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Soroptimist Österreich - Journal 04-2015

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Generalversammlung und Delegierte<br />

(Ilona Hagmann, TK Statuten SI Österr.<br />

Union)<br />

Am 12. und 13. März 2016 findet<br />

die nächste Generalversammlung der<br />

Union in Wels statt. Die Generalversammlung<br />

ist das höchste Organ in<br />

der Union. Sie ist die Versammlung<br />

seiner Mitglieder und tritt einmal pro<br />

Jahr zusammen, um die dem Organ<br />

„Generalversammlung“ gesetzlich<br />

bzw. statutengemäß exakt zugeordneten<br />

Kompetenzen wahrzunehmen.<br />

Dabei steht der Berichtspflicht des<br />

Vorstandes ein Informationsrecht<br />

der Mitglieder gegenüber. Die GV<br />

nimmt etwa den Rechenschaftsbericht<br />

und weitere Berichte des Vorstandes<br />

zur Kenntnis, beschließt das Budget<br />

für das folgende Clubjahr und führt<br />

Wahlen (im Konkreten für die Funktionsperiode<br />

des Unionsvorstandes<br />

2016-2018) durch. SI Öst. Union ist<br />

in seiner Rechtsform ein Verein, dessen<br />

Mitglieder die österreichischen<br />

<strong>Soroptimist</strong>-Clubs sind. Die GV von<br />

SI Öst. Union ist daher eine Delegiertenversammlung.<br />

Jeder Club ist mit<br />

zwei Delegierten bei der GV der Union<br />

vertreten, es werden insgesamt 110<br />

Delegierte erwartet. In diesem Zusammenhang<br />

ist darauf hinzuweisen, dass<br />

die Juvenilia-Clubs nicht Mitglieder<br />

von SI Öst. Union sind. Sie haben daher<br />

kein Stimmrecht in der GV. Präsi-<br />

dentinnen und Delegierte der österreichischen<br />

Juvenilia-Clubs sind - ebenso<br />

wie Clubpräsidentinnen – einzuladen<br />

und sind nach Maßgabe der räumlichen<br />

Gegebenheiten teilnahme- aber<br />

nicht stimmberechtigt. Sowohl die<br />

Vorbereitung und die Einladung zur<br />

GV als auch ihre Durchführung unterliegen<br />

strengen Formvorschriften,<br />

die zum Teil durch das Vereinsgesetz<br />

vorgegeben sind, sich zum Teil aber<br />

auch aus den Statuten ergeben. Diese<br />

Formstrenge ist zweifellos nötig, um<br />

die erforderlichen Entscheidungen<br />

rasch und geordnet treffen und Beschlüsse<br />

rechtsgültig fassen zu können.<br />

Eine besondere Verantwortung<br />

tragen dabei die Delegierten (bzw. an<br />

deren Stelle tretende Ersatzdelegierte).<br />

Eine Zusammenfassung der entsprechenden<br />

Regelungen in Statuten und<br />

Geschäftsordnung zeigt folgendes<br />

Bild: Die Delegierten sind von ihren<br />

Clubs gewählt worden und vertreten in<br />

der GV die Auffassung des Clubs. Sie<br />

entscheiden jedoch in eigener Verantwortung,<br />

wenn neue Gesichtspunkte<br />

auftreten. Nur die Delegierten (oder<br />

Ersatzdelegierten) haben Teilnahmeund<br />

Stimmrecht. Ersatzdelegierte benötigen<br />

keine Bevollmächtigung, weil<br />

sie von ihren Clubs in diese Funktion<br />

gewählt worden sind. Ist ein Club nur<br />

durch eine Delegierte vertreten, so<br />

Besondere Ausbildungsveranstaltung<br />

hat er auch nur eine Stimme. Auch<br />

die Stimmenübertragung auf andere<br />

Clubmitglieder oder Delegierte anderer<br />

Clubs ist unzulässig. Zu beachten<br />

ist auch die Kollision im Fall der Wahl<br />

einer amtierenden Delegierten in den<br />

engeren Unionsvorstand. Sie kann<br />

mit Beginn ihrer Amtszeit in der Union<br />

nicht mehr Delegierte ihres Clubs<br />

sein. Viele Vorschriften gilt es also im<br />

Zusammenhang mit der erfolgreichen<br />

Abwicklung einer Generalversammlung<br />

zu beachten. Vielleicht kann<br />

durch diesen Beitrag das Verständnis<br />

etwa für die notwendige Registrierung<br />

der Delegierten oder die Beachtung<br />

der Sitzordnung während der GV geweckt<br />

werden. Ein besonderer Aspekt<br />

der GV ist jedoch das Bewusstsein,<br />

den Grundgedanken der Vereinsdemokratie<br />

zu wahren, und in diesem<br />

Sinne und im Sinne von SI die damit<br />

verbundenen Rechte und Pflichten<br />

wahrzunehmen.<br />

Zur Ausbildungsveranstaltung „Allergeninformationsverordnung“<br />

haben<br />

sich am 17. Oktober <strong>2015</strong> in St. Pölten<br />

neun Clubschwestern aus 6 Clubs getroffen.<br />

Die für die Allergenkennzeichnung<br />

wesentlichen Inhalte wurden von der<br />

Vorsitzenden des TK Statuten, Ilona<br />

Hagmann, in Theorie und Praxis anschaulich<br />

vermittelt. Die absolvierten<br />

Schulungsmaßnahmen entsprechen<br />

den Vorgaben der Leitlinie für die<br />

Personalschulung über die Allergeninformation.<br />

Da wir bei den Clubs oftmals<br />

Imbisse anbieten, sollten wir auch<br />

über die neuen Vorschriften betreffend<br />

die Lebensmittelkennzeichnung gut<br />

Bescheid wissen und bei allen angebotenen<br />

Speisen die Inhaltsstoffe angeben<br />

können. Die Teilnehmerinnen<br />

sind dafür bestens gerüstet, damit die<br />

Clubs die rechtmäßige Vorgangsweise<br />

im Zusammenhang mit den einschlägigen<br />

lebensmittelrechtlichen Vorschriften<br />

die erforderliche Verantwortung<br />

übernehmen.<br />

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