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28 Ratgeber <strong>BESTplus</strong><br />
ÜBER 50 UND ZUM ERSTEN MAL BEIM ANWALT<br />
[Bp-mv]. Für viele Menschen – gerade für die Generation der<br />
Best Ager – ist es immer noch ein großer Schritt, einen Anwalt<br />
aufzusuchen. Wo die Jüngeren quasi damit aufgewachsen sind,<br />
dass man sein Recht auch notfalls im wahrsten Sinne des Wortes<br />
einklagen darf, löst bei den etwas Älteren die Notwendigkeit<br />
einen Rechtsstreit zu führen oft noch Unbehagen aus.<br />
Doch das muss es nicht! Gerade im arbeitsrechtlichen Bereich<br />
ist es extrem wichtig für die Wahrung der eigenen Rechte einzustehen<br />
und das heißt unter Umständen eben auch, einen<br />
Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.<br />
SOMMER, SONNE,<br />
NEUE AUSZUBILDENDE<br />
Wer zum ersten Mal einen Anwalt konsultiert, kann im Vorfeld<br />
zu dem Termin einiges vorbereiten. Das gibt Sicherheit und garantiert,<br />
dass der Termin so stressfrei wie möglich ablaufen<br />
wird. Hilfreich ist es auch, wenn Sie vorher schon bei Ihrer<br />
Rechtsschutzversicherung anrufen und Ihr Problem schildern.<br />
Im besten Fall haben Sie dann schon die Sicherheit, dass die<br />
Versicherung den Anwalt bezahlt und Ihnen keine Kosten entstehen.<br />
Wenn arbeitsrechtliche Probleme explizit von Ihrer<br />
Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind und es um eine<br />
Kündigung geht, werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit<br />
die Kosten für eine Beratung und auch das gerichtliche Verfahren<br />
übernommen!<br />
Überhaupt ist es nicht so, dass ein Anwalt Sie zu einem rechtlichen<br />
Schritt zwingen oder überreden würde. Sie klären in<br />
einem ausführlichen Erstberatungsgespräch, welche Möglichkeiten<br />
oder auch Schwierigkeiten Ihr individueller Fall aufweist.<br />
Sollten Sie körperliche Probleme haben und einen Besuch in<br />
der Kanzlei nicht schaffen, sind Beratungsgespräche im Übrigen<br />
auch per Telefon oder bei Ihnen zu Hause möglich.<br />
In diesen Tagen beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt:<br />
Die Ausbildung beginnt. Und so mancher Chef mag sich<br />
fragen, ob die Auszubildenden jedes Jahr jünger werden. Wer zur<br />
Generation der Best Ager gehört, muss sich da mittlerweile eingestehen,<br />
Kündigung dass tatsächlich ist ein schwerwiegender die Altersspanne zwischen Eingriff Ausbilder in den Alltag und<br />
Eine<br />
und Azubi muss immer nicht größer hingenommen wird. Hat man werden. noch vor Vor dreißig allem Jahren wenn selbst Sie<br />
schon zu den ein Jüngeren reiferes gehört, Alter seine haben Chefs und mit es somit Punkmusik durchaus oder bunter etwas<br />
schwerer Kleidung provoziert, sein könnte, gilt einen es nun neuen die Jugend Job zu zu finden, verstehen. ist es wichtig,<br />
dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihr Arbeitsverhältnis<br />
Manche vielleicht kleinen doch Probleme noch zu zwischen retten. Dazu Chef ist und das Azubi Erheben oder einer auch<br />
Kündigungsschutzklage jüngerem Angestellten gibt ein es sinnvoller seit Jahrzehnten, und Erfolg so zum versprechender<br />
bereits Weg. eben Dazu angesprochene sollten Sie allerdings Frage der die Kleidung. Hilfe eines Älteren Rechtsan-<br />
Chefs sei<br />
Beispiel die<br />
walts, hier noch möglichst einmal ins eines Gedächtnis Fachanwalts gerufen, dass für sich Arbeitsrecht, der Kleidungsstil<br />
insgesamt nehmen. in den letzten Jahren gewandelt hat und eine zu-<br />
in<br />
Anspruch<br />
nehmende „Casualisation“, also das zunehmende Tragen lässigerer<br />
Außer Bekleidung, einer Einzug Kündigung gehalten gibt hat. es Wenn aber noch Ihre Auszubildende zahlreiche andere oder<br />
Gründe, Ihr junger die Mitarbeiter einen Anwaltsbesuch also in Jeans und notwendig T-Shirt in Ihr oder Büro empfehlenswerfelt<br />
kommen, machen meinen können. er oder Allein sie es im oft Arbeitsrecht nicht provokant, fällt eine sondern Viel-<br />
gestiezahl<br />
können an möglichen einfach nicht Problemen genau einschätzen, an – zum Beispiel welchen ausstehender<br />
Dresscode Ihr<br />
Lohn, Unternehmen nicht gewährter vorschreibt. Urlaub oder auch Mobbing. Hinzu kommen<br />
Fragen aus anderen Rechtsbereichen, wie etwa dem Sozialrecht,<br />
Neuen MitarbeiterInnen wenn es etwa und Probleme vor allem den rund jungen um Auszubildenden<br />
sollten Sie gibt. Zeit lassen, sich an die „Hausregeln“ zu gewöhnen.<br />
das Thema<br />
Rentenbezug<br />
Erklären Sie ¬– oder falls es einen direkteren Vorgesetzten gibt,<br />
