Exposé Langen
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Pflegehinweis:<br />
Wässern ist zumindest bei etablierten Extensivbegrünungen<br />
nicht notwendig. Lediglich bei Neuanlagen kann in<br />
Trockenperioden eine Notbewässerung erforderlich werden.<br />
Bis sich die gewünschte Vegetation nach ein bis zwei<br />
Vegetationsperioden flächendeckend entwickelt hat, ist<br />
unter Umständen etwas mehr Pflege erforderlich. Danach<br />
genügen zwei Pflegegänge im Jahr, idealerweise im zeitigen<br />
Frühjahr und im Herbst und obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />
Die Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der<br />
Flügel und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger<br />
oder dessen Bevollmächtigen festgelegt. Die Abbildungen<br />
und Aufteilungen der Fenster und Fenstertüren in Plänen<br />
oder im <strong>Exposé</strong> sind beispielhafte Darstellungen und sind<br />
insoweit nicht vereinbart. Alle Fenster haben einen bedienungsfreundlichen<br />
Standard-Sicherheitsbeschlag.<br />
Es wird auf Seite 91 – „Allgemeines“ verwiesen. Hier Bewertung<br />
lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6<br />
Kap. 4.2.<br />
Dachrinnen und Fallrohre<br />
Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt.<br />
Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus<br />
kunststoffbeschichtetem Verbundblech in hellgrau hergestellt.<br />
Die Mauerkronenabdeckung der Attika, sowie die<br />
Abdeckung des Außenwandversprungs zwischen 3. Obergeschoss<br />
und Staffelgeschoss erfolgt in Zink- oder Alublech.<br />
Fenster<br />
Kunststofffenster und -türen mit 3-facher Verglasung,<br />
Doppeldichtung, Isolierverglasung,<br />
U-Wert gemäß Berechnung der EnEV 2014 (Stand Januar<br />
2016). Farbe außen anthrazit und innen weiß.<br />
Im Kellergeschoss werden je nach Lage und Erfordernis<br />
wärmegedämmte Nebenraumfenster und Lichtschächte<br />
mit Einbruchschutz eingebaut.<br />
Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch satiniertes<br />
Glas (ohne Mehrkosten), ausgenommen davon sind Flachdachfenster.<br />
Für Revisionsarbeiten am Dach wird im Treppenhaus 1 und<br />
2 jeweils ein Flachdachfenster eingebaut. Alle notwendigen<br />
Maßnahmen und geeignete Hilfsmittel hierfür werden vom<br />
Bauträger ausgeführt und von der Eigentümergemeinschaft<br />
übernommen und unterhalten.<br />
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