Informationsbroschüre
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 „ ... MAL GANZ PERSÖNLICH !“<br />
„ ... MAL GANZ PERSÖNLICH !“<br />
DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUR RETTUNG SCHIFFBRÜCHIGER 5<br />
5<br />
Die gesetzliche Erbfolge<br />
Grundkurs Erbrecht – was muss ich beachten?<br />
Gesetzliches Erbrecht der Verwandten<br />
GROSSONKEL GROSSMUTTER GROSSVATER GROSSMUTTER GROSSVATER GROSSTANTE<br />
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Erbrecht gehört für viele nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen.<br />
Doch wer sich ernsthaft Gedanken über seinen Nachlass macht und<br />
das Vererben ungern dem Zufall überlässt, kommt nicht umhin, sich zumindest über die<br />
grundlegenden rechtlichen Zusammenhänge Klarheit zu verschaffen.<br />
NACHFAHRE<br />
ONKEL<br />
MUTTER*<br />
VATER*<br />
TANTE<br />
NACHFAHRE<br />
Wenn Sie kein Testament errichtet haben, tritt beim Ableben die gesetzliche Erbfolge<br />
in Kraft. Das gleiche gilt auch dann, wenn ein bestehendes Testament – aus welchen<br />
Gründen auch immer – ungültig ist.<br />
Der Gesetzgeber hat für die gesetzliche Erbfolge allgemeine Grundregeln festgelegt:<br />
COUSIN<br />
SCHWESTER<br />
ERBLASSER<br />
EHEGATTE*<br />
BRUDER<br />
COUSINE<br />
t<br />
Die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder, Enkel, Urenkel erben zuerst.<br />
Sie werden als Erben erster Ordnung bezeichnet.<br />
NACHFAHRE<br />
NICHTE<br />
SOHN*<br />
TOCHTER*<br />
NEFFE<br />
NACHFAHRE<br />
t<br />
Nur dann, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, geht der Nachlass an<br />
die Erben zweiter Ordnung. Dies sind die Eltern des Erblassers und die Abkömmlinge<br />
der Eltern, also Geschwister, Neffen, Nichten.<br />
NACHFAHRE<br />
ENKEL ENKEL ENKEL ENKEL<br />
NACHFAHRE<br />
t<br />
Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, kommen die Erben der dritten Ordnung<br />
zum Zuge: Die Großeltern des Erblassers und die Abkömmlinge der Großeltern, also<br />
Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.<br />
NACHFAHRE NACHFAHRE NACHFAHRE NACHFAHRE<br />
Die mit * gekennzeichneten Erben sind pflichtteilsberechtigt<br />
Grundsatz für die gesetzliche Erbfolge ist die Einhaltung der Reihenfolge: Ein Verwandter<br />
erbt nicht, solange mindestens ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden<br />
ist.<br />
Anders ausgedrückt: Der dem Erblasser nähere Verwandte schließt den entfernteren<br />
aus. Lebt also beispielsweise auch nur ein zur ersten Ordnung gehörender Verwandter,<br />
z. B. ein Kind, sind damit alle anderen Verwandten der zweiten und weiteren Ordnung,<br />
wie z. B. Geschwister, vollständig ausgeschlossen.<br />
Sonderstatus Erben 1. Ordnung Erben 2. Ordnung Erben 3. Ordnung Erben 4. Ordnung