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Brandenburgisches Ärzteblatt - Landesärztekammer Brandenburg

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von Streitigkeiten, denen Schadensersatzansprüche<br />

von Patienten wegen vermeintlich<br />

oder tatsächlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung<br />

zugrunde liegen. Im Abrechnungsjahr<br />

2002 waren 335 Patientenanträge aus<br />

dem Land <strong>Brandenburg</strong> in der Schlichtungsstelle<br />

Hannover eingegangen. Bei der medizinischen<br />

Auswertung der begründeten Ansprüche<br />

durch die Schlichtungsstelle haben im<br />

Land <strong>Brandenburg</strong> die Fachgebiete Unfallchirurgie<br />

(15) und Allgemein- und Visceralchirurgie<br />

(13) den größten Anteil aufzuweisen,<br />

gefolgt von der Orthopädie (8) und der<br />

Frauenheilkunde (8). Eine differenzierte Übersicht<br />

über Schadensersatzansprüche nach<br />

ärztlichen Maßnahmen aus dem Land <strong>Brandenburg</strong>,<br />

Fehlern und aufgetretenen Schäden<br />

liegt dem Vorstand vor. Die Kosten für die Behandlung<br />

der Patientenanträge aus dem Land<br />

<strong>Brandenburg</strong> in der Norddeutschen Schlichtungsstelle<br />

Hannover trägt die LÄKB.<br />

Ethikkommission<br />

Die <strong>Landesärztekammer</strong> errichtete nach § 7<br />

des Heilberufsgesetzes eine Ethikkommission<br />

als unselbstständige Einrichtung durch Satzung.<br />

Die Ethikkommission der <strong>Landesärztekammer</strong><br />

prüft, ob Forschungsvorhaben im<br />

Land <strong>Brandenburg</strong> ethisch und rechtlich vertretbar<br />

sind und berät den antragstellenden<br />

Arzt. Grundlage der Prüfung sind klinische<br />

Studien mittels derer Wirkung und Sicherheit<br />

von Arzneimitteln und Medizinprodukten untersucht<br />

werden. Zu den ethisch-rechtlichen<br />

Fragen gehörten der Schutz des Patienten/<br />

Probanden und die damit zusammenhängenden<br />

Fragestellungen der Patienteninformation,<br />

der Patienteneinwilligung, der Patientenversicherung<br />

und der Abbruchbedingungen.<br />

Im Jahr 2002 waren 17 Studienunterlagen für<br />

ein Primärvotum, davon eine Anwendungsbeobachtung,<br />

zu beraten. Es erfolgte zu 6<br />

Studien eine Zustimmung ohne Zusatzbemerkungen,<br />

zu 9 Studien eine Zustimmung mit<br />

Zusätzen. Eine Studie erfuhr eine Ablehnung.<br />

Damit wurden 16 Studien mit Primärvotum<br />

beraten.<br />

Von den 156 eingereichten Unterlagen für ein<br />

Sekundärvotum waren drei Anwendungsbeobachtungen.<br />

Des Weiteren wurden 101<br />

ohne Zusätze und 49 mit Zusätzen verabschiedet.<br />

Drei Ablehnungen wurden ausgesprochen.<br />

Damit wurden 153 Studien mit Sekundärvotum<br />

beraten.<br />

Kommission Extrakorporale<br />

Befruchtung<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Kommission<br />

zur Beratung der Anträge auf Genehmigung<br />

zur Durchführung künstlicher Befruchtungen<br />

ist der § 121a SGB V. Zum März<br />

2002 konnte für das erste IvF-Zentrum des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong> die Genehmigung zur<br />

Durchführung künstlicher Befruchtungen erteilt<br />

werden. Die Kommission ist ein beratendes<br />

Gremium des Vorstandes, das die berufsrechtliche<br />

Entscheidung zu Fragen der<br />

künstlichen Befruchtung vorbereitet. Die Methoden<br />

der künstlichen Befruchtung sind in<br />

den Richtlinien zur Durchführung der In-vitro-<br />

Fertilisation beschrieben. Durch die Kommission<br />

wurde die Fassung der Richtlinien des<br />

MASGF über das Verfahren zur Genehmigung<br />

von Maßnahmen zur Durchführung<br />

künstlicher Befruchtungen vom Februar 2002<br />

beraten. In einer weiteren Sitzung erfolgte<br />

eine ausführliche Diskussion der Durchführungs-Voraussetzungen<br />

für Maßnahmen<br />

der künstlichen Befruchtung bei unverheirateten<br />

Paaren.<br />

Gemeinsame Lebendspendekommission<br />

Berlin/<strong>Brandenburg</strong><br />

Aufgrund des § 113 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes<br />

und des § 8 Abs. 3 Sätze<br />

2 und 4 des Transplantationsgesetzes vom<br />

5. November 1997 ordnete das MASGF<br />

an, dass bei der <strong>Landesärztekammer</strong> eine<br />

Kommission zur Erstellung gutachterlicher<br />

Stellungnahmen – als unselbstständige Einrichtung<br />

– zu errichten ist. Danach wurde<br />

die <strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

1999 ermächtigt, eine Vereinbarung mit<br />

der Ärztekammer Berlin über die Bildung<br />

einer gemeinsamen Lebendspendekommission<br />

zu schließen. Die Kommission wird<br />

auf Antrag der Einrichtung tätig, in der das<br />

Organ entnommen werden soll. Sie hat<br />

ihren Sitz in der Ärztekammer Berlin. Vonseiten<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> wurden der<br />

