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Anlage - Landtag Brandenburg - Brandenburg.de

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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-HA 5/11 S. 2<br />

Hauptausschuss 01.09.2010<br />

11. Sitzung vos<br />

Tagesordnung:<br />

1. Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung - Gesetz zu <strong>de</strong>m Staatsvertrag über<br />

die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach <strong>de</strong>m Gesetz zu<br />

<strong>de</strong>m Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe<br />

und Annahme von Abfällen in <strong>de</strong>r Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag<br />

- Drucksache 5/1383) - Beschluss<br />

über die Beschlussempfehlung an <strong>de</strong>n <strong>Landtag</strong><br />

2. Volksinitiative nach Artikel 76 <strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> -<br />

"Rettet <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Alleen!" - Beschlüsse über das Vorliegen <strong>de</strong>r<br />

förmlichen Voraussetzungen nach § 6 VAGBbg und die Zulässigkeit <strong>de</strong>r<br />

Volksinitiative nach § 5 VAGBbg sowie über die Überweisung an <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Ausschuss gemäß § 9 Absatz 6 Satz 1 und 2 VAGBbg<br />

3. Verschie<strong>de</strong>nes<br />

Festlegungen:<br />

1. Das Protokoll <strong>de</strong>r 10. Sitzung wird vom Ausschuss einstimmig bestätigt.<br />

2. Der Hauptausschuss empfiehlt <strong>de</strong>m <strong>Landtag</strong>, <strong>de</strong>n Gesetzentwurf "Gesetz zu<br />

<strong>de</strong>m Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach<br />

<strong>de</strong>m Gesetz zu <strong>de</strong>m Übereinkommen vom 9. September 1996 über die<br />

Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in <strong>de</strong>r Rhein- und Binnenschifffahrt<br />

- Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag (Drucksache 5/1383)"<br />

in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Fassung zu beschließen.<br />

3. Der Hauptausschuss stellt fest, dass die förmlichen Voraussetzungen <strong>de</strong>r<br />

Volksinitiative "Rettet <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Alleen!" nach § 6 VAGBbg vorliegen und<br />

die Volksinitiative gemäß § 5 VAGBbg zulässig ist. Die Volksinitiative wird an<br />

<strong>de</strong>n Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß § 9 Absatz 6 Satz<br />

1 und 2 VAGBbg überwiesen.<br />

Aus <strong>de</strong>r Beratung:<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> begrüßt die Anwesen<strong>de</strong>n und eröffnet die 11. Sitzung <strong>de</strong>s Hauptausschusses.<br />

Er weist darauf hin, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fraktion <strong>de</strong>r FDP, Herr<br />

Goetz, ihm als Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hauptausschusses schriftlich mitgeteilt habe, dass<br />

er <strong>de</strong>n Fraktionsvorsitz <strong>de</strong>r FDP im <strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> nie<strong>de</strong>rgelegt habe und er<br />

gleichzeitig damit auch seine Tätigkeit im Hauptausschuss been<strong>de</strong>. Er habe die Arbeit<br />

im Hauptausschuss als fair und im Umgang miteinan<strong>de</strong>r als angenehm empfun<strong>de</strong>n.<br />

Er danke <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hauptausschusses und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Mitglie-

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