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<strong>TOP</strong>-<strong>Partner</strong> NORRES:<br />
Logistik „on top“<br />
Lagerhaltung kostet den Handel Geld. Kein Lager zu halten<br />
kostet ihn Kompetenz. Zwei Nachteile als Alternative? Nein:<br />
Die Alternative heißt: alle Vorteile nutzen, alle Nachteile<br />
vermeiden. Eine solche Alternative steht am Stadthafen von<br />
Gelsenkirchen: das neue Logistikzentrum von NORRES.<br />
Service für den Handel<br />
Dipl.-Ing. Burkhard Mollen, Geschäftsführer<br />
NORRES Schlauchtechnik<br />
GmbH & Co. KG. „Logistik<br />
bei NORRES bedeutet kurze Wege<br />
und schnellen Informationsaustausch<br />
innerhalb der einzelnen Bereiche zum<br />
Nutzen unserer Kunden. Wir können<br />
jetzt noch schneller und effi zienter auf<br />
die Wünsche des Handels eingehen.“<br />
Mit dem Umzug von<br />
NORRES wurde nicht nur<br />
die Produktion deutlich<br />
erweitert. In den alten<br />
Fabrikhallen des neuen<br />
Werks entstand auch ein<br />
hochmodernes Zentrallager<br />
mit stark erweiterten<br />
Kapazitäten sowie<br />
einer effi zienteren Logistik.<br />
Auf 25.000 qm<br />
lagern rund 1 Mio. Meter<br />
Schlauch und rund 1<br />
Mio. Einzelteile. Eine<br />
Verdoppelung des alten<br />
Lagers, bei der NORRES-<br />
Geschäftsführer Burkhard<br />
Mollen keine neuen<br />
Rekorde im Blick hatte,<br />
sondern den Nutzen der<br />
<strong>Partner</strong> im Technischen<br />
Handel. „Rund 80 %<br />
unserer Spiralschlauchproduktion<br />
wird über<br />
den Handel abgewickelt,<br />
anders wäre die Distribution im Markt gar nicht machbar.“<br />
Andererseits hat die zunehmende Differenzierung im Spiralschlauchmarkt<br />
in Verbindung mit immer neuen Normen auch<br />
den Technischen Handel an ökonomische Grenzen geführt. Um<br />
die nötige Verfügbarkeit zu sichern, müsste er ein Lager unterhalten,<br />
das zu vernünftigen Konditionen kaum mehr fi nanzierbar<br />
Alles was Recht ist:<br />
Am Limit<br />
Darf ein Lieferant seinem Kunden einseitig<br />
ein „Lieferantenkreditlimit“<br />
setzen mit der Folge, dass der Kunde<br />
nicht mehr beliefert wird, wenn er<br />
das Limit überschreitet? Mit dieser<br />
Frage befasste sich jüngst das Oberlandgericht<br />
in München und lieferte<br />
damit Stoff für einen neuen<br />
Rechtsfall, den Rechtsanwalt<br />
Peter Henseler für Sie<br />
aufgearbeitet hat.<br />
Die Fakten<br />
Die TECHNO GmbH<br />
in München belieferte<br />
die Bau GmbH in Berlin<br />
ständig mit Profi len für<br />
bestimmte Projekte.<br />
Im Sommer 2008<br />
ging es um ein<br />
Bauvorhaben<br />
in Gauting bei<br />
wäre. Die Lösung: „Wir bieten dem Technischen Handel an, sein<br />
Lager zu führen, als hätte er es vor Ort. Mit allen Vorteilen, aber<br />
ohne Nachteile.“ Voraussetzung dafür ist die Verdoppelung der<br />
Lagerfl äche in Gelsenkirchen, dank derer die Kunden auf ein<br />
noch größeres Lager mit Standard- und Sonderprodukten zurückgreifen<br />
können, in Verbindung mit einer effi zienten Lagerlogistik,<br />
die einen 24 Stunden-Lieferservice garantiert. Was bis zum<br />
