Das Gasthaus 07/2009 - hamburger-kreis.de
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Häufig fragen sich Arbeitgeber, ob sie einen<br />
Arbeitnehmer auf einen an<strong>de</strong>ren Arbeitsplatz<br />
versetzen können, bei <strong>de</strong>m dieser eine an<strong>de</strong>re<br />
Tätigkeit als zuvor ausübt. Welche Arbeiten <strong>de</strong>r<br />
Arbeitnehmer zu verrichten hat, bestimmt sich<br />
nach <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Arbeitsvertrages. Wur<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Arbeitnehmer beispielsweise als Servicekraft<br />
eingestellt, hat er auch einen Anspruch darauf,<br />
als solche zu arbeiten und kann nicht als Zimmermädchen<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Um Flexibilität zu schaffen, fin<strong>de</strong>n sich in Ar-<br />
RECHT UND RAT<br />
Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen<br />
an<strong>de</strong>ren Arbeitsplatz<br />
beitsverträgen häufig Klauseln, wonach <strong>de</strong>m<br />
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auch eine an<strong>de</strong>re<br />
Tätigkeit zugewiesen wer<strong>de</strong>n darf. Eine<br />
Klausel mit folgen<strong>de</strong>m Wortlaut:<br />
„Der Arbeitgeber behält sich vor, <strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />
auf einen an<strong>de</strong>ren Arbeitsplatz im Betrieb<br />
zu versetzen“ ist allerdings unwirksam. Die Klausel<br />
muss vorsehen, dass die an<strong>de</strong>re, zugewiesene<br />
Tätigkeit gleichwertig sein muss. Wirksam<br />
wäre folgen<strong>de</strong> Klausel: „Der Arbeitgeber behält<br />
sich vor, <strong>de</strong>m Arbeitnehmer eine an<strong>de</strong>re zumut-<br />
bare und gleichwertige Tätigkeit innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Betriebes zuzuweisen, die <strong>de</strong>n Vorkenntnissen<br />
und Fähigkeiten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers entspricht.<br />
Macht er hiervon Gebrauch, so ist er verpflichtet,<br />
zumin<strong>de</strong>st die bisherige Vergütung weiterzuzahlen.“<br />
Es ist ratsam, eine solche Klausel in<br />
<strong>de</strong>n Arbeitsvertrag aufzunehmen, um als Arbeitgeber<br />
die Möglichkeit <strong>de</strong>r Versetzung zu<br />
haben. (Rechtsanwältin und Fachanwältin für<br />
Arbeitsrecht Anna Heine, Maître en droit,<br />
SKW Schwarz Rechtsanwälte)<br />
Versicherung <strong>de</strong>s Unternehmens und<br />
Mitgliedschaft bei <strong>de</strong>r BGN sind nicht dasselbe<br />
Die Mitgliedschaft eines Betriebs bei <strong>de</strong>r Berufgenossenschaft<br />
Nahrungsmittel und Gaststätten<br />
(BGN) ist nicht dasselbe wie die Versicherung<br />
eines Unternehmers bei <strong>de</strong>r BGN. Laut<br />
BGN kommt es diesbezüglich seit <strong>de</strong>m Wegfall<br />
<strong>de</strong>r Pflichtversicherung für Unternehmer En<strong>de</strong><br />
20<strong>07</strong> immer wie<strong>de</strong>r zu Missverständnissen.<br />
<strong>Das</strong> Berliner Landgericht entschied, <strong>de</strong>r 28-jährige<br />
Aytac G. habe sich <strong>de</strong>r Körperverletzung<br />
mit To<strong>de</strong>sfolge schuldig gemacht.<br />
Der Wirt hatte <strong>de</strong>m Gymnasiasten Lukas W.<br />
En<strong>de</strong> Februar 20<strong>07</strong> mehr als 45 Gläser Tequila<br />
serviert, selbst aber teilweise Wasser statt<br />
Schnaps getrunken. Der Schüler war mit 4,4<br />
Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf<br />
Wochen später im Krankenhaus gestorben. Der<br />
Fall hatte bun<strong>de</strong>sweit für Entsetzen gesorgt.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> Richter sagte, <strong>de</strong>r Angeklagte<br />
Auch wenn Sie als Unternehmer nicht mehr<br />
(freiwillig) BGN-versichert sind, ist die BGN für<br />
Ihren Betrieb nach wie vor zuständig. Denn die<br />
aktuelle Rechtslage schreibt vor, dass je<strong>de</strong>s<br />
gewerbliche Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft<br />
