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Das Gasthaus 07/2009 - hamburger-kreis.de

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Häufig fragen sich Arbeitgeber, ob sie einen<br />

Arbeitnehmer auf einen an<strong>de</strong>ren Arbeitsplatz<br />

versetzen können, bei <strong>de</strong>m dieser eine an<strong>de</strong>re<br />

Tätigkeit als zuvor ausübt. Welche Arbeiten <strong>de</strong>r<br />

Arbeitnehmer zu verrichten hat, bestimmt sich<br />

nach <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Arbeitsvertrages. Wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer beispielsweise als Servicekraft<br />

eingestellt, hat er auch einen Anspruch darauf,<br />

als solche zu arbeiten und kann nicht als Zimmermädchen<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Um Flexibilität zu schaffen, fin<strong>de</strong>n sich in Ar-<br />

RECHT UND RAT<br />

Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen<br />

an<strong>de</strong>ren Arbeitsplatz<br />

beitsverträgen häufig Klauseln, wonach <strong>de</strong>m<br />

Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auch eine an<strong>de</strong>re<br />

Tätigkeit zugewiesen wer<strong>de</strong>n darf. Eine<br />

Klausel mit folgen<strong>de</strong>m Wortlaut:<br />

„Der Arbeitgeber behält sich vor, <strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />

auf einen an<strong>de</strong>ren Arbeitsplatz im Betrieb<br />

zu versetzen“ ist allerdings unwirksam. Die Klausel<br />

muss vorsehen, dass die an<strong>de</strong>re, zugewiesene<br />

Tätigkeit gleichwertig sein muss. Wirksam<br />

wäre folgen<strong>de</strong> Klausel: „Der Arbeitgeber behält<br />

sich vor, <strong>de</strong>m Arbeitnehmer eine an<strong>de</strong>re zumut-<br />

bare und gleichwertige Tätigkeit innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Betriebes zuzuweisen, die <strong>de</strong>n Vorkenntnissen<br />

und Fähigkeiten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers entspricht.<br />

Macht er hiervon Gebrauch, so ist er verpflichtet,<br />

zumin<strong>de</strong>st die bisherige Vergütung weiterzuzahlen.“<br />

Es ist ratsam, eine solche Klausel in<br />

<strong>de</strong>n Arbeitsvertrag aufzunehmen, um als Arbeitgeber<br />

die Möglichkeit <strong>de</strong>r Versetzung zu<br />

haben. (Rechtsanwältin und Fachanwältin für<br />

Arbeitsrecht Anna Heine, Maître en droit,<br />

SKW Schwarz Rechtsanwälte)<br />

Versicherung <strong>de</strong>s Unternehmens und<br />

Mitgliedschaft bei <strong>de</strong>r BGN sind nicht dasselbe<br />

Die Mitgliedschaft eines Betriebs bei <strong>de</strong>r Berufgenossenschaft<br />

Nahrungsmittel und Gaststätten<br />

(BGN) ist nicht dasselbe wie die Versicherung<br />

eines Unternehmers bei <strong>de</strong>r BGN. Laut<br />

BGN kommt es diesbezüglich seit <strong>de</strong>m Wegfall<br />

<strong>de</strong>r Pflichtversicherung für Unternehmer En<strong>de</strong><br />

20<strong>07</strong> immer wie<strong>de</strong>r zu Missverständnissen.<br />

<strong>Das</strong> Berliner Landgericht entschied, <strong>de</strong>r 28-jährige<br />

Aytac G. habe sich <strong>de</strong>r Körperverletzung<br />

mit To<strong>de</strong>sfolge schuldig gemacht.<br />

Der Wirt hatte <strong>de</strong>m Gymnasiasten Lukas W.<br />

En<strong>de</strong> Februar 20<strong>07</strong> mehr als 45 Gläser Tequila<br />

serviert, selbst aber teilweise Wasser statt<br />

Schnaps getrunken. Der Schüler war mit 4,4<br />

Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf<br />

Wochen später im Krankenhaus gestorben. Der<br />

Fall hatte bun<strong>de</strong>sweit für Entsetzen gesorgt.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> Richter sagte, <strong>de</strong>r Angeklagte<br />

