TRIMET-Chronologie Geschäftsjahr 2004/2005 - Trimet Aluminium AG
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Products und Recycling werden unfertige und fertige Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter<br />
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den<br />
direkt zurechenbaren Kosten auch die steuerlich einzubeziehenden Fertigungs- und Materialgemeinkosten<br />
sowie die Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Herstellungskostenkomponenten<br />
beinhalten die wahlweise ansetzbaren Aufwendungen für soziale Einrichtungen und<br />
freiwillige soziale Leistungen. Nicht einbezogen wurden die Aufwendungen für betriebliche<br />
Altersversorgung. In dem Geschäftsbereich Primary Products erfolgt die Bewertung der unfertigen<br />
und fertigen Erzeugnisse zudem unter Anwendung des Verbrauchsfolgeverfahrens LIFO.<br />
Die Bewertung der Erzeugnisse im Geschäftsbereich Automotive erfolgt retrograd vom Netto-<br />
Verkaufspreis unter Abzug von Abschlägen für Gewinn, Vertriebskosten und Zinsen, ausstehende<br />
Bearbeitungsaufwendungen und Ausschusskosten. Das Niederstwertprinzip wird<br />
beachtet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben,<br />
werden durch Abwertungen berücksichtigt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Bei<br />
Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene<br />
Wertabschläge vorgenommen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde wegen<br />
des allgemeinen Kreditrisikos sowie zur Abdeckung der Kosten aus der Inanspruchnahme von<br />
gewährten Zahlungszielen eine angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet. Langfristige<br />
Forderungen ohne Zinsanteil werden entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst.<br />
Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch nach dem steuerlichen<br />
Teilwertverfahren mit einem Rechnungszinssatz von 6% auf Basis der Heubeck’schen Sterbe-<br />
tafeln von 1998 bewertet.<br />
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewisse Verpflichtungen und werden mit den Beträgen der voraussichtlichen<br />
Inanspruchnahme passiviert.<br />
Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasst die<br />
Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter in der Freistellungsphase<br />
sowie die Aufstockungsleistungen. Diese Rückstellungen werden ratierlich ab dem Beginn der<br />
Beschäftigungsphase der Altersteilzeit angesammelt und mit dem Barwert bewertet.<br />
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