Straße<br />

<strong>und</strong> Radweg als positiv beurteilt <strong>und</strong> manche möchten die Benutzungspflicht von<br />

Radwegen sogar ganz aufheben. Doch 60% der Befragten würde weiterhin <strong>den</strong><br />

Radweg benutzen auch wenn sie die Wahl haben.<br />

In Darmstadt sah knapp mehr als die Hälfte der Befragten, die neue Regel zur Benutzungspflicht<br />

als sinnvoll an. Gründe da<strong>für</strong> waren hier ebenfalls, dass schlechte<br />

Radwege zu gefährlich <strong>für</strong> Radfahrer sind, <strong>und</strong> dass die Wahlmöglichkeit als Vorteil-<br />

keine Ahnung<br />

0%<br />

2%<br />

4%<br />

alle Radwege<br />

benutzungspflichtig<br />

81%<br />

71%<br />

61%<br />

Darmstadt<br />

Münster<br />

Kaiserslautern<br />

Abb. 28: Antwortverteilung zur Benutzungspflicht von Radwege<br />

(Quelle: eigene Darstellung)


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

haft bewertet wird. Die anderen Befragten gaben als Gründe gegen die Neuregelung<br />

an, dass diese Regel zu kompliziert sei, die kaputten Radwege wieder repariert wer<strong>den</strong><br />

müssten, sowie dass die Straße zu gefährlich zum Radfahren sei. So möchten<br />

auch bei der Wahl zwischen Fahrbahn <strong>und</strong> Bordsteinradweg 51% <strong>den</strong> Radweg benutzen.<br />

In Kaiserslautern hielten nur ein Drittel der Befragten die Neuregelung <strong>für</strong> sinnvoll,<br />

wobei da<strong>für</strong> angegeben wurde, dass keine Verpflichtung bestehen kann, schlechte<br />

Radwege zu benutzen. Auch wurde die Wahlmöglichkeit durch diese Regel als vorteilhaft<br />

bewertet. Doch die überwiegende Mehrheit gab an, dass diese Regel viel zu<br />

kompliziert sei, <strong>und</strong> dass schlechte Radwege zu reparieren sind. In Kaiserslautern<br />

wollen auch 65% der Befragten weiterhin <strong>den</strong> Radweg benutzen, selbst wenn das<br />

Fahren auf der Fahrbahn erlaubt ist.<br />

2.6.2 Fußgängerüberwege<br />

Bei der zweiten Frage ging es um das richtige <strong>Verhalten</strong> von Radfahrern an Fußgängerüberwegen.<br />

Hier müssen Radfahrer absteigen <strong>und</strong> schieben wenn ein Kraftfahrzeug<br />

sich diesem nährt, ansonsten dürfen sie diesen fahrend überqueren. Wie viele<br />

Radfahrer wissen, dass sie absteigen müssen an Fußgängerüberwegen?<br />

Wie das Balkendiagramm zeigt, ist diese Verkehrsregel der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer<br />

bekannt. Am besten kannte diese Regelung die Radfahrer in Münster,<br />

wobei hier auch<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

84%<br />

absteigen <strong>und</strong><br />

schieben<br />

80%<br />

70%<br />

keine Ahnung<br />

10%<br />

12%<br />

10%<br />

18%<br />

4% 12%<br />

Kaiserslautern<br />

Darmstadt<br />

Münster<br />

immer fahrend<br />

überqueren<br />

82<br />

öfters Polizeikontrollen<br />

an <strong>den</strong> wenigen Fußgängerüberwegen<br />

Münsters durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>. Am schlechtesten<br />

schnitten die<br />

Verkehrsteilnehmer in<br />

Darmstadt ab, was<br />

angesichts der wenigenFußgängerüberwege<br />

in der Stadt<br />

auch nicht verw<strong>und</strong>erlich<br />

ist.<br />

Abb. 29: Antwortverteilung<br />

zum richtigen <strong>Verhalten</strong><br />

von Radfahrern am<br />

Fußgängerüberweg.<br />

(Quelle: eigene Darstellung)<br />

In allen drei Städten wurde diese Verkehrsregel von über dreiviertel der Befragten<br />

<strong>für</strong> sinnvoll erachtet. Gründe hier<strong>für</strong> waren der Schutz der Fußgänger, die <strong>den</strong> Fußgängerüberweg<br />

benutzen, sowie die Sicherheit der Radfahrer, da die Autofahrer<br />

nicht schnell genug auf Radfahrer reagieren können. Die Befragten, die die Verkehrsregel<br />

als nicht sinnvoll erachteten gaben an, dass diese Regel nicht eindeutig sei <strong>und</strong>


83<br />

Analyse<br />

das Autofahrer an Fußgängerüberwegen auch auf Radfahrer achten <strong>und</strong> so nur vorsichtig<br />

<strong>und</strong> bremsbereit an diesen heranfahren sollten. Allerdings hält sich die Mehrheit<br />

der Radfahrer nicht an diese Regel, obwohl sie diese <strong>für</strong> sinnvoll erachtet. So<br />

gaben in Münster 60%, in Darmstadt 71% <strong>und</strong> in Kaiserslautern 41% der Befragten<br />

an immer über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg zu fahren. Als Gr<strong>und</strong> da<strong>für</strong> wurde als Gr<strong>und</strong><br />

die Bequemlichkeit angegeben.<br />

2.6.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

Die dritte Verkehrsregel, die abgefragt wurde, ist ebenfalls eine Regelneuerung. Seit<br />

1988 dürfen Radfahrer an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen rechts überholen <strong>und</strong> in der<br />

Verkehrsuntersuchung von Ellinghaus <strong>und</strong> Steinbrecher 1993 wurde ermittelt, dass<br />

nur ein Drittel der Verkehrsteilnehmer diese Regel kennen. 232<br />

Doch inwieweit hat sich diese Regelkenntnis in <strong>den</strong> letzten 13 Jahren verändert? Vielleicht<br />

brauchen Regelneuerungen ihre Zeit, bis sie bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern bekannt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Nur eine leichte<br />

Verbesserung der<br />

Regelkenntnis<br />

beim <strong>für</strong> Radfahrer<br />

erlaubten<br />

rechtem Überholen<br />

an warten<strong>den</strong><br />

Kraftfahrzeugen<br />

ist zu erkennen.<br />

Doch nur in Kaiserslauternwussten<br />

mehr als die<br />

Hälfte der Befragten<br />

das dieses<br />

nach der StVO<br />

erlaubt ist.<br />

Doch wird die<br />

Verkehrsregel von<br />

der überwiegen<strong>den</strong><br />

Mehrheit der<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

rechts überholen<br />

erlaubt<br />

Befragten als sinnvoll angesehen. Dies empfan<strong>den</strong> in Münster 79%, Darmstadt 82%<br />

<strong>und</strong> in Kaiserslautern 65% der Befragten. Als Gründe <strong>für</strong> die Sinnigkeit der Verkehrsregel<br />

wer<strong>den</strong> neben dem besseren Verkehrsfluss sowie der Verkehrssicherheit der<br />

Radfahrer, da diese vorne besser gesehen wer<strong>den</strong>, vor allem der Zeitvorteil <strong>für</strong> die<br />

Radfahrer genannt. Diese können so schon bei der ersten Grünphase der LSA <strong>den</strong><br />

Knoten passieren. Die Befragten, die diese Regelung nicht <strong>für</strong> sinnvoll hielten, führten<br />

an, dass Autofahrer beim wieder anfahren Radfahrer, die noch rechts am Überholen<br />

sind, leicht übersehen können <strong>und</strong> das Gefahren von sich öffnen<strong>den</strong> Autotüren<br />

ausgehen. Auch wurde als negativ bewertet, dass dann Radfahrer von <strong>den</strong> Kraftfahrern<br />

wieder überholt wer<strong>den</strong> müssen. In Münster gaben 85%, in Darmstadt 88% <strong>und</strong><br />

232 Vgl. Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, a.a.O., Seite 141<br />

51%<br />

44%<br />

41%<br />

keine Ahnung<br />

10%<br />

18%<br />

16%<br />

43%<br />

46%<br />

31%<br />

man darf nicht<br />

rechts überholen<br />

Kaiserslautern<br />

Darmstadt<br />

Münster<br />

Abb. 30: Antwortverteilung zur Frage, ob Radfahrer an warten<strong>den</strong><br />

Fahrzeugen rechts überholen dürfen. (Quelle: eigene Darstellung)


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

in Kaiserslautern 53% der Befragten an auch rechts zu überholen. Für Darmstadt<br />

<strong>und</strong> Kaiserslautern allerdings hat die Verkehrsbeobachtung gegenteiliges ergeben. So<br />

fuhren in Darmstadt die meisten Radfahrer rechts auf dem Gehweg, um wartende<br />

Kraftfahrzeuge zu überholen <strong>und</strong> in Kaiserslautern warten die meisten Radfahrer hinter<br />

<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen oder sie wichen ebenfalls auf dem rechten Gehweg aus.<br />

2.6.4 Fußgängerzonen „Radfahrer frei“<br />

Die letzte Frage beschäftigt sich damit, wie schnell Radfahrer in Fußgängerzonen<br />

fahren dürfen, die <strong>für</strong> diese freigegeben sind. Viele Radler fahren schneller als<br />

Schrittgeschwindigkeit. Liegt es daran, dass sie nicht wissen, dass man in <strong>für</strong> Radfahrer<br />

freigegebene Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf?<br />

Aus der Abbildung 31 wird deutlich, dass die Mehrzahl der Radfahrer weiß, dass man<br />

in Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, um Fußgänger nicht zu<br />

gefähr<strong>den</strong>. Am besten bekannt ist diese Verkehrsregel in Darmstadt, wobei dies auf<br />

<strong>den</strong> schweren <strong>Radverkehr</strong>sunfall zurückzuführen sein kann, bei dem ein Passant<br />

schwer verletzt wurde. Nach diesem Unfall war diese Verkehrsregel sehr lange in <strong>den</strong><br />

Medien <strong>und</strong> bis heute stehen die Hinweisschilder mit der Regelerklärung (s. Abb.17).<br />

Doch ist der Unterschied<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

48%<br />

nur<br />

Schrittgeschwindigkeit<br />

erlaubt<br />

63% 57%<br />

keine Ahnung<br />

17%<br />

31% 35%<br />

35%<br />

12%<br />

2%<br />

man darf schneller<br />

fahren<br />

Kaiserslautern<br />

Darmstadt<br />

Münster<br />

84<br />

zur Regelkenntnis in Kaiserslautern<br />

nicht so deutlich.<br />

Am wenigsten bekannt<br />

ist diese Verkehrsregel<br />

in Münster, einer<br />

Stadt in der mit der Öffnung<br />

von Fußgängerzonen<br />

durchweg positive<br />

Erfahrungen gemacht<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

Abb. 31: Antwortverteilung<br />

zur Frage, wie schnell Radfahrer<br />

in <strong>für</strong> sie freigegebenen<br />

Fußgängerzonen fahren<br />

dürfen. (Quelle: eigene Darstellung)<br />

In allen drei Städten hielt die Mehrheit die Schrittgeschwindigkeit <strong>für</strong> Radfahrer in<br />

Fußgängerzonen <strong>für</strong> sinnvoll. Dies gaben in Münster 57%, in Darmstadt 63% <strong>und</strong> in<br />

Kaiserslautern 58% an. Als Gr<strong>und</strong> wurde hier<strong>für</strong> der Schutz der Fußgänger genannt.<br />

Die Befragten, die die Schrittgeschwindigkeit <strong>für</strong> Radfahrer <strong>für</strong> nicht sinnvoll hielten,<br />

gaben vor allem als Gr<strong>und</strong> dagegen an, dass es keinen Sinn macht früh morgens,<br />

abends nach Geschäftsschluss oder nachts in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit<br />

zu fahren, da sich nur sehr wenige Fußgänger bewegen. Viele der Befragten gaben<br />

an auch freiwillig abzusteigen <strong>und</strong> zu schieben wenn die Fußgängerzone, wie an<br />

Samstagen, überfüllt ist. Sie passen ihre Geschwindigkeit also der Fußgängermenge<br />

an, sehen aber die Schrittgeschwindigkeit als eine <strong>für</strong> Radfahrer nur sehr schwer einzuhaltende<br />

Geschwindigkeit an, da dann das Gleichgewicht kaum gehalten wer<strong>den</strong><br />

kann <strong>und</strong> der Radfahrer anfängt auf dem Fahrrad zu schwanken. Durch dieses unsi


85<br />

Analyse<br />

chere Fahren können auch Fußgänger gefährdet wer<strong>den</strong>. So gaben auch in allen<br />

Städten die Mehrheit der Befragten an, schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren,<br />

aber je nach Fußgängermenge das Tempo zu verringern <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

auch abzusteigen. In Münster gaben dies 60%, in Darmstadt 59% <strong>und</strong> in Kaiserslautern<br />

51% der Befragten an.<br />

2.6.5 Vergleich der Regelkenntnisse der Untersuchungsstädte<br />

Wenn man die Regelkenntnis der befragten Verkehrsteilnehmer in <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Städten vergleicht, wird ersichtlich, dass in Münster die vier untersuchten <strong>Radverkehr</strong>sregeln<br />

am wenigsten bekannt sind, obwohl hier am meisten Menschen Rad fahren.<br />

Im Gegensatz dazu sind in Kaiserslautern diese vier Regeln am besten bekannt,<br />

obwohl in dieser Stadt<br />

54%<br />

nur wenige Verkehrsteil-<br />

60%<br />

52%<br />

nehmer das Fahrrad be-<br />

48%<br />

nutzen.<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

richtig<br />

8%<br />

keine<br />

Ahnung<br />

9%<br />

15%<br />

44% 39%<br />

31%<br />

FALSCH<br />

Darmstadt<br />

Münster<br />

Kaiserslautern<br />

Abb. 32: Regelkenntnis in <strong>den</strong> drei Untersuchungsstädten<br />

(Quelle: eigene Darstellung)<br />

Aus Abbildung 32 wird<br />

ersichtlich, dass in Münster<br />

nur durchschnittlich<br />

48% der Befragten eine<br />

richtige Antwort gaben<br />

während es in Darmstadt<br />

52% <strong>und</strong> in Kaiserslautern<br />

sogar 54% waren.<br />

Bei <strong>den</strong> falsch gegebenen<br />

Antworten verhält es sich<br />

genau andersherum.<br />

Dieses Ergebnis kann<br />

auch nicht damit erklärt wer<strong>den</strong>, dass in Münster mehr Radfahrer als andere Verkehrsteilnehmer<br />

befragt wur<strong>den</strong>, da diese im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern<br />

nicht schlechter abschnitten (s. Abb. 33). Auch sind viele Radfahrer auch Autofahrer,<br />

Fußgänger oder Fahrgast im ÖPNV <strong>und</strong> so sind eher Kriterien wie der Führerscheinbesitz<br />

von Relevanz, wie Abbildung 32 verdeutlicht. Doch ist in Münster der<br />

Anteil der Befragten mit Führerscheinbesitz größer als in <strong>den</strong> anderen bei<strong>den</strong> Untersuchungsstädten.<br />

So lässt sich die These aufstellen, dass in Städten mit einem hohen Fahrradanteil<br />

oder sogar Fahrraddominanz, die <strong>Verkehrsregeln</strong> von keiner so starken Relevanz<br />

sind, wie in Orten mit einem mittelmäßigen oder niedrigen Fahrradanteil. Der These<br />

nach nehmen in Münster viele Kraftfahrer auf die Radfahrer Rücksicht, dass diese<br />

nicht mehr in dem Maße gezwungen sind, die <strong>Verkehrsregeln</strong> vollständig zu beherrschen.<br />

Dies könnte dadurch kommen, dass durch die vielen Radfahrer in Münster<br />

diese eine Vormachtstellung errungen wurde <strong>und</strong> verhalten sich entsprechend. Dadurch<br />

ist der Radfahrer nicht mehr auf die ihn schützen<strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> in dem<br />

Maße angewiesen, wie er es in anderen Städten wäre. Auch der Sinn von <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

wird vermindert wenn diese Rollenvorschriften durch eine neue Rollenvor


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

schrift ersetzt wer<strong>den</strong>, also wenn wie in Münster vermutet, die neue Rollenvorschrift<br />

besagt, dass z.B. Kraftfahrer auf Fahrradfahrer überall besondere Rücksicht nehmen<br />

muss. Diese sich neu gebildete Rollenvorschrift könnte dazu beitragen, dass alte Rollenvorschriften,<br />

definiert durch die <strong>Verkehrsregeln</strong>, nicht mehr in dem Maße benötigt<br />

wer<strong>den</strong> als zuvor. Ob diese These aber stimmt, muss noch durch andere Forschungen<br />

bestätigt wer<strong>den</strong>.<br />

2.6.6 Verkehrsmittelwahl <strong>und</strong> Regelkenntnis<br />

Wenn man die Ergebnisse der drei Befragungsstädte zusammenfasst <strong>und</strong> je nach der<br />

Verkehrsmittelwahl, also hier nach dem am häufigsten genutzte Verkehrsmittel gruppiert,<br />

stellt man fest, dass bei fast allen Gruppen die gleiche Regelkenntnis, bezogen<br />

auf die erfragten <strong>Verkehrsregeln</strong>, vorhan<strong>den</strong> ist. Lediglich die Gruppe der ÖPNV-<br />

Nutzer weisen eine schlechtere Regelkenntnis als die übrigen Gruppen auf. Allerdings<br />

kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass in dieser Gruppe der ÖPNV-Nutzer weniger Personen<br />

einen Führerschein besitzen (73%) als in <strong>den</strong> übrigen Gruppen. Die Abweichung zu<br />

<strong>den</strong> anderen Verkehrsteilnehmern kann also auch dadurch erklärt wer<strong>den</strong>. Interessant<br />

ist aber, dass es keine Unterschiede in der Regelkenntnis zwischen Radfahrern<br />

<strong>und</strong> Kraftfahrern gibt, obwohl nur 86% der Radfahrer einen Führerschein besitzen.<br />

Das bedeutet, dass Radfahrer sich in <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong>sregeln durchaus auskennen.<br />

Dasselbe gilt<br />

<strong>für</strong> die Gruppe<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

53%<br />

56%<br />

53%<br />

richtig<br />

12%<br />

keine<br />

Angabe<br />

45%<br />

7%<br />

10%<br />

37%<br />

20%<br />

32%<br />

FALSCH<br />

40% 34%<br />

Fußgänger<br />

86<br />

Fahrgast ÖPNV<br />

Radfahrer<br />

KFZ Fahrer<br />

Abb. 33: Regelkenntnis der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer<br />

(Quelle: eigene Darstellung)<br />

Fußgänger,<br />

kannten sie<br />

doch die richtigeGeschwindigkeit<br />

<strong>für</strong> Radfahrer<br />

in Fußgängerzonenüberdurchschnittlich<br />

oft als<br />

andere Verkehrsteilnehmer.<br />

Dieses<br />

zeigt, dass die<br />

Fußgänger die<br />

Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten von<br />

Radfahrern<br />

durchaus kennen, wenn diese auch sie selbst betreffen. Auch waren Fußgänger die<br />

Gruppe, die am häufigsten die richtige Antwort auf die Regelfragen gegeben hat,<br />

wobei in dieser Gruppe der Führerscheinbesitz bei 90% liegt. Doch diese Aussage soll<br />

nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Führerscheinbesitz eine wichtige Voraussetzung<br />

zur besseren Regelkenntnis ist, wie der nachfolgende Abschnitt nachweist.


2.6.7 Betrachtung der Vorkenntnisse<br />

2.6.7.1 Führerscheinbesitz<br />

87<br />

Analyse<br />

Bei der Befragung konnte in allen drei Städten festgestellt wer<strong>den</strong>, dass Befragte<br />

ohne Führerschein eine schlechtere Regelkenntnis haben als Befragte mit Führerschein.<br />

Dies wird deutlich wenn der Prozentsatz der richtigen Antworten beider<br />

Gruppen, Befragte<br />

ohne sowie<br />

mit Führerschein,verglichen<br />

wird. Da<strong>für</strong><br />

wur<strong>den</strong> die richtigen<br />

Antworten<br />

der Gruppen<br />

zusammengerechnet<br />

<strong>und</strong><br />

durch die Anzahl<br />

der Personen<br />

geteilt. Dabei<br />

hatten von <strong>den</strong><br />

150 Befragten<br />

133 <strong>den</strong> Führerschein<br />

<strong>und</strong> nur<br />

17 Personen keinen<br />

Führerschein.<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

24%<br />

Aufhebung der<br />

Benutzungspflicht<br />

28%<br />

59%<br />

Fußgängerüberweg<br />

Aus Abbildung 32 ist erkennbar, dass ein höherer Prozentsatz der Personen mit Führerschein<br />

bei allen Regeln eine bessere Regelkenntnis hat. Dies gilt <strong>für</strong> ältere <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

sowie <strong>für</strong> in <strong>den</strong> letzten geänderten Regeln, wie die Aufhebung der generellen<br />

Benutzungspflicht. Allerdings ist die Regelkenntnis bei <strong>den</strong> vor einigen Jahren<br />

geänderten <strong>Verkehrsregeln</strong> bei <strong>den</strong> Führerscheinbesitzern nicht deutlich größer<br />

als bei <strong>den</strong> Befragten ohne Führerschein. Dies kann damit zusammenhängen, dass<br />

die Führerscheinprüfung bei vielen auch schon ein paar Jahre her ist <strong>und</strong> so die Regelneuerungen<br />

noch nicht erlernt wer<strong>den</strong> konnten. Doch konnte zwischen <strong>den</strong> Befragten,<br />

die vor wenigen Jahren einen Führerschein erworben haben <strong>und</strong> Befragten,<br />

die schon vor längerer Zeit die Fahrerlaubnis erlangt hatten, keine großen Unterschiede<br />

in der Regelkenntnis festgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

81%<br />

rechts überholen<br />

41%<br />

45%<br />

47%<br />

Fußgängerzone<br />

56%<br />

Abb. 34: Regelkenntnis mit <strong>und</strong> ohne Führerschein<br />

(Quelle: eigene Darstellung)<br />

mit Führerschein<br />

ohne Führerschein


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2.6.7.2 Radfahrprüfung<br />

Bei <strong>den</strong> Befragten, die zusätzlich zum Führerschein eine Radfahrprüfung in der Schule<br />

absolviert hatten, konnte nur eine gering bessere Regelkenntnis festgestellt wer<strong>den</strong><br />

als bei Befragten, die einen Führerschein aber keine Radfahrprüfung gemacht<br />

hatten. Hierzu wur<strong>den</strong> die Befragten auf <strong>den</strong> die Merkmale oben zutrafen wieder in<br />

zwei Gruppen<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Aufhebung der<br />

Benutzungspflicht<br />

27%<br />

27%<br />

73%<br />

Fußgängerüberweg<br />

85%<br />

51% 43%<br />

rechts überholen<br />

Fußgängerzone<br />

55%<br />

58%<br />

Abb. 35: Regelkenntnis mit <strong>und</strong> ohne Radfahrprüfung<br />

(Quelle: eigene Darstellung)<br />

88<br />

mit Rfp mit Führerschein<br />

ohne Rfp mit Führerschein<br />

eingeteilt. So<br />

hatten 84 Befragte<br />

einen<br />

Führerschein<br />

sowie eine<br />

Radfahrprüfung<br />

absolviert<br />

sowie 49 Befragte<br />

einen<br />

Führerschein<br />

aber keine<br />

Radfahrprüfung<br />

in der<br />

Schule gemacht.<br />

Aus<br />

der Abbildung<br />

35 wird deutlich,<br />

dass die<br />

Regelkenntnis<br />

von <strong>den</strong> Be-<br />

fragten mit Radfahrprüfung (Rfp) <strong>und</strong> <strong>den</strong> Führerschein im Vergleich zu <strong>den</strong> Befragten<br />

ohne Rfp aber mit einem Führerschein nur wenig geringer ist. Vergleicht man<br />

aber die bei<strong>den</strong> geänderten Regeln sind sogar die Personen ohne Radfahrprüfung<br />

leicht besser als die Befragten mit Radfahrprüfung. Auch hier kann vermutet wer<strong>den</strong>,<br />

dass bei vielen die Radfahrprüfung zu lange her ist, als dass schon die geänderten<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> behandelt wur<strong>den</strong>.