Auch wenn Sie als Unternehmer nicht mehr<br />

(freiwillig) BGN-versichert sind, ist die BGN für<br />

Ihren Betrieb nach wie vor zuständig. Denn die<br />

aktuelle Rechtslage schreibt vor, dass je<strong>de</strong>s<br />

gewerbliche Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft<br />

ist - unabhängig davon, ob<br />

Arbeitnehmer beschäftigt sind o<strong>de</strong>r nicht. Bei-<br />

Kneipenwirt muss ins Gefängnis<br />

habe gewusst, dass es kein fairer Wettkampf<br />

gewesen sei. Er habe vermutlich rund 20 mal<br />

Wasser statt Tequila getrunken. Dem Angeklagten<br />

sei bewusst gewesen, dass <strong>de</strong>r Schüler keine<br />

Chance gehabt habe. Auch die Einwilligung<br />

zu <strong>de</strong>m Wettkampf habe er nur durch Täuschung<br />

erlangt.<br />

Es liege also eine vorsätzliche Körperverletzung<br />

vor, erläuterte <strong>de</strong>r Richter. Die selbstschädigen<strong>de</strong>n<br />

Handlungen <strong>de</strong>s Opfers müsse sich <strong>de</strong>r<br />

Angeklagte zurechnen lassen. Der Wirt habe<br />

auch die To<strong>de</strong>sfolge in fahrlässiger Weise hingenommen.<br />

Unmittelbar vor <strong>de</strong>m Urteil hatte sich Aytac G.<br />

entschuldigt und <strong>de</strong>r Mutter <strong>de</strong>s verstorbenen<br />

Jungen sein Beileid ausgesprochen: „Es tut mir<br />

sehr, sehr, sehr leid“, sagte er. Die Tragweite seines<br />

Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Die<br />

Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe<br />

gefor<strong>de</strong>rt, die Verteidigung eine mil<strong>de</strong>re<br />

Strafe, aber keinen Freispruch.<br />

Der Wirt soll laut Anklage zu<strong>de</strong>m zwischen 2005<br />

und 20<strong>07</strong> in 173 Fällen gesetzeswidrig Alkohol<br />

an Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche verkauft haben. Die<br />

Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dies<br />

aus Gewinnsucht getan zu haben. Günstige<br />

träge müssen Sie allerdings nur dann abführen,<br />

wenn Sie Mitarbeiter gegen Bezahlung<br />

beschäftigen. Erst mit einer Betriebsaufgabe<br />

en<strong>de</strong>t die Mitgliedschaft <strong>de</strong>s Betriebes in <strong>de</strong>r<br />

BGN. Nähere Informationen erhalten Sie in <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsstelle bei Frau Rohland unter <strong>de</strong>r Telefonnummer<br />

040/41343<strong>07</strong>4.<br />

Preise seien dabei sein Erfolgsmo<strong>de</strong>ll gewesen.<br />

Zu<strong>de</strong>m hielt er ihm vor, er habe nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong>sfall<br />

versucht, die Tat durch Absprachen mit<br />

an<strong>de</strong>ren Zeugen zu vertuschen.<br />

Der Verteidiger Johannes Eisenberg gab hingegen<br />

zu be<strong>de</strong>nken, dass Lukas die Wette nüchtern<br />

verabre<strong>de</strong>t hatte, trinkerfahren war und um<br />

die möglichen Folgen für seine Gesundheit<br />

wusste. Den tödlichen Ausgang habe aber keiner<br />

<strong>de</strong>r Beteiligten einkalkuliert. Keiner habe<br />

gewusst, dass schnelles Trinken großer Mengen<br />

Schnaps zu Lähmungen und Herzstillstand<br />

führen könne, sagte er. Und dass Aytac G. seine Tat<br />

anschließend vertuschen wollte, sei völlig normal.<br />

Die Vertreterin <strong>de</strong>r Nebenklage und Anwältin<br />

<strong>de</strong>r Mutter <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>sopfers, A<strong>de</strong>lai<strong>de</strong> Stronk,<br />

hatte berichtet, dass Lukas’ Mutter seinen Tod<br />

bis heute nicht verarbeitet habe. Es sei ihr dringen<strong>de</strong>r<br />

Wunsch, dass die Tat in <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

und auch bei <strong>de</strong>n staatlichen Behör<strong>de</strong>n Problembewusstsein<br />

wecke.<br />

<strong>Das</strong> Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen<br />

einer Woche können Rechtsmittel eingelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Haftstrafe reduziert sich um zwei<br />

Monate, weil <strong>de</strong>r Verurteilte lange in Untersuchungshaft<br />

saß.<br />

22 <strong>Das</strong> <strong>Gasthaus</strong> <strong>07</strong>/<strong>2009</strong>

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