Jahresbericht - Strasseschweiz
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langten die Verbände des privaten Strassenverkehrs die Verankerung einer<br />
Vorgabe von nominal mindestens vier Prozent; dies mit Blick auf die effektiven<br />
Wachstumszahlen und -erwartungen im Verkehrsbereich.<br />
• Revision der Vertikalbekanntmachung (Mai): Die Wettbewerbskommission<br />
(WEKO) will eine Anpassung ihrer Vertikalbekanntmachung von 2007<br />
durchführen und hat ihre Vorstellungen zur Stellungnahme unterbreitet.<br />
Betreffend die vertikalen Abreden unter dem neuen EU-Regime der Gruppenfreistellungsverordnung<br />
(GVO; in Kraft ab 1. Juni 2010) sollen weiterhin<br />
möglichst dieselben Regeln zur Anwendung kommen wie in der EU. Deshalb<br />
sind gewisse Anpassungen an der Vertikalbekanntmachung der WEKO<br />
vorgesehen.<br />
In seiner Stellungnahme beantragte strasseschweiz in enger Abstimmung<br />
mit dem AGVS, dass die Vertikalbekanntmachung erneut einer Revision zu<br />
unterziehen sei, sollte die WEKO die KFZ-Bekanntmachung aufheben wollen.<br />
Diesfalls würde nämlich das Autogewerbe unter die kartellrechtlichen<br />
Bestimmungen der Vertikalbekanntmachung fallen, welche bisher keine<br />
branchenspezifischen Regelungen für den Primär- wie Anschlussmarkt des<br />
Autogewerbes vorsieht.<br />
• Änderungen im Gefahrgutrecht (Europäisches Übereinkommen über die internationale<br />
Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse [ADR], Anhang<br />
1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse<br />
[SDR] und Multilaterale Vereinbarungen M 208 und M 216) (Juni): Per<br />
1. Januar 2011 treten gestützt auf das europäische Übereinkommen ADR<br />
Änderungen im Gefahrgutrecht in Kraft und müssen spätestens bis 1. Juli<br />
2011 zwingend angewandt werden. Die ADR in der Version 2011 weist verschiedene<br />
Neuerungen auf: Hervorzuheben sind nebst der Festlegung neuer<br />
Höchstmengen und eines neuen Kennzeichens für in begrenzten Mengen<br />
verpackte gefährliche Güter, die Modifikationen im Bereiche der schrift-<br />
lichen Weisungen und die Ausbildung der Fahrzeugbesatzungen. Diese<br />
Änderungen bedingen auch eine Anpassung der nationalen Vorschriften.<br />
strasseschweiz erklärte sich mit den vorgelegten Änderungen im Gefahrgutrecht<br />
grundsätzlich einverstanden.<br />
• VSS-Norm SN 641 704 Strassenverkehrsunfälle; Unfallzahlen und Unfallstatistiken<br />
(Juli): Der Schweiz. Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />
(VSS) hatte die Norm zu den statistischen Grundlagen über Strassenverkehrsunfälle<br />
in die Vernehmlassung gegeben.<br />
strasseschweiz erachtet diese Norm grundsätzlich als zweckmässig und<br />
plausibel, um eine einheitlich aufgebaute sowie vergleichbare Auswertung<br />
von Strassenverkehrsunfällen zu ermöglichen und damit insbesondere den<br />
Kantonen im Zusammenhang mit der per 1. Juni 2010 in Kraft getretenen<br />
neuen Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV) ein<br />
identisches Grundangebot beziehungsweise Arbeitsinstrument zur Verfügung<br />
zu stellen. Zu einzelnen Kapiteln und Abschnitten wurden Bemerkungen<br />
abgegeben.