89<br />

Analyse<br />

2.6.8 Bezugsquellen aus <strong>den</strong>en Regelneuerungen erfahren wer<strong>den</strong><br />

Bei der Befragung war es auch interessant zu erfahren, woher Neuerungen bei <strong>den</strong><br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> bezogen wer<strong>den</strong>. Dabei ging es nicht nur um Änderungen bei <strong>den</strong><br />

<strong>Radverkehr</strong>sregeln sondern es wurde allgemein nach Neuerungen oder Änderungen<br />

bei <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> gefragt <strong>und</strong> als Beispiel die Regelneuerungen des Verbots der<br />

Mobiltelefonbenutzung während der Fahrt genannt.<br />

Fre<strong>und</strong>e & Bekannte<br />

11%<br />

Fachzeitschriften<br />

7%<br />

Internet<br />

8%<br />

Radio<br />

17%<br />

sonstiges<br />

4%<br />

gar nicht<br />

1%<br />

Tageszeitung<br />

26%<br />

TV Nachrichten<br />

26%<br />

Abb. 36: Darstellung der Bezugsquellen <strong>für</strong> Regelneuerungen (Quelle: eigene Darstellung)<br />

Die meisten Verkehrsteilnehmer gaben als Quelle <strong>für</strong> Regelneuerungen die Medien<br />

an. Diese hatten auch das Verbot der Mobiltelefonbenutzung ausführlich behandelt<br />

<strong>und</strong> sind <strong>für</strong> die Verbreitung von Regeländerungen sehr gut geeignet. Aber auch die<br />

so genannte „M<strong>und</strong> zu M<strong>und</strong> Propaganda“ von Freun<strong>den</strong> <strong>und</strong> Bekannten, das Internet<br />

<strong>und</strong> Fachzeitschriften, wie die ADAC Mitgliedszeitschrift ADAC Motorwelt wur<strong>den</strong><br />

häufig als Bezugsort <strong>für</strong> Änderungen oder Neuerungen bei <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong> genannt.<br />

Dabei gaben die Personen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, nie das<br />

Internet <strong>und</strong> nur wenige Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bekannte an. Bei diesen Personen wur<strong>den</strong> die<br />

Regelneuerungen fast ausschließlich aus <strong>den</strong> Medien bezogen. Bei <strong>den</strong> Befragten<br />

unter 18 Jahren ist dies beinahe umgekehrt. In dieser Altergruppe wer<strong>den</strong> Informationen<br />

zu Regelneuerungen vor allem aus dem Fernsehen, von Freun<strong>den</strong> <strong>und</strong> Bekannten<br />

sowie aus dem Internet erfahren.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

2.6.9 Regelkenntnis nach dem Alter der Verkehrsteilnehmer<br />

In der Umfrage wurde das Geburtsjahr der Teilnehmer erfragt <strong>und</strong> so wur<strong>den</strong> aus<br />

<strong>den</strong> Geburtsjahren Alterklassen mit je 10 Jahren gebildet. Zwei Ausnahmen stellen<br />

die erste <strong>und</strong> letzte Alterklasse dar. Die erste Klasse erfasst alle Personen unter 18<br />

Jahren, die noch über keinen Führerschein verfügen können <strong>und</strong> die letzte Alterklasse<br />

alle Personen über 65 Jahre. Diese Personen befin<strong>den</strong> sich zumeist nicht mehr im<br />

Erwerbsleben<br />

30%<br />

26%<br />

<strong>und</strong> wur<strong>den</strong> zusammengefasst,<br />

25%<br />

23%<br />

weil eine Eintei-<br />

20%<br />

19%<br />

lung in Zehnjahresschritten<br />

15%<br />

13%<br />

kaum noch Sinn<br />

macht, da dann<br />

10%<br />

5%<br />

5%<br />

7% 7%<br />

pro Altergruppe<br />

nur wenige Personenzusam-<br />

0%<br />

mengefasstwer<strong>den</strong>. 96-89 88-81 80-71 70-61 60-51 50-41 40-11<br />

Abb. 37: Anteil der Befragten je gebildeter Altersklasse (Quelle: eigene Darstellung)<br />

Aus der Abbildung 37 ist erkenntlich, dass fast die Hälfte der Befragten zwischen<br />

1988 <strong>und</strong> 1971 geboren sind. Aus <strong>den</strong> Jahrgängen 96-89, 50-41 <strong>und</strong> 40-11 wur<strong>den</strong><br />

nur wenige Personen befragt, sodass teilweise nur acht bis zehn Personen in einer<br />

Altergruppe sind. Doch wur<strong>den</strong> die zu befragen<strong>den</strong> Personen aus Passanten in der<br />

Fußgängerzone nach dem Zufallsprinzip angesprochen, es wur<strong>den</strong> also nicht gezielt<br />

nur Personen einer bestimmten Altersgruppe angesprochen. Doch zeigten sich ältere<br />

Passanten öfter abgeneigt <strong>und</strong> wollten dann nicht an der Befragung teilnehmen.<br />

Wenn man die Regelkenntnis der verschie<strong>den</strong>en Alterklassen betrachtet, kann festgestellt<br />

wer<strong>den</strong>, dass gerade die Altersklassen der Geburtsjahrgänge 1996 -1989 sowie<br />

1988 – 1981 über eine mittelmäßige Regelkenntnis bei <strong>den</strong> erfragten <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

verfügen. Dabei verfügen bei der ersten Altersklasse keiner über einen Führerschein<br />

doch 100% der Befragten haben die Radfahrprüfung absolviert. In der<br />

zweiten Altersklasse verfügen bereits 90% der Befragten über die Fahrerlaubnis auch<br />

haben 95% die Radfahrprüfung absolviert. Über sehr gute Regelkenntnisse verfügt<br />

die Altersklasse 1980 – 1971, wobei hier 100% einen Führerschein haben <strong>und</strong> 98%<br />

eine Radfahrprüfung in der Schule gemacht hatten. Die Befragten der Geburtsjahrgänge<br />

1960 – 1951 <strong>und</strong> 1950 – 1941 haben eine gute Regelkenntnis. Bei diesen Altersgruppen<br />

besitzen auch 97 bzw. 100% der Befragten einen Führerschein aber nur<br />

24% bzw. 0% hatten in der Schule an einer Rfp teilgenommen. Über schlechte Regelkenntnisse<br />

verfügen die Altersgruppen 1970 – 1961 <strong>und</strong> 1940 – 1911, wobei der<br />

Führerscheinbesitz hier bei 80 bzw. 84% <strong>und</strong> der Teil der an einer Rfp teilgenommen<br />

hat bei 69% bzw. 0% liegt. Gerade die Gruppe der nicht mehr Erwerbstätigen schnitt<br />

sehr schlecht ab, wobei aber eine allgemein schlechtere Regelkenntnis festgestellt<br />

wer<strong>den</strong> konnte, die sich nicht nur auf Regelneuerungen erstreckt.<br />

90


2.6.10 Zusammenfassung<br />

91<br />

Analyse<br />

In allen drei Städten zusammen wur<strong>den</strong> 150 Passanten befragt, wobei 89% 233 aller<br />

Befragten einen Führerschein besitzen. Die Radfahrprüfung haben nur 66% absolviert,<br />

da diese anscheinend erst in <strong>den</strong> sechziger Jahren in <strong>den</strong> Schulen eingeführt<br />

wurde.<br />

Bei der Auswertung der Befragung wurde deutlich, dass in allen drei Städten die Aufhebung<br />

der generellen Benutzungspflicht von Radwegen nicht bekannt ist. Fast dreiviertel<br />

der Befragten wussten nicht, dass diese Regel geändert wurde <strong>und</strong> waren der<br />

festen Überzeugung, dass alle Radwege benutzungspflichtig sind. Dies gilt <strong>für</strong> Radfahrer<br />

genauso wie <strong>für</strong> Kraftfahrzeugfahrer, der ÖPNV-Nutzer oder Fußgänger. Diese<br />

Neuregelung kann damit als wenig wirkungsvoll bezeichnet wer<strong>den</strong>, wenn diese nur<br />

eine Minderheit der Verkehrsteilnehmer kennt. Auch halten die meisten Befragten die<br />

Neuregelung <strong>für</strong> nicht sinnvoll, weil diese <strong>für</strong> zu kompliziert gehalten wird. Stattdessen<br />

sollten Radwege in einen benutzugspflichtigen Zustand versetzt wer<strong>den</strong>. Auch<br />

gab mehr als die Hälfte der Befragten an, bei der Wahl zwischen einen nicht benutzungspflichtigen<br />

Radweg <strong>und</strong> der Straße immer <strong>den</strong> Radweg zu nehmen.<br />

Dagegen ist <strong>den</strong> meisten Verkehrsteilnehmern bekannt, dass Radfahrer, die einen<br />

Fußgängerüberweg überqueren möchten, absteigen müssen wenn sich Kraftfahrzeuge<br />

diesem näheren. Dies wussten über dreiviertel aller Befragten <strong>und</strong> auch bei allen<br />

Verkehrsteilnehmern war diese Regel gleichermaßen bekannt. Dies kann daran liegen,<br />

dass diese Verkehrsregel schon sehr lange gültig <strong>und</strong> so vielen Verkehrsteilnehmern<br />

im Bewusstsein ist. Die Mehrheit der Befragten sieht diese Regel auch als<br />

sinnvoll an weil sie die Sicherheit der Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg durch<br />

schnell fahrende Radfahrer sowie die Sicherheit der Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr<br />

erhöht. Allerdings gab die Mehrheit der Radfahrer an, doch über <strong>den</strong><br />

Fußgängerweg mit <strong>den</strong> Rad zu fahren, obwohl sie diese Regel als sinnvoll erachten.<br />

Als Gr<strong>und</strong> hier<strong>für</strong> wurde die Bequemlichkeit genannt.<br />

Dass Radfahrer an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen rechts überholen dürfen, ist immer<br />

noch wenigen Verkehrsteilnehmern bekannt. Lediglich 47% der Befragten wussten,<br />

dass dies nach der StVO auch erlaubt ist. Auch fin<strong>den</strong> die meisten Befragten diese<br />

Regel <strong>für</strong> sinnvoll <strong>und</strong> die Mehrheit der Befragten gab an auch rechts zu überholen,<br />

doch die Verkehrsbeobachtung hat in Kaiserslautern <strong>und</strong> vor allem in Darmstadt ergeben,<br />

dass viele Radfahrer auf dem rechten Gehweg auswichen.<br />

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von Radfahrern in Fußgängerzonen kannten<br />

56% der Befragten, welche auch mehrheitlich angaben, diese Regel als sinnvoll zu<br />

erachten, da so der Schutz der Fußgänger gewährleistet wird, damit sich diese in der<br />

Fußgängerzone frei bewegen können, ohne sich nach Fahrradfahrern umzuschauen.<br />

Ein großer Teil der Befragten gab aber auch an, dass die Schrittgeschwindigkeit <strong>für</strong><br />

Radfahrer schwer einzuhalten ist. Ebenfalls sahen sie es als nicht sinnvoll an, frühmorgens<br />

oder spätabends nach Geschäftsschluss nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren,<br />

obwohl die Fußgängerzone kaum von Fußgängern benutzt wird.<br />

233 Die Prozentangaben auf dieser Seite sind Werte aller drei Untersuchungsstädte zusammen.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Bei dem Vergleich der Regelkenntnisse wird deutlich, dass in Münster die <strong>Radverkehr</strong>sregeln,<br />

zumindest bei <strong>den</strong> vier erfragten Regeln, am wenigsten bekannt sind.<br />

Deshalb wird die These aufgestellt, dass wenn die Radfahrer die Vormachtstellung im<br />

städtischen Verkehr haben <strong>und</strong> alle anderen Verkehrsteilnehmer auf sie Rücksicht<br />

nehmen, desto weniger benötigen die Radfahrer 234 die <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>und</strong> haben sie<br />

so im Gedächtnis. Auch können sich durch die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer<br />

<strong>und</strong> die Unwissenheit der Radfahrer neue Rollenvorschriften herausbil<strong>den</strong>,<br />

indem die Verkehrsteilnehmer nach jahrelanger Praktizierung glauben, dass<br />

dieses <strong>Verhalten</strong> regelkonform ist. Dies könnte dann gefährliche Auswirkungen haben<br />

<strong>den</strong>n Ortsfremde wür<strong>den</strong> diese Rollenvorschriften nicht kennen <strong>und</strong> Radfahrer aus<br />

Münster könnten in anderen Orten nicht mit demselben <strong>Verhalten</strong> der übrigen Verkehrsteilnehmer<br />

rechnen.<br />

Wenn man die Regelkenntnis der Verkehrsteilnehmer aller drei Städte untereinander<br />

vergleicht, wird deutlich, dass fast alle Verkehrsteilnehmer über eine gleichgute Regelkenntnis<br />

verfügen. Nur die Gruppe der ÖPNV-Nutzer verfügt über eine schlechtere<br />

Regelkenntnis, was aber auch damit zusammenhängen kann, dass weniger Personen<br />

einen Führerschein besitzen <strong>und</strong> somit über eine schlechtere Vorkenntnis verfügen.<br />

Die Absolvierung der Führerscheinprüfung erhöht die Regelkenntnis, was <strong>für</strong> die Absolvierung<br />

der Radfahrprüfung nur bedingt gilt. Es hatten teilweise auch Verkehrsteilnehmer,<br />

die keine Radfahrprüfung absolviert haben, eine gleichgute oder<br />

bessere Regelkenntnis, als die Verkehrsteilnehmer mit absolvierter Radfahrprüfung.<br />

Bei der Unterscheidung der Regelkenntnis nach <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Alterklassen<br />

konnte festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Befragten eine teilweise vom Alter abhängige<br />

Regelkenntnis haben. Gerade bei Personen über 65 Jahren konnte eine allgemein<br />

schlechtere Regelkenntnis festgestellt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> zwar unabhängig davon, ob die<br />

Verkehrsregel alt oder neu ist. Doch heißt dies nicht, desto jünger der Verkehrsteilnehmer,<br />

desto besser auch die Regelkenntnis, <strong>den</strong>n es haben z.B. die Geburtsjahrgänge<br />

1960-1951 eine bessere Regelkenntnis als die Befragten der Geburtsjahrgänge<br />

1970- 1961.<br />

234<br />

In Münster wur<strong>den</strong> sehr viele Radfahrer befragt. Radfahrer haben aber keine schlechtere Regelkenntnis<br />

als andere Verkehrsteilnehmer.<br />

92


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

3.1 Ableitung von Handlungserfordernissen<br />

Bei der Ableitung von Handlungserfordernissen kann zwischen allgemeinen Handlungserfordernissen<br />

<strong>und</strong> verkehrsregelspezifischen Handlungserfordernissen unterschie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Dabei kann nach der Auswertung der Befragung festgestellt wer<strong>den</strong>, dass Regelneuerungen<br />

sehr lange brauchen, um ins das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu<br />

gelangen. Um auch kleinere Regelneuerungen wirksamer zu verbreiten, müssen<br />

neue, bessere Möglichkeiten gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Denn was bringen neue <strong>Verkehrsregeln</strong>,<br />

wenn sie nur eine Minderheit der Verkehrsteilnehmer kennt <strong>und</strong> deren Befolgung<br />

vielleicht sogar gefährlich sein kann, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht mit<br />

dem <strong>Verhalten</strong> rechnen? So rechnen bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen Kraftfahrzeugführer<br />

oft nicht mit Radfahrern auf der Fahrbahn.<br />

Auch scheint die Regelkenntnis abhängig zu sein, von dem Maß, wie die Verkehrsregel<br />

als Rollenvorschriften gebraucht wer<strong>den</strong>. In Münster, wo anscheinend die übrigen<br />

Verkehrsteilnehmer auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen, sind die Regelkenntnisse<br />

schlechter als in <strong>den</strong> anderen bei<strong>den</strong> Untersuchungsstädten. Dies gilt es<br />

zu beseitigen, <strong>den</strong>n gerade Ortsfremde rechnen nicht in dem Maße mit Radfahrern<br />

wie Einheimische <strong>und</strong> so können leicht Verkehrskonflikte oder Unfälle entstehen.<br />

Auch dürfen Radfahrer aus Münster in anderen Städten nicht mit dem gleichen Verkehrsverhalten<br />

der übrigen Verkehrsteilnehmer rechnen wie in Münster. Diese sich in<br />

Münster anscheinend neu herausbil<strong>den</strong>de Rollenvorschriften gilt es näher zu untersuchen.<br />

Dabei ist zu klären, ob es sich bei Münster um einen Einzelfall handelt oder ob<br />

auch Verkehrsteilnehmer in anderen Fahrradhochburgen, wie z.B. in Freiburg, eine<br />

ähnliche Unkenntnis der <strong>Verkehrsregeln</strong> aufweisen.<br />

Weiterer Handlungsbedarf besteht darin, das Regelwissen bei älteren Verkehrsteilnehmern<br />

aufzufrischen, <strong>den</strong>n gerade bei der Gruppe der nicht mehr im Erwerbsleben<br />

befindlichen Personen über 65 Jahren wur<strong>den</strong> deutlich schlechtere Regelkenntnisse<br />

festgestellt als bei <strong>den</strong> übrigen Altersgruppen. Zwar nimmt mit dem Alter auch das<br />

Mobilitätsbedürfnis wieder ab, doch bei der zunehmen<strong>den</strong> Zahl an älteren Personen<br />

sollte auf dieses Problem ein weiteres Augenmerk gelegt wer<strong>den</strong>, zumal 80% der aus<br />

dieser Alterklasse befragten Personen einen Führerschein besitzen.<br />

Auch konnte durch die Verkehrsbeobachtung festgestellt wer<strong>den</strong>, dass sich gerade<br />

Männer zwischen 20 <strong>und</strong> 35 Jahren durch ein riskoreiches Fahrverhalten auszeichnen<br />

<strong>und</strong> die <strong>Verkehrsregeln</strong> öfters missachten als andere Verkehrsteilnehmer, obwohl die<br />

Regelkenntnis in diesen Alterklassen sehr gut ist. Anscheinend sind männliche Radfahrer<br />

in diesem Alter risikobereiter als andere Verkehrsteilnehmer, doch kann dieses<br />

Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefähr<strong>den</strong>. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf<br />

um diese Altersgruppe <strong>für</strong> ein rücksichtsvolleres Fahrverhalten zu gewinnen.<br />

93


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

3.1.1 Aufhebung der generellen Benutzungspflicht von Radwegen<br />

Die durch die Novellierung der StVO 1997 eingeführte Aufhebung der generellen<br />

Radwegebenutzungspflicht ist <strong>den</strong> wenigsten Verkehrsteilnehmern bekannt. Auch<br />

nach der Erklärung der Gründe <strong>für</strong> die Aufhebung war diese Art der Regelung <strong>den</strong><br />

wenigsten Verkehrsteilnehmern verständlich. Radwege wer<strong>den</strong> weiterhin als die sicherste<br />

Führung <strong>für</strong> Radfahrer gehalten <strong>und</strong> auch bei der Wahl zwischen einem nicht<br />

benutzungspflichtigen Radweg <strong>und</strong> der Straße würde die Mehrzahl <strong>den</strong> Radweg<br />

nehmen wenn dieser nur einigermaßen benutzbar ist.<br />

Es besteht gleich in mehrfacher Weise Handlungsbedarf. Die Neuregelung zur Benutzungspflicht<br />

erfüllt nicht ihren Sinn, wenn sie nur wenigen Verkehrsteilnehmern bekannt<br />

ist. Schwierig ist es die zwei Kategorien von Radwegen zu erkennen, <strong>den</strong>n die<br />

nicht benutzungspflichtigen Radwege sind nur durch das fehlende Verkehrszeichen Z<br />

237, Z 240 oder Z 241 von benutzungspflichtigen Radwegen zu unterschei<strong>den</strong>.<br />

Auch der Sinn der Einführung der neuen Verkehrsregel ist vielen Verkehrsteilnehmern<br />

nicht verständlich. Diese Regelung wurde eingeführt, da zu schmale oder im<br />

schlechten baulichen Zustand befindliche Radwege eine erschreckend hohe Zahl an<br />

häufig sehr schweren Unfällen aufweisen. Ob die Neuregelung die Zahl der Unfälle<br />

auf zu schmalen oder baulich im schlechten Zustand befindlichen Radwege reduziert<br />

hat, ist nicht bekannt. Auch wurde die Auflassung zu schmaler oder baulich zu<br />

schlechter Radwege mit der Begründung abgelehnt, dass diese <strong>den</strong> unsicheren Verkehrsteilnehmern,<br />

meist Kinder <strong>und</strong> ältere Radfahrer, noch nötigen Schutz geben<br />

können. Dazu wurde angestrebt, die nicht benutzungspflichtigen Radwege wieder in<br />

einen baulichen Zustand zu versetzen, sodass sie <strong>den</strong> Kriterien der Benutzungspflicht<br />

entsprechen. Leider ist dies sehr selten auch umgesetzt wor<strong>den</strong>, sodass sich der Zustand<br />

der nicht benutzungspflichtigen Radwege in Deutschland nicht wesentlich verbessert<br />

haben dürfte. Es besteht also auch hier weiterhin Handlungsbedarf zu<br />

schmale oder baulich schlechte Radwege zu beseitigen, entweder durch die Instandsetzung<br />

dieser Radwege, sodass sie <strong>den</strong> Kriterien der Benutzungspflicht entsprechen<br />

oder der Schaffung von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen auf der Fahrbahn.<br />

