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PROMIKON Künstlerhandbuch 2016/2017

PROMIKON Künstlerhandbuch, Künstler und Bands der christlichen Kulturszene

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<strong>PROMIKON</strong> <strong>Künstlerhandbuch</strong><br />

<strong>2016</strong>/<strong>2017</strong><br />

GEMA und die Konzerte in den Kirchen<br />

Infos und ein Kommentar von Detlev Westermann,<br />

Veranstalter der CRN „Christmas Rock Night“ in Gevelsberg<br />

Die Fakten<br />

Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde die bisher bestehende Meldepflicht bei kirchlichen Veranstaltungen<br />

gegenüber der GEMA geändert.<br />

Meldepflichtig, aber über den Pauschalvertrag abgegolten, sind:<br />

• Konzerte mit ernster Musik,<br />

• Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut<br />

• Gospelkonzerte<br />

• Konzerte mit Unterhaltungsmusik, soweit ohne Eintritt oder Spende.<br />

Das sog. neue geistliche Liedgut zeichnet sich dadurch aus, dass es geistliche Texte<br />

mit modernen Stilmitteln aus Popular-Musik, Jazz, Rock, Folklore usw. verbindet. Die<br />

Inhalte haben eindeutig verkündigenden und Gott lobenden Charakter.<br />

Zur Programmeinreichung haben die EKD und GEMA einen Meldebogen erstellt. Er<br />

steht Ihnen unter den Downloads auf der Webseite der EKD unter www.ekd.de/Recht<br />

zur Verfügung. Sie können ihn direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und<br />

per Hand ausfüllen. Auf der oberen rechten Seite des Fragebogens können Sie die<br />

Anschrift der für Sie zuständigen Gema-Bezirksdirektion auswählen. Nachdem Sie den<br />

Fragebogen am Computer ausgefüllt haben, können Sie ihn ausdrucken und an die für<br />

Sie zuständige GEMA-Bezirksdirektion senden. Sie können den ausgefüllten Fragebogen<br />

auch als Datei per Email senden. Die Veranstaltungen sind nur dann über den Pauschalvertrag<br />

abgegolten, wenn sie spätestens zehn Tage nach Ende der Veranstaltung<br />

bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion gemeldet werden.<br />

Werden die Veranstaltungen nicht ordnungsgemäß gemeldet, ist die GEMA berechtigt,<br />

nachträglich die Urheberrechtsvergütung geltend zu machen und zwar unter Verdopplung<br />

des Vergütungsanspruchs.<br />

Der Meldebogen ist seit 2015 online unter http://www.ekd.de/recht/index.html<br />

Thema<br />

Meine Meinung<br />

Der neue Meldeweg ist für alle christlichen Konzert-Veranstalter, die unter den Rahmenvertrag fallen, ein<br />

großer Nachteil und letztlich insgesamt ein großes Hindernis, Veranstaltungen überhaupt durchzuführen.<br />

Die (möglichen) GEMA Kosten sind ein erhebliches Risiko für die Finanzierung der Veranstaltung.<br />

Das Kernproblem liegt darin, dass eine GEMA nur nach Kriterien wie Musikstil und mediale Darbietungsform<br />

unterscheiden kann, nicht aber nach Inhalt, Intention und Status des Veranstalters, für Letzteres gibt<br />

es keine Kriterien.<br />

Ein Lösungsansatz kann entweder darin bestehen, dass eine (von der GEMA anerkannte und zertifizierte)<br />

Organisation mit entsprechender Kompetenz die Anerkennung durchführt und Inhalt und Intention bestätigt.<br />

Das kann als Arbeitsbereich in der EKD liegen, kann aber auch (wahrscheinlich viel günstiger) ausgelagert<br />

werden an einen Verband oder eine Organisation wie Promikon. Aus Veranstaltersicht dürfte diese<br />

Gewissheit der richtigen Anerkennung durch eine kompetente Instanz auch eine Bearbeitungsgebühr der<br />

Prüfung wert sein. („TÜV-Ansatz“)<br />

Der zweite Ansatz ist die Ablösung der immer anfechtbaren inhaltlichen Dimension „neues geistliches<br />

Liedgut“ durch eine formelle Kategorie: „Konzert mit musikmissionarischem Ansatz“. Hier ist die Einstufung<br />

anhand der Werbesachen, Presseseiten, Webseiten und Facebook-Seiten sehr viel leichter prüfbar<br />

als bei der inhaltlichen Aussage von Songtexten. Auch hier wäre es denkbar, dass die EKD oder eine<br />

autorisierte Organisation wie Promikon ein Siegel vergibt, das eine entsprechend für den Pauschalvertrag<br />

anzuerkennende Veranstaltung in der Werbung trägt „Music to make a difference“ – „Unterstützt von der<br />

EKD“ o.ä.<br />

Der unbefriedigende Status heute:<br />

Die EKD hat mit der Prüfung und Weiterleitung der Anträge nichts mehr zu tun, sie wird nicht einmal<br />

informiert. Die EKD ist (nach einem Übergangsjahr) komplett außen vor.<br />

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