Kolpingmagazin 01-02 2016
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FLÜCHTLINGE<br />
„Die wollen<br />
alle lernen<br />
und strengen<br />
sich an.“<br />
Michael Scheller<br />
sonders beliebt: Das gemeinsame Fußballspielen<br />
am Wochenende. Das Thema Ausbildung hingegen<br />
wird erst dann wichtig, wenn auch die<br />
Jugendlichen so weit sind. „Noch geht es darum,<br />
sie zu einem Schulabschluss zu begleiten“, sagt Sozialbetreuer<br />
Markus Wächter. Ende des laufenden<br />
Schuljahres seien die ersten soweit, um ihren Abschluss<br />
an der Mittelschule machen zu können.<br />
Man habe bereits bei den Betrieben vorgefühlt<br />
und erste Kontakte aufgenommen, um herauszufinden,<br />
ob grundsätzlich die Bereitschaft da ist,<br />
Flüchtlinge auszubilden. „Die meisten sind sehr<br />
interessiert, denn gerade in den Handwerksberufen<br />
fehlen die Lehrlinge“, sagt Markus Wächter. Doch<br />
ohne den entsprechenden Schulabschluss gibt es keine<br />
Ausbildung. „Deutsche Sprachkenntnisse und mathematische<br />
Grundkenntnisse setzen die Betriebe natürlich<br />
voraus“, so Markus Wächter. Praktika, die in<br />
Zusammenhang mit der Schulausbildung stehen,<br />
konnten jedoch bereits vermittelt werden. Und inzwischen<br />
hat einer von ihnen sogar einen Aushilfsjob bekommen.<br />
Khadar aus Somalia arbeitet nun 20 Stunden<br />
in der Woche in der Küche des Restaurants im<br />
Kolping-Hotel. Er hofft, bald eine Berufausbildung in<br />
der Gastronomie machen zu können. „Ich will mein<br />
eigenes Geld verdienen, ich will kein Geld vom Staat“,<br />
sagt er.<br />
Im Juli 2<strong>01</strong>3 wurden erste, im November 2<strong>01</strong>4 weitere<br />
Beschlüsse gefasst, um jungen Flüchtlingen den<br />
Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Stellen unbegleitete<br />
Minderjährige einen Asylantrag, erhalten<br />
sie während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.<br />
Das genügt, um bereits nach drei Monaten<br />
eine betriebliche Ausbildung zu beginnen. Die Zustimmung<br />
der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung<br />
(ZAV) muss dafür nicht eingeholt werden. Jugendliche<br />
mit einer Duldung können ganz ohne<br />
Wartezeit und Zustimmung der Bundesagentur für<br />
Arbeit ihre betriebliche und schulische Ausbildung<br />
beginnen. Deutschlandweit gab es sogar bereits vereinzelt<br />
Fälle, dass jugendliche Flüchtlinge mit ungesichertem<br />
Aufenthaltsstatus einen Ausbildungsplatz erhalten<br />
haben. Von der Teilnahme beruflicher<br />
Bildungsmaßnahmen bleiben diese aber weiterhin<br />
ausgeschlossen.<br />
Was dennoch bleibt: Die Unklarheit über die Dauer<br />
des Aufenthaltes in Deutschland, mit der junge Flüchtlinge<br />
oft jahrelang leben müssen. „Das macht den Jugendlichen<br />
schwer zu schaffen“, sagt Markus Wächter.<br />
Und führe dazu, dass sie nicht langfristig planen und<br />
keine Perspektiven für sich aufbauen können. Ein weiteres<br />
Problem: Erreichen die Jugendlichen das 18. Lebensjahr,<br />
dürfen sie in den meisten Fällen in den Jugendhilfeeinrichtungen<br />
nicht mehr verbleiben. „Sie<br />
Khadar aus Somalia hat einen<br />
Aushilfsjob bei Kolping<br />
gefunden. Er hofft auf eine<br />
Ausbildung in der Gastronomie.<br />
„Ich will mein<br />
eigenes Geld verdienen,<br />
ich will<br />
kein Geld vom<br />
Staat.“<br />
36 KOLPINGMAGAZIN JANUAR–FEBRUAR 2<strong>01</strong>6