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II/00 B l i c k p u n k - Wunschkind eV

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Anlässlich des für Mai 2<strong>00</strong>0 geplanten Symposiums, in dem die<br />

verschiedenen Aspekte der Fortpflanzungsmedizin beleuchtet<br />

werden sollen, ergibt sich nun die einmalige Chance, sowohl die<br />

ICSI-Methode, wie auch die donogene Insemination zu regeln.<br />

Bei der Erörterung der Sache darf aber nicht der Fehler<br />

gemacht werden, die Methoden der modernen<br />

Fortpflanzungsmedizin (in Form von IVF, ICSI, homologer und<br />

donogener Insemination) in einen Topf mit Genmanipulation und<br />

Embryonenforschung zu werfen. Hierzu gibt es ja bereits die<br />

recht umfassenden Regelungen des<br />

Embryonenschutzgesetzes.<br />

Daher sollten beim Entwurf des Gesetzes unbedingt auch<br />

betroffene Paare mitwirken, da diese ihr Wissen aus der Praxis<br />

mit einbringen und ihre Bedürfnisse und Vorstellungen bezüglich<br />

einer gesetzlichen Regelung äußern können.<br />

Wie Frau Fischer eingangs ihrer Rede richtig erwähnte, haben<br />

die Wähler und Wählerinnen die Verantwortung zur Entscheidung<br />

in Ihre Hände gelegt. Sie können dieser Verantwortung<br />

sicher nicht gerecht werden, indem sie die modernen Fortpflanzungsmethoden<br />

verurteilen und ihre Anwendung verbieten.<br />

Auch kann von den betroffenen Paaren nicht erwartet werden,<br />

die Kosten dieser Behandlungsmethoden, die sich schnell im<br />

fünfstelligen Bereich bewegen, aus eigener Tasche zu zahlen.<br />

Dies wäre sicher nicht im Sinne der Wähler, die sich für eine soziale<br />

Regierung entschieden haben.<br />

Bei den anstehenden Regelungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin<br />

sollten sie auch bedenken, dass immerhin ein<br />

großer Teil der Bevölkerung und somit auch der Wählerschaft,<br />

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird bislang in Deutschland<br />

noch nicht genutzt. Mit ihr lässt sich prüfen, ob ein außerhalb<br />

des Mutterleibs gezeugter Embryo erbgeschädigt ist. Die<br />

Bundesärztekammer hat auf einem Presseseminar am<br />

24.02.2<strong>00</strong>0 in Berlin den ”Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie<br />

zur PID” vorgelegt und sich darin für den stark eingeschränkten<br />

Einsatz der umstrittenen Methode ausgesprochen.<br />

Der Entwurf sieht vor, die PID nur solchen Paaren zu erlauben,<br />

die ein bekanntes und sehr hohes genetisches Risiko tragen,<br />

erbkranken Nachwuchs zu zeugen. Die PID soll nicht angewendet<br />

werden dürfen, bei Frauen, die altersbedingt ein erhöhtes<br />

Risiko tragen, ein krankes Kind zu gebären. Aber genau in<br />

solchen Fällen könnte die PID hilfreich sein. Wenn sich schon<br />

Frauen den Belastungen einer IVF unterziehen, warum sollte<br />

dann nicht die Prüfung des Embryos vor dem Transfer in die<br />

Gebärmutter zulässig sein, wenn andererseits zur Pränataldiagnostik<br />

geraten wird. Die PID könnte die Zahl der eugenisch<br />

4<br />

von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen ist. Bereits über 2 Millionen<br />

Paare zählen zu diesem Kreis, Tendenz weiter steigend!<br />

Für alle diese Paare bedeutet dies großes Unglück, Leid und<br />

seelische Schmerzen.<br />

Abschließend noch eine kurze Meldung des statischen Bundesamtes,<br />

die im Oktober bekannt gegeben wurde: Im Gegensatz<br />

zum weltweiten Trend sterben in Deutschland mehr Menschen,<br />

als geboren werden. Seit vier Jahren beträgt diese Differenz<br />

jährlich rund 67.<strong>00</strong>0 Menschen.<br />

In Anbetracht dieser Tatsache kann es doch nicht im Sinne der<br />

Regierung sein, dass die Geburtenrate noch weiter sinkt, weil<br />

die modernen Methoden der Fortpflanzungsmedizin nicht mehr<br />

angewendet werden dürfen, bzw. weil die Kosten von den Betroffenen<br />

selbst aufgebracht werden müssen. (Was in den meisten<br />

Fällen nicht möglich ist!!!)<br />

Für weitere Fragen stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Über eine Antwort Ihrerseits würden wir uns sehr<br />

freuen.<br />

Harald und Heike P.<br />

Bundesärztekammer fordert öffentlichen Diskurs, ob und inwieweit Präimplantationsdiagnostik<br />

in Deutschland Anwendung finden soll<br />

bedingten Abtreibungen deutlich reduzieren.<br />

Bisher verbietet das deutsche Embryonenschutzgesetz die Untersuchung<br />

an Embryo im Stadium der totipotenten Zellen und<br />

ihre ”fremdnützige” Verwendung. Nach derzeitigen Wissensstand<br />

gelten Zellen nach Abschluss des 8-Zell-Stadiums in<br />

ihrer zukünftigen Entwicklung als noch nicht festgelegt (totipotent).<br />

In zehn Staaten der Europäischen Union ist bereits heute die<br />

PID zulässig. Weltweit wurde PID bei mehr als 4<strong>00</strong> Paaren<br />

durchgeführt. Schon mehr als 1<strong>00</strong> Kinder sind nach durchgeführter<br />

Präimplantationsdiagnostik geboren worden.<br />

Wenn also die Gesellschaft diese Diagnostik mehrheitlich will,<br />

dann, so die Bundesärztekammer, seien Rechtssicherheit und<br />

ein hohes Schutzniveau nur über strenge Zulassungskriterien<br />

zu erreichen.<br />

Blickpunkt <strong>II</strong>/<strong>00</strong>

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