Viele Radfahrer sehen <strong>den</strong> Radweg als sicherer an als die Fahrbahn oder einen<br />

Schutzstreifen. 235 Doch sind in der Stadt Bremen ca. dreiviertel der <strong>Radverkehr</strong>sunfälle<br />

auf Straßen mit Radwegen an Knoten <strong>und</strong> Überfahrten geschehen <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

weisen Straßen ohne Radwege bemerkenswert geringe Unfallzahlen im Knoten-<br />

<strong>und</strong> Überfahrtsbereich auf. 236 In <strong>den</strong> zwei amerikanischen Städten Palo Alto <strong>und</strong> Eugene<br />

wurde nach der Markierung von Radfahrstreifen ein Rückgang der Unfallzahlen<br />

trotz zunehmen<strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong>s festgestellt. 237 Das bedeutet, dass viele Radfahrer<br />

die <strong>Radverkehr</strong>sanlagen nach ihrem Gefühl der subjektiven Sicherheit auswählen,<br />

welche objektiv gar nicht verkehrssicher sind. Dies wurde durch die Umfrageergeb-<br />

235 Vgl. Alrutz, D.; Bohle,W.; Willhaus, E.: Bewertung der Attraktivität von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen, BASt<br />

(Hrsg.), Wirtschaftsverlag NW, Verlag <strong>für</strong> Neue Wiss., Bremerhaven 1998, Seite 61<br />

236 Vgl. Hinte, K.: Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung des <strong>Radverkehr</strong>s in Bremen in:<br />

Verkehrskonzepte deutscher Städte, Deutscher Städtetag, Köln 1997, Seite 97<br />

237 Vgl. Alrutz, D; Fechtel, H.W.; Krause, J.: Dokumentation zur Sicherung des Fahrradverkehrs, BASt<br />

(Hrsg.) Wirtschaftsverlag NW, Verlag <strong>für</strong> Neue Wiss., Bremerhaven 1989, Seite 141<br />

94


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

nisse dieser Arbeit bestätigt. Hier besteht dringend Aufklärungsbedarf, da diese Fehleinschätzung<br />

dazu führt, dass gerade unsichere <strong>und</strong> schwächere Verkehrsteilnehmer<br />

die Radinfrastruktur mit dem höheren Unfallrisiko wählen, nur weil sie allein durch<br />

ihre bauliche Trennung von der Fahrbahn als vermeintlich sicherer eingeschätzt wird.<br />

3.1.2 Fußgängerüberwege<br />

Das <strong>Verhalten</strong> von Radfahrern an Fußgängerüberwegen ist der überwiegen<strong>den</strong><br />

Mehrheit der Verkehrsteilnehmer bekannt <strong>und</strong> sie wissen, dass Radfahrer absteigen<br />

müssen, wenn sie einen Fußgängerüberweg queren möchten <strong>und</strong> Kraftfahrzeuge sich<br />

diesen nähern. Doch viele Radfahrer halten sich aus Bequemlichkeitsgrün<strong>den</strong> nicht<br />

an diese Regel <strong>und</strong> fahren häufig auch über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg, da auch die<br />

Kraftfahrzeugführer sehr auf Radfahrer in diesem Bereich achten <strong>und</strong> diese freiwillig<br />

über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg lassen, obwohl Radfahrer keinen Vorrang haben. Dieses<br />

<strong>Verhalten</strong> kann gefährliche Folgen haben wenn z.B. ein Kraftfahrer einen Radfahrer<br />

übersieht. Wie man diese Situation entschärfen kann stellt ein weiteren Handlungspunkt<br />

dar. Ansonsten wird diese Regelung auch von allen Verkehrsteilnehmern als<br />

sinnvoll erachtet, da an Fußgängerüberwegen der Schutz der Fußgänger auch vor<br />

Radfahrern im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />

3.1.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

Seit 1988 ist <strong>für</strong> Fahrradfahrer das rechte überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

erlaubt, doch nur wenige Verkehrsteilnehmer wissen dies auch <strong>und</strong> rechnen damit.<br />

So passieren z.B. Unfälle wenn Radfahrer rechts überholen <strong>und</strong> Beifahrer zum Aussteigen<br />

die Autotür öffnen, ohne sich vorher nach Radfahrern umzuschauen. Auch<br />

passieren Unfälle wenn Radfahrer ihren Überholvorgang fortsetzen, obwohl die Kraftfahrzeuge<br />

wieder anfahren <strong>und</strong> von nach rechts abbiegen<strong>den</strong> Fahrzeugen übersehen<br />

wer<strong>den</strong>. Diese Unfälle gilt es zu verringern, <strong>den</strong>n durch Rücksicht der Kraftfahrer <strong>und</strong><br />

der Vorsicht der Radfahrer ist ein gefahrloses Überholen meist möglich. Viele Radfahrer<br />

weichen bisher auf <strong>den</strong> rechten Gehweg aus, da dieser anscheinend eine sichere<br />

Möglichkeit bietet zu überholen, wobei Fußgänger gefährdet wer<strong>den</strong>. Es gilt daher als<br />

erforderlich eine sichere Möglichkeit anzubieten, wartende Kraftfahrzeuge rechts zu<br />

überholen wenn dies die Fahrbahnbreite zulässt.<br />

3.1.4 Fußgängerzonen „Radfahrer frei“<br />

Wenn Fußgängerzonen <strong>für</strong> Radfahrer freigegeben sind, gilt <strong>für</strong> Radler gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur Schrittgeschwindigkeit unabhängig davon, wie viele Fußgänger sich in der Fußgängerzone<br />

befin<strong>den</strong>. Dies stößt bei vielen der Befragten auf Kritik. Mehr als die Hälfte<br />

der Befragten kannte die richtige Geschwindigkeit <strong>und</strong> empfindet diese auch als<br />

angemessen. Doch gaben die Meisten gleichzeitig an, schneller als Schrittgeschwindigkeit<br />

zu fahren wenn in der Fußgängerzone wenige Fußgänger aufhalten. Es wird<br />

also schon von der Mehrheit der Befragten eine andere Geschwindigkeit gewählt <strong>und</strong><br />

auch die Verkehrsbeobachtung hat gezeigt, dass kaum jemand Schrittgeschwindigkeit<br />

fährt. Die Verkehrsregel wird also von der überwiegen<strong>den</strong> Mehrheit der Verkehrsteilnehmer<br />

nicht eingehalten. Bei dieser Verkehrsregel, die nur von einer Minderheit<br />

beachtet wird, besteht ebenfalls ein großer Handlungsbedarf, wobei aber die<br />

jetzige Regel in Frage gestellt wer<strong>den</strong> kann.<br />

95


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

3.2 Expertengespräche<br />

Experteninterviews wur<strong>den</strong> mit drei <strong>Radverkehr</strong>splanern geführt, die sich u.a. mit der<br />

ERA 06 beschäftigen bzw. aktiv an dieser mitarbeiten.<br />

Dankmar Alrutz ist der Leiter der Arbeitsgruppe 2.5 „Anlagen des Fußgänger <strong>und</strong><br />

<strong>Radverkehr</strong>s“ der Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (FGSV). Er<br />

ist Mitinhaber des Büros Planungsgemeinschaft Verkehr in Hannover <strong>und</strong> hat an vielen<br />

Forschungsprojekten der BASt mitgearbeitet, die oft auch in dieser Arbeit zitiert<br />

wer<strong>den</strong>. Mit ihm wurde am 26.07.06 ein Expertengespräch in seinem Planungsbüro<br />

in Hannover geführt.<br />

Peter Gwiasda ist ein Mitwirkender des Arbeitskreises 2.5.1 „Aktuelle Themen des<br />

<strong>Radverkehr</strong>s“ der FGSV, die u.a. <strong>für</strong> <strong>den</strong> Entwurf der ERA 06 zuständig ist. Er ist Gesellschafter<br />

des Planungsbüros VIA in Köln, welches sich schwerpunktmäßig mit der<br />

ÖPNV- <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong>splanung sowie mit Forschungsprojekten zum <strong>Radverkehr</strong> befasst.<br />

Mit Peter Gwiasda wurde am 14.08.06 ein Expertengespräch im Büro der VIA<br />

in Köln geführt.<br />

Uwe Petry ist Inhaber des Planungsbüros VAR in Darmstadt welches sich mit der<br />

<strong>Radverkehr</strong>splanung befasst. Er ist Leiter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit<br />

in Fußgängerzonen in Darmstadt. Mit Uwe Petry wurde in seinem Büro in Darmstadt<br />

das Expertengespräch am 09.08.06 geführt.<br />

3.2.1 Zielsetzung <strong>und</strong> Vorgehen<br />

Den drei Experten wur<strong>den</strong> Fragen zu <strong>den</strong> eigenen Handlungsideen <strong>für</strong> die Verbesserung<br />

der StVO sowie der VwV-StVO gestellt. Darüber hinaus war die noch in der Erarbeitung<br />

befindliche ERA 06 von Interesse. Das Experteninterview war teilstandardisiert<br />

damit genügend Spielraum vorhan<strong>den</strong> ist, auch andere wichtige Informationen<br />

vom Experten zu erhalten. Da<strong>für</strong> wurde <strong>für</strong> je<strong>den</strong> Experten ein eigener Fragenkatalog<br />

entworfen, wobei manche Fragen aber bei allen gleich waren andere aber spezifisch<br />

je nach dem speziellen Wissen des Experten entwickelt wur<strong>den</strong>. Der Fragenkatalog<br />

diente dabei eher als Gesprächsleitfa<strong>den</strong>, um alle wesentliche Punkte abzuhandeln.<br />

Natürlich kam es bei jedem Gespräch vor, dass sich je nach Gespräch weitere Fragen<br />

ergeben hatten. Auch wur<strong>den</strong> die Ergebnisse sowie die Erfahrungen des ersten Expertengesprächs<br />

bei <strong>den</strong> anderen als zusätzlicher Input genutzt. Die Ergebnisse wer<strong>den</strong><br />

im folgen<strong>den</strong> Gliederungspunkt sinngemäß aber nicht wortwörtlich wiedergegeben.<br />

3.2.2 Ergebnisse der Gespräche<br />

3.2.2.1 Regelungen zur Benutzungspflicht von Radwegen<br />

Alle drei Experten sehen Probleme bei der Aufhebung der generellen Benutzungspflicht<br />

von Radwegen.<br />

Dankmar Alrutz bemängelt, dass die Verkehrsteilnehmer nicht über die Neuregelung<br />

informiert wur<strong>den</strong>. Auch die verantwortlichen Behör<strong>den</strong>, die die Regel umsetzen sol-<br />

96


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

len, wur<strong>den</strong> nicht ausreichend aufgeklärt. Auch heute noch wer<strong>den</strong> kaputte Radwege<br />

von <strong>den</strong> Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> mit der Begründung als benutzungspflichtig ausgewiesen,<br />

da man ansonsten die Radfahrer auf die Straße „schicken“ würde.<br />

Peter Gwiasda meint, dass die heutige Regelung der Benutzungspflicht unglücklich<br />

gewählt wurde. Durch die Nichtbeschilderung von anderen Radwegen fehlt der Regelung<br />

eine klare Visualisierung. Das Abmontieren der Verkehrsschilder <strong>und</strong> die Umwandlung<br />

von benutzungspflichtigen Radwegen zu nicht mehr benutzungspflichtigen<br />

Radwegen macht die Indirektheit der Kommunikation zwischen <strong>den</strong> Ordnungsgebern<br />

<strong>und</strong> der Verkehrsteilnehmern deutlich. Auch ist die Neuregelung der Verkehrsregel so<br />

komplex, dass zusätzlich <strong>für</strong> die Behör<strong>den</strong> ein FGSV Heft mit Hinweisen zur Beschilderung<br />

von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen verfasst wurde, welches von Gwiasda zwar als sehr<br />

ausführlich aber zu kompliziert bezeichnet wird.<br />

Auch Uwe Petry kritisiert, dass die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht alleine<br />

der falsche Weg sei, da <strong>für</strong> die Radfahrer nichts gewonnen werde. Es fehle trotzdem<br />

an einer angemessenen Verkehrsfläche <strong>für</strong> Radfahrer. Diese muss notfalls durch<br />

<strong>den</strong> Wegfall von Parkstreifen an Straßenrändern oder durch Schutzstreifen auf der<br />

Fahrbahn geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Um die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht bekannter zu machen, sieht Alrutz<br />

eine Aufklärungsoffensive durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder als Lösung. Auch sollen in der<br />

ERA 06 „andere Radwege“ in „nicht benutzungspflichtige Radwege“ umbenannt wer<strong>den</strong>.<br />

Er könnte sich vorstellen, dass nicht benutzungspflichtige Radwege ähnlich wie<br />

in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> mit einem eigenen Schild gekennzeichnet wer<strong>den</strong>.<br />

Peter Gwiasda meint dagegen, dass die Benutzungspflicht nicht vom Zustand des<br />

Radwegs abhängen sollte sondern von der Fahrgeschwindigkeit der Straße, deren<br />

Verkehrsstärke <strong>und</strong> dem Schwerlastverkehr. Dies gilt zwar schon <strong>für</strong> Radwege in<br />

Tempo 30 Zonen, ist aber auch <strong>für</strong> viele Radwege in Straßen mit höheren Geschwindigkeiten<br />

<strong>den</strong>kbar. Die dann nicht benutzungspflichtigen Radwege sollten nur als Angebotsradwege<br />

fungieren. Alle Radwege müssen aber in einem baulich einwandfreien<br />

Zustand sein. Mit dieser Regelung könnte auch bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit<br />

erregt wer<strong>den</strong>, da diese bedeutet, das Radwege nur in begründeten<br />

Fällen benutzungspflichtig sind <strong>und</strong> so die Benutzungspflicht sich nur noch auf Radwege<br />

an schwer befahrende Hauptverkehrstraßen beziehen würde.<br />

Uwe Petry hält nicht benutzungspflichtige Radwege solange <strong>für</strong> eine Lösung, bis andere<br />

Flächen der Straße dem Radfahrer zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong> können. Fahrradpiktogramme<br />

auf der Straße neben nicht benutzungspflichtigen Radwegen können<br />

dazu beitragen, dass Kraftfahrer auch auf der Fahrbahn mit Radfahrern rechnen. Ob<br />

ein zusätzliches Verkehrszeichen <strong>für</strong> nicht benutzungspflichtige Radwege eingeführt<br />

wer<strong>den</strong> soll wird noch diskutiert, doch Uwe Petry sieht dieses als problematisch an,<br />

da jedes nicht notwendige Verkehrszeichen <strong>den</strong> Schilderwald fördere.<br />

Dankmar Alrutz berichtet, dass in der neu erarbeiteten ERA 06 ein Philosophienwechsel<br />

stattfin<strong>den</strong> soll. Während die ERA 95 nur zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Führungsformen<br />

des <strong>Radverkehr</strong>s Trennen <strong>und</strong> Mischen unterschied, soll in der ERA 06 auch die Führungsform<br />

der Teilseparation mit aufgenommen wer<strong>den</strong>. Unter diese Führungsform<br />

97


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

fallen die nicht benutzungspflichtigen Radwege, Gehwege mit der Benutzungsmöglichkeit<br />

<strong>für</strong> Radfahrer (Zeichen 239 in Verbindung mit Z 1022-10) sowie Schutzstreifen.<br />

Damit wer<strong>den</strong> die nicht benutzungspflichtigen Radwege auch in Zukunft existieren.<br />

Alrutz empfindet die geplante Streichung der Mindestbreiten <strong>für</strong> Radwege aus der<br />

VwV-StVO <strong>und</strong> <strong>den</strong> Verweis auf die ERA 06 als gut. Damit wird die ERA aufgewertet<br />

<strong>und</strong> diese ist dann mehr als nur eine Empfehlung. Die Zahlen sind allerdings nur<br />

Rahmendaten <strong>und</strong> keine Kenngröße <strong>und</strong> so könnten dann z.B. Schutzstreifen auch<br />

bei mehr als 10.000 Fahrzeugen pro Tag angelegt wer<strong>den</strong>. Dies bedeutet auch keine<br />

„Zentimeterfuchserei“ mehr bei der Radwegebreite; vielleicht ist die Sicht im Knotenpunktbereich<br />

viel entschei<strong>den</strong>der als die Radwegebreite. Der Verweis auf die ERA 06<br />

könnte zu einer Entschlackung der VwV-StVO beitragen.<br />

Peter Gwiasda dagegen sieht <strong>den</strong> geplanten Wegfall der Mindestmaße aus der VwV-<br />

StVO als kritisch an, da hierdurch eine Kommunikationsgr<strong>und</strong>lage der Radfahrerlobby<br />

gegenüber <strong>den</strong> Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> wegfällt. Nach einem Verweis auf die Mindestbreiten<br />

der VwV-StVO wur<strong>den</strong> viele Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> einsichtig, da diese<br />

ja eine Dienstanweisung des B<strong>und</strong>es ist. Als Lösung wurde überlegt aus der ERA<br />

eine Richtlinie zu machen, die wiederum verbindlich <strong>für</strong> die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong><br />

ist, doch die dann notwendigen Abstimmungsprozesse in der Politik wären langwierig<br />

<strong>und</strong> schwierig.<br />

Uwe Petry dagegen sieht durch die Aufhebung der Mindestmaße die Möglichkeit,<br />

dass die Gemein<strong>den</strong> auch dort Radwege anlegen, wo vorher wegen fehlender Breiten<br />

kein Radwege angelegt wurde, da dieser dann nicht benutzungspflichtig wäre, nur<br />

weil wenige Zentimeter bis zur Mindestbreite fehlten.<br />

3.2.2.2 Fußgängerüberweg<br />

Bei der Verkehrsregelung <strong>für</strong> Radfahrer an Fußgängerüberwegen ging die Expertenmeinung<br />

auseinander.<br />

Dankmar Alrutz be<strong>für</strong>wortet eine StVO Änderung nach der dann die Radfahrer das<br />

Überqueren des Fußgängerüberwegs in Schrittgeschwindigkeit erlaubt wird, nachdem<br />

sich der Radfahrer davon überzeugt hat, dass die herannahen<strong>den</strong> Kraftfahrzeuge<br />

halten wer<strong>den</strong>. Die Doppelzebrastreifen in Göttingen wer<strong>den</strong> in bestimmten Fällen,<br />

z.B. an manchen Rechtsabbiegerspuren mit Dreieckinsel als sinnvoll angesehen. Deren<br />

Einsatz ist aber immer situationsbezogen zu prüfen <strong>und</strong> so wurde der Doppelzebrastreifen<br />

nicht in <strong>den</strong> Entwurf zur ERA 06 mit aufgenommen.<br />

Peter Gwiasda ist ebenfalls der Meinung, Radfahrern das fahrende Überqueren der<br />

Fußgängerüberwege zu erlauben auch wenn diese Regeländerung mit großen Gefahren<br />

verbun<strong>den</strong> ist, da nun die Vorrangssituation zwischen Rad- <strong>und</strong> Kraftfahrern genau<br />

anders herum ist. Allerdings fahren heute schon viele Radfahrer über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg.<br />

Die Radfahrerfurten an Fußgängerüberwegen, zu <strong>den</strong>en u.a. auch<br />

die Doppelzebrastreifen gehören, sollen auf ihre Sicherheit <strong>und</strong> Bewährung in der<br />

Praxis untersucht <strong>und</strong> Kriterien <strong>für</strong> deren situationsspezifischen Einsatz in einem Kriterienkatalog<br />

zusammengefasst wer<strong>den</strong>.<br />

98


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

Uwe Petry dagegen findet es be<strong>den</strong>klich Radfahrern das Überqueren der Fußgängerüberwege<br />

in Schrittgeschwindigkeit generell zu erlauben, da ansonsten Radfahrer per<br />

Gesetz <strong>den</strong> Fußgängern gleichgestellt wer<strong>den</strong>. Auch kommen häufig die Radfahrer,<br />

die einen Fußgängerüberweg überqueren möchten aus einem Fußgängerbereich.<br />

Vielmehr sollten <strong>für</strong> Radfahrer eigene Querungsbereiche geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

3.2.2.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

Die Verkehrsregel, dass Radfahrer an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen rechts überholen<br />

dürfen, wird von allen Experten <strong>für</strong> gut befun<strong>den</strong>.<br />

Dankmar Alrutz hält das rechte Überholen <strong>für</strong> unbe<strong>den</strong>klich, auch wenn diese Regelung<br />

2005 aus der StVO wieder herausgenommen wer<strong>den</strong> sollte, da sich Radfahrer<br />

öfter im toten Winkel von Kraftfahrzeugen aufhalten könnten <strong>und</strong> so stark gefährdet<br />

wären. Doch viel mehr Unfälle, so vermutet Dankmar Alrutz, passieren auf Bordsteinradwege<br />

an Einmündungen oder Zufahrten.<br />

Peter Gwiasda hält das rechte Überholen von Radfahrern an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

<strong>für</strong> ungefährlich, wenn die Radfahrer bis vor das erste Fahrzeug kommen, wenn<br />

sie allerdings auf dem Weg durch zu weit rechts stehende Fahrzeuge aufgehalten<br />

wer<strong>den</strong>, könnten die Radfahrer dann so ungünstig stehen, dass sie beim wieder Anfahren<br />

übersehen wer<strong>den</strong> könnten. Deshalb sollten nach Meinung von Peter Gwiasda<br />

markierte Aufstellstreifen nach der ERA 95 oder Vorbeifahrstreifen öfter angewendet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Auch Uwe Petry hält die Möglichkeit <strong>für</strong> Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge rechts zu<br />

überholen <strong>für</strong> sinnvoll, doch auch er würde sich mehr Aufstell- oder Vorbeifahrstreifen<br />

wünschen falls die Straßenbreite dieses zulässt.<br />

3.2.2.4 Fußgängerzonen „ Radfahrer frei“<br />

Dass Radfahrer in Fußgängerzonen, die <strong>für</strong> diese freigegeben sind, nur Schrittgeschwindigkeit<br />

fahren dürfen, wird von <strong>den</strong> drei Experten als lebensfremd kritisiert.<br />

Alle drei sprechen sich <strong>für</strong> eine Änderung dieser Regelung hin zu einer schnelleren<br />

Geschwindigkeit <strong>für</strong> Radfahrer aus.<br />

Dankmar Alrutz hält die jetzige Regelung <strong>für</strong> nicht sinnvoll, da Schrittgeschwindigkeit<br />

von Radfahrern kaum eingehalten wer<strong>den</strong> kann <strong>und</strong> falls doch, ist dies mit Gefahren<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Radfahrer <strong>und</strong> <strong>den</strong> sich in der Nähe aufhalten Personen verbun<strong>den</strong>. Eine<br />

