Brandenburgisches Ärzteblatt - Landesärztekammer Brandenburg
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von Streitigkeiten, denen Schadensersatzansprüche<br />
von Patienten wegen vermeintlich<br />
oder tatsächlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung<br />
zugrunde liegen. Im Abrechnungsjahr<br />
2002 waren 335 Patientenanträge aus<br />
dem Land <strong>Brandenburg</strong> in der Schlichtungsstelle<br />
Hannover eingegangen. Bei der medizinischen<br />
Auswertung der begründeten Ansprüche<br />
durch die Schlichtungsstelle haben im<br />
Land <strong>Brandenburg</strong> die Fachgebiete Unfallchirurgie<br />
(15) und Allgemein- und Visceralchirurgie<br />
(13) den größten Anteil aufzuweisen,<br />
gefolgt von der Orthopädie (8) und der<br />
Frauenheilkunde (8). Eine differenzierte Übersicht<br />
über Schadensersatzansprüche nach<br />
ärztlichen Maßnahmen aus dem Land <strong>Brandenburg</strong>,<br />
Fehlern und aufgetretenen Schäden<br />
liegt dem Vorstand vor. Die Kosten für die Behandlung<br />
der Patientenanträge aus dem Land<br />
<strong>Brandenburg</strong> in der Norddeutschen Schlichtungsstelle<br />
Hannover trägt die LÄKB.<br />
Ethikkommission<br />
Die <strong>Landesärztekammer</strong> errichtete nach § 7<br />
des Heilberufsgesetzes eine Ethikkommission<br />
als unselbstständige Einrichtung durch Satzung.<br />
Die Ethikkommission der <strong>Landesärztekammer</strong><br />
prüft, ob Forschungsvorhaben im<br />
Land <strong>Brandenburg</strong> ethisch und rechtlich vertretbar<br />
sind und berät den antragstellenden<br />
Arzt. Grundlage der Prüfung sind klinische<br />
Studien mittels derer Wirkung und Sicherheit<br />
von Arzneimitteln und Medizinprodukten untersucht<br />
werden. Zu den ethisch-rechtlichen<br />
Fragen gehörten der Schutz des Patienten/<br />
Probanden und die damit zusammenhängenden<br />
Fragestellungen der Patienteninformation,<br />
der Patienteneinwilligung, der Patientenversicherung<br />
und der Abbruchbedingungen.<br />
Im Jahr 2002 waren 17 Studienunterlagen für<br />
ein Primärvotum, davon eine Anwendungsbeobachtung,<br />
zu beraten. Es erfolgte zu 6<br />
Studien eine Zustimmung ohne Zusatzbemerkungen,<br />
zu 9 Studien eine Zustimmung mit<br />
Zusätzen. Eine Studie erfuhr eine Ablehnung.<br />
Damit wurden 16 Studien mit Primärvotum<br />
beraten.<br />
Von den 156 eingereichten Unterlagen für ein<br />
Sekundärvotum waren drei Anwendungsbeobachtungen.<br />
Des Weiteren wurden 101<br />
ohne Zusätze und 49 mit Zusätzen verabschiedet.<br />
Drei Ablehnungen wurden ausgesprochen.<br />
Damit wurden 153 Studien mit Sekundärvotum<br />
beraten.<br />
Kommission Extrakorporale<br />
Befruchtung<br />
Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Kommission<br />
zur Beratung der Anträge auf Genehmigung<br />
zur Durchführung künstlicher Befruchtungen<br />
ist der § 121a SGB V. Zum März<br />
2002 konnte für das erste IvF-Zentrum des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong> die Genehmigung zur<br />
Durchführung künstlicher Befruchtungen erteilt<br />
werden. Die Kommission ist ein beratendes<br />
Gremium des Vorstandes, das die berufsrechtliche<br />
Entscheidung zu Fragen der<br />
künstlichen Befruchtung vorbereitet. Die Methoden<br />
der künstlichen Befruchtung sind in<br />
den Richtlinien zur Durchführung der In-vitro-<br />
Fertilisation beschrieben. Durch die Kommission<br />
wurde die Fassung der Richtlinien des<br />
MASGF über das Verfahren zur Genehmigung<br />
von Maßnahmen zur Durchführung<br />
künstlicher Befruchtungen vom Februar 2002<br />
beraten. In einer weiteren Sitzung erfolgte<br />
eine ausführliche Diskussion der Durchführungs-Voraussetzungen<br />
für Maßnahmen<br />
der künstlichen Befruchtung bei unverheirateten<br />
Paaren.<br />
Gemeinsame Lebendspendekommission<br />
Berlin/<strong>Brandenburg</strong><br />
Aufgrund des § 113 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes<br />
und des § 8 Abs. 3 Sätze<br />
2 und 4 des Transplantationsgesetzes vom<br />
5. November 1997 ordnete das MASGF<br />
an, dass bei der <strong>Landesärztekammer</strong> eine<br />
Kommission zur Erstellung gutachterlicher<br />
Stellungnahmen – als unselbstständige Einrichtung<br />
– zu errichten ist. Danach wurde<br />
die <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
1999 ermächtigt, eine Vereinbarung mit<br />
der Ärztekammer Berlin über die Bildung<br />