Nicht<br />
lassen<br />
zu<br />
Sie<br />
unterschätzen<br />
ihn die Aufgaben<br />
sind<br />
übernehmen!<br />
auch Abmahnungen.<br />
– freundlich,<br />
Diese<br />
warum<br />
können<br />
ein<br />
gewisser<br />
vom<br />
Standard<br />
Arbeitgeber<br />
tatsächlich<br />
dazu benutzt<br />
notwendig<br />
werden,<br />
für den<br />
eine<br />
Betrieb<br />
sogenannte<br />
ist. Gerade<br />
im August kann es allerdings oft sehr heiß werden. Ist Ihr Büro nicht<br />
verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Bekommen Sie<br />
klimatisiert, sollten Sie aber auf jeden Fall für diese Tage gewisse<br />
eine Abmahnung, ist dies aber keinesfalls ein „in Stein gemeißelter“<br />
Fakt. Es gibt die Möglichkeit, eine Abmahnung wieder<br />
Zugeständnisse machen. Natürlich müssen Sie nicht akzeptieren,<br />
dass jemand in Flip-Flops und Shorts am Schreibtisch sitzt. Auf lange<br />
aus der Personalakte entfernen zu lassen. Sollte sich Ihr Arbeitgeber<br />
nicht in einem persönlichen Gespräch von Ihrer Position<br />
oder halblange Ärmel könnten Sie aber zum Beispiel einmal verzichten.<br />
Machen Sie in diesem Fall aber sehr deutlich, dass es sich um<br />
überzeugen<br />
eine Ausnahme<br />
lassen,<br />
handelt.<br />
ist<br />
Dies<br />
es völlig<br />
ist kein<br />
legitim,<br />
Zurechtweisen,<br />
sich Hilfe<br />
sondern<br />
beim<br />
gibt<br />
Betriebsrat<br />
oder auch bei einem Anwalt zu suchen.<br />
Als weitere Maßnahme können Sie ihren Anwaltsbesuch auch<br />
schon Ihren Auszubildenden vorbereiten, indem Orientierung Sie die notwendigen und hilft bei der Unterlagen Eingliederung zusammensuchen.<br />
in den Betrieb. Im Falle von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten<br />
sind das, grob gesagt, alle Dinge, die Ihr Arbeitsverhältnis<br />
Bei anderen<br />
betreffen.<br />
Aspekten<br />
Dies<br />
des<br />
können<br />
betrieblichen<br />
sein: Arbeitsvertrag,<br />
Zusammenarbeitens<br />
Lohnabrechnungen<br />
und<br />
–lebens (denn<br />
oder<br />
schließlich<br />
auch das<br />
verbringt<br />
Kündigungsschreiben.<br />
man einen großen Teil seiner<br />
Lebenszeit am Arbeitsplatz!) sollten und müssen Sie allerdings nicht<br />
auf Ihre vielleicht vorhandenen traditionelleren Werte verzichten.<br />
Machen Sie den jüngeren Mitarbeitern klar, warum Ihnen manches<br />
wichtig erscheint und warum es dem geschäftlichen Erfolg dient.<br />
Mobbing<br />
Wichtig ist auch – gerade in den ersten Monaten der Ausbildung –<br />
dass den „Neuen“ zwar Zeit gegeben wird, sich auf die ungewohnte<br />
Situation einzustellen, es aber gewisse Punkte gibt, die von vornherein<br />
funktionieren müssen. Dazu gehören neben dem unbedingten<br />
Einhalten von Sicherheitsbestimmungen auch Aspekte wie Pünktlichkeit<br />
und Höflichkeit untereinander. Bedenken Sie hierbei immer,<br />
dass – auch wenn Sie sich wegen des größeren Altersunterschiedes<br />
langsam als väterlicher bzw. mütterlicher Vorgesetzter verstehen –<br />
eine gewisse Strenge durchaus Orientierung gibt.<br />
Auf jeden Fall sollten Sie das Aufeinandertreffen verschiedener Generationen<br />
im betrieblichen Alltag als Chance begreifen, Dinge<br />
einmal aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Wenn Sie<br />
allerdings das Gefühl haben, dass Ihr Auszubildender Probleme hat,<br />
sich einzugliedern, sollten Sie über Konsequenzen nachdenken und<br />
ggf. auch zu dem drastischen Mittel der Probezeitkündigung greifen.<br />
Sobald die Probezeit abgelaufen ist, ist es schließlich außerordentlich<br />
schwer, ein Ausbildungsverhältnis wieder zu beenden. Sollte dies<br />
notwendig sein – vor allem wenn Sie noch keine Erfahrung auf<br />
So vorbereitet können Sie beruhigt dem Anwaltsbesuch entgegensehen.<br />
Gerade, wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht,<br />
diesem Gebiet haben – sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch<br />
nehmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch das Kündigungsverfahren<br />
gegen einen Auszubildenden begleiten und z. B.<br />
sollten Sie sich nicht von eventuell vorhandenen Vorurteilen<br />
leiten<br />
den Termin<br />
lassen.<br />
bei<br />
Es<br />
der<br />
ist<br />
zuständigen<br />
Ihr gutes Recht,<br />
Schlichtungsstelle<br />
um Ihren Arbeitsplatz<br />
wahrnehmen.<br />
zu<br />
kämpfen!<br />
Rechtsanwalt Michael Voß<br />
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Maschmühlenweg 44 B<br />
37081 Göttingen, 05 51-5 03 68 75<br />
info@kuendigungsschutz-voss.de<br />
www.kuendigungsschutz-voss.de