Informationsbroschüre
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12 „ ... MAL GANZ PERSÖNLICH !“<br />
„ ... MAL GANZ PERSÖNLICH !“<br />
DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUR RETTUNG SCHIFFBRÜCHIGER 13<br />
13<br />
Gestaltete Erbfolge verdrängt gesetzliche Erbfolge<br />
Das Testament<br />
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Testament zu errichten oder aber ein bereits<br />
existierendes Testament zu aktualisieren, taucht in der Regel eine ganze Reihe von Fragen<br />
auf.<br />
Individuelle Familien- und Vermögensverhältnisse müssen differenziert beurteilt werden.<br />
Darüber hinaus ist das Erbrecht, insbesondere für juristische Laien, ein äußerst kompliziertes<br />
Rechtsgebiet, das zudem durch neue Rechtsprechung ständigen Anpassungen,<br />
Wandlungen und Änderungen unterworfen ist. Falsche Beratung und Testamentsgestaltung<br />
sind nicht selten Anlass zu jahrelangen und kostspieligen Streitigkeiten. Die<br />
folgenden Hinweise zur Errichtung eines Testaments können also nicht mehr sein als<br />
eine erste Annäherung.<br />
Das gesetzliche Verwandten- und Ehegattenerbrecht – also die gesetzliche Erbfolge, wie<br />
auf den vorherigen Seiten dargestellt – kann durch ein Testament ganz oder teilweise<br />
und ohne Angabe von Gründen außer Kraft gesetzt werden. Sofern bestimmte Regeln<br />
eingehalten werden, gilt im Einzelfall die „maßgeschneiderte“, auf den konkreten Einzelfall<br />
abgestellte Erbfolge, wie sie in der letztwilligen Verfügung niedergelegt wurde. Zu<br />
den bei einem Testament einzuhaltenden „Regeln“ gehören die Formvorschriften.<br />
Wer seinen letzten Willen als so genanntes öffentliches Testament vor einem Notar errichtet,<br />
braucht sich darum nicht zu kümmern, da der Notar alles Notwendige veranlasst.<br />
Wer es vorzieht, ein privatschriftliches, d. h. handschriftliches Testament zu errichten,<br />
muss beachten, dass<br />
t<br />
t<br />
t<br />
die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ lautet,<br />
das Schriftstück vom ersten bis zum letzten Wort mit eigener Hand geschrieben<br />
wird,<br />
das Testament mit Ort, Datum und vollständigem Vor- und Nachnamen eigenhändig<br />
unterschrieben wird.