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PUTBUSSER NACHRICHTEN

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öffentliche bekAnntmAchungen<br />

die stAdtVertretung der stAdt Putbus hAt in ihrer 23. sitzung<br />

Am 12. dezember 2011 folgende beschlüsse gefAsst:<br />

Bestätigung der Jahresrechnung 2010 und Entlastung des<br />

Bürgermeisters auf der Grundlage des § 61 Kommunalverfassung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

Die Jahresrechnung der Stadt Putbus für das Jahr 2010 wird<br />

bestätigt:<br />

Im VERWALTUNGSHAUSHALT mit<br />

Einnahmen in Höhe von 4.136.021,50 €<br />

Ausgaben in Höhe von 4.189.607,00 €<br />

Fehlbetrag 53.585,50 €<br />

im VERMÖGENSHAUSHALT mit<br />

Einnahmen in Höhe von 3.236.509,55 €<br />

Ausgaben in Höhe von 3.596.024,77 €<br />

Fehlbetrag 359.515,22 €<br />

Sowie im GESAMTHAUSHALT mit<br />

Einnahmen in Höhe von 7.372.531,05 €<br />

Ausgaben in Höhe von 7.785.631,77 €<br />

Fehlbetrag 413.100,72 €<br />

Der Bürgermeister wird gemäß § 61 KV M-V von der Haushaltsführung<br />

entlastet.<br />

Der Rechtsaufsichtsbehörde wird unverzüglich die Entlastung<br />

des Bürgermeisters mitgeteilt. Die ortsübliche Bekanntmachung<br />

erfolgt ebenfalls unverzüglich. Die Jahresrechnung und<br />

die Erläuterungen einschließlich der Überprüfungsprotokolle<br />

des Rechnungsprüfungsausschusses liegen während der<br />

Dienststunden im Rathaus der Stadt Putbus, Kämmerei / Soziales,<br />

Raum 27, Markt 8, 18581 Putbus zur Einsicht aus.<br />

Abschnittsbildung zur Vorbereitung der Beitragserhebung<br />

für die Maßnahme OVS Lauterbach – Vilmnitz 1. BA<br />

und 2. BA<br />

Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen in<br />

ihrer Sitzung am 12.12.2011 die in der Anlage dargestellten<br />

Entwürfe zur Bildung von Abrechnungsgebieten und Abschnitten,<br />

als Voraussetzung der Beitragserhebung gemäß der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Putbus.<br />

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung –<br />

KV M-V vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes<br />

über die Kommunal-verfassung und zur Änderung<br />

weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011<br />

(GVOBl. M-V 2011, S. 777) sowie der §§ 1, 2 und 11<br />

Kommunalabgabengesetz - KAG M-V in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005,<br />

S. 146), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14.<br />

Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) und durch Artikel 2<br />

des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833)<br />

und der staatlichen Anerkennung als Kur- und Erholungsort<br />

vom 26.09.1997 und 18.11.2008 hat die Stadtvertretung der<br />

Stadt Putbus am 12.12.2011 folgende 2. Änderungssatzung<br />

zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer<br />

Kurabgabe vom 07.03.2006 beschlossen:<br />

Pn # 11.11 2<br />

Die Abrechnungsgebiete werden wie folgt gebildet:<br />

• Knotenpunkt Lauterbach bis Kreuzung Vilmnitz<br />

• Kreuzung Vilmnitz bis Baugebietsgrenze Innenbereich<br />

Vilmnitz (Ende der Bebauung)<br />

• Knotenpunkt Lauterbach bis Einfahrt Pappelweg (Gehweg)<br />

• Knotenpunkt Lauterbach bis Einfahrt Siedlung<br />

Für das Abrechnungsgebiet C) werden folgende Abschnitte<br />

gebildet:<br />

• Knotenpunkt Lauterbach bis zur 2. Einfahrt LEZ Lauterbach<br />

2. Einfahrt LEZ Lauterbach bis Einfahrt Pappelweg<br />

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan<br />

Lauterbach Siedlung<br />

1. Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen<br />

in ihrer Sitzung am 12.12.2011 den in der Anlage dargestell-<br />

ten Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. XXI-B-07<br />

Wohngebiet „Lauterbacher Siedlung“.<br />

2. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung durch die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

3. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

Benennung Schaubeauftragter<br />

für den Wasser- und Bodenverband „Rügen“<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt, Frau Monika<br />

Blank als Schaubeauftragte für den Wasser- und Bodenverband<br />

zu benennen.<br />

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Putbus<br />

über die Erhebung einer Kurabgabe<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die 2. Änderungssatzung<br />

zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung<br />

einer Kurabgabe vom 07.03.2006 einschließlich der vorgelegten<br />

Kalkulation. Diese Änderungssatzung ist in der Dezember-Ausgabe<br />

der Putbusser Nachrichten öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

2. ÄnderungssAtzung<br />

zur sAtzung der stAdt Putbus über die erhebung einer kurAbgAbe<br />

Artikel 1<br />

Änderungsgegenstand<br />

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 5Höhe der Abgabe<br />

(1) Die Kurabgabe beträgt pro Tag und Person einschließlich<br />

der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

(a) in der Hauptsaison (vom 01. Mai bis 31. Oktober)<br />

1,50 EUR<br />

(b) in der Nebensaison (vom 01. November bis 30. April)<br />

1,00 EUR<br />

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Bemessungsgrund-<br />

lage für den An- und Abreisetag ist der Tagessatz für den<br />

Ankunftstag.<br />

(weiter auf Seite 3 oben)

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