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Kolpingmagazin 01-02 2016

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Aus der Sicht des Verbandes erfüllt TTIP zudem die<br />

Bedingungen eines völkerrechtlichen Vertrages in<br />

Form eines „gemischten Abkommens, das zwingend<br />

die Zustimmung der Parlamente der einzelnen<br />

EU-Mitgliedsländer verlangt“. Als „gemischtes Abkommen“<br />

wird ein völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet,<br />

den die EU und alle Mitgliedsstaaten gemeinsam<br />

mit einem anderen Land schließen. Das ist erforderlich,<br />

wenn ein Abkommen in Kompetenzen von Mitgliedsstaaten<br />

eingreift. Dann kann die EU TTIP nicht<br />

alleine mit den USA auf den Weg bringen, sondern sie<br />

ZUSTIMMUNG ZU TTIP SINKT WEITER:<br />

46 % der Deutschen sind gegen TTIP<br />

34 % der Deutschen befürworten TTIP<br />

69 % meinen, TTIP verschlechtert den Umwelt- und Verbraucherschutz<br />

62 % rechnen mit einer Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte<br />

73 % erwarten negative Auswirkungen auf den Datenschutz<br />

40 % befürchten Verschlechterungen bei der Beschäftigungssituation und<br />

für die Wirtschaft<br />

lt. einer Emnid-Umfrage im Auftrag der TTIP-Kritiker Foodwatch und Campact (Quelle: dpa)<br />

muss die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten einholen.<br />

Correctiv, ein gemeinnütziges Recherchezentrum<br />

für investigativen Journalismus, berichtete Ende November<br />

2<strong>01</strong>5 von einem Erfolg für die deutschen<br />

Städte und Gemeinden. Sie haben in Brüssel erreicht,<br />

dass die öffentliche Wasserversorgung nicht Teil von<br />

TTIP sein wird. „Allerdings nicht“, wie Correctiv berichtet,<br />

„weil sie früh eingebunden wurden, sondern<br />

weil sie aufmerksam waren.“<br />

Die geplante Einführung sogenannter Schiedsgerichte<br />

zum Schutz von Investoren ist ein zentrales Verhandlungsthema,<br />

zu dem es zahlreiche kritische und<br />

ablehnende Stimmen gibt. Eigentlich soll der Investorenschutz<br />

nur garantieren, dass Unternehmen, die im<br />

Ausland investieren, dort gerecht behandelt werden<br />

und dass sie keine Enteignung fürchten müssen. Private<br />

Parallelgerichte stehen außerhalb der staatlichen<br />

Gerichtsbarkeit, und ihre Einrichtung beschneidet die<br />

Souveränität der Staaten. In zahlreichen anderen Abkommen<br />

ist die Einrichtung solcher Schiedsgerichte<br />

bereits verankert. Damit sollen Investoren abgesichert<br />

werden, die in Staaten unternehmerisch tätig sind, deren<br />

Rechtsstaatlichkeit angezweifelt wird. Bei der EU<br />

und den USA, die TTIP verhandeln, sind diese Unsicherheiten<br />

nicht zu erwarten, weshalb Kritiker die<br />

Einführung von Schiedsgerichten für unnötig halten.<br />

Das Kolpingwerk Deutschland fordert stattdessen die<br />

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