Markierung von Radfahrbereichen wäre seiner Meinung nach sinnvoll, doch kämen<br />

da<strong>für</strong> nur breite Fußgängerzonen in Frage. Leider würde <strong>den</strong> Fußgängern dadurch<br />

ein Teil der Fußgängerzone genommen wer<strong>den</strong>. Viele Radfahrer passen auch heute<br />

schon ihre Geschwindigkeit der Fußgängermenge an. Auch dürfen Radfahrer Fußgänger<br />

nicht gefähr<strong>den</strong>, was aber keine Schrittgeschwindigkeit voraussetzt. Dankmar<br />

Alrutz wäre deshalb <strong>für</strong> eine Herausnahme der Schrittgeschwindigkeit <strong>für</strong> Radfahrer<br />

aus der StVO. In Hamburg wurde bereits per Erlass festgelegt, dass Radfahrer, die<br />

<strong>den</strong> freigegebenen Fußgängerzonen leicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren,<br />

nicht wegen dieser Ordnungswidrigkeit belangt wer<strong>den</strong>.<br />

Peter Gwiasda bezeichnet die Schrittgeschwindigkeit <strong>für</strong> Radfahrer in freigegebenen<br />

Fußgängerzonen als lebensfremd. Die Fußgängerdichte reguliere schon automatisch<br />

99


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

die Geschwindigkeit der Radfahrer. Eine Änderung der Regel in eine Kontinuumvorschrift,<br />

bei der die Radfahrer je nach Fußgängerdichte ihre Höchstgeschwindigkeit<br />

wählen müssen, wird als weniger problematisch gesehen. Schon heute wird die<br />

Schrittgeschwindigkeit von Radfahrern in Fußgängerzonen kaum kontrolliert. Eine<br />

Abmarkierung von Radfahrerbereichen in Fußgängerzonen ist nicht zu empfehlen, da<br />

dies die Konflikte zwischen Fußgängern <strong>und</strong> Radfahrern erst verstärkt, da vielleicht<br />

Radfahrer in diesem Bereich auf ihr Recht bestehen wür<strong>den</strong> <strong>und</strong> schneller Rad fahren.<br />

Uwe Petry ist ebenfalls der Meinung, dass Schrittgeschwindigkeit in <strong>für</strong> Radfahrer<br />

freigegebenen Fußgängerzonen zu langsam ist. Eine Kontinuumvorschrift wäre die<br />

bessere Lösung doch sollten die Gemein<strong>den</strong> prüfen, ob sie die Fußgängerzone nur zu<br />

gewissen Uhrzeiten, wie z.B. außerhalb der La<strong>den</strong>öffnungszeiten, freigeben wer<strong>den</strong>.<br />

3.2.2.5 Möglichkeiten zur besseren Vermittlung der <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

Bei der Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Vermittlung von <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

wur<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Experten unterschiedliche Möglichkeiten genannt.<br />

Dankmar Alrutz meint, dass es da<strong>für</strong> auch kein Patentrezept geben wird. Er misst<br />

aber der Mobilitätserziehung in der Schule eine hohe Bedeutung bei. Auch in <strong>den</strong><br />

Fahrschulen könnte die Regelkenntnis verbessert wer<strong>den</strong>. Auch kontinuierliche Pressearbeit<br />

würde die Verkehrsteilnehmer erreichen, nicht aber Faltblätter, die meist nur<br />

wenige Leute wahrnehmen.<br />

Peter Gwiasda sieht die stufenweise Verkehrserziehung vom Kindergarten über die<br />

Schule bis zur Fahrschule als eine Lösungsmöglichkeit, <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern die<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> näher zu bringen. Dabei kommt der frühen Verkehrserziehung im<br />

Kindergarten oder in der Gr<strong>und</strong>schule eine wichtige Bedeutung zu, da die Kinder<br />

dann noch unbelastet sind <strong>und</strong> das früh Gelernte sich besser einprägt. Diese frühe<br />

Verkehrserziehung wird von Peter Gwiasda noch <strong>für</strong> wichtiger gehalten als die Fahrschule.<br />

Faltblättern <strong>und</strong> Plakaten wird dagegen eine geringe Wirksamkeit konstatiert.<br />

Als Beispiel führt Peter Gwiasda die Stadt Köln an, in der bei der Wirksamkeitsuntersuchung<br />

der Öffentlichkeitsarbeit heraus kam, dass diese kaum Erfolg hatte, trotz der<br />

vielen Plakate. Auch ist er der Ansicht, dass Faltblätter bei der heutigen Reizüberflutung<br />

untergehen. Die Massenmedien, wie das Fernsehen, das Radio <strong>und</strong> die Zeitungen<br />

können dazu beitragen, dass die <strong>Verkehrsregeln</strong> bekannter wer<strong>den</strong>, <strong>und</strong> es wür<strong>den</strong><br />

auch ältere Verkehrsteilnehmer erreicht wer<strong>den</strong>. Auffrischungskurse <strong>für</strong> ältere<br />

Verkehrsteilnehmer wäre ebenfalls eine Möglichkeit, neue <strong>Verkehrsregeln</strong> bei älteren<br />

Menschen bekannter zu machen.<br />

Auch Uwe Petry sieht in der frühen Verkehrserziehung <strong>den</strong> besten Weg zur Vermittelung<br />

der <strong>Verkehrsregeln</strong>. Kinder könnten durch spielerisches Lernen von Verkehrsverhalten<br />

später auch auf der Straße mit Verkehrssituationen besser umgehen, doch<br />

muss diese Verkehrserziehung offensiver als bisher erfolgen. Auch durch die Fahrschulen<br />

könnte das Regelwissen verbessert <strong>und</strong> zwischenzeitlich eingeprägte Fehler<br />

korrigiert wer<strong>den</strong>. Der lokalen Presse kommt ebenfalls eine hohe Bedeutung bei der<br />

Verbreitung der Regelkenntnis zu, da diese auf ortsspezifische Probleme besser eingehen<br />

kann, wie z.B. in Darmstadt auf die Fußgängerzone in der Wilhelminenstraße.<br />

100


3.3 Beschreibung von Handlungsansätzen<br />

Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

Bei <strong>den</strong> Handlungsansätzen kann ebenfalls nach allgemeinen <strong>und</strong> regelspezifischen<br />

Ansätzen unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Damit neue Regeln schneller <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern vermittelt wer<strong>den</strong> können,<br />

kommt <strong>den</strong> öffentlichen Medien eine besondere Bedeutung zu. In Tageszeitungen,<br />

im Radio oder im Fernsehen in <strong>den</strong> Nachrichten sollten die Regelneuerungen behandelt<br />

wer<strong>den</strong>, um möglichst eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Berichte in Fachzeitungen,<br />

wie der ADAC Motorwelt, reichen alleine nicht aus <strong>und</strong> informieren nur<br />

einen begrenzten Personenkreis. Faltblätter <strong>und</strong> Plakate sind ebenfalls weniger geeignet,<br />

um über die Regeländerungen aufzuklären, selbst in <strong>den</strong> Stadtteilen in <strong>den</strong>en<br />

viel Rad gefahren wird, wie die Öffentlichkeitsarbeit in Köln gezeigt hatte. 238<br />

Die öffentlichen Medien sind ebenfalls gut geeignet, um <strong>den</strong> Personenkreis über 65<br />

Jahren zu erreichen, wie die Befragung ergeben hat. Ältere Personen nutzen gerade<br />

das Radio <strong>und</strong> das Fernsehen sehr stark als Informationsquelle. Dies sollte auch zur<br />

besseren Regelk<strong>und</strong>e sowie zur Verbreitung von Regelneuerungen sowie Regeländerungen<br />

genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Der risikoreichen <strong>und</strong> rücksichtslosen Fahrweise mancher jungen männlichen Verkehrsteilnehmer<br />

kann durch eine breite gesellschaftliche Ablehnung entgegengewirkt<br />

wer<strong>den</strong>. Es geht dabei aber nicht darum diese Personen an <strong>den</strong> Pranger zu stellen,<br />

sondern ihr Fehlverhalten nicht zu tolerieren.<br />

Die im Vergleich zu <strong>den</strong> anderen bei<strong>den</strong> Untersuchungsstädten schlechtere Regelkenntnis<br />

in Münster kann wohl nur durch einen langwierigen Um<strong>den</strong>kprozess verbessert<br />

wer<strong>den</strong>. In dieser Stadt entstehen anscheinend durch die Rücksichtnahme der<br />

anderen Verkehrsteilnehmer neue Rollenvorschriften, was es zu verhindern gilt. Zuerst<br />

sollte aber überprüft wer<strong>den</strong>, ob auch in anderen Fahrradhochburgen eine<br />

schlechte Regelkenntnis vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

3.3.1 Benutzungspflicht von Radwegen<br />

Der Umgang mit zu schmalen oder baulich zu schlechten Radwegen muss geändert<br />

wer<strong>den</strong>. Zwar wird <strong>den</strong> Kommunen durch die VwV-StVO auferlegt auch bei anderen<br />

Radwegen weiterhin anzustreben, diese in einen baulichen Zustand zu versetzen, der<br />

<strong>den</strong> Kriterien der Benutzungspflicht entspricht, doch die Wirklichkeit sieht leider anders<br />

aus. Der B<strong>und</strong> sollte stärker darauf achten, dass die Kommunen ihrer Verkehrssicherungspflicht<br />

nachkommen. Laut VwV-StVO zu § 45 Abs. 3 sind die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong><br />

verpflichtet bei jeder Gelegenheit die Voraussetzungen <strong>für</strong> einen reibungslosen<br />

Ablaufs des Verkehrs zu prüfen. Dabei haben sie u.a. besonders darauf<br />

zu achten, dass die Verkehrseinrichtungen sich in einem guten Zustand befin<strong>den</strong>. 239<br />

Radwege sind auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen <strong>und</strong> der Zustand dieser<br />

Sonderwege ist von der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde sowie der<br />

238 Expertengespräch mit Peter Gwiasda in Köln am 14.08.06<br />

239 Vgl. VwV-StVO Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.<br />

101


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Polizei zu überwachen. 240 Gefährliche Stellen sind notfalls durch bauliche Maßnahmen<br />

zu sichern. 241 Sollte es z.B. an zu schmalen Radwegen häufig zu Unfällen kommen,<br />

sind die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> nach der VwV-StVO verpflichtet Verkehrsschauen<br />

durchzuführen <strong>und</strong> notfalls durch bauliche Maßnahmen diese Gefahrenstellen zu beheben.<br />

Die VwV-StVO bietet schon genügend verpflichtende Anweisungen an die gemeindlichen<br />

Behör<strong>den</strong>, die Radwege in einem guten baulichen Zustand zu halten. Deshalb<br />

wird die Neuregelung zur Benutzungspflicht von Radwegen unter dem Hintergr<strong>und</strong><br />

des schlechten oder unzureichen<strong>den</strong> baulichen Zustands der Radwege auch als nicht<br />

sinnvoll betrachtet.<br />

Die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> müssen mehr als bisher darauf achten die Benutzungspflicht<br />

nur dort anzuordnen, wo dies zwingend notwendig ist. Dazu haben die<br />

Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> durch § 45 Abs. 9 StVO das Recht erhalten. Verkehrszeichen<br />

(…) sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgr<strong>und</strong> der besonderen Umstände<br />

zwingend geboten ist. 242 „Insbesondere Beschränkungen <strong>und</strong> Verbote des fließen<strong>den</strong><br />

Verkehrs (dürfen) nur angeordnet wer<strong>den</strong>, wenn auf Gr<strong>und</strong> der besonderen örtlichen<br />

Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung<br />

(…) von Rechtgütern erheblich übersteigt. 243 Die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong><br />

können also nicht nur alleine eine Gefahrenlage daraus konstatieren weil eine<br />

Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist, wie dies aber in Münster praktiziert<br />

wird. In Münster wer<strong>den</strong> alle Radwege an Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />

von 50 km/h als benutzungspflichtig ausgewiesen, <strong>und</strong> seinen sie noch so schmal.<br />

Abb. 38: Ein ca. 1 Meter breiter Radweg in der Wollbecker<br />

Straße, einer Hauptverkehrstraße in Münster. Trotz des<br />

hohen Unfallrisikos ist der Radweg benutzungspflichtig.<br />

(Quelle: e. F.)<br />

240 Vgl. VwV-StVO Nummer IV 3 zu § 2 Abs. 4 S. 2; Rn. 29<br />

241 Vgl. VwV-StVO Nummer IV 3 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.<br />

242 § 45 Abs. 9 S. 1 StVO<br />

243 § 45 Abs. 9 S. 2 StVO<br />

102<br />

Abb. 39: Ebenfalls ca. 1 Meter breit,<br />

der Radweg in der Bremer Straße,<br />

einer Sammelstraße mit Tempo 50.<br />

(Quelle: e. F.)


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

In Kaiserslautern dagegen wer<strong>den</strong> nur solche Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen,<br />

die auch <strong>den</strong> Anforderungen der VwV-StVO entsprechen. Zwar fahren in<br />

Kaiserslautern weniger Menschen Fahrrad, doch die Gefahrensituation ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

in bei<strong>den</strong> Städten <strong>für</strong> Radfahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer gleich. Lediglich<br />

die Gefahrenintensität ist in Münster höher, da bei einem höheren <strong>Radverkehr</strong>santeil<br />

auch die Zahl der <strong>Radverkehr</strong>sunfälle höher sein wird. Gerade deshalb wären<br />

in Münster z.B. in der Wollbecker Straße (s. Abb.37) entweder breitere Radwege oder<br />

ein Radfahrstreifen auf der Straße notwendig.<br />

Bordsteinradwege dürften nur dann angelegt <strong>und</strong> beschildert wer<strong>den</strong>, wenn eine direkte<br />

Gefahr durch die Art oder des Zustand des Radwegs <strong>für</strong> alle Verkehrsteilnehmer<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann. Ist ein gefahrloses Passieren von Fußgängern <strong>für</strong><br />

Radfahrer nicht möglich, da der Gehweg oder der Radweg zu schmal wäre, müssen<br />

Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt wer<strong>den</strong>. Da<strong>für</strong> sollten notfalls Parkstände<br />

weichen oder die Fahrstreifen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Kraftfahrzeugverkehr verschmälert wer<strong>den</strong>.<br />

Dies sollte auch <strong>für</strong> bereits bestehende Radwege gelten. Ist eine <strong>Radverkehr</strong>sanlage<br />

trotzdem nicht möglich, obwohl eine Separation erforderlich ist, muss die Geschwindigkeit<br />

der Hauptverkehrsstraße auf 30 km/h abgesenkt wer<strong>den</strong>. Es würde <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Kraftfahrer noch nicht einmal einen großen Zeitverlust bedeuten, die Verkehrssicherheit<br />

aber deutlich erhöhen. 244 Bei der Durchsetzung von Tempo 30 in der ganzen<br />

Stadt würde sogar das größte Nutzungshemmnis des Fahrrads in Form des Unfallrisikos<br />

entfallen. 245<br />

Es sollten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Ausbau von Radwegen Fördermittel <strong>für</strong> die Errichtung <strong>und</strong> Erneuerung<br />

von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Diese wür<strong>den</strong> dann nach der<br />

Dringlichkeit der Baumaßnahme <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> vergeben. Dabei sollten allerdings<br />

die Gemein<strong>den</strong> nicht aus ihrer Pflicht entlassen wer<strong>den</strong>, sondern es würde nur<br />

ein Anteil der Baumaßnahme gefördert. Dabei würde die verkehrssichere Gestaltung<br />

von bestehen<strong>den</strong> <strong>und</strong> auch notwendigen Radwegen höchste Priorität eingeräumt. Im<br />

Gegensatz zur bestehen<strong>den</strong> Regelung, bei der die im baulich schlechten Zustand befindlichen<br />

Radwege von der Benutzungspflicht ausgenommen sind, sollen lieber benötigte<br />

Radwege an stark befahren<strong>den</strong> Straßen mit hohen Schwerlastanteil ausgebaut<br />

oder wiederhergestellt wer<strong>den</strong>. Es ist nicht zu verantworten, dass gerade<br />

schwächere Radfahrer, die selbst bei Kenntnis der <strong>Verkehrsregeln</strong> häufig <strong>den</strong> nicht<br />

benutzungspflichtigen Radweg wählen, einen nicht akzeptablen Radweg benutzen.<br />

Radwege in Tempo 30 Zonen wer<strong>den</strong> nicht mehr benötigt <strong>und</strong> sollen aufgelassen<br />

wer<strong>den</strong>, sobald diese in einem baulich schlechtem Zustand sind.<br />

In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> sowohl benutzungspflichtige Radwege (Verplicht<br />

fietspad) mit demselben Zeichen wie in Deutschland (Z 237) als auch nicht benutzungspflichtige<br />

Radwege (Onverplicht fietspad) mit einem rechteckigen Zeichen, auf<br />

dem auf blauen Hintergr<strong>und</strong> die Aufschrift „fietspad“ (s. Abb. 37) zu lesen ist, beschildert.<br />

246 Eine Beschilderung der nicht benutzungspflichtigen Radwege, wie dies<br />

244<br />

Vgl. Holzapfel, H. beim Vortrag zum Thema: Ideen <strong>und</strong> Konzepte <strong>für</strong> urbane Mobilität in: Lust auf<br />

Stadt, Leitschuh-Fecht, H. (Verf.), Haupt Verlag, Bern, Stuttgart, Wien 2002, Seite 214 f.<br />

245<br />

Vgl. Topp, H. H.: Stadtverkehr im nächsten Jahrzehnt <strong>und</strong> die Chancen des Fahrrads in: Internationales<br />

Verkehrswesen, Ausgabe 5/2002, Seite 219<br />

246<br />

Vgl. Ellinghaus, D.; Sei<strong>den</strong>stecher, K.; Steinbrecher, J.: Vergleich des Verkehrsordnungsrechts in<br />

Europa, BASt (Hrsg.), Wirtschaftsverlag NW, Verlag <strong>für</strong> neue Wiss., Bremerhaven 1997, Seite 61 f.<br />

103


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

z.B. in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durch das Verkehrzeichen „Onverplicht fietspad“ erfolgt,<br />

wird dagegen verworfen. Verkehrszeichen sollen nur dann aufgestellt wer<strong>den</strong>, „wo<br />

dies aufgr<strong>und</strong> der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“ 247 Dadurch soll verhindert<br />

wer<strong>den</strong>, dass zu viele Verkehrszeichen an einem Ort <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmer<br />

überfordern. Auch hat das Verkehrszeichen „fietspad“ in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> noch eine<br />

weitere Bedeutung, <strong>den</strong>n dieses verbietet Mofas <strong>und</strong> Mopeds auf <strong>den</strong> so beschilderten<br />

Radwegen. 248 Verdeutlicht wird dies meist durch ein Zusatzschild „dus niet<br />

brommen“, was übersetzt „also nicht Moped fahren“ bedeutet. Diese Verkehrsschilder<br />

stehen in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> meist an Freizeitrouten <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong>. In<br />

Deutschland ist das Moped fahren auf Radwegen gr<strong>und</strong>sätzlich verboten außer es<br />

wird durch ein Zusatzschild erlaubt. Um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg zu<br />

kennzeichnen, würde als Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Aufstellung eines solchen Schildes nach der<br />

StVO wohl nicht ausreichen. Außerdem wür<strong>den</strong> die<br />

zwei Kategorien von Radwegen bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern<br />

nicht auf Akzeptanz stoßen, wie<br />

die Befragung gezeigt hat.<br />

3.3.2 Fußgängerüberwege<br />

Abb. 40: Das Verkehrszeichen „fietspad“ mit dem Zusatzschild<br />

zur Verdeutlichung das Mofafahrer auf dem<br />

Radweg nicht fahren dürfen. (Quelle: Universiteit van<br />

Amsterdam)<br />

Obwohl dreiviertel der Radfahrer wissen, dass sie absteigen <strong>und</strong><br />

ihr Fahrrad über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg schieben müssen wenn<br />

sich Kraftfahrzeuge diesem nähern, fahren die meisten doch hinüber.<br />

Hierbei kann es schnell zu Verkehrskonflikten kommen, wie<br />

die Beobachtungen in Kaiserslautern <strong>und</strong> Münster gezeigt haben.<br />

In Österreich gibt es dagegen eine Radfahrerüberfahrt, welche<br />

mit einer Blockmarkierung sowie mit dem Schild „Radfahrerüberfahrt“<br />

versehen wird. 249<br />

Abb. 41 &42: Österreichisches Verkehrszeichen <strong>für</strong> eine Radfahrerüberfahrt <strong>und</strong> deren<br />

Einsatzbereich neben einen Fußgängerüberweg in Österreich (Foto: Andrzej Felczak/ARGUS)<br />

247<br />

§ 39 Abs. 1 StVO<br />

248<br />

E-Mail Interview mit Theo Zeggers, Verkehrsbeauftragter des „Fietsersbond“, der größten niederländischen<br />

Fahrradvereinigung.<br />

249<br />

Vgl. Gwiasda, P; Mothes, F; Ruthe, C: Fußgängerüberwege <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong>, ADFC Positionspapier<br />

zu Radfahrerfurten neben Fußgängerüberwegen, Mai 2006, Seite 3<br />

104


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

Der Fahrzeuglenker hat dem Radfahrer das „...ungehinderte <strong>und</strong> ungefährdete Überqueren<br />

der Fahrbahn zu ermöglichen, sofern er sich auf dem Schutzweg befindet<br />

oder diesen erkennbar benutzen will.“ 250 „Radfahrer (dürfen die Radfahrerüberfahrt)<br />

nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h <strong>und</strong> nicht unmittelbar vor einem<br />

herannahen<strong>den</strong> Fahrzeug <strong>und</strong> <strong>für</strong> dessen Lenker überraschend befahren.“ 251<br />

Die österreichische Radfahrerüberfahrt wird aber von Gwiasda, Mothes <strong>und</strong> Ruthe als<br />

problematisch angesehen, da auch <strong>für</strong> Radfahrerfurten an untergeordneten Straßen<br />

diese Regel gelten könnte statt der heutigen allgemeinen Vorfahrtsregel. 252 Diese<br />

Be<strong>für</strong>chtung wird nicht<br />

geteilt, weil in der StVO<br />

festgelegt wer<strong>den</strong> könnte,<br />

dass Radfahrerüberfahrten<br />

nur zusammen mit<br />

Fußgängerüberwegen<br />

angelegt wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

So könnten<br />

Radfahrerfurten nicht als<br />

Radfahrerübergänge ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. In Göttingen<br />

(Niedersachsen)<br />

wur<strong>den</strong> teilweise schon<br />

Abb. 43: Doppelzebrastreifen wer<strong>den</strong> in Göttingen von allen<br />