frühen Nachmittag bestellt wird, ist am anderen Tag da – egal<br />
ob in Gelsenkirchen-Buer oder in Wien. Erhält der Technische<br />
Händler Mustermann in Musterstadt eine Bestellung über einen<br />
bestimmten Schlauchtyp mit Länge X und Durchmesser Y, reicht<br />
ein Blick in den Katalog,<br />
um dem Endkunden eine<br />
verbindliche Auskunft zu<br />
geben. Was fett gedruckt<br />
ist, ist in Gelsenkirchen<br />
auf Lager.Was bis zum<br />
frühen Nachmittag bestellt<br />
wird, ist am andern Tag<br />
geliefert, in der Regel<br />
beim Technischen Händler,<br />
auf Wunsch auch<br />
direkt bei seinem Kunden.<br />
Vitalij Schreider, Leitung Logistik:<br />
„Unser neues Lager ist die Antwort<br />
auf zunehmende Wünsche im Technischen<br />
Handel, eigene Lagerkapazitäten<br />
zu reduzieren und das Working<br />
Capital zu verbessern. Neben dem<br />
kompletten Standardsortiment in<br />
erhöhten Mengen steht daher auch<br />
mehr Platz für die Bevorratung<br />
kundenspezifi scher Produkte zur<br />
Verfügung. So kann der Handel unser<br />
Lager als sein eigenes nutzen.“<br />
Kurze<br />
Wege und<br />
Prozesse<br />
Möglich macht dies ein<br />
ausgefeiltes Logistiksystem.<br />
Alle Paletten sind<br />
über einen Barcode identifi<br />
zierbar: Die Schläuche<br />
haben entsprechende<br />
Etiketten, und die Lagerplätze<br />
sind entsprechend<br />
markiert. Die Fehlerquote<br />
München, für das die Bau GmbH solche Profi le benötigte.<br />
TECHNO übersandte ihr am 15.7.2008 eine<br />
Auftragsbestätigung, die diese noch am selben Tage<br />
unterschrieben zurücksandte. Darin heißt es u.a.:<br />
„Zahlungsbedingungen: 14 Tage, 2 % Skonto.“ Die<br />
Bau GmbH rief einige Profi le für das Bauvorhaben<br />
Gauting ab, beglich aber die Rechnungen der TECHNO<br />
GmbH vom 5.8.2008 und 25.8.2008 jeweils erst am<br />
2.9.2008 bzw. am 17.9.2008, und das auch erst nach<br />
Mahnung und mittels Scheck.<br />
TECHNO setzte ihr daher am 10.9. 2009 ein „Lieferantenkreditlimit“<br />
in Höhe von 30.000 € und schrieb. „Wir weisen<br />
darauf hin, dass Lieferungen über diesen Betrag hinaus<br />
von uns erst dann ausgeführt werden, wenn durch rechtzeitigen<br />
Zahlungseingang das Kreditlimit nicht ausgeschöpft<br />
ist.“ Diese Drohung nahm die Bau GmbH zum Anlass,<br />
nichts mehr abzurufen, was wiederum TECHNO veranlasste,<br />
von dem Vertrag vom 15.7.2008 zurückzutreten<br />
und die restlichen Mengen am Markt zu verkaufen, dies<br />
allerdings mit einem Verlust von 90.628,06 €, den sie<br />
nach erfolglosen Mahnungen einklagte.<br />
Die Bau GmbH wehrte sich: Nicht TECHNO, sondern sie<br />
selbst sei berechtigt gewesen, vom Vertrag zurückzutreten;<br />
denn sie habe die Rechnungen innerhalb<br />
der gesetzlichen Fälligkeit von 30 Tagen<br />
nach Rechnungseingang bezahlt. Daher<br />
habe TECHNO kein Recht gehabt, ihr<br />
einseitig ein „Lieferantenkreditlimit“<br />
zu setzen.<br />
Die Rechtslage<br />
Wer hat hier Recht? Es geht um zwei<br />
Fragen. Erstens: Darf ein Händler<br />
seinem Kunden einseitig<br />
ein Kreditlimit setzen?<br />
