Entwicklung des Energieverbrauchs für Heizung ... - Energiewelt.de
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Ergebnisse<br />
Rolle: Bei Gasheizungen wer<strong>de</strong>n die Rußzahl und Öl<strong>de</strong>rivate im Abgas nicht festgestellt.<br />
Fazit Bau- und Umweltrecht<br />
Ein Einfluss auf die <strong>Entwicklung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Energieverbrauchs</strong> durch Bau- und Umweltrecht ist<br />
durch folgen<strong>de</strong> Punkte gegeben:<br />
1. Bei je<strong>de</strong>r Erneuerung eines Heizkessels und auch von Komponenten wie Pumpe,<br />
Regelung, Brenner und Rohrleitungen greifen die Anfor<strong>de</strong>rungen z.B. an die Begrenzung<br />
<strong>de</strong>r Leistung an <strong>de</strong>n Wärmebedarf, die Effizienz <strong>de</strong>r Pumpe, die Dämmung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Kessels und <strong>de</strong>r Rohrleitungen etc. Dabei kann davon ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass eine Effizienzsteigerung im Bereich von 10-20 % beim Ersatz eines<br />
Kessels mit Baujahr vor 1978 stattfin<strong>de</strong>t. Weil diese Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Erneuerung <strong><strong>de</strong>s</strong> Kessels gekoppelt sind und Kessel nicht zu bestimmten<br />
Stichtagen ausgetauscht wer<strong>de</strong>n, variiert <strong>de</strong>r Zeitpunkt, ab <strong>de</strong>m sich eine Wirkung<br />
zeigt („nicht stichtagsbezogene Effizienzsteigerung“).<br />
2. Zu bestimmten Zeitpunkten mussten Anfor<strong>de</strong>rungen an die Heiztechnik erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Untersuchungszeitraum gibt es nur zwei Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
a) die Nachrüstpflicht von raumweisen Temperaturreglern („Thermostatventile“)<br />
u.a. <strong>für</strong> alle Zentralheizungstypen, letzte Frist war <strong>de</strong>r 31.12.1997.<br />
b) die Nachrüstpflicht von Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung<br />
<strong>de</strong>r Wärmezufuhr in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Zeit und einer an<strong>de</strong>ren geeigneten<br />
Führungsgröße raumweisen Temperaturreglern („Thermostatventile“)<br />
<strong>für</strong> alle Zentralheizungstypen, letzte Frist war <strong>de</strong>r 31.12.1997.<br />
3. Durch Anfor<strong>de</strong>rungen an maximale Abgasverluste hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>n Austausch<br />
ineffizienter Heizkessel forciert. Im Beobachtungszeitraum gab es hierzu<br />
mehrere Stichtage im Verlauf 2001 bis 2004.<br />
4. Sowohl durch die frühere WärmeschutzV als auch durch die EnEV hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
bedingte Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Wärmeschutz im Falle von Mo<strong>de</strong>rnisierungen<br />
an <strong>de</strong>r Wärme übertragen<strong>de</strong>n Hülle gestellt. Vereinfacht: Immer, wenn ein<br />
Bauteil <strong>de</strong>r Hüllfläche ersetzt wird, wer<strong>de</strong>n an die neuen Bauteile Energieeffizienz-<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt, z.B. an eine Min<strong><strong>de</strong>s</strong>twirkung <strong>de</strong>r Dämmschicht.<br />
5. Nachrüstverpflichtungen <strong>de</strong>r EnEV bezüglich <strong>de</strong>r Dämmung oberster Geschoss<strong>de</strong>cken<br />
und <strong>de</strong>r Außerbetriebnahme von Heizkesseln mit Baujahr vor 1978 betreffen<br />
<strong>de</strong>n Einfamilienhausbereich z.Zt. nur bei Eigentümerwechsel; in <strong>de</strong>r Untersuchung<br />
wer<strong>de</strong>n aber nur Gebäu<strong>de</strong> ohne Eigentümerwechsel betrachtet.<br />
Die Abbildung 9 illustriert die Einwirkungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Ordnungsrechts.<br />
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