Verkehrsteilnehmern gut angenommen. (Quelle: e. F.)<br />

105<br />

Fußgängerüberwege mit<br />

einer in der Mitte integrierten<br />

Radfahrerfurt<br />

markiert, einen so genannten Doppelzebrastreifen. Dieser wurde an Rechtsabbiegespuren<br />

mit Dreieckinsel sowie außerhalb von Knotenpunktbereichen angelegt, <strong>und</strong><br />

bisher wur<strong>den</strong> nur positive Erfahrungen<br />

mit dieser neuen Art von Überweg<br />

gemacht. Der Doppelzebrastreifen<br />

wird in der StVO nicht erwähnt,<br />

doch schließt die StVO auch nicht<br />

<strong>den</strong> Einsatz von Doppelzebrastreifen<br />

aus, sodass hier eine Regelungslücke<br />

besteht. 253 Formal haben Radfahrer,<br />

die <strong>den</strong> Fußgängerüberweg fahrend<br />

überqueren, keinen Vorrang vor dem<br />

Kraftfahrzeugverkehr doch faktisch<br />

wird <strong>den</strong> Radfahrer dieser Vorrang<br />

von <strong>den</strong> Kraftfahrern gewährt, wie<br />

auch eigene Beobachtungen vor Ort<br />

gezeigt haben. Der Doppelzebrastrei-<br />

fen wurde von der Stadt Göttingen<br />

als Testobjekt eingeführt <strong>und</strong> bisher<br />

sind keine Verkehrskonflikte oder<br />

Abb. 44: Doppelzebrastreifen mit <strong>den</strong> erkennbaren<br />

Wegebeziehungen ohne Schnee. (Quelle: e. F.)<br />

250 § 9 Abs. 2 S. 3 österreichische StVO<br />

251 § 68 Abs. 3a österreichische StVO<br />

252 Vgl. Gwiasda, P; Mothes, F; Ruthe, C: Fußgängerüberwege <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong>, ADFC Positionspapier<br />

zu Radfahrerfurten neben Fußgängerüberwegen, Mai 2006, Seite 4<br />

253 Telefoninterview mit Burkhard Horn, Stadt- <strong>und</strong> Verkehrsplaner der Stadt Göttingen am 10.08.06


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Unfälle an diesen gemeldet wor<strong>den</strong>. 254 Ziel des Doppelzebrastreifens ist es u.a. eine<br />

höhere Akzeptanz bei <strong>den</strong> Kraftfahrzeugfahrern <strong>für</strong> über <strong>den</strong> Fußgängerüberweg radelnde<br />

Radfahrer zu erreichen. 255 Da<strong>für</strong> ist in der Mitte des Fußgängerüberwegs eine<br />

optische Fläche als Radfahrerfurt markiert. Doch ist der Doppelzebrastreifen immer<br />

eine Einzelfallentscheidung, abhängig von <strong>den</strong> Querungsbeziehungen der Fußgänger<br />

<strong>und</strong> der Radfahrer, der Akzeptanz in der Stadt sowie die Abwägung zwischen durch<br />

seine Errichtung erst entstehende Konflikte. 256 Eine Integration des Doppelzebrastreifens<br />

in die ERA 06 wird aber nicht <strong>für</strong> möglich gehalten, da vorher eine Novelle der<br />

StVO nötig wäre, um <strong>den</strong> Doppelzebrastreifen b<strong>und</strong>esweit einzuführen. 257 Auch Gwiasda,<br />

Mothes <strong>und</strong> Ruthe halten <strong>den</strong> Einsatz von Fußgängerüberwegen mit Radfahrerfurten<br />

nur dann <strong>für</strong> möglich, wenn die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> Abweichungen von<br />

der StVO zulassen, was gewöhnlich nur in Ausnahmefällen geschieht. 258<br />

Abb. 45:<br />

Schilderkombination<br />

aus <strong>den</strong> Zeichen<br />

205 <strong>und</strong> 350<br />

(Quelle: ADFC Positionspapier<br />

zu<br />

Radfahrerfurten<br />

neben Fußgängerüberwegen)<br />

Eine Änderung der VwV-StVO, wie sie Gwiasda, Mothes <strong>und</strong> Ruthe<br />

vorschlagen, dass die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren)<br />

<strong>und</strong> Zeichen 350 (Fußgängerüberweg) kombiniert wer<strong>den</strong><br />

dürfen, wird dagegen kritisch gesehen. Drei Verkehrszeichen auf<br />

einem Schild könnten schnell die Kraftfahrer irritieren <strong>und</strong> ihre<br />

Aufmerksamkeit gefährlich ablenken, die an einem Fußgängerüberweg<br />

aber dringend gebraucht wird. Auch die VwV-StVO legt<br />

nahe, Verkehrszeichenhäufungen zu vermei<strong>den</strong>, da die Bedeutung<br />

der Verkehrszeichen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit<br />

zweifelsfrei erfasst wer<strong>den</strong> muss. 259<br />

Es könnte aber in der StVO erlaubt wer<strong>den</strong>, dass Radfahrer an<br />

Fußgängerüberwegen Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr erhalten,<br />

wenn diese sich in langsamer Geschwindigkeit (höchsten<br />

10 km/h) dem Fußgängerüberweg nähren, <strong>und</strong> ihn mit höchstens<br />

10 km/h überqueren. Auch sollten sich die Radfahrer zu ihrer<br />

eigenen Sicherheit vorher in bei<strong>den</strong> Fahrtrichtungen der Straße<br />

umschauen <strong>und</strong> sich vergewissern, dass die Kraftfahrzeuge auch<br />

tatsächlich anhalten. Ein zusätzliches Verkehrszeichen wäre dazu<br />

nicht erforderlich. Schon heute wird dieses <strong>Verhalten</strong> von vielen<br />

Radfahrern praktiziert, wie die Befragung sowie die Beobachtungen<br />

ergeben haben. Allerdings ist es unbedingt erforderlich, dass<br />

der Sichtbereich des Fußgängerüberwegs frei von Bäumen oder<br />

parken<strong>den</strong> Autos ist.<br />

254<br />

Telefoninterview mit Burkhard Horn, Stadt- <strong>und</strong> Verkehrsplaner der Stadt Göttingen am 10.08.06<br />

255<br />

Ebenda<br />

256<br />

Ebenda<br />

257<br />

Ebenda<br />

258<br />

Vgl. Gwiasda, P; Mothes, F; Ruthe, C: Fußgängerüberwege <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong>, ADFC Positionspapier<br />

zu Radfahrerfurten neben Fußgängerüberwegen, Mai 2006, Seite 5 auf: http://www.nationalerradverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=1482<br />

259<br />

Vgl. VwV-StVO Nummer III 11 zu § 39 Abs. 1 S. 1; Rn. 30<br />

106


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

3.3.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

Weniger als die Hälfte der befragten Verkehrsteilnehmer wussten, dass Radfahrer an<br />

warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen rechts überholen dürfen wenn genügend Platz vorhan<strong>den</strong><br />

ist. Das rechts Überholen kann dabei nicht als ungefährlich bezeichnet wer<strong>den</strong>, da<br />

Radfahrer beim Wiederanfahren der Kraftfahrzeugkolonne durch rechts abbiegende<br />

Fahrzeuge übersehen wer<strong>den</strong> können. Zwar dürfen Radfahrer nicht mehr überholen<br />

wenn die Kraftfahrzeuge wieder anfahren, doch diese können sich noch im Überholvorgang<br />

befin<strong>den</strong> oder durch zu weit rechts stehende Kraftfahrzeuge ihren Überholvorgang<br />

nicht vollen<strong>den</strong>. Radfahrer sind am sichersten vor <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen aufgehoben,<br />

doch nicht immer lässt sich der Überholvorgang bis vor das erste Kraftfahrzeug<br />

abschließen. Auch können sich öffnende Autotüren die überholen<strong>den</strong> Radfahrer<br />

gefähr<strong>den</strong>. Doch wird diese Regelung von <strong>den</strong> meisten Befragten trotz der Gefahren<br />

als positiv beurteilt. Es sollte aber an Straßen ohne <strong>Radverkehr</strong>sanlagen an Knotenpunkten<br />

viel öfter Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand markiert wer<strong>den</strong>, um das<br />

rechte Überholen zu erleichtern. Diese Schutzstreifen sollen auch in Straßen in Tempo<br />

30 Zonen angelegt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> müssen der Mindestbreite entsprechen. Breite<br />

Fahrzeuge dürfen <strong>den</strong> Schutzstreifen mitbenutzen. Radfahrern kann so das rechts<br />

überholen erleichtert wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> auch die Kraftfahrzeugfahrer können durch die Bo<strong>den</strong>markierung<br />

erkennen, dass der rechte Seitenbereich der Fahrbahn durch Radfahrer<br />

benutzt wer<strong>den</strong> kann. Auch ist <strong>für</strong> Radfahrer nun besser ersichtlich, ob genügend<br />

Platz zum Überholen vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

3.3.4 Fußgängerzonen „Radfahrer frei“<br />

Viele Fußgängerzonen sind zeitweise oder ganz <strong>für</strong> Radfahrer freigegeben. Über die<br />

Hälfte der Befragten Personen wusste, dass Radfahrer in diesen Fußgängerzonen nur<br />

Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) fahren dürfen, doch nur wenige fahren tatsächlich<br />

auch Schritttempo, wie die Umfrage sowie die Verkehrsbeobachtung ergeben<br />

haben. Aus der Verkehrsbeobachtung wurde deutlich, dass Radfahrer, die Schrittgeschwindigkeit<br />

fuhren, sehr oft ins Schwanken gerieten <strong>und</strong> sie mussten mit Pendelbewegungen<br />

versuchen das Gleichgewicht zu halten. Die Fahrweise dieser Radfahrer<br />

konnte nicht als sicher bezeichnet wer<strong>den</strong>, da so schnell die Kontrolle über das Fahrrad<br />

verloren wer<strong>den</strong> kann. Radfahrer, die dagegen leicht schneller fuhren, wiesen<br />

eine sicherere Fahrweise auf.<br />

Die jetzige Verkehrsregelung, Radfahrer nur in Schrittgeschwindigkeit zuzulassen,<br />

kann als nicht sinnvoll bezeichnet wer<strong>den</strong>. Kaum ein Radfahrer hält sich an diese<br />

Verkehrsregel weil Schrittgeschwindigkeit ihn <strong>und</strong> andere gefähr<strong>den</strong> kann. Die Radler<br />

benötigen durch die notwendigen Pendelbewegungen, um das Gleichgewicht zu halten,<br />

mehr Platz als Radfahrer, die 10 km/h oder schneller fahren. Auch muss bedacht<br />

wer<strong>den</strong>, dass manche Fußgängerzonen wegen des starken Fußgängerverkehrs zu<br />

<strong>den</strong> La<strong>den</strong>öffnungszeiten alleine <strong>für</strong> Fußgänger freigegeben sind. Radfahrer dürfen<br />

lediglich nach Geschäftsschluss die Fußgängerzone benutzen, allerdings auch dann<br />

nur in Schrittgeschwindigkeit. Deshalb wird vorgeschlagen die StVO dahingehend zu<br />

ändern, dass Radfahrer in Fußgängerzonen, in <strong>den</strong>en das Radfahren erlaubt ist, nicht<br />

mehr Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Dazu müsste der § 41 Abs. 2 P. 5 Nr. 2<br />

S. 1 StVO geändert wer<strong>den</strong>.<br />

107


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

3.4 Vorschläge zur Verbesserung der StVO, der VwV-StVO<br />

<strong>und</strong> der ERA<br />

Unter diesem Gliederungspunkt sollen die notwendigen Änderungen oder Neuerungen<br />

in der StVO, der VwV-StVO <strong>und</strong> der ERA bei der Umsetzung der Handlungsansätze<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>. Diese Vorschläge sind nicht als wortwörtliche Änderungen<br />

zu verstehen, auch müssten sie noch weiter ausformuliert <strong>und</strong> rechtlich überprüft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

3.4.1 Benutzungspflicht von Radwegen<br />

Die jetzige Regelung der Benutzungspflicht von Radwegen, die mit <strong>den</strong> Zeichen 237,<br />

240 <strong>und</strong> 241 beschildert sind, soll in der StVO aufrechterhalten wer<strong>den</strong>. Die Benutzungspflicht<br />

darf nur dort angeordnet wer<strong>den</strong>, wo eine Separation des <strong>Radverkehr</strong>s<br />

zwingend notwendig ist. Dies besagt die StVO in § 45 Abs. 9 heute schon <strong>und</strong> es bedarf<br />

hier keiner weiteren Änderungen.<br />

Allerdings soll die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Benutzungspflicht in der VwV-StVO anders<br />

geregelt wer<strong>den</strong>. Die in der VwV-StVO angegebenen Mindestanforderungen an Radwege<br />

sollen nicht die Voraussetzung <strong>für</strong> die Kennzeichnung der Radwege mit <strong>den</strong><br />

Zeichen 237, 240 <strong>und</strong> 241, sondern die Voraussetzung <strong>für</strong> die Freigabe von Radwegen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> sein. Können dann bereits bestehende Radwege nicht freigegeben<br />

wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> ist eine Separation vom Kraftfahrzeugverkehr notwendig, müssen<br />

Ausbaumaßnahmen des Radwegs erfolgen oder geprüft wer<strong>den</strong>, ob eine Führung<br />

zusammen mit dem Fußgängerverkehr möglich ist. Falls nicht, müssen Parkstände<br />

weichen <strong>und</strong>/oder auf der Fahrbahn Radfahrstreifen angelegt wer<strong>den</strong>. Ist dies<br />

nicht möglich weil die Straßenbreite es nicht zulässt, sollen Schutzstreifen markiert<br />

oder die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt wer<strong>den</strong>. Der <strong>Radverkehr</strong><br />

wird dann als Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.<br />

Nicht benutzungspflichtige Radwege gibt es, soweit sie die Mindestanforderungen <strong>für</strong><br />

Radwege erfüllen, nur noch in Tempo 30 Zonen. Sollten die Radwege in Tempo 30<br />

Zonen nicht <strong>den</strong> Mindestvoraussetzungen genügen, sind diese offen zu lassen <strong>und</strong><br />

der <strong>Radverkehr</strong> wird auf der Fahrbahn mit <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen im Mischverkehr geführt.<br />

Durch diese Regelung würde es weniger nicht benutzungspflichtige Radwege geben<br />

<strong>und</strong> diese auch nur noch in Tempo 30 Zonen, was die Regelklarheit <strong>und</strong> die Akzeptanz<br />

durch die Verkehrsteilnehmer verbessern würde. Viele Verkehrsteilnehmer in der<br />

Befragung sehen die heutige Regelung zur Benutzungspflicht als nicht sinnvoll an<br />

<strong>und</strong> sind der Meinung, dass die Radwege in einen guten Zustand versetzt wer<strong>den</strong><br />

müssen. Dazu bedarf es Mindestanforderungen an Radwege sowie eine Änderung<br />

der VwV-StVO, die die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> mehr als bisher schon dazu verpflichten.<br />

Die geplante Herausnahme der Mindestanforderungen aus der VwV-StVO <strong>und</strong> der<br />

Verweis auf die ERA 06, in der diese Mindestanforderungen dann aufgeführt sind,<br />

108


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

wird als kritisch angesehen. Die ERA 06 ist eine Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen,<br />

mit dem Verweis von der VwV-StVO wird diese zwar aufgewertet, doch verliert sie<br />

gleichzeitig ihren Charakter der Empfehlung <strong>und</strong> wird zum „Zwitter“. Auch gehören<br />

Anweisungen an die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong>, wann diese Radwege beschildern<br />

dürfen, in die VwV-StVO <strong>und</strong> nicht in eine Empfehlung <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> <strong>den</strong> Entwurf<br />

von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen.<br />

3.4.2 Fußgängerüberwege<br />

Der § 26 StVO gibt lediglich Fußgängern an Fußgängerüberwegen vor dem Kraftfahrzeugverkehr<br />

Vorrang. Es wird nicht verboten, dass Radfahrer <strong>den</strong> Fußgängerüberweg<br />

benutzen, diese erhalten aber keinen Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr <strong>und</strong><br />

müssen dann warten. Dieser Vorrang könnte aber langsam fahren<strong>den</strong> Radfahrern,<br />

wie in Österreich, eingeräumt wer<strong>den</strong>. Dazu müsste noch nicht einmal ein neues<br />

Verkehrszeichen eingeführt wer<strong>den</strong>. Eine rot markierte Radfahrerfurt auf der Fahrbahn<br />

würde <strong>für</strong> alle Verkehrsteilnehmer anzeigen, dass auf dieser Fläche Radfahrer<br />

queren, wodurch auch Fußgänger nicht durch die Radfahrer gefährdet wären.<br />

Im § 26 StVO müsste zusätzlich eingefügt wer<strong>den</strong>, dass Radfahrer diese Radfahrerfurt<br />

nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h <strong>und</strong> nicht unmittelbar vor<br />

einem herannahen<strong>den</strong> Fahrzeug <strong>und</strong> <strong>für</strong> dessen Lenker überraschend befahren dürfen.<br />

Die Fahrzeuge auf der Fahrbahn haben dem Radfahrer das ungehinderte <strong>und</strong><br />

ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sofern er sich auf dem<br />

Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will. Dabei dürfen Radfahrer nur<br />

<strong>den</strong> <strong>für</strong> sie markierten Bereich befahren <strong>und</strong> müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen.<br />

Der Wortlaut ist der österreichischen StVO angeglichen, <strong>und</strong> in Österreich funktioniert<br />

der Vorrang des <strong>Radverkehr</strong>s an Radfahrerüberfahrten problemlos. Auch bei<br />

Fußgängerüberwegen ohne Radfahrerfurt haben die Fahrzeuge auf der Fahrbahn <strong>den</strong><br />

Radfahrern das Überqueren derselbigen zu ermöglichen. Radfahrer müssen hier besondere<br />

Rücksicht auf Fußgänger nehmen.<br />

In der VwV-StVO <strong>und</strong> der R-FGÜ sind diese Änderungen zu übernehmen. In der ERA<br />

sind entsprechende Empfehlungen <strong>für</strong> die Anlage der Radfahrerfurten an Fußgängerüberwegen<br />

zu integrieren. Radfahrerfurten sollten hauptsächlich neben dem Fußgängerüberweg<br />

angelegt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> nur in besonderen Fällen in der Mitte des Fußgängerüberwegs.<br />

3.4.3 Rechts überholen an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

Radfahrer <strong>und</strong> Mofafahrer dürfen wartende Kraftfahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit<br />

<strong>und</strong> besonderer Vorsicht rechts überholen. Diese Regelung muss in der StVO<br />

nicht weiter verändert wer<strong>den</strong>. Allerdings könnte in der ERA angeregt wer<strong>den</strong>, Knotenpunktbereiche,<br />

bei <strong>den</strong>en der <strong>Radverkehr</strong> auf der Fahrbahn geführt wird, mit<br />

Schutzstreifen zu versehen, die das rechte Überholen von Rad- <strong>und</strong> Mofa-Fahrern<br />

erleichtern soll.<br />

109


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

3.4.4 Fußgängerzone mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“<br />

In § 41 Abs. 1 P. 5 Nr. 2 darf in Fußgängerzonen durch ein Zusatzschild zugelassener<br />

Fahrzeugverkehr nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Diese Regelung ist <strong>für</strong> Radfahrer<br />

nur schwer umzusetzen, da diese bei einer Geschwindigkeit von 4 – 7 km/h Gleichgewichtsprobleme<br />

bekommen können <strong>und</strong> anfangen zu schwanken. Kaum ein Radfahrer<br />

hält sich an diese Verkehrsregel weil sie ihn <strong>und</strong> andere gefähr<strong>den</strong> kann. Auch<br />

ist es nicht nachvollziehbar, dass wenn nach Geschäftsschluss <strong>Radverkehr</strong> zugelassen<br />

ist, dieser immer noch Schrittgeschwindigkeit fahren muss, obwohl nachts nur wenige<br />

Fußgänger in der Fußgängerzone anzutreffen sind.<br />

Deshalb wird vorgeschlagen <strong>den</strong> § 41 Abs. 1 P. 5 Nr. 2 zu ändern. Wenn durch ein<br />

Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen wird, so dürfen nun alle Fahrzeuge statt<br />

mit Schrittgeschwindigkeit mit äußerster Vorsicht fahren. Auch der zweite Satz des<br />

gerade genannten Paragraphen macht deutlich, dass dann die Radfahrer <strong>und</strong> der<br />

Lieferverkehr besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen. Dort heißt es:<br />

„Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefähr<strong>den</strong> noch behindern; wenn nötig<br />

müssen sie warten.“ 260<br />

Nach der vorgeschlagenen Neuregelung dürfen Radfahrer ihr Fahrtempo in Abhängigkeit<br />

von der Fußgängermenge wählen. Sind viele Fußgänger in der Fußgängerzone,<br />

können Radfahrer nur sehr langsam fahren <strong>und</strong> müssen warten oder notfalls<br />

auch absteigen <strong>und</strong> schieben. Vor <strong>und</strong> nach Geschäftsschluss können Radfahrer dann<br />

schneller fahren wenn sie dadurch nieman<strong>den</strong> gefähr<strong>den</strong>. Diese Regelung kommt<br />

auch nur zum Einsatz wenn die Fußgängerzone <strong>für</strong> Radfahrer freigegeben ist. Über<br />

die Freigabe entschei<strong>den</strong> weiterhin die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> der Gemein<strong>den</strong>, die<br />

die Möglichkeit besitzen Fußgängerzonen bei starkem Fußgängerverkehr auch nur zu<br />

<strong>den</strong> Lieferzeiten oder nach Geschäftsschluss <strong>für</strong> Radfahrer freizugeben.<br />

Eine bauliche oder optische Trennung eines Fußgänger- <strong>und</strong> eines Radfahrbereichs<br />

wird nicht <strong>für</strong> gut empfun<strong>den</strong> <strong>und</strong> sollte auch in der ERA nicht empfohlen wer<strong>den</strong>, da<br />

dies Radfahrer dazu verleiten könnte in diesem Bereich auf ihr vermeintliches Wegerecht<br />

zu pochen. Die Fußgängerzone ist weiterhin <strong>den</strong> Fußgängern vorbehalten <strong>und</strong><br />

Radfahrer sollen nur Gäste in Fußgängerzonen sein <strong>und</strong> müssen auf Fußgänger besondere<br />

Rücksicht nehmen. Deshalb soll Radfahrern kein Bereich zugewiesen wer<strong>den</strong>,<br />

sondern diese müssen überall in der Fußgängerzone mit Fußgängern rechnen.<br />

260 § 41 Abs. 2 P. 5 Nr. 2 S. 2 StVO<br />

110


Handlungserfordernisse <strong>und</strong> Handlungsansätze<br />

3.5 Möglichkeiten zur besseren Kommunikation von Regeländerungen<br />

Wie schon festgestellt wurde, eignen sich Plakate oder Faltblätter nicht zu Verbesserung<br />

der Regelkenntnis oder zur Kommunikation neuer Regeln. Das Handyverbot am<br />

Steuer ging durch alle großen Medien, wie Fernsehen, R<strong>und</strong>funk sowie Zeitungen<br />

<strong>und</strong> wurde deshalb schnell von der Öffentlichkeit aufgenommen. Besonders ältere<br />

