PUTBUSSER NACHRICHTEN
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öffentliche bekAnntmAchungen<br />
die stAdtVertretung der stAdt Putbus hAt in ihrer 23. sitzung<br />
Am 12. dezember 2011 folgende beschlüsse gefAsst:<br />
Bestätigung der Jahresrechnung 2010 und Entlastung des<br />
Bürgermeisters auf der Grundlage des § 61 Kommunalverfassung<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
Die Jahresrechnung der Stadt Putbus für das Jahr 2010 wird<br />
bestätigt:<br />
Im VERWALTUNGSHAUSHALT mit<br />
Einnahmen in Höhe von 4.136.021,50 €<br />
Ausgaben in Höhe von 4.189.607,00 €<br />
Fehlbetrag 53.585,50 €<br />
im VERMÖGENSHAUSHALT mit<br />
Einnahmen in Höhe von 3.236.509,55 €<br />
Ausgaben in Höhe von 3.596.024,77 €<br />
Fehlbetrag 359.515,22 €<br />
Sowie im GESAMTHAUSHALT mit<br />
Einnahmen in Höhe von 7.372.531,05 €<br />
Ausgaben in Höhe von 7.785.631,77 €<br />
Fehlbetrag 413.100,72 €<br />
Der Bürgermeister wird gemäß § 61 KV M-V von der Haushaltsführung<br />
entlastet.<br />
Der Rechtsaufsichtsbehörde wird unverzüglich die Entlastung<br />
des Bürgermeisters mitgeteilt. Die ortsübliche Bekanntmachung<br />
erfolgt ebenfalls unverzüglich. Die Jahresrechnung und<br />
die Erläuterungen einschließlich der Überprüfungsprotokolle<br />
des Rechnungsprüfungsausschusses liegen während der<br />
Dienststunden im Rathaus der Stadt Putbus, Kämmerei / Soziales,<br />
Raum 27, Markt 8, 18581 Putbus zur Einsicht aus.<br />
Abschnittsbildung zur Vorbereitung der Beitragserhebung<br />
für die Maßnahme OVS Lauterbach – Vilmnitz 1. BA<br />
und 2. BA<br />
Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen in<br />
ihrer Sitzung am 12.12.2011 die in der Anlage dargestellten<br />
Entwürfe zur Bildung von Abrechnungsgebieten und Abschnitten,<br />
als Voraussetzung der Beitragserhebung gemäß der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Putbus.<br />
Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung –<br />
KV M-V vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes<br />
über die Kommunal-verfassung und zur Änderung<br />
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011<br />
(GVOBl. M-V 2011, S. 777) sowie der §§ 1, 2 und 11<br />
Kommunalabgabengesetz - KAG M-V in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005,<br />
S. 146), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14.<br />
Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) und durch Artikel 2<br />
des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833)<br />
und der staatlichen Anerkennung als Kur- und Erholungsort<br />
vom 26.09.1997 und 18.11.2008 hat die Stadtvertretung der<br />
Stadt Putbus am 12.12.2011 folgende 2. Änderungssatzung<br />
zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer<br />
Kurabgabe vom 07.03.2006 beschlossen:<br />
Pn # 11.11 2<br />
Die Abrechnungsgebiete werden wie folgt gebildet:<br />
• Knotenpunkt Lauterbach bis Kreuzung Vilmnitz<br />
• Kreuzung Vilmnitz bis Baugebietsgrenze Innenbereich<br />
Vilmnitz (Ende der Bebauung)<br />
• Knotenpunkt Lauterbach bis Einfahrt Pappelweg (Gehweg)<br />
• Knotenpunkt Lauterbach bis Einfahrt Siedlung<br />
Für das Abrechnungsgebiet C) werden folgende Abschnitte<br />
gebildet:<br />
• Knotenpunkt Lauterbach bis zur 2. Einfahrt LEZ Lauterbach<br />
2. Einfahrt LEZ Lauterbach bis Einfahrt Pappelweg<br />
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan<br />
Lauterbach Siedlung<br />
1. Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen<br />
in ihrer Sitzung am 12.12.2011 den in der Anlage dargestell-<br />
ten Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. XXI-B-07<br />
Wohngebiet „Lauterbacher Siedlung“.<br />
2. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung durch die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde.<br />
3. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
Benennung Schaubeauftragter<br />
für den Wasser- und Bodenverband „Rügen“<br />
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt, Frau Monika<br />
Blank als Schaubeauftragte für den Wasser- und Bodenverband<br />
zu benennen.<br />
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Putbus<br />
über die Erhebung einer Kurabgabe<br />
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die 2. Änderungssatzung<br />
zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung<br />
einer Kurabgabe vom 07.03.2006 einschließlich der vorgelegten<br />
Kalkulation. Diese Änderungssatzung ist in der Dezember-Ausgabe<br />
der Putbusser Nachrichten öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
2. ÄnderungssAtzung<br />
zur sAtzung der stAdt Putbus über die erhebung einer kurAbgAbe<br />
Artikel 1<br />
Änderungsgegenstand<br />
§ 5 wird wie folgt neu gefasst:<br />
§ 5Höhe der Abgabe<br />
(1) Die Kurabgabe beträgt pro Tag und Person einschließlich<br />
der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />
(a) in der Hauptsaison (vom 01. Mai bis 31. Oktober)<br />
1,50 EUR<br />
(b) in der Nebensaison (vom 01. November bis 30. April)<br />
1,00 EUR<br />
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Bemessungsgrund-<br />
lage für den An- und Abreisetag ist der Tagessatz für den<br />
Ankunftstag.<br />
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