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Dedinghausen aktuell 474

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D.a. <strong>474</strong> Mai 2015<br />

Wirrungen um das Osterfeuer 2015<br />

(WS/HWW) Nach der Lektüre der Berichte über das Osterfeuer 2015 (s.S. 8, 9 und 45) bleiben Fragen.<br />

Bestimmt sind wir Redakteure von D.a. nicht die einzigen im Dorf, die mitbekommen haben, dass die<br />

Hintergründe, die zur Verlegung des Osterfeuers auf den Schützenplatz geführt haben sollen, massive<br />

Unstimmigkeiten zwischen Beteiligten nach sich zogen.<br />

Der Pächter und der Eigentümer der betreffenden Stelle melden sich in Leserbriefn zu Wort:<br />

Bernhard Hörstmann-Jungemann Lippstadt, den 20.04.2015<br />

Zum Eichenhain 6<br />

59558 Lippstadt<br />

An <strong>Dedinghausen</strong> Aktuell<br />

Sehr geehrte Leser!<br />

Osterfeuer <strong>Dedinghausen</strong> 2015<br />

Hiermit möchte ich einige Anmerkungen zum Ablauf des Osterfeuers von <strong>Dedinghausen</strong> machen.<br />

Folgende Gründe sind für die Verlegung des Osterfeuers von „Am Bruch" zum „Schützenplatz" verantwortlich:<br />

1. Das Feld „Am Bruch" war nach den tagelangen Regenfällen nicht mehr befahrbar.<br />

2. Die Unterhaltungsfirma der Erdgasleitung hatte noch nicht schriftlich zugestimmt.<br />

3. Der Grünschnitt sollte vor dem Abbrennen noch umgesetzt werden.<br />

4. Der Eigentümer der Fläche hat das Osterfeuer nicht untersagt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Bernhard Hörstmann-Jungemann<br />

(Pächter)<br />

An D.a. per Email am 03.05.2015<br />

Osterfeuer der Löschgruppe <strong>Dedinghausen</strong> 2015<br />

Gegendarstellung sowie Bemerkung vom Besitzer des Grundstückes Am Bruch<br />

Durch Zufall habe ich am 31.03.15 erfahren, dass das<br />

Osterfeuer auf meinem Grundstück stattfinden sollte<br />

und das Holz dafür dort bereits gelagert wurde. Ich<br />

war schon sehr verwundert, da ich weder vom Veranstalter,<br />

der Feuerwehr <strong>Dedinghausen</strong>, noch vom<br />

Pächter Hörstmann-Jungemann informiert wurde<br />

bzw. eine Genehmigung eingeholt wurde. Daraufhin<br />

habe ich am 31.03. den Pächter angerufen und nachgefragt<br />

was Sache ist.<br />

Er war auch verwundert, da das Holz nicht an der<br />

Stelle lag, wie zwischen Pächter und Feuerwehr vereinbart.<br />

Er versicherte mir, dass das Holz, wegen<br />

dem Tierschutz, kurz vor dem Abbrennen noch<br />

umgelagert wird. Ich habe ihn nur auf die an dem<br />

Holzstapel vorbeilaufende 100 bar Ferngasleitung,<br />

welche in ca. 3 m Abstand liegt, aufmerksam<br />

gemacht. Dies geschah entsprechend den Sicherheitsvorschriften<br />

und Eintragung bei mir im Grundbuch.<br />

Von einem Verbot bzw. Untersagen meinerseits, das<br />

Osterfeuer auf meinem Grundstück durchzuführen,<br />

war nie die Rede!<br />

Aus dem Internet habe ich erfahren, dass das Osterfeuer<br />

kurzfristig auf dem Schützenplatz verlegt<br />

D.a. <strong>474</strong>/23

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