Menschen im Rentenalter, die weniger soziale Kontakte haben, wer<strong>den</strong> durch die<br />

Massenmedien erreicht. Beim Handyverbot allerdings kam hinzu, dass in Deutschland<br />

die Mehrzahl der Bevölkerung von dieser Regel betroffen war, da bestimmt viele<br />

schon einmal am Steuer ihres Wagens mit einem Handy telefoniert haben. Diese Betroffenheit<br />

lässt sich bei <strong>Radverkehr</strong>sregeln nur schwer erzeugen, da in Deutschland<br />

zwar viele Menschen ein Fahrrad besitzen, doch nur wenige dieses auch regelmäßig<br />

nutzen. Vielleicht kann die Presse dem entgegenwirken, wenn sie auch die Folgen<br />

der Regeländerung <strong>für</strong> die anderen Verkehrsteilnehmer besser darstellt. Vorteil der<br />

Massenmedien ist unbestreitbar, dass diese fast die gesamte Bevölkerung besonders<br />

schnell erreichen, im Vergleich zu <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Vorschlägen, die als langfristige<br />

Maßnahmen zu verstehen sind.<br />

Schüler unter 18 Jahren nutzten das Rad überdurchschnittlich oft. Hier ist der erste<br />

Ansatzpunkt Regeln <strong>und</strong> Regeländerungen zu kommunizieren. Aber nicht nur deshalb<br />

kommt der Verkehrserziehung in der Schule eine besondere Rolle zu. Auch sind die<br />

Kinder in der Gr<strong>und</strong>schule noch nicht so durch das Verkehrsverhalten anderer geprägt<br />

<strong>und</strong> können die <strong>Verkehrsregeln</strong> spielerisch erlernen. Die meisten Kinder haben<br />

bis zur Gr<strong>und</strong>schule das Radfahren erlernt <strong>und</strong> sie sind auf dem Weg zur oder von<br />

der Gr<strong>und</strong>schule das erste Mal alleine, ohne die Eltern, unterwegs. Es wer<strong>den</strong> aber<br />

nicht nur die <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> die Rad fahren<strong>den</strong> Kinder benötigt, sondern auch <strong>für</strong><br />

die Kinder, die sich als Fußgänger fortbewegen. In der Gr<strong>und</strong>schule können so gezielt<br />

die <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fuß- <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong> erlernt wer<strong>den</strong>, die durch die<br />

tägliche Anwendung gleich verinnerlicht wer<strong>den</strong> können. Regelneuerungen wer<strong>den</strong><br />

so vielleicht auch von <strong>den</strong> Kindern an die Eltern weiter gegeben. Eltern wür<strong>den</strong> hier<br />

von <strong>den</strong> Kindern lernen oder es könnten Verkehrserziehungstage <strong>für</strong> die Kinder zusammen<br />

mit <strong>den</strong> Eltern durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Eine frühe Verkehrserziehung ist sehr wichtig. Die Zahl der verunglückten Kinder zwischen<br />

10-15 Jahren ist im Vergleich zu jüngeren Kindern <strong>und</strong> <strong>den</strong> älteren Jugendlichen<br />

extrem hoch. 261 Mit zehn Jahren müssen Kinder auf der Fahrbahn mit dem<br />

Kraftfahrzeugverkehr fahren oder Radwege benutzen, doch anscheinend sind sie<br />

noch nicht ausreichend auf diesen Schritt vorbereitet. Ein weiterer Gr<strong>und</strong> die Verkehrserziehung<br />

<strong>und</strong> die bessere Regelkenntnis in der Gr<strong>und</strong>schule anzustreben.<br />

Der zweite Schritt zur besseren Regelkenntnis sind die Fahrschulen. Hier müssten<br />

Regeländerungen, wie die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht von Radwegen<br />

behandelt wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong>n diese Regeländerungen bei <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong>sregeln<br />

betreffen auch die Autofahrer. Leider wurde auf diese Regeländerung z.B. im Fahrun-<br />

261 Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Verkehrsunfälle 2005 – Fachserie 8, Reihe 7, Tabelle 5.3 Wiesba<strong>den</strong> 2006<br />

sowie Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Zweiradunfälle im Straßenverkehr 2004, Tabelle 7, Wiesba<strong>den</strong> 2006<br />

111


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

terricht kaum eingegangen, weil teilweise die Fahrlehrer selbst die Aufhebung der<br />

generellen Benutzungspflicht von Radwegen nicht kannten. 262<br />

Auch sind die Fahrschulen geeignet, da hier ein Großteil der jungen Menschen erreicht<br />

wird, <strong>den</strong>n in Deutschland erwirbt fast jeder Volljährige einen Führerschein. In<br />

der Fahrschule können auch Regelunkenntnisse beseitigt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> es können sich<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> durch „M<strong>und</strong> zu M<strong>und</strong> Propaganda“ verbreiten, vielleicht noch mehr<br />

als in der Gr<strong>und</strong>schule. Eltern, Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bekannte lernen durch das Erzählen des<br />

Fahrschülers Regelneuerungen kennen. Durch die Befragung wurde festgestellt, dass<br />

die Befragten mit Führerschein eine höhere Regelkenntnis haben als Befragte ohne<br />

Führerschein. Diese höhere Regelkenntnis gilt es weiter auszubauen.<br />

Durch diese bei<strong>den</strong> genannten Maßnahmen könnten Regelneuerungen gerade <strong>den</strong><br />

jungen Verkehrsteilnehmern vermittelt wer<strong>den</strong>. Diese Maßnahmen sind zwar erst<br />

langfristig wirksam, doch erreichen sie die jungen Verkehrsteilnehmer fast vollständig.<br />

Eine frühzeitige Verkehrserziehung wird gerade deshalb vorgeschlagen, da junge<br />

Verkehrsteilnehmer am besten <strong>für</strong> Schulungsmaßnahmen erreicht wer<strong>den</strong> können,<br />

diese aber auch als Verkehrsteilnehmer stark gefährdet sind, weil sie noch zu unerfahren<br />

<strong>und</strong> risikobereit sind.<br />

Die örtliche Tageszeitung ist ein geeignetes Medium, um auf lokale nicht regelkonforme<br />

<strong>Verhalten</strong>sweisen eingehen zu können <strong>und</strong> die Regelkenntnis zu verbessern.<br />

Es kann auf spezielle, örtliche Verkehrssituationen reagiert wer<strong>den</strong>, wenn Regelmissachtungen<br />

durch fehlende oder falsche Regelkenntnisse begangen wer<strong>den</strong>, wie im<br />

bereits genannten Beispiel Darmstadt. In Darmstadt waren auch die aufgestellten<br />

Hinweisschilder mit der Erklärung der Verkehrsregel „Fußgängerzone Radfahrer frei“<br />

erfolgreich <strong>und</strong> können als ein Medium zur ortsspezifischen besseren Regelaufklärung<br />

aufgestellt wer<strong>den</strong>. Allerdings ist ihr Einsatzbereich begrenzt, <strong>den</strong>n die zu erreichen<strong>den</strong><br />

Verkehrsteilnehmer müssen sich langsam fortbewegen <strong>und</strong> <strong>für</strong> große Hinweisschilder<br />

muss genügend Platz vorhan<strong>den</strong> sein.<br />

262 Dankmar Alrutz im Experteninterview am 26.07.06 in Hannover<br />

112


Schlussbetrachtung<br />

113<br />

Kurzfassung<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> sind wichtige <strong>Verhalten</strong>svorschriften, die <strong>den</strong> Straßenverkehr sicherer<br />

<strong>und</strong> vor allem berechenbarer <strong>für</strong> alle Verkehrsteilnehmer machen. Da<strong>für</strong> ist eine gute<br />

Regelkenntnis aller Verkehrsteilnehmer notwendig. Doch konnte bei <strong>den</strong> erfragten<br />

Regeln festgestellt wer<strong>den</strong>, dass je jünger das Einführungsdatum einer Verkehrsregel<br />

ist, desto geringer auch deren Kenntnis bei <strong>den</strong> Verkehrsteilnehmern ist. Die Kommunikation<br />

über die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht zum Beispiel kann<br />

als vollkommen wirkungslos bezeichnet wer<strong>den</strong>. Hier besteht Handlungsbedarf, um<br />

die neueren <strong>Verkehrsregeln</strong> bekannter zu machen, wo<strong>für</strong> in dieser Arbeit Vorschläge<br />

<strong>für</strong> kurzfristige wie langfristige Maßnahmen gemacht wer<strong>den</strong>. Gerade ältere Verkehrsteilnehmer<br />

haben eine nicht so gute Regelkenntnis, allerdings wer<strong>den</strong> Regelauffrischungskurse<br />

in der Öffentlichkeit kaum durchsetzbar sein. Die Massenmedien<br />

können aber bei <strong>den</strong> älteren Menschen dazu beitragen, deren Regelkenntnis zu erhöhen.<br />

Massenmedien erreichen eine breite Bevölkerungsschicht, doch muss ebenfalls<br />

auf die frühe Verkehrserziehung in der Gr<strong>und</strong>schule sowie in der Fahrschule<br />

Wert gelegt wer<strong>den</strong>, um die Regelkenntnis nachhaltig zu verbessern.<br />

Interessant ist die Tatsache, dass die Regelakzeptanz nicht zwangsläufig auch zu<br />

deren Befolgung im Straßenverkehr führt, sondern abhängig von Faktoren wie Zeitverfügbarkeit<br />

oder Bequemlichkeit ist. Bei der Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong>, konnte<br />

außerdem festgestellt wer<strong>den</strong>, dass z.B. die Höchstgeschwindigkeit in Fußgängerzone<br />

von kaum jemand eingehalten wurde, da diese Regelung das Fortkommen enorm<br />

verlangsamt <strong>und</strong> mehr Gefahren durch <strong>den</strong> Verlust des Gleichgewichts als Sicherheit<br />

<strong>für</strong> die Fußgänger bietet. Das bedeutet, dass <strong>Verkehrsregeln</strong> nicht zum Schutz der<br />

andere Verkehrsteilnehmer befolgt wer<strong>den</strong>, sondern nur dann, wenn sie auch <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

ausführen<strong>den</strong> Verkehrsteilnehmer selbst Sicherheit bieten sowie wenn diese auch<br />

tatsächlich umsetzbar sind. Die genannten Faktoren müssen bei der Gestaltung von<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> stärker als bisher berücksichtigt <strong>und</strong> gegenüber anderen Belangen<br />

abgewogen wer<strong>den</strong>.<br />

Daher sind neben der besseren Regelvermittlung auch die Änderungen von <strong>Radverkehr</strong>sregeln<br />

notwendig, damit diese häufiger befolgt wer<strong>den</strong>. So wur<strong>den</strong> in dieser<br />

Arbeit auch der Vorrang der Radfahrer an Fußgängerüberwegen sowie die Aufhebung<br />

der Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit in Fußgängerzonen, die<br />

<strong>für</strong> Radfahrer freigegeben sind, vorgeschlagen.<br />

Doch ist die Regelbefolgung <strong>für</strong> die Radfahrer auch davon abhängig, ob eine direkte,<br />

ohne Umwege zügig zu befahrende Radwegeinfrastruktur vorhan<strong>den</strong> ist. Die Aufhebung<br />

der generellen Radwegebenutzungspflicht wirkte dabei nicht förderlich, <strong>den</strong>n<br />

kaum eine Gemeinde hat ihre baulich mangelhaften Radwege wieder herstellen lassen<br />

oder wie in Münster, überhaupt von der Benutzungspflicht ausgenommen. Zwar<br />

ist nun die wahlweise Benutzung der Fahrbahn möglich, auf der es sich schneller <strong>und</strong><br />

sicherer vorankommen lässt als auf <strong>den</strong> nicht benutzungspflichtigen Radwegen, doch<br />

wurde die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht als Resultat aus <strong>den</strong> hohen<br />

Unfallzahlen an zu schmalen oder baulich in einem schlechten Zustand befindlichen<br />

Radwegen eingeführt. Die aus der Aufhebung der Benutzungspflicht resultierende<br />

Erwartung, dass diese Radwege in einen Zustand versetzt <strong>und</strong> wieder als benutzungspflichtige<br />

Radwege ausgewiesen wer<strong>den</strong> können, wurde nicht erfüllt. Dabei


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

gaben die StVO sowie die VwV-StVO bereits vor ihrer Novelle 1997 <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

schon klare Grenzen bei der Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen sowie<br />

der Instandhaltung von Straßen <strong>und</strong> Radwege vor. Warum das B<strong>und</strong>esverkehrsministerium<br />

bis heute nicht bei der baulichen Qualität von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen sowie deren<br />

Beschilderung auf die Durchsetzung der StVO sowie <strong>für</strong> die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong><br />

bin<strong>den</strong>de Dienstanweisung der VwV-StVO pocht, ist schleierhaft. Es bedarf<br />

hier weniger einer Verschärfung der VwV-StVO, sondern viel mehr ihre konsequente<br />

Anwendung bzw. Durchsetzung.<br />

Die geplante Herausnahme der Mindestanforderungen <strong>für</strong> benutzungspflichtige Radwege<br />

aus der VwV-StVO wird als kritisch betrachtet. Es könnte zukünftig Rechtsunklarheit<br />

herrschen, wenn diese Mindestanforderungen nicht mehr in <strong>den</strong> <strong>für</strong> die<br />

Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> bin<strong>den</strong><strong>den</strong> VwV-StVO stehen, sondern auf die nicht bin<strong>den</strong>de<br />

Empfehlung ERA 06 verwiesen wird. Die ERA würde dann nach Meinung der<br />

Experten bei <strong>den</strong> Mindestanforderungen zum bin<strong>den</strong><strong>den</strong> Dokument, während die anderen<br />

Teile weiterhin empfehlen<strong>den</strong> Charakter haben. Ob diese Zwitterlösung zu einer<br />

einfacheren Handhabbarkeit der Mindestanforderungen <strong>für</strong> die Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong><br />

beiträgt, darf bezweifelt wer<strong>den</strong>.<br />

Es sind stattdessen Fördermaßnahmen notwendig, um das Radwegenetz auszubauen<br />

<strong>und</strong> schlechte Radwege wieder in einen guten Zustand zu versetzen oder Radfahrstreifen<br />

anzulegen. Dadurch könnte der <strong>Radverkehr</strong> sicherer gemacht wer<strong>den</strong> <strong>und</strong><br />

auch eine höhere Regelbefolgung erreicht wer<strong>den</strong>. Durch ein gut ausgebautes Radwegenetz<br />

könnte gleichzeitig der <strong>Radverkehr</strong>santeil in Deutschland gesteigert wer<strong>den</strong>,<br />

wie dies in der Schweiz bereits in <strong>den</strong> letzten Jahren eindrucksvoll geschehen<br />

ist.<br />

114


Ausblick<br />

115<br />

Kurzfassung<br />

Das <strong>Radverkehr</strong>srecht <strong>und</strong> die <strong>Radverkehr</strong>splanung sind einem ständigen Wandel<br />

unterzogen <strong>und</strong> beeinflussen sich gegenseitig. Die gerade in der Erarbeitung befindlichen<br />

technischen Empfehlungen wer<strong>den</strong> wohl Richtungsweiser der zukünftigen <strong>Radverkehr</strong>splanung<br />

sein. Es Bedarf aber auch eine stärkere Förderung des Ausbaus von<br />

zügig <strong>und</strong> ohne Umwege zu befahren<strong>den</strong> Radwegenetzen, um dadurch nachhaltige<br />

Veränderungen im <strong>Radverkehr</strong>, <strong>und</strong> vor allem bei der Regelbefolgung zu erreichen.<br />

Doch auch die <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> können verbessert wer<strong>den</strong>, um<br />

eine höhere Regelbefolgung zu erreichen. Genügend gute Lösungen im In- <strong>und</strong> Ausland<br />

gibt es <strong>für</strong> Fußgängerüberwege mit einem hohen Querungsanteil von Radfahrern,<br />

die näher betrachtet <strong>und</strong> untersucht wer<strong>den</strong> sollten. Auch das <strong>Verhalten</strong> von<br />

Radfahrern in Fußgängerzonen nach der Aufhebung der Schrittgeschwindigkeitsbegrenzung<br />

sollte wissenschaftlich verfolgt wer<strong>den</strong>. Es ist aber anzunehmen, dass<br />

durch die Aufhebung nicht mehr Radfahrer als vorher Fußgänger durch ein überhöhtes<br />

Tempo gefähr<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Die Kommunikationsmaßnahmen von Regeländerungen sollte zukünftig auf ihre<br />

Wirksamkeit überprüft <strong>und</strong> dadurch evaluiert wer<strong>den</strong>. Dazu müssten in regelmäßigen<br />

Abstän<strong>den</strong> Untersuchungen zur Regelkenntnis der Verkehrsteilnehmer durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Auch gilt es in weiteren Untersuchungen zu klären, ob in Münster die Regelkenntnis<br />

tatsächlich durch die Übermacht an Fahrradfahrern sowie das freiwillige Zurückstecken<br />

der anderen Verkehrsteilnehmer nachlässt <strong>und</strong> sich deshalb neue Rollenvorschriften<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Straßenverkehr herausbil<strong>den</strong>.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Kurzfassung<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> sind wichtige <strong>Verhalten</strong>svorschriften, die <strong>den</strong> Straßenverkehr sicherer<br />

<strong>und</strong> vor allem berechenbarer machen. Da<strong>für</strong> ist eine gute Regelkenntnis bei allen<br />

Verkehrsteilnehmern notwendig. Deshalb wurde im Zuge der Diplomarbeit eine Untersuchung<br />

zur Kenntnis von <strong>Radverkehr</strong>sregeln <strong>und</strong> des <strong>Verhalten</strong>s der Verkehrsteilnehmer<br />

durchgeführt. Als Untersuchungsmetho<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> Verkehrsbeobachtungen<br />

<strong>und</strong> Befragungen von Verkehrsteilnehmern in <strong>den</strong> Städten Darmstadt, Kaiserslautern<br />

<strong>und</strong> Münster angewandt. Es wur<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> vier <strong>Verkehrsregeln</strong> ausgewählt:<br />

• die Neuregelung der Benutzungspflicht von Radwegen<br />

• Radfahrer an Fußgängerüberwegen<br />

• das rechte Überholen von Radfahrern an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen<br />

• Fußgängerzonen, die <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> freigegeben sind<br />

Bei der Verkehrsbeobachtung der Radfahrer in <strong>den</strong> Städten wurde festgestellt, dass<br />

fast alle Radfahrer selbst in Tempo 30 Zonen <strong>den</strong> anderen Radweg benutzen. Auch<br />

überquert die Mehrheit der beobachteten Radfahrer <strong>den</strong> Fußgängerüberweg fahrend,<br />

auch wenn sich Kraftfahrzeuge diesem näheren <strong>und</strong> sie eigentlich schieben müssten.<br />

An Knotenpunkten an <strong>den</strong>en Radfahrer auf der Fahrbahn geführt wur<strong>den</strong>, ist in <strong>den</strong><br />

Städten ein unterschiedliches <strong>Verhalten</strong> der Fahrradfahrer festgestellt wor<strong>den</strong>. In<br />

Münster überholen die Radfahrer wenn möglich rechts an <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen oder<br />

warten hinter diesen, in Darmstadt fahren die meisten Radfahrer über <strong>den</strong> rechten<br />

Gehweg <strong>und</strong> in Kaiserslautern wartet die Mehrheit der Radfahrer hinter <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen.<br />

In allen drei Städten wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Fußgängerzonen, die <strong>für</strong> Radfahrer<br />

freigegeben sind, kaum Radfahrer angetroffen, die Schrittgeschwindigkeit fuhren.<br />

Fast alle Radfahrer fuhren Normaltempo (12-18 km/h), manche sogar schneller.<br />

In <strong>den</strong>selben Städten wur<strong>den</strong> insgesamt 150 Verkehrsteilnehmer über ihre Regelkenntnis,<br />

die Regelakzeptanz sowie ihr Verkehrsverhalten zu <strong>den</strong> vier ausgewählten<br />

<strong>Verkehrsregeln</strong> befragt. Dabei wurde festgestellt, dass die Regelkenntnis gerade bei<br />

neueren <strong>Radverkehr</strong>sregeln unbefriedigend ist, nur jeder Zweite kennt diese. Gerade<br />

die Aufhebung der generellen Benutzungspflicht war nur wenigen Verkehrsteilnehmern<br />

bekannt <strong>und</strong> die Mehrzahl gab an, dass wenn sie die Wahl zwischen der Straße<br />

<strong>und</strong> dem Radweg hätten, sie <strong>den</strong> Radweg bevorzugen wür<strong>den</strong>. Die meisten Befragten<br />

fin<strong>den</strong> es sinnvoll, dass Radfahrer über Fußgängerüberweg schieben müssen,<br />

doch viele gaben bei der Frage nach ihren <strong>Verhalten</strong> zu, trotzdem über diesen zu<br />

fahren. Dass Radfahrer rechts an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen überholen dürfen wenn<br />

genügend Platz vorhan<strong>den</strong> ist, wurde von der Mehrheit der Radfahrer als gut empfun<strong>den</strong>,<br />

da Radfahrer dann besser gesehen wer<strong>den</strong>. Auch wurde es als sinnvoll empfun<strong>den</strong>,<br />

dass Radfahrer in <strong>für</strong> sie freigegebenen Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit<br />

fahren dürfen, obwohl nur wenige angaben auch Schrittgeschwindigkeit<br />

zu fahren.<br />

Die Regelkenntnis war nicht in allen drei Städten gleich gut. Münster schnitt am<br />

schlechtesten ab, obwohl diese die Fahrradstadt in Deutschland ist. Es wird daher die<br />

These aufgestellt, dass in Städten, in <strong>den</strong>en die Fahrradfahrer <strong>den</strong> Verkehr dominieren,<br />

die <strong>Verkehrsregeln</strong> nicht so notwendig sind wie in anderen Städten. Viele Verkehrsteilnehmer<br />

scheinen auf die Radfahrer besondere Rücksicht zu nehmen, obwohl<br />

116


117<br />

Kurzfassung<br />

sie dies gar nicht bräuchten. So könnten sich neue Verkehrsverhalten herausbil<strong>den</strong>,<br />

die aber als kritisch angesehen wer<strong>den</strong>, da man ja nicht bei allen Verkehrsteilnehmern<br />

mit diesem <strong>Verhalten</strong> rechnen kann.<br />

Die Befragten mit Führerschein hatten dabei eine bessere Regelkenntnis als Befragte<br />

ohne Führerschein. Jünger Verkehrsteilnehmer hatten ein größeres Regelwissen, als<br />

die älteren Verkehrsteilnehmer, gerade die im Rentenalter. Regeländerungen wur<strong>den</strong><br />

am häufigsten aus <strong>den</strong> öffentlichen Medien, wie Fernsehen, Radio oder Zeitungen<br />

bezogen.<br />

Die öffentlichen Medien sind ein Ansatz, um Regeländerungen bei einer breiten Bevölkerungsschicht<br />

bekannter zu machen. Es wird aber auch eine verbesserte Verkehrserziehung<br />

schon in der Gr<strong>und</strong>schule <strong>für</strong> notwendig gehalten, da die Kinder in<br />

diesem Alter gerade das Radfahren erlernen <strong>und</strong> noch ungeprägt sind. Auch verunglücken<br />

sehr viele Kinder zwischen 10 <strong>und</strong> 15 Jahren, was bedeuten könnte, dass sie<br />

noch nicht ausreichend auf <strong>den</strong> Straßenverkehr vorbereitet sind. Aber auch bei der<br />

