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B lickpunk I/98 - Wunschkind eV

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Adoption und Jugendamt<br />

Adoptionsvermittlung im Jugendamt - was geschieht da?<br />

Die Adoptionsvermittlung ist eine eigenständige gesetzlich geregelte<br />

Aufgabe der Jugendhilfe. Adoptionsvermittlung wird für ein<br />

Kind erbracht, dessen Eltern die Erziehungsverantwortung für<br />

ihr Kind nicht wahrnehmen können oder wollen. Die wichtigsten<br />

gesetzlichen Grundlagen sind in den §§ 7 bis 9 des Adoptionsvermittlungsgesetzes<br />

(AdVermiG) in Verbindung mit dem § 36<br />

des Kinder- und Jugendhilfsgesetzes (KJHG) vorge-geben.<br />

Das Wohl und die Zukunft des Kindes stehen im Mittelpunkt des<br />

gesamten Vermittlungsprozesses. Für das Kind werden geeignete<br />

Eltern gesucht, nicht “passende Kinder” für die Bewerber.<br />

Das Adoptionsgeschehen ist ein diffiziler und komplexer Prozeß.<br />

Voraussetzung für das Gelingen einer Adoption ist, daß<br />

sich alle Beteiligten - Herkunfsfamilie, Adoptionsbewerber und<br />

Fachkraft in der Vermittlungsstelle - mit Offenheit, Ehrlichkeit<br />

und gegenseitigem Verständnis und Vertrauen begegnen.<br />

Die Klärung der Eignung der Bewerber für die Aufnahme eines<br />

Kindes oder Jugendlichen ist nicht ganz einfach. Hier vermischen<br />

sich objektiv meßbare Gegebenheiten (Wohnverhältnisse,<br />

finanzielle und persönliche Verhältnisse) mit subjektiven<br />

Einschätzungen und kindbezogenen Wunschvorstellungen. Es<br />

gibt aber auch Dinge, die zumindest objektivierbar sind, z.B. die<br />

Merkmale wie Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Stabilität in<br />

der Partnerbeziehung oder erziehungsleitende Vorstellungen.<br />

Natürlich bleibt letztlich die Feststellung der Eignung der Bewerber<br />

immer risikobehaftet. Im Fortgang des Verfahrens muß diese<br />

immer im Hinblick auf die Vermittlung eines bestimmten Kindes<br />

festgestellt werden.<br />

Aus der Erkenntnis, daß die Adoption einen Prozeß darstellt,<br />

6<br />

der ganz bestimmt Auswirkungen auf das Leben aller Beteiligten<br />

hat, haben sich verschiedene Angebote entwickelt: Information,<br />

Einzel- und Paargespräche, sowie die Möglichkeit an einer<br />

Gruppe teilzunehmen sind die Arbeitsmethoden im Prozeß der<br />

familiären Fremdunterbringung. Die Einschätzungen des Vermittlers<br />

sollen durch kollegialen Austausch und/oder Supervision<br />

objektiviert werden.<br />

Adoptiveltern und Adoptierte leben im sogenannten “Adoptionsdreieck”.<br />

Die Herkunftsfamilie spielt immer eine mehr oder weniger<br />

große Rolle. Das Angebot der nachgehenden Begleitung<br />

ist gesetzlich festgelegt, wird jedoch bisher nur bei wenigen<br />

Vermittlungsstellen wahrgenommen.<br />

Wer sich für eine Adoption entscheidet, muß sich auf einen langen<br />

Prozeß einlassen, sowohl im Blick auf die Hinführung, als<br />

auch auf die spätere Begleitung.<br />

Als Arbeitshilfe für die Vermittlung können die Empfehlungen<br />

der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter dienen.<br />

Letztendlich bleibt es aber jeder Vermittlungsstelle überlassen,<br />

wie sie die Arbeit ausgestaltet.<br />

Doris Andrä, Landratsamt Enzkreis, Kreisjugendamt<br />

Zähringer Allee 3, 75177 Pforzheim<br />

B<strong>lickpunk</strong>t I/<strong>98</strong>

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