NordWest Aktuell - Ausgabe74 - WEB
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SERIE: Liebling auf 4 Pfoten<br />
Tierschutzexperten<br />
raten weiterhin vom Urlaub mit<br />
Hund in Dänemark ab<br />
Mit dem Auto gut erreichbar, mildes Klima, Dünen und Strand<br />
– Auf den ersten Blick erscheint ein Urlaub in Dänemark<br />
für Menschen mit Hund nahezu perfekt. Doch das dänische<br />
Hundegesetz ist alles andere als hundefreundlich. Ein<br />
Beißvorfall kann bereits die Beschlagnahmung des Hundes und im schlimmsten<br />
Fall seinen Tod zur Folge haben.<br />
Auch wenn Dänemark vor mittlerweile zwei Jahren Änderungen am landeseigenen<br />
Hundegesetz vorgenommen hat, warnen die Tierschutzorganisationen<br />
TASSO e.V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sowie der Verband für<br />
das deutsche Hundewesen (VDH) dennoch vor Reisen mit dem Hund nach<br />
Dänemark. Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von 13 als gefährlich<br />
eingestuften Hunderassen hat weiterhin Bestand. Danach dürfen American<br />
Bulldogs, American Staffordshire Terrier, Boerboels, Dogo Argentinos, Fila<br />
Brasileiros, Kangals, Kaukasische Owtcharkas, Pitbull Terrier, Sarplaninacs,<br />
Südrussische Owtcharkas, Tornjaks, Tosa Inus und Zentralasiatische Owtcharkas<br />
in Dänemark weder gezüchtet noch gehalten und auch nicht eingeführt werden.<br />
Hundehalter, insbesondere auch Touristen, deren Tiere einer dieser verbotenen<br />
Rassen angehören, müssen mit einer polizeilichen Beschlagnahmung und<br />
gegebenenfalls auch Tötung ihrer Vierbeiner rechnen. Auch Hunde, die in ihrem<br />
Aussehen einer der im Gesetz genannten Rassen ähneln, sind davor nicht gefeit.<br />
Dies kann insbesondere Mischlingshunde betreffen. Die Halter müssen im Fall<br />
der Fälle eindeutig mittels Herkunftsnachweisen belegen können, dass ihr Tier<br />
keiner der gelisteten Rassen angehört. Auch Hunde, die auf dänischem Boden in<br />
einen Beißvorfall verwickelt sind, kann dieses Schicksal treffen. Seit dem 1. Juli<br />
2014 entscheiden nicht mehr die Polizeibeamten, sondern sogenannte „dog<br />
experts“ (Hundesachverständige) darüber, ob der betreffende Hund getötet<br />
wird. „Leider ist in der Gesetzgebung auch nach zwei Jahren immer noch<br />
nicht festgelegt, welche Ausbildung diese Personen überhaupt haben müssen.<br />
Immerhin entscheiden sie über Leben oder Tod eines Lebewesens“, kritisiert<br />
Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, diese Bestimmung.<br />
Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden<br />
bisher über 600 Hunde auf Basis des dänischen Hundegesetzes getötet, die<br />
dänische Organisation fairdog schätzt diese Zahl jedoch weitaus höher ein. Die<br />
Tierschutzorganisationen TASSO und VIER PFOTEN sowie der VDH haben bereits<br />
in der Vergangenheit deutliche Kritik an der dänischen Hundegesetzgebung,<br />
insbesondere an der rassebezogenen Gefährlichkeitseinstufung von Hunden<br />
geäußert. „Das Gefährlichkeitspotenzial eines Hundes ist von vielen rasseunabhängigen<br />
Faktoren wie beispielsweise menschlichem Fehlverhalten abhängig“,<br />
weiß Sarah Ross, Heimtierexpertin bei VIER PFOTEN. „Kein Hund ist von Geburt<br />
an bissig oder gefährlich.“<br />
Für Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, sind Rasselisten<br />
grundsätzlich eine haltlose Maßnahme: „Hunde pauschal aufgrund ihrer<br />
Rassezugehörigkeit als gefährlich einzustufen, ist wissenschaftlich unhaltbar.<br />
Rasselisten, ganz gleich ob in Dänemark oder Deutschland, gaukeln lediglich<br />
eine Scheinsicherheit vor, leisten aber keinen effektiven Beitrag zum Schutz der<br />
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.“Hundehalter, die ihren Urlaub mit ihrem<br />
Vierbeiner in Dänemark verbringen möchten, sollten sich zum Schutz ihrer<br />
Tiere vorab unbedingt umfangreich informieren. Besonders zu beachten ist die<br />
Pflicht, Hunde an den dänischen Stränden zwischen dem 1. April und dem 30.<br />
September an der Leine zu führen.<br />
Quelle: vdh.de<br />
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