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Kolpingmagazin 01-02 2016

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FLÜCHTLINGE<br />

„Die wollen<br />

alle lernen<br />

und strengen<br />

sich an.“<br />

Michael Scheller<br />

sonders beliebt: Das gemeinsame Fußballspielen<br />

am Wochenende. Das Thema Ausbildung hingegen<br />

wird erst dann wichtig, wenn auch die<br />

Jugendlichen so weit sind. „Noch geht es darum,<br />

sie zu einem Schulabschluss zu begleiten“, sagt Sozialbetreuer<br />

Markus Wächter. Ende des laufenden<br />

Schuljahres seien die ersten soweit, um ihren Abschluss<br />

an der Mittelschule machen zu können.<br />

Man habe bereits bei den Betrieben vorgefühlt<br />

und erste Kontakte aufgenommen, um herauszufinden,<br />

ob grundsätzlich die Bereitschaft da ist,<br />

Flüchtlinge auszubilden. „Die meisten sind sehr<br />

interessiert, denn gerade in den Handwerksberufen<br />

fehlen die Lehrlinge“, sagt Markus Wächter. Doch<br />

ohne den entsprechenden Schulabschluss gibt es keine<br />

Ausbildung. „Deutsche Sprachkenntnisse und mathematische<br />

Grundkenntnisse setzen die Betriebe natürlich<br />

voraus“, so Markus Wächter. Praktika, die in<br />

Zusammenhang mit der Schulausbildung stehen,<br />

konnten jedoch bereits vermittelt werden. Und inzwischen<br />

hat einer von ihnen sogar einen Aushilfsjob bekommen.<br />

Khadar aus Somalia arbeitet nun 20 Stunden<br />

in der Woche in der Küche des Restaurants im<br />

Kolping-Hotel. Er hofft, bald eine Berufausbildung in<br />

der Gastronomie machen zu können. „Ich will mein<br />

eigenes Geld verdienen, ich will kein Geld vom Staat“,<br />

sagt er.<br />

Im Juli 2<strong>01</strong>3 wurden erste, im November 2<strong>01</strong>4 weitere<br />

Beschlüsse gefasst, um jungen Flüchtlingen den<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Stellen unbegleitete<br />

Minderjährige einen Asylantrag, erhalten<br />

sie während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.<br />

Das genügt, um bereits nach drei Monaten<br />

eine betriebliche Ausbildung zu beginnen. Die Zustimmung<br />

der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung<br />

(ZAV) muss dafür nicht eingeholt werden. Jugendliche<br />

mit einer Duldung können ganz ohne<br />

Wartezeit und Zustimmung der Bundesagentur für<br />

Arbeit ihre betriebliche und schulische Ausbildung<br />

beginnen. Deutschlandweit gab es sogar bereits vereinzelt<br />

Fälle, dass jugendliche Flüchtlinge mit ungesichertem<br />

Aufenthaltsstatus einen Ausbildungsplatz erhalten<br />

haben. Von der Teilnahme beruflicher<br />

Bildungsmaßnahmen bleiben diese aber weiterhin<br />

ausgeschlossen.<br />

Was dennoch bleibt: Die Unklarheit über die Dauer<br />

des Aufenthaltes in Deutschland, mit der junge Flüchtlinge<br />

oft jahrelang leben müssen. „Das macht den Jugendlichen<br />

schwer zu schaffen“, sagt Markus Wächter.<br />

Und führe dazu, dass sie nicht langfristig planen und<br />

keine Perspektiven für sich aufbauen können. Ein weiteres<br />

Problem: Erreichen die Jugendlichen das 18. Lebensjahr,<br />

dürfen sie in den meisten Fällen in den Jugendhilfeeinrichtungen<br />

nicht mehr verbleiben. „Sie<br />

Khadar aus Somalia hat einen<br />

Aushilfsjob bei Kolping<br />

gefunden. Er hofft auf eine<br />

Ausbildung in der Gastronomie.<br />

„Ich will mein<br />

eigenes Geld verdienen,<br />

ich will<br />

kein Geld vom<br />

Staat.“<br />

36 KOLPINGMAGAZIN JANUAR–FEBRUAR 2<strong>01</strong>6

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