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Exposé Langen

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Die Wohnungseigentümer der Wohnungen 33, 39, 40 41, 42,<br />

43 und 44 sind berechtigt, ihre nicht überdachten Dachterrassen<br />

mit einem Kunststoff- oder Glasdach teilweise zu<br />

überdachen. Die Profile sind einheitlich anthrazit auszuführen.<br />

Eine Prüfung der baurechtlichen Durchführbarkeit<br />

obliegt nicht dem Bauträger.<br />

Die Eigentümer der Wohnungen 21, 22, 23, 24, 31, 32,<br />

35, 36 und 38 sind berechtigt, an ihren nicht überdachten<br />

Balkonen eine ausfahrbare Markise anzubringen. Die<br />

Eigentümer der Wohnungen 33, 39, 40, 41, 42, 43 und 44<br />

sind berechtigt, an ihren nicht überdachten Dachterrassen<br />

zusätzlich zum Kunststoff- oder Glasdach eine ausfahrbare<br />

Markise anzubringen. Die Markisen sind einheitlich auszuführen.<br />

Als seitlicher Sichtschutz wird zwischen den Dachterrassen<br />

folgender Wohnungen eine massive Sichtschutzwand<br />

errichtet: 39 und 40, 41, 42, 43 und 44. Die Ausführung und<br />

Gestaltung obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />

An den Hauseingängen 1, 2, 3 und 4 wird jeweils ein Vordach<br />

angebracht. Die Ausführung, Material und Gestaltung<br />

obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />

Im östlichen Teil des Areals wird gemäß Freiflächenplan<br />

eine Fläche für einen Spielplatz ausgewiesen. Die Bestückung<br />

mit Spielgeräten erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft<br />

und ist nicht Sache des Bauträgers. Sollten<br />

durch die Auswahl der Spielgeräte andere Bodenoberflächen<br />

als Rasen notwendig sein, sind diese durch die Eigentümergemeinschaft<br />

herzustellen.<br />

Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle Auflagen bzw.<br />

erforderlichen Maßnahmen, dazu gehört auch die Art der<br />

Ausführung der Feuerwehraufstellflächen, werden vom<br />

Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern vorbehaltlos<br />

zu übernehmen und zu unterhalten. Weiter werden<br />

die Standorte der Rauchmelder, im Rahmen der Montagevorschriften<br />

für Rauchmelder durch den Montagebetrieb<br />

festgelegt.<br />

Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung<br />

nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform<br />

oder digital zur Verfügung gestellt.<br />

Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen<br />

Baubeschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung<br />

maßgebend.<br />

Jossgrund, Mai 2016<br />

Änderungen, Druckfehler vorbehalten.<br />

Rechtlich verbindlich ist die notariell beglaubigte<br />

Baubeschreibung.<br />

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