II/00 B l i c k p u n k - Wunschkind eV
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Anlässlich des für Mai 2<strong>00</strong>0 geplanten Symposiums, in dem die<br />
verschiedenen Aspekte der Fortpflanzungsmedizin beleuchtet<br />
werden sollen, ergibt sich nun die einmalige Chance, sowohl die<br />
ICSI-Methode, wie auch die donogene Insemination zu regeln.<br />
Bei der Erörterung der Sache darf aber nicht der Fehler<br />
gemacht werden, die Methoden der modernen<br />
Fortpflanzungsmedizin (in Form von IVF, ICSI, homologer und<br />
donogener Insemination) in einen Topf mit Genmanipulation und<br />
Embryonenforschung zu werfen. Hierzu gibt es ja bereits die<br />
recht umfassenden Regelungen des<br />
Embryonenschutzgesetzes.<br />
Daher sollten beim Entwurf des Gesetzes unbedingt auch<br />
betroffene Paare mitwirken, da diese ihr Wissen aus der Praxis<br />
mit einbringen und ihre Bedürfnisse und Vorstellungen bezüglich<br />
einer gesetzlichen Regelung äußern können.<br />
Wie Frau Fischer eingangs ihrer Rede richtig erwähnte, haben<br />
die Wähler und Wählerinnen die Verantwortung zur Entscheidung<br />
in Ihre Hände gelegt. Sie können dieser Verantwortung<br />
sicher nicht gerecht werden, indem sie die modernen Fortpflanzungsmethoden<br />
verurteilen und ihre Anwendung verbieten.<br />
Auch kann von den betroffenen Paaren nicht erwartet werden,<br />
die Kosten dieser Behandlungsmethoden, die sich schnell im<br />
fünfstelligen Bereich bewegen, aus eigener Tasche zu zahlen.<br />
Dies wäre sicher nicht im Sinne der Wähler, die sich für eine soziale<br />
Regierung entschieden haben.<br />
Bei den anstehenden Regelungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin<br />
sollten sie auch bedenken, dass immerhin ein<br />
großer Teil der Bevölkerung und somit auch der Wählerschaft,<br />
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird bislang in Deutschland<br />
noch nicht genutzt. Mit ihr lässt sich prüfen, ob ein außerhalb<br />
des Mutterleibs gezeugter Embryo erbgeschädigt ist. Die<br />
Bundesärztekammer hat auf einem Presseseminar am<br />
24.02.2<strong>00</strong>0 in Berlin den ”Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie<br />
zur PID” vorgelegt und sich darin für den stark eingeschränkten<br />
Einsatz der umstrittenen Methode ausgesprochen.<br />
Der Entwurf sieht vor, die PID nur solchen Paaren zu erlauben,<br />
die ein bekanntes und sehr hohes genetisches Risiko tragen,<br />
erbkranken Nachwuchs zu zeugen. Die PID soll nicht angewendet<br />
werden dürfen, bei Frauen, die altersbedingt ein erhöhtes<br />
Risiko tragen, ein krankes Kind zu gebären. Aber genau in<br />
solchen Fällen könnte die PID hilfreich sein. Wenn sich schon<br />
Frauen den Belastungen einer IVF unterziehen, warum sollte<br />
dann nicht die Prüfung des Embryos vor dem Transfer in die<br />
Gebärmutter zulässig sein, wenn andererseits zur Pränataldiagnostik<br />
geraten wird. Die PID könnte die Zahl der eugenisch<br />
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von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen ist. Bereits über 2 Millionen<br />
Paare zählen zu diesem Kreis, Tendenz weiter steigend!<br />
Für alle diese Paare bedeutet dies großes Unglück, Leid und<br />
seelische Schmerzen.<br />
Abschließend noch eine kurze Meldung des statischen Bundesamtes,<br />
die im Oktober bekannt gegeben wurde: Im Gegensatz<br />
zum weltweiten Trend sterben in Deutschland mehr Menschen,<br />
als geboren werden. Seit vier Jahren beträgt diese Differenz<br />
jährlich rund 67.<strong>00</strong>0 Menschen.<br />
In Anbetracht dieser Tatsache kann es doch nicht im Sinne der<br />
Regierung sein, dass die Geburtenrate noch weiter sinkt, weil<br />
die modernen Methoden der Fortpflanzungsmedizin nicht mehr<br />
angewendet werden dürfen, bzw. weil die Kosten von den Betroffenen<br />
selbst aufgebracht werden müssen. (Was in den meisten<br />
Fällen nicht möglich ist!!!)<br />
Für weitere Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Über eine Antwort Ihrerseits würden wir uns sehr<br />
freuen.<br />
Harald und Heike P.<br />
Bundesärztekammer fordert öffentlichen Diskurs, ob und inwieweit Präimplantationsdiagnostik<br />
in Deutschland Anwendung finden soll<br />
bedingten Abtreibungen deutlich reduzieren.<br />
Bisher verbietet das deutsche Embryonenschutzgesetz die Untersuchung<br />
an Embryo im Stadium der totipotenten Zellen und<br />
ihre ”fremdnützige” Verwendung. Nach derzeitigen Wissensstand<br />
gelten Zellen nach Abschluss des 8-Zell-Stadiums in<br />
ihrer zukünftigen Entwicklung als noch nicht festgelegt (totipotent).<br />
In zehn Staaten der Europäischen Union ist bereits heute die<br />
PID zulässig. Weltweit wurde PID bei mehr als 4<strong>00</strong> Paaren<br />
durchgeführt. Schon mehr als 1<strong>00</strong> Kinder sind nach durchgeführter<br />
Präimplantationsdiagnostik geboren worden.<br />
Wenn also die Gesellschaft diese Diagnostik mehrheitlich will,<br />
dann, so die Bundesärztekammer, seien Rechtssicherheit und<br />
ein hohes Schutzniveau nur über strenge Zulassungskriterien<br />
zu erreichen.<br />
Blickpunkt <strong>II</strong>/<strong>00</strong>