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Exposé Langen

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Pflegehinweis:<br />

Wässern ist zumindest bei etablierten Extensivbegrünungen<br />

nicht notwendig. Lediglich bei Neuanlagen kann in<br />

Trockenperioden eine Notbewässerung erforderlich werden.<br />

Bis sich die gewünschte Vegetation nach ein bis zwei<br />

Vegetationsperioden flächendeckend entwickelt hat, ist<br />

unter Umständen etwas mehr Pflege erforderlich. Danach<br />

genügen zwei Pflegegänge im Jahr, idealerweise im zeitigen<br />

Frühjahr und im Herbst und obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />

Die Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der<br />

Flügel und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger<br />

oder dessen Bevollmächtigen festgelegt. Die Abbildungen<br />

und Aufteilungen der Fenster und Fenstertüren in Plänen<br />

oder im <strong>Exposé</strong> sind beispielhafte Darstellungen und sind<br />

insoweit nicht vereinbart. Alle Fenster haben einen bedienungsfreundlichen<br />

Standard-Sicherheitsbeschlag.<br />

Es wird auf Seite 91 – „Allgemeines“ verwiesen. Hier Bewertung<br />

lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6<br />

Kap. 4.2.<br />

Dachrinnen und Fallrohre<br />

Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt.<br />

Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus<br />

kunststoffbeschichtetem Verbundblech in hellgrau hergestellt.<br />

Die Mauerkronenabdeckung der Attika, sowie die<br />

Abdeckung des Außenwandversprungs zwischen 3. Obergeschoss<br />

und Staffelgeschoss erfolgt in Zink- oder Alublech.<br />

Fenster<br />

Kunststofffenster und -türen mit 3-facher Verglasung,<br />

Doppeldichtung, Isolierverglasung,<br />

U-Wert gemäß Berechnung der EnEV 2014 (Stand Januar<br />

2016). Farbe außen anthrazit und innen weiß.<br />

Im Kellergeschoss werden je nach Lage und Erfordernis<br />

wärmegedämmte Nebenraumfenster und Lichtschächte<br />

mit Einbruchschutz eingebaut.<br />

Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch satiniertes<br />

Glas (ohne Mehrkosten), ausgenommen davon sind Flachdachfenster.<br />

Für Revisionsarbeiten am Dach wird im Treppenhaus 1 und<br />

2 jeweils ein Flachdachfenster eingebaut. Alle notwendigen<br />

Maßnahmen und geeignete Hilfsmittel hierfür werden vom<br />

Bauträger ausgeführt und von der Eigentümergemeinschaft<br />

übernommen und unterhalten.<br />

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