erste stellvertretende Vorsitzende sowie<br />

zwei ärztliche Stellvertreter und ein stellvertretendes<br />

Mitglied berufen.<br />

Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass,<br />

wenn eine Person zu Lebzeiten einer anderen<br />

Person ein Organ spenden will, sie mit dieser<br />

eng verwandt sein oder ihr in „besonderer<br />

persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe<br />

stehen“ muss. Bei den Leberteilspenden sollen<br />

vor allem die lebensbedrohlichen Zustände<br />

des Empfängers durch die Spende abgewendet<br />

werden. Grundsätzlich hört die Kommission<br />

die Spender persönlich an. Bisher fanden<br />

sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Organspende<br />

nicht freiwillig erfolgte bzw. das<br />

Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens<br />

sein könnte.<br />

Die 12-köpfige Kommission wurde von den<br />

Vorständen der beiden beteiligten Ärztekammern<br />

auf fünf Jahre berufen. Sie besteht aus<br />

Ärzten, Personen mit der Befähigung zum<br />

Richteramt und Personen, die in psycholo-<br />

Kammerinformationen<br />

gischen Fragen erfahren sind. Im Jahre 2002<br />

traf sie sich zu 38 Sitzungen und 68 Beratungsgesprächen<br />

und beriet über 46 Nierenund<br />

22 Leberteilspenden.<br />

Qualitätssicherung in der Medizin<br />

Im Jahr 2002 wurde die Einführung der Zusatzbezeichnung<br />

„Ärztliches Qualitätsmanagement“<br />

durch die Kammerversammlung der<br />

<strong>Landesärztekammer</strong> <strong>Brandenburg</strong> beschlossen.<br />

„Ärztliche Qualitätssicherung gehört in die<br />

Hand der Ärzte“. Nach diesem Motto sind die<br />

Bestrebungen der <strong>Landesärztekammer</strong> darauf<br />

gerichtet, den Einfluss der Ärzteschaft bezüglich<br />

der Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

zu festigen und auszubauen.<br />

Auf eine Anregung des Ausschusses Qualitätssicherung<br />

wurde vom Vorstand der <strong>Landesärztekammer</strong><br />

beschlossen, Qualitätszirkel<br />

im nicht vertragsärztlichen Bereich zuzulassen.<br />

Die Bedingungen für diese Zirkel wurden<br />

vom Vorstand der Akademie für ärztliche<br />

Fortbildung in Richtlinien definiert. Dadurch<br />

steht nun allen Ärzten die Möglichkeit einer<br />

anerkannten, praxisbezogenen Fortbildung<br />

durch Qualitätszirkel zur Verfügung.<br />

Die LÄKB ist gemäß § 128 Heilberufsgesetz<br />

zuständig für die Qualitätssicherung der<br />

Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von<br />

Menschen und unterhält die entsprechende<br />

zuständige Stelle. Sie ist gemäß „Rahmenvertrag<br />

über die Durchführung externer<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären<br />

Versorgung im Land <strong>Brandenburg</strong>“<br />

Mitglied des dreiseitigen Vertrages (Kassen,<br />

Krankenhausgesellschaft, LÄKB).<br />

Allgemeine Fragen der Qualitätssicherung<br />

wurden in der LÄKB u. a. beraten in der:<br />

- Arbeitsgruppe QS in der betriebsärztlichen<br />

Betreuung, z.B.: Unterstützung des Qualitätssicherungssystems<br />

in der Arbeitsmedizin.<br />

- Arbeitsgruppe QS in der Rettungsmedizin,<br />

z.B.: Aufbau von Strukturen zur landesweiten<br />

Auswertung der einheitlichen Notfalleinsatzprotokolle.<br />

- Arbeitsgruppe QS in der Pathologie, z.B.:<br />

Mitarbeit bei der Erarbeitung von Richtlinien<br />

zur Qualitätssicherung von zytologischen<br />

Untersuchungen zur Vorsorge des Zervixkarzinoms.<br />

- Arbeitsgruppe QS akutes koronares Syndrom,<br />

z.B.: Mitarbeit bei der Vorbereitung<br />

zum KHK-Register.<br />

- Koordinierungsgruppe ärztliche Qualitätssicherung:<br />

gemeinsam mit KVBB<br />

- Kommission ambulantes Operieren: gemeinsam<br />

mit KVBB<br />

- Interdisziplinäre Beratergruppe Borreliose:<br />

Beurteilung epidemiologischer Daten für<br />

<strong>Brandenburg</strong> und Beratung der Ärzte.<br />

- Ärztliche Koordinierungsgruppe gegen<br />

Suchtgefahren, z.B.: Prüfen von Qualitäts-<br />

<strong><strong>Brandenburg</strong>isches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 8/2003 13. Jahrgang<br />

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