01.11.2015 Aufrufe

Vertriebserfolg

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! Mitte Januar hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Umsetzung der IDD in nationales Recht verabschiedet. Was beinhaltet die IDD an Regulierung für den Vertrieb und Makler? Wie werden die Änderungen auf den Markt wirken? So sieht die IDD beispielsweise vor, die Vergütung des Maklers auf Zahlungen durch den Versicherer einzugrenzen. Honorare oder die Vermittlung von Nettotarifen sind, jenseits einiger spezieller Ausnahmen, dem Versicherungsmakler künftig vorenthalten. Auch steht die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen weiterhin im Raum. „Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“ so AfW Vorstand Frank Rottenbacher. Der Beschluss im Bundesrat dazu ist für Anfang Juli des Jahres geplant. Der Vertrieb ist im Wandel, aber auf eine persönliche Beratung wollen Kunden auch künftig nicht verzichten. Die Erfahrung mit neuen Beratungsformen hat sich in den letzten vier Jahren nur geringfügig erhöht, so das Fazit einer aktuellen Studie von Yougov. Dennoch macht die Digitalisierung auch vor der Welt der Makler nicht halt. Wie digitale Helfer in Form von Apps, Clouds, Schnittstellen und Programmen die Arbeit von Vermittlern und Maklern deutlich verbessern können? Wie die Zukunftsaussichten für Berater sind, welche Trends sich abzeichnen? Welche neuen Produkte und Dienstleistungen das eigene Angebotsportfolio bereichern und zu mehr Vertriebserfolg führen können? Die Antworten dazu und viele weitere interessante Themen finden Sie in dieser Ausgabe.

Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater!
Mitte Januar hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Umsetzung der IDD in nationales Recht verabschiedet. Was beinhaltet die IDD an Regulierung für den Vertrieb und Makler? Wie werden die Änderungen auf den Markt wirken? So sieht die IDD beispielsweise vor, die Vergütung des Maklers auf Zahlungen durch den Versicherer einzugrenzen. Honorare oder die Vermittlung von
Nettotarifen sind, jenseits einiger spezieller Ausnahmen, dem Versicherungsmakler künftig vorenthalten. Auch steht die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmakler und
Versicherungsunternehmen weiterhin im Raum. „Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“ so AfW Vorstand Frank Rottenbacher. Der Beschluss im Bundesrat dazu ist für Anfang Juli des Jahres geplant.
Der Vertrieb ist im Wandel, aber auf eine persönliche Beratung wollen Kunden auch künftig nicht verzichten. Die Erfahrung mit neuen Beratungsformen hat sich in den letzten vier Jahren nur geringfügig erhöht, so das Fazit einer aktuellen Studie von Yougov. Dennoch macht die Digitalisierung
auch vor der Welt der Makler nicht halt. Wie digitale Helfer in Form von Apps, Clouds, Schnittstellen und Programmen die Arbeit von Vermittlern und Maklern deutlich verbessern können? Wie die Zukunftsaussichten für Berater sind, welche Trends sich abzeichnen? Welche neuen Produkte und
Dienstleistungen das eigene Angebotsportfolio bereichern und zu mehr Vertriebserfolg führen können? Die Antworten dazu und viele weitere interessante Themen finden Sie in dieser Ausgabe.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Vertriebserfolg</strong> 2017 |<br />

RECHT<br />

Kabinettsentwurf<br />

zur IDD-Umsetzung:<br />

BVK erreicht Verbesserungen für<br />

Makler<br />

DDer Bundesverband Deutscher<br />

Versicherungskaufleute (BVK)<br />

sieht sich in seiner Stellungnahme<br />

zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie<br />

IDD<br />

(Insurance Distribution Directive)<br />

durch den verabschiedeten Gesetzesentwurf<br />

des Bundeskabinetts<br />

in wichtigen Teilen bestätigt.<br />

Zentrale BVK-Forderungen<br />

zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums,<br />

wie<br />

z.B. das Provisionsabgabeverbot,<br />

die Verankerung der Provision /<br />

Courtage als Leitvergütung, die<br />

Bestätigung der Transparenzvorschriften<br />

sowie die Ausweitung<br />

des Anwendungsbereichs auf den<br />

Internetvertrieb wurden dabei<br />

bekräftigt. Damit ist ein bedeutendes<br />

Etappenziel erreicht. „Darüber<br />

hinaus hat<br />

die Bundesregierung<br />

weitere<br />

wichtige Teile<br />

unserer Anregungen<br />

aufgenommen“,<br />

kommentiert<br />

BVK-Präsident<br />

Michael H. Heinz<br />

den Regierungsentwurf.<br />

„Insbesondere<br />

begrüßen<br />

wir als größter<br />

Maklerverband<br />

Deutschlands, dass Versicherungsmakler<br />

im gewerblichen<br />

Bereich weiterhin nettotarifierte<br />

Versicherungsprodukte gegen<br />

Honorar vermitteln dürfen. Damit<br />

werden ihnen in diesem Bereich<br />

nach wie vor flexible Vergütungsformen<br />

offenstehen. Das war bisher<br />

ein strittiger Punkt und wurde<br />

jetzt von der Bundesregierung<br />

korrigiert.“<br />

Das Bundeskabinett hat auch in<br />

der Gesetzesbegründung klargestellt,<br />

dass es keinen weiteren<br />

Bedarf zur Beratung seitens der<br />

Versicherungsunternehmen geben<br />

soll, sofern Makler bereits<br />

beraten haben. Das begrüßt der<br />

BVK ebenfalls ausdrücklich, fordert<br />

aber weiterhin, dass dieser<br />

Gedanke auch im Gesetzeswortlaut<br />

seinen Niederschlag findet.<br />

Schließlich steht der Versicherungsmakler<br />

im Lager des Kunden<br />

und erfüllt damit vollumfängliche<br />

Beratungs- und Dokumentationspflichten,<br />

die nicht noch einmal<br />

durch Unternehmen geleistet werden<br />

müssen. „Wir freuen uns darüber<br />

hinaus, dass der Status der<br />

Mehrfachvertreter jetzt ebenfalls<br />

geklärt ist“, informiert Michael H.<br />

Heinz. „Demnach könnten diese<br />

wie bisher für mehrere Versicherungsunternehmen<br />

Verträge vermitteln.“<br />

Auch die indirekte Vergütung<br />

von sogenannten echten<br />

Untervermittlern, die einen Vertrag<br />

mit ihrem (Ober)-Versicherungsvermittler<br />

haben, wäre nach<br />

dem Kabinettsbeschluss zulässig.<br />

Diese Forderung wurde ebenfalls<br />

durch den BVK gegenüber dem<br />

Gesetzgeber formuliert.<br />

Dennoch gibt es nach Ansicht des<br />

BVK im Bereich der geplanten<br />

Regelungen zur Abgrenzung von<br />

Versicherungsvermittlern und<br />

-beratern noch einen Bedarf an<br />

Nachjustierung, auch vor dem<br />

Hintergrund<br />

der BGH-<br />

Rechtsprechung<br />

zur Vermittlung<br />

von<br />

Nettopolicen.<br />

Ebenso fordert<br />

der BVK<br />

nach wie vor<br />

die gleichen<br />

Stornohaftungsregeln<br />

für Versicherungsberater,<br />

wie sie für<br />

Versicherungsvermittler<br />

gelten. Hier wird sich<br />

der BVK im kommenden parlamentarischen<br />

Verfahren weiterhin<br />

intensiv einbringen.<br />

Autor: www.bvk.de<br />

Quelle: © Kurhan-Fotolia.com<br />

72 FinanzBusinessMagazin.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!