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KAM-oeko-LOGISCH - Mieterverband

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Der neue Referenzzins gilt<br />

Bisher war der variable Hypothekarzinssatz<br />

der Kantonalbanken für<br />

Mietzinsanpassungen massgebend.<br />

Ab diesem Jahr gilt ein neues Regime.<br />

Es drängte sich eine Anpassung auf,<br />

da einige Kantonalbanken keinen offiziellen<br />

Hypothekarzinssatz oder nur<br />

noch eine Bandbreite publizieren. Zudem<br />

ist die Mehrheit der Hypotheken<br />

heute nicht mehr nach variablen Sätzen<br />

finanziert. Da es sich formell um<br />

eine Änderung der Verordnung über<br />

die Miete und Pacht von Wohn- und<br />

Geschäftsräumen (VMWG) handelt,<br />

konnte sie der Bundesrat nach einer<br />

kurzen Vernehmlassung in eigener<br />

Regie abändern.<br />

Banken liefern Daten<br />

Der neue Referenzzinssatz wird von<br />

der Nationalbank errechnet und vom<br />

Bundesamt für Wohnungswesen<br />

(BWO) bekanntgegeben. Er stützt<br />

sich auf den «volumengewichteten<br />

durchschnittlichen Zinssatz der auf<br />

Schweizer Franken lautenden inländischen<br />

Hypothekarforderungen der<br />

Banken in der Schweiz». Eine komplizierte<br />

Formulierung für einen einfachen<br />

Sachverhalt: Alle grösseren<br />

Banken müssen der Nationalbank periodisch<br />

ihre Ausleihungen melden.<br />

Daraus wird dann der durchschnittliche<br />

Satz errechnet, der für die Mieten<br />

massgebend ist (siehe Kasten).<br />

Erstmals wird das Eidgenössische<br />

Volkswirtschaftsdepartement resp.<br />

das BWO den neuen Satz am 9. September<br />

bekannt geben. Damit wird<br />

das neue Regime konkret. Es dauerte<br />

ein Weilchen, bis die Nationalbank<br />

in der Lage war, die nötigen Berechnungen<br />

vorzubereiten. Überraschungen<br />

sind nun kaum zu erwarten: Wie<br />

in M&W bereits zu lesen war, haben<br />

Analysen des MV zum Zinssatz keine<br />

Was rechnet die<br />

Nationalbank?<br />

m&w | Zur Berechnung des neuen<br />

Referenzzinssatzes wird nicht jede<br />

Sparkasse herangezogen, die auch<br />

noch ein paar Hypotheken in den Büchern<br />

führt. Es werden lediglich jene<br />

Institute berücksichtigt, die Ausleihungen<br />

von über 300 Mio. Franken<br />

aufweisen. Diese Banken sind verpflichtet,<br />

ihre Zahlen vierteljährlich<br />

der Nationalbank zu melden. Da-<br />

raus errechnet diese dann den gültigen<br />

Referenzzinssatz.<br />

m&w | In diesen Tagen gibt das Bundesamt für Wohungswesen den<br />

neuen Referenzzins für die Anpassung der Mieten bekannt. Er dürfte<br />

bei 3,5 Prozent liegen. Für die Mietenden ändert sich mit dem neuen<br />

Regime nur wenig.<br />

grossen Differenzen zwischen dem<br />

variablen Hypothekarzinssatz und einem<br />

Durchschnittssatz aller Hypothekarforderungen<br />

ergeben. In einem<br />

Diagramm verlaufen die Kurven dieser<br />

beiden Sätze fast deckungsgleich.<br />

Auch im Verfahren bleibt vieles<br />

gleich. Der neue Referenzzinssatz<br />

wird wie der alte in Viertelprozenten<br />

publiziert. Es gelangen die mathematischen<br />

Rundungsregeln zur Anwendung:<br />

Ein errechneter Durchschnittssatz<br />

von 3,37% führt zu einem<br />

Referenzzinssatz von 3,25%. Ein<br />

Durchschnittssatz von 3,38% hingegen<br />

wird aufgerundet, der Referenzzissatz<br />

beträgt dann 3,5%. Der Durchschnittszinssatz<br />

wird vierteljährlich<br />

erhoben, und ein neuer Referenzzinssatz<br />

ergibt sich, sobald sich der<br />

Durchschnittszinssatz für inländische<br />

Hypothekarforderungen um 0,25 Prozentpunkte<br />

geändert hat. Beispiel:<br />

Bei einem ursprünglichen Durchschnittszinssatz<br />

von 3,46% und einem<br />

gestützt auf diesen Wert festgelegten<br />

Referenzzinssatz von 3,5%<br />

erfolgt eine Anpassung, sobald der<br />

Durchschnittssatz entweder auf den<br />

Wert von mindestens 3,71% gestiegen<br />

(neuer Referenzzinsatz = 3,75%) oder<br />

auf den Wert von höchstens 3,21% gesunken<br />

ist (neuer Referenzzinssatz =<br />

3,25%).<br />

Bleibt es bei 3,5%?<br />

Vieles deutet daraufhin, dass der am<br />

9. September publizierte Referenzzinssatz<br />

3,5% lauten und sich somit<br />

kein Unterschied zum bisherigen Niveau<br />

ergeben wird. Sollte wider Erwarten<br />

ein tieferer Satz von 3,25% resultieren,<br />

so könnten die Mietenden<br />

Bild m&w<br />

> K O M M E N T A R<br />

Die Banken freuen sich<br />

Viel wird sich für die Mietenden mit<br />

dem neuen Referenzzinssatz nicht ändern.<br />

Es handelt sich nur um eine Minireform.<br />

Das Grundproblem, dass Vermieter<br />

bei steigenden Hypozinsen die<br />

Mieten erhöhen, aber bei fallenden nur<br />

zögerlich senken und sich so ein überhöhtes<br />

Mietzinsniveau sichern, bleibt<br />

bestehen. Dies wird erst mit dem geplanten<br />

Systemwechsel zur Indexmiete<br />

gelöst. Dennoch können sich die Kantonalbanken<br />

freuen. Die erste, die eine<br />

einen Senkungsanspruch geltend machen.<br />

In diesem Fall würde sich der<br />

SMV/D in den Tagesmedien dazu verlauten<br />

lassen und auf seiner Homepage<br />

www.mieterverband.ch informieren.<br />

‡ Geänderte Mietrechtsverordnung<br />

sowie Merkblatt zum neuen Referenz-<br />

zinssatz auf: www.bwo.admin.ch<br />

Hypozinserhöhung bekanntgab, übernahm<br />

jeweils die Rolle des «Böölimaa».<br />

Jetzt gibt keine mehr eine schlechte<br />

Nachricht bekannt. Das tut für sie<br />

der Bund, und die Verursacher bleiben<br />

schön im Hintergrund – eine Verstaatlichung<br />

des Reputationsrisikos. M&W<br />

wird sich aber auch künftig die Freiheit<br />

herausnehmen, Kritik an der richtigen<br />

Adresse zu üben. Denn wichtig ist nicht<br />

der Überbringer der Botschaft, sondern<br />

was diese bedeutet. Ralph Hug<br />

Anstelle der Banken<br />

gibt jetzt der Bund den<br />

Referenzzins bekannt.<br />

MIETEN & WOHNEN 6|08<br />

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