Soroptimist Österreich - Journal 04-2015
Sharing is caring - Wer teilt nimmt Anteil
Sharing is caring - Wer teilt nimmt Anteil
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Generalversammlung und Delegierte<br />
(Ilona Hagmann, TK Statuten SI Österr.<br />
Union)<br />
Am 12. und 13. März 2016 findet<br />
die nächste Generalversammlung der<br />
Union in Wels statt. Die Generalversammlung<br />
ist das höchste Organ in<br />
der Union. Sie ist die Versammlung<br />
seiner Mitglieder und tritt einmal pro<br />
Jahr zusammen, um die dem Organ<br />
„Generalversammlung“ gesetzlich<br />
bzw. statutengemäß exakt zugeordneten<br />
Kompetenzen wahrzunehmen.<br />
Dabei steht der Berichtspflicht des<br />
Vorstandes ein Informationsrecht<br />
der Mitglieder gegenüber. Die GV<br />
nimmt etwa den Rechenschaftsbericht<br />
und weitere Berichte des Vorstandes<br />
zur Kenntnis, beschließt das Budget<br />
für das folgende Clubjahr und führt<br />
Wahlen (im Konkreten für die Funktionsperiode<br />
des Unionsvorstandes<br />
2016-2018) durch. SI Öst. Union ist<br />
in seiner Rechtsform ein Verein, dessen<br />
Mitglieder die österreichischen<br />
<strong>Soroptimist</strong>-Clubs sind. Die GV von<br />
SI Öst. Union ist daher eine Delegiertenversammlung.<br />
Jeder Club ist mit<br />
zwei Delegierten bei der GV der Union<br />
vertreten, es werden insgesamt 110<br />
Delegierte erwartet. In diesem Zusammenhang<br />
ist darauf hinzuweisen, dass<br />
die Juvenilia-Clubs nicht Mitglieder<br />
von SI Öst. Union sind. Sie haben daher<br />
kein Stimmrecht in der GV. Präsi-<br />
dentinnen und Delegierte der österreichischen<br />
Juvenilia-Clubs sind - ebenso<br />
wie Clubpräsidentinnen – einzuladen<br />
und sind nach Maßgabe der räumlichen<br />
Gegebenheiten teilnahme- aber<br />
nicht stimmberechtigt. Sowohl die<br />
Vorbereitung und die Einladung zur<br />
GV als auch ihre Durchführung unterliegen<br />
strengen Formvorschriften,<br />
die zum Teil durch das Vereinsgesetz<br />
vorgegeben sind, sich zum Teil aber<br />
auch aus den Statuten ergeben. Diese<br />
Formstrenge ist zweifellos nötig, um<br />
die erforderlichen Entscheidungen<br />
rasch und geordnet treffen und Beschlüsse<br />
rechtsgültig fassen zu können.<br />
Eine besondere Verantwortung<br />
tragen dabei die Delegierten (bzw. an<br />
deren Stelle tretende Ersatzdelegierte).<br />
Eine Zusammenfassung der entsprechenden<br />
Regelungen in Statuten und<br />
Geschäftsordnung zeigt folgendes<br />
Bild: Die Delegierten sind von ihren<br />
Clubs gewählt worden und vertreten in<br />
der GV die Auffassung des Clubs. Sie<br />
entscheiden jedoch in eigener Verantwortung,<br />
wenn neue Gesichtspunkte<br />
auftreten. Nur die Delegierten (oder<br />
Ersatzdelegierten) haben Teilnahmeund<br />
Stimmrecht. Ersatzdelegierte benötigen<br />
keine Bevollmächtigung, weil<br />
sie von ihren Clubs in diese Funktion<br />
gewählt worden sind. Ist ein Club nur<br />
durch eine Delegierte vertreten, so<br />
Besondere Ausbildungsveranstaltung<br />
hat er auch nur eine Stimme. Auch<br />
die Stimmenübertragung auf andere<br />
Clubmitglieder oder Delegierte anderer<br />
Clubs ist unzulässig. Zu beachten<br />
ist auch die Kollision im Fall der Wahl<br />
einer amtierenden Delegierten in den<br />
engeren Unionsvorstand. Sie kann<br />
mit Beginn ihrer Amtszeit in der Union<br />
nicht mehr Delegierte ihres Clubs<br />
sein. Viele Vorschriften gilt es also im<br />
Zusammenhang mit der erfolgreichen<br />
Abwicklung einer Generalversammlung<br />
zu beachten. Vielleicht kann<br />
durch diesen Beitrag das Verständnis<br />
etwa für die notwendige Registrierung<br />
der Delegierten oder die Beachtung<br />
der Sitzordnung während der GV geweckt<br />
werden. Ein besonderer Aspekt<br />
der GV ist jedoch das Bewusstsein,<br />
den Grundgedanken der Vereinsdemokratie<br />
zu wahren, und in diesem<br />
Sinne und im Sinne von SI die damit<br />
verbundenen Rechte und Pflichten<br />
wahrzunehmen.<br />
Zur Ausbildungsveranstaltung „Allergeninformationsverordnung“<br />
haben<br />
sich am 17. Oktober <strong>2015</strong> in St. Pölten<br />
neun Clubschwestern aus 6 Clubs getroffen.<br />
Die für die Allergenkennzeichnung<br />
wesentlichen Inhalte wurden von der<br />
Vorsitzenden des TK Statuten, Ilona<br />
Hagmann, in Theorie und Praxis anschaulich<br />
vermittelt. Die absolvierten<br />
Schulungsmaßnahmen entsprechen<br />
den Vorgaben der Leitlinie für die<br />
Personalschulung über die Allergeninformation.<br />
Da wir bei den Clubs oftmals<br />
Imbisse anbieten, sollten wir auch<br />
über die neuen Vorschriften betreffend<br />
die Lebensmittelkennzeichnung gut<br />
Bescheid wissen und bei allen angebotenen<br />
Speisen die Inhaltsstoffe angeben<br />
können. Die Teilnehmerinnen<br />
sind dafür bestens gerüstet, damit die<br />
Clubs die rechtmäßige Vorgangsweise<br />
im Zusammenhang mit den einschlägigen<br />
lebensmittelrechtlichen Vorschriften<br />
die erforderliche Verantwortung<br />
übernehmen.<br />
26