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Informationsbroschüre

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12 „ ... MAL GANZ PERSÖNLICH !“<br />

„ ... MAL GANZ PERSÖNLICH !“<br />

DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUR RETTUNG SCHIFFBRÜCHIGER 13<br />

13<br />

Gestaltete Erbfolge verdrängt gesetzliche Erbfolge<br />

Das Testament<br />

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Testament zu errichten oder aber ein bereits<br />

existierendes Testament zu aktualisieren, taucht in der Regel eine ganze Reihe von Fragen<br />

auf.<br />

Individuelle Familien- und Vermögensverhältnisse müssen differenziert beurteilt werden.<br />

Darüber hinaus ist das Erbrecht, insbesondere für juristische Laien, ein äußerst kompliziertes<br />

Rechtsgebiet, das zudem durch neue Rechtsprechung ständigen Anpassungen,<br />

Wandlungen und Änderungen unterworfen ist. Falsche Beratung und Testamentsgestaltung<br />

sind nicht selten Anlass zu jahrelangen und kostspieligen Streitigkeiten. Die<br />

folgenden Hinweise zur Errichtung eines Testaments können also nicht mehr sein als<br />

eine erste Annäherung.<br />

Das gesetzliche Verwandten- und Ehegattenerbrecht – also die gesetzliche Erbfolge, wie<br />

auf den vorherigen Seiten dargestellt – kann durch ein Testament ganz oder teilweise<br />

und ohne Angabe von Gründen außer Kraft gesetzt werden. Sofern bestimmte Regeln<br />

eingehalten werden, gilt im Einzelfall die „maßgeschneiderte“, auf den konkreten Einzelfall<br />

abgestellte Erbfolge, wie sie in der letztwilligen Verfügung niedergelegt wurde. Zu<br />

den bei einem Testament einzuhaltenden „Regeln“ gehören die Formvorschriften.<br />

Wer seinen letzten Willen als so genanntes öffentliches Testament vor einem Notar errichtet,<br />

braucht sich darum nicht zu kümmern, da der Notar alles Notwendige veranlasst.<br />

Wer es vorzieht, ein privatschriftliches, d. h. handschriftliches Testament zu errichten,<br />

muss beachten, dass<br />

t<br />

t<br />

t<br />

die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ lautet,<br />

das Schriftstück vom ersten bis zum letzten Wort mit eigener Hand geschrieben<br />

wird,<br />

das Testament mit Ort, Datum und vollständigem Vor- und Nachnamen eigenhändig<br />

unterschrieben wird.

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