Führerscheinprüfung sollte mehr als bisher auf die <strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong><br />

eingegangen wer<strong>den</strong>, wenn diese auch Kraftfahrer betreffen, wie z.B. die Neuregelung<br />

zur Benutzungspflicht von Radwegen.<br />

Bei der Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen, sollte mehr als bisher auf<br />

die bestehen<strong>den</strong> Regelungen in der VwV-StVO <strong>und</strong> der StVO geachtet wer<strong>den</strong>. Diese<br />

schreiben <strong>den</strong> Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong> enge Vorgaben vor, wenn diese einen Radweg<br />

mit der Benutzungspflicht versehen wollen. Warum Straßenverkehrsbehör<strong>den</strong><br />

sich ungeahndet über die <strong>für</strong> sie bin<strong>den</strong><strong>den</strong> Vorgaben hinwegsetzen dürfen, bleibt<br />

schleierhaft. Die geplante Verschiebung der Mindestvoraussetzungen <strong>für</strong> benutzungspflichtige<br />

Radwege in die ERA 06 <strong>und</strong> der in der VwV-StVO verbleibende Verweis<br />

auf die ERA 06 wird als kritisch angesehen. Die ERA 06 wird damit zum Zwitter<br />

zwischen einer Verwaltungsvorschrift <strong>und</strong> einer Empfehlung. Ob dies zur Vereinfachung<br />

der Benutzungspflicht beitragen wird, kann bezweifelt wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Erhöhung der Regelbefolgung sind Änderungen von <strong>Verkehrsregeln</strong> sinnvoll. So<br />

ist Schrittgeschwindigkeit <strong>für</strong> Radfahrer in <strong>für</strong> sie freigegebenen Fußgängerzonen<br />

kaum möglich, da diese das Gleichgewicht nur schwer halten können. Sie gefähr<strong>den</strong><br />

dadurch mehr sich selbst, als wenn sie in ein schnelleres, aber an die Fußgängersituation<br />

angepasstes Tempo fahren wür<strong>den</strong>. Deshalb wird die Aufhebung der Schrittgeschwindigkeit<br />

<strong>für</strong> Fahrräder als Höchstgeschwindigkeit in diesen Fußgängerzonen<br />

vorgeschlagen. Auch an Fußgängerüberwegen könnte Radfahrern, dass fahrende<br />

Überqueren erlaubt wer<strong>den</strong>, wenn diese langsam an <strong>den</strong> Fußgängerüberweg heranfahren<br />

<strong>und</strong> diesen nicht <strong>für</strong> <strong>den</strong> Kraftverkehr überraschend überqueren. Das rechts<br />

Überholen von Fahrradfahrern an warten<strong>den</strong> Kraftfahrzeugen könnte durch Aufstellstreifen<br />

<strong>für</strong> Radfahrer verbessert wer<strong>den</strong>, wenn die Fahrbahn dies zulässt.<br />

Es ist aber vor allem notwendig die Radwegeinfrastruktur zu verbessern, um eine<br />

höhere Befolgung der <strong>Verkehrsregeln</strong> zu erreichen, <strong>den</strong>n oft verleiten umständliche<br />

Radwegeführungen oder fehlende Querungsstellen zum regelwidrigen <strong>Verhalten</strong>. Dazu<br />

sind zusätzliche Gelder <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> notwendig, um durch eine vorausschauende<br />

Angebotsplanung mehr Verkehrsteilnehmer dazu zu bewegen, auf das<br />

Fahrrad umzusteigen.


<strong>Verkehrsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Radverkehr</strong> – Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

Abstract<br />

Traffic regulations are important to ensure reliable traffic behaviour. Therefore it is<br />

necessary to have a good awareness of these traffic regulations by all road users.<br />

The main goal of this thesis was the analysis of the awareness, the acceptance and<br />

the behaviour of bicycle traffic regulations by the road users in Germany. For that<br />

purpose, four regulations, two old and two new were chosen.<br />

• the suspension of the obligation to use all bicycle paths<br />

• the behaviour of bicyclist at pedestrian crossings<br />

• the possibility for cyclist to overtake waiting cars on their right side<br />

• the speed limit for cyclists in pedestrian zones which are open for cycling.<br />

These four traffic rules are analysed in three German cities Darmstadt, Kaiserslautern<br />

and Münster.<br />

A traffic observation helps to study the natural behaviour of the bicyclist in the<br />

situations were they observe or may not observe the traffic rules above. A survey in<br />

the pedestrian zones of the three cities with 150 participants of all kind of road<br />

users, gives information about their awareness, acceptance and behaviour of the<br />

traffic rules.<br />

Only few people use the roadway when they had the choice between a bicycle path<br />

and the roadway even when the speed limit is 30 km/h. Most of the people didn’t<br />

know that they had the choice when there is no traffic sign for the bike path. But a<br />

lot of them would choose the bicycle path because it’s safer in their opinion. These<br />

respon<strong>den</strong>ts also ask for the renewing of the bicycle path with a bad constructional<br />

condition through the communities.<br />

Most bicyclists cycle over the pedestrian crossing even when cars are close to it.<br />

As a result of the survey the most participants knew this regulation and fo<strong>und</strong> it<br />

reasonable, but a lot them cycle over the pedestrian crossing because it is more<br />

convenient.<br />

Bicyclist showed a different behaviour on intersections with waiting cars in front of<br />

them. In Münster they overtook the cars on the right side, in Darmstadt they cycled<br />

over the pedestrian walk and in Kaiserslautern the most bicyclists waited behind the<br />

cars. Less than half of the respon<strong>den</strong>ts knew the legal possibility to overtake the cars<br />

on their right side but most of them fo<strong>und</strong> this rule reasonable. Cyclists are faster<br />

and safer in front of the car queue and they need not breathe the emissions from the<br />

cars.<br />

Nearly no bicyclist cycled at walking speed in pedestrian zones which are open for<br />

cycling. Most cycled at normal cycle speed (12 -18 km/h) or even less. The majority<br />

of the respon<strong>den</strong>ts fo<strong>und</strong> walking speed a reasonable speed for bicyclists in<br />

pedestrian zones. But walking speed is hard to cycle because bicyclists could hardly<br />

hold their balance and endanger them self and the pedestrians aro<strong>und</strong>.<br />

118


119<br />

Abstract<br />

Respon<strong>den</strong>ts with a driving licence had the best awareness of the traffic regulations.<br />

The young road users had a higher awareness than old people especially retired<br />

persons. In a comparison of the regulation awareness of the road users in the three<br />

cities, Münster came off badly. Münster is the city with the most bicyclists in<br />

Germany. Maybe because of the superiority of bicyclists in this city and the<br />

consideration of the other road users, bicycle traffic regulations are not so important<br />

than in other cities. New traffic rules come into existence but this can lead to<br />

dangerous situations when road users from other cities didn’t reckon with these new<br />

rules in Münster. But more research is necessary to affirm this statement.<br />

The most respon<strong>den</strong>ts fo<strong>und</strong> out about traffic rule modifications from television,<br />

radio or newspaper. Education in these media is a good possibility to increase the<br />

awareness of the traffic regulations especially by old people. Also an early traffic<br />

education in basic schools could be helpful to sustain the regulation awareness of<br />

children. Children learn how to cycle in this age so this is the best time to learn also<br />

the bicycle traffic regulations. In Germany the acci<strong>den</strong>t number of cycling children<br />

between 10 and 15 years is disproportionately high. With ten years children have to<br />

use the road way but maybe the children are not well prepared to go on it.<br />

The driving school is another possibility to reach many road users. The lectures<br />

should include also bicycle traffic regulations when they have effects to car drivers.<br />

Some analysed traffic regulations should be changed:<br />

Bicycle paths should only be obligatory for cyclists when cycling on the road way is a<br />

high risk for the cyclists. This statement is consistent with the StVO, the German<br />

Road Traffic Regulations. But the most communities didn’t care about that and<br />

signposted bike paths as obligatory to use for cyclists even when they are too small<br />

or in a constructional bad condition. This behaviour can’t be tolerated by the federal<br />

government. If a separation of the cyclists is necessary and neither an adequate bike<br />

path nor a bicycle lane on the road way is possible, the speed should be reduced on<br />

30 km/h in the city. This has nearly no effects on the travelling time of car riders.<br />

It should also be permitted to bicyclists to cycle in a low speed over the pedestrian<br />

crossings but bicyclists should do this not in a way that surprises car drivers. Car<br />

drivers must stop when bicyclists want to cross the pedestrian crossing.<br />

To help the cyclists to overtake waiting cars on their right side at intersections, a part<br />

of the right lane should be marked visually as a bicycle lane. This bicycle lane can be<br />

crossed by cars but most of them stay left of it and leave space for cyclists.<br />

In pedestrian zones cyclists should be permitted to go faster than walking speed.<br />

The cycling speed should be chosen in depen<strong>den</strong>ce to the amount of pedestrians in<br />

the street. The communities have the possibility to limit the time when cycling is<br />

permitted for example outside of the business hours.<br />

An excellent bicycle infrastructure with direct and comfortable bike paths and good<br />

possibilities to cross main streets will lead to more bicyclists observing the traffic<br />

regulations.


Abkürzungsverzeichnis<br />

a.a.O. am angegebenen Ort<br />

Abb. Abbildung<br />

Abs. Absatz<br />

AG Amtsgericht<br />

Aufl. Auflage<br />

ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil Club<br />

ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club<br />

AvD Automobil Club von Deutschland<br />

BASt B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BFStrG B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz<br />

BMVBW B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

bzw. beziehungsweise<br />

ca. cirka<br />

d.h. das heißt<br />

e. F. eigenes Foto<br />

EAHV 93 Empfehlung <strong>für</strong> die Anlage von Hauptverkehrsstraßen, Ausgabe 1993<br />

ERA Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen, Ausgaben 1982, 1995 <strong>und</strong> 2006 (unveröffentlicht)<br />

et al. et altera (<strong>und</strong> andere)<br />

f. der, die, das folgende<br />

ff. die folgen<strong>den</strong><br />

FeVO Fahrerlaubnis Verordnung<br />

FGSV Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

km/h kilometres per hour (Kilometer pro St<strong>und</strong>e)<br />

m Meter<br />

MdB Mitglied des B<strong>und</strong>estages<br />

Nr. Nummer<br />

NRW Nordrhein Westfalen<br />

OLG Oberlandesgericht<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Pkt. Punkt<br />

R-FGÜ Richtlinie <strong>für</strong> die Anlage <strong>und</strong> Ausstattung von Fußgängerüberwegen<br />

Rfp. Radfahrprüfung<br />

Rn. Randnummer<br />

S. Seite<br />

s. siehe<br />

StVG Straßenverkehrsgesetz<br />

StVO Straßenverkehrsordnung<br />

StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

Tab. Tabelle<br />

Verf. Verfasser<br />

Verl. Verlag<br />

vgl. vergleiche<br />

VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung<br />

wiss. wissenschaftlich<br />

Z Zeichen (hier Verkehrszeichen, meist mit Nummer)<br />

z.B. zum Beispiel<br />

ZVS Zeitschrift <strong>für</strong> Verkehrssicherheit<br />

120


Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Ablaufschema der Diplomarbeit Seite 11<br />

Abb. 2: Die Verkehrsbegegnungen <strong>und</strong> ihre Indikatoren Seite 23<br />

Abb. 3: Radwege Anfang der 80er Jahre Seite 29<br />

Abb. 4: Radwege Anfang der 80er Jahre Seite 29<br />

Abb. 5: Verkehrszeichen <strong>für</strong> benutzungspflichtige Radwege Seite 38<br />

Abb. 6: Verortung der Beobachtungspunkte in Münster im Stadtplan Seite 54<br />

Abb. 7: Der Servatiikirchplatz von Osten Seite 55<br />

Abb. 8: Der Servatiikirchplatz von Sü<strong>den</strong> Seite 56<br />

Abb. 9: Luftbild vom Ludgeriplatz Seite 56<br />

Abb. 10: Fußgängerüberweg am Ludgeriplatz Seite 57<br />

Abb. 11: Fahrbahnquerschnitt der Nordstraße in Münster Seite 58<br />

Abb. 12: Fahrbahnquerschnitt der Hoyastraße in Münster Seite 59<br />

Abb. 13: Dieckstraße zwischen Beckhof- <strong>und</strong> Ostmarkstraße in Münster Seite 60<br />

Abb. 14: Darstellung der Beobachtungsorte in Darmstadt im Stadtplan Seite 61<br />

Abb. 15: Die Wilhelminenstraße in Darmstadt Seite 62<br />

Abb. 16: Wilhelminenstraße, Straßenquerschnitt Seite 63<br />

Abb. 17: Hinweisschild mit Regelerklärung in der Wilhelminenstraße Seite 63<br />

Abb. 18: Spuren eines Fußgängerüberwegs in der Julius-Reiber-Straße Seite 64<br />

Abb. 19: Radfahrerin <strong>und</strong> Kraftfahrzeug in der Pallaswiesenstraße Seite 65<br />

Abb. 20: Radfahrer weicht auf <strong>den</strong> Gehweg aus (Pallaswiesenstraße) Seite 65<br />

Abb. 21: Ehemaliger Radweg in der Dieburger Straße Seite 66<br />

Abb. 22: Moltkestraße mit dem breiten nicht benutzungspflichtigen Radweg Seite 66<br />

Abb. 23: Darstellung der Beobachtungsorte in Kaiserslautern im Stadtplan Seite 67<br />

Abb. 24: Der Guimaraes Platz in Kaiserslautern Seite 68<br />

Abb. 25: Fußgängerüberweg Ludwigstraße/ Martin-Luther-Straße Seite 69<br />

Abb. 26: Die Richard-Wagner-Straße in Kaiserslautern Seite 70<br />

Abb. 27: Nicht benutzungspflichtiger Radweg in der Wilhelmstraße Seite 71<br />

Abb. 28: Antwortverteilung zur Benutzungspflicht von Radwege Seite 81<br />

Abb. 29: Antwortverteilung zu Radfahrern an Fußgängerüberwegen Seite 82<br />

Abb. 30: Antwortverteilung ob Radfahrer rechts überholen dürfen Seite 83<br />

Abb. 31: Antwortverteilung Radfahrer in Fußgängerzonen Seite 84<br />

Abb. 32: Regelkenntnis in <strong>den</strong> drei Untersuchungsstädten Seite 85<br />

Abb. 33: Regelkenntnis aufgeschlüsselt nach Verkehrsteilnehmern Seite 86<br />

Abb. 34: Regelkenntnis mit <strong>und</strong> ohne Führerschein Seite 87<br />

Abb. 35: Regelkenntnis mit <strong>und</strong> ohne Radfahrprüfung Seite 88<br />

Abb. 36: Darstellung der Bezugsquellen <strong>für</strong> Regelneuerungen Seite 89<br />

Abb. 37: Anteil der Befragten je gebildeter Altersklasse Seite 90<br />

Abb. 38: Schmaler Radweg in der Wollbecker Straße in Münster Seite 102<br />

Abb. 39: Schmaler Radweg in der Bremer Straße in Münster Seite 102<br />

Abb. 40: Das Verkehrszeichen „fietspad“ in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> Seite 104<br />

Abb. 41: Österreichisches Verkehrszeichen <strong>für</strong> eine Radfahrerüberfahrt Seite 104<br />

Abb. 42: Radfahrerüberfahrt in Bruckhaufen (Österreich) Seite 104<br />

Abb. 43: Doppelzebrastreifen in Göttingen Seite 105<br />

Abb. 44: Doppelzebrastreifen mit <strong>den</strong> erkennbaren Wegebeziehungen Seite 105<br />

Abb. 45: Schilderkombination aus <strong>den</strong> Zeichen 205 <strong>und</strong> 350 Seite 106


Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Anzahl der Verkehrsunfälle mit verunglückten Radfahrern Seite 21<br />

Tabelle 2: Der Modal Split der Stadt Münster im Jahr 2001 Seite 49<br />

Tabelle 3: Modal Split der Darmstädterinnen im Jahr 2000 Seite 49<br />

Tabelle 4: Modal Split der Darmstädter im Jahr 2000 Seite 49<br />

Tabelle 5: Modal Split der Stadt Kaiserslautern im Jahr 1996 Seite 51<br />

Tabelle 6: Verschie<strong>den</strong>e Beobachtungsverfahren Seite 52<br />

Tabelle 7: Unterschiedliche Fragekategorien Seite 74


Quellenverzeichnis<br />

Alrutz, D; Fechtel, H.W.; Krause, J.: Dokumentation zur Sicherung des Fahrradverkehrs, BASt<br />

(Hrsg.), Reihe: Berichte der BASt, Unfall- <strong>und</strong> Sicherheitsforschung, Straßenverkehr Nr. 74,<br />

Wirtschaftsverlag NW, Verlag <strong>für</strong> Neue Wiss., Bremerhaven 1989<br />

Alrutz, D.; Bohle,W.; Willhaus, E.: Bewertung der Attraktivität von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen, BASt<br />

(Hrsg.), Reihe: Berichte der BASt, Mensch <strong>und</strong> Verkehr, Heft V 56, Wirtschaftsverlag NW,<br />

Verlag <strong>für</strong> Neue Wiss., Bremerhaven 1998<br />

Alrutz, D. et. al.: Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem <strong>Radverkehr</strong>,<br />

BASt (Hrsg.), Reihe: Berichte der BASt, Verkehrstechnik, Heft V83, Bergisch Gladbach 2001<br />

Bockelmann, P.: Einführung zum Straßenverkehrsrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag,<br />

München 1975<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr: Weniger Verkehrszeichen – bessere Beschilderung, Bergisch<br />

Gladbach 1990<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (Hrsg.): Programm <strong>für</strong> mehr Sicherheit<br />

im Straßenverkehr, Selbstverlag, Berlin 2001<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (Hrsg.): Nationaler <strong>Radverkehr</strong>splan<br />

2002-2012 FahrRad!, Selbstverlag, Berlin 2002<br />

Ellinghaus, D.; Welbers, M.: Vorschrift <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong>, IFAPLAN, Köln 1985<br />

Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Radfahrer – Jäger <strong>und</strong> Gejagte, IFAPLAN, Köln/Aachen,<br />

1993<br />

Ellinghaus, D.; Sei<strong>den</strong>stecher, K.; Steinbrecher, J.: Vergleich des Verkehrsordnungsrechts in<br />

Europa, BASt (Hrsg.), Mensch <strong>und</strong> Sicherheit, Heft M 69, Wirtschaftsverlag NW, Verlag <strong>für</strong><br />

neue Wiss., Bremerhaven 1997<br />

Ellinghaus, D. / Steinbrecher, J.: Verfall der Sitten – Eine Untersuchung über die Entwicklung<br />

der Verkehrsmoral der letzten Jahrzehnte, 25. Uniroyal Verkehrsuntersuchung, Köln / Hannover<br />

2000<br />

Feldkötter, M.: Das Fahrrad als städtisches Verkehrsmittel: Untersuchung zur Fahrradnutzung<br />

in Düsseldorf <strong>und</strong> Bonn, MetaGIS Verlag, Mannheim 2003<br />

FGSV – Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen <strong>und</strong> Verkehrswesen (Hrsg.): Empfehlung <strong>für</strong> Planung,<br />

Entwurf <strong>und</strong> Betrieb von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen – ERA 82, Köln 1982<br />

FGSV - Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen <strong>und</strong> Verkehrswesen (Hrsg.): Empfehlung <strong>für</strong> die<br />

Anlage von Hauptverkehrsstraßen, Köln 1993<br />

FGSV - Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen <strong>und</strong> Verkehrswesen (Hrsg.): Empfehlung <strong>für</strong> <strong>Radverkehr</strong>sanlagen,<br />

Köln 1995<br />

Harder, G. / Theine, W.: Führung des <strong>Radverkehr</strong>s im Innerortsbereich, Teil 2: Fußgängerzonen,<br />

BASt (Hrsg.), Reihe Berichte der BASt, Bereich Unfallforschung Nr. 93, Bergisch Gladbach<br />

1984


Hautzinger, H. et al.: Dunkelziffer bei Unfällen mit Personenschä<strong>den</strong>, BASt (Hrsg.), Reihe<br />

Berichte der BASt, Mensch <strong>und</strong> Sicherheit, Heft M 13, Wirtschaftsverlag NW, Verlag <strong>für</strong> neue<br />

Wiss., Bremerhaven 1993<br />

Henning, U / Schmitz, P. / Faludi, Q: „Maßnahmen zur Sicherung des innerörtlichen Fahrradverkehrs“,<br />

BASt (Hrsg.), Reihe Berichte der BASt, Bereich Unfallforschung Nr. 57, Köln 1981<br />

Hentschel, P.: Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, Beck Verlag, München 2001<br />

Hinte, K.: Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung des <strong>Radverkehr</strong>s in Bremen in:<br />

Verkehrskonzepte deutscher Städte, Deutscher Städtetag, Köln 1997<br />

Janiszewski, H.: Einführung in das Straßenverkehrsrecht, Deutscher Taschenbuch Verlag,<br />

München 2006<br />

Ketterer, W.: „Sicherheitsprobleme des <strong>Radverkehr</strong>s psychologisch betrachtet“ in: Forschungsberichte<br />

des psychologischen Instituts der Universität Freiburg im Breisgau Nr. 61,<br />

Freiburg 1990<br />

Kettler, D.: Recht <strong>für</strong> Radfahrer, BLV Verlag, München Wien Zürich 1998<br />

Klebesberger, D.: Verkehrspsychologie, Springer Verlag, Berlin Heidelberg 1982<br />

Könighaus, D.: „Die Fahrrad-Novelle <strong>und</strong> ihre Folgen <strong>für</strong> die <strong>Radverkehr</strong>splanung <strong>und</strong> die<br />

Verkehrsteilnehmer“, Kaiserslautern 2001<br />

Krampen, M.: Geschichte der Straßenverkehrzeichen, Stauffenburg Verlag, Tübingen 1988<br />

Kromrey, H.: Empirische Sozialforschung, 11. Auflage, Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft,<br />

Stuttgart 2006<br />

Kruker, V., Rauh, J.: Arbeitsmetho<strong>den</strong> der Humangeographie, Wissenschaftliche Buchgesellschaft,<br />

