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Work-Life-Balance - BTQ Kassel

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terungen erachtet. Dabei ist zu beachten, dass Weiterbildung, bisher<br />

überwiegend betriebsintern als Aufstiegsfortbildung angeboten oder als<br />

extern gesetzte Maßnahme der Umschulung eingesetzt, in Form von<br />

Bildungszeiten systematisch in die eigene Lebensplanung und den Lebenslauf<br />

eingebettet werden muss. Hier sind neue Wege der Verknüpfbarkeit<br />

von Erstausbildungen und Berufspraxis mit Kompetenzerweiterungen<br />

(u. a. über die Nutzung anderer Optionszeiten) zu schaffen, die durchaus<br />

auch, und über den Lebenslauf verteilt, neue Berufsfelder erschließen<br />

können. Weiterbildung darf nicht erst in Arbeitslosigkeit ansetzen, sondern<br />

muss präventiv verankert sein. Ziel ist es, Optionszeiten im normalen<br />

Lebenslauf sicherzustellen und nicht in Ausnahmeregelungen zu verharren.<br />

Zur Finanzierung von Erwerbskarrieren mit phasenweiser Erwerbsumfangreduzierung<br />

oder -unterbrechung, bzw. neuen Verknüpfungsformen<br />

von Arbeit und Rente liegt eine breite Debatte und eine Fülle von<br />

Ansätzen in der Fachliteratur vor (vgl. Langelüddeke/ Rabe/Thiede 1999;<br />

Krupp/Rolf 2005). Diese Ansätze gilt es bezüglich des Optionszeitenmodells<br />

neu zu sichten und weiterzuentwickeln.<br />

Genannt seien folgende Möglichkeiten:<br />

Die Finanzierung<br />

Die Finanzierung kann (a) durch Arbeitszeitkonten nach niederländischem<br />

Vorbild geschehen, durch spezifische Berufsverläufe mit sabbatical-<br />

Anteilen nach angloamerikanischem Vorbild, durch das Ansparen von Zeit<br />

per Überstunden, durch Freistellungsmodelle mit erweiterten Zeitspannen<br />

für Erwerbsarbeit über die Verrentungsmarke hinaus.<br />

Denkbar sind (b) Modelle, bei denen bereits erwirtschaftete Rentenpunkte<br />

schon vor dem Eintritt in den (endgültigen) Ruhestand genutzt und verbraucht<br />

werden können. Für Phasen der Optionszeiten könnten z. B. die<br />

bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenleistungen, die bisher<br />

geschlossen ab Verrentung fällig geworden wären, schon zwischen 35<br />

und 38 oder 40 und 43 Jahren genutzt werden.<br />

Sie könnten als endgültig verbraucht oder als wieder erwirtschaftbar<br />

durch Erwerbsarbeit über das Standard-Rentenalter hinaus gesetzt werden.<br />

Bei öffentlich finanzierten Systemen sollten die geschätzten Kosten/Nutzen<br />

(volkswirtschaftlich und privat) als relationale Größen mitbedacht<br />

und einbezogen werden, die entstehen,<br />

wenn Frauen mit Kind aus dem Erwerbsleben aussteigen zugunsten<br />

der Familie;<br />

wenn Männer mit Kind aus dem Erwerbsleben ausscheren<br />

zugunsten der Familie;<br />

wenn Kinder in Armut fallen;<br />

wenn Frauen und Männer auf Kinder verzichten;<br />

wenn „Care-Zeiten“ nicht mehr familiär bewältigbar sind.<br />

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