ist - unabhängig davon, ob<br />
Arbeitnehmer beschäftigt sind o<strong>de</strong>r nicht. Bei-<br />
Kneipenwirt muss ins Gefängnis<br />
habe gewusst, dass es kein fairer Wettkampf<br />
gewesen sei. Er habe vermutlich rund 20 mal<br />
Wasser statt Tequila getrunken. Dem Angeklagten<br />
sei bewusst gewesen, dass <strong>de</strong>r Schüler keine<br />
Chance gehabt habe. Auch die Einwilligung<br />
zu <strong>de</strong>m Wettkampf habe er nur durch Täuschung<br />
erlangt.<br />
Es liege also eine vorsätzliche Körperverletzung<br />
vor, erläuterte <strong>de</strong>r Richter. Die selbstschädigen<strong>de</strong>n<br />
Handlungen <strong>de</strong>s Opfers müsse sich <strong>de</strong>r<br />
Angeklagte zurechnen lassen. Der Wirt habe<br />
auch die To<strong>de</strong>sfolge in fahrlässiger Weise hingenommen.<br />
Unmittelbar vor <strong>de</strong>m Urteil hatte sich Aytac G.<br />
entschuldigt und <strong>de</strong>r Mutter <strong>de</strong>s verstorbenen<br />
Jungen sein Beileid ausgesprochen: „Es tut mir<br />
sehr, sehr, sehr leid“, sagte er. Die Tragweite seines<br />
Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Die<br />
Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe<br />
gefor<strong>de</strong>rt, die Verteidigung eine mil<strong>de</strong>re<br />
Strafe, aber keinen Freispruch.<br />
Der Wirt soll laut Anklage zu<strong>de</strong>m zwischen 2005<br />
und 20<strong>07</strong> in 173 Fällen gesetzeswidrig Alkohol<br />
an Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche verkauft haben. Die<br />
Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dies<br />
aus Gewinnsucht getan zu haben. Günstige<br />
träge müssen Sie allerdings nur dann abführen,<br />
wenn Sie Mitarbeiter gegen Bezahlung<br />
beschäftigen. Erst mit einer Betriebsaufgabe<br />
en<strong>de</strong>t die Mitgliedschaft <strong>de</strong>s Betriebes in <strong>de</strong>r<br />
BGN. Nähere Informationen erhalten Sie in <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsstelle bei Frau Rohland unter <strong>de</strong>r Telefonnummer<br />
040/41343<strong>07</strong>4.<br />
Preise seien dabei sein Erfolgsmo<strong>de</strong>ll gewesen.<br />
Zu<strong>de</strong>m hielt er ihm vor, er habe nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong>sfall<br />
versucht, die Tat durch Absprachen mit<br />
an<strong>de</strong>ren Zeugen zu vertuschen.<br />
Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen<br />
zu be<strong>de</strong>nken, dass Lukas die Wette nüchtern<br />
verabre<strong>de</strong>t hatte, trinkerfahren war und um<br />
die möglichen Folgen für seine Gesundheit<br />
wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner<br />
<strong>de</strong>r Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe<br />
gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen<br />
Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand<br />
führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat<br />
anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal.<br />
Die Vertreterin <strong>de</strong>r Nebenklage und Anwältin<br />
<strong>de</strong>r Mutter <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>sopfers, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Stronk,<br />
hatte berichtet, dass Lukas’ Mutter seinen Tod<br />
bis heute nicht verarbeitet habe. Es sei ihr dringen<strong>de</strong>r<br />
Wunsch, dass die Tat in <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
und auch bei <strong>de</strong>n staatlichen Behör<strong>de</strong>n Problembewusstsein<br />
wecke.<br />
<strong>Das</strong> Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen<br />
einer Woche können Rechtsmittel eingelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Haftstrafe reduziert sich um zwei<br />
Monate, weil <strong>de</strong>r Verurteilte lange in Untersuchungshaft<br />
saß.<br />
22 <strong>Das</strong> <strong>Gasthaus</strong> <strong>07</strong>/<strong>2009</strong>