DIE GEMEINDE
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36<br />
Ulrich Mayer<br />
Der schwachen Position des<br />
Rates der Gemeinden im<br />
Land ist bisher überhaupt keine<br />
Beteiligung in der Region gegenüber<br />
gestanden. Nunmehr soll sich<br />
jener in Bozen als auch jener in<br />
Trient an der regionalen Rechtssetzung<br />
- die Gemeinden betreffend<br />
- beteiligen können. Kurz:<br />
Es können eigene Gesetzes- oder<br />
Verordnungsentwürfe eingebracht<br />
werden! Und was vielleicht noch<br />
wichtiger ist: Die Regionalregierung<br />
ist verpflichtet, innerhalb von<br />
45 Tagen zu diesen Vorschlägen<br />
auch Stellung zu beziehen!<br />
Ist man sich über diese Aufwertung<br />
des Rates der Gemeinden<br />
weitgehend eins, so wird die<br />
Verkleinerung der Gemeinderäte<br />
doch recht kontrovers diskutiert.<br />
„Unter 10.000 Einwohner<br />
herrscht ganz sicher kein Handlungsbedarf“,<br />
sagt Schuler. Dies<br />
habe der Gemeindenverband in<br />
der Vergangenheit bereits mehrmals<br />
betont. Etwas getan werden<br />
könne in Bozen oder auch<br />
in Meran, wo Gemeinderat und<br />
Gemeindeausschuss ja getrennt<br />
seien. Von derzeit 2050 käme<br />
man auf 1774 Räte.<br />
Die Zahl der Gemeindereferenten<br />
soll nicht mehr als ein Drittel<br />
der Mitglieder des Gemeinde-<br />
SERVICE<br />
Überarbeitete Gemeindeordnung<br />
als wichtige Reform<br />
Der Gesetzesentwurf zur neuen Gemeindeordnung sieht die Beteiligung<br />
des Rates der Gemeinden an der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit<br />
der Region vor. Er beinhaltet u.a. auch die Reduzierung der Gemeinderäte.<br />
Zudem erwarten wir mit Spannung das Gesetz zur Neuregelung des Status<br />
der Gemeindesekretäre.<br />
rates betragen. „Hier hält man<br />
sich grundsätzlich schon überall<br />
am Minimum“, fasst Schuler<br />
zusammen, was die Südtiroler<br />
Gemeinden in ihren Satzungen<br />
festgeschrieben haben. Bezüglich<br />
einer Frauenquote für den<br />
Gemeindeausschuss meint der<br />
Regionalratsabgeordnete, dass<br />
diese heute selbstverständlich sein<br />
sollte. Und verweist auf Meran,<br />
wo zur Hälfte Frauen und Männer<br />
im Stadtrat sitzen. „Außerdem<br />
haben die Gemeinden die Quote<br />
bereits in ihrer Satzung geregelt,<br />
sodass es nicht mehr einer gesetzlichen<br />
Regelung bedarf.“<br />
Für die Wahl zum Bürgermeister<br />
werden fortan in allen Gemeinden<br />
50 Prozent der gültigen Stimmen<br />
gefordert. „Somit erübrigen sich<br />
die immer wieder diskutierten<br />
und geforderten, aber schwierig<br />
durchzuführenden Vorwahlen“,<br />
sagt Schuler. Es könne also auch<br />
in Kleingemeinden zu einer Stichwahl<br />
zwischen zwei Bewerbern<br />
kommen, auch wenn sie der selben<br />
Partei angehören. Festgeschrieben<br />
wird für die Gemeinden in beiden<br />
Provinzen auch die interne Revision<br />
- ein Bereich, in welchem<br />
der Südtiroler Gemeindenverband<br />
mit der Einrichtung einer entsprechenden<br />
Revisionsabteilung<br />
bereits wertvolle Pionierarbeit<br />
geleistet hat.<br />
Foto: Ulrich Mayer<br />
Heiß diskutiert wird derzeit vor allem, ob die Gemeinderäte<br />
von Bozen (momentan 50 Mitglieder) und Meran (40) etwas<br />
schrumpfen sollen.<br />
Neu geregelt werden sollen zudem<br />
auch die Ämterhäufungen sowie<br />
der Rechtsstatus der Gemeindesekretäre.<br />
Dieser hat sich über die<br />
Jahre einige Male verändert. So<br />
waren die Gemeindesekretäre in<br />
den 30er Jahren Staatsangestellte<br />
und somit der verlängerte Arm<br />
des Staates in den Gemeinden.<br />
In Südtirol wurden sie mit der<br />
Umsetzung des Autonomiestatuts<br />
zu Gemeindebediensteten. Auf<br />
Staatsebene hingegen blieben sie<br />
bis zu den Bassanini-Reformen<br />
im Jahre 1997 Staatsangestellte.<br />
Nachher wurden sie befristete<br />
Angestellte einer Agentur und<br />
nicht Gemeindebedienstete. In<br />
Südtirol suchte man nach einem<br />
Kompromiss zwischen der staatlichen<br />
und der bisherigen lokalen<br />
Regelung.<br />
Man einigte sich deshalb auf ein<br />
zwar unbefristetes Arbeitsverhältnis,<br />
das allerdings, sofern die<br />
Notwendigkeit besteht, leichter<br />
aufgelöst werden kann, als<br />
bisher.