B lickpunk I/98 - Wunschkind eV
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Adoption und Jugendamt<br />
Adoptionsvermittlung im Jugendamt - was geschieht da?<br />
Die Adoptionsvermittlung ist eine eigenständige gesetzlich geregelte<br />
Aufgabe der Jugendhilfe. Adoptionsvermittlung wird für ein<br />
Kind erbracht, dessen Eltern die Erziehungsverantwortung für<br />
ihr Kind nicht wahrnehmen können oder wollen. Die wichtigsten<br />
gesetzlichen Grundlagen sind in den §§ 7 bis 9 des Adoptionsvermittlungsgesetzes<br />
(AdVermiG) in Verbindung mit dem § 36<br />
des Kinder- und Jugendhilfsgesetzes (KJHG) vorge-geben.<br />
Das Wohl und die Zukunft des Kindes stehen im Mittelpunkt des<br />
gesamten Vermittlungsprozesses. Für das Kind werden geeignete<br />
Eltern gesucht, nicht “passende Kinder” für die Bewerber.<br />
Das Adoptionsgeschehen ist ein diffiziler und komplexer Prozeß.<br />
Voraussetzung für das Gelingen einer Adoption ist, daß<br />
sich alle Beteiligten - Herkunfsfamilie, Adoptionsbewerber und<br />
Fachkraft in der Vermittlungsstelle - mit Offenheit, Ehrlichkeit<br />
und gegenseitigem Verständnis und Vertrauen begegnen.<br />
Die Klärung der Eignung der Bewerber für die Aufnahme eines<br />
Kindes oder Jugendlichen ist nicht ganz einfach. Hier vermischen<br />
sich objektiv meßbare Gegebenheiten (Wohnverhältnisse,<br />
finanzielle und persönliche Verhältnisse) mit subjektiven<br />
Einschätzungen und kindbezogenen Wunschvorstellungen. Es<br />
gibt aber auch Dinge, die zumindest objektivierbar sind, z.B. die<br />
Merkmale wie Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Stabilität in<br />
der Partnerbeziehung oder erziehungsleitende Vorstellungen.<br />
Natürlich bleibt letztlich die Feststellung der Eignung der Bewerber<br />
immer risikobehaftet. Im Fortgang des Verfahrens muß diese<br />
immer im Hinblick auf die Vermittlung eines bestimmten Kindes<br />
festgestellt werden.<br />
Aus der Erkenntnis, daß die Adoption einen Prozeß darstellt,<br />
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der ganz bestimmt Auswirkungen auf das Leben aller Beteiligten<br />
hat, haben sich verschiedene Angebote entwickelt: Information,<br />
Einzel- und Paargespräche, sowie die Möglichkeit an einer<br />
Gruppe teilzunehmen sind die Arbeitsmethoden im Prozeß der<br />
familiären Fremdunterbringung. Die Einschätzungen des Vermittlers<br />
sollen durch kollegialen Austausch und/oder Supervision<br />
objektiviert werden.<br />
Adoptiveltern und Adoptierte leben im sogenannten “Adoptionsdreieck”.<br />
Die Herkunftsfamilie spielt immer eine mehr oder weniger<br />
große Rolle. Das Angebot der nachgehenden Begleitung<br />
ist gesetzlich festgelegt, wird jedoch bisher nur bei wenigen<br />
Vermittlungsstellen wahrgenommen.<br />
Wer sich für eine Adoption entscheidet, muß sich auf einen langen<br />
Prozeß einlassen, sowohl im Blick auf die Hinführung, als<br />
auch auf die spätere Begleitung.<br />
Als Arbeitshilfe für die Vermittlung können die Empfehlungen<br />
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter dienen.<br />
Letztendlich bleibt es aber jeder Vermittlungsstelle überlassen,<br />
wie sie die Arbeit ausgestaltet.<br />
Doris Andrä, Landratsamt Enzkreis, Kreisjugendamt<br />
Zähringer Allee 3, 75177 Pforzheim<br />
B<strong>lickpunk</strong>t I/<strong>98</strong>