wurde dadurch noch einmal nach unten reduziert. Basierend auf<br />
der ABC-Analyse wurde das Lager optimiert und in ABC-Lagerzonen<br />
eingeteilt, um einen schnelleren Zugriff zu ermöglichen.<br />
Minimal- und Maximal-Bestände werden computergestützt<br />
berechnet, und das System ordnet die chaotischen Lagerplätze<br />
automatisch nach Zugriffshäufi gkeit den Produkten zu, so dass<br />
immer die optimalen Mengen am optimalen Ort bevorratet werden.<br />
Logistikleiter Vitalij Schreider: „Mehr als 50% der Waren<br />
werden innerhalb von 24 Stunden zum Versand gebracht. Der<br />
Lagerumschlag hat sich so um mehr als 10% erhöht. Täglich<br />
verlassen ca. 1.000 Schläuche und 2.000 Kleinteile das Unternehmen.<br />
Auch die<br />
Ein- und Auslagerung<br />
sowie die<br />
Inventur werden<br />
effi zienter und<br />
schneller mit<br />
MDE (Mobile<br />
Datenerfassung)<br />
durchgeführt. All<br />
diese Abläufe sind<br />
in unser Qualitäts-<br />
Management<br />
(ISO 9001:2008<br />
zertifi ziert) aufgenommen.“<br />
Viel Platz für effi ziente Logistik.<br />
Die Vorteile für den Handel:<br />
• effi zientere Auftragsbearbeitung, kürzerer Durchlauf<br />
• Fehlerreduktion durch Barcodes und Scanner<br />
• Handel kann NORRES als externes Lager nutzen<br />
• geringere eigene Lagerkapazitäten notwendig<br />
• positive Auswirkung auf das Working Capital<br />
• optimierte Lagerabläufe durch größere Flächen<br />
und bessere Abbildung im ERP-System<br />
Antwort: ja; denn wenn<br />
schon das Gesetz (§ 321<br />
BGB) ihm erlaubt, bei<br />
erkennbar mangelnder<br />
Leistungsfähigkeit des<br />
Käufers Vorkasse zu fordern,<br />
dann darf er unter<br />
diesen Bedingungen auch<br />
ein „Limit“ setzen. Das<br />
gilt erst recht, wenn der<br />
Händler – wie in den<br />
<strong>VTH</strong>-Verkaufsbedingungen<br />
– sich in seinen<br />
AGB ein solches Recht<br />
ausdrücklich eingeräumt<br />
hat. Zweitens: Lagen<br />
die Voraussetzungen für<br />
das „Limit“ hier vor?<br />
Ja; denn die Bau GmbH Rechtsanwalt Peter Henseler<br />
befand sich in Zahlungsverzug.<br />
Die Zahlungsbedingung<br />
„14 Tage, 2 %<br />
Skonto“ ist eindeutig. Sie sagt, dass die Rechnung innerhalb<br />
von 14 Tagen zu begleichen ist und darauf 2 % Skonto<br />
abgezogen werden dürfen. Der Wortlaut lässt nicht die Auslegung<br />
zu, dass die Bau GmbH die Rechnungen auch innerhalb<br />
von 30 Tagen ohne Skonto begleichen durfte. Meinte<br />
jedenfalls das Oberlandesgericht München (Beschluss vom<br />
27.7.2009, Az. 7 U 3340/09).<br />
Tipp für die Praxis<br />
Nach § 321 BGB kann der zur Vorleistung verpfl ichtete<br />
Händler die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung<br />
der Gegenleistung oder von Sicherheitsleistung verweigern,<br />
„wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar<br />
wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch<br />
mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet<br />
wird.“ In solchen Fällen darf der Händler seinem<br />
Kunden auch ein einseitiges Kreditlimit setzen.<br />
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