Work-Life-Balance - BTQ Kassel
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terungen erachtet. Dabei ist zu beachten, dass Weiterbildung, bisher<br />
überwiegend betriebsintern als Aufstiegsfortbildung angeboten oder als<br />
extern gesetzte Maßnahme der Umschulung eingesetzt, in Form von<br />
Bildungszeiten systematisch in die eigene Lebensplanung und den Lebenslauf<br />
eingebettet werden muss. Hier sind neue Wege der Verknüpfbarkeit<br />
von Erstausbildungen und Berufspraxis mit Kompetenzerweiterungen<br />
(u. a. über die Nutzung anderer Optionszeiten) zu schaffen, die durchaus<br />
auch, und über den Lebenslauf verteilt, neue Berufsfelder erschließen<br />
können. Weiterbildung darf nicht erst in Arbeitslosigkeit ansetzen, sondern<br />
muss präventiv verankert sein. Ziel ist es, Optionszeiten im normalen<br />
Lebenslauf sicherzustellen und nicht in Ausnahmeregelungen zu verharren.<br />
Zur Finanzierung von Erwerbskarrieren mit phasenweiser Erwerbsumfangreduzierung<br />
oder -unterbrechung, bzw. neuen Verknüpfungsformen<br />
von Arbeit und Rente liegt eine breite Debatte und eine Fülle von<br />
Ansätzen in der Fachliteratur vor (vgl. Langelüddeke/ Rabe/Thiede 1999;<br />
Krupp/Rolf 2005). Diese Ansätze gilt es bezüglich des Optionszeitenmodells<br />
neu zu sichten und weiterzuentwickeln.<br />
Genannt seien folgende Möglichkeiten:<br />
Die Finanzierung<br />
Die Finanzierung kann (a) durch Arbeitszeitkonten nach niederländischem<br />
Vorbild geschehen, durch spezifische Berufsverläufe mit sabbatical-<br />
Anteilen nach angloamerikanischem Vorbild, durch das Ansparen von Zeit<br />
per Überstunden, durch Freistellungsmodelle mit erweiterten Zeitspannen<br />
für Erwerbsarbeit über die Verrentungsmarke hinaus.<br />
Denkbar sind (b) Modelle, bei denen bereits erwirtschaftete Rentenpunkte<br />
schon vor dem Eintritt in den (endgültigen) Ruhestand genutzt und verbraucht<br />
werden können. Für Phasen der Optionszeiten könnten z. B. die<br />
bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenleistungen, die bisher<br />
geschlossen ab Verrentung fällig geworden wären, schon zwischen 35<br />
und 38 oder 40 und 43 Jahren genutzt werden.<br />
Sie könnten als endgültig verbraucht oder als wieder erwirtschaftbar<br />
durch Erwerbsarbeit über das Standard-Rentenalter hinaus gesetzt werden.<br />
Bei öffentlich finanzierten Systemen sollten die geschätzten Kosten/Nutzen<br />
(volkswirtschaftlich und privat) als relationale Größen mitbedacht<br />
und einbezogen werden, die entstehen,<br />
wenn Frauen mit Kind aus dem Erwerbsleben aussteigen zugunsten<br />
der Familie;<br />
wenn Männer mit Kind aus dem Erwerbsleben ausscheren<br />
zugunsten der Familie;<br />
wenn Kinder in Armut fallen;<br />
wenn Frauen und Männer auf Kinder verzichten;<br />
wenn „Care-Zeiten“ nicht mehr familiär bewältigbar sind.<br />
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