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<strong>TOP</strong>-<strong>Partner</strong> NORRES:<br />

Logistik „on top“<br />

Lagerhaltung kostet den Handel Geld. Kein Lager zu halten<br />

kostet ihn Kompetenz. Zwei Nachteile als Alternative? Nein:<br />

Die Alternative heißt: alle Vorteile nutzen, alle Nachteile<br />

vermeiden. Eine solche Alternative steht am Stadthafen von<br />

Gelsenkirchen: das neue Logistikzentrum von NORRES.<br />

Service für den Handel<br />

Dipl.-Ing. Burkhard Mollen, Geschäftsführer<br />

NORRES Schlauchtechnik<br />

GmbH & Co. KG. „Logistik<br />

bei NORRES bedeutet kurze Wege<br />

und schnellen Informationsaustausch<br />

innerhalb der einzelnen Bereiche zum<br />

Nutzen unserer Kunden. Wir können<br />

jetzt noch schneller und effi zienter auf<br />

die Wünsche des Handels eingehen.“<br />

Mit dem Umzug von<br />

NORRES wurde nicht nur<br />

die Produktion deutlich<br />

erweitert. In den alten<br />

Fabrikhallen des neuen<br />

Werks entstand auch ein<br />

hochmodernes Zentrallager<br />

mit stark erweiterten<br />

Kapazitäten sowie<br />

einer effi zienteren Logistik.<br />

Auf 25.000 qm<br />

lagern rund 1 Mio. Meter<br />

Schlauch und rund 1<br />

Mio. Einzelteile. Eine<br />

Verdoppelung des alten<br />

Lagers, bei der NORRES-<br />

Geschäftsführer Burkhard<br />

Mollen keine neuen<br />

Rekorde im Blick hatte,<br />

sondern den Nutzen der<br />

<strong>Partner</strong> im Technischen<br />

Handel. „Rund 80 %<br />

unserer Spiralschlauchproduktion<br />

wird über<br />

den Handel abgewickelt,<br />

anders wäre die Distribution im Markt gar nicht machbar.“<br />

Andererseits hat die zunehmende Differenzierung im Spiralschlauchmarkt<br />

in Verbindung mit immer neuen Normen auch<br />

den Technischen Handel an ökonomische Grenzen geführt. Um<br />

die nötige Verfügbarkeit zu sichern, müsste er ein Lager unterhalten,<br />

das zu vernünftigen Konditionen kaum mehr fi nanzierbar<br />

Alles was Recht ist:<br />

Am Limit<br />

Darf ein Lieferant seinem Kunden einseitig<br />

ein „Lieferantenkreditlimit“<br />

setzen mit der Folge, dass der Kunde<br />

nicht mehr beliefert wird, wenn er<br />

das Limit überschreitet? Mit dieser<br />

Frage befasste sich jüngst das Oberlandgericht<br />

in München und lieferte<br />

damit Stoff für einen neuen<br />

Rechtsfall, den Rechtsanwalt<br />

Peter Henseler für Sie<br />

aufgearbeitet hat.<br />

Die Fakten<br />

Die TECHNO GmbH<br />

in München belieferte<br />

die Bau GmbH in Berlin<br />

ständig mit Profi len für<br />

bestimmte Projekte.<br />

Im Sommer 2008<br />

ging es um ein<br />

Bauvorhaben<br />

in Gauting bei<br />

wäre. Die Lösung: „Wir bieten dem Technischen Handel an, sein<br />

Lager zu führen, als hätte er es vor Ort. Mit allen Vorteilen, aber<br />

ohne Nachteile.“ Voraussetzung dafür ist die Verdoppelung der<br />

Lagerfl äche in Gelsenkirchen, dank derer die Kunden auf ein<br />

noch größeres Lager mit Standard- und Sonderprodukten zurückgreifen<br />

können, in Verbindung mit einer effi zienten Lagerlogistik,<br />

die einen 24 Stunden-Lieferservice garantiert. Was bis zum<br />

