Dedinghausen aktuell 474
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D.a. <strong>474</strong> Mai 2015<br />
Wirrungen um das Osterfeuer 2015<br />
(WS/HWW) Nach der Lektüre der Berichte über das Osterfeuer 2015 (s.S. 8, 9 und 45) bleiben Fragen.<br />
Bestimmt sind wir Redakteure von D.a. nicht die einzigen im Dorf, die mitbekommen haben, dass die<br />
Hintergründe, die zur Verlegung des Osterfeuers auf den Schützenplatz geführt haben sollen, massive<br />
Unstimmigkeiten zwischen Beteiligten nach sich zogen.<br />
Der Pächter und der Eigentümer der betreffenden Stelle melden sich in Leserbriefn zu Wort:<br />
Bernhard Hörstmann-Jungemann Lippstadt, den 20.04.2015<br />
Zum Eichenhain 6<br />
59558 Lippstadt<br />
An <strong>Dedinghausen</strong> Aktuell<br />
Sehr geehrte Leser!<br />
Osterfeuer <strong>Dedinghausen</strong> 2015<br />
Hiermit möchte ich einige Anmerkungen zum Ablauf des Osterfeuers von <strong>Dedinghausen</strong> machen.<br />
Folgende Gründe sind für die Verlegung des Osterfeuers von „Am Bruch" zum „Schützenplatz" verantwortlich:<br />
1. Das Feld „Am Bruch" war nach den tagelangen Regenfällen nicht mehr befahrbar.<br />
2. Die Unterhaltungsfirma der Erdgasleitung hatte noch nicht schriftlich zugestimmt.<br />
3. Der Grünschnitt sollte vor dem Abbrennen noch umgesetzt werden.<br />
4. Der Eigentümer der Fläche hat das Osterfeuer nicht untersagt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Bernhard Hörstmann-Jungemann<br />
(Pächter)<br />
An D.a. per Email am 03.05.2015<br />
Osterfeuer der Löschgruppe <strong>Dedinghausen</strong> 2015<br />
Gegendarstellung sowie Bemerkung vom Besitzer des Grundstückes Am Bruch<br />
Durch Zufall habe ich am 31.03.15 erfahren, dass das<br />
Osterfeuer auf meinem Grundstück stattfinden sollte<br />
und das Holz dafür dort bereits gelagert wurde. Ich<br />
war schon sehr verwundert, da ich weder vom Veranstalter,<br />
der Feuerwehr <strong>Dedinghausen</strong>, noch vom<br />
Pächter Hörstmann-Jungemann informiert wurde<br />
bzw. eine Genehmigung eingeholt wurde. Daraufhin<br />
habe ich am 31.03. den Pächter angerufen und nachgefragt<br />
was Sache ist.<br />
Er war auch verwundert, da das Holz nicht an der<br />
Stelle lag, wie zwischen Pächter und Feuerwehr vereinbart.<br />
Er versicherte mir, dass das Holz, wegen<br />
dem Tierschutz, kurz vor dem Abbrennen noch<br />
umgelagert wird. Ich habe ihn nur auf die an dem<br />
Holzstapel vorbeilaufende 100 bar Ferngasleitung,<br />
welche in ca. 3 m Abstand liegt, aufmerksam<br />
gemacht. Dies geschah entsprechend den Sicherheitsvorschriften<br />
und Eintragung bei mir im Grundbuch.<br />
Von einem Verbot bzw. Untersagen meinerseits, das<br />
Osterfeuer auf meinem Grundstück durchzuführen,<br />
war nie die Rede!<br />
Aus dem Internet habe ich erfahren, dass das Osterfeuer<br />
kurzfristig auf dem Schützenplatz verlegt<br />
D.a. <strong>474</strong>/23