KAM-oeko-LOGISCH - Mieterverband
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Der neue Referenzzins gilt<br />
Bisher war der variable Hypothekarzinssatz<br />
der Kantonalbanken für<br />
Mietzinsanpassungen massgebend.<br />
Ab diesem Jahr gilt ein neues Regime.<br />
Es drängte sich eine Anpassung auf,<br />
da einige Kantonalbanken keinen offiziellen<br />
Hypothekarzinssatz oder nur<br />
noch eine Bandbreite publizieren. Zudem<br />
ist die Mehrheit der Hypotheken<br />
heute nicht mehr nach variablen Sätzen<br />
finanziert. Da es sich formell um<br />
eine Änderung der Verordnung über<br />
die Miete und Pacht von Wohn- und<br />
Geschäftsräumen (VMWG) handelt,<br />
konnte sie der Bundesrat nach einer<br />
kurzen Vernehmlassung in eigener<br />
Regie abändern.<br />
Banken liefern Daten<br />
Der neue Referenzzinssatz wird von<br />
der Nationalbank errechnet und vom<br />
Bundesamt für Wohnungswesen<br />
(BWO) bekanntgegeben. Er stützt<br />
sich auf den «volumengewichteten<br />
durchschnittlichen Zinssatz der auf<br />
Schweizer Franken lautenden inländischen<br />
Hypothekarforderungen der<br />
Banken in der Schweiz». Eine komplizierte<br />
Formulierung für einen einfachen<br />
Sachverhalt: Alle grösseren<br />
Banken müssen der Nationalbank periodisch<br />
ihre Ausleihungen melden.<br />
Daraus wird dann der durchschnittliche<br />
Satz errechnet, der für die Mieten<br />
massgebend ist (siehe Kasten).<br />
Erstmals wird das Eidgenössische<br />
Volkswirtschaftsdepartement resp.<br />
das BWO den neuen Satz am 9. September<br />
bekannt geben. Damit wird<br />
das neue Regime konkret. Es dauerte<br />
ein Weilchen, bis die Nationalbank<br />
in der Lage war, die nötigen Berechnungen<br />
vorzubereiten. Überraschungen<br />
sind nun kaum zu erwarten: Wie<br />
in M&W bereits zu lesen war, haben<br />
Analysen des MV zum Zinssatz keine<br />
Was rechnet die<br />
Nationalbank?<br />
m&w | Zur Berechnung des neuen<br />
Referenzzinssatzes wird nicht jede<br />
Sparkasse herangezogen, die auch<br />
noch ein paar Hypotheken in den Büchern<br />
führt. Es werden lediglich jene<br />
Institute berücksichtigt, die Ausleihungen<br />
von über 300 Mio. Franken<br />
aufweisen. Diese Banken sind verpflichtet,<br />
ihre Zahlen vierteljährlich<br />
der Nationalbank zu melden. Da-<br />
raus errechnet diese dann den gültigen<br />
Referenzzinssatz.<br />
m&w | In diesen Tagen gibt das Bundesamt für Wohungswesen den<br />
neuen Referenzzins für die Anpassung der Mieten bekannt. Er dürfte<br />
bei 3,5 Prozent liegen. Für die Mietenden ändert sich mit dem neuen<br />
Regime nur wenig.<br />
grossen Differenzen zwischen dem<br />
variablen Hypothekarzinssatz und einem<br />
Durchschnittssatz aller Hypothekarforderungen<br />
ergeben. In einem<br />
Diagramm verlaufen die Kurven dieser<br />
beiden Sätze fast deckungsgleich.<br />
Auch im Verfahren bleibt vieles<br />
gleich. Der neue Referenzzinssatz<br />
wird wie der alte in Viertelprozenten<br />
publiziert. Es gelangen die mathematischen<br />
Rundungsregeln zur Anwendung:<br />
Ein errechneter Durchschnittssatz<br />
von 3,37% führt zu einem<br />
Referenzzinssatz von 3,25%. Ein<br />
Durchschnittssatz von 3,38% hingegen<br />
wird aufgerundet, der Referenzzissatz<br />
beträgt dann 3,5%. Der Durchschnittszinssatz<br />
wird vierteljährlich<br />
erhoben, und ein neuer Referenzzinssatz<br />
ergibt sich, sobald sich der<br />
Durchschnittszinssatz für inländische<br />
Hypothekarforderungen um 0,25 Prozentpunkte<br />
geändert hat. Beispiel:<br />
Bei einem ursprünglichen Durchschnittszinssatz<br />
von 3,46% und einem<br />
gestützt auf diesen Wert festgelegten<br />
Referenzzinssatz von 3,5%<br />
erfolgt eine Anpassung, sobald der<br />
Durchschnittssatz entweder auf den<br />
Wert von mindestens 3,71% gestiegen<br />
(neuer Referenzzinsatz = 3,75%) oder<br />
auf den Wert von höchstens 3,21% gesunken<br />
ist (neuer Referenzzinssatz =<br />
3,25%).<br />
Bleibt es bei 3,5%?<br />
Vieles deutet daraufhin, dass der am<br />
9. September publizierte Referenzzinssatz<br />
3,5% lauten und sich somit<br />
kein Unterschied zum bisherigen Niveau<br />
ergeben wird. Sollte wider Erwarten<br />
ein tieferer Satz von 3,25% resultieren,<br />
so könnten die Mietenden<br />
Bild m&w<br />
> K O M M E N T A R<br />
Die Banken freuen sich<br />
Viel wird sich für die Mietenden mit<br />
dem neuen Referenzzinssatz nicht ändern.<br />
Es handelt sich nur um eine Minireform.<br />
Das Grundproblem, dass Vermieter<br />
bei steigenden Hypozinsen die<br />
Mieten erhöhen, aber bei fallenden nur<br />
zögerlich senken und sich so ein überhöhtes<br />
Mietzinsniveau sichern, bleibt<br />
bestehen. Dies wird erst mit dem geplanten<br />
Systemwechsel zur Indexmiete<br />
gelöst. Dennoch können sich die Kantonalbanken<br />
freuen. Die erste, die eine<br />
einen Senkungsanspruch geltend machen.<br />
In diesem Fall würde sich der<br />
SMV/D in den Tagesmedien dazu verlauten<br />
lassen und auf seiner Homepage<br />
www.mieterverband.ch informieren.<br />
‡ Geänderte Mietrechtsverordnung<br />
sowie Merkblatt zum neuen Referenz-<br />
zinssatz auf: www.bwo.admin.ch<br />
Hypozinserhöhung bekanntgab, übernahm<br />
jeweils die Rolle des «Böölimaa».<br />
Jetzt gibt keine mehr eine schlechte<br />
Nachricht bekannt. Das tut für sie<br />
der Bund, und die Verursacher bleiben<br />
schön im Hintergrund – eine Verstaatlichung<br />
des Reputationsrisikos. M&W<br />
wird sich aber auch künftig die Freiheit<br />
herausnehmen, Kritik an der richtigen<br />
Adresse zu üben. Denn wichtig ist nicht<br />
der Überbringer der Botschaft, sondern<br />
was diese bedeutet. Ralph Hug<br />
Anstelle der Banken<br />
gibt jetzt der Bund den<br />
Referenzzins bekannt.<br />
MIETEN & WOHNEN 6|08<br />
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