frühen Nachmittag bestellt wird, ist am anderen Tag da – egal<br />

ob in Gelsenkirchen-Buer oder in Wien. Erhält der Technische<br />

Händler Mustermann in Musterstadt eine Bestellung über einen<br />

bestimmten Schlauchtyp mit Länge X und Durchmesser Y, reicht<br />

ein Blick in den Katalog,<br />

um dem Endkunden eine<br />

verbindliche Auskunft zu<br />

geben. Was fett gedruckt<br />

ist, ist in Gelsenkirchen<br />

auf Lager.Was bis zum<br />

frühen Nachmittag bestellt<br />

wird, ist am andern Tag<br />

geliefert, in der Regel<br />

beim Technischen Händler,<br />

auf Wunsch auch<br />

direkt bei seinem Kunden.<br />

Vitalij Schreider, Leitung Logistik:<br />

„Unser neues Lager ist die Antwort<br />

auf zunehmende Wünsche im Technischen<br />

Handel, eigene Lagerkapazitäten<br />

zu reduzieren und das Working<br />

Capital zu verbessern. Neben dem<br />

kompletten Standardsortiment in<br />

erhöhten Mengen steht daher auch<br />

mehr Platz für die Bevorratung<br />

kundenspezifi scher Produkte zur<br />

Verfügung. So kann der Handel unser<br />

Lager als sein eigenes nutzen.“<br />

Kurze<br />

Wege und<br />

Prozesse<br />

Möglich macht dies ein<br />

ausgefeiltes Logistiksystem.<br />

Alle Paletten sind<br />

über einen Barcode identifi<br />

zierbar: Die Schläuche<br />

haben entsprechende<br />

Etiketten, und die Lagerplätze<br />

sind entsprechend<br />

markiert. Die Fehlerquote<br />

München, für das die Bau GmbH solche Profi le benötigte.<br />

TECHNO übersandte ihr am 15.7.2008 eine<br />

Auftragsbestätigung, die diese noch am selben Tage<br />

unterschrieben zurücksandte. Darin heißt es u.a.:<br />

„Zahlungsbedingungen: 14 Tage, 2 % Skonto.“ Die<br />

Bau GmbH rief einige Profi le für das Bauvorhaben<br />

Gauting ab, beglich aber die Rechnungen der TECHNO<br />

GmbH vom 5.8.2008 und 25.8.2008 jeweils erst am<br />

2.9.2008 bzw. am 17.9.2008, und das auch erst nach<br />

Mahnung und mittels Scheck.<br />

TECHNO setzte ihr daher am 10.9. 2009 ein „Lieferantenkreditlimit“<br />

in Höhe von 30.000 € und schrieb. „Wir weisen<br />

darauf hin, dass Lieferungen über diesen Betrag hinaus<br />

von uns erst dann ausgeführt werden, wenn durch rechtzeitigen<br />

Zahlungseingang das Kreditlimit nicht ausgeschöpft<br />

ist.“ Diese Drohung nahm die Bau GmbH zum Anlass,<br />

nichts mehr abzurufen, was wiederum TECHNO veranlasste,<br />

von dem Vertrag vom 15.7.2008 zurückzutreten<br />

und die restlichen Mengen am Markt zu verkaufen, dies<br />

allerdings mit einem Verlust von 90.628,06 €, den sie<br />

nach erfolglosen Mahnungen einklagte.<br />

Die Bau GmbH wehrte sich: Nicht TECHNO, sondern sie<br />

selbst sei berechtigt gewesen, vom Vertrag zurückzutreten;<br />

denn sie habe die Rechnungen innerhalb<br />

der gesetzlichen Fälligkeit von 30 Tagen<br />

nach Rechnungseingang bezahlt. Daher<br />

habe TECHNO kein Recht gehabt, ihr<br />

einseitig ein „Lieferantenkreditlimit“<br />

zu setzen.<br />

Die Rechtslage<br />

Wer hat hier Recht? Es geht um zwei<br />

Fragen. Erstens: Darf ein Händler<br />

seinem Kunden einseitig<br />

ein Kreditlimit setzen?<br />