einer gemeinsamen Lebendspendekommission<br />
zu schließen. Die Kommission wird<br />
auf Antrag der Einrichtung tätig, in der das<br />
Organ entnommen werden soll. Sie hat<br />
ihren Sitz in der Ärztekammer Berlin. Vonseiten<br />
der <strong>Landesärztekammer</strong> wurden der<br />
erste stellvertretende Vorsitzende sowie<br />
zwei ärztliche Stellvertreter und ein stellvertretendes<br />
Mitglied berufen.<br />
Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass,<br />
wenn eine Person zu Lebzeiten einer anderen<br />
Person ein Organ spenden will, sie mit dieser<br />
eng verwandt sein oder ihr in „besonderer<br />
persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe<br />
stehen“ muss. Bei den Leberteilspenden sollen<br />
vor allem die lebensbedrohlichen Zustände<br />
des Empfängers durch die Spende abgewendet<br />
werden. Grundsätzlich hört die Kommission<br />
die Spender persönlich an. Bisher fanden<br />
sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Organspende<br />
nicht freiwillig erfolgte bzw. das<br />
Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens<br />
sein könnte.<br />
Die 12-köpfige Kommission wurde von den<br />
Vorständen der beiden beteiligten Ärztekammern<br />
auf fünf Jahre berufen. Sie besteht aus<br />
Ärzten, Personen mit der Befähigung zum<br />
Richteramt und Personen, die in psycholo-<br />
Kammerinformationen<br />
gischen Fragen erfahren sind. Im Jahre 2002<br />
traf sie sich zu 38 Sitzungen und 68 Beratungsgesprächen<br />
und beriet über 46 Nierenund<br />
22 Leberteilspenden.<br />
Qualitätssicherung in der Medizin<br />
Im Jahr 2002 wurde die Einführung der Zusatzbezeichnung<br />
„Ärztliches Qualitätsmanagement“<br />
durch die Kammerversammlung der<br />
<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Brandenburg</strong> beschlossen.<br />
„Ärztliche Qualitätssicherung gehört in die<br />
Hand der Ärzte“. Nach diesem Motto sind die<br />
Bestrebungen der <strong>Landesärztekammer</strong> darauf<br />
gerichtet, den Einfluss der Ärzteschaft bezüglich<br />
der Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
zu festigen und auszubauen.<br />
Auf eine Anregung des Ausschusses Qualitätssicherung<br />
wurde vom Vorstand der <strong>Landesärztekammer</strong><br />
beschlossen, Qualitätszirkel<br />
im nicht vertragsärztlichen Bereich zuzulassen.<br />
Die Bedingungen für diese Zirkel wurden<br />
vom Vorstand der Akademie für ärztliche<br />
Fortbildung in Richtlinien definiert. Dadurch<br />
steht nun allen Ärzten die Möglichkeit einer<br />
anerkannten, praxisbezogenen Fortbildung<br />
durch Qualitätszirkel zur Verfügung.<br />
Die LÄKB ist gemäß § 128 Heilberufsgesetz<br />
zuständig für die Qualitätssicherung der<br />
Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von<br />
Menschen und unterhält die entsprechende<br />
zuständige Stelle. Sie ist gemäß „Rahmenvertrag<br />
über die Durchführung externer<br />
Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären<br />
Versorgung im Land <strong>Brandenburg</strong>“<br />
Mitglied des dreiseitigen Vertrages (Kassen,<br />
Krankenhausgesellschaft, LÄKB).<br />
Allgemeine Fragen der Qualitätssicherung<br />
wurden in der LÄKB u. a. beraten in der:<br />
- Arbeitsgruppe QS in der betriebsärztlichen<br />
Betreuung, z.B.: Unterstützung des Qualitätssicherungssystems<br />
in der Arbeitsmedizin.<br />
- Arbeitsgruppe QS in der Rettungsmedizin,<br />
z.B.: Aufbau von Strukturen zur landesweiten<br />
Auswertung der einheitlichen Notfalleinsatzprotokolle.<br />
- Arbeitsgruppe QS in der Pathologie, z.B.:<br />
Mitarbeit bei der Erarbeitung von Richtlinien<br />
zur Qualitätssicherung von zytologischen<br />
Untersuchungen zur Vorsorge des Zervixkarzinoms.<br />
- Arbeitsgruppe QS akutes koronares Syndrom,<br />
z.B.: Mitarbeit bei der Vorbereitung<br />
zum KHK-Register.<br />
- Koordinierungsgruppe ärztliche Qualitätssicherung:<br />
gemeinsam mit KVBB<br />
- Kommission ambulantes Operieren: gemeinsam<br />
mit KVBB<br />
- Interdisziplinäre Beratergruppe Borreliose:<br />
Beurteilung epidemiologischer Daten für<br />
<strong>Brandenburg</strong> und Beratung der Ärzte.<br />
- Ärztliche Koordinierungsgruppe gegen<br />
Suchtgefahren, z.B.: Prüfen von Qualitäts-<br />
<strong><strong>Brandenburg</strong>isches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 8/2003 13. Jahrgang<br />
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