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DIE GEMEINDE

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36<br />

Ulrich Mayer<br />

Der schwachen Position des<br />

Rates der Gemeinden im<br />

Land ist bisher überhaupt keine<br />

Beteiligung in der Region gegenüber<br />

gestanden. Nunmehr soll sich<br />

jener in Bozen als auch jener in<br />

Trient an der regionalen Rechtssetzung<br />

- die Gemeinden betreffend<br />

- beteiligen können. Kurz:<br />

Es können eigene Gesetzes- oder<br />

Verordnungsentwürfe eingebracht<br />

werden! Und was vielleicht noch<br />

wichtiger ist: Die Regionalregierung<br />

ist verpflichtet, innerhalb von<br />

45 Tagen zu diesen Vorschlägen<br />

auch Stellung zu beziehen!<br />

Ist man sich über diese Aufwertung<br />

des Rates der Gemeinden<br />

weitgehend eins, so wird die<br />

Verkleinerung der Gemeinderäte<br />

doch recht kontrovers diskutiert.<br />

„Unter 10.000 Einwohner<br />

herrscht ganz sicher kein Handlungsbedarf“,<br />

sagt Schuler. Dies<br />

habe der Gemeindenverband in<br />

der Vergangenheit bereits mehrmals<br />

betont. Etwas getan werden<br />

könne in Bozen oder auch<br />

in Meran, wo Gemeinderat und<br />

Gemeindeausschuss ja getrennt<br />

seien. Von derzeit 2050 käme<br />

man auf 1774 Räte.<br />

Die Zahl der Gemeindereferenten<br />

soll nicht mehr als ein Drittel<br />

der Mitglieder des Gemeinde-<br />

SERVICE<br />

Überarbeitete Gemeindeordnung<br />

als wichtige Reform<br />

Der Gesetzesentwurf zur neuen Gemeindeordnung sieht die Beteiligung<br />

des Rates der Gemeinden an der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit<br />

der Region vor. Er beinhaltet u.a. auch die Reduzierung der Gemeinderäte.<br />

Zudem erwarten wir mit Spannung das Gesetz zur Neuregelung des Status<br />

der Gemeindesekretäre.<br />

rates betragen. „Hier hält man<br />

sich grundsätzlich schon überall<br />

am Minimum“, fasst Schuler<br />

zusammen, was die Südtiroler<br />

Gemeinden in ihren Satzungen<br />

festgeschrieben haben. Bezüglich<br />

einer Frauenquote für den<br />

Gemeindeausschuss meint der<br />

Regionalratsabgeordnete, dass<br />

diese heute selbstverständlich sein<br />

sollte. Und verweist auf Meran,<br />

wo zur Hälfte Frauen und Männer<br />

im Stadtrat sitzen. „Außerdem<br />

haben die Gemeinden die Quote<br />

bereits in ihrer Satzung geregelt,<br />

sodass es nicht mehr einer gesetzlichen<br />

Regelung bedarf.“<br />

Für die Wahl zum Bürgermeister<br />

werden fortan in allen Gemeinden<br />

50 Prozent der gültigen Stimmen<br />

gefordert. „Somit erübrigen sich<br />

die immer wieder diskutierten<br />

und geforderten, aber schwierig<br />

durchzuführenden Vorwahlen“,<br />

sagt Schuler. Es könne also auch<br />

in Kleingemeinden zu einer Stichwahl<br />

zwischen zwei Bewerbern<br />

kommen, auch wenn sie der selben<br />

Partei angehören. Festgeschrieben<br />

wird für die Gemeinden in beiden<br />

Provinzen auch die interne Revision<br />

- ein Bereich, in welchem<br />

der Südtiroler Gemeindenverband<br />

mit der Einrichtung einer entsprechenden<br />

Revisionsabteilung<br />

bereits wertvolle Pionierarbeit<br />

geleistet hat.<br />

Foto: Ulrich Mayer<br />

Heiß diskutiert wird derzeit vor allem, ob die Gemeinderäte<br />

von Bozen (momentan 50 Mitglieder) und Meran (40) etwas<br />

schrumpfen sollen.<br />

Neu geregelt werden sollen zudem<br />

auch die Ämterhäufungen sowie<br />

der Rechtsstatus der Gemeindesekretäre.<br />

Dieser hat sich über die<br />

Jahre einige Male verändert. So<br />

waren die Gemeindesekretäre in<br />

den 30er Jahren Staatsangestellte<br />

und somit der verlängerte Arm<br />

des Staates in den Gemeinden.<br />

In Südtirol wurden sie mit der<br />

Umsetzung des Autonomiestatuts<br />

zu Gemeindebediensteten. Auf<br />

Staatsebene hingegen blieben sie<br />

bis zu den Bassanini-Reformen<br />

im Jahre 1997 Staatsangestellte.<br />

Nachher wurden sie befristete<br />

Angestellte einer Agentur und<br />

nicht Gemeindebedienstete. In<br />

Südtirol suchte man nach einem<br />

Kompromiss zwischen der staatlichen<br />

und der bisherigen lokalen<br />

Regelung.<br />

Man einigte sich deshalb auf ein<br />

zwar unbefristetes Arbeitsverhältnis,<br />

das allerdings, sofern die<br />

Notwendigkeit besteht, leichter<br />

aufgelöst werden kann, als<br />

bisher.

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