Energieland Brandenburg - MBA Programme der HWR Berlin
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Gesetzesinitiative zur Erdverkabelung im Bundesrat<br />
<strong>Brandenburg</strong> bringt Antrag zur Än<strong>der</strong>ung des Energiewirtschaftgesetzes ein<br />
Das Land <strong>Brandenburg</strong> hat einen Antrag zur Än<strong>der</strong>ung des Energiewirtschaftsgesetzes in den<br />
Bundesrat eingebracht. Damit will <strong>Brandenburg</strong> erreichen, dass <strong>der</strong> Vorrang <strong>der</strong> Erdverkabelung<br />
vor dem Freileitungsbau im 110-kV-Hochspannungsbereich im Energiewirtschaftsgesetz<br />
klar geregelt wird.<br />
Die entsprechende Gesetzesinitiative hat Wirtschafts- und Europaminister<br />
Ralf Christoffers am 31.7.2012 im Bundesratsplenum erläutert.<br />
„Ziel <strong>der</strong> Initiative ist es, den gesetzlichen Vorrang <strong>der</strong> Erdverkabelung<br />
im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die<br />
bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor,<br />
räumt aber alternativ dem Netzbetreiber gleichzeitig die Möglichkeit ein,<br />
die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen<br />
Interessen entgegenstehen. Diese Alternative sollte unserer Ansicht<br />
nach gestrichen werden. Wir wollen den umgekehrten Sachverhalt.<br />
Stromnetzbetreiber sollten grundsätzlich eine Erdverkabelung<br />
beantragen müssen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend<br />
gemacht werden, könnte eine Freileitung errichtet werden“, erklärte<br />
Minister Christoffers <strong>der</strong> Gesetzesinitiative.<br />
Minister Ralf Christoffers Die jetzt von <strong>Brandenburg</strong> vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
sei ein wichtiger Beitrag zum beschleunigten Ausbau<br />
<strong>der</strong> Netze, so Christoffers weiter. „Dazu hat <strong>der</strong> Bundesgesetzgeber mehrere gesetzliche Regelungen<br />
auf den Weg gebracht. Die Möglichkeit zur Erdverkabelung im 110-kV-Bereich ist ein wichtiger Beitrag,<br />
doch <strong>der</strong> Gesetzgeber hat sie nicht klar gefasst, so dass großer Auslegungsspielraum besteht.“<br />
Quelle: MWE <strong>Brandenburg</strong><br />
EU, Bund, Energierecht<br />
Wie teuer wird die Energiewende?<br />
Studienvergleich zeigt: Kostenschätzungen hängen wesentlich von Annahmen zur Preis‐<br />
entwicklung fossiler Energieträger ab<br />
Die aktuelle energiepolitische Diskussion kreist immer wie<strong>der</strong> um<br />
die Frage, wie teuer die Umstellung <strong>der</strong> Energieversorgung auf<br />
regenerative Quellen wird. Im Umlauf sind sehr unterschiedliche<br />
Einschätzungen, ob <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Erneuerbaren Energien ein<br />
volkswirtschaftlicher Gewinn o<strong>der</strong> eine Belastung wird. Die Bewertung<br />
hängt insbeson<strong>der</strong>e davon ab, wie die Kostenentwicklung<br />
<strong>der</strong> fossilen Energieversorgung prognostiziert wird. „Nur wer die zukünftigen Preise von<br />
Öl, Gas und Kohle nicht unterschätzt, kann den ökonomischen Nutzen <strong>der</strong> Erneuerbaren Energien<br />
richtig beurteilen“, sagt Philipp Vohrer, Geschäftsführer <strong>der</strong> Agentur für Erneuerbare<br />
Energien.<br />
Die heutige Energieversorgung basiert zum Großteil auf dem Einsatz <strong>der</strong> fossilen Rohstoffe Kohle, Öl<br />
und Erdgas. Die Bundesregierung hat das Ziel, das Versorgungssystem bis 2050 zu mindestens 60<br />
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<strong>Energieland</strong> <strong>Brandenburg</strong> im Internet: www.mwe.brandenburg.de | www.eti-brandenburg.de | www.zab-energie.de