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Jahresbericht - Strasseschweiz

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langten die Verbände des privaten Strassenverkehrs die Verankerung einer<br />

Vorgabe von nominal mindestens vier Prozent; dies mit Blick auf die effektiven<br />

Wachstumszahlen und -erwartungen im Verkehrsbereich.<br />

• Revision der Vertikalbekanntmachung (Mai): Die Wettbewerbskommission<br />

(WEKO) will eine Anpassung ihrer Vertikalbekanntmachung von 2007<br />

durchführen und hat ihre Vorstellungen zur Stellungnahme unterbreitet.<br />

Betreffend die vertikalen Abreden unter dem neuen EU-Regime der Gruppenfreistellungsverordnung<br />

(GVO; in Kraft ab 1. Juni 2010) sollen weiterhin<br />

möglichst dieselben Regeln zur Anwendung kommen wie in der EU. Deshalb<br />

sind gewisse Anpassungen an der Vertikalbekanntmachung der WEKO<br />

vorgesehen.<br />

In seiner Stellungnahme beantragte strasseschweiz in enger Abstimmung<br />

mit dem AGVS, dass die Vertikalbekanntmachung erneut einer Revision zu<br />

unterziehen sei, sollte die WEKO die KFZ-Bekanntmachung aufheben wollen.<br />

Diesfalls würde nämlich das Autogewerbe unter die kartellrechtlichen<br />

Bestimmungen der Vertikalbekanntmachung fallen, welche bisher keine<br />

branchenspezifischen Regelungen für den Primär- wie Anschlussmarkt des<br />

Autogewerbes vorsieht.<br />

• Änderungen im Gefahrgutrecht (Europäisches Übereinkommen über die internationale<br />

Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse [ADR], Anhang<br />

1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse<br />

[SDR] und Multilaterale Vereinbarungen M 208 und M 216) (Juni): Per<br />

1. Januar 2011 treten gestützt auf das europäische Übereinkommen ADR<br />

Änderungen im Gefahrgutrecht in Kraft und müssen spätestens bis 1. Juli<br />

2011 zwingend angewandt werden. Die ADR in der Version 2011 weist verschiedene<br />

Neuerungen auf: Hervorzuheben sind nebst der Festlegung neuer<br />

Höchstmengen und eines neuen Kennzeichens für in begrenzten Mengen<br />

verpackte gefährliche Güter, die Modifikationen im Bereiche der schrift-<br />

lichen Weisungen und die Ausbildung der Fahrzeugbesatzungen. Diese<br />

Änderungen bedingen auch eine Anpassung der nationalen Vorschriften.<br />

strasseschweiz erklärte sich mit den vorgelegten Änderungen im Gefahrgutrecht<br />

grundsätzlich einverstanden.<br />

• VSS-Norm SN 641 704 Strassenverkehrsunfälle; Unfallzahlen und Unfallstatistiken<br />

(Juli): Der Schweiz. Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute<br />

(VSS) hatte die Norm zu den statistischen Grundlagen über Strassenverkehrsunfälle<br />

in die Vernehmlassung gegeben.<br />

strasseschweiz erachtet diese Norm grundsätzlich als zweckmässig und<br />

plausibel, um eine einheitlich aufgebaute sowie vergleichbare Auswertung<br />

von Strassenverkehrsunfällen zu ermöglichen und damit insbesondere den<br />

Kantonen im Zusammenhang mit der per 1. Juni 2010 in Kraft getretenen<br />

neuen Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV) ein<br />

identisches Grundangebot beziehungsweise Arbeitsinstrument zur Verfügung<br />

zu stellen. Zu einzelnen Kapiteln und Abschnitten wurden Bemerkungen<br />

abgegeben.

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