Brandenburgisches Ärzteblatt - Landesärztekammer Brandenburg
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Nach Redaktionsschluss<br />
Verhaltenes Lob für das Eckpunktepapier<br />
Am 21. Juli einigten sich Regierung und Opposition nach langen<br />
Verhandlungen auf ein gemeinsames Programm zur Modernisierung<br />
des Gesundheitssystems.<br />
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer,<br />
meinte in einer ersten Stellungnahme zu dem Eckpunkte-Papier:<br />
„Das Eckpunktepapier ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem<br />
Vorschlag des Ministeriums und der Koalition, da die durch Antipathie<br />
und Aggression geprägten Passagen gemildert oder gänzlich<br />
verworfen wurden. So ist das geplante staatliche Zentrum für<br />
Qualität jetzt ein Institut in selbstverwalteter Lösung. Auch der Kor-<br />
Gedanken zur Gesundheitspolitik<br />
Krankenversorgung nach Kassenlage<br />
Es kann eigentlich nur<br />
von Vorteil sein, wenn<br />
man andere für sich<br />
denken lässt. Das hat<br />
sich auch unsere<br />
Gesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt zu Herzen<br />
genommen. So<br />
liegen bisher drei<br />
Gutachterbände zur<br />
Reform des Gesundheitswesens<br />
vor, die<br />
abgeheftet wurden;<br />
die Rürup-Kommission<br />
hat laut nachgedacht,<br />
sie wurde „abgemeiert“.<br />
Frau Schmidt zog<br />
es bei soviel Papier dann doch vor, ihr eigenes<br />
Gesetz zur Gesundheitsreform zu basteln,<br />
das den unaussprechlichen Namen „Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz“<br />
trägt. Ziel<br />
des Gesetzes ist die Absenkung der Kassenbeiträge<br />
von derzeit über 14 auf 13 %.<br />
Dazu soll erst einmal das Krankengeld gestrichen<br />
werden bzw. die Absicherung für dieses<br />
Risiko sollen allein die Arbeitnehmer tragen.<br />
Ein Akt der Entsolidarisierung erster Güte,<br />
denn das Krankengeld ist eine der Kernleistungen<br />
unseres solidarischen Systems und<br />
deckt existentielle Risiken ab.<br />
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Versicherungsfremde Leistungen wie z.B. Mutterschaftsgeld<br />
sollen durch Steuern finanziert<br />
werden, wozu die Tabaksteuer erhöht werden<br />
soll. Ursprünglich war geplant, die Schachtel<br />
Zigaretten einen Euro teurer zu machen. Rauchen<br />
ist ja auch ungesund, und am besten<br />
sollten alle damit aufhören. Angesichts dieses<br />
Preisschocks werde besonders die Jugend<br />
vom Rauchen abgehalten, so Frau Schmidt.<br />
Diese lobenswerten Grundsätze wurden ein<br />
paar Tage später ad acta gelegt. Die Tabaksteuer<br />
wird jetzt nur noch in homöopathischen<br />
Dosen erhöht, weil Frau Schmidt befürchtet,<br />
dass der Raucher auf Schmuggelware ausweichen<br />
bzw. dem blauen Dunst gänzlich abschwören<br />
wird. Dies hat natürlich negative<br />
Folgen für den Fiskus – nach dem Motto:<br />
„Nichtrauchen gefährdet den Staatshaushalt“.<br />
Das Sterbegeld soll gänzlich entfallen. Beim<br />
üppigen Sterbegeld für Abgeordnete hingegen<br />
bleibt alles beim Alten. Es wird unter dem<br />
Begriff „Überbrückungsgeld“ getarnt und beträgt<br />
7009 €.<br />
Die Integration von ambulanter und stationärer<br />
Medizin ist ein Schritt in die richtige Richtung,<br />
denn die Patienten fordern zu Recht bei<br />
komplexen chronischen Erkrankungen die Behandlung<br />
und Betreuung „aus einer Hand“.<br />
Zurzeit stehen aber im wesentlichen die sekto-<br />
Gesundheitspolitik<br />
ruptionsbeauftragte hat einer sachlichen Diskussion wohl nicht<br />
standgehalten. Die Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
haben jetzt die Verpflichtung zur Kontrolle und auch die ärztliche<br />
Fortbildung ist ordentlich geregelt. Bei der integrierten Versorgung<br />
und den Behandlungszentren gibt es allerdings noch Klärungsbedarf,<br />
auch wenn sie schon wesentlich weniger auf Institutionalisierung<br />
ausgerichtet sind als vorher. Da wäre aber noch ein Tick an<br />
Nachbesserung möglich. Trotzdem ist der Fortschritt doch erheblich.<br />
Ob mit den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings der<br />
Beitragssatz auf 13 Prozent gesenkt werden kann, sehe ich nach<br />
wie vor sehr skeptisch.“<br />
Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />
ralen Budgets einer tatsächlichen Zusammenführung<br />
dieser beiden Bereiche im Wege.<br />
Daher ist deren Aufhebung grundlegende Voraussetzung<br />
für die Verzahnung von stationärer<br />
und ambulanter Behandlung. Bisher sind uns<br />
Ansätze, diese aufzuheben, nicht bekannt.<br />
Wir Krankenhausärzte wurden bereits mit<br />
dem Fallpauschalengesetz beglückt. Nicht<br />
nur, dass damit unsere Dokumentationsaufgaben<br />
nahezu verdoppelt wurden, man muss<br />
wohl auch davon ausgehen, dass ein nicht<br />
unerheblicher Teil der jetzt vorgehaltenen<br />
Krankenhausbetten gestrichen wird bzw.<br />
Krankenhausfusionen, Privatisierungstendenzen<br />
etc. forciert werden. Von dem Begriff<br />
„wohnortnaher Versorgung“ sollten sich dann<br />
bitte die Politiker verabschieden.<br />
Ende Juni 2003 wurde das Fallpauschalenänderungsgesetz<br />
im Bundesrat behandelt. Neben<br />
Budgeterhöhungen, die nicht oder unzureichend<br />
durch Fallpauschalen erfasst werden,<br />
fordert der Bundesrat den Gesetzgeber ultimativ<br />
auf, dafür Sorge zu tragen, dass die aus<br />
der EG-Arbeitszeitrichtlinie erwachsenen Kosten<br />
in der Vergütung der Krankenhäuser Niederschlag<br />
finden. Die zugesagten 200 Millionen<br />
€ decken diesen Bedarf nicht ab.<br />
Abschließend noch ein Lichtblick: Der AiP soll<br />
bereits 2004/2005 auslaufen, bisher war<br />
das Jahr 2009 vorgesehen.<br />
Dr. Wegwerth<br />
(Marburger Bund)<br />
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Methoden (B) 11.03.-14.03.2004 Evaluation (E) 21.10.-24.10.2004<br />
Moderation (C) 06.05.-09.05.2004 Fachgespräch 24.10.2004<br />
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<strong><strong>Brandenburg</strong>isches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 8/2003 13. Jahrgang<br />
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