wurde dadurch noch einmal nach unten reduziert. Basierend auf<br />

der ABC-Analyse wurde das Lager optimiert und in ABC-Lagerzonen<br />

eingeteilt, um einen schnelleren Zugriff zu ermöglichen.<br />

Minimal- und Maximal-Bestände werden computergestützt<br />

berechnet, und das System ordnet die chaotischen Lagerplätze<br />

automatisch nach Zugriffshäufi gkeit den Produkten zu, so dass<br />

immer die optimalen Mengen am optimalen Ort bevorratet werden.<br />

Logistikleiter Vitalij Schreider: „Mehr als 50% der Waren<br />

werden innerhalb von 24 Stunden zum Versand gebracht. Der<br />

Lagerumschlag hat sich so um mehr als 10% erhöht. Täglich<br />

verlassen ca. 1.000 Schläuche und 2.000 Kleinteile das Unternehmen.<br />

Auch die<br />

Ein- und Auslagerung<br />

sowie die<br />

Inventur werden<br />

effi zienter und<br />

schneller mit<br />

MDE (Mobile<br />

Datenerfassung)<br />

durchgeführt. All<br />

diese Abläufe sind<br />

in unser Qualitäts-<br />

Management<br />

(ISO 9001:2008<br />

zertifi ziert) aufgenommen.“<br />

Viel Platz für effi ziente Logistik.<br />

Die Vorteile für den Handel:<br />

• effi zientere Auftragsbearbeitung, kürzerer Durchlauf<br />

• Fehlerreduktion durch Barcodes und Scanner<br />

• Handel kann NORRES als externes Lager nutzen<br />

• geringere eigene Lagerkapazitäten notwendig<br />

• positive Auswirkung auf das Working Capital<br />

• optimierte Lagerabläufe durch größere Flächen<br />

und bessere Abbildung im ERP-System<br />

Antwort: ja; denn wenn<br />

schon das Gesetz (§ 321<br />

BGB) ihm erlaubt, bei<br />

erkennbar mangelnder<br />

Leistungsfähigkeit des<br />

Käufers Vorkasse zu fordern,<br />

dann darf er unter<br />

diesen Bedingungen auch<br />

ein „Limit“ setzen. Das<br />

gilt erst recht, wenn der<br />

Händler – wie in den<br />

<strong>VTH</strong>-Verkaufsbedingungen<br />

– sich in seinen<br />

AGB ein solches Recht<br />

ausdrücklich eingeräumt<br />

hat. Zweitens: Lagen<br />

die Voraussetzungen für<br />

das „Limit“ hier vor?<br />

Ja; denn die Bau GmbH Rechtsanwalt Peter Henseler<br />

befand sich in Zahlungsverzug.<br />

Die Zahlungsbedingung<br />

„14 Tage, 2 %<br />

Skonto“ ist eindeutig. Sie sagt, dass die Rechnung innerhalb<br />

von 14 Tagen zu begleichen ist und darauf 2 % Skonto<br />

abgezogen werden dürfen. Der Wortlaut lässt nicht die Auslegung<br />

zu, dass die Bau GmbH die Rechnungen auch innerhalb<br />

von 30 Tagen ohne Skonto begleichen durfte. Meinte<br />

jedenfalls das Oberlandesgericht München (Beschluss vom<br />

27.7.2009, Az. 7 U 3340/09).<br />

Tipp für die Praxis<br />

Nach § 321 BGB kann der zur Vorleistung verpfl ichtete<br />

Händler die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung<br />

der Gegenleistung oder von Sicherheitsleistung verweigern,<br />

„wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar<br />

wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch<br />

mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet<br />

wird.“ In solchen Fällen darf der Händler seinem<br />

Kunden auch ein einseitiges Kreditlimit setzen.<br />

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