Konzertprogramm 2012/2013 als PDF (14 MB) - Thüringen ...
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anrechtsbedingungen:<br />
Inhaber eines anrechts erkennen folgende Bedingungen an:<br />
1. ZahlunGSweISe/KartenVerSanD<br />
Inhaber eines Konzertanrechts erhalten zum Ende der laufenden Konzertsaison per Post ihre Anrechtsausweise und<br />
eine begleitende Rechnung, die per Überweisung bezahlt wird. Bitte geben sie bei Zahlung stets die Rechnungsnummer<br />
an.<br />
Bei Nichteinhaltung der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist behält sich die <strong>Thüringen</strong> Philharmonie gotha vor,<br />
reservierte Anrechte anderweitig zu vergeben. Bei verfall der Reservierung besteht kein Anspruch auf schadenersatz.<br />
2. rÜcKnahMe unD uMtauSch<br />
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Programm- oder Terminänderungen nicht vermieden werden können.<br />
Diese begründen weder eine Kündigung des laufenden Anrechts noch den Anspruch auf Besuch eines anderen<br />
Konzertes.<br />
Nicht besuchte Konzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte<br />
ersetzt.<br />
3. änDerunGSwÜnSche<br />
änderungswünsche für das Anrecht der folgenden Konzertsaison in Bezug auf sitzplätze, Preisgruppen und<br />
Anrechtsreihen werden im Rahmen unserer möglichkeiten berücksichtigt. Diese können bis 31. mai jeden<br />
Jahres schriftlich an die geschäftsstelle der <strong>Thüringen</strong> Philharmonie gotha, persönlich (nach vereinbarung)<br />
oder telefonisch unter (0 36 21) 75 17 76 geltend gemacht werden.<br />
4. VerlänGerunG BZw. KÜnDIGunG<br />
Das Anrecht wird jeweils für eine Konzertsaison erworben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis<br />
zum 31. mai in der laufenden saison schriftlich gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.<br />
5. anrechtSauSweIS<br />
76<br />
Inhaber eines Anrechts erhalten einen Anrechtsausweis. Der verlust dieses Ausweises ist der <strong>Thüringen</strong> Philharmonie<br />
gotha unverzüglich anzuzeigen. verliert ein Inhaber eines Anrechts seinen Ausweis, wird ihm ein Duplikat<br />
gegen 2,00 € gebühr ausgestellt.<br />
6. anrechtSpreIS<br />
Der Anrechtspreis bestimmt sich nach der Preiskategorie des abonnierten sitzplatzes, die im jeweiligen Konzertplan<br />
und auf der Internetseite der <strong>Thüringen</strong> Philharmonie gotha ersichtlich ist. soweit Ermäßigungsberechtigte<br />
im Rahmen eines Anrechts Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei vertragsabschluss<br />
bzw. bei Fortführung des vertrages ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.<br />
7. MItteIlunGSpflIchten DeS InhaBerS eIneS anrechtS<br />
Zur vermeidung von Irrtümern beim versand Ihrer Anrechtsausweise ist es für uns wichtig, dass sie uns jede<br />
änderung Ihres Namens und Ihrer Anschrift umgehend mitteilen.<br />
8. änDerunGen Der anrechtSBeDInGunGen<br />
Die <strong>Thüringen</strong> Philharmonie gotha behält sich vor, die Anrechtsbedingungen für die jeweils kommende Konzertsaison<br />
zu ändern. Entsprechende änderungen werden dem Inhaber eines Anrechts rechtzeitig vor der nächsten<br />
spielzeit mitgeteilt.<br />
9. InKrafttreten<br />
Diese Anrechtsbedingungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf.<br />
Gerne sind wir Ihnen bei der auswahl und der Buchung eines Konzertanrechts behilflich.<br />
Bitte richten Sie neuanmeldungen, Kündigungen und änderungswünsche an:<br />
<strong>Thüringen</strong> Philharmonie gotha<br />
Frau ursula Arnold<br />
Reinhardsbrunner straße 23, 99867 gotha<br />
Tel. (0 36 21) 75 17 76 | Fax (0 36 21) 75 17 75 | E-mail: arnold@thphil.de