Darmstadt 2005<br />

Kuller, E. C. / Gersemann, D. / Ruwenstroth, G.: „Regelabweichendes <strong>Verhalten</strong> von Fahrradfahrern“,<br />

BASt (Hrsg.), Reihe Berichte der BASt, Bereich Unfallforschung Nr. 142, Bergisch<br />

Gladbach 1986<br />

Lang, E.; Arnold, K. (Hrsg.): Der Mensch im Straßenverkehr, Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart<br />

1993<br />

Leitschuh-Fecht, H.: Lust auf Stadt, , Haupt Verlag, Bern, Stuttgart, Wien 2002<br />

Monheim, H.: <strong>Radverkehr</strong> an Hauptverkehrsstraßen, Institut <strong>für</strong> Landes- <strong>und</strong> Stadtentwicklungsforschung<br />

des Landes NRW (Hrsg.), Düsseldorf 1992<br />

Ruwenstroth, G.: Führung des <strong>Radverkehr</strong>s im Innerortsbereich, Teil 5: Radwegtrassen, BASt<br />

(Hrsg.), Reihe Berichte der BASt, Bereich Unfallforschung, Band 106, Bergisch Gladbach<br />

1984<br />

Schnell, R.; Hill, P.B.; Esser, H.: Metho<strong>den</strong> der empirischen Sozialforschung, 7. Auflage, Ol<strong>den</strong>bourg<br />

Verlag, München, Wien 2005<br />

124


Stadtplanungsamt Münster (Hrsg.); Programm fahrradfre<strong>und</strong>liche Stadt Münster – <strong>Radverkehr</strong><br />

in Fußgängerzonen, Münster 1994<br />

Stadtverwaltung Kaiserslautern, Stadtplanungsamt (Hrsg.), Information zu Mobilität <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Kaiserslautern 2001<br />

Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Organisationsmanagement Statistik <strong>und</strong> Wahlen<br />

(Hrsg.), Statistischer Jahresbericht 2004, Kaiserslautern 2005<br />

Stier, W.: Empirische Forschungsmetho<strong>den</strong>, Springer Verlag, 2. Auflage, Berlin 1999<br />

Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J.: <strong>Radverkehr</strong> in der Praxis – Erfahrungen <strong>und</strong> Beispiele aus dem In- <strong>und</strong><br />

Ausland, BMVBW (Hrsg.), Wirtschaftsverl. NW, Verl. <strong>für</strong> Neue Wiss. , Bremerhaven, 2004<br />

Thiemann-Lin<strong>den</strong>, J., Miller, G., Gwiasda, P.: Fahrradverkehr in Deutschland <strong>und</strong> im Ausland,<br />

Stand von Theorie <strong>und</strong> Praxis, Ergebnisbericht, BMVBW (Hrsg.) Köln 2004<br />

Walprecht, D.: Fahrradverkehr in Städten <strong>und</strong> Gemein<strong>den</strong>, (Hrsg.), Carl Heymanns Verlag,<br />

Köln, Berlin, Bonn, München 1988<br />

Wolf, J. (Hrsg.) Fahrrad Stadt Verkehr- zum Internationalen Kongress "Fahrrad, Stadt, Verkehr"<br />

vom 2. u. 3. April 1987 in Frankfurt a. M., Darmstadt, 1987<br />

Zimolong, B.: Verkehrskonflikttechnik – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anwendungsbeispiele, BASt (Hrsg.),<br />

Reihe: Berichte der BASt, Unfall- <strong>und</strong> Sicherheitsforschung Straßenverkehr Nr. 35, Köln 1982<br />

Zeitschriften<br />

Angenendt, W.; Wilken,M.: „Gehwege mit Benutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Radfahrer“ in: Schriftenreihe<br />

Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik, Ausgabe 9/97, Seite 444 – 446<br />

Bracher, T.: „Radwegebau <strong>und</strong> Benutzungspflicht“ in: Straßenverkehrstechnik Ausgabe<br />

5/2004, Seite 227 – 232<br />

Draeger, W.: „Die StVO Novelle – Konsequenzen <strong>für</strong> die <strong>Radverkehr</strong>splanung“ in: Straßenverkehrstechnik,<br />

Ausgabe 12/97, Seite 581 – 596<br />

Echterhoff, W.: „Erziehungswissenschaftliche Perspektiven <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lebensbereich Straßenverkehr“<br />

in: ZVS 3/93, Seite 98 – 103<br />

Jacob, O.: „Ursachen der Nichtwirksamkeit von Verkehrsvorschriften“ in: ZVS, Ausgabe 3/84,<br />

Seite 100 – 102<br />

Robatsch, K.; Stratil-Sauer, G.: „Mehrzweckstreifen – <strong>Radverkehr</strong>sführung auf schmalen<br />

Fahrbahnen“ in: Internationales Verkehrswesen, Ausgabe 6/2002, Seite 277 – 282<br />

Spiegel-Dokumentation: Auto, Verkehr <strong>und</strong> Umwelt, Hamburg 1993, Seite 924<br />

Topp, H. H.: „Stadtverkehr im nächsten Jahrzehnt <strong>und</strong> die Chancen des Fahrrads“ in: Internationales<br />

Verkehrswesen, Ausgabe 5/2002, Seite 216 - 220<br />

Wirth, W.: „Die <strong>Radverkehr</strong>s-Novelle: Mehr Fragen als Antworten?“ In: Straßenverkehrstechnik,<br />

Ausgabe 3/98, Seite 142 – 146<br />

125


Rechtstexte<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004,<br />

Beck Texte, 37. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970, Stand 06. August 2005, Beck Texte,<br />

45. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2006<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), vom 22. Oktober<br />

1998, Zuletzt geändert am 01.05.2006, nach Bernd Sluka<br />

Statistische Daten<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Zweiradunfälle im Straßenverkehr 2004, Wiesba<strong>den</strong> 2006<br />

Statistisches B<strong>und</strong>esamt: Verkehrsunfälle 2005 – Fachserie 8, Reihe 7, Wiesba<strong>den</strong> 2006<br />

Internetquellen<br />

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club (ADFC), Pressemitteilung vom 29.06.2006<br />

URL: http://www.adfc.de/3131_1<br />

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club (ADFC), Fahrradklimatest Deutschland, Münster hat die<br />

Nase vorn!<br />

URL: http://www.adfc.de/2596_1<br />

Automobil Club Deutschland (AvD), Michael Schuhmacher als Vorbild <strong>für</strong> sicheres Fahren im<br />

Straßenverkehr<br />

URL: http://www.avd.de/index.php?id=292<br />

Bernd Sluka, Die VwV-StVO vom 22. Oktober 1998, Zuletzt geändert am 01.05.2006<br />

URL: http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/StVO-VwV.txt<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, ADFC Positionspapier zu Radfahrerfurten<br />

neben Fußgängerüberwegen, Gwiasda, P; Mothes, F; Ruthe, C. (Verf.),<br />

URL: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=1482<br />

Deutscher B<strong>und</strong>estag, Stenographisches Sitzungsprotokoll der 105. Sitzung des Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estags vom 29. April 2004<br />

URL: http://dip.b<strong>und</strong>estag.de/btp/15/15105.pdf<br />

Kaube - Verkehrsfachseminare<br />

URL: http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm<br />

Stadt Darmstadt, Darmstadt auf einen Klick<br />

URL: http://www.darmstadt.de/infos/da/index.html<br />

Stadt Darmstadt, Handlungskonzept des VEP Darmstadt<br />

URL: http://www.vep.darmstadt.de/handlungskonzept_rad.php<br />

126


Stadt Darmstadt, Zustandsanalyse <strong>für</strong> <strong>den</strong> VEP Darmstadt<br />

URL: http://www.vep.darmstadt.de/plaene/zustandsanalyse_bevoelkerung_4.php<br />

Stadt Darmstadt, Stadtplan von Darmstadt<br />

URL: http://www.darmstadt.de/freizeit/stadtplan/index.html<br />

Stadt Münster, Stadtplan von Münster<br />

URL: http://geo.stadt-muenster.de<br />

Stadt Kaiserslautern, <strong>Radverkehr</strong>splanung<br />

URL:<br />

http://www.kaiserslautern.de/leben_in_kl/verkehr_<strong>und</strong>_parken/radverkehrsplanung/index.ht<br />

ml?lang=de<br />

Stadt Kaiserslautern, Stadtplan von Kaiserslautern<br />

URL: http://www3.kaiserslautern.de/cityguide/html/de/1024x768.html<br />

Experteninterviews<br />

Dankmar Alrutz, Leiter der Arbeitsgruppe 2.5 „Anlagen des Fußgänger <strong>und</strong> <strong>Radverkehr</strong>s“ der<br />

Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (FGSV), Verkehrsplaner <strong>und</strong> Miteigentümer<br />

des Büros Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) in Hannover.<br />

Peter Gwiasda ist Mitwirkender des Arbeitskreises 2.5.1 „Aktuelle Themen des <strong>Radverkehr</strong>s“<br />

der FGSV, Verkehrsplaner <strong>und</strong> Gesellschafter des Planungsbüros VIA in Köln.<br />

Uwe Petry ist Inhaber des Planungsbüros VAR in Darmstadt <strong>und</strong> Leiter der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Verkehrssicherheit in Fußgängerzonen“ in Darmstadt.<br />

Interviews per Telefon oder E-Mail<br />

Burkhard Horn, Stadt- <strong>und</strong> Verkehrsplaner bei der Stadt Göttingen<br />

Theo Zeggers, Verkehrsbeauftragter des „Fietsersbond“, einer niederländischen Fahrradvereinigung.


128


Anhang<br />

Übersicht:<br />

Fragebogen zur Passantenbefragung<br />

Verkehrsbeobachtungsbögen<br />

Codeplan


130


<strong>Radverkehr</strong>sregeln - Kenntnis <strong>und</strong> <strong>Verhalten</strong><br />

von Verkehrsteilnehmern<br />

1. Welches Verkehrsmittel benutzen Sie täglich am häufigsten?<br />

Auto<br />

Bahn/ Bus<br />

Motorrad/ Mofa<br />

Fußgänger<br />

2. Wie häufig nutzen Sie das Fahrrad durchschnittlich pro Woche?<br />

Ich lese ihnen 4 Aussagen vor. Sagen sie mir bitte ob diese Aussagen <strong>Verkehrsregeln</strong><br />

sind oder nicht! Wenn sie es nicht wissen sagen sie dies ruhig.<br />

3.1 Radfahrer müssen immer <strong>den</strong> Radweg benutzen wenn einer vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Ja Nein<br />

Ich weiß es nicht<br />

a) Für wie sinnvoll halten Sie diese Verkehrsregel?<br />

Nennen Sie Gründe <strong>für</strong> ihre Antwort!<br />

b) Fahren Sie auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder auf der Straße?<br />

3.2 Radfahrer müssen absteigen <strong>und</strong> ihr Rad schieben, wenn sie einen Zebrastreifen<br />

überqueren möchten.<br />

a) Für wie sinnvoll halten Sie diese Verkehrsregel?<br />

Nennen Sie Gründe <strong>für</strong> ihre Antwort!<br />

b) Schieben Sie ihr Rad über <strong>den</strong> Zebrastreifen oder fahren Sie?<br />

131<br />

Fahrrad<br />

Ort:<br />

Datum:<br />

Uhrzeit<br />

Geschlecht:<br />

(fast) täglich 2-3 mal pro Woche mehrmals im Monat<br />

(fast) nie<br />

Ja Nein<br />

Ich weiß es nicht!


3.3 Wenn sich Autos vor einer Ampel stauen, dürfen Radfahrer rechts an <strong>den</strong> Autos<br />

vorbei bis zur Ampel vorfahren.<br />

Ja Nein<br />

Ich weiß es nicht<br />

a) Für wie sinnvoll halten Sie diese Verkehrsregel?<br />

Nennen Sie Gründe <strong>für</strong> ihre Antwort!<br />

b) Überholen Sie wartende Fahrzeuge rechts oder nicht?<br />

3.4 Bei dem Verkehrszeichen „Fußgängerzone Radfahrer frei“ dürfen Radfahrer in<br />

diesem Bereich nur Schritttempo fahren.<br />

Ja Nein Ich weiß es nicht<br />

a) Für wie sinnvoll halten Sie diese Verkehrsregel?<br />

Nennen Sie Gründe <strong>für</strong> ihre Antwort!<br />

b) Fahren Sie hier Schrittgeschwindigkeit oder schneller?<br />

4. Wo erhalten Sie Informationen über Neuerungen bei <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong>?<br />

Ja<br />

Tageszeitung<br />

7. Wo wohnen Sie?<br />

TV Nachrichten<br />

Fachzeitschriften<br />

(ADAC Zeitschrift)<br />

Nein<br />

8. Im welchem Jahr sind Sie geboren?<br />

Fre<strong>und</strong>e & Bekannte<br />

Internet<br />

sonstiges<br />

132<br />

Ja<br />

gar nicht<br />

Ich weiß es nicht.<br />

5. Besitzen Sie einen Führerschein? 6. Haben Sie in der Schule eine Radfahrprüfung absolviert?<br />

Nein


Beobachtungsprotokoll <strong>für</strong> Fußgängerzonen<br />

Uhrzeit Geschlecht<br />

~ Alter<br />

Schrittgeschw.<br />

oder schneller<br />

133<br />

Bemerkungen<br />

Ort:<br />

Straße:<br />

Datum:


Beobachtungsprotokoll <strong>für</strong> andere Radwege<br />

Uhrzeit Geschlecht<br />

~ Alter<br />

Andere Radweg<br />

oder<br />

Straße<br />

134<br />

Ort:<br />

Bemerkungen<br />

Straße:<br />

Datum:


Beobachtungsprotokoll <strong>für</strong> Zebrastreifen<br />

Uhrzeit Geschlecht<br />

~ Alter<br />

Absteigen oder<br />

Fahren<br />

135<br />

Bemerkungen<br />

Ort:<br />

Straße:<br />

Datum:


Beobachtungsprotokoll<br />

<strong>für</strong> rechts überholende Radfahrer<br />

Uhrzeit Geschlecht<br />

~ Alter<br />

Überholt oder<br />

wartet<br />

136<br />

Ort:<br />

Straße:<br />

Datum:<br />

Bemerkungen


Codeplan<br />

Spalte 1: Laufnummer<br />

Spalte 2: Geschlecht<br />

männlich = 1<br />

weiblich = 2<br />

Spalte 3: Verkehrsmittel<br />

Auto= 1<br />

Bahn/ Bus = 2<br />

Motorrad/Mofa = 3<br />

Fußgänger = 4<br />

Fahrrad = 5<br />

Sonstiges = 6<br />

Spalte 4: Häufigkeit der Nutzung des Fahrrads pro Woche<br />

(fast) täglich = 1<br />

2-3 mal pro Woche = 2<br />

mehrmals pro Woche = 3<br />

(fast) nie = 4<br />

Spalte 5: Radfahrer müssen immer <strong>den</strong> Radweg benutzen wenn einer vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Ja = f (<strong>für</strong> falsch)<br />

Nein = r (<strong>für</strong> richtig)<br />

ich weiß es nicht = w (<strong>für</strong> weiß es nicht)<br />

Spalte 6: Für wie sinnvoll halten Sie die Regel zur Benutzungspflicht von Radwegen?<br />

Sinnvoll = 1<br />

Nicht sinnvoll = 2<br />

Kommt darauf an = 3<br />

Keine Angabe = 4<br />

Spalte 7: Begründung (+ = sinnvoll, weil; - = nicht sinnvoll, weil)<br />

Wahlmöglichkeit der Radfahrer = 1 (+)<br />

Radwege reparieren = 2 (-)<br />

Benutzungspflicht ganz aufheben = 3 (-)<br />

Regel zu unbekannt = 4 (-)<br />

Fahrbahn ist zu gefährlich = 5 (-)<br />

Radfahrer behindern Kraftfahrer = 6 (-)<br />

Gefahr <strong>für</strong> Radfahrer auf dem kaputten Radweg = 7 (+)<br />

Regel zu kompliziert = 8 (-)<br />

Keine Verpflichtung zur Benutzung schlechter Radwege = 9 (+)<br />

137


Spalte 8: <strong>Verhalten</strong> der Verkehrsteilnehmer<br />

Radweg = 1<br />

Straße = 2<br />

Kommt drauf an = 3<br />

Keine Angaben = 4<br />

Nie in der Situation = 5<br />

Spalte 9: Radfahrer müssen absteigen <strong>und</strong> ihr Rad schieben, wenn sie einen Zebrastreifen<br />

überqueren möchten.<br />

Ja = r (<strong>für</strong> richtig)<br />

Nein = f (<strong>für</strong> falsch)<br />

ich weiß es nicht = w (<strong>für</strong> weiß es nicht)<br />

Spalte 10: Für wie sinnvoll halten sie die Regelung <strong>für</strong> Radfahrer an Zebrastreifen?<br />

Sinnvoll = 1<br />

Nicht sinnvoll = 2<br />

Kommt darauf an = 3<br />

Keine Angabe = 4<br />

Spalte 11: Begründung (+ = sinnvoll, weil; - = nicht sinnvoll, weil)<br />

Schutz der Fußgänger vor Radfahrern= 1 (+)<br />

Schutz der Radfahrern vor Kraftfahrzeugen = 2 (+)<br />

Reaktionszeit der Autofahrer = 3 (+)<br />

Sonstiges = 4<br />

Schieben deutliches Zeichen = 5 (+)<br />

Autofahrer sollten am Zebrastreifen auf Radfahrer achten = 6 (-)<br />

Regel nicht eindeutig, da Radfahrer wenn kein Fahrzeug kommt <strong>den</strong><br />

Fußgängerüberweg befahren dürfen = 7 (-)<br />

Spalte 12: <strong>Verhalten</strong> der Radfahrer am Zebrastreifen<br />

Schieben = 1<br />

Fahren = 2<br />

Kommt drauf an = 3<br />

Keine Angabe = 4<br />

Fahre nie Fahrrad = 5<br />

Komme nie an einem Zebrastreifen vorbei = 6<br />

Spalte 13: Wenn sich Autos vor einer Ampel stauen, dürfen Radfahrer rechts an <strong>den</strong><br />

Autos vorbei bis zur Ampel vorfahren.<br />

Ja = r (<strong>für</strong> richtig)<br />

Nein = f (<strong>für</strong> falsch)<br />

ich weiß es nicht = w (<strong>für</strong> weiß es nicht)<br />

Spalte 14: Wie sinnvoll halten sie es, dass das rechts Überholen <strong>für</strong> Radfahrer erlaubt<br />

ist?<br />

Sinnvoll = 1<br />

Nicht sinnvoll = 2<br />

Kommt darauf an = 3<br />

Keine Angabe = 4<br />

138


Spalte 15: Begründung (+ = sinnvoll, weil; - = nicht sinnvoll, weil)<br />

Kraftfahrer sehen Radfahrer nicht wenn diese überholen = 1 (-)<br />

Radfahrer behindern in der Warteschlange = 2 (+)<br />

Autofahrer müssen wieder überholen = 3 (-)<br />

Sonstiges = 4<br />

Aufgehende Autotüren = 5 (-)<br />

Zeitvorteil <strong>für</strong> die Radfahrer = 6 (+)<br />

die Radfahrer atmen ansonsten die Abgase der Autos ein = 7 (+)<br />

Vorne wer<strong>den</strong> Radfahrer besser gesehen = 8 (+)<br />

Keine Gefahr <strong>für</strong> Radfahrer = 9 (+)<br />

Spalte 16: Verkehrsverhalten der Radfahrer<br />

Rechts Überholen = 1<br />

Hinter <strong>den</strong> Kraftfahrzeugen warten = 2<br />

Keine Angabe = 3<br />

Noch diese Verkehrssituation gehabt = 4<br />

Überholen über <strong>den</strong> rechten Bürgersteig = 5<br />

überholt links = 6<br />

Spalte 17: Bei dem Verkehrszeichen „Fußgängerzone, Radfahrer frei“ dürfen Radfahrer<br />

in diesem Bereich nur Schritttempo fahren.<br />

Ja = r (<strong>für</strong> richtig)<br />

Nein = f (<strong>für</strong> falsch)<br />

ich weiß es nicht = w (<strong>für</strong> weiß es nicht)<br />

Spalte 18: Halten Sie Schritttempo <strong>für</strong> Radfahrer dann <strong>für</strong> sinnvoll?<br />

Sinnvoll = 1<br />

Nicht sinnvoll = 2<br />

Kommt darauf an = 3<br />

Keine Angabe = 4<br />

Spalte 19: Begründung (+ = sinnvoll, weil; - = nicht sinnvoll, weil)<br />

Rücksicht <strong>und</strong> Schutz der Fußgänger = 1 (+)<br />

Wenn viele Fußgänger unterwegs sind ja ansonsten nicht = 2 (-)<br />

Schiebene Radfahrer brauchen mehr Platz = 3 (+)<br />

Regel inkonsequent, ganz oder gar nicht = 4 (-)<br />

Kippgefahr des Radfahrer bei Schritttempo = 5 (-)<br />

Gleiches Recht <strong>für</strong> alle, deshalb Schritttempo = 6 (+)<br />

Schritttempo einfach zu kontrollieren = 7 (+)<br />

Radfahrer sollten nur schieben = 8 (-)<br />

Schaffung eines Bereiches <strong>für</strong> Radfahrer in der Fußgängerzone = 9 (-)<br />

Spalte 20: Verkehrsverhalten der Radfahrer<br />

Schritttempo = 1<br />

Schneller als Schritttempo = 2<br />

Schieben = 3<br />

Keine Angabe = 4<br />

Noch nie mit dem Fahrrad diese Verkehrssituation erlebt = 5<br />

139


Spalte 21: Wo erhalten Sie Informationen über Neuerungen bei <strong>den</strong> <strong>Verkehrsregeln</strong>?<br />

Tageszeitung = 1<br />

TV Nachrichten = 2<br />

Fachzeitschriften = 3<br />

Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bekannte = 4<br />

Internet = 5<br />

Sonstiges = 6<br />

Gar nicht = 7<br />

Ich weiß es nicht = 8<br />

Radio = 9<br />

Spalte 22: Besitzen Sie einen Führerschein?<br />

Ja = 1<br />

Nein = 2<br />

Spalte 23: Haben Sie in der Schule eine Radfahrprüfung absolviert?<br />

Ja = 1<br />

Nein = 2<br />

Spalte 24: Wo wohnen Sie?<br />

In der Befragungsstadt = 1<br />

Im Umland der Befragungsstadt = 2<br />

Andere Stadt = 3<br />

Spalte 25: Im welchem Jahr sind Sie geboren?<br />

Altersklassen<br />

1989 – 1996 = 1<br />

1981 – 1988 = 2<br />

1971 – 1980 = 3<br />

1961 – 1970 = 4<br />

1951 – 1960 = 5<br />

1941 – 1950 = 6<br />

1931 – 1940 = 7<br />

1921 – 1930 = 8<br />

1911 – 1920 = 9<br />

140

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